Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 16. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode.
Wir kommen zu den Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2016 bat die Landesregierung für die 9. Sitzungsperiode folgende Mitglieder zu entschuldigen:
Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff; Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert und Herr Minister Prof. Dr. Willingmann entschuldigen sich am Freitag ganztägig wegen der Teilnahme an der 952. Sitzung des Bundesrates in Berlin.
Ergänzend teilt die Landesregierung heute die krankheitsbedingte Abwesenheit von Herrn Minister Tullner mit.
Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 9. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor.
Die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und DIE LINKE haben fristgemäß jeweils ein Thema zur Aktuellen Debatte eingereicht. Diese Themen wurden unter den Punkten 1 a, 1 b und 1 c auf die Tagesordnung genommen und werden gemäß der Übereinkunft im Ältestenrat am Donnerstag als erster Beratungsgegenstand behandelt werden.
Der im vereinfachten Verfahren zu behandelnde Tagesordnungspunkt 24, bei dem es um die Abgabe einer Stellungnahme in einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geht, sollte wegen Ablaufs der diesbezüglichen Frist am 15. Dezember 2016 bereits am heutigen Tage behandelt werden. Wir werden schauen, wie sich der heutige Sitzungsverlauf gestalten wird, und dementsprechend entscheiden.
Zum zeitlichen Ablauf der 9. Sitzungsperiode. Am morgigen Donnerstag finden im Anschluss an die Sitzung die traditionellen Veranstaltungen der Fraktionen statt. Die morgige 17. Sitzung des Landtages beginnt um 9 Uhr.
Für die Aussprache zur Großen Anfrage wurde die Debattenstruktur D, also eine 45-MinutenDebatte vereinbart. Hierzu wurde folgende Reihenfolge der Fraktionen und ihre Redezeiten vereinbart: AfD zehn Minuten, CDU zwölf Minuten, DIE LINKE sechs Minuten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwei Minuten und SPD vier Minuten.
Gemäß § 43 Abs. 6 GO.LT erteile ich zuerst der Fraktion der SPD, der Fragestellerin, das Wort. Herr Abg. Erben, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei mir werden beim Thema Waldbrandschutz Kindheitserinnerungen wach. Ich will das auch kurz erklären. Ich bin in einer waldreichen Gegend, in der Thüringer Rhön aufgewachsen. Mein Vater war dort Oberförster. Gewohnt haben wir im Forsthaus. Auf dem Gelände waren große Mengen Material zur Waldbrandbekämpfung eingelagert, Spaten, Schaufeln, Feuerklatschen, alles grün-rot gekennzeichnet.
Jährlich kamen die Forstleute und die Wehrleiter der umliegenden Gemeinden zur Besprechung und Einweisung zu uns nach Hause. Waldbrandkonferenz hieß das damals noch nicht. Dabei ist die Rhön mit ihren ausgedehnten Mischwäldern und den hohen Niederschlägen wahrlich nicht mit einem hohen Waldbrandrisiko behaftet. Das war damals normal.
Nun will ich von dieser Stelle aus nicht etwa die DDR verklären. Aber die Feststellung, dass der Waldbrandschutz schon höhere Beachtung als in den letzten Jahren genossen hat, darf erlaubt sein. Denn Waldschutz ist eine Aufgabe, die durch den Klimawandel zunehmend an Bedeutung gewinnt, nicht nur durch die steigende Waldbrandgefahr, sondern auch durch die Zunahme von Schädlingen.
Die steigende Anzahl an Tagen mit hoher Waldbrandstufe verdeutlicht, dass die Waldbrandgefahr in unseren Wäldern deutlich gestiegen ist. Dem müssen wir Rechnung tragen und unsere
Ich will auszugsweise auf einige Antworten der Landesregierung eingehen, auf andere wird nachher mein Kollege Jürgen Barth eingehen. Die am stärksten gefährdeten Gebiete, was die Waldbrandgefahr betrifft, sind bei uns die Altmark, das Jerichower Land und Teile von Anhalt.
Ein nicht unwesentlicher Teil der Waldbrände, denen keine Ursache zugeordnet werden kann - aus der Antwort auf die Große Anfrage geht hervor, dass es sich dabei um 76 % handelt -, wird auf Fahrlässigkeit menschlichen Handelns zurückzuführen sein. Wir haben in den letzten Jahren auch immer wieder die Situation gehabt, dass Waldbrände aus Feldbränden entstanden sind. Diese Feldbrände sind dadurch entstanden, dass landwirtschaftliche Maschinen nicht ausreichend gewartet wurden.
Ein großes Thema im Bereich des Waldbrandschutzes ist das Wegenetz vor allem im Privatwald; so ist es der Antwort der Landesregierung zu entnehmen. Da stimmt es zunächst einmal froh, dass auch im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 wie im Vorjahr 300 000 € für die Förderung der entsprechenden Maßnahmen vorgesehen sind. Es fällt aber auch auf - das halten wir für bedenklich -, dass für das Jahr 2018 nur noch 150 000 € für diesen Bereich vorgesehen sind.
Bedenklich ist zudem die häufig mangelnde Ausrüstung von Feuerwehrfahrzeugen mit Allradantrieb. Ich denke schon, dass zukünftig gerade in Gebieten mit hoher Waldbrandgefahr darauf geachtet werden muss, dass die Fahrzeuge ausreichend geländegängig sind.
Als Hauptdefizit erweisen sich zunehmend die Löschwasserentnahmestellen. Hier besteht aus unserer Sicht in unseren Wäldern dringender Handlungsbedarf. Wir erwarten zunächst, dass eine Bedarfserfassung in den Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgt, woraus auch später die entsprechenden Maßnahmen zu bewegen sind.
