Ich muss trotzdem etwas sagen, das stimmt schon. Ganz so kurz geht es dann nicht, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung bringe ich den Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern über die NordLB ein. Ich habe an anderer Stelle schon mehrfach auf den Hintergrund hingewiesen.
Wie Sie dem auf Seite 7 der Landtagsdrucksache abgedruckten Staatsvertrag entnehmen können, wurde nur eine Regelung des bisherigen Staatsvertrages aufgehoben. Sie betraf zwei Kapitalinstrumente des Landes Niedersachsen, eine stille Einlage und ein Darlehen, die aus der Gründungszeit der NordLB stammten. Heute kann sich niemand mehr so richtig daran erinnern bzw. bedauern viele, dass wir damals die Satzung bzw. die Verträge über diesen Umweg so schwierig gemacht haben. Diese beiden Kapitalinstrumente in Höhe von 88,7 Millionen € waren ein Bestandteil der Kapitalumwandlung von insgesamt 1,067 Mil
Hintergrund sind die ab dem nächsten Jahr zu erwartenden neuen Eigenkapitalregeln für Kreditinstitute, bekannt unter dem Namen Basel III. Sie haben mitbekommen - es war in den Zeitungen nachzuvollziehen -, dass gerade Brüssel Stresstests für Banken verordnet hat. Dazu waren wir der Meinung, dass das gar nicht ohne weiteres sein dürfte. Denn wir haben uns gemeinsam darauf verabredet, dass diese Eigenkapitalentwicklung bis 2015 gestreckt werden könnte. Nichtsdestotrotz mussten wir uns der gesamten Diskussion stellen.
Um das Bestehen der Stresstests sicherzustellen, hat sich Niedersachsen entschlossen, neben der eben erwähnten Umwandlung bereits bestehender Kapitalinstrumente noch 600 Millionen € frisches Kapital zuzuführen. Das Ergebnis des Stresstests wurde am 15. Juli 2011 veröffentlicht. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, hat die NordLB den Test mit 5,6 % hartem Kernkapital bestanden. Gefordert waren 5 %.
Ich füge hinzu: Bankentechnisch und von uns politisch gewollt, haben wir ein höheres Eigenkapital für die nächsten Jahre unterstellt, damit die NordLB nicht permanent die Diskussion erreicht, dass wir uns bei irgendwelchen Ranglisten am Ende der Skala wiederfinden würden. Ich denke, die Bemühungen - hierfür besonderen Dank an Niedersachsen - haben sich gelohnt.
Der Staatsvertrag wurde am 12. Juli 2011 von den Finanzministern der anderen beteiligten Länder und mir unterzeichnet. Er bedarf nach Artikel 69 Absatz 2 der Landesverfassung der Zustimmung des Landtages. Ich denke, der Entwurf wird von Ihnen breit unterstützt. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Minister. - Eine Debatte war nicht vereinbart. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über die Drs. 6/304 ab. Es wird eine Überweisung in den Finanzausschuss beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. Das sind alle Fraktionen, auch wenn einige nicht mitgestimmt haben. Damit ist der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben den Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes eingebracht. Es geht um zwei Dinge.
Erstens. Im Hinblick auf die öffentliche Diskussion zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode soll der Bezugszeitraum der Amtsbezüge der Ministerinnen und Minister künftig taggenau auf den Zeitraum der Amtsinhaberschaft beschränkt werden. Das ist in manchen Ländern schon heute der Fall, in der Mehrzahl der Länder nicht. Diese handhaben es großzügiger wie wir bisher in SachsenAnhalt, eher an das Beamtenrecht angelehnt. Wir wollen, damit die öffentliche Diskussion zu dieser Frage nicht wieder aufbricht, wann auch immer, in Zukunft taggenau abrechnen.
Zweitens. Wir möchten eine Rechtslücke für Fälle schließen, in denen ein ehemaliges Mitglied der Landesregierung aus dieser Amtstätigkeit Versorgungsbezüge bezieht und ihm darüber hinaus auch Übergangsgeld, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung aus seiner Mitgliedschaft im Europäischen Parlament zustehen. Das ist in der letzten Legislaturperiode im Zusammenhang mit der Neuregelung des Besoldungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt für das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen aus einer Mitgliedschaft im Europäischen Parlament mit Ruhegehalt eines ehemaligen Beamten im Besoldungs- und Versorgungsrechtsergänzungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen worden. Wir wollen es mit diesem Gesetzentwurf in gleicher Weise auf die Minister ausdehnen.
