Rüdiger Erben

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Ich wollte sagen,
es liegt mir fern - -
- Stand ich. Sie haben freundlicherweise Ihre Rede fortgeführt, also habe ich auch hier gestanden.
Ich will aus meinen Fragen, die ich mir auch alle selbst beantworten könnte,
eine Intervention machen. - Herr Büttner, erstens schafft man Straßenausbaubeiträge nicht
durch Aufträge und Konzeptionen ab, sondern durch einen Gesetzentwurf. Sie haben im Unterschied zur Fraktion DIE LINKE einen Gesetzentwurf bis heute nicht vorgelegt.
Sie haben viel über Straßenausbaubeiträge bramabasiert, aber Sie haben nicht auch nur ansatzweise einen Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht.
Zweitens. Sie haben in einem Gesetzgebungsverfahren einen Antrag gestellt. Das ist vielleicht auch für die Volksinitiative interessant. Sie haben beantragt, aus der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Zukunft eine Kannregelung zu machen.
Das haben wir abgelehnt, weil wir das als völlig unbrauchbare Vorgehensweise angesehen haben.
Drittens. Niemand sollte seine Meinung in irgendeiner Weise für die Ewigkeit überhöhen. Wenn Sie mich vor zehn Jahren gefragt hätten, ob es eine gute Idee ist, Straßenausbaubeiträge abzuschaf
fen, hätte ich gesagt: Nein. Ich unterstelle aber einmal, wenn man Sie in der Gründungsphase der AfD gefragt hätte:
Welche Meinung haben Sie zu Straßenausbaubeiträgen? - Ich habe Ihre Dokumente und Wahlprogramme studiert, das Ganze taucht darin überhaupt nicht auf.
Sie haben sich nicht mal Gedanken darüber gemacht und wollen sich hier heute als Erfinder der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge hinstellen.
Frau Kollegin, Sie haben jetzt mit drastischen Worten gegeißelt, dass wir in § 18a Abs. 1 neue Fassung des KAG als Anknüpfungspunkt das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht und auch das Entstehen der Beitragsschuld - an dieser Stelle muss ich Sie korrigieren; denn im wiederkehrenden Beitragsrecht kennen wir die sachliche Beitragspflicht nicht - als Anknüpfungspunkt nehmen und dass insbesondere nicht klar sei, was denn die sachliche Beitragspflicht ist.
Deswegen meine Frage: Ist Ihnen bekannt, dass in Sachsen-Anhalt die Voraussetzung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, nämlich Eingang der geprüften Schlussrechnung des Unternehmers bei der Kommune, in vielfacher Zahl obergerichtlich geklärt ist?
Ihnen ist schon bekannt, dass die Kommunalverwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist, oder nicht? - Sie unterstellen in Ihrer Behauptung, dass Kommunen bewusst das Datieren des Eingangs von Schlussrechnungen manipulieren würden, um von irgendjemanden noch Beiträge zu bekommen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Nicht alles, was Sie beantragen, ist falsch, und nicht alles, was Sie hier als Sofortmaßnahmen bezeichnen, sind Sofortmaßnahmen. Vieles, das Sie hier aufgeschrieben haben, insbesondere unter Punkt 1, sind Selbstverständlichkeiten. Ich glaube nicht, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt feststellen muss, dass Feuerwehrgerätehäuser wichtig sind und dass sie auch wichtig für die Kultur im Ort sind.
Über andere Dinge wird zu beraten sein. Ich sage für meine Fraktion: Auch wir kritisieren, dass die vom Haushaltsgesetzgeber beschlossenen Verpflichtungsermächtigungen bisher nicht vollständig freigegeben worden sind.
Deswegen werden wir über diese Frage sehr intensiv beraten müssen. Ich beantrage für die Koalition die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aktuelle Debatte wurde zwar von der linken Seite des Hauses beantragt, dennoch will ich mich zunächst der rechten Seite des Hauses widmen. Denn Sie wissen im wahrsten Sinne des Wortes über das, was wir heute bereden, Bescheid.
Herr Tillschneider, Frau Funke und auch Herr Poggenburg haben ausweislich ihrer FacebookAuftritte jeweils mit Gleichgesinnten an der „Querdenken“-Demo am 7. November 2020 in Leipzig teilgenommen.
Alle drei pfiffen auf die Auflagen der Versammlungsbehörde.
Sie wahrten weder den Mindestabstand noch trugen Sie einen Mund-Nasen-Schutz.
Sie dokumentieren freundlicherweise Ihre Ordnungswidrigkeiten. Ich hoffe sehr, dass Sie Post von der Stadt Leipzig bekommen.
Frau Funke, wie man hört, sollen ehemals gute Freunde von Ihnen aus dem Burgenlandkreis Sie längst beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig angezeigt haben.
Was haben Sie eigentlich für ein Selbstverständnis von unserem Rechtssystem?
Frau Präsidentin, die Uhr lief aber die ganze Zeit weiter.
Okay. - Sie mögen die Coronaeindämmungsmaßnahmen für falsch halten, doch Sie haben nicht das Recht, und zwar hat keiner von Ihnen das Recht, diese zu ignorieren.
Ich hoffe sehr, dass der Staat sich von Ihnen nicht auf der Nase herumtanzen lässt.
Denn auch die „Querdenken“-Bewegung ist längst ein Fall für den Verfassungsschutz,
und das aus zwei Gründen, die ich Ihnen gern nennen möchte. Erstens: weil die organisierte rechtsextreme Szene längst fester Bestandteil dieser Bewegung ist. Sie treibt unter dem Etikett der Anti-Corona-Proteste ihre staatsfeindlichen Ziele voran. Für Neonazis, Reichsbürger, rechtsmotivierte Hooligans, die NPD und wesentliche Teile der AfD sind die professionell organisierten „Querdenker“ ein ideales Vehikel für ihre Inhalte, um zunächst die Regierung zu stürzen, das von ihnen gehasste und verhasste System Merkel und danach am Besten die ganze von ihnen verachtete parlamentarische Demokratie.
Dass sie zahlenmäßig keine Mehrheit unter den Anhängern der „Querdenker“-Bewegung stellen, ist dafür weniger interessant. Entscheidend ist ihre Wirkungsmacht, die innerhalb der sich radikalisierenden Protestbewegung seit den Großdemonstrationen im August 2020 in Berlin und jüngst in Leipzig immer weiter zunimmt.
Dafür ist das Organisationsteam der „Querdenker“ um den Stuttgarter Unternehmer Ballweg verantwortlich. Seine Initiative ist das Bündnis mit der rechtsextremen Szene eingegangen, von der man sich von Anfang an bewusst nicht abgegrenzt hat.
Zweitens haben sich viele „Querdenker“ aus dem bürgerlichen Lager längst radikalisiert. Einige der Führungsfiguren sind mit ihrer Agenda vom Umsturz längst auf der Handlungsebene angelangt, die nun einmal den Rechtsextremismus ausmacht. Politiker, Wissenschaftler und Journalisten werden zu Feinden erklärt. Demokratie wird verachtet als ein Zustand, den es zu überwinden gilt. Gewalt wird geduldet. Die „Querdenker“ treiben ihre Anhänger längst zu Widerstandshandlungen und Eskalationen, was nicht nur bei den Ausschreitungen in Leipzig zu beobachten war.
