Was ist der Gegenstand Ihres Antrages? - Unter Punkt 3 Buchstabe a formulieren Sie, dass Sie das Verfahren zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln beschleunigen wollen.
Warum wollen Sie es beschleunigen? - Zum einen ist es technisch nicht richtig, dass wir das können; auch die Bundesebene kann das nicht. Das wird durch eine EU-Verordnung gesteuert.
Das Verfahren der Zulassung neuer Mittel dauert relativ genau ein Jahr. Ich denke, ein Jahr, um ein neues Pflanzenschutzmittel zuzulassen, ist kein zu langer Zeitraum. Denn es geht auch darum, zu prüfen, welche Auswirkungen ein Pflanzenschutzmittel auf Nichtzielorganismen hat. Insofern sind weder wir als Land noch wir als Bund zuständig. Die europäische Ebene ist dafür zuständig. Ein Jahr ist ein völlig angemessener Zeitraum.
Unter Punkt 3 Buchstabe c Ihres Antrages möchten Sie eine engere Verschränkung der zulassenden Bundesbehörden, der für den Waldschutz zu
Dazu sage ich Ihnen ganz klar: Nein, das wollen wir nicht. Denn es ist ein Wert, dass auf der einen Seite die Herstellerfirma, die ihr Produkt herstellt, und auf der anderen Seite eine unabhängige Zulassungsbehörde steht. An dieser Stelle wollen wir überhaupt keine engere Verschränkung. Es ist gut, dass sie nicht verschränkt sind. Miteinander reden können sie. Das werden sie auch weiterhin tun. Aber warum soll die Kooperation mehr verschränkt werden? - Hierfür haben Sie kein Argument vorgetragen. Das lehnen wir ab. Verflechtungen darf es an dieser Stelle nicht geben.
In Punkt 3 Buchstabe b sprechen Sie von langfristigen Ausnahmegenehmigungen, um zeitnah, effizient und umweltschonend Schädlinge aus der Luft bekämpfen zu können. Sie wissen doch, dass das ein völlig überflüssiger Punkt ist. Denn auch heute werden bereits Ausnahmen für nicht zugelassene Pflanzenschutzmittel genehmigt. Das ist doch alles möglich. In den Fällen, in denen es notwendig ist, wird das genehmigt. Diese Ausnahmen sind bereits möglich.
Sie suggerieren, dass bei den genehmigten Pflanzenschutzmitteln die Zulassungsbehörden zu langsam arbeiten würden. Auch das ist nicht der Fall. Uns ist kein Fall bekannt, in dem das Umweltbundesamt eine Genehmigung versagt hat. Bei dem Schadensfall in Brandenburg hat das UBA beispielsweise innerhalb von einem Tag den Einsatz von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln genehmigt. Daher frage ich mich, was der Sinn dieses Antrages ist.
Wenn man böse ist, könnte man den Eindruck gewinnen, Sie wollten sozusagen den Giftschrank der Waldbesitzer auffüllen. Dazu sage ich Ihnen klar: Es braucht Pflanzenschutzmittel im Wald. Dagegen hat auch niemand etwas. Es gibt geregelte Zulassungsverfahren. Es gibt Ausnahmeverfahren. All dies haben wir schon. Ich denke, wir haben in diesem Bereich eine gute Ordnung.
Im Bereich der Prävention können wir uns natürlich verstärken. Welche Form der Waldwirtschaft ist gut für eine Prävention von Schädlingsbefall? Welche anderen Mittel der nicht-giftigen Bekämpfung von Schädlingen, beispielsweise Fallen, gibt es in diesem Feld?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Czeke, wir haben uns selbstverständlich darüber Gedanken gemacht, ob wir einen Selbstbefassungsantrag stellen oder nicht. Aber ich denke, es ist angesichts der Wichtigkeit des Themas angemessen, dass wir das Plenum einbeziehen. Die Diskussion zeigt, dass dies richtig war.
Frau Kollegin Dalbert, ich habe gesagt, Pflanzenschutzmittel im Wald halte ich für die Ultima Ratio. Wenn es andere Möglichkeit gibt, dann würde ich gern darauf verzichten. Aber offensichtlich können wir das nicht in jedem Fall.
„Der Worte sind genug gewechselt. Lasst mich auch endlich Taten sehn! Indes ihr Komplimente drechselt, kann etwas Nützliches geschehn.“
Herr Geisthardt, Sie haben die Fragen, die Frau Dalbert in ihrem Redebeitrag aufgeworfen hat, noch nicht beantwortet.
Die Zulassung ist geregelt, die Genehmigung ist geregelt und die Ausnahmen sind geregelt. Deshalb stellt sich die Frage: Welche neue Qualität hat Ihr Antrag? - Wir können nicht verstehen, inwieweit der Inhalt Ihres Antrages den Waldschutz befördern sollte.
Sehr verehrte Frau Kollegin Frederking, ich glaube nicht, dass mir die Frau Präsidentin jetzt die Möglichkeit gibt, vielleicht 20 Minuten ein wissenschaftliches Kolleg zu halten. Lassen Sie uns das im Ausschuss machen; denn dort gehört es hin und dort ist die fachliche Expertise dabei. Dann können wir die Fragen, die heute aufgeworfen worden sind, auch fachlich richtig beantworten. - Vielen Dank.
Damit ist die Debatte beendet. - Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/4367 ein. Der Natur nach ist über diesen Antrag direkt abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
Wir sind am Ende der 99. Sitzung des Landtages angelangt. Ich berufe die 48. Sitzungsperiode für den 12. und 13. November 2015 ein. Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende.