Antrag erneut aufzurufen, sodass diese bayerische Initiative aus meiner persönlichen Sicht erfreulicherweise gescheitert ist. Daher bedarf es des vorliegenden Antrages der Fraktion DIE LINKE nicht. Aus der Sicht meiner Fraktion sollte daher der Antrag abgelehnt werden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Koalitionspartner möchte aus für mich beim besten Willen nicht nachvollziehbaren Gründen diesen eigentlich erledigten Antrag allerdings nicht ablehnen, sondern stattdessen in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überweisen. Dieses Verfahren ist nicht neu.
- Frau Zoschke, ich sehe schon, wie Sie sich die Haare raufen. - Wie die anschließende Beratung im Ausschuss dann aussieht, ist den Mitgliedern des Ausschusses für Arbeit und Soziales hinreichend bekannt: Die Beratung derartiger in den Ausschuss überwiesener Anträge gehört sicherlich nicht zu den Sternstunden des Parlamentarismus in Sachsen-Anhalt.
Ich sage das - damit nicht gleich irgendwelche Kommentare kommen - durchaus mit einer gewissen Selbstkritik.
Jedes Ausschussmitglied, das sich an die Beratungen im Sozialausschuss erinnert, wird mir darin zustimmen, dass ich mit dieser Formulierung nicht übertreibe, sondern eine ziemlich wohlwollende Beschreibung gewählt habe.
Ganz einfach: Es muss einmal gesagt werden, dass die SPD-Fraktion angesichts des laufenden Wahlkampfes den Menschen in unserem Land offensichtlich nicht sagen will, was sie nach der Landtagswahl wirklich vorhat.
Ich habe den Eindruck - jetzt wiederhole ich meine Einschätzung aus der vorangegangenen Landtagssitzung -, dass unser Koalitionspartner seit geraumer Zeit nicht müde wird, darauf hinzuweisen, dass er für die kommende Wahlperiode eine Regierungsbeteiligung in einer deutlich veränderten Konstellation favorisiert.
Das heutige Abstimmungsverhalten der SPD ist ein weiterer Beleg dafür, der dieses Taktieren bestätigt.
Sie lassen keine Gelegenheit aus, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, den Oppositionsfraktionen zu schmeicheln, indem sie deren Anträge nicht ablehnen, sondern sie durch Überweisung in die Ausschüsse künstlich am Leben erhalten.
(Herr Henke, DIE LINKE: Zur Sache, bitte! - Frau Bull, DIE LINKE: Das ist doch keine Neuigkeit! - Weitere Zurufe von der LINKEN - Zuruf von Frau Hampel, SPD - Herr Borg- wardt, CDU: Ganz ruhig!)
- Das ist zur Sache. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde die heutige Debatte gern zum Anlass nehmen, die SPD aufzufordern: Haben Sie endlich den Mut und sagen Sie den Menschen im Land, was Sie wirklich wollen!
(Ministerin Frau Prof. Dr. Kolb: Ja! Wir wol- len das Streikrecht nicht einschränken! - Zu- rufe von der SPD)
- Ja. Aber nach meiner Meinung hat sich zumindest dieser Antrag erledigt mit dem, was im Bundesrat bereits erfolgt ist.
So kann man nur dazu auffordern, den Menschen irgendwann reinen Wein einzuschenken und zu sagen, was man will.
Deshalb kann ich abschließend nur sagen: Ich bin gespannt auf die Beiträge der SPD-Fraktion im Rahmen der Beratungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales bezüglich dieses Antrages. Allerdings möchte ich betonen, dass ich die Beantragung der Überweisung des Antrages in den zuständigen Ausschuss selbstredend den Kolleginnen und Kollegen von der SPD überlasse. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich will auch das Leid nicht verlängern. - Herr Rotter, wenn es so ist, wie Sie es festgestellt haben, nämlich dass der Minister schon in der Intention des Antrages in Richtung des Bundesrates unterwegs ist, dann macht es doch relativ wenig Sinn, anschließend noch einmal im Ausschuss darüber zu reden. Wenn er sozusagen ohnehin schon die Intention des Antrags verfolgt, dann wäre also eine Zustimmung völlig unschädlich.
Und wenn wir das alle gemeinsam tun würden, dann wären wir alle bei den Guten und es könnte sich keiner voneinander absetzen.
Herr Hoffmann, ich bin wahrscheinlich nicht so genau oder nicht genau genug darauf eingegangen, dass ich der Meinung bin, dass dieser Antrag wirklich erledigt ist. Wenn ich mir den Text Ihres Antrages einmal anschaue, dann bestärkt mich das in meiner Meinung außerordentlich.