Unsere demokratische Grundordnung und unsere Grundrechte haben auch während der Pandemie Bestand. Dies müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern verdeutlichen, damit Bewegungen wie „Querdenken 711“ von vornherein die Luft aus den Segeln genommen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer aus Wut darüber, dass seine wirtschaftliche Existenz bedroht ist, auf die Straße geht, ist ganz sicher kein Fall für den Verfassungsschutz. Auch Impfgegner zu sein oder Corona zu leugnen ist eine Meinung, die man haben kann, so irrational sie auch sein mag. Deshalb habe ich mich auch selbst wiederholt Diskussionen, beispielsweise mit einer
Naumburger Initiative, gestellt und habe die Kritik auch ausgehalten, die mir bei diesem Diskurs entgegenschlug. Sinnlos wird die Diskussion aber, wenn „Querdenken“ der Regierung unterstellt, sie habe das Virus nur erfunden, um die Bevölkerung zu unterdrücken.
Immer mehr Protestler stellen mit ihren Verschwörungserzählungen den Staat infrage.
Das muss den Verfassungsschutz alarmieren; denn Verschwörungserzählungen entwickeln sich schnell zur Brücke zum klassischen Rechtsextremismus. Man kann es auch als Einstiegsdroge bezeichnen.
Die vergangenen Monate haben gezeigt: Die „Querdenken“-Proteste ziehen unser Staatswesen in Zweifel und sie sind eindeutig extremistisch.
Das Handeln des Verfassungsschutzes ist das eine. Das Handeln der Versammlungsbehörden und der Polizei ist das andere. Ich gehöre nicht zu
denjenigen, die vorschnell Polizeieinsätze aus der Ferne beurteilen. Doch was wir in der vorletzten Woche in Leipzig gesehen haben, das war Staatsversagen.
Ich achte die Gewaltenteilung und damit auch die Unabhängigkeit der Justiz. Doch was die Richter des OVG in Bautzen entschieden haben, war die entscheidende Weichenstellung für das Unheil, das seinen Lauf nahm. Wie sollten sich 16 000 Versammlungsteilnehmer auf dem Augustusplatz mit 1,5 m Mindestabstand verteilen?
Die Versammlungsbehörde schaute stundenlang zu, wie die Veranstalter keinen Finger krumm machten, um die Auflagen einzuhalten.
Schließlich ließ die Einsatzleitung der Polizei zu, dass rechte Schläger für die „Querdenker“ den Weg auf den Ring freimachten.
Wenn das alles kein Staatsversagen ist, dann weiß ich auch nicht, wann man diesen Begriff überhaupt noch verwenden dürfte.
Dass es auch anders geht, zeigen Versammlungsbehörden in Bayern und Hessen.
Ich bin mir sicher, so etwas wie in Leipzig wäre in Bayern nicht passiert. Ich wünsche mir ein so konsequentes Vorgehen auch in Sachsen-Anhalt. Ich hoffe, dass es gelingt, dem Treiben, das wir seit vielen Wochen auf dem Marktplatz von Halle vorgeführt bekommen, entsprechend zu begegnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das führt mich zu einem möglichen Verbot der Reichsflaggen. Vor allem in Berlin, aber jüngst auch in Leipzig wurden von Demonstranten Reichsflaggen geschwenkt.
Das war kein Zufall; denn die Fahne ist ein Symbol. Wer Flaggen zeigt, will Farbe bekennen. Die Reichsflagge ist ein beliebtes Erkennungsmerkmal
und ein tief in der Tradition der deutschen Rechtsextremen steckendes Kampfmittel, das man herausholt, wenn man gegen die Republik oder gegen die Demokratie eintritt.
Wir haben mittlerweile 100 Jahre missbräuchliche Nutzung der Reichsflagge als Kampfmittel gegen Demokratie und Republik. Deswegen bin ich nachdrücklich für ein Verbot.
Das Beste wäre es, wenn dies durch ein Bundesgesetz erfolgte. Die Innenministerkonferenz im Dezember 2020 bietet die Gelegenheit, das voranzutreiben.
Ein interessanter Nebeneffekt des Verbotes wäre es, dass die nicht extremistischen „Querdenken“Demonstranten erkennen, mit wem sie eigentlich unterwegs sind, nämlich mit Reichsbürgern und Neonazis.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Keine Freiheit für die Feinde der Freiheit!
Wer die Versammlungsfreiheit zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, dem muss der Staat ein Stoppzeichen setzen; denn sonst bleibt diese Aussage eine hohle Phrase. - Herzlichen Dank.
Darf ich nicht?
Herr Farle, ich habe viele Videos aus Leipzig gesehen.
Ich habe viele Videos aus Leipzig gesehen und habe zum Beispiel gesehen, wer den „Querdenken“-Demonstranten den Weg freigeräumt hat,
wer nämlich die Bereitschaftspolizei aus Mecklenburg-Vorpommern überrannt hat. Die Personen sind teilweise namentlich bekannt. Ich kann Ihnen sagen, dass der mit dem roten Pullover mit HFCAufdruck, der in der ersten Reihe stand und den Angriff orchestriert hat, ein rechter Kampfsportler aus Weißenfels war. Das ist doch nicht erfunden. Schauen Sie sich das an. Es waren rechte Schläger, die den Ring freigekämpft haben.
Das ist doch die Wahrheit, die sich in Leipzig abgespielt hat.
Ja, das will ich gern tun,
und zwar in zweierlei Punkten. Erstens. Herr Tillschneider, woher nehmen Sie eigentlich immer wieder die Behauptung, dass Sie mit Ihren Positionen weite Teile der deutschen Bevölkerung vertreten würden?
Insbesondere die Demoskopie gibt keinerlei Anlass dafür, zu glauben, dass eine Mehrheit der deutschen Bevölkerung die Positionen der „Querdenken“-Bewegung vertritt. Keinerlei!
Zweitens. Vielleicht haben Sie mir vorhin
nicht zugehört. Ich habe darüber berichtet, dass es Gerüchte gibt,
dass ehemalige Freunde von Ihnen das zur Anzeige gebracht haben. Ich gehöre nicht zu den ehemaligen Freunden der Frau Funke.
Vielleicht sollten Sie einmal in den ehemals eigenen Reihen suchen und nicht bei mir. Ich habe Sie nicht angezeigt. Da brauchen Sie keine Angst zu haben.
Mir ist das Detail natürlich bekannt, dass die Einschätzung, die die Leipziger Polizei und die Stadt Leipzig gegenüber dem OVG abgegeben haben, möglicherweise an der tatsächlichen Gefahrenlage vorbei ging - so will ich das einmal bezeichnen.
Aber trotzdem stellt das OVG-Urteil objektiv eine Weichenstellung dar, objektiv.
Fakt ist: 16 000 Leute können Sie nicht mit 1,5 m Abstand auf den Augustusplatz stellen.
Fakt ist auch, dass es unrealistisch war anzunehmen, dass sich diese 16 000 Leute nicht auch in den benachbarten Innenstadtstraßen verteilen. Deshalb gehört in den Komplex, was zu dieser Eskalation geführt hat, auch die Gerichtsentscheidung, ohne dass ich die Argumentation des Herrn Wöller aufgreife, der gesagt hat, die Richter seien schuld. Das habe ich vorhin auch nicht gesagt.
