Olaf Meister
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Genau, ich möchte nur das korrekte Abstimmungsergebnis im Magdeburger Stadtrat mitteilen. Es waren 34 : 19 : 1 Stimmen. Die AfD hat acht Stimmen, war also insofern in keiner Weise ausschlaggebend für diese Abstimmung. - Danke.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Heute kommt nach mehreren Jahren eine Politinitiative zum Abschluss. Es begann mit der immer stärker werdenden Kritik aus der Bürgerschaft an der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und endet nun mit der landesweiten Abschaffung ebendieser Beiträge. Es zeigt, wie es in einer Demokratie funktioniert, wie sich eine Gruppe Betroffener organisiert und Gehör verschafft,
wie die befangenen Kräfte überwunden werden und letztlich im Parlament eine Regierungskoalition das Problem anerkennt, es zu lösen versucht und es letztlich zu einer Lösung kommt. Das ist alles nicht leicht. Das ist ein Prozess des Abwägens und des Aushandelns der verschiedenen Interessen und Positionen mit dem Ziel, einen Ausgleich herbeizuführen.
Nun ist allerdings nicht ungewöhnlich, dass man als Steuer- oder Beitragspflichtiger einen gewissen Unwillen empfindet und den gegebenenfalls dann auch artikuliert. Daraus erwächst üblicherweise keine Bewegung zur Abschaffung zum Beispiel der Einkommensteuer, da alle wissen, dass es zur Aufrechterhaltung des Gemeinwesens der Steuererhebung bedarf und eine Ahndung, so unangenehm sie im Einzelfall ist, in ihrem Kern gesellschaftlich akzeptiert wird. Das eben war bei den Straßenausbaubeiträgen inzwischen anders. Die gesellschaftliche Akzeptanz ist über die Jahrzehnte verloren gegangen; dazu führten mehrere spezifische Umstände.
Die ursprüngliche Idee, dass den Beiträgen ein spürbarer Vorteil, ein Wertzuwachs des betroffenen Grundstücks gegenüberstand, mag Anfang des 20. Jahrhunderts gegolten haben; aktuell war dieser Vorteil nicht zu spüren. Die Beiträge selbst waren erheblich und wurden zum Teil als existenzbedrohende Größe empfunden. Trotzdem nahmen sie nicht auf die jeweilige Vermögenssituation Einfluss und waren in der Entstehung für die Einzelnen nicht beeinflussbar.
Die Frage an die Politik war daher letztlich, ob die nötigen Kosten für die Aufgabe des Straßenausbaus - das ist unstrittig - wirklich auf diese schwierige, nicht akzeptierte Art erfolgen muss oder ob es anders, einfacher und gerechter geht, dies auch vor dem Hintergrund, dass der Aufwand der Erhebung mit der komplizierten Berechnung in einem ungünstigen Verhältnis zum tatsächlichen Ertrag steht.
Aus Halle wurde immer mal kolportiert, dass die Aufwendungen höher seien als die Einnahmen. Das war die Halle‘sche Position. Die Antwort war letztlich: Die komplizierte streitfällige Erhebung ist verzichtbar. Wir können die Kosten über die normalen Steuern miterheben. Sie werden dann solidarisch von allen getragen.
Allerdings wird als Kehrseite der Medaille für alle eine etwas höhere Steuerlast die Folge sein. Eine entsprechend geringere staatliche Leistungsfähigkeit macht pro Person in Sachsen-Anhalt dann etwa 7 € pro Jahr aus. Wir sollten es trotzdem tun, da wir damit extreme Sonderlasten Einzelner vermeiden und eine gesellschaftlich akzeptierte Form der Finanzierung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe erreichen.
Die Kenia-Koalition hat, um es nett zu formulieren, lange die Vor- und Nachteile abgewogen. Die Beiträge werden nun rückwirkend zum 1. Januar 2020 aufgehoben. Für Zeiträume davor steht es im Ermessen der Kommunen, bereits erhobene Beträge zurückzuerstatten. Den Kommunen werden die entfallenden Beträge per Schlussabrechnung erstattet.
Für die Zukunft ist die Zahlung einer Pauschale vorgesehen. Sie ist aktuell mit 15 Millionen € veranschlagt und liegt damit über den bisher tatsächlich erhobenen Werten. Ich weiß, dass die 15 Millionen € ein immer gern diskutierter Wert sind. Aber ich weiß, weil wir die alten Werte hatten, es ist nicht sinnvoll, einen anderen Wert zur Grundlage zu machen. Den hätten wir uns schlicht ausdenken müssen. Wir haben uns an dem, was bisher erhoben wurde, orientiert und haben da etwas draufgelegt.
Offen ist zuletzt noch der Verteilschlüssel. Dazu hatten wir hier letztens eine Debatte geführt. Dazu gab es einen Gesetzentwurf. Straßenlänge, Flächeneinbau, das waren die Punkte, die zur Diskussion standen, über die wir auch intensiv diskutiert haben. Die Frage war, ob es hierfür eine gerechte Lösung gibt. Die Aufteilung soll tatsächlich so sein, wie die Aufgaben tatsächlich anfallen. Wir haben uns dann auf eine GRÜNEN-Initiative hin letztlich auf die Siedlungsfläche verständigt. Ob das auf Dauer trägt, muss man in der Tat noch sehen; der Minister führte es aus. Deswegen ja auch die Evaluierung. Trotzdem sind wir da ganz guter Dinge, weil diese Fläche ein sehr guter Ansatz dafür ist, was die tatsächlichen Aufgaben beim Straßenausbau sind.
Der ländliche Raum hat da gegenüber den Großstädten ein bisschen die Nase vorn. Ich meine, das ist tatsächlich angemessen, weil da die Aufgaben stärker im ländlichen Raum liegen, als es in den Großstädten der Fall ist. Wir sind damit in der Lage, jeder Kommune schon heute auf den Cent genau den auf sie entfallenden Pauschalbetrag zu benennen. Das schafft Planungssicherheit und Verlässlichkeit.
Sie haben dazu heute einen Entschließungsantrag vor sich liegen. Die AfD hat ihn eben schon angesprochen: Da waren letztlich zwei Dinge in der Debatte, die noch zu diskutieren waren, nämlich einmal: Sind die Kommunen in der Lage, auch überjährig zu finanzieren, also Kredite aufzunehmen, um eine Maßnahme damit auf den Weg zu bringen? - Ich meine, das ist ohnehin so. Daran gab es Zweifel.
Zum Entschließungsantrag gab es noch die Frage, ob die im Gesetz gegebene hohe Freiheit für die Kommunen, mit den Geldern umzugehen, tatsächlich angemessen ist oder ob man das anders machen soll. Wir sind bei dem bisherigen
Gesetzentwurf geblieben. Das hat im Entschließungsantrag keinen Niederschlag gefunden.
Lassen Sie uns heute einen Schlussstrich unter die Initiative ziehen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und zu dem Entschließungsantrag der Koalition. - Danke schön.
Sehr geehrte Damen und Herren! Im Wirtschaftsausschuss wartet bereits eine Anhörung über die
Herausforderungen der Automobilzulieferindustrie in Sachsen-Anhalt, eine Initiative des Antragsstellers, auf Rahmenbedingungen, die eine Befassung und Besprechung unter Einladung von externen Expertinnen und Experten erlauben.
Dieser Antrag „Automobil- und Zulieferindustrie in Sachsen-Anhalt erhalten“ gesellt sich nun zu dieser Befassung im Ausschuss. Warum diese Befassung selbst nicht abzuwarten war, um gegebenenfalls die Erkenntnisse daraus zu verwenden, ist offen, noch dazu, wo der jetzige Antrag letztlich Fragen aufstellt und Berichtbitten macht. Das ist eigentlich das Typische im Ausschuss. Das haben wir dort; deswegen verstehe ich die Befassung heute nicht ganz.
Dass der Wandel in der Mobilität erhebliche Herausforderungen mit sich bringt, ist allerdings sogar unstrittig. Einer der geladenen Fachleute von Professorenrang hat seine Einladung zur Anhörung abgesagt. Ich darf aus seiner E-Mail auszugsweise zitieren:
Der Selbstbefassungsantrag der AfD-Fraktion sagt, man möge sich mit den Herausforderungen der Autozulieferindustrie in Sachsen-Anhalt befassen. Es liegt dazu ein Papier vom imreg - das ist das Institut für Mittelstands- und Regionalentwicklung - vor, das die Lage des Industriezweigs benennt und die Herausforderungen präzise beschreibt. Soll ich jetzt in fünf Minuten sagen: Ja, das Papier hat recht? - Okay. Ja, hat es.
