Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne hiermit die 86. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie alle auf das Herzlichste.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen nunmehr die 41. Sitzungsperiode fort und beginnen die heutige Beratung mit dem sogenannten Prioritätenblock, den Tagesordnungspunkten 6 bis 9.
Ich erinnere daran, dass sich für heute Herr Minister Prof. Dr. Willingmann und Frau Ministerin Keding ganztägig entschuldigt haben.
Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
Wenn die Kolleginnen und Kollegen nun auch noch die Gespräche einstellen, zumindest nur noch sehr leise reden würden, kann ich Frau Dr. Späthe das Wort übergeben. - Sie haben das Wort, Frau Dr. Späthe.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute als ersten Tagesordnungspunkt über einen sehr wichtigen und sehr guten Tagesordnungspunkt zu beraten, nämlich über den Gesetzentwurf für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in SachsenAnhalt.
Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kin
Ursprünglich bestand seitens des Ministeriums die Absicht, die notwendigen Änderungen in den Landesgesetzen im Rahmen der Haushaltsdebatte in einem Haushaltsbegleitgesetz vorzunehmen. Das ist nun aufgrund des geplanten Inkrafttretens der Maßnahmen am 1. Januar 2020 nicht mehr möglich. Deshalb legen wir als Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf vor mit der Bitte um zügige Beratung. Wir tun dies in Verantwortung für die Familien in Sachsen-Anhalt. Ich möchte Ihnen jetzt einige wesentliche Punkte des Gesetzentwurfes vorstellen.
Wie Sie wissen, haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland Frau Franziska Giffey, und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, als Vertreterin für unser Land Frau Petra Grimm-Benne, einen Vertrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung abgeschlossen. Dies erfolgt in allen Bundesländern. Dieses Umsetzungsgesetz beruht also auf dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes. Lassen Sie es mich so sagen: Es ist wahrlich ein gutes Gesetz.
Der Bund investiert in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden € bundesweit in die Qualität der frühkindlichen Bildung, in die Entlastung der Eltern bei den Beiträgen und in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bevor Sie, Damen und Herren der Opposition, kritisch darauf hinweisen, kann ich Ihnen sagen: Ja, die Mittel sind zunächst bis zum Jahr 2022 begrenzt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass sich sowohl meine Partei als auch die Bundesministerin Franziska Giffey und unsere Ministerin dafür einsetzen werden, dass es weitergeht.
Der Bund hat für die Zeit ab dem Jahr 2023 eine Fortsetzung seiner finanziellen Unterstützung in Aussicht gestellt, aber bisher noch nicht in die mittelfristige Finanzplanung übernommen. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um ein Gesetz handelt und nicht um ein Projekt. Daher sehen wir den Bund in der Pflicht, nachhaltig zu investieren.
Meine Damen und Herren! Wir wollen, dass alle Kinder, egal woher sie kommen, wo sie leben und welche Herkunft ihre Eltern haben, die gleichen Startchancen haben. Daher brauchen wir gute Rahmenbedingungen. Wir wissen aber auch, dass die Ausgangs- und Rahmenbedingungen und auch die Bedarfe in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind.
Der Bund hat daher einen Katalog von zehn Qualitätsbausteinen entwickelt, um es den Bundesländern zu ermöglichen, das herauszusuchen, was für die Entwicklung in den jeweiligen Bundesländern vor Ort die höchste Priorität hat. Das sind unter anderem die Vielfalt der pädagogischen Angebote, die Entlastung auch der Kita-Leitungen, qualifiziertes Personal, die sprachliche Entwicklung, die gesunde Ernährung oder die Verbesserung der Räumlichkeiten.
Deshalb, meine Damen und Herren, wird allein Sachsen-Anhalt in den nächsten beiden Jahren rund 140 Millionen € vom Bund erhalten. Es erhebt sich die Frage, was mit dem vielen Geld passiert.
