Angesichts der Tatsache, dass bei uns eher ein Überangebot an Nahrungsmitteln besteht, ist die Frage nach der Ernährungssicherheit bei uns kaum ein Thema. Mehr noch: Während bei uns bzw. in den entwickelten Industrienationen die Menschen an den Folgen einer üppigen Ernährung leiden und vielleicht sogar sterben, hungern, vornehmlich auf der südlichen Halbkugel unserer Erde, annähernd 850 Millionen Menschen, darunter 150 Millionen Kinder, von denen jährlich 2,6 Millionen sterben.
Die Schere zwischen denen, die es sich leisten können, Nahrungsmittel einfach in den Müll zu werfen, und denen, die sich am Tag kaum eine Mahlzeit leisten können, wird immer größer.
Wir wissen zwar, dass es noch immer vor allem die Armut ist, die den Menschen den Zugang zu sauberem Wasser und täglichem Essen versperrt, dennoch zeichnet sich mit der Bevölkerungsentwicklung und dem Klimawandel auf unserer Erde deutlich ab, dass die Landwirtschaft bzw. die Produktion von Nahrungsmitteln und deren Verteilung bereits heute mit größter Verantwortung wahrzunehmen sind.
Aus globaler Sicht ist die steigende Nachfrage nach Wasser und fruchtbarem Boden zu einem Megatrend des 21. Jahrhunderts geworden. In unseren Breiten ist es vor allem der Boden, bei dem wir im Umgang damit stetig daran erinnert werden, dass er uns nicht grenzenlos zur Verfügung steht. Dennoch zählt die Bodenversiegelung im Rahmen des Flächenverbaus nach wie vor zu den Hauptbelastungsfaktoren des Ökosystems Boden.
Weltweit sind es etwa 10 Millionen ha und in Deutschland mehr als 30 000 ha Ackerfläche pro Jahr, die der Erzeugung agrarischer Rohstoffe entzogen werden und damit nicht mehr für die Erzeugung von Nahrungsmitteln zur Verfügung stehen, unter anderem verursacht durch Siedlungsbau und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen.
Gerade wenn wir es ernst meinen mit einer Politik der - wie formuliert - Verantwortung für eine zukunftssichere Landwirtschaft, dann haben wir auch in Sachsen-Anhalt allen Grund, hier genau hinzuschauen, wie es um den Flächenfraß, sprich: um die Versiegelung sowie um die Ersatz- und Ausgleichsleistungen bei Eingriffen in die Natur, steht.
Herr Minister, Veränderung beginnt damit, dass man einen konkreten Überblick über die Lage des zu verändernden Zustandes hat oder ihn sich verschafft. Was die Regierung bzw. das Ministerium in der Vergangenheit dazu geboten hat, war wirklich mehr als bescheiden.
Ich erinnere an eine Antwort auf meine Kleine Anfrage bezüglich der Handhabung von Ersatz- und Ausgleichsleistungen in unserem Land. Über die fehlende Aussagekraft war ich schon etwas enttäuscht. Auch in Ihrer heutigen Erklärung haben Sie keine konkreten Zahlen, rein gar nichts, für Sachsen-Anhalt bezüglich der Versiegelung benennen können. Ich finde, die Situation lässt Handlungsbedarf erkennen.
Die andere Seite ist die, dass der Boden zunehmend der Gefahr ausgesetzt ist, durch Wind- und Wassererosion, durch Schadverdichtung und durch schleichenden Abbau des Humusgehaltes stetig an natürlicher Bodenfruchtbarkeit zu verlieren. Hierbei stehen die Landwirte vor allem selbst in der Verantwortung, durch eine gute fachliche Praxis, wie Durchsetzung einer wissenschaftlichen Fruchtfolge, Einhaltung von Anbaupausen, Sicherung einer effizienten Humuswirtschaft, die Bodenfruchtbarkeit schließlich auch im eigenen Interesse zu bewahren und zu mehren.
Ein annähernd ganzjähriger Pflanzenbewuchs schützt die Bodenoberfläche vor Trockenheit und Verschlämmung, fördert das Bodenleben und schließlich auch die physikalische Struktur des Bodens. Das sind Verhältnisse, die einen gesunden Boden auszeichnen, der in der Lage ist, Wasser zu führen und Wasser zu speichern. Bei den extremen Witterungsverhältnissen, die wir in der Vergangenheit hatten und die wir noch zu erwarten haben, sind das ganz wichtige Voraussetzungen für gute Erträge in der Land- und Forstwirtschaft.