Ich will mich jetzt nicht in den Kopf der Beteiligten hineinversetzen, aber ich gehe davon aus, dass jeder Angehörige des zuständigen Senats des OVG Bautzen schon einmal auf dem Augustusplatz gewesen ist.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Einbringer von der AfDFraktion! Herr Kohl, ich beginne einmal mit den Zahlen. Keine, aber auch wirklich keine der von
Ihnen vorhin genannten Zahlen stimmt - nicht eine einzige.
Die Abweichungen sind zugegebenermaßen nicht in großen Dimensionen, aber keine Zahl stimmt. Deswegen will ich meine Redezeit kurz nutzen, um sie richtigzustellen: Im Jahr 2013 gab es in Sachsen-Anhalt 613 Straftaten mit dem Tatmittel Messer, im Jahr 2014 609, im Jahr 2015 662, im Jahr 2016 774, im Jahr 2017 717, im Jahr 2018 878, im Jahr 2019 764.
Und es stimmt auch nicht, dass sich niemand in diesem Lande dafür interessiert hat, wie viele Straftaten mit dem Tatmittel Messer begangen worden sind. Wenn Sie beispielsweise in der Parlamentsdokumentation nachsehen, können Sie das dort finden. Sie können auch „Erben“ und „Messerattacken“ eingeben, dann werden Sie eine ganze Menge Daten dazu finden. Wenn Sie das gelesen hätten, dann hätten Sie auch feststellen können, dass das Ganze auf eine sogenannte Einzeldatenrecherche zurückgeht. Das heißt, hier hat jemand jeden Vorgang in die Hand genommen und hat das in den Behörden einzeln zusammengetragen, um zu diesen Zahlen zu kommen. Es ist also unzutreffend, dass die Zahlen niemanden interessieren würden.
Zutreffend wäre - das haben Sie aber nicht gesagt -, dass es über Jahre in der PKS kein ausdrückliches statistisches Merkmal für das Tatmittel Messer gegeben hat. Das gibt es zugegebenermaßen erst jetzt. Das ist ein bundesweites Problem gewesen. Aber zu sagen, dass sich in Sachsen-Anhalt niemand dafür interessiert habe und dass man darüber keinen Überblick habe, ist unzutreffend.
Zu den strafrechtlichen und strafprozessualen Fragen hat Frau Ministerin Keding schon umfangreich ausgeführt, deswegen will ich mir das ersparen. Ich hoffe, dass es zügig zur Ausweisung der sogenannten Messerverbotszonen oder Waffenverbotszonen kommt. Deswegen möchte ich Ihnen die Zustimmung zu unserem Alternativantrag empfehlen. - Herzlichen Dank.
Herr Kohl, ich will jetzt nicht um hundert Messerstraftaten feilschen, obwohl das eine ganze Menge ist. Aber wenn Sie die Daten aus der Antwort auf meine Kleinen Anfragen genommen haben, dann haben Sie einfach falsche Daten übernommen. Wie Sie der Drucksache entnehmen konnten, gab es im Jahr 2019 764. Sie haben eben immer mit der Zahl 873 argumentiert. Das stimmt einfach nicht. Sie sollten schon ein bisschen bei der Wahrheit bleiben und nicht einfach Dinge in den Raum stellen.
Außerdem haben Sie vorhin gesagt - das werden wir im Protokoll nachlesen können -, dass sich in diesem Land niemand für Messerkriminalität interessiert habe. Wenn Sie gesagt hätten, dem sei nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet worden oder so etwas, dann hätte man über alles diskutieren können. Aber dass sich in diesem Lande bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft niemand für Messerkriminalität interessiert, das ist einfach eine falsche Aussage. Das wollte ich an dieser Stelle noch einmal betonen. - Herzlichen Dank.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal wäre es gut, wenn der Landtag auf die Weitsicht der Landesregierung vertraut. Deswegen werde ich jetzt kurz in die Ge
schichte dieses Hauses gehen. Es war nämlich genau der 27. Juni 2008, als der zuständige Innenminister Holger Hövelmann den Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt über Versammlungen und Aufzüge in dieses Haus eingebracht hat. Ich erspare mir jetzt den Vortrag der Drucksachennummer.
Alle diese Probleme, über die wir heute reden, nämlich das Uniformverbot, Schutzgut öffentliche Sicherheit, hätten wir nicht, wenn dieses Haus dem Gesetzentwurf damals gefolgt wäre. Dieser Gesetzentwurf war nämlich ganz schlank und ganz dünn und umfasste lediglich die Beibehaltung des Versammlungsrechts des Bundes, ergänzt um zwei Paragrafen, nämlich um die besonderen Orte und die besonders schützenswerten Tage. Das war der Ausgangspunkt. Am Ende ist man dem nicht gefolgt.
Vielmehr gab es eine sehr umfangreiche Beschlussempfehlung. Ich will mich zu den einzelnen Punkten nicht noch einmal auslassen. Das Hauptproblem stellte § 13 dar; denn im Unterschied zu § 2 des Gesetzentwurfes der Landesregierung tauchte in der Synopse statt der Wortgruppe „öffentliche Ordnung“ ein Strich auf. Das war das Problem.
Ich will dies um ein Datum ergänzen. In der zweiten Lesung und Beschlussfassung am 8. Oktober 2009 hat der Minister höflich umschreibend vorgetragen, welche Probleme daraus erwachsen könnten.
Heute, elf Jahre später, stehen wir wieder hier. Wir unterstützen den Gesetzentwurf der Landesregierung ausdrücklich, weil er zumindest für einen Teil der aufgezeigten Probleme eine Lösung darstellt. Wir halten es für besonders wichtig, dass die Verknüpfung zum neuen Artikel 37a der Landesverfassung stattfindet.
Denn an dieser Stelle hat es in diesem Haus eine verfassungsändernde Mehrheit gegeben, die ein klares Staatsziel für Sachsen-Anhalt benennt. Nicht umsonst wurde anschließend getitelt, dass Sachsen-Anhalt antifaschistisch sei.
Das muss sich in der Gesetzgebung, im Handeln der Behörden und in der Rechtsprechung wiederfinden. Deswegen wird es nach dieser Gesetzesänderung entscheidend sein, das Gesetz konsequent anzuwenden; denn es kommt entscheidend darauf an, dass den Behörden Rechtsextreme wie Herr Liebich nicht auf der Nase herumtanzen können, und das macht er.
Dass aber auch Gesetzgeber immer wieder auf neue Entwicklungen reagieren müssen, zeigt diese Daueranmeldung. Ich gebe zu, dass außer
halb von Sachsen-Anhalt vor Jahren wahrscheinlich niemand auf die Idee gekommen wäre, dass wir mit einer Lage konfrontiert sein könnten, in der jemand 50 Jahre im Voraus Versammlungen anmeldet. Diese Lücke wird in dem Fall ebenfalls geschlossen.