Das sind die beiden Punkte. Ich bitte um Behandlung und dann auch um Verabschiedung des Gesetzes und danke Ihnen.
Danke für die Einbringung. - Es ist eine Dreiminutendebatte vereinbart worden. Für die Fraktion DIE LINKE spricht Dr. Thiel.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz, um das es heute geht, beinhaltet im Wesentlichen eine Änderung im Bereich einer Stichtagsregelung, nämlich: Wann tritt man ein Mandat bzw. ein Amt an und wann wird es beendet? - Wir alle in diesem Hause wissen, dass das nur für Neuberufungen gilt, weil ehemalige Minister bis zur Neuberufung im Amt bleiben und am gleichen Tag berufen werden. Wir sprechen also über die Neuen.
wendige Regelungslücke zur Kenntnis, es sei denn, die Landesregierung plant, künftig irgendeinen Abgeordneten aus dem EU-Parlament zu berufen. Da sind wir gespannt.
Dennoch: Wenn man den Pressemitteilungen vertrauen kann, hat der Herr Ministerpräsident auf der Pressekonferenz erklärt, dass das Parlament, wenn die Minister nachgezogen haben, das Abgeordnetengesetz entsprechend ändern wird. Nun kann man nicht alles glauben, was aus Pressekonferenzen in den Zeitungen steht. Aber wenn dem so ist, ist das für das Mitglied des Landtages Haseloff eine interessante Anregung, aber für den Ministerpräsidenten sicherlich eine unangemessene Aufforderung. Denn wir als Parlamentarier wissen ja Bescheid, worum es uns eigentlich geht.
Auch in diesem Fall sprechen wir über die neu gewählten Mitglieder des Landtages, also über die Frage: Stichtagsregelung ja oder nein? - Sie alle kennen noch die Diskussion von Ende März/Anfang April um die sieben Abgeordneten, die unverschuldet in die Notlage kamen, eine Diät ablehnen zu müssen, weil das Gesetz so war, wie es ist. Ich glaube, das hat insgesamt in allen Fraktionen für Diskussionsstoff und für Anregungen gesorgt, über diese Dinge nachzudenken.
Dennoch will ich für meine Fraktion sagen, dass wir durchaus der Auffassung sind: Es gibt schon einen Unterschied zwischen einem berufenen Minister und einem frei gewählten Abgeordneten. Es ist tatsächlich so - jedenfalls nach unserer Auffassung -, dass eine Abgeordnetentätigkeit eben nicht beginnt, wenn der Landtag sich konstituiert, sondern dass bereits im Vorfeld eine ganze Menge von Dingen zu tun und zu regeln ist.
Die Landesverfassung schreibt eine 30-Tage-Frist vor, innerhalb deren man sich finden muss, innerhalb deren sich der Landtag konstituieren muss usw. usf. Deswegen sind wir in der Auffassung zu diesen Regelungen, ob man für die letzten drei Tage eines Monats bzw. in dem darauf folgenden Monat, in dem sich der Landtag konstituiert, eine Regelung für Abgeordnete findet, sehr offen. Wir befürworten auch, uns in den Fraktionen über diese Dinge zu verständigen. Das heißt, unsere Fraktion spricht sich klar gegen eine Stichtagsregelung aus.
Die parlamentarischen Geschäftsführer der Fraktionen haben sich darauf verständigt, eine Parlamentsreform in Gang zu setzen, und zwar nicht nur zu einzelnen Paragrafen. Vielmehr wollen wir die Themen Größe des Parlaments, Mandatsausstattung, Amtsausstattung sowie die Fragen der Geschäftsordnung und der Immunität in einem größeren Zusammenhang diskutieren. Wir haben zwischen den Fraktionen verabredet, eine erste Etappe, sprich Fragen der Geschäftsordnung und
der Immunität, bis zum Jahresende zu regeln. Alle anderen Fragen, wie Abgeordnetengesetz, Größe des Parlaments, Wahlrecht, Landesverfassung ändern ja oder nein und Fraktionsgesetz, wollen wir im Jahr 2012 verabreden. Ich hoffe auf eine konstruktive Diskussion.