Er weist uns darauf hin, dass es bei der Lage der Automobil- und Zulieferindustrie in SachsenAnhalt weniger um ein Erkenntnisproblem geht. Die Industrie benötigt, neben der von allen ersehnten Erholung aus der Coronakrise, klare politische und gesetzgeberische Leitplanken für die weitere Entwicklung von Investitionsentscheidungen. Da hilft auch die Dieselnostalgie nicht, die die Vorredner letztlich mitbringen.
Wer in dieser Industrie auf Dauer mitspielen will, muss die Veränderungen mitmachen, muss sie antizipieren, muss vorangehen. Dass das schwierig ist - -
- Ja, machen wir, genau, genau. Ich muss sagen, bei den Redebeiträgen klingt das nicht ganz so durch. Meine Fraktion hat zur Anhörung unter anderem Tesla Brandenburg und die HORIBA GmbH aus Barleben, Batterie- und Brennstoffzellenspezialistin, eingeladen, um ein bisschen zu zeigen, in welche Richtung das unserer Meinung nach gehen soll.
Das Automobil hat eine große wirtschaftliche Bedeutung für Deutschland. Um Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu erhalten, muss die Entwicklung klimafreundlicher Fahrzeuge und Mobilitätsangebote intensiviert und beschleunigt werden, erst recht nach dem Konjunktureinbruch infolge der Coronapandemie, erst recht, wenn dafür öffentliches Geld in die Hand genommen wird.
Wer diese Industrie erhalten will, fokussiert sich auf Mobilität abseits des CO2-ausstoßenden Verbrenners und stellt damit auch die richtigen Weichen für den Klimaschutz. Dass wir mit dem wirtschaftlichen Potenzial nicht ganz falsch liegen können, zeigen beispielsweise die erfreulichen Ansiedlungen, verbunden mit erheblichen Investitionen in die Batterieproduktion in unserem Land in jüngerer Zeit.
Wie auch die Fachleute sehen wir die Automobil- und Zulieferindustrie im Umbruch und mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Daraus gibt es nur den erfolgreichen Weg nach vorn. Das neue Forschungszentrum für Batterie- und Brennstoffzellen der Otto-von-Guericke-Universität,
- letzter Satz -
CMD, setzt richtig an und stärkt die Region als Forschungsstandort. - Danke schön.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Noch immer hat uns die Coronapandemie im Griff. Die ohnehin bestehenden negativen Folgen des ersten Lockdowns und der nachfolgenden Einschränkungen waren für die Menschen und natürlich für unsere Wirtschaft eine ernste Belastung. Der nun erfolgte neue teilweise Lockdown wirft uns wieder zurück.
Die Einschränkungen und Verluste treffen die Wirtschaft aber nicht gleichmäßig. Während einige nur wenig betroffen sind oder es sogar besser läuft, haben viele ernsthaft gelitten. In bestimmten Branchen stellen sich Existenzfragen.
Es ist die Aufgabe der Politik, dafür zu sorgen, dass die Lasten dieser Katastrophe solidarisch getragen werden. Wir können nicht alle Nachteile ausgleichen - weil wir sie damit letztlich in die nächsten Generationen verschieben müssten -,
aber wir können dort helfen, wo Existenzängste um sich greifen.
Das betraf und betrifft vor allem Menschen in Branchen wie der Gastronomie, dem Tourismus, in der Kultur, in der Veranstaltungsbranche, Messebauer, Schausteller und einige mehr. Es bestehen, wenn man auf die einzelnen Unternehmen schaut, zum Teil wirklich krasse Situationen, die seit März nicht mehr ihrer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen können, mit den dramatischen Folgen. Schwierig ist auch die Situation von Studierenden, deren Arbeitsplätze zum Teil wegfallen, ohne dass sie Anspruch auf Sozialleistungen hätten.
Schauen wir auf die aktuellen finanziellen Hilfsangebote. Kurz vor dem aktuellen Lockdown ging in Sachsen-Anhalt Ende Oktober die Über
brückungshilfe II an den Start - eine verbesserte Regelung, die allerdings einige Probleme in den langfristig geschlossenen Branchen und vor allem bei den Soloselbstständigen weiterhin offen ließ. Wir haben seit März/April lange Diskussionen sowohl im Parlament als auch in der Koalition geführt, insbesondere was die Frage des Unternehmerlohns für Soloselbstständige angeht, ohne dass wir eine Lösung erreicht haben.
Unser Wirtschaftsministerium hatte gerade eine Richtlinie am Start, um die Härtefälle zu berücksichtigen und insbesondere der Club- und Veranstaltungsszene Zukunftsoptionen zu eröffnen. Der Ende Oktober verkündete Lockdown und die hektisch angekündigte Bundeshilfe beendeten diese Bemühungen zunächst, da völlig unklar war, wie kompatibel das Ganze mit den Bundeshilfen ist.
Ich kann Kritik am politischen Handeln in dieser Situation durchaus nachvollziehen. Alle reden von der Gefahr einer zweiten Welle. Es kommt eine zweite Welle - alle sind überrascht.
Das neue Bundesförderprogramm wird aus der Hüfte geschossen, ohne dass eine Vorbereitung erkennbar wird. Das wirkt nicht sonderlich gut vorbereitet. Ob diese Kritik angesichts der Dynamik der Pandemie wirklich fair ist, kann man allerdings hinterfragen. Das Problem unseres Landes, sinnvoll auf die Ankündigung zu reagieren, bleibt.
Die Ankündigung, nur 75 % des Umsatzes zu erstatten, löst zumindest theoretisch diverse der alten Probleme. Die Diskussion um den Unternehmerlohn von Selbstständigen ist obsolet, wenn 75 % des Umsatzes erstattet werden, da der Unternehmerlohn dort Bestandteil ist. Tatsächlich haben wir über November- und Dezemberhilfe gesprochen. Wenn das fortgeführt würde, hätten wir zumindest für diesen Bereich das Problem nicht mehr.
Unter finanzpolitischen Gesichtspunkten ist die Übernahme des Umsatzes, also auch der variab
len Kostenanteile, durchaus fragwürdig, weil damit sehr häufig, gerade wegen größerer Unternehmungen, eine deutliche Überkompensation einhergehen dürfte, weil die variablen Kosten dann letztlich wegfallen. Das ist nicht Sinn der Sache und belastet uns zukünftig unnötigerweise.
Die Sorge bezog sich aber in politischen Bereichen insoweit nicht mehr auf den Umstand, ob die Hilfe kommt, sondern mehr darauf, wann sie kommt. Der Termin Januar 2021 - meine Vorrednerin hat es schon erwähnt - ist keine ernsthafte Option.
Die politische Diskussion im Land richtet sich dabei vor allem auf die Frage, ob wir selbst in Vorleistung gehen sollen oder müssen, wohl wissend, dass auch ein Landesprogramm einen Vorlauf benötigt und ein eigenes Programm die bürokratische Situation noch verkomplizieren kann.
Jetzt wurde von der Bundesseite der Start der Novemberhilfe für den 25. November angekündigt. Schneller werden wir nicht sein.
Vorhin kam bei den Kollegen von der LINKEN die Ansage, das müsse jetzt trotzdem schneller passieren. Ich warne davor, Erwartungen zu wecken, die wir nicht einhalten können. Der 25. November ist schon bald. Die Leute, die die Auszahlungen vornehmen, sind dieselben Leuten. Also, das Land greift mit dem eigenen Programm natürlich auf die Idee zurück, die wir jetzt auch nutzen, um die Hilfen des Bundes auszuzahlen.
Gegen die Annahme, dass wir, wenn wir jetzt etwas Eigenes schaffen würden, deutlich schneller sind, habe ich wirklich Bedenken. Insofern warne ich davor, das vor sich herzutragen und Erwartungen zu wecken, die man nicht erfüllen kann. So erzeugt man ganz sicher Politikverdrossenheit.