Eine Besonderheit ist zugegebenermaßen die Regelung zur Zuständigkeit nach dem Versammlungsgesetz. Dass Halle und Magdeburg nicht Versammlungsbehörde sind, ist zumindest historisch erklärbar gewesen - sachlich sowieso nicht. Dass Magdeburg jetzt aber nicht Versammlungsbehörde ist und Halle Versammlungsbehörde ist, ist nur schwer erklärlich - jedenfalls sachlich kaum.
Ich spinne das einmal weiter. Was machen wir eigentlich, wenn ein Landrat irgendwann sagt, die Bauaufsichtsbehörde bringt irgendwie nur Ärger, diese Aufgabe will ich nicht mehr übernehmen, und ein anderer Landrat die Bauaufsichtsbehörde für eine tolle Geschichte hält und diese Aufgabe weiter übernehmen will? - Wir haben dann natürlich eine weitere Aufsplitterung. Ich bin aber der Meinung, dass wir an dieser Stelle jetzt zügig vorankommen und es an diesem Thema nicht scheitern lassen sollten, weil ich glaube, dass die aufgezeigten Gesetzeslücken schnellstens geschlossen werden sollten.
Ich beantrage für die Koalitionsfraktionen die Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Herzlichen Dank.
Ich fange mit Letzterem an. Das war kein Kompromiss, sondern eine Abwägung. Das ist etwas anderes. Bei einem Kompromiss müssten die Leute unterschiedlicher Auffassung gewesen sein. Es war eine Abwägung über die Frage, welcher Zeitraum überschaubar ist. Dieser Zeitraum darf aber auch nicht zu kurz sein. Deswegen ist es eine Abwägung und kein Kompromiss zwischen verschiedenen Beteiligten.
Zu der Frage der Zuständigkeit. Wir hatten in diesem Land einmal 21 Landkreise und jeder dieser 21 Landkreise war Versammlungsbehörde. Das haben sie hinbekommen. Zugegebenermaßen werden in Halle oder Magdeburg mehr Versammlungen angemeldet als im ehemaligen Ohrekreis. Das mag sein. Aber vom Grundsatz her brauchte man diese Kompetenzen in jeder dieser Kreisverwaltungen. Mir jedenfalls sind größere Probleme nicht bekannt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf namens und im Auftrag der Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt einbringen. In einem sehr schmalen Gesetzentwurf nehmen wir zwei Änderungen vor.
Erstens zeichnen wir nach, was durch Fristablauf mittlerweile passiert ist, nämlich das Auslaufen des Modellversuchs Body-Cam. Die Regelungen sind im Gesetz zwar noch enthalten, aber aufgrund der Verfristung inzwischen nicht mehr anwendbar.
Zweitens versehen wir die Anwendung des § 36c SOG - volkstümlich „elektronische Fußfessel zum Zwecke der Gefahrenabwehr“ genannt - mit einer neuen Frist. Wir verlängern die Erprobungsfrist um zwei Jahre. Das hat zwei Gründe.
So hat es in dem bisherigen Geltungszeitraum nur einen einzigen Anwendungsfall gegeben. „Gegeben“ ist gar nicht korrekt, es gibt ihn. Er dürfte Ihnen aus der Medienberichterstattung ausreichend bekannt sein. Deswegen ist es natürlich schwierig, allein aufgrund eines Falls zu beurteilen, ob das ein geeignetes Instrument ist.
Ich will an der Stelle aber auch einpflegen, dass es das Gericht bei der Verlängerungsentscheidung sehr wohl als sehr geeignetes Instrument angesehen hat neben der polizeilichen Überwachung des Gefährders.
Wie gesagt, das Ganze ist Gegenstand dieses Gesetzentwurfs, der Ihnen vorliegt. Ich möchte an dieser Stelle die Überweisung in den Ausschuss für Inneres und Sport beantragen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen nachher mit Mehrheit folgenden Text:
„Mit der bedingungslosen Kapitulation
Deutschlands am 8. Mai 1945 endete der Zweite Weltkrieg in Europa, und auch Deutschland wurde von dem menschenverachtenden System der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreit. Die Erinnerung an diesen Tag der Befreiung ist eine Mahnung und Verpflichtung, für Frie
den, Freiheit, Demokratie und Menschenrechte aktiv einzutreten.“
Wenn man das liest - ich glaube, das geht jedem Demokraten so -, fragt man sich: Weswegen sollen wir eine solche Selbstverständlichkeit eigentlich beschließen? - Das kann man so sehen. Wenn man allerdings den Redebeitrag des Abg. Höse in der letzten Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport gehört hat, dann kommt man sehr schnell zu dem Ergebnis: Ja, wir müssen mit Mehrheit ausdrücklich einen solchen Satz beschließen.
Er ist offensichtlich nicht bei allen Mitgliedern des Hauses eine Selbstverständlichkeit.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE war deutlich umfangreicher. Man muss an dieser Stelle der Ehrlichkeit halber dazusagen, dass über manches natürlich allein aufgrund der Pandemiesituation mittlerweile die Zeit hinweggegangen ist. Das hat letztlich Corona verursacht.
Ich habe bei der Einbringung bereits darauf hingewiesen, dass die Schaffung eines Gedenktages bei der SPD-Fraktion große Sympathie genießt und dass wir diese Form des Gedenkens - -
Ich habe doch dagegen angeredet. - Ich hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Schaffung eines Gedenktages bei der SPD-Fraktion große Sympathie genießt. Mecklenburg-Vorpommern hat einen selbigen für den 8. Mai bereits seit 2002, Brandenburg seit 2015 und am 8. Mai 2021 wird das Land Schleswig-Holstein zum ersten Mal an einem 8. Mai einen solchen Gedenktag begehen.
Uns wird demnächst ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Novellierung des Feiertagsrechts ereilen. Wir werden auf diese Weise auch Gelegenheit haben, erneut über die Frage eines gesetzlichen Gedenktages 8. Mai hier im Hohen Hause zu reden.
Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Herr Präsident, die Frage beantworte ich gern. - Wir haben uns darauf verständigt, den Tagesordnungspunkt „Lücken in der Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest schließen“ heute als letzten Tagesordnungspunkt zu behandeln.
Frau Kollegin Heiß, vermutlich gehöre ich zu der Minderheit, die Ihnen hier im Haus angestrengt zugehört hat. Ich habe es getan.
Sie haben erwähnt, dass Sie a) über die aktuelle Legislaturperiode des Landtages reden. Und b) haben Sie darüber berichtet, dass in Weißenfels ein Jugendklub geschlossen worden sei. In Schönebeck mag das so gewesen sein. Können Sie mir sagen, welcher Klub das war? - Ich kenne dort nämlich keinen Klub, der geschlossen worden ist.
Ihnen ist aber schon bewusst, dass es bei dieser Berichterstattung um die Schließung von Jugendklubs und um die Neuformierung geht, was teilweise ein Jahrzehnt und länger, teilweise eher zwei Jahrzehnte zurückliegt. Sie haben das hier aber ein wenig anders dargestellt. Deswegen hätte ich ganz gern von Ihnen gewusst, um welches Objekt es sich hier gehandelt hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift Ihres Antrags, Herr Kirchner, lautet „Remigration ermöglichen - Kehrtwende in Deutschland einleiten“. Warum haben Sie eigentlich nicht gleich „Ausländer raus!“ darübergeschrieben?
