Ich möchte nur noch einige wenige Bemerkungen machen. Zunächst sei die Erkenntnis vorangestellt, dass es Schritte in die richtige Richtung gegeben hat. Das ist vor allem Engagement von Abgeordneten zu verdanken.
Herr Kollege Leimbach, wir haben uns die Einzelfallkiste nicht ausgedacht. Man muss sich in Nachhinein nicht darüber wundern, dass es um Einzelfälle geht.
Ich kann nur mit einem Einzelfall und mit einer Einzelfalldebatte zeigen, dass das System Brüche hat. Im Übrigen, wer jetzt hier grübelt: Der Einzelfall ist mit dem Einverständnis der Betroffenen diskutiert worden.
Ich verstehe, dass der Unterschied zwischen Ganztagsangeboten und Ganztagsschule manchmal schwer zu verstehen ist. Ich habe das schon gesagt. In der Förderschule ist um 15 Uhr Schluss, und zwar an allen Förderschulen. Das ist nicht deshalb so, weil kein Bedarf da ist, sondern - darüber haben wir damals lang und breit diskutiert - weil es unter dem Vorbehalt des Personals steht.
Deswegen haben wir gesagt, jetzt muss auch einmal gut sein. Es müssen Angebote wenn sie gebraucht werden, bis 17 Uhr vorgehalten werden. Wenn die Eltern eine Wochearbeitszeit von 40 Stunden haben, reicht eine Betreuung von acht Stunden in der Förderschule nicht aus. Zumindest müssen die Fahrtzeiten mit berücksichtigt werden. Diese Diskussionen haben wir schon vor zwei Jahren geführt. Damals ging es erst um zehn Stunden,
dann wurden auf einmal neun Stunden daraus und, als der Minister am Pult stand, waren es achteinhalb Stunden usw. Ich kann die Debatten noch alle auswendig herbeten.
Wir wollen ein verlässliches Angebot, und zwar an der Schule, damit die Kinder nach den acht Stunden nicht noch irgendwohin gefahren werden müssen. Die Eltern sollen wissen, dass ihr Kind bis 17 Uhr in der Schule betreut wird, sofern der Bedarf vorhanden ist.
Ich bin doch grundsätzlich dafür. Aber „Bedarf“ ist einfach nur ein Wort, das der angespannten Personalsituation im Land geschuldet ist. Das ist sozusagen ein Zugeständnis aus der Opposition heraus. Meinetwegen können wir auch „grundsätzlich“ hineinschreiben; ich wäre sofort dabei. - Das als Zugeständnis.
Letzter Punkt: die Frage des strukturellen Ausbaus der Förderschulen. Der Anspruch muss ein anderer sein; damit haben Sie schon Recht. Sie sagen: gemeinsamer Unterricht auch für Kinder oder Jugendliche mit einer sogenannten geistigen Behinderung.
Im Übrigen habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass vor allen Dingen von Herrn Leimbach Unterstützung für einen gemeinsamen Unterricht für Kinder mit geistiger Behinderung in der allgemeinbildenden Schule kam. Ich finde, das ist ein Fortschritt. Damit haben wir etwas gemeinsam.
Deswegen argumentiere ich auch nur als Realistin. Denn wir haben jetzt große Auseinandersetzungen in den Schulen und sind erst einmal nur bei der Frage der Kinder mit einer sogenannten Lernbehinderung, was auch immer das sein soll.
Dazu haben wir riesengroße Diskussionen, nicht nur zu der Frage, was wir können, sondern auch zu der Frage der Ressourcen. Also weiß ich doch, dass wir die sogenannten GB-Schulen in den nächsten drei, vier Jahren mit Sicherheit nicht auflösen werden. Und die Beschulung dieser Kinder im gemeinsamen Unterricht ist die Ausnahme. Deswegen sage ich: Das ist eine Übergangslösung. Ich kann den Betroffenen doch jetzt nicht sagen: Irgendwann kommt der gemeinsame Unterricht, dann lösen wir das Problem anders. Sie brauchen jetzt eine Lösung.
Deswegen haben wir gesagt: bis 17 Uhr bei Bedarf. - Das ist ein Zugeständnis an das Personalentwicklungskonzept; das darf ich eigentlich auch nicht. Aber es muss verlässlich und es muss belastbar sein. - Ich danke Ihnen, meine Damen und
Vielen Dank, Frau Kollegin Bull. - Ich habe keinen Wunsch im Hinblick auf eine Überweisung gehört. Deshalb lasse ich jetzt in der entsprechenden Reihenfolge über die Anträge abstimmen.
Als Erstes wird über den Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3571 abgestimmt. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Antrag ist damit abgelehnt worden.
Deshalb stimmen wir jetzt über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/3602 ab. Wer stimmt dem Alternativantrag zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Alternativantrag angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 3 ist erledigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die aktuellen Verhandlungen des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft mit den Hochschulen über die neuen Zielvereinbarungen sind in diesem Hohen Hause wiederholt Thema gewesen.
Bevor sich meine Kolleginnen und Kollegen noch weiter darüber wundern, warum die Koalitionsfraktionen mit einem Antrag einen Prozess verstärken wollen, der anscheinend schon Fahrt aufgenommen hat und zu dem der Minister im Ausschuss schon gesagt hat, er wolle berichten, möchte ich Ihnen gern sagen: Auch laufende Prozesse bedürfen gelegentlich einer positiven Verstärkung aus dem Parlament und es bedarf gelegentlich einer öffentlichen Stellungnahme zu dem Prozess
Deshalb an dieser Stelle einige Grundaussagen zum Steuerungsinstrument der Zielvereinbarungen. In nahezu allen Landeshochschulgesetzen in Deutschland ist in den letzten Jahren das Instrument der Zielvereinbarung zwischen Staat und Hochschulen verankert worden. Sie sind ein Element des sogenannten Kontraktmanagements.
