Daniel Roi

Sitzungen

7/5 7/6 7/8 7/9 7/10 7/11 7/12 7/13 7/14 7/15 7/16 7/17 7/21 7/22 7/23 7/25 7/26 7/27 7/28 7/30 7/31 7/33 7/34 7/35 7/36 7/37 7/38 7/39 7/40 7/41 7/42 7/43 7/44 7/45 7/46 7/47 7/49 7/50 7/51 7/53 7/54 7/55 7/56 7/57 7/58 7/59 7/60 7/61 7/63 7/64 7/65 7/66 7/67 7/68 7/70 7/71 7/72 7/73 7/74 7/75 7/78 7/80 7/81 7/83 7/84 7/85 7/86 7/87 7/88 7/89 7/90 7/92 7/93 7/94 7/95 7/96 7/100 7/101 7/102 7/104 7/105 7/106 7/107 7/108 7/109 7/110 7/111 7/112 7/113 7/114 7/116

Letzte Beiträge

Vielen Dank Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Werte Kollegen! Konkrete Sofortmaßnahmen für unsere Feuerwehren im Land, das fordert die AfD-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag.
Die Vertreter der Feuerwehren haben sich schon am 18. November an die Landesregierung gewandt und wollten sich mit einem offenen Brief Gehör verschaffen. Zentraler Kern der Kritik ist die von Finanzminister Richter geplante Streichung der Finanzmittel für die Feuerwehren.
Er schlägt konkret vor, die Förderung für den Bau von Wachen zu streichen und die vom Landtag eingestellten Mittel für den Neubau von Wachen nicht freizugeben. Es passiert damit genau das, was wir von der AfD gesagt haben, wovor wir gewarnt haben: Das sogenannte 100-Millionen-€Programm von Show-Minister Stahlknecht war eine wohlklingende Mogelpackung, die nur dazu diente, die Feuerwehrleute zu beschwichtigen.
Das ist natürlich typisch CDU. Nun kann man sagen, mittlerweile ist der Herr Stahlknecht zwar politisch verblichen, aber die Probleme bestehen natürlich noch immer.
Was ist die Antwort der Landesregierung? - Man antwortet erst gar nicht auf den offenen Brief der Feuerwehrleute, zumindest fehlt bisher jegliche öffentliche Stellungnahme. Bis heute lässt also eine Antwort auf sich warten.
Die von den Kreisbrandmeistern und dem Landesfeuerwehrverband geforderte Videokonferenz bzw. Konferenz zur Klärung der Fördermittelproblematik fand bis heute nicht statt. Diese Landesregierung ignoriert also die Anliegen der Feuerwehren.
Meine Damen und Herren! Ich kann nur sagen: So sieht kein respektvoller Umgang mit den Feuerwehren in unserem Land aus. Das Schlimme an der Sache ist, dass die Regierung dann sogar noch einen draufsetzt in der ganzen Frage: Sie machen nämlich ausgerechnet den Minister, der die bereits verhandelten und zugesagten Finanzmittel für die Feuerwehren kürzen will, nun auch noch zum neuen Innenminister.
Nach dem Rauswurf von Herrn Stahlknecht übernimmt ausgerechnet der Kürzungsminister Richter das Innenressort. Als ich das gehört habe, dachte ich mir: Kann das jetzt wirklich wahr sein? Ist das der Ernst der CDU? - Aber offensichtlich war es so. Ich hätte Ihnen wirklich viel zugetraut, aber das schlägt dem Fass den Boden aus. Denn es ist ganz einfach so: Das sind zwei große Ministerien, die vor großen Herausforderungen stehen. Das Innenministerium ist unter anderem für die Kommunen zuständig. Das Finanzministerium ist in der Coronakrise natürlich auch stark beansprucht. Nun einen Minister dafür zu nehmen, das ist schon ziemlich sportlich.
Wie gesagt, ein deutlicheres Zeichen an die Feuerwehren hätten Sie nicht setzen können. An der Stelle muss man auch sagen: Dieses Zeichen ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden einzelnen Feuerwehrmanns.
In unserem Antrag fordern wir deshalb dazu auf, ein deutliches Zeichen aus dem Landtag heraus zu setzen, sodass die Mittel wie geplant ausgezahlt werden. Wir fordern außerdem, dass sich die Landesregierung einmal die Mühe macht und anfängt, den Investitionsbedarf im Land überhaupt zu ermitteln.
Zu der Großen Anfrage vor rund zwei Jahren hieß es noch: Die Antwort wäre in der Zeit nicht möglich gewesen. Also, zwei Monate haben nicht ausgereicht, um eine Aussage zu treffen, was wir überhaupt mittelfristig an finanziellen Mitteln brauchen, um die Feuerwehrhäuser zu sanieren.
In der Antwort auf meine Kleinen Anfrage in der Drs. 7/6930 aus dem November dieses Jahres heißt es - ich zitiere -:
„Qualifizierte Aussagen zum Zustand der Feuerwehrgebäude sind durch die Landesregierung nicht möglich.“
Dann reden Sie noch von kommunaler Selbstverwaltung - das wissen wir - und verweisen auf die
Verantwortung der Kommunen als Träger der Feuerwehren - auch das wissen wir.
Aber, meine Damen und Herren, eine Landesregierung, die nicht in der Lage ist, anhand der bestehenden Risikoanalysen und der Brandschutzbedarfspläne der Gemeinden in SachsenAnhalt - es sind 222 nach der Gebietsreform - ein Lagebild zu erarbeiten, das einmal in den Kommunen abzufragen und daraus einen mittelfristigen Finanzbedarf zu ermitteln, hat überhaupt kein Interesse am Abbau des Investitionsstaus, weil sie das nicht wissen will. Denn was ich nicht weiß, kann ich auch nicht beantworten, wenn ich die Frage beantworten will: Wie hoch muss denn das Investitionsvolumen sein? - Wenn ich eine Fördermittelpolitik, Förderprogramme auflegen will, dann muss ich doch wissen, was ich überhaupt im Land brauche.
All das interessiert Sie nicht. Deswegen machen Sie auch Ihre Arbeit aus unserer Sicht nicht. Daher fordern wir Sie in diesem Antrag dazu auf. Ich hoffe, dass der Finanzminister und das ganze Parlament zur Einsicht kommen, das zu unterstützen.
Wir fordern also, dass endlich etwas passiert und das Volumen des gesamten Investitionsstaus auch einmal ermittelt wird.
Ein zweiter Schritt - das sage ich an der Stelle ganz klar - muss es sein, die Förderpolitik insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Der Chef des Landesfeuerwehrverbandes Herr Kai-Uwe L. nannte diese Fördermittelpolitik schon zum Jahreswechsel 2019/2020 „undurchsichtig und nicht mehr vertrauenswürdig“.
Ich sehe das ähnlich. Es fällt doch immer mehr auf, wenn man so ins Land hineinschaut, dass Fördermittel auffallend oft ausgerechnet dahin fließen, wo CDU-Abgeordnete ihren Wahlbereich haben. Versteckte Wahlkampfhilfe, meine Damen und Herren, für Parteifreunde ist keine vernünftige Fördermittelpolitik. Das will ich an der Stelle auch einmal sagen.
Wir brauchen mehr Transparenz und vor allem eine schnellere Bearbeitung der Fördermittelanträge. Das würde den Feuerwehren wirklich helfen.
Deshalb fordern wir, unverzüglich die geforderte Anhörung, gern auch in Form einer Videokonferenz, mit den Kreisbrandmeistern und dem Landesfeuerwehrverband sowie den Fraktionen das Landtages zum Thema Fördermittelproblematik endlich durchzuführen, damit das geklärt werden kann. Auch das, wie ich schon erwähnte, hat etwas mit Respekt vor der Arbeit der freiwilligen Feuerwehren zu tun.
Dann lassen Sie mich noch auf den Punkt 4 unseres Antrages eingehen. Hierbei geht es um den Appell an die Kommunen, ihre Regelungen zum Verdienstausfall so zu gestalten, dass der tatsächliche Verdienstausfall für Selbstständige ersetzt wird. Denn gerade tagsüber ist jede einzelne Einsatzkraft absolut wichtig. Sie sind darauf angewiesen, selbstständige Arbeiten oftmals in der Nähe oder sogar im selben Ort durchzuführen und sind natürlich auch potenzielle Einsatzkräfte, wenn sie tagsüber alarmiert werden.
