Franziska Latta
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss beschäftigt sich mit den Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die an den Landtag von Sachsen-Anhalt gerichtet werden.
Die Petitionen können schriftlich oder elektronisch beim Landtag eingereicht werden. Außerdem kann beim Landtag ein Termin für eine direkte Übergabe der Petition beantragt werden. Die Bürgerinnen und Bürger können auch gern online eine Petition einreichen und dafür das im Internet zur Verfügung stehende Onlineformular verwenden. Die notwendigen Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Landtags von Sachsen-Anhalt.
Mit dem Einreichen einer Petition mit 3 246 Unterschriften unterstützten Bürgerinnen und Bürger das Ansinnen zum Erhalt einer Grundschule im Land
kreis Anhalt-Bitterfeld über den nächsten Schulentwicklungsplan hinaus. Im Schuljahr 2014/2015 sollte die Mindestschülerzahl von 80, die gemäß der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 erreicht werden muss, überschritten werden. Eine Schließung war somit nicht erforderlich.
Aber der Schulträger hatte in seiner Gemeinderatssitzung den Beschluss gefasst, den von der Schließung der Grundschule betroffenen Ortsteil ab dem Schuljahr 2014 einem anderen Schulbezirk zuzuordnen und die Schüler ab dem 1. August 2014 in einer anderen Grundschule zu beschulen.
Die Berichterstattung im Petitionsausschuss so wie die Diskussionen und die Beurteilung der Stellungnahmen der Landesregierung waren stets konstruktiv und erfolgten in den Bereichen Bildung, Kultur, Medien und Wirtschaft.
Die Bürgerinnen und Bürger haben stets das Recht, sich mit ihren Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden. Das Beispiel zeigt, dass durch begleitende Proteste und Demonstrationen, durch Anhörungen und Beratungen im Petitionsausschuss sowie durch öffentliche Anhörungen und Beratungen in den jeweiligen Fachausschüssen eine Kompromisslösung für alle erzielt werden kann.
Darüber zu informieren, wie in Sachsen-Anhalt Petitionen eingereicht werden können, ist Aufgabe des Parlaments. Dazu dient unter anderem die heutige Debatte. Die Prüfung der Bitten und Beschwerden sowie die weiteren Diskussionen in den Ausschüssen waren auch Gegenstand von Diskussionen und Aktuellen Debatten im Landtag.
Auf der Bundesebene ist es seit 2005 möglich, dass eingebrachte Petitionen von weiteren Bürgern mitgezeichnet werden können. Wird die Petitionen innerhalb der ersten drei Wochen von mindestens 50 000 Personen unterstützt, dann werden der Petent oder mehrere Petenten in einer öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses gehört, es sei denn, zwei Drittel der anwesende Mitglieder beschließen, hiervon abzusehen.
Die öffentlichen Sitzungen werden im Parlamentsfernsehen via Internet übertragen. Wird die Mindestzahl der Mitunterzeichner nicht erreicht oder entspricht sie den Kriterien einer öffentlichen Petition, wird die Petition als Einzelpetition behandelt.
Seit der Einführung der öffentlichen Petition haben zehn Petitionen das Quorum von 50 000 Mitzeichnenden erfüllt. Die erfolgreichste im Bundestag eingereichte Petition verzeichnete mehr als 180 000 Unterstützerinnen und Unterstützer.
Die Stärkung politischer Partizipation ist es wert, auch über die Möglichkeit von öffentlichen Petitio
nen auf der Landesebene zu diskutieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Arbeitslosigkeit in SachsenAnhalt sinkt kontinuierlich. Im letzten Jahr lag sie
zum ersten Mal zeitweise unter 10 %. Das verdanken wir zwar weniger unserer Landesregierung, sondern vielmehr der demografischen Entwicklung; dennoch ist es eine positive Entwicklung.
Aber diese Entwicklung bringt nahezu keine Verbesserungen für die Menschen, die schon längere Zeit arbeitslos sind. Die Zahl der Langzeitarbeitslosen ist nämlich nahezu konstant. Etwa 47 000 Menschen in Sachsen-Anhalt sind dauerhaft von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Der Anteil an der Gesamtzahl der Arbeitslosen ist mittlerweile sehr hoch. 34 % aller Arbeitslosen in unserem Land sind länger als ein Jahr arbeitslos. Im Jahr 2013 stieg die Zahl derer, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, von 22 772 auf 23 689. Hier muss Politik dringend ansetzen. Hier muss Politik endlich die Möglichkeit zur Teilhabe eröffnen.
Ein jahrelanger ALG-II-Bezug führt in die ökonomische Deprivation. Das schmälert insbesondere die Teilhabechancen von betroffenen Kindern und Jugendlichen. Es stellt sich für uns und für das Land aktuell die Frage: Wie können wir den dauerhaften Ausschluss langzeitarbeitsloser Menschen von der Erwerbsarbeit beenden? Wir GRÜNE setzen dabei auf einen sozialen Arbeitsmarkt mit folgenden Punkten.
Erstens. Ein sozialer Arbeitsmarkt ist für uns GRÜNE eine mögliche Brücke in den ersten Arbeitsmarkt. Wir setzen also auf den sogenannten Klebeeffekt: Wenn jemand erst einmal eine Stelle besetzt, dann ist diese Stelle besetzt. Der sogenannte Klebeeffekt ist aber auch als verlässliche und dauerhafte Form der Teilhabe gedacht. Wer aufgrund von Vermittlungshemmnissen dauerhaft vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen ist, soll aufgrund dieses arbeitsmarktpolitischen Instruments einen Platz auf dem Arbeitsmarkt finden. Ich denke, das muss man realistischerweise einfach akzeptieren. Unser sozialer Arbeitsmarkt ist also konzeptionell zwischen dem klassischen zweiten und dem dritten Arbeitsmarkt verortet.
Zweitens. Die Stellen auf diesem sozialen Arbeitsmarkt können auch bei Unternehmen und Betrieben angesiedelt sein. Es ist damit dezidiert keine reine Gemeinwohlarbeit gemeint. Das Kriterium der Zusätzlichkeit soll daher nicht programmatisch vorgegeben werden, vielmehr sollen lokale Gremien, bestehend aus den Tarifpartnern, über geeignete Stellen befinden.
Drittens. Für die Finanzierung setzen wir auf den Passiv-Aktiv-Transfer. Wir wollen die Bundesgelder, die gewöhnlich als Regelsatz im Rahmen des SGB II zur Verfügung stehen, und die kommunalen Gelder für die Kosten der Unterkunft nutzen, um Beschäftigungsverhältnisse auf dem sozialen Arbeitsmarkt zu finanzieren. Das ist ein Ansatz, gegen den sich insbesondere die Bundes-SPD wendet.
Wir Bündnisgrüne setzen uns schon lange für diesen sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer ein. Im November 2014 formulierten die grüne Bundestagsfraktion und die rot-grün regierten Länder eine gemeinsame Forderung per Brief an Frau Ministerin Nahles. Das hat zwar meines Wissens zu keinem Umdenken im Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführt, es zeigt aber, wie stark diese Forderung bundesweit bereits untersetzt ist.
Meine Fraktion hält es insbesondere für das Land Sachsen-Anhalt für überaus wichtig, in dieses Finanzierungsmodell einzusteigen; denn wenn im Jahr 2018 die ESF-Gelder auslaufen, brauchen wir Alternativen zur Finanzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen. Meine Fraktion ist sich sicher, dass wir nur mit dem Passiv-Aktiv-Transfer solche Programme stemmen können. Daher müssen wir es frühzeitig erproben. Es ist wichtig, dass die betroffenen Ministerien bereits jetzt mit der konzeptionellen Arbeit beginnen und dass ein sozialer Arbeitsmarkt am besten schon bei der Aufstellung des nächsten Haushalts eingeplant wird.
Einen solchen skizzierten sozialen Arbeitsmarkt will meine Fraktion als Modellprojekt auch im Land Sachsen-Anhalt starten und wissenschaftlich begleiten lassen. Wir orientieren uns dabei an Modellprojekten in NRW und in Baden-Württemberg. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, kurz: IAB, äußerte sich in einer Chronik der Arbeitsmarktpolitik des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg dazu wie folgt:
„Das bundesweit einzigartige Modellprojekt ‚Sozialer Arbeitsmarkt - Passiv-Aktiv-Transfer‘“
- kurz: PAT -
„der Landesregierung Baden-Württemberg stößt bei den Stadt- und Landkreisen auf außergewöhnlich breite Unterstützung. 40 der insgesamt 44 Stadt- und Landkreise beteiligen sich an dem auf drei Jahre angelegten Projekt.“
Ziel des Projektes ist es, dass langzeitarbeitslose Menschen mit Vermittlungshemmnissen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Das Einzigartige und Modellhafte an diesem Projekt ist, dass die Menschen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit sozialpädagogisch begleitet werden.
