Protokoll der Sitzung vom 08.09.2011

Insofern ist Ihre Rechnung richtig, aber die Kritik war falsch, weil wir das ja bereits „Drittelparität plus“ nennen.

Der entscheidende Punkt ist aber ein anderer. Entscheidend ist: Wie will ich Schule gestalten und wie wichtig finde ich Demokratie in der Schule? Möchte ich, dass Schule tatsächlich ein demokratischer Ort ist?

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Demokratie heißt doch, dass nicht eine Gruppe schon per Verordnung immer alles durchsetzen kann. Demokratie bedeutet doch das Ringen um Kompromisse, heißt doch, sich auseinanderzusetzen, heißt doch, zu versuchen, am Ende eine gemeinsame Lösung zu finden. Demokratie heißt doch, nicht auf Systemcharakteristika zu vertrauen, wobei die Lehrer mehr Sitze haben als die Schüler und die Eltern zusammen. Demokratie heißt doch, auf die Kraft von Argumenten zu vertrauen. Das ist das, was wir unseren Schülerinnen und Schülern mitgeben sollten.

In diesem Sinne freue ich mich auf eine angeregte Diskussion im Ausschuss und werbe dafür, dass wir die Schule tatsächlich zu einem Ort der Demokratie machen, wo Argumente zählen und nicht strukturelle Charakteristika.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Vielen Dank. - Wir haben damit die Debatte beendet und kommen zur Abstimmung.

Außer dem Antrag, den Gesetzentwurf an den Fachausschuss zu überweisen, habe ich nichts anderes gehört. Das ist offensichtlich so richtig. Widerspruch gibt es nämlich nicht.

Ich lasse darüber abstimmen. Wer ist dafür, dass der Gesetzentwurf in den Fachausschuss überwiesen wird? Ich bitte um das Handzeichen. - Das sind große Teile des Hauses. Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand der Stimme. - Das Erste war also das gesamte Haus. Damit ist der Gesetzentwurf überwiesen und der Tagesordnungspunkt abgearbeitet.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 7:

Zweite Beratung

Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2011/2012 (LBVAnpG 2011/2012)

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/137

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/200

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 6/350

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/370

Der Änderungsantrag in der Drs. 6/200 wurde im Finanzausschuss zurückgezogen. Die erste Beratung fand in der 7. Sitzung des Landtages am 8. Juli 2011 statt. Berichterstatterin aus dem Ausschuss ist die Abgeordnete Frau Dr. Klein. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wie auch der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/200 wurden vom Plenum in der 7. Sitzung am 8. Juli 2011 an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Ziel des Gesetzes ist es, die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes und der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die inhalts- und zeitgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder - TV-L - vom 10. März 2011 anzupassen.

Ferner sollen einige Regelungen des Landesbesoldungsgesetzes sowie des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geändert werden, weil die bisherigen Reaktionen auf diese beiden Gesetze einen Anpassungsbedarf hervorgerufen haben. Aufgrund der neuen Verteilung der Aufgaben innerhalb der Landesregierung ist eine Änderung des Landesbeamtengesetzes erforderlich. Die Übernahme des Tarifabschlusses sowie die sonstigen Änderungen des Landesbesoldungsgesetzes sowie des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes - Entschuldigung, aber der Titel ist leider etwas umständlich - sind nur durch ein Landesgesetz möglich.

Grundsätzlich befasste sich der Finanzausschuss mit dem Gesetzesvorhaben im Rahmen der Befassung mit der ADrs. 6/FIN/13 in der 3. Sitzung am 13. Juli 2011. Das Ministerium der Finanzen hatte den Antrag gestellt, im Vorgriff auf die Gesetzesberatungen die Einmalzahlung im September 2011 sowie rückwirkend zum April 2011 die lineare Erhöhung der Bezüge zu gewähren. Dies wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt und es wurde auf die zeitnahe Beratung des Gesetzentwurfs verwiesen.

Die Ihnen heute vorliegende Beschlussempfehlung wurde in der 4. Sitzung des Finanzausschusses am 31. August 2011 erarbeitet. Zu dieser Sitzung lagen dem Ausschuss drei Änderungsanträge vor; zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE und ein Antrag der die Regierung tragenden Fraktionen.

Während dieser Ausschusssitzung zog die Fraktion DIE LINKE ihren im Plenum gestellten Antrag in der Drs. 6/200 zurück, alldieweil die rechtlichen Prüfungen ergeben hatten, dass ein Stufenplan nicht möglich ist.