Wenn in einer Feuerwehr - das ist zum Beispiel in der Stadt Bitterfeld-Wolfen der Fall - mehrmals in der Woche tagsüber ein Einsatz ist, dann überlegt sich zum Beispiel ein selbstständiger Handwerker irgendwann, ob er es sich leisten kann, seine Baustelle für 13 €, für 16 € oder jetzt, bei dem neuen Höchstsatz, für 19 € zu verlassen, um zum Meldereinlauf zu fahren, wenn er seinen Verdienstausfall nicht vollständig ersetzt bekommt.
Daher rufen wir die Kommunen auf - auch wenn das natürlich im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung jede Kommune selbst entscheiden muss -, eine entsprechende eindeutige Regelung in jeder Satzung zu treffen und die Höchstgrenzen auch an die tatsächlichen Löhne vor Ort anzupassen. Denn das stärkt nicht nur den Mittelstand, sondern dadurch wird auch die Einsatzbereitschaft gestärkt und es wird viel Streit in den Kommunen vor Ort vermieden.
Am Ende dient das der Sicherheit aller Bürger und ist auch Wertschätzung und Anerkennung für die Leute, die das tagsüber machen und von der Baustelle losfahren.
Lassen Sie mich noch zu dem letzten, zu dem Punkt 5 unseres Antrages etwas sagen: Thema Feuerschutzsteuer. Das haben wir als AfD-Fraktion seit unserem Einzug in den Landtag schon mehrfach hier thematisiert. Ja, die gestiegenen Auszahlungen in dem Bereich zu Beginn oder zur Mitte der Legislaturperiode haben wir begrüßt. Die Untergrenze von 3 Millionen € im Brandschutzgesetz, die irgendwann in dieser Legislaturperiode einmal eingezogen wurde, kam natürlich auch aufgrund des Druckes der AfD. Das ist vollkommen klar.
Ich sage es noch einmal: Im damaligen Gesetzentwurf, mit dem wir die 3 Millionen € festgezurrt haben - - In der Begründung zum Brandschutzgesetz ist an mehreren Stellen die Rede davon, dass die Zahlungen schrittweise zu erhöhen sind und erhöht werden. Im letzten Jahr waren wir immerhin bei 5 Millionen € angekommen. Doch dann hat diese Koalition das Ansinnen des Innenministers Stahlknecht mitgetragen und im Haushalt für 2020, also für das aktuelle Jahr, eine 40-prozentige Kürzung herbeigeführt: von 5 Millionen € auf 3 Millionen €.
Begründet wurde dies wie folgt: Die Kommunen bekämen aus anderen Töpfen mehr Geld. Von 80 Millionen € war dabei die Rede. Das Problem ist aber, insbesondere - davor haben wir gewarnt - wenn eine Wirtschaftskrise kommt, haben die Kommunen andere Sorgen oder viele Bereiche, in denen man sparen muss.
Deswegen sagen wir: Wir müssen diesen Fehler beheben und müssen die vollständige Auszahlung der Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer fest in das Brandschutzgesetz schreiben. Denn dann fließen die Mittel auch zweckgebunden für den Brandschutz an die Kommunen. Das ist aus unserer Sicht das Entscheidende.
Denn, wie schon erwähnt, durch die Coronakrise, die ja am Ende eine Wirtschaftskrise ist, sind viele Haushalte der Kommunen in Schieflage geraten, noch mehr als schon zuvor, was dazu führt, dass in allen Bereichen gespart werden muss.
Leidtragende sind dann vor Ort die Einsatzkräfte der Feuerwehren, wenn es zum Beispiel um die Frage der persönlichen Schutzausrüstung geht. Meine Anfrage zu dem Thema Einsatzhygiene offenbart, wie viele Kommunen keine Wechselmonturen vorhalten. Das Stichwort Feuerkrebs kommt in die Diskussion. Viele Kommunen haben bis heute keine Wechselmonturen, und viele Kommunen haben auch veraltete Einsatzsachen, die abgelaufen sind, mit denen die Feuerwehrleute herumlaufen müssen.
Das alles ist natürlich eine Frage des Geldes, das viele Kommunen insbesondere in der Wirtschaftskrise nicht haben. Fließen jedoch mehr Mittel zweckgebunden - das ist der Hintergrund unserer Forderung -, dann kommt auch mehr Geld bei den Feuerwehren, bei den Rettungskräften an. Deshalb fordern wir den Landtag auf, das endlich auf den Weg zu bringen. Andere Bundesländer haben das in ihrem Brandschutzgesetz.
Eines will ich abschließend sagen: Corona hin, Corona her - wir haben darüber heute schon diskutiert -, egal welche Maßnahmen die Regierung beschließt und wie viel volkswirtschaftlicher Schaden und damit auch Schaden finanzieller Art in den Kommunen angerichtet wird, selbst wenn Sie Ausgangssperren verhängen und was nicht noch alles, die Feuerwehren in unserem Land müssen trotzdem rund um die Uhr einsatzbereit sein und sie müssen auch immer ausrücken, zu jeder Tages- und Nachtzeit. Sie müssen funktionieren. Dafür braucht es auch Motivation und Anerkennung. Da kann man ihnen nicht mitten in der Krise den Finanzhahn abdrehen, sehr geehrter Herr Richter. So etwas geht gar nicht. Deshalb haben wir diese Initiative heute ergriffen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Es muss nicht mehr viel gesagt werden, außer vielleicht - ich weiß nicht, ob der Finanzminister wenigstens einmal hochgeguckt hat -: Ich finde es schon bezeichnend, dass der Finanzminister, der ja jetzt auch Innenminister ist, es nicht einmal schafft, dazu einen Satz zu sagen und vielleicht auch einmal zu sagen, was denn nun ist mit den eben von Herrn Erben angesprochenen Verpflichtungsermächtigungen, was denn ist mit den Geldern, die in dem Brandbrief der Feuerwehren angesprochen wurden. Was wird denn nun damit? Können Sie denn heute hier keine Aussage dazu treffen? - Das wäre meine Frage.
Ich weiß ja nicht, Frau Präsidentin, ob der Minister darauf antworten muss, wenn ich in meiner Rede die Frage formuliere. Aber das ist der Hintergrund: Man schafft es nicht, den Brief zu beantworten, und man schafft es dann noch nicht einmal, in der letzten Plenarsitzung des Jahres hier überhaupt ein Wort dazu zu verlieren. Ich finde es wirklich sehr, sehr armselig - das muss ich einmal so deutlich sagen -, dass Sie es nicht schaffen, hier drei Sätze dazu zu sagen und den Kameraden im Land ein Signal zu geben.
Herr Erben hat für alle gesprochen, also für die Fraktionen der Kenia-Koalition. Er hat es heute zumindest geschafft, sich nicht an einzelnen Wörtern aufzuhängen und sich aufzublasen wie ein Gockel, wie das sonst immer passiert.
Wir kennen das ja aus der letzten Debatte.
Ich will nur eines sagen, Herr Erben. Sie haben diesen Brief der Feuerwehrkameraden beantwortet, und da haben Sie hineingeschrieben, der Innenminister Stahlknecht hätte die Feuerschutzsteuer gekürzt.
- Doch, das steht da drin.
- Dann habe ich einen anderen Brief vorliegen, der Ihre Unterschrift trägt. Sie verweisen darauf, dass der Innenminister das gemacht hat.
Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass der Haushalt nicht von Herrn Stahlknecht beschlossen wird,
selbst wenn er das vorgeschlagen hat.
- Ich lüge nicht rum.
Gut, ich gehe trotzdem darauf ein.
Herr Erben hat gerade gesagt, der Minister hat einen Haushalt eingebracht mit dieser Kürzung. Jetzt haben Sie das genau bestätigt.