Einem hohen Anteil der Langzeitarbeitslosen gelingt es nicht, eine reguläre Beschäftigung aufzunehmen. Meistens fehlt es den Bewerbern an fachlicher und sozialer Kompetenz bzw. gesundheitliche oder soziale Probleme spielen eine Rolle. Der sogenannte soziale Arbeitsmarkt soll es Arbeitgebern, hauptsächlich aus der freien Wirt
schaft, ermöglichen, Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen, die bereits seit 36 Monaten im Leistungsbezug sind, zukünftig sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen.
Diese Arbeitsuchenden im SGB II können mit den bisherigen Förderinstrumenten nicht in dem gewünschten Maße erreicht und unterstützt werden. Deshalb wurde dieses Modellprojekt entwickelt. Es konnte nachgewiesen werden, dass der aktive Einsatz bislang passiv geleisteter Mittel, im Wesentlichen der vom Bund finanzierte Regelbedarf und die kommunal finanzierten Kosten für Unterkunft und Heizung, dieser Zielgruppe besser gerecht werden. Konkret heißt das: Statt Regelbedarf und Kosten der Unterkunft zu finanzieren, können diese Leistungen als Zuschuss für eine bedarfsdeckende Beschäftigung und zur Finanzierung einer sozialpädagogischen Fachkraft eingesetzt werden. Also: aktive Teilhabe statt passiven Empfangs der Mittel aus dem SGB-II-System.
Ich zitiere weiter aus dem Papier des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung „Sozialer Arbeitsmarkt - Passiv-Aktiv-Transfer“:
„Die ehemals Langzeitarbeitslosen sind
dann aufgrund ihrer sinnvollen Beschäftigung wieder aktiver Teil der Gesellschaft. Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einem Lohn von regelmäßig nicht unter 8,50 €, also ‚gute Arbeit‘ auch für Benachteiligte.“
Bei diesem Passiv-Aktiv-Tausch werden lediglich Mittel aktiviert, die sonst passiv ausgegeben würden. So soll insgesamt kein zusätzlicher Kostenaufwand ausgelöst werden. Da dieses in Fachkreisen als Passiv-Aktiv-Tausch bezeichnete Element derzeit im SGB II gesetzlich noch nicht vorgesehen ist, kann dies nur als Modellprojekt durchgeführt werden. Das Land Sachsen-Anhalt muss sich für eine Öffnung im SGB II einsetzen, damit die Länder wie auch die Betroffenen auf eine dauerhafte Finanzierung eines solchen sozialen Arbeitsmarktes setzen können.
Das Modell sieht konkret vor, dass Arbeitgeber Langzeitarbeitslose mit mehreren Vermittlungshemmnissen sozialversicherungspflichtig beschäftigen und hierzu auf Antrag ein Gesamtpaket an Förderleistungen erhalten können, das aus den nachfolgenden, miteinander verbundenen Komponenten besteht: ein von der individuellen Leistung abhängiger Zuschuss des Jobcenters an den Arbeitgeber zur Beschäftigung bis maximal 75 % des Entgelts aus dem Eingliederungsbudget der Bundesagentur für Arbeit über maximal zwei Jahre; ein pauschaler Zuschuss von Stadt- und Landkreis anstelle der ersparten kommunalen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung; eine vom Stadt- oder Landkreis organisierte aufsuchende Betreuungsfachkraft.
Die Betreuungsfachkraft steht den Arbeitgebern und den Beschäftigten gleichermaßen als ständige Ansprechperson helfend und begleitend zur Verfügung. Die Inanspruchnahme einer begleitenden und aufsuchenden Beratung und Betreuung soll den Teilnehmern mit ihren unterschiedlichsten Biografien helfen, die besonderen Schwierigkeiten einer Beschäftigungsaufnahme zu bewältigen. Die aufsuchende Betreuung dient dazu, die Teilhabe der benachteiligten langzeitarbeitslosen Menschen am Arbeitsleben und in der Gesellschaft nachhaltig zu stabilisieren.
Um diese Aufgaben bewältigen zu können, gewährt das Land Baden-Württemberg Stadt- und Landkreisen zusätzliche Zuschüsse. Ziel ist es, die Aufnahme von Arbeit zu finanzieren, nicht die Arbeitslosigkeit. Genau das ermöglicht der PassivAktiv-Transfer. Passive Arbeitslosenunterstützung wird aktiviert.
Neben dem dargestellten Passiv-Aktiv-Transfer halten wir insbesondere den innovativen Ansatz, Anreize für die freie Wirtschaft zu setzen, für wegweisend. Ein innovativer Ansatz des Konzepts ist der Versuch, Arbeitsplätze überwiegend bei Arbeitgebern der Privatwirtschaft zu platzieren. Dafür müssen wir natürlich ein attraktives Förderpaket schnüren. Dazu können ein individueller Beschäftigungszuschuss vom Jobcenter, ein pauschaler Zuschuss pro Arbeitsplatz sowie eine pro gefördertes Beschäftigungsverhältnis finanzierte sozialpädagogische Betreuungsfachkraft gehören. - Genau ein solches Modell, sehr geehrte Damen und Herren, brauchen wir auch in Sachsen-Anhalt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass die regierungstragenden Fraktionen der CDU und der SPD einen Änderungsantrag vorgelegt haben, der unserem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr nahe kommt.
In dem Änderungsantrag wird ein Konzept für einen sozialen Arbeitsmarkt gefordert. Ein solches Konzept könnte als Entscheidungsgrundlage dafür dienen, ein solches Modellvorhaben im Haushaltsplan für das Jahr 2017 aufzugreifen. Deshalb stimmt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen der CDU und der SPD zu.
Das Modellprojekt in Baden-Württemberg zeigt erste Erfolge. Passive Leistungen werden in aktive Leistungen umgewandelt. Langzeitarbeitslose Menschen mit Vermittlungshemmnissen werden durch eine sozialpädagogische Betreuung in den
ersten Arbeitsmarkt integriert. Dies bringt neuen Aufschwung für ein Land, neue Ideen und neue Arbeitsplätze sowohl in der freien Wirtschaft als auch im sozialen Bereich.
Was als Modellprojekt in Baden-Württemberg funktioniert, kann auch in Sachsen-Anhalt funktionieren. Bereits im ersten Jahr der Vertragsunterzeichnung konnten dadurch in Baden-Württemberg 560 neue Arbeitsverhältnisse geschaffen werden.
Menschen in den sozialen Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen die Chance auf aktive Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen - in dem hier vorliegenden Antrag die aktive Teilhabe am Arbeitsmarkt durch sozialpädagogische Betreuung -, bedeutet für viele Menschen eine echte Chance. Sachsen-Anhalt ergreift diese Chance. Das ist ein Erfolg für die Menschen und es ist ein Erfolg für das Land.
Bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der LINKEN werden wir uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“ erarbeitete die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgende Stellungnahme - ich zitiere -:
Die Einnahmen aus der EU-Förderung und die vom Bund werden bis Ende des Jahrzehnts stetig sinken. Der anhaltende Bevölkerungsrückgang wird die zukünftigen Einnahmen des Landes verringern. Aufgrund der Einnahmeverluste muss das Land Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 mit etwa 2,3 Milliarden € weniger auskommen. Diese Summe setzt sich zusammen aus Einnahmeverlusten durch geringere Zuschüsse Dritter und aufgrund des Bevölkerungsrückgangs.
In diesem Kontext aus demografischem Wandel und sinkenden Finanzeinnahmen muss die Aufgabenwahrnehmung der Landes- und Kommunalverwaltung weiterhin quantitativ und qualitativ gewährleistet werden. Es kommt einer Quadratur des Kreises gleich, wenn weniger Mitarbeiter eine gleichbleibende Qualität der Dienstleistung erhalten und zudem die Kommunikation mit den Bürgern sicherstellen sollen. Erschwerend kommt es in einigen Bereichen sogar zu Aufgabenaufwüchsen. Der aktuelle Flüchtlingszustrom ist hierfür ein sehr eindrückliches Beispiel. Erforderlich ist eine ressort-, ebenen- und funktionsübergreifende Betrachtung, Planung und Steuerung.
