Protokoll der Sitzung vom 30.08.2018

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen beginnen, es ist schon eine Minute nach 9 Uhr.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 53. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie hierzu auf das Herzlichste.

Ich würde mich freuen, wenn wir tatsächlich auch einmal eine Sitzung beginnen könnten, ohne dass ich die Glocke benutzen muss. Deshalb bitte ich Sie, künftig einige Minuten früher in den Plenarsaal zu kommen, damit wir pünktlich beginnen können. Sie wissen, wir haben mit der Tagesordnung ein großes Pensum vor uns. Ich möchte Sie bitten, künftig etwas pünktlicher zu sein.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Uns hat die traurige Nachricht erreicht,

(André Poggenburg, AfD: Dass in Chem- nitz - -)

dass am 23. Juni 2018 das Mitglied des Landtages Herr Ralf Geisthardt im Alter von 64 Jahren verstorben ist. Herr Ralf Geisthardt war ab der ersten Wahlperiode Mitglied des Landtages. Er war somit einer der Abgeordneten, die sich in den Jahren nach der friedlichen Revolution um den Aufbau unseres Landes verdient gemacht haben.

Er gehörte der Fraktion der CDU an und wirkte unter anderem in der sechsten und siebenten Wahlperiode als Vorsitzender im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und in der zweiten und vierten Wahlperiode als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Petitionen.

Ich darf Sie bitten, sich im Gedenken an den Verstorbenen zu einer Schweigeminute von den Plätzen zu erheben. - Vielen Dank.

Die Landeswahlleiterin hat mir mit Schreiben vom 28. Juni 2018 mitgeteilt, dass der Sitz auf Herrn Eduard Jantos übergegangen sei, der die Wahl am selben Tag angenommen habe. - Ich muss erst einmal gucken, wo er sitzt.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Er ist nicht da! - Unruhe bei der CDU)

- Er ist gar nicht da.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Das fängt ja gut an!)

Trotzdem heiße ich ihn bei uns Plenum wieder herzlich willkommen. Ich darf auf die hierzu herausgegebene Unterrichtung in der Drs. 7/3128 verweisen.

Auch wenn Herr Jantos nicht im Saal ist, möchte ich sagen: Sehr geehrter Herr Jantos, seien Sie recht herzlich willkommen! Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich Ihnen gutes Gelingen bei der Ausübung Ihres Mandats.

Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung liegen uns nicht vor.

Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Tagesordnung für die 25. Sitzungsperiode des Landtages vor. Gibt es Bemerkungen oder Fragen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Dann ist die Tagesordnung so festgestellt und wir können danach verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf der 25. Sitzungsperiode. Die morgige 54. Sitzung des Landtages beginnt wie die heutige Sitzung um 9 Uhr.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir steigen nunmehr in die Tagesordnung ein und kommen zum

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung; Kleine Anfragen für die Fragestunde gemäß § 45 GO.LT - Erprobungsbeschluss

Unterrichtung Ältestenrat - Drs. 7/2896

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 25. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/3285

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ältestenrat hat in der 26. Sitzung bekanntlich beschlossen, im Rahmen der Fragestunde eine Befragung der Landesregierung zu erproben. Diese Befragung ist der regulären Beantwortung von Kleinen Anfragen für die Fragestunde voranzustellen.

Der Ältestenrat hat in der 28. Sitzung am 23. August 2018 eine Entscheidung zur Auslegung seines Erprobungsbeschlusses getroffen. Hierzu verweise ich auf die in der Drs. 7/3302 herausgegebene Unterrichtung. Sie beinhaltet zum einen, dass die Regierungsbefragung nach dem Abschluss der ersten Befragungsrunde nunmehr auf weitere Befragungsrunden ausgedehnt werden kann, bis die insgesamt verfügbaren 60 Minuten erschöpft sind. In diesem Fall kämen wir dann nicht mehr zur Behandlung von Kleinen Anfragen; es sei denn, wir würden einen Beschluss zur Verlängerung der Fragestunde fassen.

Zum anderen war sich der Ältestenrat einig, dass Kleine Anfragen für die Fragestunde nur dann hier im Hohen Hause vorgetragen werden, wenn damit ein Nachfragebedarf einhergeht. Dieses Ansinnen sollte der Parlamentsverwaltung zuvor gemeinsam mit dem Begehren auf Behandlung der Anfrage in der Fragestunde auf dem bekannten Weg übermittelt worden sein.

Ich möchte in Erinnerung rufen, dass Mitglieder des Landtages ihre Fragen über die Saalmikrofone an das zuständige Mitglied der Landesregierung richten.