- Das ist das, was ich jetzt sagen wollte. Sie haben mich ja nicht ausreden lassen. Das, was ich jetzt sagen wollte, ist,
dass nicht der Minister den Haushalt beschließt, Herr Erben, sondern Sie. Sie haben eine Stimme
als Abgeordneter und sind Haushaltsgesetzgeber. Und die Mehrheit dieses Landtages ist die Koalition, der Sie angehören, weil Sie regierungstragende Fraktionen sind. Die SPD hat diesem Haushalt zugestimmt.
Und es wird noch viel schlimmer, Herr Erben. Es gab zwei Änderungsanträge der AfD: diese Streichung herauszunehmen und diese Mittel hochzusetzen auf 10 Millionen €. Sie haben dagegen gestimmt.
Jetzt tun Sie so, als ob Herr Stahlknecht das eingebracht hätte und das dadurch gekommen wäre. Sie müssen dann aber schon so ehrlich sein, auch zu sagen, dass Sie hier die Möglichkeit gehabt hätten, durch einen Änderungsantrag das abzuändern.
Das sollten Sie vielleicht beim nächsten Mal in den Antrag schreiben.
Ich kann nur sagen: Sie lösen nicht die Probleme, Sie sind die Ursache für die Probleme hier im Land.
Aber jetzt ist meine Redezeit zu Ende.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Aldag, ich wollte Sie erst für Ihre Selbstkritik loben, dass Sie als Koalition bisher nichts zustande gebracht haben, was sich Gesetz nennen könnte. Dann haben Sie aber zurückkritisiert, dass keine Vorschläge vorgelegt werden. Also, jetzt liegt ja einer vor. Das wollte ich nur noch einmal sagen. Sie haben in der Tat immer noch nichts geliefert außer Anträge, die wir auch gestellt haben, in die Ausschüsse zu verweisen und sie dort zu beerdigen.
Ich will aber noch eine konkrete Frage stellen, die bei Frau Schindler schon eine Rolle gespielt hat, und zwar zu den Importen, die dann verbrannt werden. Wir haben in Sachsen-Anhalt auch Müll, der verbrannt wird. Es gibt zum Beispiel Müll aus Großbritannien, der in Magdeburg verbrannt wird. Wo wollen Sie denn gesetzlich angreifen, um das zu verhindern? - Das ist eine entscheidende Sache, bei der wir eingreifen müssen; denn Sachsen-Anhalt hat bundesweit fast die größte Kapazität an Müllverbrennungsanlagen und darin sehe ich ein großes Problem.
Ich habe gestanden für eine Intervention.
Ich habe, als wir damals das Abgeordnetengesetz im Rahmen der Parlamentsreform hier beschlossen haben, dort vorn gestanden und Ihnen einen kräftigen Schluck aus der Pulle vorgeworfen. Damals wurde es sehr laut und ich wurde angeschrien.
Ich habe damals davon gesprochen, dass Sie planen, sogar 10 Cent dafür auszugeben, wenn jemand mit dem Fahrrad kommt. Daraufhin ist Herr Striegel fast vom Stuhl gefallen; die GRÜNEN und die SPD haben herumgebrüllt - man hat nichts mehr verstanden - und gesagt, dass ich hier Quatsch erzähle. Ich war jetzt höchst erstaunt darüber, dass Sie den Gesetzentwurf vorstellen und darin genau das steht, was ich damals sagte, dass das in der Parlamentsreform Ihre Idee ist.
Es ist wirklich - - Ich habe kaum noch Worte dafür, dass Sie jetzt, nachdem Sie die ganzen Änderungen in der Parlamentsreform herbeigeführt haben, tatsächlich den letzten Tropfen auch noch herausholen, wie ich Ihnen das auch vorgeworfen habe. Sie haben gesagt, es gibt keine Debatte, aber ich wäre sehr gespannt gewesen, was die GRÜNEN dazu sagen; denn sie haben sich so aufgeregt, dass ich hier so einen Unsinn erzählt habe. Aber jetzt haben Sie bestätigt, dass ich recht hatte. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Also, Herr Haseloff, ich glaube nicht, dass die jetzt verordneten Maßnahmen dazu führen, dass die Menschen sich weniger privat treffen. Ich will nicht noch einmal ins Detail gehen, aber es sind ja vorhin die Zahlen genannt worden, in welchen Bereichen es Infektionen gegeben hat. Ich glaube, dass Ihre Maßnahmen gerade dazu führen, dass private Kontakte zunehmen werden, rein faktisch. Und ich glaube, dass Ihre Maßnahmen nicht verhältnismäßig sind. Das hat auch das Urteil zum Beherbergungsverbot gezeigt.
Ich will Ihnen aber etwas anderes sagen, nämlich wie die Maßnahmen zustande kommen. Sie haben in Ihrer Regierungserklärung gleich am Anfang gesagt, die Landesregierung habe sich mehrfach mit dem Landtag abgestimmt. Das waren Ihre Worte.
Als Abgeordneter des Hohen Hauses und des Landtages möchte ich dem entschieden widersprechen. Sie haben uns lediglich über Ihre Verordnungen in Kenntnis gesetzt, und zwar jeweils, nachdem sie in Kraft getreten sind. Das ist auch heute wieder der Fall.
Herr Ministerpräsident, wenn man sich abstimmt, dann stimmt man eben über etwas ab. Eine Abstimmung über die von Ihnen verordneten Maßnahmen hat es in diesem Landesparlament noch nicht gegeben.
Das will ich hiermit feststellen. Ich fordere Sie auf, in der Öffentlichkeit nicht das Bild zu zeichnen, der Landtag habe darüber abgestimmt oder man habe sich im Landtag abgestimmt; denn es ist schlicht und ergreifend die Unwahrheit, was Sie der Öffentlichkeit sagen.
Ich kann Ihnen des Weiteren sagen - ich habe ja zwei Minuten Zeit -, Sie haben gesagt, Sie bekommen Anrufe und Nachrichten. Auch ich als Abgeordneter und wir als Abgeordnete bekommen Nachrichten von Eltern, von Unternehmern, von verzweifelten Gastwirten, die diese Maßnahmen infrage stellen. Sie fragen uns, was wir dagegen tun und was hier im Landtag los ist, warum es dafür eine Mehrheit gibt.
Genau das ist der Grund meiner Intervention. Indem Sie sagen, es hat hier eine Abstimmung gegeben, sagen Sie die Unwahrheit. Ich bin nicht mehr bereit, mich als Abgeordneter für Maßnahmen zu rechtfertigen, die Sie per Verordnung durchsetzen.
Das wollte ich Ihnen mit auf den Weg geben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Hohes Haus! Der ehemalige Staatschef Frankreichs Jacques Chirac hat einmal gesagt: Es ist die Aufgabe der Opposition, die Regierung abzuschminken, während die Vorstellung läuft.
Meine Damen und Herren! Genau das hat die AfD mit Ihnen gemacht.
Die einzige Ergänzung, die man bei dem Thema Linksextremismus noch bringen muss, ist, dass die Linkspartei mittlerweile zur Regierungskoalition gehört und innerhalb dieses Kartells die Regierung in allem unterstützt, wenn es darum geht, zu vertuschen, zu täuschen und zu verharmlosen. Das ist jetzt bestätigt worden.
Zu Ihrem Boykott des Zwischenberichts hat Herr Dr. Grube beim letzten Mal übrigens nicht geredet, Herr Krause, sondern er hat über Rechtsextremismus geredet. Darüber haben wir in der letzten Sitzung schon eine Debatte geführt, in der es niemand von Ihnen geschafft hat, überhaupt ans Mikro zu kommen, außer Herr Grube, aber der faselte dann am Thema vorbei.
Allein die Tatsache, dass die Linkspartei bei dieser Frage so fest an Ihrer Seite steht, an der Seite der Regierungskoalition, müsste doch eigentlich so manchen Konservativen in der CDU zum Nachdenken bewegen. Aber, wie man sieht, das juckt Sie alles nicht - nicht einmal die Tatsache, dass die Linkspartei auf ihrem Parteitag per Beschluss - das steht in unserem Sondervotum - den Schulterschuss zur Interventionistischen Linken besiegelt hat oder dass Frau Quade Autorin in der Zeitschrift der Roten Hilfe ist.