Im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung muss der Fokus auf der Aufgabenorientierung liegen. Die Grundidee, die sich aus diesem Gedankenspiel herauskristallisiert hat, ist, dass eher von einem Bottom-up-Ansatz ausgegangen werden soll
te. Hierbei stellt sich die grüne Fraktion ein „Aufden-Kopf-Stellen“ der Hierarchien vor, um nutzer- und aufgabenorientierte Bedarfsanalysen durchführen zu können.
Im Sinne des „Auf-den-Kopf-Stellens“ der Hierarchien muss eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der gemeinsamen Standardentwicklung in allen Verwaltungsbereichen stattfinden. Denn Föderalismus hin und gemeindliche Selbstverwaltung her: An dieser Stelle muss bewusst gemacht werden, dass die Arbeit auf kommunaler Ebene zu 80 % in der Umsetzung bundesrechtlicher Regelungen und zu fast 20 % in der Umsetzung landesrechtlicher Regelungen besteht. Ortsrecht und freiwillige Aufgaben sind für die hier in Rede stehende Betrachtung vernachlässigbar.
Das heißt, ein Bestreben, die Verwaltung im Sinne der Enquete-Kommission zu modernisieren, ohne eine genaue Kenntnis dessen, was bestehende und neue Regelungen im Vollzug innerhalb der Kommune an Aufwand erzeugen, ist zum Scheitern verurteilt.
Welche Ressourcen werden demzufolge benötigt und wie sind Organisationseinheiten bzw. Prozesse zu gestalten, um nachhaltige Verwaltungsmodernisierung umsetzen zu können?
Im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel muss Zuwanderung im Kontext der Verwaltungsmodernisierung als Zuwanderung im weiteren Sinne betrachtet werden. Das bedeutet einerseits, Menschen aus der ganzen Welt und der Bundesrepublik Deutschland nach Sachsen-Anhalt zu locken, und andererseits, Flüchtlinge als Fachkräftepool zu nutzen.
Dieser Personenkreis muss auf eine nachhaltige Willkommens- und Ankommenskultur treffen, die extern sichtbar ist und intern gelebt wird. Menschen aus anderen Landesteilen und mit Migrationshintergrund dürfen nicht aus einem problem- und defizitorientierten Blickwinkel betrachtet werden, sondern sind als wahre Chance wahrzunehmen, die die Folgen der jetzt schon spürbaren demografischen Entwicklung abfedern und neue Impulse in Sachsen-Anhalt setzen können.
Um dies zu erreichen, müssen folgende Punkte berücksichtigt werden: Unterschiedliche Belegschaften bedürfen eines Diversity Managements, um Informationsdefizite und Abwehrhaltungen abzubauen; Barrierefreiheit im Rahmen von transparenten Angeboten und Leistungen; die Integration von interkultureller Kompetenz in Bildungsangebote; die interkulturelle Öffnung des Personalkörpers, wie Ausschreibungen mit Antidiskriminierungszusatz; die verbesserte Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen; ein integrationsfreundliches Zuwanderungsgesetz bezüglich der Arbeitserlaubnis.
Gender-Mainstreaming erfordert die Analyse der Ressourcenkonstellation in Beruf und Familie. Ein Wissensmanagement für eine strategische Nachfolgepersonalplanung, Talentmanagement, Ehemaligenmanagement, flexible Übergangsregelungen, Coaching- und Mentoren-Modelle, altersgemischte Arbeitsgruppen und übergangsweise Doppelbesetzungen machen monetäre und dienstrechtliche Anpassungen nötig.
Eine gut ausgebaute IT-Infrastruktur ermöglicht im Rahmen der Erledigung der anfallenden Aufgaben und im Rahmen des Personaleinsatzes eine sternförmige Beteiligung, die alle relevanten Behörden in strukturierter Form mit einbindet, weswegen mit einheitlichen Strukturdaten gearbeitet werden sollte, um Daten von anderen Verwaltungsträgern automatisch medienbruchfrei einlesen zu können.
Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Ebenen des Landes und der Kommunen werden IT-Infrastrukturen benötigt, die im Verbund aufgebaut werden und als wesentlichen Bestandteil die Kommunikation zwischen den Gemeinden berücksichtigen. Insbesondere die kleineren Gemeinden in Sachsen-Anhalt sind finanziell und personell selten in der Lage, diese Strukturen allein aufzubauen.
Eine problem- und zielgruppenorientierte Vorgehensweise, bei der aus kommunaler Sicht heraus gefragt wird, wo Probleme in der Kommunalverwaltung und bei Bürgern liegen, ist dabei förderlich.
IT-Potenziale können zudem nur ausgeschöpft werden, wenn eine optimierte Ausstattung in Bezug auf Infrastruktur und Personal vorhanden ist.
Folgende Punkte sind zu berücksichtigen: Bei der Weiterentwicklung des E-Governments ist die Verwaltung als Ganzes zu betrachten und die Organisationsstruktur entsprechend anzupassen.
Es ist erforderlich, dass das Personal über eine E-Government-Kompetenz verfügt, die über Medienkompetenz hinausgeht. Das Land SachsenAnhalt muss im Rahmen des Breitbandausbaus die vorhandenen erheblichen Defizite rasch aufholen.
Die aktuelle Ausschreibung des Landesdatennetzes hat die Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, hier eine Infrastruktur zu schaffen, die auch für die Kommunikation zwischen den Gemeinden und den Landkreisen untereinander genutzt werden kann und dafür in Struktur und Kapazität geeignet ist, nicht aufgegriffen. Dies ist aus der Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein schwerer Fehler, der das Land im Hinblick auf seine wirtschaftliche Entwicklung und die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung
schwächt.
Die Landesregierung muss auch im Sinne der interkommunalen Zusammenarbeit den Breitbandausbau vorantreiben; denn das Landesdatennetz mit seinen Bandbreiten reicht nicht aus, um die Fachverfahren abwickeln zu können. Dabei muss sich die Landesregierung mit Blick auf die Kommunen im Rahmen der Konnexität bewegen.
Die Bedeutung der interkommunalen Zusammenarbeit kann vor dem Hintergrund des Kostendrucks auf die öffentlichen Haushalte nicht hoch genug eingeschätzt werden. Das Ausnutzen von Größenvorteilen, die Verbesserung von Service und Bürgerorientierung und erhöhte Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns müssen die Kommunen stärker dazu veranlassen, sich diesem Thema zu widmen.
Die interkommunale Zusammenarbeit kann im Wettlauf um Einwohner und Arbeitsplätze zu einem entscheidenden Standortvorteil werden. Zudem können gemeinschaftliche Lösungen helfen, die Eigenständigkeit und Attraktivität auch kleinerer Gemeinden zu wahren, wenn es damit möglich wird, öffentliche Einrichtungen wie zum Beispiel Bildungs- und Freizeiteinrichtungen in den Gemeinden oder zumindest im regionalen Umfeld zu erhalten.
Die gemeinsame Erledigung von Verwaltungsaufgaben wie Buchhaltung oder Kassenwesen bietet sich ebenfalls an. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, des drohenden Fachkräftemangels und einer dabei gleichbleibenden Aufgabenintensität sollte auf der Landesebene die Einrichtung von Shared-Service-Centern vorangetrieben werden. Aufgaben, Funktionen oder Tätigkeiten, die bislang in gleicher oder ähnlicher Form an mehreren Stellen in der Landesverwaltung durchgeführt werden, können damit an einer zentralen Stelle zusammengefasst werden.
Dabei handelt es sich oft um indirekte dienstleistende Funktionen für die eigentlichen Kernbereiche der Ministerien bzw. Verwaltungseinheiten. Diese teilen sich dann die Nutzung und die Kosten für ein solches sogenanntes Shared-Service-Center. Dadurch werden Vorteile für die gesamte Landesverwaltung generiert. Die Geschäftseinheiten können durch Shared-Service-Center dezentral effektiver und effizienter arbeiten. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Vorstoß aus Bayern ist ein Angriff auf die Tarifautonomie, der nicht hinnehmbar ist. Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Es ist für Gewerkschaften in der Regel das einzige Mittel, um auf Augenhöhe über Tarifverträge verhandeln zu können. Das gilt auch in der Daseinsvorsorge.
Der Entwurf eines Entschließungsantrages des Freistaates Bayern fordert nun die Einschränkung des Streikrechts, und dies ist falsch. Tarifbeschäftigte dürfen streiken. Das Recht, für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken, darf ihnen nicht genommen werden.