Das würde doch den Inhalt viel besser wiedergeben.
Da wüsste man schon, was im Text darunter steht, und würde das in der Überschrift viel besser zusammenfassen.
Ihr Vortrag hat das noch verstärkt. Sie ignorieren das Verfassungsrecht. Sie treten völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland mit Füßen. Deswegen sage ich Ihnen ganz klar: Wir werden Ihren Antrag ablehnen. Damit ist eigentlich alles gesagt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich darf im Namen der Koalitionsfraktionen dem widersprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich vertrete heute den Kollegen Dr. Schmidt und will zunächst vom Manuskript abweichen. Wo ist Herr Knöchel? - Dort hinten ist er; ich sehe ihn. - Ich habe schon den Eindruck gehabt, Sie standen hier vorn ein bisschen als gespaltene Persönlichkeit da.
Auf der einen Seite
halten Sie der Koalition vor, was es für riesige Fehlbeträge und Handlungsbedarfe in der mittelfristigen Finanzplanung gibt.
Auf der anderen Seite fordern Sie hier eine Mischung aus „mehr Ausgaben“ und „mehr Kreditaufnahmen“. Ich kam bei Ihren Drehungen und Wendungen irgendwann nicht mehr so richtig mit, auch wenn ich durchaus versucht habe, Ihrem Redebeitrag zu folgen. Aber Sie haben ein paar Runden gedreht, die - glaube ich - für die Mehrheit des Hauses nicht nachvollziehbar waren. Denn Sie kleben offensichtlich auf all das, was Sie
fordern, das Label „gute Schulden“, und auf all das, was wir tun, das Label „schlechte Schulden“. Das ist Ihre Logik, die Sie hierbei offensichtlich haben.
An einer Stelle gehen unsere Ansichten nicht auseinander: dass es Handlungsbedarfe und den Bedarf an einem Nachtragshaushalt im Jahr 2021 gibt.
Das ist im Übrigen unstrittig. Herr Knöchel, Sie sind auch schon ein paar Jahre dabei. Ich glaube, nach jeder Landtagswahl hat es einen Nachtragshaushalt gegeben.
Ich kann mich - jedenfalls seit 2006 - nicht entsinnen, dass es nicht im Wahljahr auch einen Nachtragshaushalt gegeben hat - nicht nur wegen der Handlungsbedarfe, sondern natürlich auch deshalb, weil eine neue Koalition, eine neu zusammengesetzte Mehrheit natürlich auch neue, eigene politische Schwerpunkte setzt, die im Regelfall ja auch etwas mit Haushalt und Geld zu tun haben; das ist unstrittig. Aber den Nachtragshaushalt 2020 haben wir beschlossen und sind zurzeit dabei, das Geld entsprechend auszugeben.
An dieser Stelle haben Sie recht.
Ich hätte, als wir im April diesen Haushalt beschlossen haben, auch nicht gedacht, dass wir im Oktober darüber diskutieren, wie wir die 500 Millionen € unter die Leute bekommen. Damals war eher die Diskussion: Reicht das denn wirklich in diesem Zusammenhang? Wir bedauern natürlich auch, dass beispielsweise bei den Krankenhausinvestitionen die entsprechenden Weichen noch nicht komplett gestellt wurden, was auch etwas mit einem gewissen Hin und Her sowie mit der Synchronisierung mit Förderprogrammen des Bundes zu tun hat.
Für 2021 werden wir einen Nachtragshaushalt benötigen, und unsere Vorschläge dafür liegen auf dem Tisch. Wir haben es „Sachsen-Anhalt-Milliarde“ genannt, denn wir werden
ganz kräftige Anstrengungen im Bereich der Krankenhausinvestitionen vornehmen müssen. Wir brauchen eine entsprechende Investitionskraft bei den Kommunen. Wir benötigen natürlich Investitionen in die landeseigene Infrastruktur. Dazu hätte sicher der in Vertretung hier vortragende Verkehrsminister viel sagen können. Wir brauchen natürlich auch Investitionen in Kindertagesstätten und Schulen, da, wo CO2-Einsparungen und Stark III nicht gegriffen haben,
und wir brauchen natürlich eine besondere Fürsorge auch bei Investitionen im Bereich der Tourismuswirtschaft. Zu diesen Bereichen liegen die Vorschläge der Sozialdemokratie auf dem Tisch.
Ich möchte dies noch um die Frage einer Landesvorhaltung im Bereich des Bevölkerungsschutzes erweitern. Auch dort haben wir größeren Nachholbedarf. Daraus ergibt sich eben das Volumen von 1 Milliarde € für 2021/2022; und ich bezeichne das einmal als „Sachsen-Anhalt-Milliarde“. Das werden wir im kommenden Jahr zu beraten haben. Heute und hier werden wir aber nicht beschließen, unter welchen Bedingungen wir einen Nachtragshaushalt 2020 oder 2021 bestreiten werden.
Zum Schluss möchte ich etwas zu der Frage der gespaltenen Persönlichkeit sagen. Herr Knöchel, ich habe eben schon darauf hingewiesen: Sie sind schon eine Weile dabei und haben wahrscheinlich auch schon viele mittelfristige Finanzplanungen gesehen. Solange ich mittelfristige Finanzplanungen kenne, gab es immer den sogenannten noch vorhandenen Handlungsbedarf. Ich kann mich nicht erinnern, dass jemals ein Finanzminister in diesem Land eine mittelfristige Finanzplanung für den mittelfristigen Planungsbereich vorgelegt hat, bei der es nicht Handlungsbedarfe - und zwar in Milliardenhöhe - gab. Dabei ist es völlig egal, ob der Finanzminister Paqué, Bullerjahn, Schröder oder Richter hieß. - Jetzt musste ich erst einmal darüber nachdenken, ob ich die Reihenfolge vollständig erfasst habe.
Das ist immer so gewesen. Dass Sie sich darüber aufregen, ist verwunderlich. - Herzlichen Dank.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Zunächst: Herr Höse, wenn Sie ein bisschen langsamer und stattdessen weniger reden würden, hätte ich jetzt auf irgendetwas irgendwie eingehen können. Ich konnte Ihrem Vortrag schon sprachlich überhaupt nicht folgen. Das muss ich ehrlich sagen. Ich würde mich gern damit auseinandersetzen, aber ich habe akustisch nur Bruchstücke davon wahrnehmen können. Deshalb will ich das großzügig überspringen.
Aber auf einen Punkt will ich Sie hinweisen: Wie eine Straftat, die politisch motiviert ist, statistisch eingeordnet wird, entscheidet zumindest in Sachsen-Anhalt die Polizei und nicht der Verfassungsschutz.
Ich weiß überhaupt nicht, wie das in Ihr Redemanuskript gerutscht ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat zwei Schwerpunkte. Um das kurz zu rekapitulieren: Da ist zum einen der Katalog der nachrichtendienstlichen Mittel; das ist eine Empfehlung aus dem zweiten NSU-Untersuchungsausschuss.
