Protokoll der Sitzung vom 11.12.2014

(Oh! bei der LINKEN)

Im letzten Jahr der alten Rundfunkgebühr, im Jahr 2012, trug der nichtprivate Bereich nach der Auskunft des MDR ca. 716,6 Millionen € zum Gebührenaufkommen von insgesamt 7,4925 Milliarden € bei.

Im Jahr 2013, dem ersten Jahr des Rundfunkbeitrages, waren es dann schon 755,4 Millionen €. Das ist auf den ersten Blick ein Anstieg in Höhe von 38,8 Millionen €. Der prozentuale Anstieg der Einnahmen im nichtprivaten Bereich zwischen 2012 und 2013 ist aber deutlich höher als im privaten Bereich.

Wir kennen alle die Beispiele, bei denen insbesondere die Unternehmen mit betriebsbedingt vielen gewerblichen Kfz erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt sind. Eine spürbare Entlastung von kleinen und mittelständischen Betrieben ist möglich, wenn die entsprechenden Sonderveranlagungstatbestände im nichtprivaten Bereich entfallen oder bei der Mitarbeiterstaffel eine Gleichbehandlung stattfindet.

Auch dazu hat der Landtag schon bei der Ratifizierung des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 10. November 2011 klare Maßgaben beschlossen. Daher warten wir auf die Ergebnisse der Evaluierung, die im Frühjahr nächsten Jahres präsentiert werden sollen. Wir wünschen uns natürlich - dies ist an die Adresse der Staatskanzlei gerichtet -, dass der Landtag wiederum frühzeitig einbezogen wird.

Klar ist aber schon jetzt, dass die Liste der Änderungswünsche lang ist. Wer, ohne an Strukturen heranzugehen, ein Werbeverbot fordert, der muss den Menschen natürlich auch ehrlich sagen, dass ein vollständiger Werbeverzicht mit einer Erhöhung des Rundfunkbeitrages um 1,25 € monatlich zu Buche schlagen würde. Wer also die Veranlagung von Kfz streichen will, der kann nicht gleichzeitig für ein vollständiges Werbeverbot sein.

Deshalb ist es für uns als CDU Fraktion wichtig, dass eine Ausgewogenheit der Anknüpfungstatbestände gewährleistet bleibt.

Dazu möchte ich noch zwei abschließende Bemerkungen machen. Wichtig ist - das wissen wir -, dass die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit dem Beitrag steht und fällt.

Die Ministerpräsidenten haben die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Beitragsstabilität“ im Oktober 2014 zur Kenntnis genommen. Dem Freistaat Sachsen gilt es hierbei ausdrücklich für die geleistete Arbeit zu danken.

Die Ministerpräsidenten haben festgestellt, dass im Zuge der Arbeit der Arbeitsgruppe wichtige Impulse für eine zeitgerechte Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gegeben werden konnten. Zudem hat sie aufgezeigt, dass man noch die eine oder andere Strukturreformdebatte führen muss.

Zum Schluss ein Hinweis - das habe ich bereits im Rahmen der ersten Lesung gesagt -: In SachsenAnhalt führen wir Spardebatten und diese haben in der Gesamtschau sicherlich auch ihre Berechtigung. Mit der gleichen Berechtigung fragen die Bürger aber auch, warum der kleine Stadtstaat Bremen eine eigene Sendeanstalt hat, während die größeren Stadtstaaten Berlin und Hamburg in Mehrländeranstalten integriert sind.

Warum braucht das Saarland eine eigene Rundfunkanstalt, während Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz keine eigene Anstalt haben? - Es gibt genug Raum, um über Einsparungen zu diskutieren, auch deutschlandweit.

Bei den digitalen Spartenkanälen haben wir die Bewegung bereits zur Kenntnis genommen.

Deswegen kann man am Ende zusammenfassend sagen: Die Beitragssenkung ist eine notwendige und richtige Konsequenz aus der unabhängigen Einschätzung der KEF. Gleichwohl bleibt noch etwas zu tun, um auch weiterhin eine Beitragsstabilität und eine hohe Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern. - Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kurze. - Wir sind am Ende der Debatte angekommen und treten nun in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/3653 ein. Ich lasse zunächst über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abstimmen, da niemand eine Einzelabstimmung beantragt hat.

Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE und ein Vertreter der CDU. - Wer enthält sich der Stimme? - Ein Vertreter der Fraktion DIE LINKE. Damit sind die selbständigen Bestimmungen beschlossen worden.

Nun stimmen wir über die Artikelüberschriften ab. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das

sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit wurden die Artikelüberschriften beschlossen.

Jetzt stimmen wir über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Gesetz zum 16. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Niemand. - Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Gesetzesüberschrift beschlossen worden.