Unsere Fraktion wird der Überweisung des Gesetzentwurfs selbstverständlich nicht entgegenstehen. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Dr. Thiel. - Bevor die Abgeordnete Frau Grimm-Benne für die SPD spricht, möchte ich bekannt geben, dass wir nach dem Tagesordnungspunkt 11 den Tagesordnungspunkt 21 vorziehen. Danach behandeln wir den Tagesordnungspunkt 13, den Tagesordnungspunkt 22 und den Tagesordnungspunkt 23, wobei zu den letzten drei Tagesordnungspunkten keine Debatte vereinbart worden ist. So können wir das abarbeiten, denke ich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auch ich kann es für meine Fraktion kurz machen. In dem Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes wird das nachvollzogen, was wir zu gegebener Zeit auch im Abgeordnetengesetz nachvollziehen werden. Herr Kollege Thiel hat fast in unser aller Namen gesprochen. Wir haben eine Arbeitsgruppe der parlamentarischen Geschäftsführer und werden entsprechend im Abgeordnetengesetz Regelungen treffen, um all die Problemfälle, die auch im Ministergesetz dargestellt sind, für uns nachzuvollziehen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass zumindest der Ministerpräsident wieder da ist. Ansonsten sind nicht besonders viele Ministerinnen und Minister zum Thema Ministergesetz im Raum.
(Herr Gallert, DIE LINKE: Herr Striegel, es sind sehr viel mehr da als sonst! - Zurufe von der CDU: Vielen Dank, Herr Gallert! - Sechs Minister sind da!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die von der Landesregierung vorgeschlagene Neuregelung des Ministergesetzes greift unter anderem einen zu Beginn der Legislaturperiode öffentlich kritisierten Sachverhalt auf, nach dem Minister bislang für einen vollen Monat im Amt bezahlt worden sind, selbst wenn sie sich nur einen Bruchteil des Monats im Amt eines Ministers befanden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt die nun vorgeschlagenen Änderungen. Wir halten es für angemessen, dass auch Ministern ein anteilig zum jeweiligen Ernennungs- oder Abberufungstermin in Relation befindliches Gehalt gezahlt wird.
Bislang nicht von der Landesregierung in Erwägung gezogen wurden offenbar Überlegungen zu einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Dies beträfe ein Verbot für Minister und Staatssekretäre, in einem noch zu bestimmenden Zeitraum nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt in Bereichen tätig sein zu dürfen, die mit ihrer früheren Tätigkeit in direktem Zusammenhang stehen. Vor dem Hintergrund von problematischen Wechseln zwischen Politik und Wirtschaft in anderen Bundesländern wird meine Fraktion hierzu in den Ausschussberatungen noch nachzusteuern versuchen. - Herzlichen Dank.
Danke sehr, Herr Striegel. Ich würde sagen, die anwesenden Minister sollte jeder für sich allein und leise zählen. - Für die Fraktion der CDU spricht der Abgeordnete Herr Barthel.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich will es kurz machen. Der Inhalt der Änderung des Ministergesetzes ist mehrfach erwähnt worden. Die tagesscharfe Abrechnung der Bezüge und die Berücksichtigung kumulativer Versorgungsansprüche kann man nur begrüßen. Auch wir als CDU-Fraktion tun das selbstverständlich.
Was das Zählen der anwesenden Kabinettsmitglieder angeht, möchte ich doch darauf hinweisen, dass die Landesregierung mit sechs Ministern angemessen im Parlament vertreten ist. Das ist erfreulich. Es geht schließlich auch um das eigene Thema. Man sollte Kritik nur dann äußern, wenn sie auch angebracht ist. Insofern finde ich es schon richtig, wenn wir gemeinsam zählen.
Ich will noch eines sagen: Wir werden das Gesetz so schnell wie möglich im Finanzausschuss beraten, damit diese sinnvolle Änderung möglichst zeitnah in Kraft treten kann. Ich bin mir sicher, dass das auch zügig und einvernehmlich passieren wird. - Herzlichen Dank.