Die erste Maßnahme: Entlastung der Eltern. Wir bauen die Gebührenfreiheit weiter aus. Durch die bisherige Novellierung des KiFöG müssen Eltern in Sachsen-Anhalt seit dem Januar 2019 nur noch für das älteste Kind Kostenbeiträge zahlen, wenn die Kinder in Krippe oder Kita betreut werden. Hortkinder konnten nach der bisherigen Geschwisterregelung noch nicht berücksichtigt werden. Genau das soll sich ab dem 1. Januar 2020 ändern, das heißt also in sechs Wochen. Die Beiträge für das älteste Nichtschulkind sollen entfallen, wenn ein Geschwisterkind den Hort besucht. Allein das wird 71 Millionen € kosten. Eltern, die einen Wohngeld- oder Kinderzuschlagsanspruch haben, sind bereits ab dem 1. August 2019 beitragsfrei gestellt. Hierfür stellt der Bund dem Land 16 Millionen € über das Familienstärkungsgesetz zur Verfügung. Das hilft insbesondere jungen Eltern, die ein schmales Familienbudget haben.
Die zweite Maßnahme: Fachkräfteoffensive. Wir wissen durch die umfangreiche KiFöG-Evaluation, dass das Land in den nächsten Jahren viele Fachkräfte in den Krippen und Kitas benötigen wird. Es gibt aber immer noch einige Hürden, die junge Menschen davon abhalten, diesen schönen Beruf zu ergreifen. Wir werden daher, auch in Umsetzung mehrerer Beschlüsse des Landtages, die Mittel folgendermaßen einsetzen:
Punkt 1: Es wird eine praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin geben. Das sind - das möchte ich betonen - vergütete Ausbildungsplätze. Der Bund finanziert 120 zusätzliche Plätze. Zusammen mit den 200 Plätzen, die das Land finanziert, sind dies insgesamt 320 Plätze für junge Erzieherinnen und Erzieher. Dies wird bis zum Jahr 2022 7 Millionen € kosten.
und das bereits seit dem 1. August 2019, eine in unseren Augen längst überfällige Maßnahme. Der Kostenumfang beläuft sich auf 11 Millionen € bis zum Jahr 2022. Es sollte wahrlich kein junger Mensch für seine Ausbildung noch Schulgeld zahlen müssen. Bereits in diesem Jahr gezahltes Schulgeld wird auf Antrag erstattet. Die Schulen sind entsprechend informiert.
Punkt 3: das Quereinsteigerprogramm. Um mehr Menschen als Quereinsteiger für die Erzieherausbildung zu gewinnen, soll ab dem Jahr 2020 die Vergütung für das 600-stündige Vorpraktikum für drei Jahre übernommen werden. Dies kostet rund 1 Million € bis zum Jahr 2022.
Punkt 4: Auszubildende sollen in den Einrichtungen fachgerecht angeleitet werden. Dafür braucht es Fachkräfte in den Einrichtungen, die dafür Ressourcen frei haben. Die Zeit für die Praxisanleitung soll freigestellt und finanziert werden. 200 Praxisanleitungen inklusive Ausbildung seit dem 1. August 2019 werden mit ca. 1,5 Millionen € bis zum Jahr 2022 veranschlagt. - So viel zur zweiten Maßnahme, der Fachkräfteoffensive.
Dazu kommt eine dritte Maßnahme im Rahmen des Gesetzes: Kitas mit besonderen Öffnungszeiten. Wer sich für Familie entscheidet, muss sich gerade in Berufen mit längeren Arbeitszeiten oder auch im Schichtdienst oftmals noch die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellen. Wir werden daher Kitas mit langen Öffnungszeiten fördern: Kitas, die vor 6 Uhr morgens und bis nach 21 Uhr abends und, wenn es sein muss, auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Diese werden mit einer Festbetragsförderung für Fachkraftstunden ab dem 1. Januar 2020 unterstützt.
