Protokoll der Sitzung vom 27.03.2015

Zu Frage 1. Inzwischen liegt der Landesregierung ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 17. März 2015 vor. Danach bekräftigt dieses eine mehrfach beteuerte Zusage und spricht seine Absicht aus, den Inhalt des Urteils auch für die Länder, die nicht geklagt haben, nachzuvollziehen. Dies bedeutet für Sachsen-Anhalt, dass die Mittel in Höhe von rund 16,76 Millionen € vom Bund an das Land zurückgezahlt werden. Die Details werden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales derzeit geklärt. Die Zahlungsabwicklung soll danach zügig erfolgen.

Zu Frage 2. Das Land wird, wie im Grundsicherungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt, diese Mittel an die Kommunen weiterleiten, sobald der Bund die Mittel bereitgestellt hat. Jeder kommunale Träger erhält den Betrag zurück, der im Jahr 2014 zur Abrechnung gestellt wurde.

Danke schön. Nachfragen sehe ich nicht.

Die letzte Frage in der Fragestunde, die Frage 8, stellt Herr Abgeordneter Thomas Leimbach. Sie betrifft die Wasserqualität in Sachsen-Anhalt.

Seit 1993 wird jährlich am 22. März der Weltwassertag begangen. Die Wasserqualität (Trink- und Grundwasser) hat sich im Vergleich zu den

90er-Jahren stark verbessert. Mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde die Überwachung des Gewässerzustandes im Sinne der Überwachung der chemischen, biologischen und ökologischen Qualität des Wassers verstärkt. Sachsen-Anhalt verfügt über ein umfangreiches Landesmessnetz zur Grundwasserbeschaffenheit, durch das unter anderem die Werte für Nitrat überwacht werden. Eine erhöhte Nitratbelastung im Oberflächenwasser hat Auswirkungen auf Flora und Fauna der Gewässer.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Aktivitäten hat die Landesregierung un

ternommen bzw. plant sie, um die Wasserqualität entsprechend den EU-Vorgaben zu verbessern?

2. Welche Haltung nimmt die Landesregierung

diesbezüglich zum aktuellen Entwurf der Düngeverordnung der Bundesregierung ein?

Danke schön. - Für die Landesregierung beantwortet Herr Minister Dr. Hermann Onko Aeikens die Anfrage.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte namens der Landesregierung die Fragen des Herrn Abgeordneten Leimbach wie folgt.

Sachsen-Anhalt ist weder bezüglich der Grenzwertüberschreitungen bei Nitrat noch bezüglich der Trinkwasserqualität im Vergleich der Bundesländer auffällig. Wir tun sehr viel, um die Qualität unserer Gewässer weiter zu verbessern.

Zunächst möchte ich auf das ambitionierte Maßnahmenprogramm aus dem ersten Bewirtschaftungszeitraum der Wasserrahmenrichtlinie aufmerksam machen. Zu den realisierten Maßnahmen gehören insbesondere Maßnahmen zur Reduzierung diffuser Belastungen. Eine wichtige Rolle spielen speziell entwickelte Agrarumweltmaßnahmen.

Maßnahmen zur Besserung der Wasserqualität umfassen aber auch die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer. Seit 2009 sind mehr als 122 Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit der Gewässer angelaufen bzw. fertiggestellt worden. An rund 700 km Gewässerstrecke in Sachsen-Anhalt werden zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur durchgeführt.

Eine besondere Herausforderung für die Verbesserung der Gewässer in Sachsen-Anhalt sind Altlasten. Sachsen-Anhalt hat in diesem Bereich seit

1993 bereits Mittel in Höhe von mehr als 1 Milliarde € aufgewendet; allein im sogenannten Chemiedreieck Leuna-Buna-Bitterfeld waren es etwa 430 Millionen €.

Für die Errichtung und Sanierung von Abwasseranlagen, die auch der Verbesserung der Gewässerqualität dienen, haben allein die Gemeinden und Zweckverbände in Sachsen-Anhalt seit 1990 rund 4,5 Milliarden € investiert. Diese Vorhaben konnten mit staatlichen Zuwendungen in Höhe von mehr als 1,2 Milliarden € gefördert werden.

Vor 1990 waren Elbe und Saale stark belastete Ströme, die vielen Fischarten keine ausreichenden Lebensbedingungen boten. Heute werden wieder Lachse gesichtet. Flunder, Groppe, Meerforelle, Nase, Schlammpeitzger und Stint sind zurückgekehrt. Die Wassergüte hat sich deutlich verbessert. Der Sauerstoffgehalt hat sich sprunghaft erhöht. Es sind aber weiterhin Anstrengungen erforderlich. Diese ergeben sich zum Beispiel aus der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. In diesen Bereich werden in den nächsten Jahren weitere Mittel in Höhe von 40 Millionen € investiert.