Der Blick muss jetzt nach vorn gehen, wobei man nicht den Eindruck erwecken sollte, jetzt ginge alles geregelt und nach Plan. Wir wissen heute, Stand 20. November, nicht, was der Dezember bringen wird. Wir wissen aber, was wir wollen, nämlich die Menschen gesund durch die Krise zu bringen und dort finanziell zu helfen, wo das nötig ist, und das so schnell wie möglich. Wir müssen darauf achten, dass die Hilfen dort hinkommen, wo sie hingehören.
Es ist gut und wichtig, wenn der Bund es vernünftig regelt. Wenn es Lücken gibt, sind aber wir gefragt. An dieser Stelle haben wir in der Vergangenheit viele Lücken gesehen. Wir wissen jetzt nicht sicher, wie sich die Lücken nach der Novemberhilfe darstellen werden. Kann man dann wieder von Soloselbstständigen reden? Denn diese sind davon nicht umfasst. Wir wissen über die
Studierenden, dass es da Probleme geben wird. Wir wissen das natürlich auch vom Kulturbereich.
Insofern stelle ich mir einen Coronoa-Nothilfefonds vor, der aus unserem Nachtragshaushalt gespeist wird, tatsächlich jeweils flexibel einsetzbar unter Beteiligung des Finanzausschusses. Das werden insgesamt kleinere Summen sein, weil man dann immer spezifisch helfen kann und dort tätig wird.
Im Prinzip ähnlich agieren wir bereits jetzt in Bezug auf die monatlichen Vorlagen und zum Teil auch kürzeren Vorlagen an den Finanzausschuss, wo wir gezielt Hilfen an einzelne Branchen oder sogar Einzelne ausgegeben haben.
Uns ist auch etwas anderes klar: Dieser Albtraum ist endlich. Wir werden in nicht allzu langer Zeit in normalere Zeiten starten. Wir werden dort, wo es Probleme gibt, beim Neustart unterstützen müssen.
Es ist tatsächlich insbesondere der Kulturbereich, der uns auf der Seele liegen kann. Die Kollegin von Angern hat vorhin ausgeführt, dass es nicht selbstverständlich ist, dass die Clubs, die im März zugemacht haben, dann noch da sind. Insofern bedarf es tatsächlich der Hilfe bei einem Neustart.
Dabei besteht die Hoffnung, dass auch an dieser Stelle der Bund etwas tut. Aber wir müssen bereitstehen und bereit sein, dort mit eigenen Landesmitteln gegebenenfalls zu helfen, soweit das nötig ist.
Insofern ist erfreulich, dass im Kulturministerium bereits jetzt eine Neuauflage des Programms „Kultur ans Netz“ erarbeitet wird. Man kann einiges Kritische zu der Frage sagen, wie sowohl das ursprüngliche 400-Euro-Programm lief, als auch wie „Kultur ans Netz“ lief. Die Abflusszahlen sind bekannt. Wir sollten es transparent und im Dialog mit den Betroffenen machen, um effizient wirkende Hilfen zu schaffen, damit es dann tatsächlich einen Neustart gibt und wir beginnen können.
Wir wissen, dass Hilfe und Gemeinsinn nicht ohne Weiteres selbstverständlich sind, dass Leute durch das Land ziehen, die versuchen, aus den Ängsten der Menschen und den naturgemäß gegebenen Unzulänglichkeiten des Verwaltungs- und Regierungshandelns ihr Kapital zu schlagen, zu spalten, Menschen gegeneinander auszuspielen.
Gestern hat Dr. Tillschneider von der AfD den linksliberalen Künstlern den Krieg erklärt. Es war nicht der totale Krieg; möglicherweise lässt er sich dabei noch eine Steigerungsform offen. Linksliberal sind bei ihm alle mit Haaren, die irgendwie ein Instrument halten können. Dezidiert hat er sich gegen Hilfen für die Kultur ausgesprochen.
Wir erklären hiermit niemandem den Krieg. Wir erklären Hilfsbereitschaft, und zwar unabhängig davon, welcher politischen Ausrichtung jemand ist.
Ein Wort noch zu den Kommunen. Die Stabilisierung unserer Wirtschaft erfolgt auch über die Kommunen in Sachsen-Anhalt. Die aktuelle Steuerschätzung zeigt, dass der Einbruch bei den Steuereinnahmen infolge der Coronakrise nicht aufgeholt wird. Der Trend verläuft auf niedrigem Niveau. Das ist für die Kommunen ein Problem; denn die Ausgaben steigen unbeirrt weiter. Die Kommunen stehen kurz- und mittelfristig vor Haushaltskrisen.
Wir brauchen auch für 2021 wieder eine Erstattung der ausgefallenen Gewerbesteuern, wenn die Lage sich so entwickelt, wie ich sie jetzt prognostiziere. Wie bereits im Jahr 2020 sollte es eine solche Regelung geben und sollte sich das Land entsprechend beteiligen. Es ist wichtig, den Kommunen zu signalisieren, dass wir an sie denken.
Wir als Kenia-Koalition - noch besteht sie ja - wissen, dass auch Fehler gemacht werden. Wir machen das mit der Pandemie nämlich zum ersten Mal. Aber wir können und müssen helfen. Meine Fraktion wird sich weiter dafür einsetzen. - Danke schön.
Ja.
Danke schön. - Wir sind uns, glaube ich, in dem Punkt, Schnelligkeit erreichen zu wollen, völlig einig. Ich teile Ihre Kritik an dem Programm „Kultur ans Netz“ zum Teil. Ein wesentliches Problem war, dass dieses Programm deutlich zu spät kam. Die Einrichtungen waren bereits über Monate geschlossen, bis wir mit dem Programm in die Puschen kamen. Das war zu spät. Das war auch die Ursache dafür, dass es so gewirkt hat, wie es dann eben nur gewirkt hat.
Die andere Frage, die wir nun behandeln, ist eine Betrachtung ab jetzt. Sie stehen heute da und wollen heute eine Entscheidung: Wie soll denn die Hilfe aussehen? Der eine Blick geht zurück, der andere nach vorn. Dazu sage ich: Wenn wir heute hier einen Antrag liegen hätten, der besagt, wir machen jetzt ein bestimmtes Programm, dann würden wir das nicht vor dem 25. November in die Auszahlung bekommen. Das hat nichts mit bösem Willen zu tun, sondern ist einfach der Logik geschuldet, dass ein gewisser Administrationsbedarf dahintersteht.
Ich bedauere das. Wir haben das damals gesehen. Ich habe das recht eng begleitet im Zusammenhang mit der Frage der Auszahlung der ersten Soforthilfe im März/April, als das losging. Die IB hat alles nach vorn geworfen, und man hatte wirklich den Eindruck, sie stehen dahinter und machen tierisch Druck. Trotzdem hat es gedauert
und für die Einzelnen zum Teil auch zu lange gedauert.
Ich weiß, dass dieses Spannungsverhältnis besteht. Wenn jetzt jemand kommt und sagt, er kann es schneller realisieren als bis zum 25. November, dann ist das schlicht unrealistisch. Für die Zeiträume danach - darin haben Sie wieder recht - müssten wir jetzt tatsächlich in der Planung sein und müssten jetzt sagen: Was machen wir, wenn der Lockdown aufgehoben wird, wir wieder in normale Geschäftsabläufe kommen und solche Dinge wieder an den Start bringen können? Wie genau sieht die Hilfe aus? Das müsste jetzt geplant werden. Das war ein bisschen meine Kritik auch am Bund. Dass eine solche Sache kommen kann, war zumindest eine theoretische Möglichkeit. Aber dann völlig überrascht zu sein, als es so kam, dieses Agieren wirkte auf mich nicht glücklich.
Der Antrag soll überwiesen werden. Das war zumindest die Information. Wir wollen das überweisen. Letztlich geht es gar nicht so sehr um den Antrag. Um den geht es auch, aber es geht in erster Linie um die Sache an sich. Letztlich ist - nicht böse sein - nicht ganz so entscheidend, was mit dem Antrag passiert; vielmehr ist entscheidend, dass wir die Hilfe an den Start bringen. Ich denke, darin sind wir uns einig. Das ist eine Sache, die möglicherweise sogar parallel läuft. Ich hoffe, dass bestimmte Dinge die Ausschussbehandlung überholen. Das wäre, glaube ich, auch in Ihrem Interesse.