Die in der Sitzung gestellten Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE zu Artikel 1 und Artikel 2 sowie zur Anlage 1 wurden vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt. Dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu Artikel 4 wurde bei fünf Stimmenthaltungen und ohne Gegenstimmen zugestimmt.

Der Ausschuss übernahm die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst geäußerten Empfehlungen und fertigte die Ihnen vorliegende Fassung der Beschlussempfehlung, die vom Finanzausschuss mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen wurde.

In der Beschlussempfehlung musste noch eine Änderung vorgenommen werden. Auf Seite 60 und auf Seite 82 - das betrifft jeweils die Anlage 4 des Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetzes - ist nicht auf § 24 Satz 3, sondern auf den neu geschaffenen § 24a Satz 2 hinzuweisen. Diese Änderung wurde bei der Ausfertigung der Beschlussempfehlung bereits berücksichtigt.

Der Ausschuss für Finanzen bittet um Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Danke schön.

Vielen Dank, Frau Dr. Klein, für den Bericht. - Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Bullerjahn. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, auf das Gesetz warten ganz viele wegen direkter Betroffenheit. Die Verabschiedung war aber nicht schneller möglich. Wir haben mehrfach Zuschriften bekommen, ob das nicht schneller gehen könnte. Der Ausschuss hat beraten. Er hat schnell und stringent durchgetagt.

Frau Vorsitzende, das war kein Antrag von mir, sondern eine Anregung. Ich bin im Ausschuss nicht antragsberechtigt. Eine große Mehrheit im Ausschuss hat gesagt - das war am Ende auch nachvollziehbar -, dass das Gesetz schnell beraten werden solle und es deshalb dieser Regelung nicht bedürfe.

Wir übernehmen komplett das Tarifergebnis vom 10. März 2011. Auch viele andere Länder haben das getan. Sie wissen, zwei Länder sind nicht in der Tarifgemeinschaft der deutschen Länder, nämlich Berlin und Hessen. Sie übernehmen den Abschluss aber auch. Andere, Bayern und das Saarland, machen eine Nullrunde.

Wir haben uns schon in der letzten Wahlperiode entschlossen, das Ergebnis im Verhältnis 1 : 1 zu übernehmen. In den vergangenen Jahren gab es verschiedene Male den Fall, dass Sachsen-Anhalt das nicht getan hat. Ich glaube aber und werbe nach wie vor dafür, dass wir, wenn wir auf der einen Seite stringent versuchen, Personal abzubauen, auf der anderen Seite für diejenigen, die im Dienst sind, solcherlei Erhöhungen mitmachen und keine Sonderwege gehen.

Übrigens bin ich aus diesem Grund gegen den Antrag der LINKEN. Ich bin nicht dagegen, weil er mehr Geld kostet, sondern deshalb, weil er eine Abweichung vom System bedeutet. Ich denke aber, dass ich das habe erklären können und dass das die LINKEN auch nachvollziehen können, obwohl sie ihren Antrag aus gutem Grund aufrechterhalten haben.

Die Mittel für das Jahr 2011 - es sind 17 Millionen € - sind im Haushalt bei den Personalverstärkungsmitteln veranschlagt worden. Für das Jahr 2012 sind sie für den Entwurf des Landeshaushaltes eingeplant worden, über den hier noch diskutiert werden muss und der hier noch beschlossen werden muss.

Im Ausschuss gab es auch das Thema der Sekundarschullehrer neuen Rechts. Da ging es um die Frage, ob man das Verfahren nicht vereinfachen und abkürzen könnte. Wir haben dort unsere Haltung mehrfach dargestellt. Wir haben mitgeteilt, dass es mit den Grundsätzen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung nicht in Übereinstimmung zu bringen wäre, wenn das jetzt einfach ausgehebelt wird. Dem hat sich der GBD angeschlossen oder dem Ausschuss selbst diese Meinung mitgeteilt.

Nun gab es, glaube ich, in allen Fraktionen den Wunsch, sich doch im Rahmen der Haushaltsberatungen etwas einfallen zu lassen. Ich bin dafür dankbar, dass man nicht einfach gesagt hat, wir wollen das jetzt; denn ich glaube, dass wir über 3 Millionen € für das erste Jahr reden und dass das bis auf 8 Millionen € aufwächst. Dann stellen wir uns bitte einmal vor, dass das jetzt in jeder Sitzung so geht nach dem Motto: Jeder meldet sich und immer dann, wenn wir ein Problem haben, wollen wir darüber fachlich gar nicht diskutieren, sondern wir stimmen dann einfach einmal darüber ab, dass wir das machen.

