Volker Olenicak
Sitzungen
7/7
7/8
7/14
7/21
7/24
7/26
7/27
7/30
7/32
7/33
7/38
7/45
7/47
7/48
7/49
7/50
7/51
7/52
7/53
7/59
7/62
7/70
7/74
7/83
7/84
7/85
7/86
7/88
7/91
7/92
7/95
7/103
7/104
7/106
7/109
7/114
Letzte Beiträge
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Änderung des Abfallgesetzes im Land Sachsen-Anhalt mag gut gemeint sein. Aber ist er auch gut gemacht? - Herr Lange hat viele Fakten vorgetragen, die sicherlich unstrittig sind und die nicht zur Disposition stehen. Aber der Gesetzentwurf macht auf mich den Eindruck, er trüge zu einem weiteren Verschleppen des Problems bei, das das zögerliche Handeln der Kenia-Koalition im Abfallrecht kennzeichnet - leider!
Frau Ministerin Dalbert äußerte sich am 12. November 2020 in der „Mitteldeutschen Zeitung“ wie folgt - ich zitiere -: „Wir wollen Abfallimporte nach Sachsen-Anhalt begrenzen.“ Seit Monaten verhandelt die Regierungskoalition aus CDU, SPD und GRÜNEN - ohne Ergebnis. - So die „Mitteldeutsche Zeitung“.
Auch mir drängt sich der Eindruck auf, dass wir das Problem ein weiteres Mal in einen Ausschuss überweisen, darüber diskutieren, das Problem aufzeigen.
Frau Ministerin Dalbert, was wollten Sie nicht alles erreichen! Und was haben Sie wirklich erreicht? - Nicht das Erzählte reicht, sondern nur das Erreichte zählt. Das ist sicherlich eine Phrase, aber seit ich hier im Landtag bin - Sie haben sich schon in der vorangegangenen Legislaturperiode damit beschäftigt -, steht dieses Thema auf der Tagesordnung, doch das Problem ist bis heute nicht gelöst.
Die Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die massiv unter dem Deponieaufwuchs leiden, haben Ihre Versprechungen satt und fordern endlich konsequentes Handeln. Müllimporte stoppen,
Schutzgüter bewahren - das ist die berechtigte und begründete Forderung an die Landesregierung. Das sind Sie! Schaffen Sie als regierende Kenia-Koalition endlich die Grundlage für verantwortungsbewusstes Handeln, um weiteren Schaden für unser Land und unsere Menschen zu verhindern.
Versetzen Sie die Kommunen in die Lage, Deponievorhaben rechtssicher ablehnen zu können; denn das ist am Ende der Kern der ganzen Geschichte. Wir können hier alles Mögliche beschließen, hoffen und wünschen - die Kommune vor Ort ist nicht in der Lage, ein Deponievorhaben abzulehnen, das ordentlich beantragt wurde und bei dem der Genehmigungsprozess läuft. Die Kommune und die Bürger können dort nicht mehr eingreifen. Zögern Sie nicht länger, sondern handeln Sie endlich! Verantwortungsloses, zögerliches Fortsetzen des bisherigen Kurses löst das Problem nicht. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Da wir uns der Problemlösung nicht in den Weg stellen, würde ich den Antrag von Herrn Lange unterstützen. Also auch die AfD-Fraktion ist für eine Überweisung in die genannten Ausschüsse. - Vielen Dank.
Hohes Haus! Herr Präsident! Die Deponie DK II Roitzsch hat in dieser Legislaturperiode fast eine ebensolche Geschichte wie die Obertagedeponie in Brüchau, auch als „Silbersee“ bekannt. Auch hier liegt es an der Gefahr, die von der Deponie - so ist es im Gutachten von Herrn Dr. L. nachlesbar - ausgeht, wobei diese Gefahren, wie wir anhand von Brüchau gelernt haben, einer unterschiedlichen Einschätzung unterliegen. Im MULE gibt es dazu die Top 100 der gefährlichsten Altlasten, in der die Ewigkeitsaufgabe der Grundwasserreinigung und -reinhaltung im Landkreis Bitterfeld offenbar unter den Top 10 rangiert.
Die tatsächlich relevante Gefahr des labilen Deponieuntergrundes der DK II Roitzsch, dem ehemaligen Kippengelände des Braunkohletagebaus, führt aber nicht ausschließlich zur erneuten Thematisierung im Wirtschaftsausschuss, sondern sie ist leider politisches Kalkül.
Die CDU-Fraktion hat innerhalb der Regierungskoalition geschickt die unglückliche Zuordnung
der Abfall- und Deponiewirtschaft in die Zuständigkeit des SPD-Wirtschaftsministeriums ausgenutzt, um als lachender Dritter und Strippenzieher im Hintergrund zuzuschauen, wie die GRÜNEN, die über den Altlastenfonds für die Finanzierung der Beräumung der Altlasten zuständig sind, nun lernen mussten, dass sie ihre alte Forderung, das Abfall- und Müllressort in das MULE zu holen, lieber nicht umsetzen. Denn wer als Verantwortlicher Vorhaben nicht finanzieren kann, der muss die daraus resultierenden Einschränkungen in der Umweltpolitik dem Wähler letztendlich auch so verkaufen und lässt dabei dann auch Federn.
Prinzipiell wäre dieser Zusammenhang eigentlich auch nicht schlimm, wenn es nicht den Störenfried AfD gäbe, der diese Themen unverdrossen wieder - wie jetzt auch die DK II in Roitzsch - auf die Tagesordnung setzt, wobei auch das den CDUHerren gar nicht so unangenehm ist; denn man kann sich in Ruhe anschauen, wie die Koalitionspartner agieren, lehnt aufgrund eines Parteiführungsbeschlusses den AfD-Antrag grundsätzlich ab und bringt das Thema dann als Selbstbefassungsantrag in den Ausschuss, um sich nun als großer Kümmerer der Volksprobleme darzustellen. - Mich wundert, dass Sie so ruhig sind.
Liebe CDU, ich will auch noch Ihre zweite Methode vorstellen: den Alternativantrag. Darin sind Sie der ungeschlagene Landesmeister, wie man auf Ihrer Internetpräsenz der vermeintlich guten Taten nachlesen kann. Auch diese Methode will ich noch kurz erklären: den gestellten Antrag nehmen, ihn vereinfachen und verwässern, dann vom Thema ablenken, die Zielgruppe loben, sich in der Sache nicht festlegen und die Entscheidung verschieben.
Ich hatte mir eigentlich einen Hinweis aufgeschrieben für den Fall, dass Sie sich aufregen; aber das tun Sie leider nicht.
- Es ist jetzt irgendwie nicht so richtig glaubwürdig, wenn das auf Zuruf passiert. Aber ich nehme es mal so hin.
Also: Regen Sie sich nicht auf!
- Na, so ein bisschen. - Es ist immer unangenehm, wenn derartige Dinge ans Tageslicht kommen, die noch dazu dokumentieren, dass eigene Ideen und Vorschläge rar sind.
- Ja, ich muss Sie ja irgendwie ein bisschen für den Redebeitrag begeistern. Es ist manchmal
nicht so einfach, die Aufmerksamkeit zu erlangen. Mit Fakten ist das immer schwer möglich.
- Herr Scheurell, bei jedem hätte ich darüber nachgedacht; aber wenn Sie das sagen, ist das in Ordnung.