Danke, Frau Präsidentin. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Insolvenz des Rezeptabrechners AvP ist so gravierend, wie es der wirtschaftliche Schaden für die Betroffenen und die unwiederbringlichen Verluste sind. Aus der Sicht der betroffenen Apothekerinnen und Apotheker ist das besonders bitter, da sie dafür keine unmittelbare Verantwortung tragen. Das Risiko in der Zusammenarbeit mit dem Rezeptabrechner AvP war eher abstrakt. Auf Bundesebene sind daher auch das Agieren der BaFin und die Frage der Treuhandkonten zu klären. Die BaFinFrage hatte Herr Zimmer schon angesprochen.
Wie jedoch jede wirtschaftliche Unternehmung sind auch Apotheken leider weder vor dem Missmanagement noch vor dem möglicherweise strafbarem Missbrauch Dritter gefeit.
72 der rund 580 Apotheken im Land, also 12,4 %, haben gegenüber dem Landesapothekerverband Sachsen-Anhalt auf eine Umfrage hin mitgeteilt, dass sie Forderungen gegenüber der insolventen AvP haben. Die angegebene Gesamtschadenssumme - Frau Zoschke ist bereits darauf eingegangen - beträgt knapp 8 Millionen €, im Schnitt
also etwa 110 000 € je Apotheke. Das ist tatsächlich viel. Die gemeldeten Einzelschäden variieren dabei aber erheblich zwischen 1 500 € - Sie erwähnten es - und mehr als 1 Million €.
Die durch den Antrag aufgeworfene Frage ist letztlich, ob wir mit einem Extra-Landesprogramm helfend eingreifend müssen. Ich meine, dabei ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten. In der Wirtschaft kommt es selbstverständlich ständig zu entsprechenden Forderungsausfällen, die seitens der Gläubiger unverschuldet sind. Da jetzt mit öffentlichen Mitteln hineinzugehen, also privatwirtschaftliche Risiken zu sozialisieren, ist die klassische Sozialisierung von Verlusten. Das sollten wir nicht bzw. nur dann tun, wenn es ein übergeordnetes öffentliches Interesse gibt. Bei einer Gefährdung der Apothekenversorgung im Land - darin haben Sie recht, Frau Zoschke - wäre eine solche Situation tatsächlich gegeben, weil die Apotheken eine andere Stellung haben als beispielsweise Sonnenstudios.
Die uns bekannte Situation - wie ich sagte, sind nur 12,4 % der Apotheken und davon auch nur ein Teil ernsthaft betroffen - spricht aber gegen eine solche Vermutung. Es sollten daher die üblichen wirtschaftlichen Instrumente genügen, um auf diese Problematik zu reagieren. Erfreulich ist die Bereitschaft verschiedener Akteure des Pharma- und Apothekenbereichs, dafür Finanzierungsangebote bereitzustellen.
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hat als genossenschaftliche Bank der Heilberufe ihre Bereitschaft erklärt. Auch von einem großen Abrechnungsdienstleister wurde ein Hilfsprogramm für Finanzierungen in Höhe von 250 Millionen € angekündigt. Darüber hinaus sind auch Betriebsmitteldarlehen der Investitionsbank unseres Landes oder Bürgschaften der Bürgschaftsbank für Betriebsmittelfinanzierungen möglich.
Wir hoffen, dass diese Angebote greifen und den betroffenen Apotheken die Existenz sichern.
Aufgabe des zuständigen Fachministeriums in Zusammenarbeit mit dem Landesapothekerverband und der Apothekerkammer wird es sein, die weitere Entwicklung zu verfolgen und gegebenenfalls im Einzelfall bei Problemen Lösungen vor Ort zu suchen. - Danke schön.
Danke, Herr Präsident. - Ich wollte das Frau Funke vorhin als Frage stellen. Aber sie war dann flüchtig. Bei Herrn Loth war ich mir nicht sicher; er hat sich jetzt auch sehr schnell gesetzt. Deswegen mache ich eine Intervention.
Ich habe vorhin Herrn Farle gut zugehört. Er ist weiterhin auf dem Weg: „Atomkraft ist die Zukunft, total ungefährlich“. Wenn das Zeug im Atomkraftwerk ist, ist es ungefährlich. Kaum kommt es raus, ist dann eigentlich weniger aktiv, wird es plötzlich wahnsinnig gefährlich. Die AfD-Fraktion kann damit überhaupt nicht umgehen und macht keinen Müll mehr. Ich halte das für einen völlig unverantwortlichen Umgang mit Energiepolitik und mit der Atomkraft, sich für eine Energie einzusetzen, obwohl man genau weiß, dass man mit der Folge nicht leben will und dass man nicht bereit ist, auch nur über ein Endlager zu reden.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Stellungnahme zu dieser Aktuellen Debatte könnte man mit einem Wort zusammenfassen. Das würde lauten: Tarifautonomie. Dann habe ich aber noch viel Redezeit übrig. Deswegen werde ich jetzt doch die Gelegenheit nutzen, um einige kurze grundsätzliche Anmerkungen zum Thema zu machen.
Das hohe Gut der Tarifautonomie garantiert, dass die Tarifpartner frei und ohne staatliche Eingriffe über ihre Verträge verhandeln und diese abschließen können. Das gilt auch für den öffentlichen Dienst.
Insofern ist eine Befassung mit den Tarifverhandlungen in der Legislative, also hier im Parlament, nicht sinnvoll und auch völlig unüblich;
egal ob nun die Zielstellung auf mehr oder auf weniger hohe Tarifabschlüsse abzielt. Auch umgekehrt finde ich die Nutzung des Tarifkampfes für politische Zwecke - das ist wohl letztlich der Sinn der Aktuellen Debatte im Landtag - nicht gut.
Ob die Instrumentalisierung im Sinne des gewerkschaftlichen Tarifpartners ist, weiß ich nicht. Ich bin mir sicher, dass ver.di weiß, wie sie handeln. Ob sie allerdings die heutige Vereinnahmung tatsächlich als sinnvoll empfinden, entzieht sich meiner Kenntnis.
Solch eine Tarifverhandlung hat ihre ganz eigene Choreografie und Strategie. Ob das hineinpasst, weiß ich nicht.
Die Feststellungen der beantragenden Fraktion in Bezug auf das positive Wirken der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Allgemeinen und während der Coronakrise im Besonderen sind völlig korrekt. Ich möchte ergänzend anmerken, dass auch Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes Bemerkenswertes leisteten und leisten.
Der Rechtscharakter des jeweiligen Arbeitgebers sagt nicht per se etwas über die Leistung der Arbeitenden aus. Da ließen viele Sektoren aufzählen. Mir fallen besonders der medizinische Bereich, vor allem jedoch auch der Einzelhandel und der Dienstleistungsbereich ein. Gerade Kassiererinnen und Friseurinnen waren und sind in einer ganz besonderen Weise gefordert.
Wenn man die Tarifautonomie nun schon ignoriert, müsste man dann nicht auch die sicherlich viel schwierigeren Tarifkämpfe dieser Branchen hier auch regelmäßig thematisieren? Wieso sind die schwieriger? - Sie sind schwieriger, weil die Kollegen einen schlechteren Organisationsgrad haben.
Aktuell sind sie auch deshalb schwieriger, weil die Unternehmen, mit denen sie verhandeln müssen, in erheblichen Teilen um ihr Überleben und mit starken wirtschaftlichen Problemen kämpfen. Das Herbstgutachten kam gerade. Man rechnet mit einer Senkung des BIP um 5,4 %. Da muss man tatsächlich dann die Frage stellen, ob Entkoppelungen sinnvoll sind.
Die vergangenen Monate waren in vielerlei Hinsicht hart. Es gab und gibt Gruppen in der Bevölkerung, in denen die blanke wirtschaftliche Existenzangst umgeht. Das Ziel des politischen Handelns war es oder sollte es doch zumindest sein, gerade in diesen Bereichen zu helfen, Ängsten entgegenzuwirken und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu sichern.
