Ich bitte Sie, den Gesetzentwurf bis auf Weiteres zurückzuweisen. Das ist übrigens auch mit einer Enthaltung zu realisieren. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Ich hatte mich schon darauf gefreut, Sie mit einem Räuspern auf das Ende Ihrer Redezeit hinzuweisen. Es ist aber nicht gelungen.
- Sie waren sowas von in der Zeit. - Jetzt fahren wir in der Debatte mit dem Redebeitrag der CDUFraktion fort. Es spricht Frau Feußner.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Bereits im Vorfeld des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften und zur Neuregelung des Landesbeamtenversorgungsrechts haben wir in diesem Haus mehrfach über die Inhalte dieses Gesetzes diskutiert. Frau Paschke hat das eben schon ausgeführt.
Der Schwerpunkt des Gesetzentwurfes ist die Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr. Mit dem Gesetzentwurf sollen derzeit geltende Gesetze und Verordnungen zusammengefasst werden, um die Komplexität des geltenden Rechts für die Beamten überschaubar zu machen.
In Artikel 1 ist die Anhebung der beamtenrechtlichen Altersgrenzen vorgesehen. Derzeit erreichen Beamtinnen und Beamte in Sachsen-Anhalt mit der Vollendung des 65. Lebensjahres die allgemeine Altersgrenze bzw. die Regelaltersgrenze und mit der Vollendung des 60. Lebensjahres die Antragsaltersgrenze. Diese sollen nun für alle Statusgruppen um zwei Jahre angehoben werden.
Die Regelaltersgrenze soll nun also bei 67 Lebensjahren liegen. Begründet wird dies erstens mit der Gleichstellung der Beamtinnen und Beamten mit den Arbeitnehmern, also den Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst bezüglich deren Renteneintrittsalter, zweitens mit dem Anstieg der durchschnittlichen Lebenserwartung, drittens mit der demografischen Entwicklung und mit den dadurch verursachten gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen, viertens mit den personal- und haushaltswirtschaftlichen Entwicklungen - also haushaltspolitische Gründe; ich sage nur PEK, Einsparung und solche Dinge - und fünftens mit der Gleichbehandlung der Statusgruppen im Kontext der bereits bundesweit erfolgten Anpassung sowie der Regelungen in anderen Bundesländern, welche diese Anpassungen bereits vorgenommen haben.
Generell kann man diese Begründung nachvollziehen, aber auch hierbei gilt ähnlich wie bei der Debatte im Bund über die Regelaltersgrenze der Tarifbeschäftigten, dass man auch hierbei zu den einzelnen Statusgruppen unterschiedliche Betrachtungen anstellen sollte. Für den Polizeivollzug, die Feuerwehr und den Justizvollzug gelten bereits besondere Altersgrenzen. Ich habe schon betont, dass diese mit diesem Gesetz ebenfalls um zwei Jahre angehoben werden sollen.
Wenn wir uns zum Beispiel bei Lehrerinnen und Lehrern umschauen, dann kann ich mir nur schwer vorstellen, dass sie bis zum 67. Lebensjahr vor einer Klasse stehen. Ich habe große Bedenken, wie man dies ohne Qualitätsverluste leisten kann. In der Anhörung der Landesregierung zu diesem Gesetzentwurf wird unter anderem auch dieser Punkt scharf kritisiert. Viele andere Punkte wurden auch kritisiert. Die Kritik, die DIE LINKE vorgebracht hat, kann ich nachvollziehen.
Ich gehe im Übrigen davon aus - der Minister ist nicht anwesend, aber der Herr Staatssekretär, auch wenn er nicht zuhört; das ist aber nicht schlimm -, dass der Finanzminister das Parlament noch ernst nimmt und die von Frau Dr. Paschke zitierten Beschlüsse - ich muss sie nicht wiederholen - noch vor der zweiten Lesung umsetzt.
Es geht insbesondere um den Evaluationsbericht, der nach der Beschlusslage vor der Novellierung des Gesetzes vorgelegt werden sollte. Die Auswertung des Evaluationsberichts sollte die Grundlage für ein neues Gesetz sein. Das war der einstimmig zum Ausdruck gebrachte Wille dieses Parlaments. Da der Gesetzentwurf heute von der Landesregierung eingebracht wird, gehe ich davon aus, dass dieser Bericht auch die Grundlage für die Änderungen gewesen ist, welche die Landesregierung vorgenommen hat, und dass dieser Bericht unverzüglich an das Parlament weitergeleitet wird.