Jetzt zur Deponie DK II, da Sie auch hier dieses Spiel abziehen. Wir hatten bereits im Jahr 2017 in unserem Antrag zu den Vorgängen um den illegalen Staubschutzwall der Firma Papenburg auf das Gutachten von Herrn Dr. L. verwiesen, auch auf den nicht tragfähigen Untergrund, ebenso auf die Gefährdungsanalyse des Gutachters, die er, darauf aufbauend, deutlich und begründet dargestellt hatte. Das wurde von Ihnen damals als nicht dem Stand der Technik entsprechend weggewischt. Jetzt, 2020, passt Ihnen das Gutachten in die Strategie für den anstehenden Wahlkampf, und es wird als Begründung für Ihre Selbstbefassung im letzten Wirtschaftsausschuss herangezogen, nur dass Sie dann im Ausschuss vorrangig über die technische Barriere diskutieren, die für die Deponiegründung entsprechend der Deponieverordnung errichtet werden muss.
Ein kleiner Tipp: Besuchen Sie das Landesverwaltungsamt und schauen Sie sich die Prüfunterlagen an, die zu jedem Deponieausbauabschnitt angefertigt werden. Da können Sie viel dazulernen. Planen Sie dafür Zeit ein, da diese Aktenordner zwei Kisten füllen.
Aus diesem Grund haben wir heute noch einmal den entscheidenden Aspekt beantragt: die Erstellung eines unabhängigen und neutralen Gutachtens über die geologische Eignung des Tagebaukippengeländes für Deponien. Denn es sind weitere Deponien in Roitzsch geplant, und das erhöht aufgrund der Senkungsfläche der enormen Deponieinnenräume natürlich die Gefahr, dass es im labilen Kippenuntergrund der Deponien zu Senkungen und Rutschungen kommen kann.
Zwar gibt es bereits wissenschaftliche Untersuchungen, die Braunkohletagebauabraumhalden in der Zusammensetzung wie in Roitzsch für Deponien als nicht geeignet erachten. Mit einem aktuellen Gutachten wird die Faktenlage nach Stand des Wissens und der Technik bewertet. Es kann dann abschließend über die Zukunft der Deponielandschaft Roitzsch entschieden werden.
Stimmen Sie dieser Lösung daher zu! Der Schutz der Menschen und der Umwelt muss vor den wirtschaftlichen Interessen stehen und Leitfaden unseres Handelns sein. - Vielen Dank.
Frau Schindler, wir könnten natürlich noch weitere Gutachten beantragen und würden wahrscheinlich zu vielen unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Aber was mich und die Bürger vor Ort bewegt, ist: Wir müssen bei dieser Begutachtung doch das Worst-Case-Szenario betrachten. Das Schlimmste, das wir annehmen können, sollte doch der Maßstab für die Bewertung sein. Ich glaube, dann würden wir auch einen Konsens in
der Betrachtung finden. Sind Sie dazu mit mir einer Meinung?
Vielen Dank. - Herr Präsident! Hohes Haus! „Was lange währt, wird gut“ - dieses Zitat drängt sich förmlich auf, wenn man die Idee der LINKEN vernimmt, in knapp einem Jahr vor dem Ende der Legislaturperiode hastig noch einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen in und um Brüchau und Teutschenthal einzusetzen, um 30 Jahre Untätigkeit und Wegsehen zu kaschieren.
Eines ist klar, werte Kollegen der LINKEN: Sie haben zur Metamorphose der bergbaulichen Abfalleinrichtung der Obertagedeponie Brüchau nie einen Betriebsbericht studiert - die Sammlung derselben füllt einen Wäschekorb -; denn dann hätten Sie bereits viel früher oder spätestens 2012 der Gefährdung durch Sickerwasser und den notwendigen Konsequenzen nachspüren müssen.
Zuerst zu den Modalitäten: Sollte der Antrag heute beschlossen werden, kommen erst einmal die Sommerferien. Dann geht er bei Zweifeln in den Rechtsausschuss, um dort seine Durchführung zu überprüfen. Die Zeit verrinnt. Welche Aktenberge wollen Sie denn eigentlich noch wälzen und was wollen Sie dann noch erreichen?
Bemerkenswert ist, dass Ihnen in Ihrem korrigierten Antrag noch aufgefallen ist, dass es auch in Teutschenthal bereits seit 1990 Vorkommnisse gab, die höchst besorgniserregend waren und sind bzw. auch bereits untersucht wurden. Seitdem sitzen Sie, werte Kollegen von der LINKEN, ja in diesem Landtag.
Warum fällt Ihnen das erst 30 Jahre später auf, dass es ein behördliches Fehlverhalten und Rechtsverstöße gab bzw. in dieser Legislaturperiode auch noch gibt? Anders formuliert: Wo sind Ihre parlamentarischen Vorstöße gegen die Verstöße gegen Rechtsvorschriften in den Objekten Brüchau und Teutschenthal? Wieso ist Ihnen nicht aufgefallen, dass sich eine Schlüsselfigur des anhaltisch-italienischen Müllskandals von 1994 bis 2009 und Geschäftsführer der GTS Teutschenthal vor einem italienischen Gericht ver
antworten musste und in einem Untersuchungsausschuss in Sachsen als Verantwortlicher für illegale Müllgeschäfte benannt wurde?
Bei diesen kriminellen Machenschaften stellte die Einbringung von Abfällen und Versatz in Teutschenthal eine immer wiederkehrende Kulisse dar. Wo waren Ihre Aktivitäten, als im Jahr 2010 in Teutschenthal 10 000 t nicht genehmigte Filterstäube unter Tage gebracht wurden? Was haben Sie unternommen, als das Verwaltungsgericht in Halle die Genehmigung aufgrund fehlender Nachweise des Betreibers bezüglich der Gefahr, die von Versatz ausgeht, versagte?
Das war ein kleiner Teil der Fragen, auf die Sie vielleicht nachher noch eingehen. Leider fehlt mir die Zeit.
Bei uns sind das bereits 27 Seiten Rechercheergebnisse über derartige Ereignisse, die Fragen zu dem Thema Abfälle und Versatz in Teutschenthal aufwerfen.
Die Gretchenfrage lautet, werte LINKE: Diese aufgeworfenen Fragen und viele weitere sind keine Geheimnisse. Sie wurden bereits veröffentlicht und untersucht. Aber es fehlen die Konsequenzen.
Vielleicht können Sie die Zielsetzung Ihres beantragten Ausschusses konkretisieren und sagen, welche Taten Sie erwarten, auch vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihrer Begründung den Verdacht äußern, dass die Landesregierung grundsätzlich seit 1990 offenbar nicht alles getan hat, um wirklich eine ordnungsgemäße Umschlagung, Lagerung und Verbringung von Abfällen in Bergwerke, Deponien und Gruben in Sachsen-Anhalt zu gewährleisten und damit eine unmittelbare Gefährdung der menschlichen Gesundheit und der Umwelt abzuwenden.
Im Umkehrschluss, werte Kollegen der LINKEN: Vielen Dank dafür, dass Sie unseren gesamten Anträgen zum Problemkreis Müll und Deponien Ihre Stimmen verweigert haben.
Lieber Alternativanträge stellen, die Probleme verwässern, und alles bleibt, wie es ist. Ideologie determiniert die Strategie.