Ich habe zugesagt - darüber werde ich mit dem Kultusministerium und auch mit den Fraktionen reden -, dass wir während der Haushaltsberatungen

das Thema noch einmal aufgreifen und erörtern, welche Verfahrensfragen wir vielleicht durch klare politische Beschlüsse in diesem Zeitraum vereinfachen können. Ich bitte aber darum, dass wir die Zeitleiste einhalten.

Ansonsten danke ich für die zügige Bearbeitung im Ausschuss und werbe um größtmögliche Unterstützung für unsere Kolleginnen und Kollegen. - Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir treten in eine Fünfminutendebatte ein. Wir haben folgende Reihenfolge für die Debatte vereinbart: CDU, GRÜNE, SPD und DIE LINKE. Zuerst hat für die CDUFraktion die Kollegin Weiß das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Die Föderalismusreform I hat uns Landesparlamenten die Kompetenz für die Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassung übertragen. Diese nehmen wir ernst und haben gründlich und zügig über die Übertragung des Tarifabschlusses für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten des Landes Sachsen-Anhalt beraten.

Seit der Grundgesetzänderung im Januar 2006 liegt uns nun zum zweiten Mal ein Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der Landes- und Kommunalbeamten vor. Diesmal geht es um eine Erhöhung der Entgelte um 1,5 % zum 1. April dieses Jahres und dann noch einmal um 1,9 % zum 1. Januar des kommenden Jahres inklusive einer Erhöhung um den Sockelbetrag von 17 €. Es soll auch eine Einmalzahlung in Höhe von 360 € geben. Dies bedeutet eine Belastung des neuen Haushaltsjahres mit 33 Millionen €. - Respekt!

Dennoch steht für uns die Übernahme der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beamtinnen und Beamten nicht infrage. Auch wenn das Land rechtlich dazu nicht unbedingt verpflichtet ist, steht die Anpassung im Sinne der Gerechtigkeit und unserer Anerkennung der geleisteten Arbeit.

Es wäre wünschenswert gewesen, wenn mit der Änderung des Gesetzes das Problem der gleichen Eingruppierung der so genannten Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts hätte gelöst werden können. Diese unbefriedigende Situation sieht die Mehrheit des Finanzausschusses und meine Fraktion auch so.

Der Änderungsantrag in der Drs. 6/200 der Fraktion DIE LINKE greift das Thema der Sekundarschullehrkräfte erneut auf. Im Ausschuss mussten wir uns davon überzeugen lassen, dass eine Höhergruppierung bzw. Anpassung nur durch eine

Beförderung möglich ist, die einer so genannten Bestenauslese entspricht. Leider konnten dadurch die bereits mehrfach angesprochenen Probleme, die damit im Zusammenhang stehen, nicht gelöst werden.

Der Antrag der LINKEN, die Anpassung sofort umzusetzen, ist politisch zu begrüßen. Aber über ihn muss im Rahmen der Haushaltsberatungen unter finanzpolitischen Aspekten seriös beraten werden. Dieser Antrag wurde im Ausschuss am 31. August zurückgezogen.

Sie haben jetzt einen weiteren Antrag gestellt, der heute als Änderungsantrag in der Drs. 6/370 vorliegt. Im Ausschuss wurde der Änderungsantrag von den Koalitionsfraktionen abgelehnt. In den Punkten 1 und 2 geht es darum, die Höhe der Einmalzahlung auf Dienstbezüge zu reduzieren und auch Anwärtern und Versorgungsempfängern eine Einmalzahlung in Höhe von um 350 € zu gewähren. Dem einen nehmen Sie das weg, dem anderen geben Sie das dazu. Dies haben wir im Ausschuss abgelehnt und werden es wieder ablehnen, weil wir dies als nicht sinnvoll betrachten.

Dem Finanzminister danken wir für seine in der Ausschussdebatte am 31. August gegebene Zusage, in absehbarer Zeit einen Vorschlag zu unterbreiten, nach dem alle Sekundarschullehrkräfte neuen Rechts in gleicher Weise zügig und mit vertretbarem Aufwand eingruppiert werden können. Somit wird die Fraktion der CDU diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben. - Danke schön.

(Beifall bei der CDU)