Hinsichtlich der Waldbrandübungen - auch das war Thema in unserer Großen Anfrage - hatten wir eigentlich deutlich gemacht, dass es uns um alle Landkreise ging. Hier ist nur zur letzten Übung vorgetragen worden.
Für sehr wichtig halten wir die länderübergreifenden Vorkehrungen. Sie sind in der Antwort auf die Große Anfrage kurz angesprochen worden. Denn es ist natürlich bei uns in Sachsen-Anhalt so, dass die am meisten gefährdeten Gebiete, was die Waldbrandgefahr betrifft, in Bereichen liegen, in denen Ländergrenzen vorhanden sind. Das ist sowohl in der Altmark der Fall, und zwar im Osten und im Westen der Altmark, als auch im Jerichower Land in Bezug auf Brandenburg als auch
Dabei geht es um ganz wichtige Abstimmungen mit den benachbarten Ländern. Dabei geht es auch um die besonderen Probleme, die damit verbunden sind, dass Waldbrände in Wäldern bekämpft werden müssen, in denen es unter Umständen Kampfmittelbelastungen gibt mit den entsprechenden Gefahren, die daraus erwachsen.
Wir sehen unsere Große Anfrage als Auftakt zu weiteren Beratungen und vor allem zu konkreten Schritten für einen besseren Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Erben. Anfragen sehe ich nicht. - Für die Landesregierung spricht jetzt Frau Prof. Dr. Dalbert. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie alle wissen, dass der Wald viele wichtige Funktionen hat: als Teil des Ökosystems, als Ort der Erholung für den Menschen, als Rohstofflieferant, als CO2-Speicher. Eine Bedrohung des Waldes sind die immer wieder auftretenden Waldbrände.
Doch vor Waldbränden können wir uns schützen. Sollte doch ein Feuer ausbrechen, so greifen koordiniert mehrere Maßnahmen, zu denen ich gern im Folgenden ausführe.
Bei uns in Sachsen-Anhalt ist entsprechend dem Landeswaldgesetz das Landeszentrum Wald für die Vorbeugung und Koordinierung beim Waldbrand zuständig. Die Verhütung von Waldbränden ist auf Dauer nur durch waldbauliche Maßnahmen möglich. Dazu zählen neben dem Waldumbau die Anlage von Waldbrandriegelsystemen und die Anlage von Wund- und Schutzstreifen.
Darüber hinaus ist in den waldbrandgefährdeten Gebieten eine ausreichende Erschließung, das heißt eine geeignete Befahrbarkeit - da geht es um den Wegebau - und damit die Möglichkeit eines schnelleren Eingreifens der für die Brandbekämpfung zuständigen Feuerwehren besonders wichtig.
Sachsen-Anhalt gehört mit einem Waldflächenanteil von 26 % nicht zu den waldreichen Flächenländern in Deutschland. Es ist vielmehr vergleichbar mit Sachsen oder Thüringen. Die Verteilung der Waldflächen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten stellt sich zudem unterschiedlich dar. Insbesondere in den gefährdeten
Waldbereichen im Tiefland des Landes SachsenAnhalt liegen 53 % der Gesamtwaldfläche des Landes, die zum großen Teil durch die Baumart Kiefer dominiert wird.
Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben flächenmäßig gesehen relativ wenige Waldbrände. Der Grund dafür ist die schnelle Früherkennung von Entstehungsbränden. Sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch unsere Behörden und Institutionen reagieren im Brandfall sehr schnell.
In den letzten Jahren wurde das automatische Waldbrandfrüherkennungssystem im Norden und im Osten des Landes aufgebaut. Es trägt dazu bei, bereits Waldbrände in der Entstehungsphase zu erkennen und zu lokalisieren. Durch das Landeszentrum Wald wird dieses System für alle Waldbesitzarten unterhalten.
Meine Damen und Herren! Nun zu den aktuellen Statistiken. Im Jahr 2015 traten in Sachsen-Anhalt 86 Waldbrände mit einer Waldbrandfläche von 27,14 ha auf. 79 % dieser Waldbrandfläche lagen in den vier Landkreisen Altmarkkreis Salzwedel, Stendal, Börde und Wittenberg. Alle vier Landkreise liegen im Bereich der allgemein sehr hohen Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden. Auch wenn wir im deutschlandweiten Vergleich nur in geringem Umfang von Waldbränden betroffen sind, ist klar, jeder Waldbrand ist geeignet, eine Katastrophe herbeizuführen.
Dass dies nicht so ist, beruht auf dem bestehenden System der Waldbrandvorbeugung, dem intensiven Zusammenwirken aller Dienststellen, Behörden und Grundeigentümer, also Wald- und Feldbesitzer, und in besonderem Maß der Feuerwehr. Deswegen gilt an dieser Stelle mein besonderer Dank unseren Feuerwehren.
Sehr geehrte Abgeordnete! Um den Anforderungen einer im Land sehr differenzierten Waldbrandgefährdung nachzukommen, wurden die Wälder aller Eigentumsarten für die elf Landkreise und für unsere drei kreisfreien Städte jeweils einer Waldbrandgefahrenklasse zugeordnet.
Das Land Sachsen-Anhalt wurde dabei in die drei Waldbrandgefahrenklassen A, B und C eingeteilt, wobei A die höchste Waldbrandgefährdung und C die geringste darstellt. Diese Klassifizierung stützt sich auf langjährige Statistiken über die jährliche Waldbrandfläche und das Auftreten von Großbränden.
Unter Berücksichtigung der Waldbrandgefahrenklassen werden Waldbrandgefahrenstufen von 1 bis 5, also von einer sehr geringen bis zu einer sehr hohen Gefahr, nach amtlichen meteorologischen Daten sowie nach dem Zustand der Vegetation entsprechenden Vegetationsfaktoren ermit