Ein kleiner Denkanstoß: Seit 4. Mai 2017 wäre Brüchau mit Ihren Stimmen, werte LINKE, heute Geschichte. Nochmals vielen Dank für die Entsagung. Damit haben Sie den Menschen vor Ort
sehr geholfen. Sie arbeiten eben nicht für die Menschen dieses Landes. Wo würde denn die Gesundheitsgefährdung der Bürger dieses Landes in Ihrem Untersuchungsausschuss landen?
Das Problem werden Sie in den Aktenbergen nicht lösen. Das ist ein wirklich glänzender Vorstoß, liebe LINKE. Rechtsverstöße der Behörden sollen aufgedeckt werden und die Leute erkranken und sterben weiter an Krebs. Da haben Sie wirklich etwas vorangebracht.
Sie sind keine Opposition. Sie sind ganz einfach nur parlamentarische Showhasen und auf Applaus aus. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, es ist schon sehr viel gesagt worden. Ich denke, wir brauchen dazu nicht mehr viel zu sagen. Herr Kohl hat am Anfang ausgeführt, zu welchem Schluss der Ausschuss gekommen ist.
Frau Schindler hat noch einmal kurz die Debatte zum Thema Höhe der Fondsmittel angeregt. Darüber kann man sicherlich noch diskutieren. Diese sollte vielleicht noch ein bisschen angepasst werden.
Die Diskussion zu der sinnstiftenden Anwendung wird sicherlich sehr vielseitig sein. Ich hoffe, dass man dabei zu guten Ergebnissen kommt. Ich wünsche den Menschen vor Ort viel Erfolg.
Bringen wir es auf den Weg. Die AfD-Fraktion wird dem Änderungsantrag und dem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Hövelmann! Ich habe schon mehrfach wahrgenommen, dass wahrscheinlich finanzielle Gründe vorliegen, die im Prinzip aus der Welt geschafft werden müssen, um eine vollständige Entsorgung der Grube Brüchau zu gewährleisten.
Mein Ansatz ist: Wir haben die Coronakrise, Gott sei Dank, alle oder die meisten wohlbehalten überstanden. Das hat das Land sehr viel Geld gekostet, und wir haben auch Geld in die Hand genommen, um unsere Menschen im Land zu schützen. Warum sollten wir nicht dieselben Maßstäbe bei der Grube Brüchau ansetzen?
Wir sollten nicht immer finanzielle Probleme vorschieben, um die Sache weiter hinauszuzögern. Ich denke, auch hier ist das Leben der Menschen im Land bedroht, und wir sollten alle Anstrengungen unternehmen und im Zweifelsfall Schulden aufnehmen, um diese Giftgrube endlich zu beseitigen. Sind Sie mit mir diesbezüglich einer Meinung?
Sehr geehrte Frau Lüddemann, könnten Sie dem Bürger mit einfachen Worten erklären, was der Unterschied zwischen der Zwangsfinanzierung des Rundfunkbeitrages und einer Steuer ist? Denn für den Bürger ist es dasselbe. Er hat weder bei dem einen noch bei dem anderen ein direktes Mitspracherecht.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! „Zukunftsfonds Morsleben“ heißt der Gesetzentwurf. Morsleben hat seit Langem einen schlechten Ruf.
Wenn jemand von Morsleben hört, dann denkt er sofort an Atommüll. Morsleben ist also ein Sinnbild für die Lagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen. Die Angst vor radioaktiven Abfällen, auch wenn sie sich tief unter der Erde befinden, ist allgemein sehr groß. So verwundert es nicht, dass dem Ort ein erheblicher Imageschaden entstanden ist.
Dieser Imageschaden führt zu einer spürbaren Belastung des Umfeldes. So leidet die Gemeinde unter Wegzug und sinkenden Immobilienpreisen. Es fällt schwer, junge Menschen davon zu überzeugen, dort eine Familie zu gründen. Auch wirtschaftlich ist es schwer zu vermitteln, dass Firmen dort ansässig werden. Die negativen Effekte durch die Einlagerung der radioaktiven Abfälle sind nicht rückgängig zu machen. Auch zukünftig wird die Region damit zu kämpfen haben. Es ist daher nur recht, einen Ausgleich zu schaffen.
Ein richtiger Schritt für den Nachteilsausgleich für die mit der Einlagerung von schwach- bis mittelradioaktiven Abfällen verbundenen Belastungen ist die Errichtung der staatlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Zukunftsfonds Morsleben“. Dieser Strukturfonds kann mit Ausgleichszahlungen die Kultur und die Gesellschaft in Morsleben un
terstützen. Wir wünschen dem geplanten Zukunftsfonds viel Erfolg. Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf nicht im Weg stehen. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Herr Minister Stahlknecht! Einige Landkreise haben in ihrer Haushaltsplanung für 2020 stark steigende Krankenkosten für Asylbewerber und Personen mit Aufenthaltsstatus berücksichtigt. Meine Frage lautet: Wer erstattet den Landkreisen diese Kosten und wie hoch ist ungefähr die Erstattungsquote?
Darf ich?
Ich möchte erwähnen, dass wir hier eine Fragestunde durchführen. Wie Herr Loth schon sagte, äußern die Landräte, dass wir uns mit solchen Problemen doch bitte an den Landtag wenden sollten.
Ich möchte einfach von Ihnen wissen: Steht die Landesregierung zu ihrer Aussage, die Asylkosten
komplett zu übernehmen? - Denn das ist für die Haushaltsberatungen für dieses Jahr einfach von entscheidender Bedeutung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Von den ca. 3 000 Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt und deren mög
lichen Gewerbesteuereinnahmen profitieren die Standortgemeinden derzeit kaum oder gar nicht. Die Ursache hierfür ist die in der Steuergesetzgebung verankerte Zerlegungsregelung der Gewerbesteuer. Bisher erfolgte Reformen, wie eine Sonderregelung für Windenergieanlagen aus dem Jahr 2009, brachten für die Standortgemeinden nicht den gewünschten Effekt.
Die Ursachen liegen in den hohen Investitions- und Rücklagekosten für Windenergieanlagen und vor allem in den hohen Abschreibungen in der Anlaufphase. Die Abschreibungen dauern nach bisherigen Erkenntnissen 16 Jahre. Werden bis dato keine Gewinne erzielt, erhalten die Standortgemeinden folglich auch keine Gewerbesteuereinnahmen.
Hat der Buchwert einer Windenergieanlage nach 16-jähriger Abschreibungsdauer den Wert null erreicht, dann erhält die Standortgemeinde gar keine Gewerbesteuereinnahmen mehr. Das ist genau der Moment, in dem Windenergieanlagen zum ersten Mal Gewinne erzielen. Weil die Abschreibungen abgeschlossen wurden, endet die Beteiligung der Standortgemeinde am Gewerbesteuermessbetrag des Betreibers. Das Gewerbesteueraufkommen fällt dann in der Regel vollständig einer anderen Gemeinde zu, in der sich die Geschäftsleitung des Betreibers oder eine andere Betriebsstätte mit noch nicht abgeschriebenen Anlagen befindet.
Weil folgerichtig niemand mit der Regelung zufrieden war, wurde das Thema immer wieder auf der Bundesebene diskutiert. Der zielführendste Vorschlag war, für die Zerlegung künftig statt des Buchwertes des Sachanlagevermögens die installierte Leistung im Sinne des EEG als Zerlegungsmaßstab heranzuziehen. Dazu machte der Bundesrat im Jahr 2014 einen Vorschlag. Vereinfacht betrachtet beinhaltete er, dass das Gewerbesteueraufkommen aus Wind- und Solaranlagen unter den Gemeinden zu 30 % nach den Arbeitslöhnen und zu 70 % nach der installierten Leistung aufgeteilt werden sollte. Der modifizierte Vorschlag wurde im Jahr 2015 von der Bundesregierung nicht angenommen.