Da dieser Gesetzentwurf sehr umfangreich ist, möchte ich auf weitere inhaltliche Ausführungen an dieser Stelle verzichten. Die Fachausschüsse werden den Gesetzgebungsprozess sehr genau begleiten. In diesem Fall sollen der Ausschuss für Finanzen federführend sowie der Ausschuss für Inneres und Sport mitberatend sein. Ich freue mich auf die Diskussion und hoffe, dass wir die genannten Unterlagen unverzüglich bekommen, wie es das Parlament einstimmig beschlossen hat.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte jetzt die Fraktionsvorsitzende eine Frage stellen. Oder möchten Sie intervenieren?
Frau Feußner, Sie haben eben an einem Punkt dargelegt, dass Sie sich schlecht vorstellen könnten, dass Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen noch länger qualitätsvolle Arbeit leisten könnten. Das ist ein Problem, das wir in anderen Berufsfeldern auch festzustellen haben.
Deswegen glaube ich auch, dass wir in diesem Zusammenhang vor einer großen Herausforderung auf dem Arbeitsmarkt stehen, nämlich uns zu überlegen, wie die Arbeitsbedingungen und die Tätigkeiten ausgestaltet werden müssen, damit die Menschen tatsächlich so lange gute Arbeit leisten können.
der Seite der GEW für einen Demografie-Tarifvertrag für die Lehrer und Lehrerinnen kämpfen werden? Denn darin soll genau das geregelt werden, nämlich dass bestimmte Tätigkeiten wie die Begleitung von Klassenfahrten, um ein Beispiel zu nennen, ab einem bestimmten Alter nicht mehr wahrgenommen werden müssen.
Wenn Sie mich persönlich fragen, dann sehe ich das ebenso. Die Frage, wie meine Fraktion das sieht, kann ich Ihnen leider nicht beantworten, weil wir die inhaltliche Diskussion darüber noch nicht geführt haben. Heute ist der Gesetzentwurf erst eingebracht worden. Das wird sich aber vielleicht im Laufe der Debatten im Ausschuss zeigen.
Vielen Dank. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Kollege Meister. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung sollen verschiedene landesbeamtenrechtliche Regelungen reformiert werden. Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamte entsprechend der für Tarifbeschäftigte geltenden Regel auf 67 Jahre. Bei Beamtengruppen, die einer besonderen Arbeitsbelastung ausgesetzt sind, zum Beispiel Beamtinnen und Beamte im Polizeivollzugsdienst und im Justizvollzugsdienst der Laufbahngruppe 1 und im Feuerwehrdienst, soll die Regelaltersgrenze von 60 auf 62 Jahre angehoben werden.
Das Vorhaben wurde bereits im Jahr 2011 im Koalitionsvertrag der CDU und der SPD festgeschrieben. Nach drei Jahren liegt nun der Gesetzentwurf in erster Lesung vor. Wie es sich gehört, sind dem Gesetzentwurf auch die verschiedenen Stellungnahmen der Gewerkschaften und Verbände sowie der kommunalen Spitzenverbände angefügt. Es lohnt sich hineinzuschauen.
Der DBB Deutscher Beamtenbund und Tarifunion sieht die Antwort auf die Herausforderungen der demografischen Entwicklung in weniger starren Altersgrenzen. Er schlägt vor, einen Rechtsanspruch auf Dienstzeitverlängerung zu normieren. Ich finde, das ist durchaus diskussionswürdig.
Der DGB kritisiert die Anhebung der Altersgrenzen insbesondere im Lehrerbereich vor dem Hintergrund eines noch nicht genügend ausgebauten Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagements.
ich eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit vornehme, dann habe ich natürlich ganz andere Anforderungen beim Gesundheitsmanagement zu bewältigen. Darauf muss der Blick ruhen.
Der Verband der Verwaltungsrichterinnen des Landes Sachsen-Anhalt fordert eine abschlagsfreie Pension mit 63 Jahren nach 45 Dienstjahren, wie es in der gesetzlichen Rentenversicherung neuerdings möglich ist. Das ist tatsächlich ein interessanter Ansatz. Wenn man es in der Rentenversicherung regelt, warum sollte man es dann nicht auch für den Beamtenbereich regeln? Darüber sollte man diskutieren. - Diese Kritiken wurden von der Landesregierung zwar entgegengenommen, fanden bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes aber nicht wirklich Gehör.
