Die erste Beratung fand in der 73. Sitzung am 18. September 2014 statt. Berichterstatter ist Herr Geisthardt. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Ich darf Ihnen zum Entwurf des Gesetzes zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vortragen. Es ist wieder einmal ein Medienthema, das alle betrifft, aber bei dem die wenigsten den richtigen Durchblick haben. Das ist bei dieser Materie auch schwierig.
staatsvertrag liegt uns in der Drs. 6/3421 vor und ist in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen worden.
Der Gesetzentwurf enthält ein Zustimmungsgesetz zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Er beinhaltet im Wesentlichen die Regelungen zur Absenkung des Rundfunkbeitrages auf 17,50 €.
Der Ausschuss hat sich in der Sitzung am 8. Oktober 2014 erstmals mit diesem Gesetzentwurf befasst und darauf verständigt, eine schriftliche Anhörung vorzunehmen. Es sind daraufhin 14 Stellungnahmen von Vereinen, Verbänden, Rundfunkanstalten und Kammern eingegangen. Insbesondere die kleinen Nuancen in der Regelung der Heranziehung zur Beitragspflicht sind insbesondere für die mittelständische Wirtschaft und das Handwerk wichtige Punkte gewesen. Wir sollten das sehr ernst nehmen.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in der 35. Sitzung am 3. Dezember 2014 abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst. Grundlage war der Gesetzentwurf in der vom GBD vorgeschlagenen Fassung. Die korrigierte Fassung der Synopse des GBD ist uns am 1. Dezember 2014 zugegangen.
Die Hinweise aus der Anhörung fließen in die Evaluierung im Jahr 2015 ein und sollen dort entsprechend berücksichtigt werden. Der Ausschuss hat es mehrheitlich für richtig empfunden, dem Gesetzentwurf in der leicht redaktionell geänderten Fassung zuzustimmen.
Ich bedanke mich - auch wenn er heute nicht hier ist - bei Staatsminister Robra und seinen Mitarbeitern, bei der Geschäftsstelle des Ausschusses und bei den Mitgliedern des Ausschusses für ihre sachkundige Arbeit.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag mit 7 : 2 : 0 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung in der Drs. 6/3653.
Vielen Dank, Herr Kollege Geisthardt. - Es wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart. Für die Fraktion DIE LINKE hat - - Jetzt habe ich Herrn Minister übersehen. Für die Landesregierung hat Herr Minister Möllring in Vertretung für Herrn Staatsminister Robra das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre jetzt sehr schade gewesen, wenn ich nicht den Dank der Staats
kanzlei an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien für die eingehende und zügige Beratung über den Gesetzentwurf und die Beschlussempfehlung hätte zurückgeben können.
Aus der Sicht der Landesregierung sind folgende Punkte hervorzuheben: Das neu eingeführte Rundfunkbeitragssystem auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erfüllt seinen Zweck. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist auch in der konvergenten Medienwelt gesichert. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist
rechtssicher und wurde mittlerweile von drei Landesverfassungsgerichten geprüft, unter anderem dem von Sachsen-Anhalt, und als verfassungskonform anerkannt. Diverse Klagen vor Verwaltungsgerichten wurden inzwischen abgewiesen. Die Grundlage zur Finanzierung der Rundfunkanstalten ist insoweit juristisch in Ordnung.
Infolge der prognostizierten Einnahmehöhe bis zum Jahr 2016 schlug die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs - kurz KEF genannt - den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eine Senkung des monatlichen Rundfunkbeitrages ab dem 1. Januar 2015 um 73 Cent vor. Durch den 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll der monatliche Rundfunkbeitrag ab dem 1. April 2015 allerdings nur um 48 Cent auf 17,50 € sinken.
Diese Vorsichtsmaßnahme ist geboten; denn wäre die Prognose der KEF zu optimistisch, müsste der Rundfunkbeitrag zu einem späteren Zeitpunkt wieder angehoben werden. Ein solcher Jo-Jo-Effekt soll durch die Absenkung auf 17,50 € vermieden werden.