Außerdem können wir mit einem solchen gesunden Boden wesentlich mehr im Kampf gegen den Klimawandel und dessen Auswirkungen erreichen. Ein solcher Boden und wie er bewirtschaftet wird, ist auch ein Garant für Artenvielfalt, Biodiversität sowie für eine Kulturlandschaft, wie wir alle sie mögen. Wenn der Mensch im Urlaub die Einmaligkeit einer schönen Kulturlandschaft genießt, bringt man diesen Genuss in den meisten Fällen kaum mit der produktiven Tätigkeit der Bauern bzw. der Landwirtschaft in Verbindung.
Meine Damen und Herren! Auch aus diesem Zusammenhang heraus ergibt sich die große Bedeutung und Notwendigkeit einer zukunftssicheren Landwirtschaft, die eben weit mehr ist als ein
Das ist bedauerlich; denn das zeigt, dass sich der Mensch mehr und mehr von der Natur abnabelt. Damit geht oftmals auch eine gewisse Stigmatisierung der bäuerlichen Tätigkeit schlechthin einher. Das ist dann nicht mehr bedauerlich, sondern besorgniserregend.
An eine Landwirtschaft, die zu einem Großteil aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, werden eben nur Erwartungen gestellt. Wer aber denkt schon über die Arbeitsbedingungen nach, unter denen diesen Erwartungen Rechnung getragen werden soll? - Bei Wind und Wetter, mit lebenden Tieren, sonn- und feiertags. Da gibt es keine Auszeit. Die Tiere wollen auch am Sonntag gefüttert oder gemolken werden.
Wie attraktiv sind solche Arbeitsbedingungen für junge Menschen? Auch hierbei sind wir Politikerinnen und Politiker gefragt, wenn es um eine Politik der Verantwortung für eine zukunftssichere Landwirtschaft geht.
Ich denke, Politik kann nicht nur, sie muss auch wirksam auf ein gesellschaftliches Klima Einfluss nehmen, in dem die Landwirte und die Landwirtschaft eine höhere Wertschätzung erfahren als bisher. Politische Rahmenbedingungen, klare und vor allem auch kontrollierbare Rechtsverhältnisse, an denen sich übrigens nicht nur Landwirte ausrichten können - das wird von der Politik erwartet.
Das Wort Tierwohl hatte im letzten Jahr bei den Koalitionsfraktionen und auch bei Ihnen, Herr Minister, geradezu Konjunktur. Diese Misere mit Straathof hätten wir uns ersparen können, wenn den Worten Taten vorausgegangen wären
und Sie die Stimmen der Menschen vor Ort und die Hinweise der Opposition ernst genommen hätten und wenn Verwaltung und Behörden des Landes transparenter und entschlossener kontrolliert und gehandelt hätten. Wenn es dafür jedoch rechtliche Hürden gegeben haben sollte, dann darf man doch davon ausgehen, dass diese jetzt schleunigst ausgeräumt werden, ohne dass wir als Opposition immer wieder den Finger in die Wunde legen müssen.
Auch das hat mit Verantwortung - ich wiederhole es - für eine zukunftssichere Landwirtschaft zu tun, nämlich: Schaden von der Region und Imageschaden von der Landwirtschaft abzuwenden.
Ich erinnere nur an die jüngste Diskussion um unseren Antrag, die Einführung von Obergrenzen betreffend. Es wird mehr darüber diskutiert, warum
Trotz aller kritischen Randglossen, die uns zu unserem Entwurf eines Gesetzes über das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen in Sachsen-Anhalt aus der Regierungskoalition und zugegebenermaßen auch aus der Bauernschaft ereilt haben, sage ich heute: Hätten wir diese Obergrenzen und die Mitwirkungsrechte der Tierschutzvereine schon gehabt, dann wäre uns einiges erspart geblieben, vor allem auch der Imageschaden für die Landwirtschaft.
In der nächsten Ausschussberatung werden wir endlich darüber beraten. Ich bin gespannt, wie die Diskussion und vor allem die Entscheidung ausfallen werden.
An dieser Stelle möchte ich wiederholen, was ich schon bei vorangegangenen Debatten gesagt habe: Im Fokus des Verbandsklagegesetzes steht, wenn überhaupt, nicht in erster Linie die breite Masse der Landwirte, sondern das Handeln von Regierungseinrichtungen und Landesbehörden. Es geht um transparentes Handeln, um Kontrolltätigkeit, um Entscheidungsfreudigkeit und darum, wo konkrete Entscheidungen nach Norm, Gesetz oder Vorschriften zu treffen wären, wo jedoch einfach nur nach Ermessen entschieden wird. Das, meine Damen und Herren, ist nicht korrekt.