All das führt nicht zum Umdenken bei Ihnen. Nein, Sie geben sogar noch einen gemeinsamen Bericht - das muss man sich einmal vorstellen - mit der LINKEN zusammen ab und haben nicht einmal eine eigene Meinung. Herr Krause, viel haben Sie in den zwei Jahren nicht gesagt.
Meine Damen und Herren! Durch die Arbeit der Enquete-Kommission „Linksextremismus“ wissen wir nun Details über die Aktivitäten der Interventionistischen Linken in Sachsen-Anhalt, zum Beispiel bei den Bildungswochen gegen Rassismus in Halle in den Jahren 2017 und 2018.
Genau diese IL wird seit Jahren auf der Bundesebene durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Die Bildungswochen gegen Rassismus wurden übrigens auch seitens der Landeszentrale für politische Bildung gefördert - das war auch mehrfach Thema im Plenum - und auch durch die Bundesinitiative „Demokratie leben“. All das hat die AfD aufgedeckt, wer das alles fördert. Doch es interessiert Sie nicht, mit wem Sie dabei Seite an Seite zusammenarbeiten und wer aus der Regierung all das unterschreibt.
Dann kommen wir noch zu den Verstrickungen von Miteinander e. V. zu Linksextremisten, die wir mit Quellen offengelegt haben. Ich habe bisher noch keine inhaltliche Würdigung von Ihnen vernommen.
- Auch von Ihnen, Herr Striegel, nicht; das ist mir klar. Sie waren selbst in dem Verein tätig.
Die einzige Antwort, die Sie alle haben, ist, dem Verein noch mehr Geld zu geben. Im aktuellen Haushalt haben Sie das noch einmal aufgestockt. Das ist Ihre Antwort darauf.
Unsere dargelegten Erkenntnisse beweisen, dass der von Ihnen mit Millionen geförderte Verein Miteinander e. V. nicht nur Marschkolonne der Linken ist, wie es Herr Stahlknecht einmal gesagt hat,
sondern fester und ständiger Begleiter von Linksextremisten, ja sogar Stichwortgeber.
Sie wollen eben nicht - deswegen haben Sie den Bericht auch blockiert -, dass herauskommt, dass Herr Begrich bei „30 Jahre Antifa in Ostdeutschland“ auf dem Podium saß. Sie wollen nicht, dass herauskommt, dass er Autor der linksextremen Zeitschrift „AK“ ist.
Und Sie wollen nicht, dass herauskommt, dass Herr Begrich bei der Gruppe „Prisma“ in Leipzig auftrat, die sich ebenso selbst zur Interventionistischen Linken zählt. All das wollen Sie nicht, Herr Striegel. Im Gegenteil: Sie wollen all diese Leute und deren Netzwerke nutzen, um sie gegen die AfD einzusetzen,
weil Sie eben nicht in der Lage sind, uns mit Sachpolitik zu entzaubern, wie Sie es immer gesagt haben,
oder uns irgendetwas entgegenzuhalten, während Sie mit Ihrer Politik das Land an die Wand fahren. Deshalb Ihre ganze Show, die Sie über 19 Monate hinweg hier geboten haben. Doch wir haben Sie abgeschminkt. Aber keine Sorge, die Vorstellung ist noch lange nicht vorbei. Verlassen Sie sich darauf: Wir werden weiterhin dafür sorgen, dass die Bürger erfahren, wen Sie mit Steuergeldern fördern und was Sie alles in diesem Land zulassen. Darauf können Sie sich verlassen, dafür sorgt die AfD. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich habe zunächst eine Anmerkung zu dem, was eben gesagt wurde, wenn mir dies gestattet ist. Sie sollten bitte einmal in den aktuellen Verfassungsschutzbericht hineinschauen. Dort sind unter dem Stichwort „Tötungsdelikte“ - es geht um das Jahr 2019 - erstmals zwei versuchte Tötungsdelikte in Sachsen-Anhalt - diese zählen ja dazu - aufgeführt worden. Bei einem wurde einem Menschen mit einem Hammer der Schädel eingeschlagen. Auch das ist in Sachsen-Anhalt passiert. Deswegen kann man auch einmal das Wort „Linksextremismus“ in eine solche Regierungserklärung mit einbauen.
Zu meiner Frage. Die AfD hat ein Grundsatzprogramm verabschiedet, aus dem hervorgeht, dass
wir dafür sind, Steuern am Ort der Wertschöpfung zu entrichten. Das ist insbesondere ein Problem des Ostens. Sie haben dieses Problem nach 28 Jahren deutsche Einheit auch erkannt. Entsprechend der Forderung der AfD haben Sie Ende des Jahres 2018 gefordert, dass alle Unternehmen, die hier bei uns in Sachsen-Anhalt und anderswo im Osten Geld verdienen, vor Ort auch die Gewerbesteuern zahlen. Das unterstützen wir ausdrücklich.
Sie haben angekündigt, im Jahr 2019 mit dem Finanzminister Scholz eine entsprechende Initiative zu starten. Nun befinden wir uns schon am Ende des Jahres 2020. Können Sie mir sagen, wo diese Initiative steckengeblieben ist? Mir ist nicht bekannt, dass Sie in irgendeiner Weise im Bundesrat tätig geworden sind, außer dass Sie im März 2019 ein Interview in der „Volksstimme“ gegeben haben, in dem Sie diese Forderung wiederholt haben. Jetzt, anlässlich 30 Jahren Wiedervereinigung, haben Sie wieder die gleiche Forderung aufgestellt. Seit zwei Jahren fordern Sie das also, sind aber aus meiner Sicht noch nicht tätig geworden.
Oder korrigieren Sie mich und sagen mir, wann Sie das im Bundesrat konkret eingebracht haben.
Ja, eine Nachfrage. Wann wurde das eingebracht? War das im letzten Jahr oder in diesem Jahr?
Mich würde auch noch interessieren - Sie haben den Strukturwandel angesprochen -, wann die Richtlinie für unser Bundesland kommt, in der diese Aspekte geregelt werden. Denn aus den Kommunen wird schon erbeten, dass wir klar sagen, wie das Geld verteilt werden soll.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Wir debattieren heute über die seit nunmehr zwei Jahren andauernde Blockadehaltung der Altfraktionen in der Enquete-Kommission „Linksextremismus“.
Bevor ich aber zu der Blockadehaltung komme, darf ich noch einen positiven Aspekt aufnehmen, der sich zumindest ergibt, wenn ich in die Rednerliste gucke, nämlich dass sich der Innenminister Herr Stahlknecht, der jetzt gerade hinausgegangen ist und der nach meiner Erinnerung an keiner Sitzung als Zuhörer teilgenommen hat,
heute äußern will und etwas zu den Abläufen der Sitzungen sagen will.
Anstatt sich also um die Aufklärung linksextremer Umtriebe zu kümmern, will die Landesregierung nun anscheinend darüber berichten, wie sie die parlamentarischen Abläufe des Landtages bewertet. Dazu nur folgender Hinweis: Der Landtag beaufsichtigt die Landesregierung und nicht umgekehrt.
Trotzdem freuen wir uns über das Interesse, das nun allerdings scheinbar doch nicht vorhanden ist. Ich wäre auf den Redebeitrag von Herrn Stahlknecht gespannt gewesen. Wir reden heute nämlich über einen wirklichen Skandal mit dreisten Lügen und unglaublichen Vorgängen in der Enquete-Kommission. Damit komme ich zu Ihrer Blockadehaltung.
Neben der Tatsache, dass in der Enquete-Kommission „Linksextremismus“ wiederholt Anträge der AfD-Fraktion auf Anberaumung zusätzlicher Termine abgelehnt wurden, möchte ich aufgrund der knappen Zeit nur einige wenige Beispiele benennen, die den absoluten Tiefpunkt in zwei Jahren Enquete-Kommission darstellen.
