Protokoll der Sitzung vom 04.06.2015

(Zustimmung bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Leimbach, CDU)

Ich sage ganz deutlich: Wenn sogar der Ministerpräsident in diesem Land sagt, es sei eine völlige irrige Annahme, dass ein Minister in einer solchen Funktion Aufsicht in einem Aufsichtsrat ausüben kann, dann ist das die endgültige Begründung für uns, solche Anträge abzulehnen. Wir fordern auch Sie dazu auf.

(Starker Beifall bei der LINKEN - Beifall bei den GRÜNEN)

Ich sehe weiteren Redebedarf. Zunächst Herr Kollege Striegel und dann Frau Kollegin Feußner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Zur Frage, wie und ob Minister in diesen Gremien Kontrolle ausüben können, Aufsicht ausüben können, hat Herr Fraktionsvorsitzender Gallert erschöpfend ausgeführt. Ich glaube, dazu ist nichts mehr zu sagen. Die Ablehnung der Linksfraktion ist gut begründet. Wir werden das ebenso halten.

Wir haben noch einen zweiten Aspekt, über den ich gern noch sprechen möchte. In dem Beschlussvorschlag ist eine vierjährige Amtsperiode

vorgesehen. Man fragt sich: Was passiert eigentlich am 13. März 2016, wenn die bisherige Landesregierung abgelöst wird und neue Menschen in politische Verantwortung in diesem Land geraten? Wir haben versucht, das klären zu lassen. Die Antwort war, bisher jedenfalls, nicht eindeutig. Insofern ist aus unserer Sicht auch deshalb der Vorschlag abzulehnen. Denn wenn es dann geänderte politische Mehrheiten gibt, dann muss auch sichergestellt werden, dass andere Menschen in die Aufsicht kommen. Ob das dann Minister sein können, das lasse ich einmal dahingestellt. Herr Gallert hat gerade vorgetragen, was durchaus auch dagegen spricht. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke sehr, Herr Kollege Striegel. - Bitte sehr, Frau Feußner.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kritik seitens der LINKEN ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Wenn man in die Verfassung schaut - Sie haben das entsprechend zitiert; ich habe es extra noch einmal nachgelesen -, dann sieht man, dass dort steht, dass in der Regel davon abzusehen ist, dass Minister Aufsichtsratsposten besetzen. Demzufolge ist es zu hinterfragen, wenn - das muss man sich für die Vergangenheit eingestehen - aus diesem Ausnahmetatbestand schon eine Regel wird.

Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode - auch das haben Sie richtig erwähnt - häufig darüber diskutiert, ob es notwendig ist, dass in unseren Aufsichtsräten fast ausschließlich unsere Minister und Staatssekretäre sitzen, und ob diese Positionen nicht stärker von politischer oder von fachlicher Seite besetzt werden sollten. Wir haben in irgendeinem Ausschuss - ich kann nicht sagen, in welchem -, vielleicht auch im Plenum einmal einen Beschluss dazu gefasst, dass diese Positionen paritätisch zu besetzen sind, zumindest zwischen Parlament und der Exekutive. In dieser Hinsicht ist nicht allzu viel passiert. Darin muss ich Ihnen Recht geben.

Die Frage ist: Inwieweit können sich Minister - sie sind in der Regel nicht nur in einem Aufsichtsrat, sondern in mehreren Aufsichtsräten - dann faktisch noch mit der Aufsicht beschäftigen? - Wenn man weiß, wie vielbeschäftigt ein Minister oder ein Staatssekretär ist, der sich mit Details der entsprechenden Aufsichtsratsgremien auseinandersetzen muss, dann weiß man auch, dass diese Auseinandersetzung dann häufig im Haus passiert, dass diese Details auf Referentenebene erarbeitet und vorgegeben werden. Das ist legitim. Es ist nicht falsch, dass man im Haus solche Vorbereitungen

für die entsprechenden Minister trifft. Dabei muss man aber aufpassen, dass wirklich die eigentliche, die faktische Aufsicht dabei nicht verloren geht.

Ich möchte das an dieser Stelle nicht kritisieren. Ich gehe davon aus, dass meine Fraktion dem Antrag zustimmt. Aber ich möchte anmahnen, dass wir mit diesen Ausnahmetatbeständen zukünftig sehr vorsichtig umgehen. Wir sollten prüfen: Mit wem können diese Aufsichtsratsposten am besten besetzt werden? Wo haben wir Leute, die vielleicht mehr Fachkompetenz aus der wissenschaftlichen oder aus der politischen Ebene - das sei dahingestellt - einbringen könnten? Denn viele Aufsichtsräte - das möchte ich wiederholen - sind vonseiten der Exekutive besetzt. Diese Frage darf man weiterhin stellen.

Und natürlich sind dem Arbeitspensum eines Ministers und übrigens auch eines Abgeordneten und eines Wissenschaftlers auch Grenzen gesetzt. Daran sollte man immer denken, damit eine solche Kritik, wie Herr Gallert sie mit Blick auf die gestrige Vernehmung im PUA „IBG“ vorgebracht hat, gar nicht erst wieder aufkommen kann. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf? - Das sehe ich nicht. Dann stimmen wir über den Antrag der Landesregierung in der Drs. 6/4082 ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der

Antrag angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 17.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 25 auf:

Zweite Beratung

Weiterentwicklung der Studentenwerke Halle und Magdeburg

Antrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2627

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2651

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft - Drs. 6/4065

Die erste Beratung fand in der 56. Sitzung des Landtages am 11. Dezember 2013 statt. Die Behandlung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 38 Abs. 3 der Geschäftsordnung. Daher treten wir unmittelbar in das Abstimmungsverfahren ein. Wir stimmen ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Wirtschaft in der Drs. 6/4065. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Somit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Wir sind am Ende der 90. Sitzung angelangt. Meine Damen und Herren! Die morgige Sitzung beginnt wie immer um 9 Uhr. Wir beginnen mit den Tagesordnungspunkten 6 und 27.

Ich schließe die heutige Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen parlamentarischen Abend oder was Sie sonst noch tun wollten.

Schluss der Sitzung: 19.06 Uhr.