Jetzt stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion DIE LINKE und ein Abgeordneter der CDU. - Wer enthält sich der Stimme? - Ein Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 10 abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KlSchG LSA)

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2369

Beschlussempfehlung Ausschuss für Umwelt - Drs. 6/3656

Die erste Beratung fand in der 50. Sitzung des Landtages am 12. September 2013 statt. Der Berichterstatter ist Herr Weihrich. Herr Weihrich, Sie haben das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2369 in der 50. Sitzung am 12. September 2013 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport, für Landesentwicklung und Verkehr sowie für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen der Klimaschutz in Sachsen-Anhalt nachhaltig verbessert, die negativen Auswirkungen des Klimawandels begrenzt und Beiträge zum nationalen und internationalen Klimaschutz geleistet werden.

Der Ausschuss für Umwelt befasste sich in der 34. Sitzung am 4. Dezember 2013 erstmals mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich mit Blick auf die Aktivitäten der Bundesregierung zum Klimaschutz darauf, die Thematik vor der sitzungsfreien Zeit im Jahr 2014 erneut aufzurufen.

In der Sitzung am 3. September 2014 führte der federführende Ausschuss für Umwelt eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch, zu der neben den mitberatenden Ausschüssen auch zahlreiche Verbände eingeladen wurden.

Im Ergebnis der Anhörung legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Ausschuss eine Ergänzung zu dem Gesetzentwurf vor, die als Vorlage 13 verteilt wurde und Gegenstand der darauf folgenden Sitzung am 8. Oktober 2014 war. Die Vorlage 13 wurde zum Antrag erhoben, fand aber nicht die erforderliche Mehrheit.

Im Ergebnis dieser Beratungen erarbeitete der Ausschuss für Umwelt eine vorläufige Beschlussempfehlung, in der den mitberatenden Ausschüssen mehrheitlich empfohlen wurde, den Gesetzentwurf abzulehnen. Die vorläufige Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 14 verteilt.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der Sitzung am 22. Oktober 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Zur Abstimmung lag dem Innenausschuss ein auf der Grundlage der bereits erwähnten Anhörung überarbeiteter Gesetzentwurf vor, der als Änderungsantrag in der Vorlage 15 erteilt wurde, allerdings ebenfalls keine Mehrheit fand.

Der Ausschuss für Inneres und Sport schloss sich im Ergebnis seiner Beratung mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt an.

Dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, der sich am 25. Oktober 2014 mit dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt befasste, lag ebenfalls ein auf der Grundlage der bereits erwähnten Anhörung überarbeiteter Gesetzentwurf vor, der als Änderungsantrag in der Vorlage 16 verteilt wurde. Auch dieser fand im Ergebnis der Beratung nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr schloss sich im Ergebnis der Beratung mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt an.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der Sitzung am 12. November 2014 mit dem Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Landes SachsenAnhalt und den dazugehörigen Vorlagen. Im Ergebnis dieser Beratung schloss auch er sich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschus

ses für Umwelt mehrheitlich an und empfahl dem federführenden Ausschuss, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft nahm den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt am 27. November 2014 auf die Tagesordnung seiner Sitzung.

Wie bereits den mitberatenden Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Landesentwicklung und Verkehr legte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch diesem Ausschuss zur Beratung einen Änderungsantrag auf der Basis der Anhörung zum Gesetzentwurf vor. Er wurde als Vorlage 21 verteilt. Außerdem lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen zur Abstimmung vor, der als Vorlage 22 verteilt wurde.

Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft lehnt im Ergebnis seiner Beratung die Vorlage 21 ab und schloss sich mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Umwelt an.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die abschließende Beratung zu diesem Gesetzentwurf im Ausschuss für Umwelt fand in der Sitzung am 3. Dezember 2014 statt. Meine Fraktion beantragte, den Änderungsantrag, der als Vorlage 13 verteilt wurde, aufrechtzuerhalten. Er wurde schließlich bei 3 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.

Im Verlauf der Beratung zu dem in Rede stehenden Gesetzentwurf wurden die vorliegenden Stellungnahmen der Verbände und Institutionen ausgewertet sowie die Standpunkte der einzelnen Fraktionen ausgetauscht. Letztlich erarbeitete der Ausschuss für Umwelt die Ihnen in der Drs. 6/3656 vorliegende Beschlussempfehlung, in der mit 8 : 3 : 0 Stimmen empfohlen wird, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Als Berichterstatter des Ausschusses für Umwelt bitte ich Sie hiermit im Namen des Ausschusses für Umwelt, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Weihrich, für Ihre Berichterstattung. - Auf der Gästetribüne dürfen wir ganz herzlich Damen und Herren des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)

Sie haben das Vorrecht, jetzt Ihrem Minister lauschen zu dürfen. - Herr Minister Aeikens, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst für die freundliche Begrüßung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Herr Präsident, ich darf mit einem Zitat des französischen Rechtsphilosophen Montesquieu beginnen, der gesagt hat: