Protokoll der Sitzung vom 19.06.2019

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 74. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie alle auf das Herzlichste.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung liegen mir nicht vor.

Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 35. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Die Fraktion DIE LINKE hat in der Drs. 7/4533 eine Umbesetzung im 15. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss beantragt. Ich schlage vor, dieses Begehren als Tagesordnungspunkt 31 in die Tagesordnung aufzunehmen.

Mir wurde weiterhin signalisiert, dass der Tagesordnungspunkt 17 - Neuordnung von Laufbahn und Ausbildung der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt - ohne Debatte behandelt werden soll.

In Bezug auf die Behandlung des Tagesordnungspunktes 10, nämlich der ersten Beratung eines Gesetzes „Grünes Band der Erinnerung SachsenAnhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“, vorliegend in der Drs. 7/4507, möchte ich anmerken, dass der umfangreiche Gesetzentwurf dem Hohen Haus und damit jedem Einzelnen von uns in gedruckter Fassung seit gestern vorliegt.

Die in § 26 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung genannte Frist, wonach die Beratung frühestens am dritten Tag nach der Verteilung des Gesetzentwurfes beginnt, ist damit überschritten.

Es liegt jedoch gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in unserer Hand, eine Abweichung zu beschließen, sodass wir heute planmäßig in die erste Beratung eintreten könnten.

Vorsorglich möchte ich bereits an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir uns im Falle des Widerspruches gegen diese Verfahrensweise durch eine Fraktion oder acht Abgeordnete mit einer Mehrheit dafür aussprechen können, uns übermorgen erneut zu treffen, um über die genannte Vorlage zu beraten.

Können wir den Gesetzentwurf mit dem Titel „Grünes Band der Erinnerung Sachsen-Anhalt vom Todesstreifen zur Lebenslinie“ in der Drs. 7/4506 heute in erster Beratung behandeln?

(Tobias Rausch, AfD: Wir sind dagegen! Wir wollen den Gesetzentwurf heute nicht behandeln!)

- Ich hätte gleich danach gefragt. Bleiben Sie ganz ruhig. - Wer widerspricht dem soeben vorgetragenen Anliegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Somit wird die Beratung nicht am heutigen Tag stattfinden und ich berufe gleichzeitig für Freitag, 9 Uhr, eine Sitzung ein.

Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Der parlamentarische Geschäftsführer Herr Kurze. Bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, wir möchten eine Änderung der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte für den Donnerstag vorschlagen, und zwar würden wir gern den Tagesordnungspunkt 30 nach dem Tagesordnungspunkt 19 behandeln.

Die Beratung soll, wie vorgesehen, am Donnerstag stattfinden?

Ja, am Donnerstag nach dem Tagesordnungspunkt 19 - Bericht des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR - soll der Tagesordnungspunkt 30 behandelt werden.

Spricht sich jemand dagegen aus?- Das ist nicht der Fall.

Gibt es weitere Anmerkungen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Dann können wir in Bezug auf die Tagesordnung so wie eben beschlossen verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf der 35. Sitzungsperiode. Am heutigen Tage findet um 20 Uhr im Innenhof des Landtagsgebäudes unser parlamentarischer Abend, also das sogenannte Sommerfest, statt.

Die morgige 75. Sitzung beginnt um 9 Uhr.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 1

Beratung

a) Einsetzung eines parlamentarischen Unter

suchungsausschusses

Antrag mehrerer Abgeordneter - Drs. 7/4458

b) Besetzung des 18. Parlamentarischen Un

tersuchungsausschusses

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/4471

Von den anderen Fraktionen liegt mit Blick auf die Besetzung noch kein Antrag vor. Von der Fraktion der AfD liegt dieser Antrag bereits vor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt ein Antrag zur Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses vor. Gemäß Artikel 54 Abs. 1 der Landesverfassung hat der Landtag das Recht und auf Antrag von mindestens einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Den Antrag in der Drs. 7/4458 haben 22 Mitglieder des Landtages unterzeichnet. Damit hat der Landtag die Pflicht, den Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Zunächst erteile ich für die Einbringer dem Abg. Herrn Roi das Wort. Sie haben jetzt das Wort, bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Werte Kollegen Abgeordnete! Ein Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus ist längst überfällig. Die AfD wird ihn einsetzen, ob es Ihnen passt oder nicht.

(Beifall bei der AfD)

Das möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen sagen.

Von Sachsen-Anhalt aus startet heute die parlamentarische Großoffensive gegen den Linksextremismus in Deutschland und auch in SachsenAnhalt, meine Damen und Herren.

(Lachen bei der CDU und bei der SPD)

Wir tun das im Auftrag der Wähler und vieler Bürger da draußen, die das von uns als Politiker einfach erwarten.

(Beifall bei der AfD)

Wir wollen all das an die Öffentlichkeit ziehen, was Sie von den Altparteien versuchen, mit aller Macht zu verheimlichen. Dazu komme ich noch.

(Zuruf von Angela Gorr, CDU)

Ich habe in der letzten Sitzung bereits umfassend dargelegt - das können Sie in dem Plenarprotokoll vom Mai nachlesen -, wie die Blockparteien von der LINKEN bis zur CDU oder, wie es seit Neuestem heißt, das Görlitzer Bündnis

(Ulrich Siegmund, AfD, lacht)

sämtliche Initiativen der AfD in der Enquete-Kommission zum Linksextremismus in Sachsen-Anhalt

blockieren, Expertenanhörungen verhindern, Beschlussanträge auf Befassung mit aktuellen Vorfällen ablehnen, zusätzliche Sitzungen nicht wollen und zu allem Überfluss die Öffentlichkeit der Sitzungen nicht zu lassen.

An dieser Stelle fragt man sich im Übrigen, wie das mit der Forderung nach Transparenz im Landtag zusammenpasst; denn insbesondere in den Wahlprogrammen der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN ist von mehr Transparenz im Landtag die Rede. Wenn es aber um die Öffentlichkeit in den Ausschüssen geht, dann lehnen Sie alle Anträge ab. Das passt nicht zusammen.

(Beifall bei der AfD)

Natürlich will die SPD das alles überhaupt nicht. Sie hat es angekündigt. Sie will sogar den von uns beantragten Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus vor dem Landesverfassungsgericht prüfen lassen. Sie will also dagegen klagen.

Es reicht also nicht, dass Sie in der EnqueteKommission alles lahmlegen und alles ablehnen, was die AfD an Inhalten eingebracht hat. Erst haben Sie versucht, über den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in unseren Zwischenbericht einzugreifen und damit in ein Minderheitenrecht. Jetzt wehren Sie sich auch noch juristisch mit Händen und Füßen und wollen das Landesverfassungsgericht bemühen.

(Lars-Jörn Zimmer, CDU: Das ist nicht Ihr Bericht, sondern der der Kommission!)