Das haben wir in den letzten Monaten auch getan, nicht immer aber so schnell und konsequent, wie es nötig und sinnvoll gewesen wäre. Ich nenne als Stichwort mal die Debatten über den Unternehmerlohn für Soloselbstständige im Rahmen der Coronahilfe. Das betraf in besonderem Maße Künstler und Kulturschaffende.
Ich habe aber auch Veranstaltungen erlebt mit Gastronomen und mit Menschen aus der Reisebranche, aus dem Tourismus und mit Schaustellern etc., die schier verzweifelt waren. Das lässt sich weiterspannen auf die vielen in den unterschiedlichsten Branchen, die ihre Arbeit verloren
oder Angst vor Jobverlust haben, und auf die vielen, die in Kurzarbeit fielen.
Ich habe dazu härteste Diskussionen geführt, in denen ich als Politiker und noch dazu als Vertreter einer regierungstragenden Partei mit dem Problem konfrontiert wurde, ja, ganz persönlich als Mitverantwortlicher gesehen und gegebenenfalls auch hart angesprochen werde. Das ist ja auch völlig in Ordnung.
Bei diesen emotionalen Gesprächen waren Angehörige des öffentlichen Dienstes nie meine Gesprächspartner, weil sie von dieser speziellen wirtschaftlichen Existenzangst, wie sie Selbstständige und Angestellte in der freien Wirtschaft umtreibt, naturgemäß nicht betroffen sind. Das ist natürlich auch gut so, weil es sich aus dem Selbstverständnis der öffentlichen Hand als verlässlicher und sicherer Arbeitgeber ergibt.
Es ist doch aber auch klar, dass Menschen, die um ihre wirtschaftliche Existenz kämpfen, schon einen sehr nüchternen Blick auf den Gegenstand der heutigen Aktuellen Debatte haben werden. Ob diese Debatte die Gesellschaft in der Coronakrise zusammenführt, kann man sich fragen.
Ich finde die Verengung auf den öffentlichen Dienst in dieser Situation tatsächlich zweifelhaft. Herr Lippmann sagt, der öffentliche Dienst zahle jetzt für die Dinge, die aufgelaufen seien, und trage sozusagen die Last. Das sehen die vielen Gruppen, die ich eben aufgeführt habe, anders. Das ist tatsächlich aus deren Sicht nicht der Fall.
Weiter sprach Herr Lippmann von der Stunde der Wahrheit und davon, dass die Kommunen das jetzt bringen müssen. Auch da bin ich skeptisch. Sie sind ja in Ihrer Rede auch auf das eingegangen, was das für die Kommunen heißt.
Wenn wir in Magdeburg über 1 % reden, sind das 2 Millionen €. Das ist die Größenordnung, in der wir uns bewegen. Was das für einen kommunalen Haushalt an Problemen bedeutet, wissen wir auch.
Die Dinge, die Sie ansprachen, um das zu regeln, also eine grundsätzliche Veränderung bei den Kommunalfinanzen, sind Vorschläge, die weit über das Land und die Möglichkeiten des Landes hinausgehen. Tatsächlich haben wir gestern über die Frage, wer trägt welche Lasten und wie organisiere ich das, gesprochen. Das sind aber wirklich dicke Bretter, die wir am Ende dieses Arbeitskampfes nicht gelöst haben werden. Bei den Kommunen schlägt das dann so auf.
Ich bin mir sicher, dass ver.di, dass die Tarifpartner auch in der aktuellen Krise eine vertretbare
Lösung finden werden. Ich werde mich in meiner politischen Funktion aber nicht mit öffentlichen Tipps, Hinweisen oder gar Druck an eine der Tarifparteien wenden. - Danke schön.
Danke. - Schon die Debatte, die wir jetzt führen, ist natürlich ein Eingriff in die Tarifautonomie. Jetzt äußert sich das Legislativorgan des Landes Sachsen-Anhalt - das ist zumindest das Ziel - in der Debatte zu den verschiedenen Punkten eines aktuell laufenden Tarifkampfes.
Der Passus „Streik oder nicht“ ist in der Überschrift enthalten. Das finde ich, wenn man die Tarifautonomie hochhält, unangemessen. Wir neh
men natürlich trotzdem an der Debatte teil. Dazu kann man ja das eine oder andere sagen. Aber tatsächlich hat das in dieser Phase und in dieser Form hier nichts zu suchen.
Über Gemeindefinanzen - ja, und wenn wir dann über den Landeshaushalt und über die Auswirkungen reden - ja. Aber jetzt im Vorfeld auf die eine oder andere Seite Einfluss zunehmen, das finde ich nicht angemessen.
Das haben wir bisher auch noch nicht gemacht. Ich kann mich an keine andere Situation erinnern, bei der wir im Landtag eine Tarifdebatte geführt hätten, wenn draußen die Gewerkschaften kämpfen. Das haben wir noch nicht gemacht.
Das stößt mir sauer auf, weil mir auch klar ist, dass das natürlich eine politische Instrumentalisierung ist. Sie sagen: So, da möchten wir jetzt nach vorn gehen und das möchten wir zeigen. Angriffsmodus - das war das, was vom Parteitag übrig geblieben ist. Genau das sehen wir hier umgesetzt und das finde ich nicht gut.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Die Coronapandemie hat uns überraschend in den unterschiedlichsten Bereichen vor völlig neue Aufgaben gestellt.
Auf schmerzliche Weise wurde insbesondere deutlich, dass unsere kommunalen Gremien und die rechtlichen Grundlagen auf eine solche Situation nicht vorbereitet sind. Ihre Arbeits- und Handlungsfähigkeit stand ernsthaft infrage. Es galt, kurzfristig praktikable Lösungen zu finden.
Die Ungeeignetheit der zunächst gefundenen und gut gemeinten Ad-hoc-Lösungen auf der Grundlage der Experimentierklausel im KVG haben wir bereits in der Debatte zur ersten Lesung gesprochen. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn wir heute gesetzliche Regelungen verabschieden, die die kommunalen Vertretungen zukünftig in die Lage versetzen, in einer Ausnahmesituation rechtssichere Beschlüsse zu fassen.
Die Veränderungen machen die Kommunen im Bereich von Bekanntmachungen, Beratungen und hinsichtlich des Abstimmungsprozedere fit für eine solche Krisenlage, durchaus in der Hoffnung, dass wir die Regelungen nicht brauchen.
Gerade in so schwierigen Zeiten brauchen wir handlungsfähige Kommunen, die ihre Aufgaben vor Ort bewältigen, angefangen bei der Organisation und der Kontrolle der Verwaltung bis hin zur Vergabe von Aufträgen und Leistungen. Vor allem sichern die vorgelegten Änderungen in der Kommunalverfassung die demokratische Grundlage und Verfasstheit unserer Kommunen.
Wenn wir uns auf der kommunalen Ebene auf eine Sondersituation wie eine Pandemie vorbereiten, dann ist es natürlich richtig, uns auch entsprechend auf die Landtagswahl vorzubereiten. Die jetzt gefundene Regelung ist in Anbetracht der vor uns liegenden Landtagswahl im nächsten Juni ein Notausgang.
Darüber wird sehr kritisch diskutiert. Das hätte ich, ehrlich gesagt, so nicht erwartet. Die Regelung ist ja ausgesprochen deutlich. Also nur wenn wegen einer Gefahr für Leben oder Gesundheit die Stimmenabgabe ganz oder teilweise unmöglich ist - das ist die Voraussetzung -, darf man das anwenden.
Es hieß: Eine Wahlmöglichkeit, die Regierung kommt jetzt zu dem Schluss, wir könnten das mal anders machen, weil es uns lieber ist, irgendwie. -
Das ist natürlich genau nicht der Fall. Diese Wahlmöglichkeit besteht nicht.
Herr Farle hat vorhin ausgeführt, die Wahlgrundsätze dürften außer Kraft gesetzt werden. Also, das wären dann die Grundsätze „allgemein“, „unmittelbar“, „geheim“, „frei“ und „gleich“. - Natürlich gelten sie fort und sind in keiner Weise beeinträchtigt.
Wer etwas anderes behauptet, liegt daneben. Ich hoffe natürlich für unser Land, dass wir im nächsten Jahr eine ganz normale Wahl durchführen können.