In der Sitzung am 10. Dezember 2018 schlug der Abg. Sebastian Striegel von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die Koalitionsfraktionen - er tritt in der Enquete-Kommission wie der Pressesprecher für alle auf - unter anderem einen Sitzungstermin am 28. August 2019 vor. Begründung: Die Enquete-Kommission könne sich dann dem Verfassungsschutzbericht des Jahres 2018 widmen.
Auf Nachfrage durch einen Sachverständigen, ob bis dahin der Verfassungsschutzbericht überhaupt vorliege, wurde erklärt, davon sei auszugehen. Der Termin mit diesem Inhalt wurde unter anderem mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Da der Termin am 28. August 2019 erneut platzte und sich die Sitzung damit in das Jahr 2020 hinausschob, behauptete nun die Koalition selbst am 26. Februar dieses Jahres, diesen Beschluss gebe es überhaupt nicht. Im Gegensatz zu dem, was im Dezember 2018 beschlossen und im Protokoll festgehalten wurde, behauptete nun die Koalition, der Beschluss laute anders, nämlich sich mit dem Verfassungsschutzbericht 2019 beschäftigen zu wollen. Da dieser Bericht noch nicht vorliege - im Februar dieses Jahres -, sei die Sitzung sofort zu beenden.
Obwohl Sie durch das von Ihnen selbst als richtig bestätigte Protokoll der glatten Lüge überführt werden - schauen Sie in die Niederschrift über die Sitzung vom Dezember 2018 - und Sie auch darauf hingewiesen wurden, dass etwas anderes beschlossen wurde, beantragten Sie, die Sitzung
abzusetzen, und drückten das mit Ihrer Mehrheit durch. Die Mitglieder der Enquete-Kommission waren erneut vergebens angereist.
Frau Dr. Pähle verstrickte sich dabei - auch protokollwirksam - in ein Lügenkonstrukt, an das sie am Ende wahrscheinlich selber nicht mehr glaubte. Aber getrieben vom Aktivisten Dr. Grube blieb sie beharrlich bei ihrer Meinung, das sei alles so gewesen. - Das waren ihre Worte.
Die Sachverständigen der Landesregierung - das ist der eigentliche Skandal - waren zu diesem Zeitpunkt ohnehin schon hinter dem Rücken des Vorsitzenden Kohl aufgefordert worden, nicht zu erscheinen - das muss man sich einmal überlegen! -, und zwar von Sebastian Striegel höchstpersönlich, der sowohl den Termin als auch den Inhalt selbst vorgeschlagen hatte, um dann die Sitzung mittels einer Lüge zu hintertreiben. Was für ein erbärmliches Spiel, meine Damen und Herren!
Die Landesregierung behauptet in der Antwort auf die Kleine Anfrage in der Drs. 7/6167 meines Kollegen Mario Lehmann auch noch, die Mitarbeiter der Landesregierung seien bereit gewesen, an der Sitzung teilzunehmen.
Ähnliches spielte sich dann ab, als es um den Zwischenbericht für das Jahr 2018 ging, der dem Landtag wegen der Blockadehaltung der Altfraktionen ganze 19 Monate lang nicht vorgelegt wurde.
Und jetzt, wo Sie der Lüge auch in dieser Frage überführt sind und die Verwaltung und die Präsidentin des Landtages Ihnen die Gesetzmäßigkeiten erklärt haben und damit unsere Rechtsauffassung bestätigt haben, dass dieser Bericht im Plenum zur Aussprache kommen soll, haben Sie letzte Woche im Ältestenrat dafür gesorgt, dass er von der Tagesordnung gestrichen wird; wieder mit Ihrer Mehrheit.
Meine Damen und Herren! Das ist der Grund für die von uns beantragte Aktuelle Debatte heute; denn wir wollen uns als AfD-Fraktion nicht weiter von Ihnen beschneiden lassen und wollen dafür sorgen, dass die Ergebnisse der Enquete-Kommission ans Licht der Öffentlichkeit kommen.
Natürlich wollen wir auch Ihr Lied beenden, welches Sie singen, nämlich dass diese EnqueteKommission keine Erkenntnisse hervorbringe. Das ist das Lied, das Sie der Öffentlichkeit immer wieder vorsingen.
Unser Minderheitenvotum zu Ihrem Zwischenbericht wurde mittels teils abstruser und wahrheitswidriger Argumente blockiert, ein Minder
heitenvotum, das nach Ihrer Ansicht, nach Ansicht der Altfraktionen, von der Zustimmung der übrigen Fraktionen abhängig sei. Meine Damen und Herren, es ist kein Minderheitenvotum, wenn man so vorgeht, sondern das ist blanke Zensur. Das haben Sie aber bis heute nicht verstanden.
Um unser Minderheitenrecht, ein Sondervotum abzugeben, zu blockieren, wird etwa auch von Sebastian Striegel in der dritten Sitzung der Enquete-Kommission behauptet, die Band „Feine Sahne Fischfilet“ sei überhaupt nicht in der Enquete-Kommission erörtert worden und könne folglich nicht im Zwischenbericht auftauchen.
Tatsächlich wurde in der zweiten Sitzung, also in der vorhergehenden Sitzung, über die Band gesprochen, und zwar protokollwirksam. Trotzdem erzählen Sie diesen Quatsch. Ihre roten Koalitionsgenossen plappern den Quatsch bis heute nach und die CDU-Fraktion sagt in der EnqueteKommission meistens nichts. Sie schweigt und hat für heute noch nicht einmal einen Redner benannt. - Also alles wie immer.
Sie halten uns nun vor, wir hätten in unserem Zwischenbericht vermeintlich Dinge aufgegriffen, die nicht in der Enquete-Kommission erörtert worden seien, obwohl wir zu allen Vorgängen in der Enquete-Kommission exakte Quellen als Dokumente vorgelegt haben.
Gleichzeitig stellen Sie in Ihrem Zwischenbericht, den Sie mit Ihrer eigenen Mehrheit und mit der Fraktion DIE LINKE durchgesetzt haben, Aussagen des Bildungsministers Herrn Tullner zur Förderung linksextremer Strukturen durch die Landesregierung dar. Allerdings waren diese Aussagen von Herrn Tullner tatsächlich nie Gegenstand der Beratungen der Enquete-Kommission.
Mit anderen Worten: Sie legen an unseren Zwischenbericht, also an unser Sondervotum, mit teils frei erfundenen Behauptungen einen Maßstab an, gegen den Sie selbst verstoßen. Das zeigt einmal mehr, wie verlogen Sie in der Sache sind.
Und natürlich blockieren Sie unseren Zwischenbericht für das Jahr 2018 auch mit Ihrer vermeintlichen Sorge um den Datenschutz. Ihre Sorge gilt natürlich der Nennung von Extremisten in den Reihen der Altparteien und der von Ihnen aus dem Landeshaushalt Geförderten. Hier wird der Datenschutz faktisch zum Linksextremistenschutz, meine Damen und Herren.
Wir möchten und werden dem Landtag und der Öffentlichkeit unsere zahlreichen Erkenntnisse
auch in den nächsten Zwischenberichten zur Kenntnis geben. Darauf können Sie sich verlassen. Denn das ist der Auftrag der EnqueteKommission, egal mit welchen Lügen Sie das verhindern wollen.
Sie wollen unter dem Vorwand des Datenschutzes verhindern, dass wir folgende Sachverhalte in unserem Zwischenbericht nennen:
Der Bundesgeschäftsführer der LINKEN, Jörg Schindler aus Sachsen-Anhalt, ist Mitglied der linksextremistischen „Roten Hilfe“. Das steht zum Beispiel drin, mit Quellen unterlegt. Jörg Schindler und die Abg. Henriette Quade - dort sitzt sie, unsere Expertin für Extremismus; ich habe ja schon mal gesagt: mittendrin statt nur dabei -
haben auf dem Landesparteitag der LINKEN übrigens den Antrag gestellt, sich der Organisation „Aufstehen gegen Rassismus“ anzuschließen, zu deren organisatorischen Kern die Interventionistische Linke gehört. Das ist ein offener Schulterschluss mit Linksextremisten, aber niemanden in diesem Land interessiert das.