Die vierte Maßnahme: Fachkräfte für Einrichtungen mit besonderen Bedarfen. Kindertageseinrichtungen für Nichtschulkinder mit besonderen Bedarfen und pädagogischen Herausforderungen werden ab dem Jahr 2020 noch mit weiteren 37 pädagogischen Fachkräften unterstützt, die Benachteiligungen ausgleichen sollen. Uns ist bewusst, dass auch Horteinrichtungen besondere Bedarfe haben und auch hierfür noch etwas getan werden muss. Dies ist im Rahmen des Bundesgesetzes aber leider nicht vorgesehen.
Schließlich die fünfte Maßnahme: die pädagogische Fachberatung der Kindertagesstätten. Dazu sollen bis zum Jahr 2022 jeweils zwei pädagogische Fachberaterinnen pro Landkreis und kreisfreier Stadt die Absicherung der pädagogischen Qualität in den Einrichtungen begleiten. Sie sollen sie bei besonderen pädagogischen Herausforderungen unterstützen und bei Konzeptionen beraten. Damit wird auch eine Anregung des Landkreistages Sachsen-Anhalt umgesetzt. Die Kosten
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen gute Kitas mit gut ausgebildetem Personal, damit alle Kinder gute Startbedingungen haben.
Viele der eben von mir aufgezählten Vorhaben sind bekannt und mit Beschlüssen des Hohen Hauses untersetzt worden. Sie können aber nun dank der Mittel des Bundes, worauf wir immer hingewiesen haben, ab Januar 2020 umgesetzt werden.
Da dies bereits in sechs Wochen sein wird, beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen, in den Innenausschuss und in den Ausschuss für Bildung und Kultur. Ich freue mich auf die zügige Beratung und auf die Verabschiedung des Gesetzes im Dezember, damit das Gesetz mit allen seinen positiven Auswirkungen pünktlich mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. Ich sehe keine Wortmeldungen. - Bevor wir in die vereinbarte Fünfminutendebatte der Fraktionen einsteigen, hat für die Landesregierung die Ministerin Frau Grimm-Benne das Wort. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr darüber, dass die Regierungsfraktionen uns dabei helfen, ab dem 1. Januar 2020 die ersehnten Befreiungen hinsichtlich der Geschwisterregelung einzuführen. Somit muss auch im Hort nur noch für das älteste Kind gezahlt werden. Vor allen Dingen lösen wir damit unser Versprechen ein - dies ist den zukünftigen Erzieherinnen und Erziehern auch schon mitgeteilt worden -, dass in unserem Land bereits seit dem 1. August 2019 die Schulgeldfreiheit gilt. Wir wollen also, sobald das Gesetz beschlossen worden sein wird, dann auch auszahlen.
Wer heute die Presse gelesen hat, der weiß, dass gestern in Hessen der letzte Vertrag unterzeichnet worden ist, sodass alle Bundesländer den Vertrag „Gute Kita“ gezeichnet haben und damit auch der Auszahlung der 5,5 Milliarden € im nächsten Jahr
Die Bundesministerin hat noch einmal dargestellt - das hat sie auch schon bei der Vertragsunterzeichnung im August 2019 getan -, dass sehr wohl geplant ist, die Förderung des Bundes über das Jahr 2022 hinaus zu verstetigen. Ich denke, Frau Dr. Späthe hat hier für die Regierungsfraktionen bereits alles gesagt und inhaltlich dargestellt.
Ich sehe mich als Ministerin in der Verpflichtung, die Rechtsverordnung und die notwendigen Maßnahmen, die sich aus diesem Gesetz ergeben, jetzt so zügig in unserem Haus vorzubereiten, dass wir keine Lücke lassen hinsichtlich der Einlösung der Versprechungen, die wir sowohl gegenüber den Eltern als auch gegenüber den Auszubildenden für das nächste Jahr gemacht haben. - Herzlichen Dank.