Ich hätte mir gewünscht, dass wir das schon viel früher umgesetzt hätten; denn bekannterweise
sind die Empfehlungen einige Jahre alt. Aber es ist schon sehr wichtig, dass wir nun endlich für verdeckte Mitarbeiter oder für Vertrauenspersonen klare gesetzliche Regelungen haben. Wir haben nun Regelungen wie die meisten anderen Bundesländer und wie sie für das BfV vor nunmehr einem halben Jahrzehnt geschaffen wurden.
Zweiter großer Komplex ist die parlamentarische Kontrolle. Ich gehöre zu den wenigen Angehörigen dieses Hauses, die diese Kontrolle von beiden Seiten kennen, nämlich erstens als Kontrollierter und zweitens als Kontrolleur. Da will ich zunächst sagen, dass die Kontrolle in den vergangenen Jahren deutlich besser und intensiver geworden ist. Ich sage aber auch ausdrücklich, dass wir in diesem Land über einen Abteilungsleiter Verfassungsschutz verfügen, der mit äußerster Transparenz gegenüber dem Kontrollgremium arbeitet.
Das kann man sicherlich - und das tun wir - nach nunmehr neunjähriger Amtszeit - so lange ist er schon in unseren Diensten - hier mal ausdrücklich feststellen; denn ich fühle mich von der Verfassungsschutzbehörde bei der Wahrnahme der Kontrolle unterstützt.
Wir wollen nach außen gehen. Ich bin noch etwas skeptisch, wenn es um eine Einschätzung geht, wie groß das Interesse an einer dann öffentlichen PKGr-Sitzung sein wird.
Man kann das beobachten. Es wird vermutlich zu einer gewissen Enttäuschung kommen, weil die Öffentlichkeit natürlich auch bedingt, dass bestimmte Dinge in der Öffentlichkeit nicht erörtert werden können. Ich glaube, die Erwartungen sind dort etwas zu hoch gesteckt.
Schließlich und endlich ist es, glaube ich, spätestens nach NSU eine selbstverständliche Tatsache, dass wir die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit sich nicht nur die Kontrollierten über die Landesgrenze hinweg frei austauschen können, sondern dass sich auch die Kontrolleure endlich frei austauschen können.
Das, glaube ich, ist den meisten Angehörigen der diversen Aufsichtsgremien in den Bundesländern schon lange ein Dorn im Auge. Wir schaffen es jetzt ab und können auf die Weise unsere Arbeit als parlamentarisches Kontrollgremium deutlich verbessern. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Farle, Sie sind Jurist. Insofern sind Sie ja des Lesens von Gesetzen befähigt. Ich empfehle Ihnen, das bisher geltende Verfassungsschutzrecht und das neue zu lesen. Dann werden Sie sehr schnell zu dem Ergebnis kommen, wie Sie Ihre Frage zu beantworten hätten. Die Antwort lautet nämlich, dass für die von Ihnen geforderten Maßnahmen gesetzliche Grundlagen nicht vorliegen würden.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Vertreterin der Volksinitiative! - Das ist mir an dieser Stelle sicherlich gestattet.
Ich habe den Auftrag, den Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge heute für die Koalitionsfraktionen einzubringen. Ich fange mit der Gesetzesüberschrift an. Nicht an jeder Gesetzesüberschrift kann man erkennen, was mit dem Gesetz verfolgt wird. Ich glaube, bei diesem Gesetzentwurf ist uns das gelungen. Es heißt nämlich ganz klar: Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Wir haben uns einige Prämissen gesetzt, was wir mit diesem Gesetzentwurf vorhaben, was wir erreichen wollen. Wir wollen die Straßenausbaubeiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 abschaffen. Wir wollen die wiederkehrenden Beiträge rückwirkend zum 1. Januar 2020 abschaffen. Das Ganze zieht Folgeänderungen nach sich. Wenn man beispielsweise Straßenausbaubeiträge abschafft, dann braucht man bestimmte Regularien im Kommunalabgabengesetz natürlich nicht mehr, beispielsweise im Hinblick auf die Bürgerbeteiligung, die rechtzeitige Anhörung, die frühere Mitbestimmung beim Bau von Anliegerstraßen. Das macht diesen Gesetzentwurf zugegebenermaßen etwas kompliziert.
An dieser Stelle möchte ich gleich einen kleinen Schlenker zu Ihnen, Frau Birkner, machen. Sie haben gesagt, wir würden neue Hintertürchen einbauen, und haben dabei den besonderen Wegebeitrag erwähnt. Zur Erläuterung: Den besonderen Wegebeitrag gibt es in Sachsen-Anhalt seit 1991. Er ist seit 1991 im Kommunalabgabengesetz geregelt.
Worum geht es dabei? - Dabei geht es um den besonderen Ausbau von nicht öffentlichen Straßen. Voraussetzung zur Erhebung eines besonderen Wegebeitrages sind nicht öffentliche Straßen. Ein typisches Beispiel: Wenn am Ende eines gemeindlichen Feldweges eine Kiesgrube entsteht und der Weg zusätzlich ausgebaut werden muss, dann - so ist es heute und so soll es auch zukünftig bleiben - muss der Kiesunternehmer für den Ausbau dieser Straße zahlen. Damit wir diese Regelung nicht sozusagen aus Versehen mit abschaffen, müssen wir die Regelungen des § 7 des Kommunalabgabengesetzes an verschiedenen Stellen wieder aufgreifen. Das ist also keine Hintertür, sondern die Fortführung des besonderen Wegebeitrages. Es wäre mein Wunsch, dass Sie das entsprechend mitnehmen.
Dazu gehört auch: Wenn wir Straßenausbaubeiträge abschaffen, brauchen wir natürlich auch Neuregelungen im Bereich der Billigkeitsmaßnahmen im Kommunalabgabengesetz, damit die Konstruktion von Steuern, Gebühren und Beiträgen, die im Kommunalabgabengesetz geregelt wird, auch zukünftig noch funktioniert.
Die Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen ist rechtstechnisch sicherlich kein Hexenwerk, aber
sie ist auch nicht ganz trivial. Deswegen sehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Einfügung einen neuen § 18a in das Kommunalabgabengesetz vor, der Übergangsvorschriften enthält. Wir regeln darin, was der Anknüpfungspunkt ist.
Es klingt zunächst ganz einfach: Wir schaffen rückwirkend zum 1. Januar 2020 Straßenausbaubeiträge ab. Doch wir brauchen natürlich einen Anknüpfungspunkt. Für uns war sehr schnell klar, dass das nur das Entstehen der Beitragspflicht sein kann. Anknüpfungspunkt für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist also die Frage, ob am 31. Dezember 2019 die Beitragspflicht entstanden war. Dasselbe gilt für die Beitragsschuld und das Entstehen der Beitragsschuld bei den wiederkehrenden Beiträgen.
Nun wird natürlich sofort und berechtigterweise die Frage aufkommen, was denn aber mit den Beiträgen ist, die noch nicht erhoben worden sind, bei denen aber die Beitragspflicht am
31. Dezember 2019 schon entstanden war. In Bezug darauf haben wir als Koalitionsfraktionen entschieden, in den Gesetzentwurf aufzunehmen, dass wir für diese Beiträge, die noch nicht verjährt sind, die aber auch noch nicht erhoben worden sind, eine Kannregelung im Kommunalabgabengesetz vorgesehen, nach der es in der alleinigen Entscheidung des Gemeinderates liegt, ob man diese Beiträge noch erhebt.