Genau mit jener Interventionistischen Linken standen auch der von Ihnen bezuschusste Verein Miteinander e. V. bzw. dessen Führungsfigur David Begrich in vielfältiger Verbindung. Dazu haben wir im Parlament mehrfach umfassend ausgeführt.
All das haben wir aufgezeigt. Das entspricht exakt dem, was der Auftrag der Enquete-Kommission ist, nämlich Verbindungen von Parteien zum Linksextremismus aufzudecken und zu belegen, dass die „Erosion der Abgrenzung“ - das ist ein Zitat von Herrn Stahlknecht - zum linken Extremismus tatsächlich belegbar ist.
Auch deshalb haben wir verlangt, dass die beiden Ministerinnen Dalbert und Grimm-Benne, die gemeinsame Aufrufe mit der Interventionistischen Linken unterzeichnet haben, sich davon wenigstens distanzieren oder, wenn sie es nicht tun, einfach den Hut nehmen und die Landesregierung verlassen. Wir sind der Meinung, wer mit Linksextremisten paktiert, der gehört nicht in eine Regierung, und dabei bleiben wir auch, meine Damen und Herren.
Herr Stahlknecht ist nicht da, aber ich möchte noch Folgendes sagen: Dass unserem Verfassungsschutz die Verbindungen der Interventionistischen Linken - das sind die Krawallbrüder vom G-20-Gipfel in Hamburg - zu Parteien und zum Verein Miteinander e. V. nicht bekannt waren, zeigt auch den Nachholbedarf, der bei den Behörden in Sachsen-Anhalt besteht.
Zurück zum Zwischenbericht. Sie wollen also den extremistischen Verbindungen eines Bundesgeschäftsführers einer Partei und einer Abgeordneten des Landtages und des Vertreters des Vereins Miteinander e. V., der übrigens an keiner Kamera vorbeigehen und an keinem Mikrofon vorbeilaufen kann, ohne gegen uns zu hetzen, aus Gründen des Datenschutzes der Öffentlichkeit verschweigen. Und wenn Sie dafür die Minderheitenrechte der AfD-Fraktion mit Füßen treten, dann ist Ihnen das auch noch genau recht.
Ich kann Ihnen nur sagen, dass das ganze Manöver durchsichtig ist. Aber ich kann Ihnen versprechen: Wir werden die Öffentlichkeit in einer separaten Pressekonferenz über weitere Zusammenhänge und Hintergründe aufklären, zum Beispiel auch darüber, wie Sie die Daten im Verfassungsschutzbericht manipulieren.
Diese Form der Öffentlichkeit scheint uns mittlerweile der einzige Weg zu sein, Ihre Blockadehaltung zu überwinden. Die Hoffnung, dass Sie diese aufgeben, ist bei uns seit zwei Jahren schlicht nicht mehr vorhanden. Denn es ist offensichtlich, dass Sie einiges zu verbergen haben und genau deshalb ständig mit dem Finger auf die AfD zeigen, ohne einmal in Ihre eigenen Reihen zu schauen, meine Damen und Herren.
Sie haben die Geschäftsordnung geändert. Sie haben den von uns beantragten Untersuchungsausschuss zum Linksextremismus abgelehnt, in dem wir endlich eigene Zeugen hätten laden können. Dazu sehen wir uns vor dem Landesverfassungsgericht.
Ich verspreche Ihnen - damit komme ich auch zum Schluss -: All diese Dinge werden wir weiter beleuchten, weil es unser Auftrag ist zu hinterfragen, wer für Sie auf der Straße Propaganda macht und wen Sie mit Steuergeld mästen. Die AfD bringt es ans Tageslicht, und das ist auch gut so. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Grube, das war heute wirklich schwach, das muss ich sagen. Sie haben über den Rechtsextremismus geredet, obwohl es um den Linksextremismus geht.
Sie haben uns jetzt in einer Reihe von Vorwürfen unter anderem vorgehalten, wir würden die Geschäftsordnung nicht kennen.
- Hören Sie mal zu, Frau Schindler. - Ihr Vortrag ist derart lächerlich, dass mir wirklich die Worte fehlen. Ich nenne Ihnen jetzt eine Drucksachennummer. Wir können sie nachher auch zusammen googeln. Die Drucksachennummer lautet: 7/6669. Wissen Sie, was das ist? - Das ist der Zwischenbericht 2018, der nun vorliegt, nachdem die Landtagsverwaltung geprüft hat, wie es rechtlich aussieht, und die Präsidentin am Ende bestätigt hat, dass dieser Zwischenbericht mitsamt dem Sondervotum der AfD zu veröffentlichen ist. Diesen Bericht haben Sie 19 Monate lang blockiert, und das ist die Realität, Herr Dr. Grube.
Diesen Zwischenbericht können Sie herunterladen; denn er ist jetzt zugänglich. Damit ist doch wohl klar, wer die richtige Rechtsauffassung hatte; denn Sie kennen offensichtlich § 17
unserer Geschäftsordnung, der das Sondervotum regelt, nicht. Schauen Sie nach, bevor Sie das nächste Mal eine solch lächerliche Rede halten.
Sie haben über andere Dinge als die geredet, um die es in der Kommission eigentlich geht. Es gab zum Beispiel einen Antrag der AfD-Fraktion zu einem Vorfall vor dem Landtag, bei dem zwei Abgeordnete des Landtages angegriffen wurden, nämlich auf einer Fridays-for-Future-Demonstration.
Wir haben den Antrag gestellt, uns damit beschäftigen zu wollen, weil wir wissen wollten, inwieweit diese Bewegung unterwandert ist, also ob Linksextremisten dazugehören.
Sie haben dagegengestimmt und gesagt, dort gebe es keine Linksextremisten. - Jetzt nicken Sie. Wenn Sie in den Verfassungsschutzbericht schauen, dann stellen Sie fest, dieses Ereignis steht drin. Dort steht, dass Linksextremisten an diesen Veranstaltungen teilnehmen. Den Verfassungsschutzbericht hat ganz bestimmt nicht die AfD geschrieben. Sie müssten Ihre Argumente neu sortieren, bevor Sie beim nächsten Mal solch einen Schwachsinn von sich geben. Das ist wirklich wahr.
Am Ende kann ich nur noch sagen, dass über den Zwischenbericht im Dezember 2018 abgestimmt worden ist; das ist Fakt. Das Ergebnis lautet: 8 : 2 : 1 Stimmen. Fakt ist: Laut § 17 der Geschäftsordnung kann jedes Mitglied ein Sondervotum abgeben, also das sogenannte Minderheitenrecht. Das hat Frau Dr. Pähle auch nicht verstanden.
Dieses Recht haben Sie torpediert und wollten sogar in dieses Recht eingreifen. Das haben Sie vorhin gesagt. Am Ende mussten Sie zu der Erkenntnis kommen, dass der Bericht zu veröffentlichen ist. Wir verantworten den auch. Herr Schindler und Frau Quade sind darin namentlich genannt, weil sie Personen des öffentlichen Lebens sind. Und auch Herr Begrich ist es. Die Verwaltung hat diese Namen nicht geschwärzt, weil es Personen des öffentlichen Lebens sind. Herr Dr. Grube, so sieht es nämlich aus.
Das sind die Punkte, die Sie uns vorgeworfen haben. Das ist wirklich lächerlich. Sie haben jetzt 19 Monate lang versucht, das alles so darzustellen. In dieser Zeit wurde keine Arbeit gemacht. Ich kann nur sagen, die AfD hat sich durchgesetzt und wir werden auch nicht lockerlassen, Ihre Verbindung zu Linksextremisten, zum Beispiel der
Interventionistischen Linken, aufzudecken; denn auch die SPD hat den vorhin genannten Aufruf unterzeichnet, Herr Dr. Grube. Das ist die Partei, der Sie angehören. So sieht es aus. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will keine Frage stellen, sondern eine Intervention machen. - Ähnlich wie bei einer anderen Debatte heute muss ich dem einen oder anderen Abgeordneten, insbesondere der SPD, die Drucksachen noch einmal deutlich nennen.
Wir haben eine Beschlussempfehlung vorliegen, die auf der Grundlage eines Antrages mit dem Titel „Lücken in der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest schließen“ erarbeitet wurde. Dieser Antrag trägt die Drucksachennummer 7/5717 und ist ein Antrag der AfD-Fraktion.
