Ich bin Ihr Präsident. Ich bin aber lediglich der Primus inter Pares, also nur Erster unter Gleichen. Ohne Ihre Unterstützung werde ich auf verlorenem Posten stehen.
Daher verspreche ich Ihnen: Ich werde die verfassungsmäßigen Rechte einer oder eines jeden Einzelnen von Ihnen wahren und einen wachen Blick auf die Rechte von parlamentarischen Minderheiten haben.
Gleichzeitig möchte ich meine Erwartung an Sie deutlich machen, dass Sie Ihrer mandatsbezogenen Verantwortung für das Land und die Menschen gerecht werden.
Der gegenwärtig geschäftsführend im Amt befindlichen Landesregierung wie einer künftigen Landesregierung sichere ich zu, entstehende Konflikte interorganfreundlich zu lösen.
Wir, die frei gewählten 87 Abgeordneten, sind unmittelbar vom Volk dazu bestimmt, die Politik in Sachsen-Anhalt zu gestalten. Wir erwarten Respekt vor unserem Mandat und vor den Rechten, mit denen wir ausgestattet sind.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Aufgabe werde ich auch darin sehen, dass bei allem erforderlichen politischen Meinungsstreit, der mal mit dem Florett, aber auch mal mit dem Degen geführt werden muss, nicht die parlamentarische Streitkultur und das öffentliche Ansehen dieses Parlaments als Verfassungsorgan auf der Strecke bleiben.
Daher bitte ich Sie in schwierigen Situationen im Parlamentsbetrieb um Ihre Unterstützung und Ihr grundsätzliches Wohlwollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich erneut für das mit dem Wahlergebnis zum Ausdruck gebrachte Vertrauen bei Ihnen bedanken. Seien Sie bitte versichert, dass ich mich auch um das Vertrauen derjenigen Kolle
Und sollte es überhaupt Grund oder Anlass zur Sorge geben, seien Sie versichert: Ich werde Präsident aller Abgeordneten sein.
Mein besonderer Dank gilt natürlich auch meinen Eltern, meiner Lebensgefährtin und meinen Freunden, die an diesem für mich sehr wichtigen Tag auf der Besuchertribüne anwesend sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob ich alles mitbringe, was ein guter Präsident braucht, weiß ich heute noch nicht. Die Galerie meiner Vorgänger im Amt, die man auf der Präsidentenebene betrachten kann, ist lang: Dr. Klaus Keitel, Wolfgang Schaefer, Prof. Adolf Spotka sowie meine langjährigen Weggefährten Dieter Steinecke und Detlef Gürth.
Jeder Amtsinhaber hat das Amt mit seiner Persönlichkeit geprägt. Bei mir wird das nicht anders sein. Sie bekommen keine Kopie, sondern Sie bekommen das Original: einen Altmärker, Hardy Peter Güssau, so wie ich bin, mit meinen Stärken und Schwächen.
Ich bin bereit, im Amt zu lernen, um vor allem in den besonderen Herausforderungen, die auf jeden Präsidenten zugekommen sind, im Interesse des Parlaments bestehen zu können. Dabei setze ich auf Ihre, falls erforderlich, auch kritische Kollegialität. - Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Artikel 49 Abs. 1 der Landesverfassung wählt der Landtag zwei Vizepräsidenten. § 4 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung bestimmt, dass die Frak
tionen, auf die die zweite und die dritte Höchstzahl entfallen, je Höchstzahl ein Mitglied des Landtages für die Wahl zum Vizepräsidenten vorschlagen.
Das sind die Fraktion der AfD und die Fraktion DIE LINKE. Diese Fraktionen haben ihre Vorschläge vorgelegt, und zwar in den Drs. 7/4 und 7/5. Die Fraktion der AfD hat den Abg. Herrn Daniel Rausch vorgeschlagen und die Fraktion DIE LINKE hat den Abg. Herrn Wulf Gallert vorgeschlagen.
Gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung ist auch in diesem Fall gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint. Wird das vorgeschlagene Mitglied des Landtages nicht gewählt, so kann die vorschlagsberechtigte Fraktion ein anderes Mitglied des Landtages benennen.
Eine Aussprache zum Wahlvorschlag entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Hauses. Von den Fraktionen ist bei mir auch kein Redebedarf angemeldet worden.
Zum Verfahren ist weiterhin anzumerken, dass seit der dritten Wahlperiode die Übung bestand, die Wahl der Vizepräsidenten in einem Wahlgang mit getrennten, farblich zu unterscheidenden Stimmzetteln durchzuführen. Diesem Verfahren hat jedoch der parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion der AfD, der Abg. Herr Daniel Roi, am 11. April 2016 widersprochen, sodass wir nunmehr über die Vizepräsidenten in getrennten Wahlgängen zu entscheiden haben.
Wir haben zunächst über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4 zu befinden. Die Fraktion schlägt vor, den Abg. Herrn Daniel Rausch zum Vizepräsidenten des Landtages zu wählen. Sie haben die Möglichkeit, auf dem Stimmzettel mit Ja oder mit Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Wenn ein Stimmzettel beschädigt oder in irgendeiner Weise verändert ist, Zusätze enthält bzw. mehr als ein Kreuz bei den Möglichkeiten der Abstimmung enthalten ist oder der Stimmzettel auf sonstige Art verändert wird, dann ist der Stimmzettel ungültig.
Zum Wahlverfahren selbst: Verwenden Sie bitte den Stift, der in der Wahlkabine liegt. Für den Wahlvorgang werden wieder die für die heutigen Wahlen benannten Abgeordneten zur Unterstützung benötigt: für den Namensaufruf Abg. Herr Szarata, für das Führen der Wählerliste Abg. Frau Sauermann, für die Ausgabe der Stimmzettel Abg. Herr Dr. Schmidt, für die Aufsicht an der Wahl
Ich bitte die genannten Abgeordneten, ihr Amt zu übernehmen. Abg. Herr Meister überzeugt sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigt mir das.
Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe, Frau Abg. Heiß, Herrn Abg. Meister, Frau Abg. Sauermann, Herrn Abg. Szarata, Herrn Dr. Schmidt und meine Person.
Ich frage nunmehr: Ist ein Mitglied des Landtags im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Ich sehe, das ist offensichtlich nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahlhandlung ab. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung. Ich darf Sie aber herzlich bitten, im Raum zu verweilen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl für das Amt des Vizepräsidenten bekannt. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift zum Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drs. 7/4 wurden 87 Stimmzettel abgegeben, davon gültige Stimmzettel 87 und ungültige Stimmzettel null. Für den Wahlvorschlag stimmten 46 Abgeordnete. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 34 Abgeordnete. Stimmenthaltungen gab es sieben.
Wie ich eingangs erläuterte, ist nach Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 der Landesverfassung gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ich stelle fest, meine Damen und Herren, dass Herr Abg. Daniel Rausch zum Vizepräsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt gewählt wurde.
(Starker Beifall bei der AfD - Die Abgeord- neten der AfD erheben sich von den Plät- zen - Zustimmung bei der CDU)
- Meine Herren, beruhigen Sie sich einen Augenblick. - Herr Abg. Rausch, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?
Herr Vizepräsident Daniel Rausch, ich gratuliere Ihnen herzlich zu Ihrer Wahl und wünsche uns eine gute und faire Zusammenarbeit.