Ein weiterer Kritikpunkt der bündnisgrünen Fraktion ist grundsätzlicher Art. Ich schließe an Frau Dr. Paschke und auch an Frau Feußner an. Mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes missachtet die Landesregierung einen Landtagsbeschluss. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 53. Sitzung zur Drs. 6/2483 den Beschluss gefasst, dass vor einer Novellierung des Beamtengesetzes ein Evaluierungsbericht erstellt werden soll.
Der Evaluierungsbericht soll insbesondere über die Umsetzung der in den Punkten 1 bis 6 des Entschließungsantrags der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und damals noch der FDP in der Drs. 5/2281 aufgeführten Willensbekundungen des Parlaments Auskunft geben. Die Ergebnisse der Evaluation sollten ferner in den Ausschüssen für Finanzen sowie für Inneres und Sport rechtzeitig - rechtzeitig! - vor der Vorlage eines Entwurfes zur Novellierung des Gesetzes vorgelegt werden. Mir ist unverständlich, wieso dieser Beschluss missachtet wird und wieso die regierungstragenden Fraktionen dies einfach so hinnehmen.
- Schauen wir mal, genau. - Inhaltlich stehen wir Bündnisgrünen dem Vorhaben der Landesregierung, also insbesondere der Anhebung der Regelarbeitszeit von Beamtinnen und Beamten, offen gegenüber. Wir begrüßen insbesondere die Zielsetzung der weitgehenden Gleichbehandlung von Tarifbeschäftigten und Beamten hinsichtlich des Renten- bzw. Ruhestandseintrittsalters.
Vor diesem Hintergrund werden wir GRÜNEN der Ausschussüberweisung des vorgelegten Gesetzentwurfes zur Änderung beamten- und anderer dienstrechtlicher Vorschriften und zur Neuregelung des Landesbeamtenversorgungsrechts zwar zustimmen, wir erwarten jedoch die schnellstmögliche Vorlage des noch ausstehenden Evaluationsberichts in den Ausschüssen. Somit bin ich in diesem Punkt bei Frau Feußner. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Meister. - Für die SPD spricht jetzt Herr Erben. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt ein umfangreiches Gesetzeswerk vor, das die Landesregierung heute eingebracht hat. Zunächst zum Evaluierungsbericht. Frau
Dr. Paschke, ich gebe Ihnen Recht, ich verstehe den Beschluss auch so, dass der Evaluierungsbericht schon hätte vorgelegt werden müssen. Nichtsdestotrotz werden wir über den Gesetzentwurf beraten und heute für die Überweisung stimmen. Wir haben aber natürlich die Erwartung, dass der Evaluierungsbericht zum Landesbeamtengesetz zeitnah vorgelegt wird.
Zum eigentlichen politischen Kern des umfangreichen Gesetzespaketes, zur Frage der Altersgrenze. Wir kommen zunächst zur Regelaltersgrenze. Wenn der Gesetzentwurf vorsieht, dass die Regelaltersgrenze schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden soll, dann vollzieht das zunächst das nach, was im Rentenrecht für die Tarifbeschäftigten seit einiger Zeit auch gilt und was andere Bundesländer auch getan haben. Das fällt nicht wirklich vom Himmel; denn das ist bereits im Jahr 2011 in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD für diese Wahlperiode angekündigt worden.
Etwas differenzierter ist die Haltung meiner Fraktion zum Thema der besonderen Altersgrenzen, die wie die gesetzliche Altersgrenze schrittweise um zwei Jahre angehoben werden sollen. Ich möchte darlegen, worin diese differenzierte Haltung besteht. Ich fange mit dem Einsatzdienst der Feuerwehren an. Dort haben wir bisher eine Altersgrenze von 60 Jahren.
- Wie bei der Polizei. Dazu komme ich noch. - Im Einsatzdienst der Feuerwehren gibt es keine Verwendung, die nicht zwingend ständigen Wechselschichtdienst vorsieht. Wir haben weiterhin die Situation, dass ein großer Teil der Berufsfeuerwehrleute im Einsatzdienst etwa ab der zweiten Hälfte der Fünfziger erhebliche Schwierigkeiten hat, noch voll diensttauglich zu sein, nicht etwa weil sie krank sind, sondern weil sie ganz einfach die Kreislaufwerte für die Atemschutzüberprüfung