Meine Damen und Herren! Das sind nur einige Beispiele, die zeigen, dass Sachsen-Anhalt mit Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität sehr breit aufgestellt ist. Von einer Fehlanzeige bezüglich der Aktivitäten der Landesregierung, wie in einer Pressemitteilung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN behauptet, kann keine Rede sein.

(Zustimmung bei der CDU)

Trotzdem liegen die Werte der Nährstoffbelastung noch über den Zielvorgaben. Zwar sind die landwirtschaftlichen Stoffeinträge seit den 90er-Jahren kontinuierlich gesenkt worden, aufgrund des zeitlich verzögerten Eintrags in das Grundwasser spiegelt die Qualität des Grundwassers heute aber die Praxis von bis zu 30 Jahren zuvor wider.

Das Maßnahmenprogramm des ersten Bewirtschaftungsplanes ist auch wegen dieses Belastungsschwerpunktes bis 2021 fortgeschrieben worden. Es ist geplant, das derzeit in der Anhörung befindliche Programm bis zum Jahr 2021 zu realisieren. Es umfasst weitere 1 000 Maßnahmen.

Für ein effizientes Nährstoffmanagement setzt Sachsen-Anhalt neben gezielten Agrarumweltmaßnahmen aber auch auf die Entwicklung neuer gewässerschonender Verfahren. Wir sind also umfänglich aktiv, um die Qualität unserer Gewässer weiter zu verbessern.

Aber nicht nur die Länder sind in der Pflicht, auch der Bundesgesetzgeber ist bei der Anpassung der Düngeverordnung gefragt. Damit möchte ich in Beantwortung der zweiten Frage des Abgeordneten Leimbach ein deutliches positives Votum der Landesregierung für den Entwurf der Düngeverordnung der Bundesregierung festhalten. Insge

samt erhoffe ich mir von der Novellierung der Düngeverordnung und insbesondere von der dort vorgesehenen streng schlagbezogenen Bedarfsermittlung eine weitere deutliche Verbesserung der Effizienz des Düngemitteleinsatzes. Aber auch die weiteren Eckpunkte der Düngeverordnung finden die breite Zustimmung der Landesregierung.

Lediglich bei den Übergangsfristen hält SachsenAnhalt Anpassungen für erforderlich. Zudem setzt sich die Landesregierung für eine Öffnungsklausel für Forschungsprojekte ein, um den in SachsenAnhalt eingeschlagenen Erfolgsweg weiter beschreiten zu können. Unabhängig von diesen kleineren Anregungen wird der Entwurf der Düngeverordnung als ein wesentlicher Beitrag für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der Nitratrichtlinie von mir begrüßt. Die Behauptung des umweltpolitischen Sprechers der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ich wolle weniger strenge Regelungen für Sachsen-Anhalt erwirken, ist insofern unzutreffend. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Minister. - Es gibt Nachfragen von der Abgeordneten Frau Frederking und von dem Abgeordneten Herrn Leimbach.

Herr Minister, Sie haben uns im Dezember 2014 im Ausschuss erläutert, dass Sie bezüglich der Düngeverordnung auf länderspezifische Regelungen drängen wollen. Ich habe Sie damals gefragt, wie diese aussehen. Dazu gab es von Ihrer Seite damals noch keine konkreten Vorstellungen. Jetzt sind drei Monate ins Land gegangen. Welche länderspezifischen Regelungen wollen Sie denn auf den Weg bringen?

Ich hatte damals schon eine Vermutung, wie diese aussehen könnten, dass man tatsächlich mehr ausbringen kann und dass der Reststickstoffbedarf höher sein darf, um das dann mit Wasser zu verschneiden. Sie haben sich damals nicht darauf eingelassen. - Lange Rede, kurzer Sinn: Das wäre doch eine Aufweichung. Sie meinten vorhin jedoch, diesen Vorwurf würden Sie sich nicht gefallen lassen.

Dann hätte ich gern auch etwas gewusst zu den 20 % der Grundwassermessstellen, die über dem Nitratwert liegen. In Ihren Ausführungen war zu hören, das sei auf Vorgänge zurückzuführen, die sich auf einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren erstrecken. Das seien Auswirkungen von Düngungen, die vor bis zu 30 Jahren stattgefunden hätten. Können Sie etwas zu den Auswirkungen der Landwirtschaft auf die Nitratwerte im Grundwasser sagen?