Ministerpräsident Reiner Haseloff sprach sich am 13. März 2019 anlässlich des Deutschen Landkreistages für die vom Bundesrat vorgeschlagene Zerlegungsregelung aus.
Eine Zerlegung nach der installierten Leistung würde eine angemessene und dauerhafte Beteiligung der jeweiligen Standortgemeinden gewährleisten.
Damit können wir nun auch elegant zur Wertung des vorliegenden Antrags der Regierungskoalition in der Drs. 7/5320 überleiten, der diese Forderung beinhaltet. Wenn wir nicht in der Adventszeit
wären, könnte man diesen Antrag dem Karneval zuordnen.
30 Jahre nach dem Beginn eines intensiven Ausbaus der Windenergie und den parallel dazu erfolgten windigen Versprechen der Windindustrie an die Gemeinden, wie viel an Steueraufkommen, an Wertschöpfung und an Arbeitsplätzen die betroffenen Gemeinden doch für die Beeinträchtigung ihrer Lebensqualität aufgrund der optisch und akustisch nervenden Energieungetüme vor ihrer Haustür als Ersatz bekommen würden, bläst der wachsende Proteststurm der Bevölkerung die Regierung aus dem Dornröschenschlaf.
Vier Jahre nachdem ein Vorschlag bei der Bundesregierung durchfiel, holen Sie diesen wieder aus der Mottenkiste und wollen außerdem noch eine Bundesarbeitsgruppe gründen. Das, was Sie jetzt hier hastig einreichen, kommt genau 30 Jahre zu spät.
Mit diesem Gewerbesteuerspeck fangen Sie längst keine naiven Bürgermäuse mehr. Denn sie sind mittlerweile stinksauer über die Art und Weise, wie der Windenergieausbau verlaufen ist und aktuell verläuft sowie darüber, was letztlich für die Mehrzahl der Gemeinden als Ergebnis dabei herausgekommen ist.
Dieser Antrag ist ein einziger Hilfeschrei und Ausdruck Ihrer konfusen Arbeit in der Regierung, die keine Einhaltung von parlamentarischen Fristen kennt, unökonomisch mit Landesgeldern umgeht und sich auf Ihrer quantitativen Mehrheit ausruht, um alles abzubügeln, was nicht ihrer Feder entflossen ist.
Sie laufen den Ergebnissen hinterher und schließen faule Kompromisse, um im Sinne dieser Koalition Einzelinteressen durchzusetzen und letztlich Ihre Harmonie zu erhalten.
Tatsächlich ist Ihnen der Ausbau der Windenergie vollständig aus der Hand geglitten. Jetzt, da sich fast 90 % der Windenergieanlagen in der Hand von Eigentümern außerhalb des Landes befinden,
weiterhin keine ausreichenden Speicherkapazitäten zur Verfügung stehen und in Sachsen-Anhalt die höchsten Strompreise zu zahlen sind, erbitten Sie längst überfällige Änderungen am Steuerrecht.
Wir sind gespannt darauf, wie Sie als Bittsteller gegenüber dem Bund mit bereits verworfenen Ideen agieren, um endlich Ihre jahrzehntealten Landeshausaufgaben zu erledigen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen trotz alledem ein schönes Weihnachtsfest.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie sagten, wir sollen den Bürgern auf der Straße erklären - und die fragen auch danach -, wieso die NordLB gerettet werden muss. Meine Frage lautet: Gibt es denn Verantwortliche für dieses Finanzdesaster? Und werden Schritte eingeleitet, dass sich so etwas nicht wiederholen kann? - Denn das ist das, was den Bürger interessiert, weil die Argumentation vorherrscht, dass Verluste sozialisiert werden und Gewinne privatisiert werden, was immer am Bürger vorbei geht. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe die Diskussion hier mit gemischten Gefühlen verfolgt. Wenn ich eine Beurteilung schreiben sollte, könnte ich der Landesregierung attestieren, sie war stets bemüht, aber mehr eben auch nicht.
Herr Aldag, Sie mahnten an, dass wir den Leuten nichts erzählen sollen, was wir nicht einhalten können oder was rechtlich nicht möglich ist.
Wir als Opposition in diesem Landtag sind die Stimme der Bürger und wir fordern die Landesregierung auf - -
- Herr Präsident! - Lassen Sie mich bitte sprechen während meiner Redezeit. Sie können mich danach etwas fragen, wenn Sie etwas interessiert. Unterstellen Sie mir nicht, ich würde die Leute anlügen oder ihnen etwas erzählen, was nicht machbar ist.
In unserem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, den Abfallwirtschaftsplan Sachsen-Anhalt in der Fortschreibung 2017 für rechtskräftig und verbindlich zu erklären, von mir aus auch in Teilen. Denn in diesem Dokument wird eindeutig festgestellt, dass die vorhandenen Deponiekapazitäten ausreichen und kein zusätzlicher Bedarf an neuen Deponien besteht.
Die Frage, die sich stellt, lautet: Wieso gibt es dann zum Beispiel vier neue Anträge zur Errichtung von Deponien der DK I in Reinstedt, Ballenstedt, Jüdenberg und Roitzsch? Hier hat sich das von Ministerpräsident Haseloff entwickelte Geschäftsmodell der Abfallwirtschaft zur Gewinnmaximierung eben nicht bewährt.
Und es wurde klar bewiesen, dass der Markt eben nicht alles im Sinne der Menschen in unserem Land regulieren kann.
Wo ist zudem das entschlossene Handeln zu finden, das Umweltministerin Dalbert in einer Kleinen Anfrage in Drs. 6/89 bereits am 1. Juni 2011 eingefordert hat? Was haben Sie, Frau Ministerin Dalbert, nun genau getan, um Ihre eigenen Forderungen umzusetzen?
Dazu hätten wir gern von Ihnen und Ihrer Fraktion konkrete und klare Antworten, da Sie die Debatte zu unserem letzten Antrag verweigert hatten.
Der Umgang mit Abfällen in Sachsen-Anhalt im Hinblick auf Müllimporte und Abfallversatz hat es bis heute nicht geschafft, das Image einer Skandalbrache - so Ihre Bezeichnung, Frau Umweltministerin, im Jahr 2011 - abzulegen.
Stellen wir alle die Lebensqualität in unserer Heimat in den Vordergrund und nehmen unsere persönliche Verantwortung auch für zukünftige Generationen pflichtbewusst wahr. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag und bedanke mich recht herzlich.
Jetzt wäre ich für Fragen zu haben.
Herr Aldag, wenn ich mich recht erinnern kann, dann sind wir hier im Landtag.
Wir machen die Gesetze und die Frau Ministerin kann im Zweifel auch einen Erlass herausgeben,
in dem bestimmte Dinge festgelegt werden.
Was heute in den Behörden alles mit Erlassen geregelt wird, das - -
Ich weiß, dass bei Ihnen immer alles nicht geht.
Ich bin aber in den Landtag gekommen, um vielleicht das Gegenteil zu beweisen,
dass man Vorhaben, wenn man es will, auch umsetzen kann. Ich fordere Sie auf, das zu tun.
Hat noch jemand eine vernünftige Frage?
