Frau Kollegin, ich möchte Ihnen auch sagen: Es war ein kleiner Versprecher drin. Sicherlich, die CDU-Fraktion ist der große starke Motor mit 42 PS, der dafür gesorgt hat, dass der Finanzminister manche Dinge erkennt und seine Personalplanung umgestellt hat.
Ich habe es so verstanden, dass wir das gemeinsam hinbekommen haben, dass dort Nachsteuerungen passieren. Ich verstehe die Opposition, wenn sie immer mit den Augen rollt, wenn der Minister auf Sicht fährt. Aber so es in der Lebenswirklichkeit und ich finde es gut, Herr Dorgerloh, dass man da nicht beratungsresistent war, sondern dass man diese Dinge aufgenommen und gemeinsam gelöst hat im Rahmen der Möglichkeiten, die wir haben, und mit dem Geld, das wir zur Verfügung haben. Ich weiß, wovon ich spreche.
Mit dem Bildungsausschuss waren wir in Südtirol. Sie haben hier Lehrer-Schüler-Verhältnisse angesprochen. Ich möchte gern in Südtirol Bildungspolitiker sein. Mit einem Verhältnis von 1 : 5,2, mit einem riesigen Milliardenetat im Rücken dort lässt es sich gut arbeiten. Aber auch da wird heftig gestritten und gesagt, das alles nicht in Ordnung sei.
Ich wollte Ihnen die Frage stellen, die ich der Kollegin Reinecke gestellt habe, ob die CDU-Fraktion denn das Ziel, die Schüler-Lehrer-Relation um zwei Punkte zu erhöhen, teilt und, wenn ja, mit welchen Mitteln Sie das erreichen wollen.
Herr Höhn, im Bildungsbereich gibt es einen bestimmten Instrumentenkasten, den man nicht nur zeigt, sondern auch anwenden kann. Man kann ihn auch im IMAG-Bericht nachlesen. Darin sind verschiedene Dinge aufgezeigt, wie man im Bildungsbereich arbeiten kann. Wenn Sie mir gut zugehört haben, haben Sie mitbekommen, dass ich Ihnen gesagt habe, dass uns bei einfachen Lösungen, wie sie in der Vergangenheit möglich waren, durch Gerichtsurteile in Niedersachsen die Lebenswirklichkeit eingeholt hat.
Wenn Sie mich persönlich fragen, ob man diese Veränderung vornehmen sollte, muss ich aus meinem persönlichen Erleben sagen: Fragen Sie meine Lebensgefährtin in Berlin, ob die das gerecht findet, dort 30 Kinder mit 28 Wochenstunden zu unterrichten. Die gucken sehr neidisch nach Sachsen-Anhalt und sagen: Das ist bloß 100 km entfernt. Da sind andere Bedingungen. - Ich denke, wir müssen uns auch mit anderen Bundesländern vergleichen. Wir können uns nur mit dem Umland vergleichen. Ich denke, da wird die Zukunft eine Anpassung bringen.
Was ich Ihnen noch sagen wollte, ist: Ich habe große Sorge, dass wir die Qualität von Schule nicht mehr absichern. Wir reden immer nur über Zahlen, sprechen von „Anzahl von Lehrern“. Ich meine, dass wir die Qualität von Schule in Zukunft
Ich habe große Sorge, dass es zur Zusammenlegung von Fächern in der Weise kommt, wie es das in einigen Bundesländern gibt, in denen man die Fächer Physik, Chemie und Biologie abgeschafft hat. Stattdessen gibt es das Fach NaWi, in dem jeder alles unterrichtet. Das sind meine Sorgen für die Zukunft. Andere Dinge treten in den Hintergrund.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Behandlung psychisch Kranker und Schutzmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren und Damen! „Es ist für mich leichter, mit anderen darüber zu reden, dass ich im Knast war, als darüber, dass ich in der Klapse war“ - diese Worte eines Teilnehmers an einer Veranstaltung der Aktion Psychisch Kranke hat mich erschüttert, betroffen gemacht. Es gibt nach wie vor die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Problemen. Mir und meiner Fraktion stellte sich die Frage: Was kann Politik tun? Wir müssen die Rahmenbedingungen schaffen, die es auch diesen Menschen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten psychiatrischer Krankheitsversorgung hat mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Novellierung erforderlich ist. Ich zitiere nun aus einigen Berichten des Psychiatrieausschusses nur aus dieser Legislaturperiode. 19. Bericht, Berichtszeitraum 2011 bis 2012:
chiatrieplanung auf Landesebene, die sich nicht zuletzt auch aus der Zuständigkeit des Landes für die Eingliederungshilfe ergibt.“
„… der Entwicklung von Gemeindepsychiatrischen Verbünden (muss) künftig weitaus größere Bedeutung zukommen.“
„Vieles deutet nunmehr darauf hin, dass sich nach 21 Jahren eine Novellierung des Gesetzes über Hilfen psychisch Kranker und Schutzmaßnahmen (PsychKG) erforderlich macht.
Aus der Sicht des Psychiatrieausschusses geht es nicht nur darum, die Voraussetzungen für eine Behandlung gegen den Willen des Betroffenen verfassungsgemäß zu bestimmen, sondern das gesamte Regelwerk ist auf die Höhe der Zeit zu bringen.“
„Hierzu gehören die Festlegung von Aufgaben der Planung und Steuerung der psychiatrischen Versorgung auf kommunaler Ebene und Landesebene, die Psychiatrieplanung, die Etablierung vertraglich gesicherter regionaler Versorgungsverpflichtungen und Kooperationen, gemeindepsychiatrische Verbünde, einschließlich der Koordination auf kommunaler Ebene, Psychiatriekoordinatoren.“
Auch im 21. Berichtszeitraum von 2013 bis 2014 weist der Psychiatrieausschuss noch einmal nachdrücklich darauf hin, dass eine Novellierung dringend erforderlich ist; auch hier wieder die Schwerpunkte Psychiatriekoordinatoren und gemeindepsychiatrische Verbünde.
Da man festgestellt hat, dass sich im entsprechenden Ministerium nicht allzu viel tut, hat der Psychiatrieausschuss im April dieses Jahres in seiner Frühjahrssitzung einen Beschluss gefasst, in dem es heißt:
„Der Ausschuss sah sich aufgrund der bisher nicht erfolgten Novellierung des Gesetzes über die Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes SachsenAnhalt (PsychKG LSA) veranlasst, sich in seiner Frühjahrssitzung erneut diesem Thema ausführlich zu widmen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung bekräftigt seine Einschätzung der Notwendigkeit einer zügigen“
Grundsätzlich geht es also darum, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Betroffenen zu stärken und der nach wie vor vorhandenen Stigmatisierung entgegenzuwirken. Dabei gibt es drei wesentliche Punkte.
Erstens die Stärkung der Position und die Verbesserung der Situation der Menschen mit entsprechenden Beeinträchtigungen, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Zweitens der Ausbau der Versorgungsstrukturen, um personenbezogene Hilfen zu gewährleisten. Hierzu wäre das Stichwort „gemeindepsychiatrische Verbünde“.