Was richtig ist - lassen Sie mich doch mal ausreden; Sie können das alles nachprüfen und mich der Lüge überführen -, ist, es gibt einen Änderungsantrag der Koalition. In diesem Änderungsantrag sind alle unsere Punkte, die wir in den Jahren, wie es Herr Loth dargelegt hat, beantragt haben, von Ihnen übernommen worden.
Deshalb sagen wir: Herzlichen Dank dafür, dass Sie unsere Forderungen alle übernommen haben. Damit haben wir alle gemeinsam etwas erreicht. AfD wirkt! - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir haben heute hier zum einen die Wahlrechtsgrundsätze oder die beiden Wahlgesetze, zum anderen Änderungen am Kommunalverfassungsgesetz zu beschließen. Nun haben Sie sich, als Sie Innenminister wurden, als Kommunalminister inszeniert, sind durch die Lande gereist und haben den Leuten erzählt, wie toll doch nach der Gebietsreform, die Sie durchgedrückt haben, das Instrument der Ortschaftsräte ist, was man da alles so Schönes beschließen kann.
Jetzt haben Sie in den heute vorliegenden Gesetzentwurf in § 56a - Abstimmungen in außergewöhnlichen Notsituationen - eingebaut, dass es ausreicht, dass die Ortsbürgermeister, wenn dem zugestimmt wird, angehört werden. Beide kommunalen Spitzenverbände haben auch noch mal im Innenausschuss auf meine Nachfrage hin betont, dass sie das nicht wollen, dass sie das bitte gestrichen haben wollen oder dass das zumindest unter den Vorbehalt gestellt werden soll, dass der Ortschaftsrat dem zustimmen muss.
Wir haben doch das Problem, Herr Stahlknecht, dass wir uns bei jeder Kommunalwahl darüber beschweren, dass wir keine Leute für die Ortschaftsräte mehr finden, weil die sagen: „Wir haben nichts mehr zu entscheiden.“ Jetzt wollen Sie die komplette Kompetenz in die Hand des Ortsbürgermeisters geben. Meine Frage an Sie ist: Ist Ihnen die Stellungnahme der Spitzenverbände bekannt? Was sagen Sie zu unserem Änderungsantrag? Wie ist Ihre Haltung dazu? Finden Sie das schön, dass die Ortschaftsräte gar nichts mehr zu sagen haben, zumal Sie vor Jahren etwas anderes versprochen haben?
Ja, eine kurze Nachfrage.
Haben Sie die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände gelesen?
Ich will noch auf das eingehen, was Sie gesagt haben und Sie dazu etwas fragen. Sie haben eindeutig den Nachsatz hinterhergeschoben, wonach die Möglichkeit besteht, Vorratsbeschlüsse zu machen und der Ortschaftsrat muss zustimmen. Warum wollen Sie denn nicht die Rechte des Ortschaftsrates bewahren und sagen: „Wenn der Ortschaftsrat zustimmt, dann ist das so“? Sie wollen das per Gesetz so definieren. Damit schneiden Sie doch sämtlichen Ortschaftsräten das Bestimmungsrecht ab. Das ist doch unser Problem, das wir hier haben.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Richtig, es ist eine Kurzintervention. - Ich stelle Ihnen keine Frage mehr zum Thema Ortschaftsräte. Ich will Ihnen zu Ihrer eben getätigten Aussage, dass der Ortsbürgermeister durchaus einschätzen kann, ob Räumlichkeiten vor Ort vorhanden sind oder nicht, nur ein Beispiel aus meinem Ortschaftsrat in Thalheim nennen. Hier hat der Ortsbürgermeister entschieden, im Rathaus zu tagen. Als die Coronageschichte anfing, ist der Ortschaftsrat nicht zusammengetreten und § 84 KVG lässt es heute schon zu, dass die entsprechenden Kommunen die Hauptsatzungen so regeln, dass es als angehört gilt, wenn der Ortsbürgermeister in der Ortsbürgermeisterberatung gehört wurde; dann gilt der ganze Ort als angehört. Auch das haben Sie schon geschaffen. - Punkt 1.
Punkt 2, konkret zu dem Beispiel. Da hat der Ortsbürgermeister eingeschätzt, dass wir in Thalheim keine Räumlichkeiten haben, während der Oberbürgermeister der Stadt Bitterfeld-Wolfen am
14. Juli eine Einwohnerversammlung im Gemeindezentrum in Thalheim stattfinden ließ. Daran sehen Sie, wie unterschiedlich doch die Einschätzungen sein können. Und genau das ist das Problem. Wenn Sie nämlich Ortschaftsrat sind, haben Sie keinen Einfluss mehr darauf. Es wäre schön, wenn Herr Stahlknecht jetzt zugehört hätte; denn das sind genau die kommunalen Themen, die vor Ort eine Rolle spielen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren! Herr Krull, Sie haben vergessen, das Ergebnis aus dem Sülzetal zu nennen: 13 % für die CDU; aber das sei Ihnen überlassen.
- Ja, Herr Heuer, ich weiß, das wurmt Sie besonders. Die AfD hatte übrigens 16 % und lag vor der CDU. Bevor Sie den Untergang der AfD beschwören,
beschäftigen Sie sich noch einmal mit der Realität. - Uns liegt heute ein Gesetzespaket der Koalitionsfraktionen vor, das die Landeswahlleiterin - darüber haben wir jetzt schon gesprochen;
diese Niederlage scheint bei Ihnen tief zu sitzen -
und das zuständige Ministerium ermächtigen soll, im kommenden Jahr eine vollständige Briefwahl anzuordnen. Mit anderen Worten: Sie nutzen die Coronakrise - das ist deutlich geworden in dem Vortrag von Herrn Farle -, um Ermächtigungen zu schaffen - das Wort „Ermächtigung“ steht übrigens in Ihrem Gesetz; es ist nicht von uns erfunden worden -, die keiner von uns und kein Bürger, glaube ich, für möglich gehalten hätte.
Ich will das noch einmal an Ihrem Gesetzentwurf verdeutlichen, der die Entscheidung allein in die Hand der Landeswahlleiterin legt und dann das zuständige Ministerium ermächtigt. Wir halten Frau Dieckmann grundsätzlich für eine integre Person, um das einmal klarzustellen.
Aber ich will Ihnen eines sagen - jetzt kommt das Entscheidende -:
- Hören Sie einfach einmal zu, Herr Striegel. - Allerdings stelle ich fest - das ist das Entscheidende -, dass die gleiche Frau im Hauptamt die Leitung der Abteilung 3 im Innenministerium ausübt. Das ist also eine Person. Sie nimmt die Funktion der Landeswahlleiterin wahr - das wurde auch schon gesagt -, aber sie ist aufgrund ihres Hauptamtes in der Abteilung 3 dem Innenminister unterstellt und damit auch Weisungsempfängerin. Nichts anderes hat Herr Farle vorhin gesagt. Das ist noch einmal deutlich hervorzuheben. Sie ist weder formell
noch tatsächlich komplett unabhängig, wie das zum Beispiel der Landesdatenschutzbeauftragte oder der Landesrechnungshof ist. Das wollen wir noch einmal deutlich festhalten.
Schon aufgrund dieses Unterschiedes beantragen wir schlicht und ergreifend die Streichung dieses Ermächtigungsartikels. - Punkt.
Wir werden auch alles daran setzen, dieses Gesetz aufzuhalten. Wir werden es überprüfen lassen, weil wir im nächsten Jahr eine vollständige Briefwahl nicht akzeptieren werden.
Das ist auch schon gesagt worden: Zahlreiche Fälle in Deutschland zeigen, wie anfällig die Briefwahlen sind, nicht nur in Deutschland, auch in anderen Ländern, und die AfD-Fraktion wird sich dagegenstellen.
Ich will aber noch etwas zum Kommunalverfassungsgesetz sagen und einen Punkt herausgreifen, der uns als AfD-Fraktion besonders am Herzen liegt und der auch noch einmal ganz klar zeigt, dass wir die Partei des ländlichen Raums sind. Ja, das wird Ihnen auch wieder nicht passen, aber noch einmal zu der Stellung der Ortschaftsräte.