Sicherlich müssen die Tarifparteien mit dem Streikrecht verantwortungsvoll umgehen. Das ist klar. Ihnen aber eine Schlichtungspflicht oder eine Pflicht zur Vorankündigung von Streiks zu verordnen, ist ein klarer Eingriff in die Tarifautonomie sowie in die Koalitionsfreiheit und damit ein klarer Verstoß gegen das Grundgesetz. So sehen wir es. Daher unterstützen wir den Antrag der Fraktion DIE LINKE.
Bei Arbeitskampfmaßnahmen gibt es ausreichende gerichtliche Kontrollinstanzen, die unverhältnismäßige Streiks unterbinden können. Dies kommt aber selten vor, da die Gewerkschaften in der Regel verantwortungsvoll agieren. Die Gewerkschaften haben gezeigt, wie verantwortungsvoll sie mit Arbeitskampfmaßnahmen vor allem im Bereich der Daseinsvorsorge umgegangen sind.
Die Hysterie aus Bayern entbehrt also jeglicher Grundlage. Schlichtungen können in Tarifkonflikten hilfreich sein. Aber sie müssen freiwillig vereinbart werden. Ein Zwei-Klassen-Streikrecht durch Zwangsschlichtungen wäre in jedem Fall verfassungswidrig; denn das Grundgesetz setzt bewusst auf Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie. Schlichtungsverfahren müssen im Rahmen der Tarifautonomie den Tarifvertragsparteien überlassen bleiben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Entwurf aus Bayern ist nicht hinnehmbar. Er ist aber eine Fortsetzung dessen, wie man auf der Bundesebene mit dem Streikrecht umgeht. Das im Mai durch den
Bundestag beschlossene Gesetz zur Tarifeinheit war der Anfang von Einschränkungen im Streikrecht. Das Gesetz untersagt kleinen Gewerkschaften gerichtlich die Arbeitsniederlegung. Das steht unserer Meinung nach im Widerspruch zur Tarifautonomie. Deutschland ist ein vergleichsweise streikarmes Land. Gemessen an der Zahl der Streikenden und den ausgefallenen Arbeitstagen fielen die Streiks bei Bahn und Lufthansa kaum ins Gewicht.
Die Berufsgenossenschaften streiken nicht häufiger als die DGB-Gewerkschaften. Sie wurden aber stärker wahrgenommen. Nach den Aussagen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institutes der Hans-Böckler-Stiftung, WSI, gab es im Zeitraum zwischen 2005 und 2013 214 Tarifkonflikte; die meisten davon im Dienstleistungsbereich.
Doch in der öffentlichen Wahrnehmung standen nur die Arbeitskämpfen bei der Deutschen Bahn und bei der Lufthansa im Fokus. Sie wurden auch von einem großen Medienrummel begleitet. So entstand der Eindruck, dass nur die Lokführer und die Piloten streiken würden. Die Initiative aus Bayern gibt sich dieser verzerrten Wahrnehmung hin und beruht nun auf dem Eindruck der Arbeitskämpfe der letzten beiden Jahre bei der Bahn, der Post und im Kita-Bereich.
Aber das tatsächliche Streikgeschehen erfordert eine genaue und differenzierte Betrachtung. Nur so werden keine falschen Schlüsse gezogen. Weitgehende Eingriffe in die Koalitionsfreiheit und in das Streikrecht, wie die Bundesregierung oder Bayern sie nun planen, rechtfertigen die Streiks in Deutschland jedenfalls noch lange nicht.
Der Entwurf aus Bayern dient einzig und allein dazu, der Arbeitgeberseite mehr Möglichkeiten einzuräumen, um Streiks zu verhindern. Die Arbeitnehmer und die Gewerkschaften ziehen damit den Kürzeren. Dies können wir nicht hinnehmen und fordern die Landesregierung auf, im Sinne der Arbeitnehmer und der Beibehaltung der Tarifautonomie sowie der Koalitionsfreiheit zu handeln. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der DGB in Sachsen-Anhalt definiert gute Arbeit wie folgt - ich zitiere -:
„Gute Arbeit bedeutet: faires Einkommen, berufliche und soziale Sicherheit sowie Arbeits- und Gesundheitsschutz, der hilft, gesund das Rentenalter zu erreichen. Weitere Aspekte guter Arbeit sind ein respektvoller und wertschätzender Umgang zwischen den Beschäftigten einschließlich der Vorgesetzten, umfassender und klarer Informationsfluss, ausgewogene Arbeitszeiten und gute betriebliche Qualifizierungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Auch Arbeitnehmermitbestimmung ist elementarer Bestandteil des Leitbilds.
Der Begriff ‚gute Arbeit‘ geht auf den englischen Begriff ‚Decent Work‘ zurück, der wörtlich so viel wie ‚menschenwürdige Arbeit‘ bedeutet. Die Internationale Arbeitsorganisation, IAO, hat mit der ‚Decent Work Agenda‘ ihre Grundsätze und Prioritäten für die menschenwürdige Gestaltung der weltweiten Arbeits- und Lebensbedingungen formuliert.“
Dieses Verständnis von guter Arbeit zugrunde legend, wurde der DGB-Index „Gute Arbeit“ entwickelt, mit dem die Qualität der Arbeit am Urteil der Beschäftigten über ihre Arbeitsbedingungen gemessen wird. Dazu wird seit dem Jahr 2007 jährlich eine Repräsentativerhebung durchgeführt. Befragt werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aller Branchen, Einkommensgruppen, Regionen, Betriebsgrößen, Berufsgruppen und Beschäftigungsverhältnisse.
Für das Land Sachsen-Anhalt gibt es eine Studie zu den Arbeits- und Einkommensbedingungen. Wie sieht die Situation in Sachsen-Anhalt aus? - Dazu einige Auszüge aus der Zusammenfassung der Studie.
Die Einkommens- und Beschäftigungssituation im Land Sachsen-Anhalt entspricht weitgehend der Situation in Ostdeutschland und stellt sich tendenziell schlechter dar als in Westdeutschland. Das Bruttoarbeitseinkommen in Sachsen-Anhalt liegt tendenziell unter dem ostdeutschen Durchschnitt.
In Sachsen-Anhalt ist die Bereitschaft, den Arbeitgeber zu wechseln, deutlich höher als in den alten Bundesländern. Gründe dafür sind die Unzufriedenheit mit der Entlohnung und den Arbeitsbedingungen.
Das vergleichsweise niedrige Arbeitseinkommen in Sachsen-Anhalt ist ein wesentliches Problem der Fachkräftebindung. Auch die Arbeitsplatzunsicherheit ist im Land Sachsen-Anhalt groß. Beschäf
tigte sind laut der Studie deutlich besorgter um die Arbeitsplatzsicherheit als in Westdeutschland.
Darüber hinaus dürfen wir auch die Situation bei den Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern in Sachsen-Anhalt nicht vergessen.
Die Leiharbeit ist in Sachsen-Anhalt ein aktuelles Thema. Zurzeit sind 22 800 Menschen in einem Leiharbeitsverhältnis angestellt. Insgesamt ist die Quote an Leiharbeitnehmern in Sachsen-Anhalt gestiegen. Im Dezember 2013 waren es noch 21 294 Menschen, in den Jahren zuvor waren es weniger Leiharbeitnehmer, die in einem Leiharbeitsverhältnis angestellt waren.
Die Zufriedenheit der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer ist gesunken. Dies führen die Forscher zum einen auf die Löhne von Leiharbeitern zurück. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will gleichen Lohn für gleiche Arbeit und zusätzlich einen Flexibilitätsbonus von 10 % für die Leiharbeitsbeschäftigten.
Zum Thema gute Arbeit gehören auch Equal Pay, gleiche Entlohnung von Männern und Frauen. Die Ausgabe der Zeitschrift „Böckler Impuls“ der HansBöckler-Stiftung berichtete im Mai 2012 über die anonyme Umfrage des Info-Portals „Frauenlohnspiegel“, in der die Arbeitsentgelte von knapp 22 000 Frauen und Männern untersucht wurden.
Nach den Ergebnissen dieser Umfrage liegt der Bruttoverdienst von Frauen im Durchschnitt rund 21 % bis 23 % unter dem der Männer. Diese Zahlen machen doch deutlich, wie weit wir noch von einer gerechten Entlohnung für Frauen entfernt sind.