Damit diese Entscheidung dem Gemeinderat nicht anschließend wieder entzogen wird, beispielsweise durch die Kommunalaufsichtsbehörden, haben wir Artikel 2 - Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes - in den Gesetzentwurf aufgenommen, der vorsieht, dass die Einnahmebeschaffungsgrundsätze bei den Straßenausbaubeträgen nicht gelten. Es handelt sich also um eine wirkliche Kannregelung. Der Gemeinderat entscheidet souverän, ob er das tut. Das ist eine unmittelbare Entscheidung des Gemeinderates.
Darüber hinaus müssen wir natürlich Regelungen für solche Straßenausbaubeiträge schaffen, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben worden sind. Solche Fälle gibt es in Sachsen-Anhalt, auch wenn es möglicherweise nicht besonders viele sind. Dafür haben wir die Regelung vorgesehen, dass die Beiträge innerhalb des nächsten Jahres an die betroffenen Beitragsschuldner zurückerstattet
werden.
Es gibt eine weitere Konstellation, nämlich die, dass Vorausleistungen für Straßenausbaubeiträge von den Beitragspflichtigen erhoben worden sind, bei denen aber die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, aber in dem Fall, in dem sie entsteht, zukünftig eine Beitragsfreistellung erfolgt. Auch für diesen Fall haben wir die Regelung getroffen,
dass Vorausleistungen innerhalb eines Jahres zurückzuerstatten sind.
Hinzu kommt die berechtigte Frage, wie die Gemeinden, denen wir die Straßenausbaubeiträge als Einnahmequelle aus der Hand schlagen, zu ihrem Geld kommen. Auch das ist in den Übergangsregelungen berücksichtigt worden. Wenn Beiträge bzw. Vorausleistungsleistungen zurückerstattet werden müssen, dann wird die Gemeinde dies beim Landesverwaltungsamt einreichen und es findet eine Spitzabrechnung statt.
Phase 1: In Bezug auf Beiträge, die nicht mehr erhoben werden dürfen, weil die Beitragspflicht seit dem 1. Januar 2020 entstanden ist, erfolgen eine Spitzabrechnung gegenüber dem Landesverwaltungsamt und eine Erstattung.
Phase 2: Was ist mit den Baumaßnahmen, die begonnen wurden bzw. die aufs Gleis gesetzt wurden und bei denen sich die Gemeinde in dem guten Glauben befand, dass sie noch Beiträge dafür erheben kann? Auch für diesen Fall haben wir eine Übergangsregelung in dem Gesetzentwurf vorgesehen, die ebenfalls eine Spitzabrechnung vorsieht.
Das kann man aber nicht für alle Ewigkeiten machen, weil wir natürlich nicht wissen, welche Gemeinde im Jahr 2025 welche Straße ausbauen will und welche Satzungsregelung zu welchen Beitragseinnahmen führen würde. Man kann natürlich nicht für die Zukunft Spitzabrechnungen durchführen. Deswegen haben wir mit Artikel 3 ein Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich für kommunale Straßenausbaumaßnahmen vorgesehen. Danach wird ab 2022 eine Pauschale von 15 Millionen € nach den Kriterien Einwohnerzahl, Gemeindefläche und Länge der Gemeindestraßen auf die Gemeinden Sachsen-Anhalts verteilt.
Schließlich stellt sich die Frage, ob diese Verteilung gerecht vorgenommen wird. Das weiß heute niemand. Ob diese Verteilung zielgenau erfolgen wird, können wir heute auch nicht sagen. Uns liegen auch keine Erfahrungen aus den Ländern vor, die in den letzten Jahren die Straßenausbaubeiträge abgeschafft haben. Blicken wir in andere Bundesländer: In Thüringen hat man dieses Problem vertagt. Und was ist passiert? - Frust, Ärger etc. Genau das passiert aktuell dort. Deswegen sehen wir eine Evaluierungsvorschrift für diese Verteilungskriterien und vor allem für die Höhe dieser Zuweisungen in dem Gesetz über den Mehrbelastungsausgleich vor.
Das Ganze tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die Regelung zu den Einnahmebeschaffungsgrundsätzen im KVG tritt natürlich erst mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft, ansonsten würden wir zwischendurch alles rechtswidrig machen. Schließlich tritt das Gesetz zum Mehrbelas
tungsausgleich im Jahr 2022 in Kraft, um die Mittel in Höhe von 15 Millionen € entsprechend verteilen zu können. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das will ich gerne tun. Fangen wir mit der zweiten Frage an. In Sachsen-Anhalt ist es völlig eindeutig, nämlich Abschluss der Baumaßnahme heißt Entstehen der Beitragspflicht, und Entstehen der Beitragspflicht ist nach der Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt der Eingang der geprüften
Schlussrechnung des Bauunternehmers bei der Gemeinde. Das ist Entstehen der Beitragspflicht. Das heißt, wenn irgendwo eine Straße gebaut worden ist und die geprüfte Schlussrechnung am 5. Januar 2020 eingegangen ist, dann brauchen wir über die Kannregelung gar nicht mehr zu reden; denn die Beitragspflicht ist im Jahr 2020 entstanden, und da besteht ein Beitragserhebungsverbot. Ab da darf nicht mehr erhoben werden.
Nun gibt es aber Konstellationen - diese sind nicht selten -, bei denen die Schlussrechnung beispielsweise im Jahr 2017 eingegangen ist. Dann haben die das in der Gemeinde nicht so richtig hingekriegt, die Beitragsbescheide zu verschicken. Zudem haben sie gesagt, eigentlich wollen wir den Leuten auch gar kein Geld abnehmen; das kommt ja manchmal auch noch dazu. Diese Beitragspflichten sind entstanden, und sie sind auch nicht verjährt. Diesbezüglich wollen wir erreichen - diesen Wunsch gibt es in vielen Kommunen -, dass wir sagen: Okay, wenn ihr die nicht mehr erheben wollt, dann müsst ihr das auch nicht. - Das betrifft die Fälle, in denen die Beitragspflicht in den Jahren 2017, 2018 und 2019 entstanden ist, aber die Beiträge noch nicht eingesammelt worden sind. Um diese Fälle geht es.
Da gerade der Zwischenruf betreffend die Kommunalaufsicht von Herrn Knöchel kommt: Damit genau das nicht passiert - lesen Sie Artikel 2 unseres Gesetzentwurfs -, ändern wir das KVG an dieser Stelle. Bisher ist die Situation doch die: Wenn es irgendwo in diesem Bereich eine Kannregelung gibt, kommt durch die Hintertür meistens der Bürgermeister oder die Kommunalaufsicht und verweist auf die Einnahmebeschaffungsgrundsätze im Kommunalverfassungsgesetz oder damals in der Gemeindeordnung. Danach haben spezielle Entgelte, also Gebühren und Beiträge, Vorrang beispielsweise vor Kreditaufnahmen oder Steuererhöhungen oder was man sich so alles vorstellen kann. Um das auszuhebeln, dass nämlich die Kannregelung in dem Fall Anwendung findet, müssen wir § 99 KVG ändern.