Zu § 56a - Notsituation -, den Sie aufgeschrieben haben, muss ich Ihnen deutlich sagen: Was Sie dort organisieren, ist die systematische Entmachtung der Ortschaftsräte. Ich habe mit meinen Fragen schon darauf hingewiesen.
Sie haben sowieso schon wenig zu sagen seit der Gebietsreform, die Sie von oben durchgedrückt haben. Jetzt hebeln Sie die Anhörungsrechte mit Ihrem Notparagrafen nach und nach aus und entrechten die Ortschaftsräte mit Ihrem Gesetzentwurf vollständig. Das ist auch festzuhalten.
Das Perfide daran ist, es passiert alles schleichend und aus meiner Sicht von langer Hand geplant. Alles das ist seit Jahren Teil und Taktik Ihrer Politik. Das fällt alles nicht vom Himmel.
Dann hört man immer wieder vor Ort, dass sich die Leute aufregen. Man findet keine Kandidaten mehr. Die Leute regen sich auf, dass sie nicht mehr gehört werden. Ich habe die Beispiele vorhin gebracht.
§ 84 im Kommunalverfassungsgesetz ermöglicht den Kommunen jetzt schon im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung - das ist richtig -, das so zu stricken, dass die Anhörung des Ortsbürgermeisters ausreicht, damit die Ortschaft gehört ist. Das haben Sie auch schon geschafft.
Und jetzt kommt noch der neue Paragraf dazu, nach dem der Ortsbürgermeister selbst entschei
det, dass es ausreicht, dass nur er selbst gehört werden kann. Meine Damen und Herren, das ist wirklich schizophren, muss ich Ihnen sagen. Aus dem Grund beantragen wir die Streichung dieses Punktes.
Ich habe vorhin schon gesagt, Sie heucheln vor jeder Kommunalwahl Betroffenheit, wenn sich immer weniger Kandidaten auf Ortsebene finden, aber dann beschließen Sie solche Gesetze. Meine Damen und Herren, genau das ist die Ursache dafür, dass sich immer weniger Leute dafür interessieren.
Das, was Sie hier machen, zeigt, wie realitätsfern Sie sind und dass Sie sich von der kommunalen Basis entfremden. Letztlich zeigt das auch die Entfernung von den Bürgern, die Sie an den Tag legen.
Im Übrigen will ich noch einmal darauf hinweisen, dass die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme die gleiche Auffassung vertreten haben wie wir als AfD-Fraktion. Wir sind die Einzigen, die das noch deutlich machen. Die haben geschrieben - ich zitiere -:
„Ob bei einer außergewöhnlichen Notsituation das Anhörungsrecht des Ortschaftsrats ausnahmsweise durch den Ortsbürgermeister wahrgenommen werden soll, muss der Entscheidung des Ortschaftsrats vorbehalten bleiben, […]“
Genau das ist der Punkt, den wir in den Beratungen angesprochen haben. Aber das ist bei Ihnen immer noch nicht angekommen. Herr Krull hat letztendlich mit seinem Statement im Innenausschuss deutlich gemacht, wie Ihre Haltung ist: Es interessiert Sie nicht. „Wir bleiben dabei.“, haben Sie gesagt.
Das ist genau die Politik von oben herab. Sie sitzen auf Ihrem hohen Ross, interessieren sich nicht dafür, was die kommunalen Spitzenverbände sagen, was die Kommunalvertreter sagen, und sagen einfach: Wir bleiben dabei; es bleibt alles beim Alten; wir machen weiter mit unserer Politik und die kommunale Ebene interessiert uns nicht. - Dazu kann ich nur sagen, Frau Dalbert - -
Vielen Dank. - Ich wollte noch sagen,
dass selbst die Ministerin Frau Dalbert auf der Konferenz in Merseburg beim Landkreistag bestätigt hat, dass die Ortschaftsräte immer weniger zu sagen haben. Dann nicken immer alle, aber wenn Sie hier im Parlament sind, beschließen Sie solche Gesetze. GRÜNE, SPD und CDU sind verantwortlich dafür, dass die kommunale Familie immer weiter leidet und die Ortschaftsräte entrechtet werden. - Vielen Dank.
Ja.
Vielen Dank für die Frage. - Offensichtlich haben Sie vorhin bei meiner Intervention nicht zugehört. Ihre Frage ist, ob ich das Wahlverfahren kenne. - Ja, der Ortschaftsrat wählt aus seiner Mitte den Ortsbürgermeister. Das kenne ich, ich habe selbst schon zweimal an dieser Wahl teilgenommen.
Ich weiß auch, dass man den Ortsbürgermeister mit einer Zweidrittelmehrheit abwählen kann, um Ihre Frage vielleicht noch weitergehend zu beantworten.
Ich habe Ihnen doch das Beispiel aus Thalheim genannt: Der Oberbürgermeister macht eine Ein
wohnerversammlung zur Batteriefabrik Farasis, alle werden eingeladen, es kommen alle Behörden, 40 Leute sitzen im Gemeindezentrum, und der Ortsbürgermeister ist der Meinung, es gibt keine Räumlichkeiten in Thalheim.
Daran sehen Sie doch schon, wie weit die Meinungen auseinandergehen. Der einzelne Ortschaftsrat hat überhaupt keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren, weil nämlich der Ortsbürgermeister zu der Ortschaftsratssitzung einlädt, Frau Buchheim. Das ist das Problem, das wir hier ansprechen.
Sie haben doch in Ihren eigenen Gesetzentwurf haufenweise Paragrafen eingefügt, wie so etwas funktionieren kann. Wir wollen das, wie die kommunalen Spitzenverbände, unter den Vorbehalt stellen, dass der Ortschaftsrat zustimmt.
Das ist möglich. Darauf ist von den kommunalen Spitzenverbänden extra noch einmal eingegangen worden, dass man auch Vorratsbeschlüsse für die nächsten Ortschaftsratssitzungen machen kann. Ich kann Ihnen sagen, als die Coronageschichte losging, ging es um einen Grundstücksverkauf, zu dem die Bürger den Ortschaftsrat gefragt haben, zu welchem Preisen verkauft worden sei.
Darüber darf ja nicht öffentlich gesprochen werden. Es wurde gefragt, ob das stimmt, und der Ortschaftsrat hat gesagt: Tja, wir wurden nicht gefragt; das hat der Ortsbürgermeister in der Ortsbürgermeisterberatung gemacht. - So ist mittlerweile die Situation in den Ortschaftsräten.
Sie haben als einfacher Ortschaftsrat keinerlei Möglichkeit, dagegen irgendetwas zu machen, weil Sie nicht selbst einladen. Und nach der Gesetzesänderung wird man nicht einmal mehr gefragt, wenn der Ortsbürgermeister allein entschei
det. Das steht so in Ihrem Gesetz, das müssen Sie einmal lesen.
Frau Dalbert, wenn man Ihren Ausführungen zuhört, dann habe ich wirklich das Gefühl, dass Sie überhaupt nicht erfasst haben, was das eigentliche Problem der Bürger und der Bürgerinitiative ist. Es geht nicht darum, dass im Verfahren Fehler gemacht werden und dass jetzt zwei neue Deponien beantragt werden. Dass es dort wieder ein Verfahren gibt, das wissen wir alle.
Das Problem ist nur, dass niemand - das wollen aus meiner Sicht vielleicht auch Sie und das will der Antrag - einmal die Fläche, auf der alle drei Hochmülldeponien am Ende stehen, nämlich die ehemalige Abraumkrippe, die Herr Olenicak benannt hat, in ihrer Gesamtheit überprüft hat.
Wenn Sie sich die einzelnen Verfahren anschauen, dann wird deutlich, dass die DK II an anderer Stelle genehmigt wird als die DK I und die DK 0. Das ist genau das Problem. Niemand innerhalb der Verfahren muss sich aber aufgrund der geltenden Rechtslage mit dem gesamten Untergrund befassen. Genau das ist der Kritikpunkt.