Nachdem wir bei der ersten Befragung der Landesregierung in der letzten Sitzungsperiode zunächst einer Fragestellerin bzw. einem Fragesteller von der Fraktion der CDU das Wort erteilt haben, fahren wir heute mit der nächstgrößeren Fraktion, der AfD, fort.

In der verbleibenden Zeit widmen wir uns den Kleinen Anfragen für die Fragestunde unter den soeben angesprochenen Maßgaben. - So weit meine Vorbemerkungen.

Ich eröffne den ersten Teil der Fragestunde, die Befragung der Landesregierung, und blicke in die Reihen der Fraktion der AfD. Die erste Frage wird von Herrn Olenicak gestellt.

(Volker Olenicak, AfD, begibt sich zum Rednerpult)

- An das Saalmikrofon bitte, Herr Olenicak.

(Zuruf von der SPD: Saalmikrofon! - Zuruf von der LINKEN: Ans Saalmikrofon! - Vol- ker Olenicak, AfD, begibt sich zu einem Saalmikrofon)

Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kinder sind unsere Zukunft. Berlin ist das erste Bundesland, welches die Kita-Gebühren komplett abgeschafft hat. In Rheinland-Pfalz gibt es die Beitragspflicht für Kinder ab zwei Jahren; in Niedersachsen und in Hessen ist die Kinderbetreuung für Kinder ab drei Jahren beitragsfrei. Auch in Brandenburg müssen Eltern zunächst für das letzte Kita-Jahr kein Geld mehr zahlen. Diese Maßnahmen wurden in den vorgenannten Bundesländern trotz leerer Haushaltskassen umgesetzt.

Die Bevölkerungszahl im Land Sachsen-Anhalt ist seit 1990 um mehr als 20 % gesunken. Danach müsste es eine maßgebliche Aufgabe der Landesregierung sein, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen. Die AfD hält die Umsetzung der Abschaffung der Kita-Gebühren für einen wichtigen weiteren Schritt in die richtige Richtung.

Ich frage die Landesregierung: Wann führen wir im Land Sachsen-Anhalt die vollständige Abschaffung der Gebühren für Kindertagesstätten ein?

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Wenn der Landtag es beschließt!)

Das wäre ein deutliches Signal.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. - Ich bitte jetzt die Landesregierung um die Beantwortung dieser Frage. Frau Ministerin Grimm-Benne wird darauf antworten. Sie haben das Wort, bitte.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Ich beantworte Ihre Frage wie folgt: Sie wissen, dass wir im Kabinett einen Gesetzentwurf zur Kinderförderung beschlossen haben, mit dem das zweite und jedes weitere Kind beitragsfrei gestellt werden sollen. Das entlastet 60 000 Kinder hier im Land. Man muss dann nur noch für das älteste Kind Gebühren zahlen.

Bei den aufgerufenen Ländern bitte ich immer darum - das habe ich auch schon mehrmals öffentlich gesagt -, sich das Kleingedruckte anzusehen. Die Überschrift hört sich immer toll an: Niedersachsen führt die Gebührenfreiheit ein. Dazu müssen Sie wissen, dass das erst für Kinder ab drei Jahren gilt und nur für einen bestimmten Stundensatz. Wenn Sie längere Betreuungszeiten benötigen, müssen Sie Gebühren zahlen.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Und nicht zu knapp!)

- Und nicht zu knapp. - In Hessen ist es noch gravierender: Dort können Sie Ihr Kind nur für sechs Stunden gebührenfrei in die Einrichtung bringen; danach müssen Sie - je nach Satzung - zahlen, müssen die siebente, achte, neunte Stunde dazukaufen. Das muss man hier in SachsenAnhalt nicht.

Und selbst im Vergleich zu Berlin - das habe ich schon vorgerechnet - ist unsere Variante der Geschwisterregelung preiswerter. In Berlin werden nämlich die Sachkosten und die Betriebskosten extra erhoben, und wenn Sie Zusatzangebote in den Einrichtungen haben, dann müssen Sie die auch bezahlen. Wenn Sie also zwei Kinder in Krippe bzw. der Kita haben, dann müssen Sie - das ist auf 90 € gedeckelt - gegebenenfalls noch 180 € dazuzahlen.

Ich biete Ihnen Folgendes an; das habe ich auch dem Sozialausschuss angeboten: Wir haben eine Umfrage gemacht. Wir haben die Landeshaupt

städte aller Länder genommen und haben nach diesen ganzen Kinderförderungsnovellen einmal durchgerechnet, was man in den einzelnen Ländern noch zahlen muss. Dabei kann sich Sachsen-Anhalt, wenn wir die Novellierung zum 1. Januar 2019 durchsetzen, durchaus sehen lassen. Ich denke, dass wir damit wirklich ein kinderfreundliches Sachsen-Anhalt sind.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Grimm-Benne. Ich sehe keine Fragen.