Gerade Frauen sind öfter von atypischer Beschäftigung betroffen als ihre männlichen Kollegen. Das heißt, sie arbeiten auch öfter in Teilzeit als ihre männlichen Kollegen. Laut der Zeitschrift „Böckler Impuls“ der Hans-Böckler-Stiftung arbeitete in Sachsen-Anhalt im Jahr 2012 ein Drittel der Frauen in Teilzeit. Dies hat natürlich fatale Auswirkungen auf die Höhe des späteren Rentenanspruchs. Diese Ungerechtigkeiten auf dem Arbeitsmarkt müssen ein Ende haben
Durch den ESF werden in Sachsen-Anhalt viele gute Jobprojekte gefördert, beispielsweise das Jobeinstiegsprogramm für junge Menschen in Sachsen-Anhalt namens „Pfiff“ und viele weitere Projekte und Programme.
Grüne Arbeit liegt uns Grünen am Herzen. Als Grüne wollen wir weder einen Raubbau an der Natur noch einen Raubbau am Menschen. Dieser
Aspekt fehlt mir etwas in der Begründung zu Ihrem Antrag. Sie verweisen auf die Notwendigkeit der Unternehmen, durch gute Arbeitsbedingungen ihren Fachkräftebedarf zu decken. Und Sie verweisen auf das Problem, dass gut ausgebildete junge Menschen das Land verlassen.
Gute Arbeit nützt also den Unternehmen und dem Land. Aber, verehrte SPD, gute Arbeit nützt in erster Linie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Arbeit, die gerecht entlohnt wird, Arbeit, die erfüllt - eine solche Arbeit ist für die arbeitenden Menschen ein Wert an sich. Es geht schließlich um Arbeitnehmerrechte.
Damit komme ich zu einem aktuellen Beispiel, zum Streik der Erzieherinnen und Erzieher. Deren Entlohnung ist beileibe nicht angemessen. Die Erwartungen und Ansprüche, die wir an die frühkindliche Bildung stellen, und die geforderte Professionalisierung stehen in keinem Verhältnis zum öffentlichen Bild dieses Berufes, zur Ausbildungsstruktur und zur Bezahlung - abgesehen davon, dass nicht einmal alle Erzieherinnen und Erzieher nach Tarif bezahlt werden.
Ich möchte an dieser Stelle erwähnen: Wir hatten damals im Rahmen der KiFöG-Novellierung gefordert, Landesgeld nur an diejenigen Träger auszureichen, die dem öffentlichen Tarif entsprechend entlohnen. Jetzt findet sich dazu im Gesetz nur ein allgemeiner Hinweis auf tarifliche Bezahlung.
Neben den konkreten grünen Forderungen bezüglich der Leiharbeit, der Werkverträge und des Mindestlohns knüpfen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gute Arbeit zentral an das Kriterium der Zeitsouveränität. Unter Zeitsouveränität und letztlich Zeitpolitik bündeln sich für uns Anliegen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, aber auch die Problematik der erwarteten ständigen Erreichbarkeit von Arbeitnehmerinnen sowie Tendenzen der Arbeitsverdichtung. Es betrifft Forderungen nach einem Anspruch auf Home Office und alle Modelle flexibler Arbeitszeiten sowie ein Rückkehrrecht in Vollzeit.
In diesem Sinne verstehen wir von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gute Arbeit auch als ein Freiheitsthema. Menschen sollten mehr und besser über ihr Leben und über ihre Zeit verfügen können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Petitionsausschuss beschäftigt sich mit den Bitten und Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, die an den Landtag von Sachsen-Anhalt gerichtet werden. Sie können ihre Petitionen schriftlich oder elektronisch einreichen oder beim Landtag einen Termin für die direkte Übergabe der Petition beantragen.
Die Bürgerinnen und Bürger können gern online eine Petition einreichen und das dafür im Internet stehende Online-Formular verwenden. Die notwendigen Informationen dazu finden sie auf der Internetseite des Landtages von Sachsen-Anhalt.
Mit dem Einreichen einer Petition mit 3 246 Unterschriften unterstützten Bürgerinnen und Bürger das Ansinnen zum Erhalt einer Grundschule im Landkreis Anhalt-Bitterfeld über den nächsten Schulentwicklungsplan hinaus. Im Schuljahr 2014/ 2015 sollte die Mindestschülerzahl von 80, die ge
mäß der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 erreicht werden muss, überschritten werden. Eine Schließung war somit nicht erforderlich, aber der Schulträger hatte in seiner Gemeinderatssitzung den Beschluss gefasst, den von der Schließung der Grundschule betroffenen Ortsteil ab dem Schuljahr 2014 einem anderen Schulbezirk zuzuordnen und die Schüler ab dem 1. August 2014 in einer anderen Grundschule zu beschulen.
Die Berichterstattung im Petitionsausschuss sowie die Diskussion und die Beurteilung zu den Stellungnahmen der Landesregierung, die in den Bereichen Bildung, Kultur, Medien und Wirtschaft, erfolgten in dem Berichtszeitraum, über den heute diskutiert wird, stets konstruktiv. Die Bürgerinnen und Bürger haben stets das Recht, sich mit den Bitten und Beschwerden an den Landtag zu wenden.
Das Beispiel zeigt, dass durch begleitende Proteste und Demonstrationen sowie Anhörungen und Beratungen im Ausschuss sowie öffentliche Anhörungen und Beratungen in den jeweiligen Fachausschüssen eine Kompromisslösung für alle erzielt werden kann. Darüber zu informieren, wie in Sachsen-Anhalt Petitionen eingereicht werden können, ist Aufgabe des Parlaments. Dazu dient unter anderem die heutige Debatte.
Die Prüfung der Bitten und Beschwerden sowie die weiteren Diskussionen in den Ausschüssen waren auch Gegenstand von Diskussionen und Aktuellen Debatten im Landtag.
Auf der Bundesebene ist es seit 2005 möglich, dass eingebrachte Petitionen von weiteren Bürgern mitgezeichnet werden. Wird die Petition innerhalb der ersten drei Wochen von mindestens 50 000 Personen unterstützt, werden der Petent oder mehrere Petenten in einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses gehört; es sei denn, zwei Drittel der anwesenden Mitglieder beschließen, hiervon abzusehen. Die öffentlichen Sitzungen werden im Parlamentsfernsehen via Internet übertragen. Wird die Mindestzahl der Mitunterzeichner nicht erreicht oder entspricht sie nicht den Kriterien einer öffentlichen Petition, wird die Petition als Einzelpetition behandelt.
Seit der Einführung der öffentlichen Petitionen haben zehn Petitionen das Quorum von 50 000 Mitzeichnenden erfüllt. Die erfolgreichste Petition beim Bund verzeichnete mehr als 180 000 Unterstützerinnen und Unterstützer. Die Stärkung politischer Partizipation ist es wert, über die Möglichkeit öffentlicher Petitionen auf der Landesebene zu diskutieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist noch gar nicht allzu lange her, nämlich etwa ein halbes Jahr, dass die Betriebsräte bereits das Thema einer Aktuellen Debatte gewesen sind. Im März 2014 waren die anstehenden Betriebsratswahlen in Sachsen-Anhalt der Anlass dafür. Der heutige Anlass, der die LINKE dazu bewegt hat, das Thema erneut aufzurufen, ist leider unerfreulich.
Wir alle kennen die Geschehnisse rund um das Unternehmen Enercon. In den letzten Tagen und Wochen ist die Situation, wie es scheint, leider aus dem Ruder gelaufen. Dabei gab es seit einiger Zeit eine durchaus positive Entwicklung im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung bei Enercon.
Meine Fraktion hat noch im April 2014 Enercon bzw. dem Windanlagenbauer WEA Service Ost GmbH in Magdeburg zur Wahl eines Betriebsrates gratuliert. Die jetzige Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden, die breit durch die Presse lief, konterkariert leider geradezu diese positive Entwicklung. Denn ein solches Vorgehen wirkt natürlich inakzeptabel. Nicht umsonst läuft ab heute ein Verfahren beim Amtsgericht Magdeburg in dieser Angelegenheit, wie es verschiedenen Zeitungen zu entnehmen war.
Laut Betriebsräten wird die flächendeckende Mitbestimmung erschwert, weil die dezentrale Firmenstruktur die betriebliche Organisation nicht unbedingt befördert. Die positiven Effekte von Betriebsräten wurden in den vergangenen Debatten von allen Rednerinnen betont. Ich möchte einzelne positive Auswirkungen kurz benennen.
Betriebsräte führen zu einem besseren Betriebsklima, zu einer besseren Motivation und damit zu einer niedrigeren Fluktuation unter den Mitarbeitern. Betriebe mit Betriebsrat können besser auf Schwierigkeiten des Unternehmens reagieren. Selbst wenn die Unternehmensführung mit Betriebsräten und mit Mitbestimmung ihre Schwierigkeiten hat, sollte man schon aus betriebswirtschaftlichem Eigeninteresse einen Betriebsrat befürworten.