Das tut mir dann leid.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Schulenburg, Sie haben am Anfang Ihrer
Rede laut und deutlich betont, dass es sich in Halle um einen rechtsextremen Attentäter handelte. Könnten Sie mir Ihre Quellen für diese Feststellung nennen?
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe nur eine kurze Nachfrage, eigentlich auf die Frage von Herrn Hövelmann hin. Sie haben vorhin kurz erläutert, wie in diesem Jahr die finanzielle Unterstützung für die Kliniken aussah. Herr Hövelmann fragte unter anderem: Gab es trotzdem einen Antrag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld auf finanzielle Unterstützung? - Diese Frage ist irgendwie nicht beantwortet worden.
Sehr geehrter Herr Erben! Ich bin ein wenig enttäuscht über die fehlende Sachlichkeit in Ihrem Vortrag.
Ich hätte von Ihrer Person mehr erwartet zu unserem Thema und zu unserem Antrag. Aber jetzt meine Frage. Sie haben in Ihrem Vortrag erwähnt, dass es sich explizit um einen Rechtsterroristen handelt. Wie begründen Sie diese Aussage?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Antworten auf die Große Anfrage der LINKEN in der Drs. 7/3275 sind nicht sehr aufschlussreich, unter anderem, weil im Landtag keine Statistiken zu den Anliegen der Bürger geführt werden.
Dennoch konnte die Arbeit des Petitionsausschusses im letzten Jahr als insgesamt positiv beurteilt werden. Aber es gibt Möglichkeiten der Verbesserung. Einen Anspruch auf Anhörung des Bürgers gibt es nicht. Der Petitionsausschuss kann gemäß Artikel 61 Abs. 3 der Landesverfassung den Petenten anhören. Wie wäre es, wenn ein solcher Anspruch grundsätzlich bestehen würde und aus der Kannvorschrift eine Sollvorschrift gemacht werden würde? - Hierfür tritt die AfD-Fraktion ein. Nur in begründeten Einzelfällen sollte von einer Anhörung abgesehen werden, bei offensichtlich unbegründeten Petitionen oder Missbrauchsfällen.
Bei Strafgefangenen oder bei Untergebrachten ist auch der Petitionsausschuss nicht geeignet. Für sie sollte eine andere Schiedsstelle gegeben sein.
Ob der Petent zur Erörterung seiner Angelegenheit geladen werden möchte, könnte mit einem Anschreiben in Formularform zusammen mit der Eingangsbestätigung im Vorfeld einer jeden Erörterung abgeklärt werden. Kosten, die mit seiner Anwesenheit in Verbindung stehen, werden dabei nicht erstattet.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit zur Herstellung der Öffentlichkeit im Petitionsausschuss. Auf dem vorgenannten gleichen Formular könnte abgefragt werden, ob der Petent die Erörterung seiner Petition auch in öffentlicher Sitzung beantragt bzw. ob der Petent etwas dagegen hat. Im Vorfeld der Erörterung, in nichtöffentlicher Sitzung, befindet der Petitionsausschuss dann über diesen Antrag.
Die Herstellung der Öffentlichkeit kann dann in der Geschäftsordnung des Landtags an Bedingungen geknüpft werden. Wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls, Vorschriften über die Geheimhaltung oder schutzwürdige Interessen Dritter einer öffentlichen Erörterung entgegenstehen, dann wird die Öffentlichkeit nicht hergestellt. Der Petitionsausschuss behält das letzte Wort in Sachen öffentlicher und nichtöffentlicher Sitzung, wie es auch in anderen Ausschüssen üblich ist.
Die AfD-Fraktion möchte die Arbeit des Petitionsausschusses bekannter und transparenter machen, um somit dem Bürger das Gefühl zu geben,
wieder aktiv an den Entscheidungsprozessen teilnehmen zu können.
Wenn der Datenschutz, Persönlichkeitsrechte Dritter, der Jugendschutz oder die öffentliche Sicherheit nicht beeinträchtigt werden, dann gibt es keinen Grund dafür, die Sitzungen des Petitionsausschusses nicht öffentlich zu machen.
Die Öffentlichkeit einer Sitzung wäre dann hergestellt, wenn Vertretern der Medien und sonstigen Zuhörern im Rahmen der Raumverhältnisse und der Kapazitäten des Landtagsgebäudes der Zutritt ermöglicht würde.
Im Zuge der Digitalisierung werden neue Formen politischer Teilhabe immer wichtiger. In Betracht kommt eine öffentliche Einreichung der Petition auf einer landeseigenen Onlineplattform in vereinfachter, wenig verklausulierter Form.
Alle digitalen Unterzeichner sollten durch das Portal vom Ergebnis der Petition informiert und dadurch indirekt ein Werbeeffekt für das Petitionsverfahren erzielt werden. Das sollte sich der Landtag zunutze machen. Privat geführte Petitionsportale unterstützt die AfD-Fraktion nicht.
Als weitere Verbesserung möchte die AfD-Fraktion die Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Petitionsausschuss in bestimmten Fällen die Bearbeitung einem Fachausschuss übertragen kann. Dieser würde dann gegebenenfalls die Anhörung des Petenten durchführen, die Letztentscheidung über die Herstellung der Öffentlichkeit fällen und eventuell Ortstermine durchführen.
In Bayern führt die Landtagsverwaltung bestimmte Petitionen nach sachlichen Zuständigkeiten bereits den Fachausschüssen des Landtags zu. So erreicht nur ein Teil der Petitionen den eigentlichen Petitionsausschuss.
Das bayerische Modell ist jedoch nicht eins zu eins übertragbar, weil bestimmte Modalitäten und die politische Kultur in Bayern anders sind als in Sachsen-Anhalt. So ist der geschichtliche Werdegang ein anderer als der von Sachsen-Anhalt. Der Landtag ist zudem mehr als doppelt so groß. Das gilt auch für die Ausschüsse.
Wir können uns für Sachsen-Anhalt vorstellen, dass der Petitionsausschuss bei komplexen Einzelfällen, die in der Sache ohnehin vom Fachausschuss bearbeitet werden, zum Beispiel Deponie Brüchau, dem Fachausschuss zugleich die dazugehörigen Petitionen zuleitet. Alternativ können Mitglieder des Fachausschusses als Berichterstatter zu Petitionen ihres Fachgebiets im Petitionsausschuss sachkundig vortragen. Hierzu sollten die Geschäftsordnung des Landtags bzw. die Grundsätze des Petitionsausschusses angepasst werden.
Wir als AfD treten grundsätzlich für mehr direkte Demokratie auf allen Ebenen ein, weil wir glauben, dass es in diesem Land eher zu wenig als zu viel Demokratie gibt. Das ist nicht zu verwechseln mit Bürokratie. Daher unterstützen wir jeden Ansatz, staatliches Handeln transparenter zu machen.
Die Rechte von Petenten zu stärken, gehört dazu. Wir wollen den ständigen Dialog, damit sich Politik auch außerhalb des Plenums jeden Tag legitimiert und nicht mit einem Basta durchregiert wird.
Im Januar 2017 stieß unser damaliger Fraktionskollege Diederichs mit einem Selbstbefassungsantrag im Petitionsausschuss eine Grundsatzdebatte über Befugnisse und Grenzen des Petitionsausschusses an. Mit welcher Empörung der Altparteien dieses Ansinnen als überflüssig abgetan wurde, daran wird sich der Kollege sicherlich noch erinnern.