Ein paar Worte noch zum Antrag der Fraktion der AfD. Der lässt einen schon fassungslos zurück. Der Vergleich dieser KVG-Änderung mit den Notverordnungen in der Weimarer Republik bzw. während der Zeit des Nationalsozialismus ist eine krasse
Entgleisung.
Das Ziel unserer Änderung ist es, im ausgesprochenen Krisenfall die Wahlen trotzdem noch durchführen zu können, also die Demokratie auch in der Krise zu ermöglichen und sie zu schützen.
Sie müssten sagen, wenn die Unmöglichkeit eintritt, also die Wahl unmöglich ist, was denn dann. - Darauf haben Sie gar keine Antwort.
Das Ziel und das Ergebnis der NS-Diktatur sind bekannt. Uns damit gleichzusetzen ist eine unglaubliche Entgleisung. Auch die Verwendung des Ulbricht-Zitates, es müsse demokratisch aussehen, und die damit verbundene Unterstellung, wir würden Wahlen fälschen oder Scheinwahlen abhalten wollen, dokumentiert eine solch abgrundtiefe Verachtung und - ja - Boshaftigkeit, wie ich es trotz der Erfahrungen in den letzten vier Jahren nicht für möglich gehalten hätte.
Übrigens gab es in der DDR keine Briefwahl. Die haben wir erst im Jahr 1990 demokratisch verfasst, wie wir sind, eingeführt.
Meine Partei ist aus dem Einsatz für die Demokratie und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung hervorgegangen. Wir sind bereit, gemeinsam mit den anderen Demokraten diese Demokratie inklusive Urnenwahl, die tatsächlich der Kern der Wahlhandlung ist, zu verteidigen.
Nicht wir sind die Gefahr für die Demokratie, sondern diejenigen, die meinen, uns mit NS-Diktatur und Ulbricht vergleichen zu müssen, und die ohne
Not einfach, weil es irgendwie hübsch in die Presseerklärung passt, mal eben locker die Grundlagen unserer Gesellschaft, nämlich die Legitimität der Wahl, infrage stellen. Mit den vorgenannten Regelungen versetzen wir die Demokratie aber in die Lage, auch in schwierigen Situationen handlungsfähig zu bleiben.
Ich komme noch ganz kurz zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Abgesehen von den schon im Entwurf enthaltenen speziellen Regelungen zur Haushaltssatzung hat sich die Koalition aus Zeitgründen darauf verständigt, sich auf pandemiebedingte Änderungen zu beschränken - leider, muss ich sagen.
Ich hätte gern noch diverse andere Dinge bei der Änderung des KVG mit geändert, wenn man es schon mal aufmacht. Es gab auch koalitionsintern von unterschiedlichen Seiten durchaus Wünsche, bestimmte Änderungen vorzunehmen. Die Einvernehmensregelung bei den Verbandsgemeinden war so ein Thema. Die Klarstellung wirtschaftlicher Betätigung von Kommunen im Energiesektor war ein anderes Thema.
Dann wurde uns aber klar, dass wir das tatsächlich nicht so ohne Weiteres hinkriegen. Wir brauchen dafür ein bisschen mehr Zeit. Dann war klar: Entweder man macht das jetzt mit der Pandemie zügig oder man führt eine längere Diskussion. Deshalb haben wir uns schweren Herzens dazu entschlossen, das jetzt zügig zu machen. Damit sind all die anderen Dinge heruntergefallen. Insofern wird es zur Ablehnung anderer Anträge kommen. - Danke schön.
Ich habe ausgeführt, dass ich der Auffassung bin, dass die Urnenwahl den Kernbereich der Wahlhandlung ausmacht. Ich habe Zeit meines Lebens Urnenwahl gemacht. Ich weiß nicht, ob ich einmal die Briefwahl beantragt habe. Ich halte das tatsächlich für die Grundlage. Auf so eine Art und Weise muss Demokratie funktionieren, dazu muss die Urnenwahl sein.
Jetzt kann es aber Situationen geben, in denen es nicht möglich ist, die Urnenwahl zu machen.
In Artikel 2 steht - gucken Sie in die Beschlussempfehlung -, wenn wegen einer Gefahr für Leben oder Gesundheit die Stimmenabgabe ganz oder teilweise unmöglich ist …
Das stellt, wie es immer in einem Rechtsstaat ist, die Landeswahlleiterin fest. Also, die Verwaltung würde das feststellen.
- Natürlich!
Dann greift die Verordnungsermächtigung, dass die Landeregierung - -
Das ist nett von Ihnen. - Die Unmöglichkeit stellt also die Landeswahlleiterin fest. Dann kann die Landesregierung, also das entsprechende Ministerium, von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen. Und dann ist es wie immer im Rechtsstaat: Für den Fall, dass es Fehler oder Missbrauch geben sollte, gibt es die Justiz.
Das ist bei allen anderen Wahlhandlungen auch so. Es kann immer sein, dass einer falsche Dinge macht. Das haben wir in der Vergangenheit auch schon erlebt. Dafür gibt es die Justiz, die dann angerufen werden kann und sagt, ob das eigentlich eine korrekte Wahl war. Genau das würde dann passieren.
Nur Sie bauen das jetzt hier so auf, als würden wir ernsthaft beabsichtigen, das auch nur anzuwenden. Es hat überhaupt keiner Lust darauf, das anzuwenden. Aber es vorzubereiten für den Fall, dass die Unmöglichkeit eintritt, das ist doch das Gebot der Stunde. Das sollte man machen und das tun wir.
Ich möchte trotzdem antworten. - Ich meine, Sie haben den alten Text vorgelesen. Wir haben eine Beschlussempfehlung erarbeitet, in der es Änderungen gab.
Insofern gibt das, was Sie jetzt vorgelesen haben, nicht das wieder, was wir heute beschließen, weil wir im parlamentarischen Verfahren - dazu sitzen wir hier - die Regelung geschärft haben.
Dort ist von „Unmöglichkeit“ die Rede. Es sind ja Juristen anwesend, die wissen, was „Unmöglichkeit“ im juristischen Sinne heißt. Das ist also wirklich eine ganz harte Geschichte.
Dann gibt es das ganz normale wahlrechtliche Überprüfungsverfahren. Also, wenn die Verwaltung Dinge tut, die mit den Wahlgrundsätzen nicht im Einklang stehen - das gibt es nicht nur in solch einer Situation, sondern auch bei anderen Punkten -, dann werden Wahlen tatsächlich auch aufgehoben.
Das ist ja nun nicht erstmalig in der Geschichte der Bundesrepublik passiert. Sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene sind Wahlen von Gerichten im Nachhinein wegen eher formeller Dinge aufgehoben worden.
Das Wahlrecht ist ein sehr formelles Recht, bei dem sehr darauf geachtet wird, dass die Dinge auch eingehalten werden. Auch bei Ihrer Partei gab es - ich meine, es war in Sachsen - mal Pro
bleme. Also, das ist weiterhin gegeben und darauf kann man sich verlassen.
Wir brauchen hier nur diese Regelung, damit wir dann, wenn die Unmöglichkeit eintritt, trotzdem in der Lage sind, demokratisch legitimiert zu handeln. Ich selbst bin optimistisch, dass wir es nicht brauchen, und hoffe, dass es so kommt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Überschrift des vorliegenden Antrags „Erbe der Landesregierung: 5 Milliarden Fehlbetrag bis 2025“ klingt ein klein wenig vorwurfsvoll und hat einiges an ungläubiger Heiterkeit ausgelöst. Kenia hat in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen tatsächlich erhebliche Mehrausgaben veranlasst. Auch ein allzu knauseriger Umgang mit den Rücklagen ist wahrlich kein Vorwurf, den man allzu oft hört. Aber egal, was wir in dieser Richtung auch immer getan haben, wir waren zu keinem Zeitpunkt in der Lage zu sagen: Wir geben jetzt einmal x € mehr aus - für Polizisten, Lehrer, Kitas, Kommunen und, und, und -, ohne dass die Fraktion DIE LINKE sofort kritisch anmerkt, die Erhöhungen seien völlig unzureichend und es bedürfe wenigstens - allerwenigstens - der doppelten Aufwendungen.
Auch morgen werden wir dazu noch entsprechende Punkte zu verhandeln haben. Das kann man ja alles machen; aber aus dieser Position heraus der stets wegen zu geringer Ausgaben kritisierten Landesregierung das Erbe eines Fehlbetrages vorzuwerfen ist schlicht absurd.