Wenn die IG Metall Solidaritätserklärungen für betroffene Betriebsräte formuliert und diese zigfach unterschrieben werden, wenn sich negative öffentliche Stellungnahmen gegen das Unternehmen häufen, dann ist dort wohl etwas ins Ungleichgewicht geraten, dann sind auch negative wirtschaftliche Effekte für das Unternehmen zu befürchten,
die wir uns alle eigentlich nicht wünschen, gerade in einem so wichtigen Bereich wie den erneuerbaren Energien.
Enercon tut sich immer noch schwer mit seinen Betriebsräten. Es ist wichtig, den Dialog mit dem Konzern zu suchen. Doch ganz unabhängig von konkreten Beispielen begreifen wir GRÜNE Betriebsräte als Demokratisierung von Unternehmen.
Demokratie findet nicht nur im Parlament statt. Sie ist ein Grundprinzip des gesellschaftlichen Zusammenlebens und ein Prinzip, das Mitbestimmung und Mitwirkung in allen gesellschaftlichen Bereichen als Wertmaßstab möglich macht, in den Schulen und in den Betrieben.
Angesichts der Tatsache, dass ein Großteil der Bevölkerung einer abhängigen Beschäftigung
nachgeht, sind Betriebsräte für die Demokratiequalität einer Gesellschaft sicherlich zentral. Der Arbeitnehmerstatus schließt den Bürgerstatus in seiner politischen Fassung mit ein. Mitmachen möglich machen - das gilt auch für Unternehmen, Betriebe und den öffentlichen Dienst.
Vor dem Hintergrund dieser prinzipiellen Feststellungen ist es mir an dieser Stelle wichtig, auf eine großflächige Entwicklung hinzuweisen, die die Arbeit der Betriebsräte erschwert, als nur mit dem erhobenen Zeigefinger auf ein einzelnes Unternehmen zu weisen. Denn es ist eine grundsätzliche Entwicklung, die die betriebliche Mitbestimmung strukturell gefährdet.
Ich bin auf diesen Punkt bereits in meiner Rede, die ich vor einem halben Jahr gehalten habe, eingegangen. Ich möchte das an dieser Stelle gern wiederholen: Prekäre Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Werkverträge und befristete Arbeitsverträge - das sind Entwicklungen, die die betriebliche Mitbestimmung schwächen.
Diese Entwicklung schwächt die Betriebsräte und macht es schwer, sich zu organisieren, eigene Interessen zu bündeln und die Beschäftigten zu vertreten. Das findet hauptsächlich auf die Stammbelegschaft Anwendung. Wer keinen unbefristeten Arbeitsvertrag besitzt, der wird es sich zweimal überlegen, ob er sich in einem Betriebsrat engagiert.
An dieser Stelle müssen wir als Politik ansetzen und uns beispielsweise für die Stärkung der Betriebsräte in den Betrieben und Unternehmen einsetzen. So sollten wir uns dafür einsetzten, dass die Zahl der Leiharbeitskräfte bei der Größe des Betriebsrates im Einsatzbetrieb zu berücksichtigen ist.
Im Fall Enercon - das möchte ich noch einmal betonen - ist der Dialog mit dem Unternehmen zu suchen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ja, es mag den einen oder anderen wundern, dass wir GRÜNEN eine Beschlussempfehlung einbringen, um unser eigenes Gesetz für erledigt zu erklären. Aber auf der Bundesebene sind nun einmal Fakten geschaffen worden: die bundesweite Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 €.
Dafür haben die GRÜNEN seit Jahren gekämpft und haben sich dafür stark gemacht. Der Mindestlohn ist beschlossen. Allerdings bieten die vielen Ausnahmen bei Langzeitarbeitslosen, Zeitungszustellern und Saisonarbeitern die Möglichkeit, den Mindestlohn zu umgehen.
Wir haben im Jahr 2013 den Entwurf eines Landesmindestlohngesetzes eingebracht, weil bei der Diskussion im Landtag über das Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt weder die sozialen noch die ökologischen Standards noch der Mindestlohn berücksichtigt worden sind, wie dies von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wurde. Deshalb erachteten wir es als notwendig, ein Mindestlohngesetz zu schaffen.
Da nun auf der Bundesebene ein Mindestlohn gilt, hat sich unser Gesetzentwurf erledigt. Es ist nicht so, dass politisch alles erreicht wäre, aber zumindest rechtlich ist auf der Landesebene nichts mehr zu machen. Daher wollen wir das Verfahren sauber beenden.
Obwohl unser Beschlussvorschlag die Zustimmung der Ausschüsse bekommen hat und heute wohl auch im Konsens verabschiedet werden wird, haben wir eine Debatte beantragt, und dies im Wesentlichen aufgrund der Zustimmung zu unserem Beschlussvorschlag. Denn es freut mich, dass unser Entwurf eines Landesmindestlohngesetzes fraktionsübergreifend Zustimmung erfährt.
Die Bundesebene kam uns zuvor, so kann man es im Lichte der Beschlussempfehlung wohl sagen. Leider haben wir auf der Bundesebene kein Ge
setz mit grüner Handschrift. Ja, wir GRÜNEN im Bundestag haben für das Mindestlohngesetz der Bundesregierung gestimmt, weil wir anerkennen, dass dieses Gesetz eine historische Wegmarke darstellt.
Zum ersten Mal haben wir in der Bundesrepublik flächendeckend einen allgemeinen Mindestlohn. Dies gilt es zu würdigen. Es war ein jahrelanger harter Kampf. Nun haben wir endlich den Mindestlohn. Bis zuletzt gab es ein Geschacher und Gerangel der Mindestlohngegner. Dieser Kampf wurde über die Diskussion zu Ausnahmen ausgetragen. Gerade die Ausnahmen für Langzeitarbeitslose lehnen wir entschieden ab.
Diese Ausnahme ist schlichtweg diskriminierend. Von den Zugeständnissen an einzelne Branchen wollen wir hier gar nicht sprechen. Doch bei aller Kritik: Wir haben nun einen Mindestlohn in Deutschland und das ist auch gut so. Darüber freut sich meine Fraktion. Darüber freue ich mich. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Vorschlag dazu vorgelegt, wie die Rechte von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern gestärkt werden können; denn noch nie gab es in Deutschland so viele Leiharbeitsverhältnisse, so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Werkverträgen wie heute. Lohndumping sowie der gelockerte Kündigungsschutz im Unternehmen sind die Folge.
Um endlich aktiv zu werden, hat die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen nun vorgeschlagen, die Beweislastumkehr bei der Ausgestaltung von Werkverträgen einzuführen. Das bedeutet konkret: Es soll verhindert werden, dass bei Leiharbeit zum Schein Werkverträge ausgestellt werden; vielmehr sollen Leiharbeitsverträge ausgestellt werden. Denn Scheinwerkverträge sind illegal, es existiert kein Kündigungsschutz und die Löhne bei Werkverträgen sind deutlich niedriger als bei der Stammbelegschaft im Unternehmen.
Ziel der Regierung in Nordrhein-Westfalen ist es, die Missstände zu beseitigen, indem die Entleiher voll in die Pflicht genommen werden. Dafür soll die Beweislast umgekehrt werden. Die Beweislast ist dabei das zentrale Instrument: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen sich einklagen können, wenn es sich um einen Scheinwerkvertrag handelt.
In dem Gutachten, das die Hans-Böckler-Stiftung für die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammengefasst hat, heißt es, dass die Unternehmen die Beweislast tragen müssen. Die Unternehmen müssen nachweisen, dass es sich um einen echten Werkvertrag handelt. Ich zitiere aus dem Interview des DGB mit Herrn Schneider, dem Arbeitsminister in Nordrhein-Westfalen:
„Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Vertrag nach zwar Werkvertragsbeschäftigte sind, de facto aber genau die gleiche Tätigkeit verrichten wie die Stammbelegschaft - also wie jede und jeder andere in die Betriebsorganisation eingebunden sind -, sollen sich besser einklagen können, wenn es sich um einen Scheinwerkvertrag handelt.“
Auch die Mitbestimmungsrechte sind sehr stark reformbedürftig. Betriebsräte müssen wesentlich mehr Kontrollrechte erhalten. Sie sollen das Recht bekommen zu erfahren, ob es sich um einen echten und damit nicht zu beanstandenden oder um einen missbräuchlichen Werkvertrag handelt.