Hatte die Ausschussreise nach München zum Bayerischen Landtag den Horizont ein wenig erweitert und ein Interesse der Altparteien an dem Umgang mit den Anliegen der Bürger geweckt? Haben die regierungstragenden Fraktionen zumindest jetzt das Problem erkannt? Kommt es also einmal mehr nur darauf an, wer etwas sagt, und nicht, was?
Ich fasse den Standpunkt der AfD-Fraktion zusammen. Jede parlamentarische Initiative in Richtung auf mehr Öffentlichkeit und mehr Transparenz findet unsere vollste Unterstützung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! „Illegalen Müllentsorgungen vorbeugen und diese konsequent ahnden“, so lautet der Antrag der AfD-Fraktion in der Drs. 7/4122.
Illegal entsorgter Müll aller Art ist ein unrühmliches Aushängeschild für das Land Sachsen-Anhalt. Diese Form der Müllentsorgung stellt eine Gefahr für Menschen, Tiere und unsere Umwelt dar.
Illegal entsorgter Müll findet sich überall verstreut in unserer Kulturlandschaft, vor allem dort, wo ihn verantwortungslose Zeitgenossen heimlich, still und leise abladen und verschwinden lassen können oder auch gedankenlos einfach wegwerfen.
Über die Dimension der Vermüllung gibt die Antwort auf die Kleine Anfrage meines Kollegen Hannes Loth in der Drs. 7/3938 zum Teil erschreckende Auskunft. Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld fielen im Jahr 2018 zum Beispiel 411 t an gemischten Siedlungsabfällen, Bauschuttabfällen, Teerpappen, asbesthaltige Baustoffen, Dämmstoffen und Chemikalien an. Der Saalekreis mit 564 t und der Bördekreis mit 570 t nahmen im Jahr 2018 den traurigen Spitzenplatz bei der illegalen Müllentsorgung ein.
Dabei handelt es sich teilweise um gefährliche Abfälle, die in der Landschaft entsorgt worden sind. Die Vielfalt der Abfälle und des Mülls birgt auch mannigfaltige Gefahren. Nicht nur für Menschen ist dieser Müll gefährlich, vor allem Wildtiere können dadurch verletzt werden oder kommen zu Tode. Ich erinnere an dieser Stelle an die Afrikanische Schweinepest. Durch den Transitverkehr können infizierte Lebensmittel in die Umwelt gelangen und von Wildschweinen gefressen werden.
Chemikalien kontaminieren den Boden und das Grundwasser. Kompostierte Abfälle enthalten oft Samen, Wurzeln und Sprossteile invasiver Neophyten und sorgen für deren Weiterverbreitung.
Die Höhe der Kosten für die Beseitigung derart etablierter Pflanzenbestände kann bisher nur ansatzweise definiert werden. Im Hinblick auf die Kosten der Beseitigung der illegalen Müllablagerungen gibt es in der genannten Drs. 7/3938 einige aufschlussreiche Zahlen.
Zunächst sei noch die geradezu ungeheuerliche Basiszahl genannt: Durchschnittlich 19 527 t Müll je Landkreis wurden von 2014 bis 2018 in Form von Autos und deren Teilen, Asbest, Bauabfällen Altholz, Chemikalien, Dachpappen, Dämmmaterialien Elektrogeräten, Farben, Lacken, Sperrmüll, Siedlungsabfällen und Kompostabfällen in Sachsen-Anhalt abgeladen.
Die Kosten für die Entsorgung dieser illegalen Müllablagerungen überschritten im Jahr 2018 bei vier Landkreisen unseres Bundeslandes die Grenze von 100 000 € teilweise erheblich. Bei einer Betrachtung der Entwicklung ist festzustellen, dass die Kosten für die Entsorgungen illegalen Mülls in den Landkreisen im Zeitraum von 2014 bis 2018 teilweise angestiegen sind. Überwiegend haben sich diese Kosten auf einem hohen Niveau stabilisiert.
In den letzten vier Jahren hat die Entsorgung die Landkreise insgesamt einen Betrag in Höhe von 5 Millionen € gekostet. Die Kosten für die Ermittlung der illegalen Entsorger kommen noch hinzu. Diese Kosten konnte nur der Landkreis MansfeldSüdharz überhaupt beziffern; dort lagen sie bei
einer Summe von 108 822 €. Die Kosten für die Ermittlung der Verursacher sind folglich noch nicht in den Gesamtkosten für die Entsorgung der illegalen Müllablagerungen für das Bundesland Sachsen-Anhalt enthalten.
Als Beispiel sei noch einmal Nordrhein-Westfalen genannt. Dort fallen rund 16 000 t Müll jährlich an, dessen Entsorgung das Land Nordrhein-Westfalen 40 Millionen € kostet. Im Land Sachsen-Anhalt sind es ca. 4 800 t. Die wahren Entsorgungskosten dürften auch für Sachsen-Anhalt höher sein.
Warum liegen mit Blick auf die Kosten für die Ermittlung der Verursacher keine verwertbaren Daten vor? - Das liegt an der mangelnden Aufmerksamkeit für dieses wichtige Thema.
Alle genannten Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. Wenn jemand Gegenstände des Hausmülls oder des Sperrmülls außerhalb einer dafür zugelassenen Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert, dann kommt für ihn die Verhängung eines Bußgeldes nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Betracht. Wenn diese Ablagerung fahrlässig oder sogar vorsätzlich geschehen ist, dann darf die zuständige Verwaltungsbehörde gegen den Verursacher ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 000 € verhängen. Unter Umständen liegt sogar eine Straftat vor. Illegale Müllablagerung ist kein Kavaliersdelikt. Jedoch vermochte es die Strafandrohung bisher nicht, die illegalen Müllablagerungen einzudämmen.
Aber wie viele Verursacher konnten in den Jahren von 2014 bis 2018 in den Landkreisen und den kreisfreien Städten ermittelt werden? - Die vier Spitzenplätze nahmen hierbei Dessau mit
853 Tatverdächtigen, Wittenberg mit 597 Tatverdächtigen, der Landkreis Börde mit 576 Tatverdächtigen und der Landkreis Anhalt-Bitterfeld mit 298 Tatverdächtigen ein. Hierzu möchte ich noch ergänzend anmerken, dass sich die durchschnittliche Menge des abgeladenen Mülls je Schadensverursacher im Tonnenbereich bewegt.
Weiterhin stellt sich die Frage, wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Strafverfahren gegebenenfalls vollzogen und abgeurteilt werden konnten. Anhalt-Bitterfeld hat 298 Ordnungs
widrigkeitenverfahren eingeleitet und 151 abgeschlossen sowie neun Strafverfahren eingeleitet und davon acht abgeschlossen. Der Altmarkkreis Salzwedel hat 41 OWi-Verfahren eingeleitet und abgeschlossen sowie ein Strafverfahren eingeleitet und abgeschlossen. Weiterhin leitete der Landkreis Jerichower Land 78 OWi-Verfahren ein und schloss 54 ab. Der Landkreis Mansfeld-Südharz konnte zehn OWi-Verfahren einleiten und fünf abschließen.
Diese niedrige Aufklärungsrate konnte und kann nicht ausreichen, um wirkungsvoll von illegaler Müllentsorgung abzuschrecken. Die Ermittlungen müssen folglich ausgeweitet, empfindlichere Strafen verhängt werden.