Nun einige Gedanken zum Thema Grundstücksverkehr. Wie gerade in den letzten Tagen verfolgt werden konnte, stoßen die Handhabe des Grundstücksverkehrsgesetzes im Allgemeinen und die Privatisierung der ehemals volkseigenen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen auf breite Kritik in der Bevölkerung, insbesondere bei den Landwirten in den neuen Bundesländern.
In diesem Jahr geht es in Sachsen-Anhalt um den Verkauf von 4 600 ha. Auch die verbleibenden rund 40 000 ha, die bis 2025 veräußert werden sollen, lassen ein gutes Geschäft erwarten, wie Herr von Arnim am Dienstag verlauten ließ. Es wird erneut Millionen in die Kassen des Bundes spülen. Natürlich bestimmen die Bieter bzw. die Kunden der BVVG, wie Herr von Arnim sagte, mit ihren Geboten den Preis. Mit der Akzeptanz von Hilfsangeboten eröffnet man für Kapitalanleger und Bodenspekulation Freiräume für Wucherpreise.
Das ließ den Hektarpreis im letzten Jahr schnell um 21 %, um 4 000 € auf 23 000 €, ansteigen. Für unsere Fraktion ist dieser Ausverkauf der Flächen
einfach inakzeptabel, umso mehr, als er die agrarstrukturellen Erfordernisse unseres Landes total konterkariert und
insbesondere auch eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des ländlichen Raumes gefährdet und blockiert. Boden- und Pachtpreise, die nicht mehr durch landwirtschaftliche Arbeit refinanzierbar sind, kann sich der praktizierende und ortsansässige Landwirt nicht leisten. Er ist von der Teilhabe am Grundstücksverkehr ausgeschlossen.
Hinzu kommt, dass mit dem sogenannten Bodenfonds und mit anderen außenstehenden Neueigentümern sukzessive Kapital aus dem ländlichen Raum abgezogen wird. Diese Gefahr muss verhindert werden; eine solche Praxis muss gestoppt werden.
Lange genug ist über dieses Thema debattiert worden. Die Problemlage ist längst bekannt. Der Dauerbrenner Grundstücksverkehr stand in den letzten beiden Legislaturperioden mehrmals auf der Tagesordnung dieses Hauses, woran - das werden Sie zugeben müssen, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen - gerade unsere Fraktion einen wesentlichen Anteil hatte. Wie oft haben wir, habe ich die Regierung, den Minister aufgefordert, nicht nur in den Ausschussberatungen und vor diesem Plenum - wie auch heute - Krokodilstränen zu vergießen und nicht nur die Situation zu beklagen, sondern endlich zu handeln.
Bedauerlicherweise hat sich die regierungstragende Mehrheit in diesem Plenum immer mit Berichterstattungen zufriedengegeben und die konkreten Forderungen aus unseren Anträgen mit entsprechenden Alternativ- und Änderungsanträgen entschärft und damit die Lösung des Problems auf die lange Bank geschoben.
Wir bleiben dabei: Die rechtlichen bzw. landespolitischen Möglichkeiten, die uns das Grundstücksverkehrsgesetz im Interesse einer nachhaltigen Agrarstruktur geboten hat, wurden längst nicht ausgeschöpft. Man hätte es tun können. In dem vor zwei Jahren vorgelegten Gutachten des Bundesverbandes der Landgesellschaften haben anerkannte Juristen, Wissenschaftler und Verwaltungsexperten das unmissverständlich nachlesbar herausgearbeitet.
Dieses Gutachten kam einer Empfehlung an die Politik gleich. Die Botschaft lautete und lautet auch heute noch: Abkehr von der primär fiskalpolitischen Privatisierungsstrategie hin zu einer stärkeren Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
mit dem Ziel der Entlastung der Betriebe durch Reduzierung des Kaufdrucks. - So ist es schriftlich niedergeschrieben. So haben wir es immer wieder gefordert. Das heißt: mindestens Streckung des Privatisierungszeitraumes durch langfristige Pachtverträge.
Die Rechtsexperten haben auf die Verfassungskonformität des Grundstückverkehrsgesetzes hingewiesen und festgestellt, dass es keinerlei rechtliche Schranken mit Blick auf andere europäische Länder gibt.
Fazit: Unser Standpunkt, dass es mit dem Grundstücksverkehrsgesetz weit mehr Möglichkeiten gab, als Sie, Herr Minister, uns immer weismachen wollten, hat sich bestätigt. Statt den Ordnungsbehörden in den Landkreisen klare Entscheidungskriterien vorzugeben und ihnen zu gestatten oder sie zu ermuntern, diesen Rechtsrahmen auszuschöpfen, geben Sie ein weiteres Gutachten zur Problemstellung von Anteilsverkäufen in Auftrag.