Außerdem bleibt damit ein finanzieller Spielraum, der es später ermöglicht, einzelne Beitragszahlergruppen zu entlasten. Maßgeblich für Entscheidungen zu dieser Frage wird das Ergebnis der unabhängigen Evaluierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sein, die im Frühjahr 2015 vorliegen soll.
Im Rahmen der Anhörung, die der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien vor seiner Beschlussfassung durchführte, wiesen einige Verbände und Organisationen auf Nachteile hin, die bei ihnen seit der Einführung des Rundfunkbeitrages entstanden seien.
Diese Hinweise, die insbesondere von den Handwerkskammern vorgelegt wurden, hat die Landesregierung an das mit der Evaluierung beauftragte wissenschaftliche Institut DIW Econ weitergeleitet. Das Thema der Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages wird im kommenden Jahr bei Vorlage der Evaluierungsergebnisse erneut zur Beratung anstehen.
Für den Moment ist als wichtigstes Ergebnis festzustellen, dass die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Betriebe für die Finanzierung der Rundfunkanstalten erstmals in der Rundfunkgeschichte gesenkt werden konnte.
Dies ist im individuellen Portemonnaie natürlich kaum zu spüren, aber es ist immerhin ein Zeichen dafür, dass ständig steigende Rundfunkbeiträge kein Naturgesetz sind.
Ich bitte daher im Namen der Landesregierung um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Gebhardt steht schon in den Startlöchern, jetzt steht er am Pult. Bitte, Herr Kollege.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! So groß kann der Wurf zur Beitragsbefreiung nicht sein; denn wenn ich in das Plenum schaue, dann sehe ich, dass es nicht einmal zur Hälfte gefüllt ist.
Damit bin ich auch bei dem Grund, warum meine Fraktion diesen Staatsvertrag ablehnen wird. Wir halten die Beitragssenkung um 48 Cent wahrlich für keine soziale Wohltat, als die sie zu verkaufen versucht wird.
Mit 48 Cent ist keinem Beitragszahler und keiner Beitragszahlerin wirklich geholfen. Aus unserer Sicht wäre es ein ebenso gutes Signal gewesen zu sagen: Der Beitrag bleibt im nächsten Jahr stabil; es kommt zu keiner Erhöhung.
Die Mehreinnahmen, die durch die Systemumstellung von Rundfunkgebühr auf Rundfunkbeitrag beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk erwirtschaftet wurden, hätten wir für mehr Befreiungstatbestände und vor allem für eine Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen verwenden können.
Im Ausschuss - der Ausschussvorsitzende hat es bereits erwähnt - hat die Fraktion DIE LINKE durchgesetzt, dass zumindest im schriftlichen Verfahren eine Anhörung stattfindet. Alle Verbände, die kleine und mittelständische Unternehmen vertreten,
sowie Verbände aus dem sozialen Bereich teilen unsere Position, dass man auf eine Beitragssenkung um 48 Cent hätte verzichten und hierfür Befreiungstatbestände vornehmen können. Die Fraktion DIE LINKE befindet sich also mit ihrer Position zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Mehrheit.
So bemängelte beispielsweise der Kinder- und Jugendring, dass bis zum Systemwechsel noch die Möglichkeit bestand, eine Beitragsbefreiung für gemeinnützige Vereine zu beantragen. Diese Möglichkeit gibt es nicht mehr.
Ähnlich äußerten sich der Allgemeine Behindertenverband sowie der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen-Anhalts. Sie kritisierten, dass für Blinde und Sehbehinderte keine Befreiungen mehr möglich sind, wie es vor der Systemumstellung der Fall war. Seit dem Jahr 2013 ergab sich in diesem Bereich, und zwar nur für Betroffene aus Sachsen-Anhalt, eine jährliche Mehrbelastung von 1,45 Millionen €.
Wie ich eben schon erwähnte, streitet die Fraktion DIE LINKE bei diesem Thema insbesondere für die Entlastung des Mittelstandes und kleinerer Unternehmen. Ich schaue einmal zum Präsidenten der Handwerkskammer Herrn Keindorf. Sie haben ja Ahnung von diesem Thema, und Sie wissen, was der Systemwechsel besonders in diesem Bereich mit sich gebracht hat.