Frau Abgeordnete Frederking, ich mache Politik nicht auf der Basis von Vermutungen, sondern auf der Basis von Fakten. Wir haben noch keine verabschiedete Düngeverordnung. Wir haben nach wie vor Entwürfe. Diese Entwürfe finde ich - im Gegensatz zu der von Ihrem Fraktionskollegen aufgestellten Behauptung - im Grundsatz gut. Wir werden uns dann darüber unterhalten, ob und, wenn ja, welche länderspezifischen Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn eine Düngeverordnung verabschiedet wird. Erst dann lässt sich dieses zielführend beurteilen.

Das Zweite. Sicherlich hat die landwirtschaftliche Düngung Einfluss auf den Zustand der Gewässer. Diese Auswirkungen sind sehr langfristig. Deshalb ist es auch wichtig, hier einzugreifen und auch mithilfe einer Düngeverordnung dafür Sorge zu tragen, dass weitere Belastungen nicht eintreten bzw. reduziert werden.

Daher ist die fachliche Behauptung absolut zutreffend, dass es sich bei dem, was wir heute vorfinden, zu einem großen Teil um Versäumnisse in der Vergangenheit handelt, um mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Düngemitteln. Aber wir haben es auch mit anderen Einträgen zu tun. Ich bin froh, dass wir durch die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, zu einer Verbesserung der Situation hinsichtlich des Nitrateintrages gekommen ist. Das wird allerdings auch erst langfristig wirken.

Kollege Leimbach, bitte.

Herr Minister, Sie haben die positiven Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität dargestellt. Sie sind auf die Haltung der Landesregierung zum Entwurf der Düngeverordnung der Bundesregierung eingegangen. Stimmen Sie mit mir darin überein, dass die Behauptung, die zeitlichen Anpassungsbedürfnisse würden die Trinkwasserqualität in Sachsen-Anhalt weiter verschlechtern, an den Haaren herbeigezogen ist?

Es ist an den Haaren herbeigezogen, davon zu sprechen, dass sich die Trinkwasserqualität in Sachsen-Anhalt weiter verschlechtert. Die Trinkwasserqualität verbessert sich. Politik wird nicht besser, indem man die Bevölkerung mit falschen Behauptungen verunsichert. Das ist den GRÜNEN in diesem Fall wieder passiert.

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt noch eine weitere Nachfrage. - Frau Abgeordnete Frederking.

Die länderspezifischen Regelungen müssen doch aber Teil der Düngeverordnung sein oder eine Ermächtigung dazu. Es wird doch im Ablauf nicht so sein, dass es erst die Düngeverordnung gibt und dann die länderspezifischen Regelungen. Es wird doch vorher geklärt, ob länderspezifische Regelungen überhaupt zulässig sind oder nicht. Das ist doch auch Teil dieser Diskussion. Ich hätte schon gern gewusst, was Sachsen-Anhalt vorschwebt; denn Sie haben die länderspezifischen Regelungen ins Spiel gebracht.

Frau Frederking, ich mache jetzt erst einmal eine grundsätzliche Bemerkung. Durch Ihre Nachfragen wird die verunglückte Pressemitteilung Ihres Kollegen Weihrich auch nicht besser.

(Heiterkeit bei der CDU)

Aber ich möchte jetzt auch auf Ihre Fragen eingehen. Erstens ist es problemadäquat, aufgrund der sehr unterschiedlichen Situationen in Deutschland, schon aufgrund der unterschiedlichen natürlichen Bedingungen, aufgrund der unterschiedlichen Belastungsbedingungen, der unterschiedlichen Relationen Vieh zu Fläche, länderspezifische Regelungen vorzusehen. - So weit zum Grundsatz.

Zweitens kann man darüber, ob man von länderspezifischen Regelungen Gebrauch machen möchte, erst zielführend und sinnvoll entscheiden, wenn die Grundverordnung steht und verabschiedet wird. Wenn ich weiß, was darin steht, dann kann ich darüber reden, ob ein Bedürfnis besteht, in einem Bundesland wie Sachsen-Anhalt eine länderspezifische Zusatzregelung zu erlassen oder nicht. Dann müssen wir halt noch ein bisschen warten.

Ich glaube, grundsätzlich ist die Position richtig, dass man hierbei den Ländern einen spezifischen Spielraum gibt, um auf Besonderheiten in den jeweiligen Regionen zu reagieren. Haben wir darin Konsens?

Das ist zumindest interessant.

Schön.

Nicht interessant, aufschlussreich.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und die Fragestunde ab. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst.