Protokoll der Sitzung vom 13.11.2014

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Das Telekommunikationsgesetz wurde im Jahre 2012 novelliert. Infolgedessen ist eine Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erforderlich; Herr Geisthardt hatte darauf hingewiesen.

Uns liegt nunmehr, nachdem der zuständige Ausschuss über den Gesetzentwurf beraten hat und eine Anhörung dazu durchgeführt hat, eine Beschlussempfehlung vor. Meine Fraktion vertritt dazu eine sehr differenzierte Meinung. Positiv schätzen wir ein, dass eine Verlängerung der Ausstrahlung über UKW bis 2025 vereinbart wurde. Dadurch ergibt sich eine gewisse Planungssicherheit für die Anbieter.

Wir bewerten auch die Must-fetch-Regelung positiv. Diese ermöglicht die Heranführung von lokalen Rundfunkprogrammen, von privaten lokalen, regio

nalen Fernsehprogrammen, von Programmen der offenen Kanäle und nicht kommerziellem lokalem Hörfunk an Kabelnetze auf Kosten der Betreiber. Damit sichert man die Verbreitung der entsprechenden Programme.

Aber es gibt auch Punkte, die wir kritisch sehen. Dazu gehört die grundsätzliche Abschaltung des UKW-Signals. Im Moment sind es noch 54 % der Bevölkerung, die diese Technik nutzen. Radio erreicht deshalb nicht alle. Ein flexibler Endtermin wäre unseres Erachtens wünschenswert gewesen.

Fraglich ist auch, ob die DAB-Technik wirklich die Technik der Zukunft ist; denn schon heute werden Programme auf digitalem Wege im Internet bzw. über mobile Empfangsgeräte abgerufen. Man sollte die Hörgewohnheiten der Benutzerinnen und Benutzer stärker berücksichtigen.

Unser Anliegen ist es, dass Bürgermedien und nichtkommerzielle Anbieter nicht beschnitten werden. Ihre inhaltliche Unabhängigkeit sollte gewährleistet werden. Bürgermedien sind wichtige Transportelemente von Informationen. Deshalb wird sich meine Fraktion bei der Abstimmung über die Beschlussempfehlung der Stimme enthalten. - Danke schön.

Vielen Dank, Frau Wicke-Scheil. - Für die CDUFraktion spricht jetzt Herr Kurze. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Kern geht es in dem Gesetzentwurf darum, einer Lebenswirklichkeit in unserem Land Rechnung zu tragen. Diese Lebenswirklichkeit lautet: Mehr als 90 % der Haushalte in Sachsen-Anhalt empfangen Radio über analoge Empfangstechnik - die gute alte Ultrakurzwelle, UKW.

Ohne eine Änderung des Mediengesetzes blieben diese Radios ab dem 1. Januar 2015 stumm. Denn derzeit ist der 31. Dezember 2014 der gesetzliche Abschalttermin für die analog-terrestrische Rundfunkübertragung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Digitalisierung ist gut und richtig, aber die Menschen müssen mitgenommen werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich denke, wir sind uns darin einig: Bei einer Nutzungsquote von digital-terrestrischem Rundfunk, DAB+, von rund 2 % können wir UKW nicht einfach abschalten, Herr Czeke. An dieser Stelle haben Sie Recht mit Ihrem Applaus.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen ist eine der Botschaften, die mit der Verabschiedung dieses Gesetzes verbunden ist:

Es wird auch in den kommenden Jahren in Sachsen-Anhalt analoges UKW-Radio geben.

Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir uns dafür bei der Landesregierung sehr frühzeitig eingesetzt haben. Staatsminister Herr Robra wird sich noch daran erinnern, dass wir bereits im Dezember 2012 an die Staatskanzlei geschrieben haben, um Auskunft dazu zu erhalten, wie man mit der veränderten bundesrechtlichen Situation umzugehen gedenkt. Zur Erinnerung: Der Bund hat im Mai 2012 den Ländern die Möglichkeit gegeben, die analog-terrestrische Rundfunkverbreitung für bis 2015 befristete Zuteilungen um längstens zehn Jahre zu verlängern.