Diese Überschrift verlässt den Bereich der finanzpolitischen Argumentationen und ist eher eine - durchaus chancenreiche - Bewerbung um einen Satirepreis.
Im November 2017 hatten wir den Antrag der LINKEN „Den Mangel beenden - Nachtragshaushalt jetzt!“ - Ich erkenne ein Muster. Damals forderte DIE LINKE 515 Millionen € Mehrausgaben, und zwar sofort. Ich hatte Ihnen damals vorgerechnet, dass unsere Deckungslücke zum damaligen Zeitpunkt 860 Millionen beträgt. Was dies für Folgen hat, wenn man so weitermacht, und was die Problemlage ist, wenn man nach Ihrem Antrag verfahren würde - dass wir im Juni 2019 auch die letzte Rücklage verfrühstückt haben -, traf ungefähr zeitlich ein, obwohl wir Ihrem Beispiel gar nicht gefolgt sind. Man kann also sehen, dass ich recht hatte. Ihr Vorwurf war: Sparhaushalt. Das war damals das Spardiktat, das Sie machten. Nun kommen Sie mit dem gegenteiligen Vorwurf.
Inhaltlich verfolgt Ihr Antrag das Ziel eines weiteren Nachtragshaushalts. Tatsächlich ist nicht auszuschließen, dass wir zukünftig doch noch einen zweiten Nachtragshaushalt brauchen, je nachdem, wie sich die ausgabenseitigen Anforderungen an das Land entwickeln. Aktuell ist er nicht sinnvoll.
Die Frage ist: Was soll im Nachtragshaushalt stehen? Damit meine ich keine beliebige Auflistung von Wünschen, die wir alle haben. Dabei komme ich auf mehr als eine Milliarde, das ist gar kein Problem. Der Antrag ist völlig unkonkret, suggeriert aber - auch im Vergleich mit anderen Bundesländern -, wir bräuchten ihn zur Schuldenaufnahme. Das ist schlicht falsch.
Wenn wir beim Vollzug unseres bestehenden Haushalts in Unterdeckungen laufen - wovon leider coronabedingt auszugehen ist -, können wir diese auch durch Kreditaufnahmen ausgleichen. Diese Rechtslage weicht durchaus von der in anderen Bundesländern ab. Deshalb ist ein direkter Vergleich der schlichten Zahlen, wer wann was beschließt, so nicht sinnvoll. Dafür brauchen wir also keinen Nachtragshaushalt. Wir bräuchten ihn aber dann, wenn wir neue Mehrausgaben haben und das Volumen des bestehenden Nachtragshaushalts dafür nicht mehr ausreicht. Bisher ist dies nicht der Fall. Ob das so bleibt, werden wir sehen.
Die Idee, losgelöst von Bundes- und Europrogrammen ein eigenes Konjunkturprogramm des Landes loszutreten - so könnte man in Teilen die Begründung des Antrags verstehen -, würde zwar tatsächlich einen Nachtragshaushalt erfordern. Sie ist aber wenig sinnvoll, da eine nachhaltige Wirkung solcher isolierten Bemühungen nicht zu erwarten ist. Was wir tatsächlich brauchen und auch tun, das ist gezielte Hilfe immer dort, wo diese erforderlich ist. Dabei kann man sich gut in Diskussionen begeben, ob man dort jeweils genug getan hat und ob es so angemessen war.
Corona als Vorwand zu nehmen, um mehr Schulden aufzunehmen als nötig, und das dann in euphemistisch als „Sondervermögen“ bezeichneten Schattenhaushalten zu parken - das ist letztlich Ihr Vorschlag -, ist erfrischend offenherzig, aber rechtswidrig.
Die Kritik im Antrag am kurzen Tilgungszeitraum kann ich nachvollziehen. Eine kurzfristige Rückführung einer gegebenenfalls im laufenden Haushalt oder in der Zeit danach erfolgenden Kreditaufnahme ist zumindest ambitioniert. Praktische Auswirkungen hat diese Frage jetzt jedoch nicht. Sie ist ohnehin mit der Vorlage der neuen Haushalte und der Planung durch den Landtag zu entscheiden.
Im Übrigen ist das überhaupt keine rasend innovative Forderung. Von unseren Schulden der Jahre 1990/1991 - das ist jetzt 30 Jahre her - haben wir exakt 0 € getilgt. Die jetzt von der Fraktion DIE LINKE angepeilte vollständige Tilgung innerhalb von 30 Jahren ist dagegen fast von einer neoliberalen Hektik umweht.
Mit dem letzten Punkt - der Bund soll die Probleme bezahlen - wärmt man natürlich das Herz eines jeden Landesfinanzers. Das ist klar. Möglicherweise stößt das auf der Bundesebene auf Bedenken. Ich merke es an. In diesem letzten Punkt wirft die Fraktion DIE LINKE - das ist dem Antrag zugutezuhalten - die berechtigte und auch soziale Frage auf, wie wir als Gesamtgesellschaft mit den jetzt entstehenden Lasten umgehen, auf welche Schultern wir die Lasten wie verteilen. Für einen umfassenden, abschließenden und konkreten Zahlungsplan in diesem Sinne ist es, meine ich, im Moment zu früh. Dass dafür die sprichwörtlich starken Schultern gefragt sein müssen, halte ich aber tatsächlich für ein Erfordernis.
Insgesamt richtet sich der Antrag - seine Überschrift macht es deutlich - vor allem auf das beginnende Wahlkampfgeschehen. Solche Anträge werden wir in nächster Zeit vermutlich öfter sehen. Das ist legitim, wenn auch in der parlamentarischen Praxis vielleicht nicht hundertprozentig hilfreich.
Ich werbe für eine Ablehnung des vorliegenden Antrages.
Sehr geehrter Herr Gallert! Ich weiß nicht, wo das bewusste Missverständnis gewesen sein soll.
Ich habe es so zitiert, wie ich es wahrgenommen habe. Dann müssten Sie mich gegebenenfalls konkret darauf hinweisen.
Wir diskutieren natürlich über die Situation im Land Sachsen-Anhalt. Ich bin jetzt nicht in der Lage, Ihnen die starke Schulter zu präsentieren, über die ich sage: Darauf verteilen wir die Last wie folgt.
Ich stehe für einen finanzpolitisch starken Staat, der in der Lage ist, das, was erforderlich ist, auch tatsächlich zu leisten, sei es im Gesundheitssystem, sei es in der Sicherheit, also die gesamte Rubrik. Insofern möchte ich keine Kürzungen erleben, die unsere Handlungsfähigkeit beeinträchtigen. Wenn ich das nicht will, dann muss fairerweise sagen, dass ich das über Steuern finanzieren will. Wenn ich sage, ich möchte das über Steuern finanzieren - darum drückt man sich auch gerne; das höre ich von Ihnen auch nicht; doch, Sie haben es im Antrag in der Begründung stehen -, dann muss ich auf der Bundesebene - dort werden die Steuern erhoben - sagen, wohin die Reise geht.
Zu der Frage, wie die Coronalasten konkret verteilt werden sollen, muss ich passen. Es tut mir leid, aber ich werde jetzt keine konkrete Antwort geben können im Sinne von: Ab folgendem Einkommen erwarte ich folgenden Einkommenssteuersatz und folgende Millionenbeträge.
- Nein, das kann ich Ihnen hier jetzt nicht bieten. Ich kann Ihnen nur die Richtung nennen, in die wir wollen. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts verlieren die Kommunen bundesweit im ersten Halbjahr 23 % ihrer Gewerbesteuereinnahmen. Wenn man es allein für das zweite Quartal betrachtet, sind es minus 40 %.
Im Vergleich der Flächenländer im ersten Halbjahr haben unsere Nachbarn Brandenburg und Sachsen mit minus 29 % bzw. minus 27 % überraschend hohe Einnahmeverluste. Bayern kommt mit minus 17 % noch moderat weg. Wir liegen mit minus 20 % gar nicht so schlecht in diesem Bereich, aber natürlich sind die Einschnitte hart.