Sie haben die Landesregierung aufgefordert, die Neuregelung des Streikrechtes, die der Freistaat Bayern beabsichtigt, im Bundesrat abzulehnen. Das hat, wenn ich die Ministerin Kolb richtig verstanden habe, der Minister im Ausschuss getan.
Ich glaube, eine zügige Beratung kann man auch konstatieren, da sich der zuständige Ausschuss und die mitberatenden Ausschüsse damit befasst haben. Insofern denke ich, dass dieser Antrag erledigt ist. Wir hatten vor, ihn abzulehnen, weil er erledigt ist. Einer Überweisung in den Ausschuss stimme ich dann zu, weil der Koalitionspartner - das ist mir zumindest signalisiert worden - das beantragen wird.
- Ja, gut. Wenn der Kollege mich fragt, dann kann ich ihm dasselbe nur noch einmal antworten. Vielleicht darf ich Ihnen ein ganz kleines Beispiel dafür bringen. Wenn Sie jemanden beauftragen, einen Brief zur Post zu bringen, damit er von A nach B befördert wird, dann ist meiner Sicht der Auftrag für denjenigen erledigt, wenn er den Brief in der Post abgeliefert hat, und nicht erst dann, wenn er beim Empfänger ankommen ist.
Herr Präsident, nein, weil ich dann wieder Gefahr laufe, gescholten zu werden, weil ich minutenlang dasselbe erzählen würde. - Danke.
Dann interveniere ich in der Form, dass ich Herrn Rotter leider sagen muss, wenn er diesen Antrag ablehnt, dann diskreditiert er die Handlungsweise seines Ministers.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Vorstoß aus Bayern ist ein Angriff auf die Tarifautonomie, der nicht hinnehmbar ist. Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Es ist für Gewerkschaften in der Regel das einzige Mittel, um auf Augenhöhe über Tarifverträge verhandeln zu können. Das gilt auch in der Daseinsvorsorge.
Der Entwurf eines Entschließungsantrages des Freistaates Bayern fordert nun die Einschränkung des Streikrechts, und dies ist falsch. Tarifbeschäftigte dürfen streiken. Das Recht, für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken, darf ihnen nicht genommen werden.
Sicherlich müssen die Tarifparteien mit dem Streikrecht verantwortungsvoll umgehen. Das ist klar. Ihnen aber eine Schlichtungspflicht oder eine Pflicht zur Vorankündigung von Streiks zu verordnen, ist ein klarer Eingriff in die Tarifautonomie sowie in die Koalitionsfreiheit und damit ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. So sehen wir es. Daher unterstützen wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen gibt es ausreichende gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige Streiks unterbinden können. Dies kommt aber selten vor, da die Gewerkschaften in der Regel verantwortungsvoll agieren. Die Gewerkschaften haben gezeigt, wie verantwortungsvoll sie mit Arbeitskampfmaßnahmen vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge umgegangen sind.
Die Hysterie aus Bayern entbehrt also jeglicher Grundlage. Schlichtungen können in Tarifkonflikten hilfreich sein. Aber sie müssen freiwillig vereinbart werden. Ein Zwei-Klassen-Streikrecht durch Zwangsschlichtungen wäre in jedem Fall verfassungswidrig; denn das Grundgesetz setzt bewusst auf Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie. Schlichtungsverfahren müssen im Rahmen der Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf aus Bayern ist nicht hinnehmbar. Er ist aber eine Fortsetzung dessen, wie man auf der Bundesebene mit dem Streikrecht umgeht. Das im Mai durch den
Bundestag beschlossene Gesetz zur Tarifeinheit war der Anfang von Einschränkungen im Streikrecht. Das Gesetz untersagt kleinen Gewerkschaften gerichtlich die Arbeitsniederlegung. Das steht unserer Meinung nach im Widerspruch zur Tarifautonomie. Deutschland ist ein vergleichsweise streikarmes Land. Gemessen an der Zahl der Streikenden und den ausgefallenen Arbeitstagen fielen die Streiks bei Bahn und Lufthansa kaum ins Gewicht.
Die Berufsgenossenschaften streiken nicht häufiger als die DGB-Gewerkschaften. Sie wurden aber stärker wahrgenommen. Nach den Aussagen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes der Hans-Böckler-Stiftung, WSI, gab es im Zeitraum zwischen 2005 und 2013 214 Tarifkonflikte; die meisten davon im Dienstleistungsbereich.