An dieser Stelle möchte ich aus dem Ergebnisbericht der Arbeitsgruppe der deutschen Universitätskanzler und -kanzlerinnen „Leistungsorientierte Mittelvergabe und Zielvereinbarungen“ zitieren. Darin heißt es:
„Kontraktmanagement beruht darauf, dass der Agent - hier also die Hochschulen - seine breiten Erfahrungen sowie seine Expertise in den Planungs- und Entscheidungsprozess aktiv einbringt. Es reagiert damit auf den Umstand, dass der Prinzipal - hier also das Land - nicht über alle relevanten Informationen für Entscheidungen verfügt. Wesentlich für das Kontraktmanagement ist ferner, dass über die Vereinbarung gemeinsamer Zielverfolgungen ein Commitment geschaffen werden kann, das für eine effiziente und effektive Zielerreichung bessere Voraussetzungen schafft als im Falle einseitiger Planungsvorgaben.“
Mit anderen Worten: Zielvereinbarungen dienen dem Zweck, das Fachwissen der Hochschulen über ihre eigene Steuerung und die Vorstellung des Budgetgebers Land in einem Verhandlungsprozess so lange gegeneinander und miteinander abzugleichen, bis beide Seiten guten Gewissens der Meinung sind, die Aufgaben sind erfüllbar und entwickeln die Hochschulen weiter. Dieses Ziel soll auch mit den aktuell zu verhandelnden Zielvereinbarungen erfüllt werden.
Meine Damen und Herren! Alle, die sich in den letzten eineinhalb Jahren mit dem Bereich Hochschule und Wissenschaft auseinandergesetzt und sich um den Prozess der Strukturentwicklung bemüht haben, wissen, dass dieser Prozess an vielen Stellen besser hätte laufen müssen.
Die Hochschulen wurden bei der Erstellung ihrer eigenen Entwicklungspläne weitestgehend alleingelassen. In diesem Zusammenhang wurde die Hochschulautonomie meines Erachtens zu weit gefasst.
Eine klare Vorstellung des Ministeriums zu einer qualitativen Weiterentwicklung unserer Hochschulen habe ich nicht zur Kenntnis genommen. Klare Aussagen zu strategischen Zielen für eine neue Zielvereinbarungsperiode wurden bisher nicht vorgestellt und mit dem Parlament diskutiert. Diese müssen aber Bestandteil von Zielvereinbarungen sein, genauso wie die klare Definition des finanziellen Rahmens, in dem sich die Hochschulen bewegen können.
In dem bereits zitierten Bericht der Arbeitsgruppe der Hochschulkanzlerinnen und -kanzler wird deshalb auch auf Folgendes hingewiesen - Zitat -:
„Was den Abschluss von Vereinbarungen betrifft, sind systematisch zwei Sachverhalte zu unterscheiden. Einerseits werden in Rahmenverträgen, die für das gesamte Hochschulsystem eines Landes gelten, Vereinbarungen über die Grundfinanzierung der Hochschulen geschlossen. Ausgangspunkt dieser ‚Pakte’ waren ursprünglich zunehmende politische Sparvorgaben, insbesondere verlängerte ‚Haushaltssperren’, welche die finanzielle Planung an den Hochschulen erschwerten. Um diesen für beide Seiten schwierigen Prozess zu regulieren, werden … gegebenenfalls zu erbringende Einsparungen langfristig festgelegt und dadurch für die Hochschulen kalkulierbar.“
Was diesen Punkt angeht, besteht durch die Bernburger Vereinbarung zwischen dem Ministerpräsidenten und den Hochschulrektoren bzw. -präsidenten Klarheit. Auch wenn diese Vereinbarung nicht bei allen Vertretern in diesem Hohen Hause und in den Hochschulen auf Zustimmung trifft, sind die Hochschulleitungen ob der Sicherheit, die diese Vereinbarung bietet, und des Wissens über die zusätzlich fließenden Mittel aus dem Hochschulpakt mit der Vereinbarung im Großen und Ganzen zufrieden.
Der Abschluss der Zielvereinbarungen gewährt den Hochschulen echte Globalbudgets, auch mit der Möglichkeit der überjährigen Mittelverwendung. Dies schafft Spielräume innerhalb der Hochschulen, auch um Prioritäten für die eigene Entwicklung zu setzen.
An dieser Stelle folgender Einschub: Meines Wissens gilt die Bernburger Vereinbarung nicht bis in das Jahr 2025 hinein. Ich habe die dringende Bitte, die Verhandlungen über die Zielvereinbarungen nicht dadurch zu erschweren, dass den Hochschulen in den Zielvereinbarungen bereits Planungen bis zum Jahr 2025 auferlegt werden. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ort für eine solche weitreichende Diskussion.
Eben deshalb hat die Mehrzahl der Hochschulen, mit der Sicherheit der Zusage des Ministerpräsidenten im Rücken, damit begonnen, über Strukturveränderungen in ihren Gremien zu diskutieren, Alternativen abzuwägen und Entscheidungen zu treffen. Diese Wahrnehmung der hochschuleigenen Aufgaben und die damit gelebte Hochschulautonomie gilt es von unserer Seite zu begrüßen. Den Hochschulgremien ist für ihre Arbeit zu danken.
Nun liegt es am Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft, in der begonnenen Diskussion mit den Hochschulen das Landesinteresse innerhalb der