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt dem vorliegenden Antrag zu, der die die Landesregierung auffordert, sich auf der Bundesebene für die Beweislastumkehr und dafür einzusetzen, dass die Rechte von Werkvertragsarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern gestärkt werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der uns heute vorliegende Antrag von CDU und SPD mit der Überschrift „Missbrauch von Werkvertragsgestaltungen verhindern“
erinnert sehr an den Gesetzentwurf der rot-grünen Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vom 11. September 2013 mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen“.
Die rot-grünen Länder haben den Gesetzesentwurf im letzten Jahr in den Bundesrat unter anderem mit folgender Begründung eingebracht. Ich zitiere:
„Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in Deutschland gehen nach der letzten Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes im Jahr 2011 zunehmend dazu über, bislang durch eigenes Personal oder Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer erledigte Arbeiten nunmehr durch Fremdpersonal auf der Basis von Werkverträgen ausführen zu lassen…
Sie dokumentieren darüber hinaus, dass mitten in Deutschland Tausende vor allem aus dem südosteuropäischen Mitgliedsstaaten stammende Menschen wegen fehlender Beschäftigungsalternativen in ihren Heimatländern bei uns unter nicht mehr für möglich gehaltenen, nach sozialstaatlichen Maßstäben untragbaren und zum Teil sogar menschenunwürdigen Arbeits- und Lebens
bedingungen arbeiten müssen.“
Die Beratungen und die Abstimmungen im Bundesrat sind positiv verlaufen. Der Gesetzesentwurf ist dem Bundestag zur Diskussion und Abstimmung zugeleitet worden. Aus diesem Grund kann die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem vorliegenden Antrag der regierungstragenden
Fraktionen der CDU und der SPD nur zustimmen, auch wenn in der Begründung des Antrages die Zielvereinbarung der Großen Koalition aus der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD vom 27. November 2013 zitiert wird.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich bereits im letzten Jahr mit mehreren Anträgen auf Bundesebene dafür stark gemacht, dass Werkverträge eingedämmt werden.
Wie hat eigentlich Sachsen-Anhalt im Bundesrat darüber abgestimmt? Denn Werkverträge werden genutzt - wir haben es mehrfach gehört -, um den Kündigungsschutz, die betriebliche Mitbestimmung, die tarifliche Bezahlung und somit den sozialen Schutz der Beschäftigten zu unterlaufen. Arbeitgeber sparen mit Werkverträgen Urlaubsgeld, Sonderzahlungen, Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge. Die Löhne im Einzelhandel mit Werkverträgen liegen beispielsweise um ca. 45 % unter den Tariflöhnen. Dies ist bei den Minijobs beispielsweise der Fall.
Das Geschäftsmodell Werkvertrag ist sozial- und arbeitsmarktpolitisch nicht tragbar. In der Unternehmenswelt werden Werkverträge als Instrument verwandt, um gezielt die Lohnkosten zu senken. Momentan ist das leider die Realität in Deutschland.
Wir GRÜNE sehen Werkverträge vor allen Dingen dort als problematisch an, wo die Stammbelegschaft durch Werkvertragsarbeitnehmer ersetzt wird. Den Missbrauch von Werkverträgen einzudämmen ist äußerst prioritär zu behandeln und ist insbesondere vor dem Hintergrund des Mindestlohnes sehr wichtig.
Bisweilen ist die Debatte um Werkverträge vor dem Hintergrund geführt worden, dass diese dazu benutzt wurden, den Mindestlohn bei der Leiharbeit zu umgehen. Diese Ausweichbewegung wird aufgrund des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € sicherlich verstärkt zu beobachten sein. Deshalb ist es so wichtig, dass jetzt auf Bundesebene die Leitplanken gesetzt werden, damit der Missbrauch von Werkverträgen verhindert wird.
Deshalb geben wir unsere Zustimmung zu dem Antrag. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die kommenden Wahlen zu den Betriebsräten durch eine Aktuelle Debatte verstärkt in die öffentliche Aufmerksamkeit zu bringen, ist ein sinnvolles Anliegen - dafür Dank an die SPD. Denn auch Betriebsräte - wie könnte es anders sein? - haben in Sachsen-Anhalt ein Nachwuchsproblem. So konnte man es vor einiger Zeit in der „MZ“ nachlesen. Dabei wurde speziell auf Halle und den Salzlandkreis verwiesen.
Ich bin mir jedoch sicher, ein hohes Durchschnittsalter und Probleme damit, Kandidaten für die Betriebsräte zu finden, gibt es auch in anderen Teilen Sachsen-Anhalts. Daher ist es gut, wenn wir hier als Politik und - das setze ich einfach einmal voraus - fraktionsübergreifend die Wichtigkeit betonen und zusammen alle Beschäftigten ermutigen, sich in diesem Bereich zu engagieren. Denn ein Anteil von lediglich 9 % der Betriebe mit Betriebsrat kann sicherlich nicht zufriedenstellend sein.
Nicht zufriedenstellend sind auch die Ergebnisse der aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung „Arbeitgebermaßnahmen gegen Betriebsräte: Angriffe auf die betriebliche Mitbestimmung“. Widerstände gegen die Gründung von Betriebsräten sind keine Seltenheit. Einschüchterungen von potenziellen Kandidaten finden immer wieder statt. So stellt es die Studie, verkürzt gesagt, dar. Gerade in kleinen und mittleren Betrieben ist dies zu beobachten. Auch finden sich einige Beispiele aus der letzten Zeit, die zeigen, inwieweit eskalierte Konflikte zwischen Unternehmen und Betriebsräten bestehen.
Demokratie findet nicht nur im Parlament statt, sie sollte als Grundprinzip in möglichst allen gesellschaftlichen Bereichen wirken, von der Kita über die Schule bis in die Familien und natürlich auch in den Unternehmen.
Beim Gang zur Arbeit hört man nicht plötzlich auf, Bürger oder Bürgerin zu sein. Gerade das ist das Verdienst der Arbeitnehmerinnenbewegung: die damalige Klasse der Arbeitnehmerinnen vollumfänglich zu einem Teil der Bürgergesellschaft gemacht
zu haben. Das ist im grünen Sinne gelebte Demokratie. Mitmachen möglich machen, das gilt auch für die Unternehmen, Betriebe und den öffentlichen Dienst und, ja, das gilt auch für die Fraktion.
Meine Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat fast von Beginn an einen aktiven Betriebsrat, und das für den Gesamtbetrieb, also auch für die im Wahlkreis Mitarbeitenden.
Prekäre Arbeitsverhältnisse, Leiharbeit, Werkverträge, befristete Verträge schwächen die betriebliche Mitbestimmung. Diese Entwicklung schwächt die Betriebsräte. Sich organisieren, eigene Interessen vertreten, das findet sich doch hauptsächlich bei der sogenannten Stammbelegschaft wieder.
Um dem entgegenzuwirken, braucht es zum Beispiel für die Betriebsräte in den Entleihbetrieben eine verbesserte Mitbestimmung. Es ist auch in folgende Richtung zu denken: Die Zahl der Leiharbeitskräfte ist bei der Größe des Betriebsrats im Einsatzbetrieb zu berücksichtigen.
Lassen Sie mich einen weiteren Punkt ansprechen, der aus grüner Sicht wichtig und vor allen Dingen für Sachsen-Anhalt von Bedeutung ist: die Zuständigkeit der Betriebsräte für die Ausbildung in einem Betrieb. Wie wir alle wissen, ist die Quote der gelösten Ausbildungsverträge in Sachsen-Anhalt sehr hoch, die dritthöchste bundesweit.
Im Jahr 2001 wurde fast jeder dritte Vertrag gekündigt. Von 2005 bis 2011 stieg diese Quote von 22,8 % auf 31 %. Als Gründe hierfür werden unter anderem Konflikte mit dem Ausbilder oder der Ausbilderin genannt, so zu lesen im aktuellen Berufsbildungsbericht. Ich denke, für dieses Problem sind Betriebsräte zu sensibilisieren.
Im Präventionsprogramm des Landes zur Verringerung von Ausbildungsabbrüchen ist zu lesen: Bei Problemen wenden sich Jugendliche zumeist an Eltern, Freunde und andere Auszubildende. Der direkte Weg zum Ausbilder oder Berufsschullehrer wird selten gesucht. Es muss künftig gelingen, eine Brücke zu bauen, die eine vermittelnde und beratende Funktion ausübt. Ich denke, diese Brücke könnten auch Betriebsräte sein.
Vielerorts werden Betriebsräte das sicherlich gut im Blick haben, anderenorts vielleicht auch nicht. Politik kann und sollte dazu beitragen, dass sie es tun, dass sich Betriebsräte ausdrücklich auch für die Azubis verantwortlich und offen zeigen. Ich denke, gerade für junge Menschen muss der Zugang zum Betriebsrat sehr niedrigschwellig gefasst sein.