Es stellt sich die Frage, mit welchen Motiven die Bürger den Müll illegal entsorgen. Ist es Faulheit? Sind es finanzielle Interessen? Werden illegale Handlungen verschleiert? Oder stecken schlichtweg kriminelle Energien dahinter? Die „Mitteldeutsche Zeitung“ vermutete am 1. März 2019 gar dubiose Handwerker.
Diese Fragen werden wir hier nicht beantworten können. Jedoch kann festgestellt werden, dass diese mittelalterliche Vermüllung nun überhaupt nicht zu der Kampagne des Landes Sachsen-Anhalt mit dem modernen Denken passt. So darf es nicht weitergehen.
Deshalb möchten wir, dass das Ministerium eine Sonderarbeitsgruppe, die Soko Müll, einrichtet. Den Kommunen und den Landkreisen soll diese Gruppe, welche aus einem Staatsanwalt, einem Pädagogen, einem Kriminalisten und einem Abfallexperten besteht, bei der Ermittlung und Ahndung der Täter helfen. Als Kernaufgabe soll eine Erfassungsgrundlage geschaffen werden, mit der die verantwortlichen unteren Abfallbehörden
schneller und einfacher handeln können.
Außerdem sind in öffentlichen Einrichtungen Aufklärung und Prävention zu betreiben sowie die Ergebnisse und Erfahrungen zu dokumentieren. Denn das Verantwortungsbewusstsein unserer Bürger muss für diese Problematik sensibilisiert werden. Anstatt dem Greta-Hype hinterherzulaufen und die Schule zu schwänzen, sollten Kinder und Jugendliche motiviert werden, an einer sauberen Umwelt aktiv mitzuarbeiten.
Hierzu könnten themenbezogene Projekttage einen Teil beitragen. Um dies zu realisieren, soll im Haushaltsplan 2000/2021 ein Betrag von mindestens 1 Million € jährlich eingeplant werden. Diese Gelder sollen die Kommunen direkt bei der Detektion, Beräumung und Entsorgung unterstützen sowie ihnen bei der Ermittlung der Verursacher helfen. Wir dürfen die Kommunen und Kreise hierbei nicht mehr allein lassen.
Durch die abschreckende Wirkung von deutlich mehr aufgeklärten Taten und der konsequenten Verhängung von empfindlichen Strafen könnte die illegale Müllablagerung erheblich eingedämmt werden und könnten langfristig Kosten eingespart werden.
Ich möchte hierbei auch auf die Erfahrungen der Stadt Hagen in Nordrhein-Westfalen verweisen, die viele Varianten erprobt hat, um dieses Pro
blems Herr zu werden. 16 Müllsheriffs werden jetzt in der Stadt patrouillieren und an Ort und Stelle sofort Verwarn- und Bußgelder kassieren. Für die Hagener Bürger wird dadurch aber auch die Müllgebühr etwas steigen.
Ich bitte Sie, diesem Sachantrag zuzustimmen und damit ein deutliches Zeichen gegen illegale Müllentsorgung zu setzen.
Ich empfehle, den von der Kenia-Koalition bemühten Alternativantrag in der Drs. 7/4191 abzulehnen, da dieser keine neuen Lösungsansätze enthält. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Ich hatte noch drei Sekunden Redezeit.
Frau Ministerin, Sie sagten, dass viele Verursacher nicht ermittelt werden können. Aber, wie ich vorhin erwähnt hatte, sind zum Beispiel im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 298 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.
Es wurden aber nur 151 zum Abschluss gebracht. Ich denke, angesichts des großen Deltas von 50 % ist es schon gerechtfertigt, dass eine aktivere Nachverfolgung stattfindet, weil scheinbar doch viele Täter ermittelt werden können.
Es geht darum, wie man das eben abstellen könnte, damit man das wirklich zu Ende führt, wenn wir schon die Verursacher ermitteln können, um hier vielleicht einerseits über empfindliche Strafen eine Prävention zu erzeugen und andererseits die Kosten für den restlichen Abfall noch mit herauszubekommen.
Könnte Herr Raue den Redebeitrag übernehmen?
Schönen guten Tag, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet nötige Änderungen, die von Jägern, Land- und Forstwirten sowie von anderen Betroffenen nicht abgelehnt werden. Einige Eingaben wurden eingearbeitet, aber einige Fragen sind noch offen, zum Beispiel das CDU-Mantra, dass der Wolf ins Jagdrecht kommen soll. Schon
Kollege Borchert forderte: Daher gehört sie, die Wolfspopulation, in die aktive Kontrolle der Jägerschaft. Aber ich bin sicher, dass Ihnen Kollege Radke mittlerweile erklärt hat, dass die Bewertung des Erhaltungszustandes allein Angelegenheit der EU ist.
Diese hat noch lange keinen guten Erhaltungszustand festgestellt und wird das auch nicht tun. Nein, meine Herren Wolfsfeuertänzer. Kommt nun der Bär, ist auch der in keinem guten Erhaltungszustand? - Wie es auch sei, Herr Borchert - Versprechen nicht erfüllt. Der Wolf bleibt außen vor, wie auch der Biber - leider.
Weiterhin haben wir bei dem köstlichen Rebhuhn einen wahrhaft schlechten Erhaltungszustand. Aber leider ist das Rebhuhn noch immer nicht mit einer ganzjährigen Schonzeit geschützt und darf von September bis Dezember geschossen werden. Darüber sollten wir im Ausschuss ebenso diskutierten wie über den Schutz der Lachmöwe. Zwar entwickelt sich der Bestand in den letzten Jahren positiv, aber auch bei diesem schönen Tier ist der Erhaltungszustand noch lange nicht befriedigend.
Lobend zu erwähnen ist, dass mit diesem Gesetzentwurf den Jägern ermöglicht werden soll, mit Schalldämpfern und, wenn es nötig werden sollte, auch mit Nachtsichtgeräten zu jagen und solche Maßnahmen umzusetzen.
Alles in allem scheint der Gesetzentwurf in Grundzügen das umzusetzen, was zurzeit möglich ist. Im Ausschuss werden wir sehen, ob wir das noch ein wenig innovativer hinbekommen, um vielleicht auch die Entwicklung einer Art, die noch nicht in einem guten Erhaltungszustand ist, zu verbessern.
Ich bitte im Namen des Herrn Loth, der heute leider nicht mehr anwesend sein kann, um Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Werte Herren und Damen Kollegen! Vor nicht allzu langer Zeit geisterte ein Gespenst durch die Zeitungen, durch das die Koalition in Sachsen-Anhalt hätte gesprengt werden können. Welten trafen aufeinander - jedenfalls da, wo noch Meinungen herrschen, also nicht in der Gummi-SPD.
Prinzipiell geht es bei dieser Aktualisierung des Ausführungsgesetzes um nichts anderes als den
Glaubenskampf in der Tierproduktion, an welcher Stelle Kosten und Verluste gegeneinander abgerechnet werden können.
Die GRÜNEN wollen, dass der Verbraucher diese Kosten komplett trägt - mit allen Konsequenzen. Der andere Teil der Streitkoalition möchte, dass die Kosten auf die Allgemeinheit umgelegt werden. In einer Solidargemeinschaft halte ich das für vernünftig.