Diese Höchstdauer griff nun der Gesetzentwurf der Landesregierung auf und das begrüßen wir ausdrücklich. Und doch ist der Gesetzentwurf in der parlamentarischen Beratung noch ein wenig besser geworden. Dazu hat nicht zuletzt eine kleine Anhörung im Medienausschuss am 8. Oktober 2014 beigetragen. Im Kern stellt § 34 Abs. 1 des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung nun nicht mehr auf die theoretische Empfangbarkeit von Digitalradio ab, wie es noch der Regierungsentwurf vorsah, sondern auf dessen tatsächliche Nutzung.

Wir alle wissen, dass in Sachsen-Anhalt die technische Möglichkeit, Digitalradio zu empfangen, durchaus gegeben ist. Das Problem ist eher: Diese digitale Technologie setzt sich gegenüber anderen digitalen Technologien, zum Beispiel Web-Radio, aber auch gegen das analoge UKW im Moment leider noch nicht so durch, wie sich das viele wünschen. Daher ist UKW-Radio nach wie vor die Nummer eins für die Menschen im Lande.

Wir haben - das haben die Vorredner schon vorgetragen - noch einige andere kleine Dinge im Gesetz verändert. Wir haben Passagen eingefügt, die die Entlastung der lokalen und regionalen Rundfunkveranstalter betreffen, zum Beispiel bei der Kabelnetzeinspeisung. Wir haben Planungssicherheit mit diesem neuen Zeitraum für die Landesanbieter geschaffen. Wir haben auch die Gebühren für die Frequenzzuordnung auf einem unteren Level festgeschrieben.

Ich denke, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger stimmen nun einmal mit ihren Ohren ab. Dieser Realität folgen wir mit dem Gesetzeswortlaut. Dieses Gesetz ohne Gegenstimme zu verabschieden zeigt, dass wir inhaltlich auf einer Wellenlänge lagen. UKW-Radio bleibt also Volksmedium, meine sehr verehrten Damen und Herren. Und das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kurze. - Damit ist die Debatte beendet. Bevor wir zur Abstimmung kommen, darf ich auf der Tribüne ganz herzlich Damen

und Herren der Volkssolidarität aus Teutschenthal begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien in der

Drs. 6/3556. Wir stimmen als erstes über die selbständigen Bestimmungen ab. Wünscht jemand eine Einzelabstimmung? - Nein. Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit zu? - Das sind die munteren Teile der Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und ich sowie die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN. Damit sind die selbständigen Bestimmungen beschlossen worden.

Wer stimmt der Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und Teile der Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind große Teile der Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gesetzesüberschrift ist somit beschlossen worden.

Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNDEN. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 ist erledigt.

Ich rufe erneut den Tagesordnungspunkt 7 auf:

noch: Dritte Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Parlamentsreform 2014

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/3430

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 6/3497

Beschlussempfehlung Ältestenrat - Drs. 6/3587

Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Elf Abgeordnete waren nicht abwesend.

(Heiterkeit und Zurufe - Zuruf: Nicht anwe- send!)

- Was habe ich gesagt?

(Zurufe: Nicht abwesend haben Sie gesagt!)

An einem so nebligen Tag ist alles möglich.

Elf Abgeordnete waren nicht anwesend. Drei Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Vier

Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. Die Zweidrittelmehrheit ist bei 70 Abgeordneten erreicht. 87 Abgeordnete haben zugestimmt.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, stelle ich die erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Das Gesetz zur Parlamentsreform 2014 des Landes Sachsen-Anhalt ist beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist damit abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkostengesetzes und anderer Gesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/3246

Beschlussempfehlung Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung - Drs. 6/3567

Die erste Beratung fand in der 72. Sitzung des Landtages am 18. Juli 2014 statt. Berichterstatter des federführenden Ausschusses ist der Kollege Herr Wunschinski. Herr Kollege, Sie haben das Wort.