Zunächst einmal: Der Mehrbelastungsausgleich ist nicht für den Straßenbau gedacht, sondern wird dafür gewährt, dass keine Beiträge mehr erhoben werden dürfen. Das heißt, geringe Einwohnerzahl, lange Straßen zwischen den Dörfern, das hat mit unserem Sachverhalt hier nichts zu tun; denn für eine Gemeindestraße, die Dorf A und Dorf B verbindet, können ja auch heute schon keine Beiträge erhoben werden. Vielmehr geht es um Straßen, für die heute eine Beitragspflicht besteht.
Zweitens wissen wir das noch nicht. Wir wissen es deswegen nicht, weil wir die Gesamtlänge der Gemeindestraßen in Sachsen-Anhalt noch nicht kennen. Niemand in diesem Land kann zurzeit verlässlich sagen, wie lang die Gemeindestraßen in Sachsen-Anhalt insgesamt sind. Das war für mich zugegebenermaßen ein erhellendes Erlebnis. Wir haben ja geprüft, welche Kriterien man heranziehen kann, und haben da sehr intensive Gespräche mit dem MLV sowie mit anderen Bundesländern geführt. Es gibt zurzeit keine verlässliche Zahl dazu, wie lang die Gemeindestraßen insgesamt sind. Deswegen ist die Regelung im Gesetzentwurf auch so kompliziert, indem wir nämlich auf das Straßenbestandsverzeichnis der Gemeinden abstellen.
Kleiner Exkurs: Seit dem 1. Juli 1993 sind Gemeinden verpflichtet, ein Straßenbestandsverzeichnis zu haben. Wie man hört, hat etwa die Hälfte der Gemeinden ein selbiges. Wenn es überall ein solches gibt, dann kennen wir auch die Gesamtlänge der Gemeindestraßen. Wir reden im Übrigen über einen Ausgleich im Jahr 2022. Aktuell brauchen wir das nicht. Wenn wir die Länge der Gemeindestraßen kennen, können wir abschließend sagen, wie sich das verteilt. Heute können wir das nicht.
Das, was Sie heute vortragen, ist Ihre Vermutung. Ich könnte mich der Vermutung anschließen. Ich weiß es nämlich auch nicht, weil ich die Gesamt
länge der Gemeindestraßen nicht kenne. Erst recht weiß ich nicht - da haben Sie mir indirekt recht gegeben -, welche Straßen denn im Jahr 2024 in diesem Land wo gebaut werden und welche Beitragsausfälle sich im Jahr 2026 aus den Straßenbaumaßnahmen im Jahr 2024 ergeben.
Also, ich finde, jetzt machen Sie sich unwissender, als Sie sind. Jetzt machen Sie sich wirklich unwissend. Diese Regelung haben wir doch an sehr vielen Stellen. Schauen Sie einmal ins FAG. Im Finanzausgleichsgesetz zieht sich diese Regelung betreffend Einwohner, Fläche und die entsprechende Verteilung durch fünf Paragrafen.
- Natürlich kann ich das erklären. Wenn man die Einwohnerzahl hat, dann wird eins zu eins zu eins verteilt, Einwohner, Fläche, Länge der Gemeindestraßen. Das machen wir doch woanders auch. Das machen wir übrigens auch bei den Kreisstraßen. Sie sind doch schon eine Weile dabei. Da müssten Sie das eigentlich wissen.
Frau Kollegin Eisenreich, vielleicht zwei Sätze vorweg. Mit einigen Angehörigen Ihrer Fraktion habe ich in den letzten Jahren durchaus die eine oder andere Podiumsdiskussion bestritten. Da werden Einzelne bestätigen können, dass ich nie versäumt habe, darauf hinzuweisen, dass im Unterschied beispielsweise zum Getöse der AfD Ihre Fraktion die bisher einzige war, die einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingebracht hat. Das habe ich immer gemacht; das werden einige bestätigen können.
Deswegen finde ich es schon ziemlich unfair, wenn Sie heute Dinge über einen Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, behaupten, wirklich bewusst wahrheitswidrig behaupten, dass es eine Kannre
gelung beispielsweise nur für das Jahr 2019 gibt. Diese falsche Behauptung ist eine Boshaftigkeit.
Es ist für mich nicht akzeptabel, bei allen unterschiedlichen politischen Anschauungen, eine
solche Behauptung einfach so in die Welt zu setzen. Und Sie sind die Expertin Ihrer Fraktion dafür. Deswegen lasse ich Ihnen auch nicht durchgehen, dass Sie das nicht verstanden haben.
Ich habe vorhin erklärt, dass es um die Beiträge geht, für die eine Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist und die noch nicht verjährt ist. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Das heißt aktuell - gut, dieses Jahr wird bald zu Ende gehen -, darin enthalten sind auch noch die Jahre 2017, 2018 und 2019.
Wir schaffen also eine Kannregelung für all diese Jahre. Es geht nicht allein um das Jahr 2019. Es geht auch nicht isoliert darum und es ist auch nicht einfach so herausgegriffen, sondern es geht um alle die Beiträge, die noch nicht verjährt sind und noch nicht erhoben wurden.
Da möchte ich Ihnen - ich muss ja eine Frage stellen - die Frage stellen, ob Sie bereit sind, das jetzt vielleicht doch noch zu korrigieren.
Frau Kollegin Bahlmann, damit ich es nachher besser weiß, um auch darauf eingehen zu können, will ich die Frage jetzt gerne loswerden.
Sie wollen einen Beirat für Brandschutz, allgemeine Hilfen und Katastrophenschutz bilden. Was Brandschutz ist, besagt unser Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz. Was Katastrophenschutz ist, besagt unser Katastrophenschutzgesetz. Was meinen Sie denn mit „allgemeinen Hilfen“? Weder in Ihrem Begründungstext noch in Ihrem Antragstext taucht das nämlich irgendwo wieder auf. Ich habe keine richtige Vorstellung davon, zumal in Ihrem Text später im Wesentlichen der Begriff „Organisation“ verwandt worden ist, dem ich „allgemeine Hilfen“ jetzt nicht zuordnen kann.
Ich wollte nicht wissen, wen man sich noch alles einfallen lassen kann, sondern ich wollte nur wissen, was Sie mit „allgemeine Hilfen“ meinen. Hausaufgabenhilfe? Ich kann mit dem Begriff nichts anfangen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bahlmann, wenn sie vorhin auf meine Frage nicht so rüde und abweisend geantwortet hätten,
hätte ich diesen Einstieg nicht gewählt. Wissen Sie, warum in Ihrem Antrag „allgemeine Hilfen“ steht? - Weil es in Thüringen
allgemeine Hilfen im Gesetz gibt. Den Begriff der allgemeinen Hilfen kennen unser Brand- und unser Katastrophenschutzgesetz nicht. Sie kennen vielmehr seit 1993 den Begriff der Hilfeleistung.
Wenn Sie sich der Mühe unterzogen hätten, sich auch nur ansatzweise mit der Lage in diesem Lande zu beschäftigen, hätte Ihnen auffallen müssen, dass die „allgemeinen Hilfen“ bei uns „Hilfeleistung“ heißen und Ihr „Beirat“ bei uns „Landesbeirat für Brandschutz, Hilfeleistung und Katastrophenschutz“ heißen wird.