Bei unseren Kommunen betragen die Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuer ca. 70 Millionen € in den ersten beiden Quartalen. Die Lage wird sich auch weiter so darstellen, dass der Großteil unserer Gemeinden mit der Bewältigung von Einnahmeverlusten bei der Gewerbesteuer zu kämpfen hat. Vorn dabei sind die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau, Halle und Magdeburg mit einem Drittel der Einnahmeausfälle im Land.
Wir kommen heute unseren Kommunen landesseitig und mit dem Bund zu Hilfe, um die Verluste auszugleichen. Das Land greift dafür tief in die Tasche, nämlich bis zu 500 Millionen € im Rahmen des Nachtragshaushaltes. Bund und Land tragen mit je 81 Millionen € dazu bei, die Kommunen mit den Mindereinnahmen nicht im Regen stehen zu lassen.
Die im vorliegenden Gesetzentwurf verankerten 162 Millionen € decken die aktuell ermittelbaren Gewerbesteuerausfälle unserer Kommunen tatsächlich ab. Auch die Verteilung ist im Ausschuss ziemlich unstrittig gewesen.
Nach der aktuellen Prognose vom September fällt der Rückgang bei den Gewerbesteuern etwas weniger stark aus, als noch im Mai befürchtet. Die Tendenz der Gewerbesteuereinnahmen ist erfreulicherweise auch wieder steigend, aber Prognosen sind gerade in der jetzigen Zeit mit Vorsicht zu genießen.
Die aktuell noch positiven Vorzeichen bei der Gewerbesteuer haben auch keine Änderung bei der
Höhe der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle zur Folge. Der Bund und wir werden die erwarteten Ausfälle auf der Grundlage der Prognose vom Mai im Vergleich zum November 2019 pauschal kompensieren.
Natürlich sind die ursprünglich und vor Corona einmal angepeilten Steigerungen der Gewerbesteuereinnahmen nicht dabei. Die Mehrausgaben, um die Coronakrise vor Ort zu bewältigen, fallen bei den Kommunen auch noch an. Es bleibt also schmerzlich, auch für die Kommunen.
Hinzu kommt, dass sich Städte, Gemeinden und Landkreise auch in der Gesamtschau auf deutlich sinkende Einnahmen einstellen müssen. Der Sonderbericht des Landesrechnungshofes zu den Kommunalfinanzen weist darauf hin, dass sich der Abschwung der Einnahmen für die Kommunen schon vor der Coronapandemie abgezeichnet hat.
Das vorliegende Gewerbesteuerausgleichsgesetz bezieht sich auf das laufende Kalenderjahr. Den Kommunen werden aber auch im nächsten Jahr weitere Steuerausfälle ins Haus stehen. Meine Vorredner sind darauf eingegangen.
Bund und Land müssen daher die Entwicklung beobachten und sich, wenn nötig, auch mit weiteren Gewerbesteuerausfällen und deren zumindest teilweisen Ausgleich bei gleichzeitiger entsprechend angespannter Kassenlage des Landes beschäftigen.
Meine Vorredner sind auf die Reform der Gewerbesteuer eingegangen. Ich halte sie tatsächlich für nötig. Ich will nicht in die Details gehen. Das sprengt jetzt den Rahmen. Aber tatsächlich meine ich, dass an dieser Stelle etwas zu regeln ist.
Dahin gehend gibt die Festbetragsfinanzierung im FAG unseren Städten und Gemeinden Sicherheit, dass der Landeszuschuss nicht mit der Konjunktur schwankt, sondern fix ist. Freilich wird die umstrittene Angemessenheit, also sprich die Höhe auch im Lichte dessen, im kommenden Koalitionsvertrag neu festzusetzen sein. Noch bekannte Systemfehler des FAG sollten dann behoben werden.
Die negativen finanziellen Auswirkungen der Coronapandemie werden uns weiter beschäftigen.
Klar ist, dass unsere Kommunen am Jahresende nicht unter dem Schutzschirm hervor in den kalten Guss rutschen dürfen. Wir werden zu prüfen haben, wie wir den Kommunen auch im Jahr 2021 unter die Arme greifen müssen.
Zum Gewerbesteuerausgleich für dieses Jahr bitte ich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mich überrascht, dass wir das Hochschulgesetz in dieser Legislaturperiode noch einmal anfassen. Das hätte ich nicht gedacht. Aber so ist es und das hat Sinn.
Ich freue mich, dass wir auch den sachsen-anhaltinischen Studierenden sagen können: Wir sehen eure Notlage. Wir unterstützen euch in der Krise. Das war in Zeiten, in denen die Krise besonders hart war, durchaus zäh und hat nicht alles so geklappt, wie wir uns das gewünscht hätten.
In den letzten Monaten herrschte unter den Studentinnen und Studenten im Land große Verunsicherung, und das auf vielen Ebenen: zum einen bei der Organisation des Sommersemesters, digital oder in Präsenzlehre, zum anderen beim weiteren Studienverlauf und bei anstehenden Prüfungen, aber auch ganz elementar für viele Studierende bei der Finanzierung der schlichten Lebenshaltungskosten.
Mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf haben sie nun endlich Planungssicherheit, zumindest zu einem wichtigen Teilaspekt; denn gerade in Krisenzeiten sind Chancengleichheit und Verlässlichkeit in der Bildung und im Hochschulwesen zentrale Anliegen.
Meine Fraktion hatte schon zu Beginn der Pandemie auf die Notwendigkeit des sogenannten Nullsemesters hingewiesen. Insofern begrüßen wir die Entscheidung der Landesregierung, sich der Situation der Studierenden anzunehmen und die Regelstudienzeit anzuheben, mit allen Konse
quenzen für Studienhöchstdauer und Bafög, wie das mit diesem Gesetzentwurf erfolgt.
Wichtig ist für mich, dass den Studierenden im Land keine Nachteile durch die Krisensituation entstehen, beispielsweise wenn sie keine oder nicht alle Prüfungen ablegen konnten. Deshalb bitte ich die Hochschulen, das ihnen eingeräumte Recht, Regelungen zur Erleichterung der Studien- und Prüfungsordnung zu treffen, auch zu nutzen.
Man könnte den Studentinnen und Studenten mit Sicherheit einige Sorgen abnehmen, wenn zum Beispiel Prüfungsfristen verlängert oder nicht bestandene Prüfungen nicht gewertet würden.
Um die Planungssicherheit für Studierende und Hochschulen nun auch weiterhin gewährleisten zu können, ist der Blick in die Zukunft wichtig. Der vorliegende Entwurf erlaubt, auf kommende Krisensituation, die pandemiebedingt oder aus anderen Gründen entstehen, flexibel zu reagieren und die Studierenden nicht mehr so lange im Unklaren zu lassen. Grundsätzlich sehe ich die Hochschulen mit diesem Vorschlag nun gut gerüstet und werbe deshalb um Unterstützung des Gesetzentwurfes und um eine schnelle Bearbeitung im Ausschuss. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute sprechen wir über die Volksinitiative „Faire Straße“. Dem Parlament liegt zugleich auch die Lösung des von der Volksinitiative angesprochenen Problems vor. Wie vor der Sommerpause angekündigt, liegt Ihnen auch der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zur ersten Lesung vor. Natürlich ist es so, dass dieser Gesetzentwurf eine Reaktion auf die Proteste der Bürgerinitiativen und auf deren langjährige Arbeit ist. Genau so funktioniert das.
Die Zukunft der Straßenausbaubeiträge hat die Landespolitik in den vergangenen Jahren stark beschäftigt. Ende 2019 kam es in der Koalition zu einer grundsätzlichen Verständigung über deren Abschaffung. Schon im Doppelhaushalt
2020/2021 wurde dies finanziell vorbereitet.
Wieso gehen wir, wieso geht die Koalition diesen Weg und gibt ein eingeführtes Finanzierungsinstrument auf? - Den Straßenausbaubeiträgen fehlt etwas in einer Demokratie auf Dauer Unabdingbares: die gesellschaftliche Akzeptanz. Dabei geht es nicht darum, ob eine Maßnahme beliebt ist. Unser komplettes Steuersystem erfreut sich in der Bevölkerung nur geringer Begeisterung. Aber letztlich wissen alle, dass man einen handlungsfähigen Staat auch über Steuern finanzieren muss.
Das Problem bei den Straßenausbaubeiträgen ist nicht die fehlende Beliebtheit, sondern die Tat