Grundsätzlich fordern wir Bündnisgrünen bei dieser Thematik die Möglichkeit für Betriebsräte, bei zweifelhafter Ausbildungsqualität eines Betriebes ein Verfahren einzuleiten.
Doch so wichtig die Debatte um die Betriebsratswahlen auch ist, frage ich mich bei dem Thema doch: Wo bleibt die Novellierung des Personalvertretungsgesetzes? Dieses Gesetz regelt nämlich die Pflichten und Befugnisse der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst.
Im Koalitionsvertrag heißt es dazu - ich zitiere -:
„Die Koalitionspartner bekennen sich zu einer Modernisierung des Personalvertretungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt auch unter Betrachtung der Leiharbeiter im öffentlichen Dienst.“
Im Frühjahr 2012 fanden dazu erste Gespräche zwischen dem Land und dem Deutschen Beamtenbund statt. Soweit ich weiß, ist die Novellierung seinerzeit auch von Ver.di und dem DGB mit Nachdruck gefordert worden. Eine der diskutierten Forderungen, eine stärkere Beteiligung der Personalräte an Umstrukturierungen, ist beispielsweise ein Punkt, den wir GRÜNE dabei wichtig finden, und das nicht nur im Rahmen des öffentlichen Dienstes, sondern generell auch für die Betriebsräte.
Es wäre gut, wenn den Worten heute auch bald Taten im Hinblick auf das Personalvertretungsgesetz folgen würden. Ich denke, dabei ist die SPD wahrlich gefordert, wenn sie die zitierte Aussage aus dem Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode umsetzen will.
Allgemein wäre es auch schön, wenn wir nach dem 31. Mai 2014 zahlreiche aktive und starke Betriebsräte in Sachsen-Anhalt hätten. Ich kann nur jeden ermutigen, sich in diesem Rahmen zu engagieren. - Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema des Übergangsmanagements Schule/Ausbildung/Beruf liegt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr am Herzen. Das sehen Sie an dem aktuellen Antrag zur Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien.
Dringender Handlungsbedarf ist schon jetzt geboten, auch ohne den Bericht seitens der Landesregierung, der mit diesem Antrag eingefordert werden soll. Da aber dringender Handlungsbedarf besteht, werden wir dem vorliegenden Antrag der SPD und der CDU zustimmen.
Auch im Rahmen unseres vormaligen Antrages zu den Kompetenzagenturen war das grüne Anliegen, ein freibezogenes und rechtskreisübergreifendes Übergangsmanagement im Land zu sichern.
Schon damals betonte meine Kollegin Frau Lüddemann, dass wir die Pläne der Landesregierung zur Schaffung eines regionalen Übergangsmanagements sehr begrüßen. Ein solches wird in dem aktuellen Berufsbildungsbericht vorgestellt.
Auch ist im Landesjugendhilfeausschuss kurz andiskutiert worden, dass ein Berufsbildungsbericht dort beim Übergangsmanagement Abhilfe bzw. eine Möglichkeit darstellen kann.
In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zu dem Thema „Kompetenzagenturen und zweite Chance in Sachsen-Anhalt“ heißt es dazu vonseiten der Landesregierung:
„Die Förderung des Aufbaus regionaler Übergangsmanagementstrukturen ist im Rahmen der neuen ESF-Förderperiode voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2015 vorgesehen.“
Hierzu Genaueres zu erfahren ist sicherlich spannend und sinnvoll.
Zu betonen ist die Wichtigkeit der Ausbildungsbegleitung. Diese Begleitung sollte beide Akteure umfassen: Begleitung der Betriebe und Begleitung der jungen Menschen in den Betrieben. In beiden Fällen geht es darum, für die Ausbildung zu befähigen.
Das zentrale Ziel sollte die deutliche Senkung der Lösungsquote bzw. der Abbrecherquote sein. Diese habe ich bereits in der Aktuellen Debatte heute Vormittag beschrieben. Ich möchte aber darauf jetzt noch einmal näher eingehen.
Sie erinnern sich: Die Lösungsquote bzw. Abbrecherquote stieg von 22,8 % im Jahr 2005 auf 31 % im Jahr 2011. Der Wert von 31 % ist der höchste Wert seit 1998. Diese Zahlen finden sich in dem Präventionsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt zur Verringerung von Ausbildungsabbrüchen. Das Programm stammt aus dem Jahr 2006. Wie der Name schon sagt, werden in diesem Programm Maßnahmen erarbeitet, um die Lösungsquote zu senken. Das hat anscheinend nicht geklappt. Ich hoffe aber sehr, bei der Evaluation der bestehenden Programme wird auch das Präventionsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt zur Verringerung von Ausbildungsabbrüchen geprüft.
Es ist wirklich dringender Handlungsbedarf gegeben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Große Anfrage zur Situation der Callcenter in Sachsen-Anhalt von der Linksfraktion ist notwendig und zeigt Folgendes auf:
Erstens. Die Branche der Callcenter ist nach dem Stand vom 31. Mai 2013 in Sachsen-Anhalt gewachsen, und es sind insgesamt 95 Callcenter verzeichnet. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Jobs hat sich fast verdreifacht, von ca. 3 900 auf ca. 11 300 Jobs im Zeitraum von 2003 bis 2012. Der Umsatz der Branche ist von 109 Millionen € im Jahr 2006 auf 190 Millionen € im Jahr 2010 gewachsen.
Zweitens. Die Landesregierung besitzt über die Callcenter-Branche kaum Informationen. Das wurde vonseiten der Linksfraktion schon eingehend ausgeführt. Auf viele Fragen hat die Landesregierung keine Antwort. Beispielsweise zur Anzahl der Beschäftigten mit befristeten Verträgen, mit Werkverträgen und mit Leiharbeitnehmerverträgen gibt es keine Angaben. Auch Fragen zu den Arbeitsbedingungen werden nicht beantwortet - mit Verweis auf die Zuständigkeit der Tarifpartner. Ansonsten wird auf Bundesrecht verwiesen. Angeführt wird nur - Zitat -: „Studien belegen allerdings, dass über 70 % der Callcenter-Agents im Zeitraum zwischen 6 Uhr und 22 Uhr arbeiten.“
Angaben zu Überstunden und deren Ausgleich liegen der Landesregierung nicht vor. Dabei spielen der Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenschutz und auch die damit einhergehenden Arbeitszeitmodelle eine wichtige Rolle in der CallcenterBranche. Es existiert kein Branchen- bzw. Flächentarifvertrag, da es keinen tariffähigen Arbeitgeberverband gibt. Welche Regelungen in Anlehnung an bestehende Tarifverträge in der Callcenter-Branche vorliegen, ist der Landesregierung nicht bekannt, und auch die Gehälter sind nicht bekannt. Es wird seitens der Landesregierung nur ausgeführt - Zitat -:
„Im Verantwortungsbereich von Ver.di gibt es zurzeit einen Firmentarifvertrag von der Walter Services GmbH, in dem 8,50 € in zwei Stufen ab dem 1. Oktober 2014 tarifiert sind. Bereits ab dem 1. Dezember 2012 wurde von der S Direkt-Marketing GmbH & Co. KG ein Haustarifvertrag mit einem Stundenlohn von 8,50 € abgeschlossen.“
Die Quote der ALG-II-Empfängerinnen und Empfänger unter den Callcenter-Beschäftigten liegt im Jahr 2012 bei 6,1 %. Sie ist damit deutlich über der
Quote in der Gesamtwirtschaft in Sachsen-Anhalt. Diese liegt nämlich bei ca. 4,5 %.
Drittens zeigt die Antwort der Landesregierung, dass wir endlich den gesetzlichen Mindestlohn auf Landes- wie auch auf Bundesebene brauchen. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Callcenter-Branche würden davon besonders profitieren. Nach den Ausführungen des Kollegen Steppuhn wird der gesetzliche Mindestlohn auf Bundesebene ab dem Jahr 2015 gerade in dieser Branche eine sehr wichtige Rolle spielen.
Neben dem Mindestlohn ist aber vor allen Dingen die Frage nach der Entwicklung des monatlichen Durchschnittseinkommens interessant. Das durchschnittliche Monatseinkommen stieg im Zeitraum von 2004 bis 2010 von 1 369 € auf 1 406 €. Angesichts der Inflationsrate und der gestiegenen Lebenshaltungskosten ist das ein sehr kritikwürdiger Einkommensverlust, der bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verzeichnen ist.