Über die Änderungen des § 1 und des § 3 Abs. 1, 2 und 3 brauchen wir nicht zu diskutieren; denn diese sind nicht mehr und nicht weniger als Aktualisierungen oder Präzisierungen. Allerdings ist der Vorschlag zu § 3 Abs. 4 meiner Meinung nach absurd; denn ein Bekenntnis zur Weiterführung der anteiligen Finanzierung ist richtig, wichtig und gut. Jedoch sind die Beschränkung allein auf das Jahr 2019, die Absenkung auf 12,5 % im Jahr 2020, also eine Verminderung um 50 %, sowie das Fehlen einer Regelung für die Folgejahre nicht klug und zeugen nicht von einer verlässlichen Politik. Eher scheint hier wieder einmal der Schwanz mit dem Hund zu wedeln.
Ich schlage Ihnen für Absatz 4 die folgende Fassung vor: Das Land erstattet der Tierseuchenkasse für die Gewährung der Beihilfen 25 vom Hundert der Kosten der Beseitigung. Die Tierseuchenkasse rechnet jeweils am Ende eines Kalendervierteljahres mit dem Land ab. Sie erkennen das konservative Profil: bewahren, was sich bewährt hat - wie eben dieser vierte Absatz.
Der Änderungsantrag liegt vor. Ich bitte um Ihre Zustimmung. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kinder sind unsere Zukunft. Berlin ist das erste Bundesland, welches die Kita-Gebühren komplett abgeschafft hat. In Rheinland-Pfalz gibt es die Beitragspflicht für Kinder ab zwei Jahren; in Niedersachsen und in Hessen ist die Kinderbetreuung für Kinder ab drei Jahren beitragsfrei. Auch in Brandenburg müssen Eltern zunächst für das letzte Kita-Jahr kein Geld mehr zahlen. Diese Maßnahmen wurden in den vorgenannten Bundesländern trotz leerer Haushaltskassen umgesetzt.
Die Bevölkerungszahl im Land Sachsen-Anhalt ist seit 1990 um mehr als 20 % gesunken. Danach müsste es eine maßgebliche Aufgabe der Landesregierung sein, ein familien- und kinderfreundliches Umfeld zu schaffen. Die AfD hält die Umsetzung der Abschaffung der Kita-Gebühren für einen wichtigen weiteren Schritt in die richtige Richtung.
Ich frage die Landesregierung: Wann führen wir im Land Sachsen-Anhalt die vollständige Abschaffung der Gebühren für Kindertagesstätten ein?
Das wäre ein deutliches Signal.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kein Ausschuss sollte so nah am Volk und an der Realität des Landes sein wie der Petitionsausschuss. Er ist quasi ein Seismograf für das Stimmungsbild im Land. Die Sorgen und Nöte der
Menschen erreichen uns unmittelbar und ungefiltert.
Mir persönlich macht es viel Freude, mich im Petitionsausschuss zu betätigen und für die Begehren unserer Bürger einzusetzen. Mit fortlaufender Zeit und zunehmender Zahl an Petitionen bekommt man im Petitionsausschuss durch die Häufung gleichartiger Petitionen ein Gespür dafür, ob aus einer Problematik politischer Handlungsbedarf abzuleiten ist.
Wir spüren beispielsweise unmittelbar die Empörung, wenn sich Bürger gegen die nachträgliche Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die vergangenen 20 Jahre zur Wehr setzen.
Der Unmut der Bürger wächst, wenn die Kosten für immer mehr öffentliche Pflichtaufgaben nicht hinreichend finanziert sind. Die Kommunen müssen die Kosten umlegen und an freiwilligen Aufgaben, wie der Finanzierung der Vereinsarbeit, sparen.
Das muss natürlich Rückwirkungen auf unsere politische Arbeit haben. Unsere Anträge im Plenum sowohl zum Wassergesetz als auch zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurden durch die Bürger und ihre Anliegen inspiriert. Unsere wiederholten Anträge zur Aufkündigung des Rundfunkstaatsvertrags resultieren aus den Petitionen zur Rundfunkbeitragspflicht.
Diese ist immer weniger zu rechtfertigen und wird immer weniger nachvollziehbar. Wir können nicht erkennen, dass öffentlich-rechtliche Medien die Vielfalt bestehender Meinungen zutreffend wiedergeben und Informationen ausschließlich sachlich transportieren.
Im Bayrischen Landtag werden geeignete Petitionen öffentlich erörtert, sofern der Petent es wünscht und zugleich Persönlichkeitsrechte Dritter nicht berührt werden. Das sind in der Regel Sammelpetitionen.
Die AfD tritt für die Öffentlichkeit der Ausschusssitzungen im Landtag von Sachsen-Anhalt ein. In sehr vielen Fällen wäre eine öffentliche Erörterung im Petitionsausschuss denkbar. Mehr Transparenz würde der Politikverdrossenheit der Bürger entgegenwirken.
Zusammenfassend ist anzumerken, dass viele Petitionsanliegen nicht eingereicht werden müssten, wenn die Verwaltungen korrekt arbeiten und sich an die geltenden Gesetze halten würden. Behörden müssen sich wieder als Dienstleister begreifen, die natürlich auch die Belange der Bürger berücksichtigen müssen. Diesbezüglich besteht dringender Handlungsbedarf.
Jawohl. - Die Arbeit des Petitionsausschusses würde ich im letzten Jahr insgesamt als durchaus positiv bewerten. Aber es gibt mindestens zwei Petitionen, bei denen sich die Petenten berechtigt empört unzufrieden
ob des Ergebnisses an mich wandten. Das sind bereits zwei zu viel. - Vielen Dank.
Herr Striegel, es geht heute in der Debatte unter anderem um die Förderung und Anerkennung des E-Sports. Ich muss leider aus meiner Erfahrung sagen, dass viele Sportvereine ums Überleben kämpfen und leider keine auskömmliche Finanzversorgung haben, um überhaupt ihren Regelbetrieb aufrechterhalten zu können. Ist die Debatte damit heute nicht ein wenig scheinheilig?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Unser Antrag lautet: Ausbau der Windenergie stoppen, Repowering planen und mehr direkte Demokratie.
Ich hatte für meine drei Minuten eingeplant, vor allen Dingen meinen Vorrednern zu lauschen und vielleicht auf das eine oder andere Thema einzugehen. Ich bin aber entsetzt über das, was hier teilweise vorgebracht wurde: Behauptungen, die nicht bewiesen sind, menschgemachter Klimawandel und ich weiß nicht, was noch alles.
Das alles sind Themen, die die Bürger nur bedingt interessieren. Denn diese schauen in erster Linie auf ihre Stromrechnung und sagen: Das wollen wir nicht, so - die Verspargelung unserer Landschaft - wollen wir es nicht, und wir bemängeln, dass wir kein Mitspracherecht haben. Das Überstülpen, das Aufzwingen dieses Energiewandels, das mögen die Menschen im Lande nicht. Sie möchten angehört und beteiligt werden.
Wenn auch GRÜNE meinen, dass ein weiterer Ausbau der Windenergieanlagen unnötig sei, dann stellt sich die Frage, warum weiter ausgebaut wird. Ein Bedarf oder ein Kapazitätsmangel könne wohl nicht der Grund sein. Ich glaube, wir haben jetzt schon im Land die dreifache Kapazität an Windenergie, die wir eigentlich brauchen. Es drängt sich der Verdacht auf, es geht nur noch ums Geldverdienen. Das ist nicht im Sinne der Bürger.
Die konzeptlose - so muss ich sie nennen - Energiewende muss sofort gestoppt und Bürger und Kommunen
müssen entscheidend bei der Planung und Genehmigung beteiligt werden.