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Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! In aller Kürze: Der vorliegende Antrag richtet sich auf die bevorstehende Sitzung des Bundesrates in dieser Woche und das dort zur Diskussion stehende Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und der Pflege. Dieses Gesetz regelt mehrere Vorhaben; ich will nur kurz erwähnen. Es sind erstens die 20 000 zusätzlichen Stellen für Pflegehilfskräfte in der Altenpflege, zweitens die Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen - auch das wurde schon erwähnt -, drittens zusätzliche Hebammen in Kliniken, viertens ein Sicherstellungszuschlag für die Kinder- und Jugendmedizin und fünftens die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Der Antrag reduziert das Gesetz weitestehend auf Letzteres, weil das natürlich auch die Gemüter bewegt. Sie meinen, die Reserven der ostdeutschen Krankenkassen, insbesondere der AOK, wurden vollständig aufgebraucht und die Wiedereinführung eines Zusatzbeitrages der AOK Sachsen-Anhalt sei sicher zu erwarten. Wir werden im Ausschuss die Gelegenheit haben, über diese, Ihre, Voraussicht zu diskutieren. So skeptisch sehe ich das nämlich nicht.
Darüber hinaus ist ja schon mehrfach erwähnt worden, dass der Bundesratsausschuss selbst bereits die Erhöhung des Bundeszuschusses auf 11 Milliarden € fordert und die Landesregierung die Anrufung des Vermittlungsausschusses in Einigkeit beschlossen hat, bevor dieser Antrag vorlag. In den Verhandlungen, in den Vorverhandlungen zur Bundesratssitzung hat die Ministerin freie Hand.
Aber auch die Entwicklung des Risikostrukturausgleiches, der erhebliche Belastungen gerade der Versicherten im Osten mit sich bringt, ist im Bundesrat nachdrücklich zu hinterfragen. Aber auch das hat die Ministerin schon gesagt.
Ein Aspekt liegt mir noch am Herzen. Deswegen möchte ich noch darauf eingehen.
Meine Damen und Herren! Die durch die Pflegeversicherung vollständig zu finanzierenden 20 000 Stellen für Pflegehilfskräfte bzw. Pflegerhelfer werden in der Begründung des Antrages negativ bewertet, als eine Absenkung des Personalstan
dards, der Tür und Tor geöffnet werde, interpretiert.
Erstens. Pflegefachkräfte werden durch die Pflegehelfer nicht ersetzt, sondern unterstützt.
Zweitens. Handreichungen wie die Unterstützung der Körperpflege und der Essensdarreichung müssen dann nicht nur von Fachkräften erledigt werden. Diese könnten dann fachrelevante Tätigkeiten erledigen. Der Einsatz von Fachkräften und Helfern ermöglicht so eine durchaus bessere Dienstplanung.
Drittens. Pflegehilfskräfte bzw. Pflegehelfer sind Absolventen von Ausbildungsgängen in SachsenAnhalt und nicht unqualifizierte, anzulernende Seiteneinsteiger, wie im Antrag ausgeführt, die erst einmal eingearbeitet und angelernt werden müssten.
Meine Damen und Herren! Wie Sie sehen, haben wir weiterhin einen hohen Klärungsbedarf zu diesem Gesetz. Auch wenn die Abstimmung im Bundesrat dann schon gelaufen ist, bitte ich Sie ebenfalls um Überweisung in den Ausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der vorliegende Antrag zitiert geradezu die Diskussion in der EnqueteKommission des Landtages. Sie holen das Thema in den Landtag, was den Charme hat, dass Abgeordnete anderer Professionen über das Thema informiert werden, sofern sie nicht, wie es eigentlich üblich ist, in Arbeitskreisen und Fraktionssitzungen ins Bild gesetzt werden. Dass das nicht funktioniert, haben wir gerade live gehört.
Sie fordern einheitliche Standards der Digitalisierung in Gesundheit, Medizin und Pflege, bleiben uns aber eine Erklärung dafür schuldig, was Sie konkret darunter verstehen. Die Digitalisierung als
Prozess ist seit Langem in vollem Gange, und zwar weltweit. Wie weit diese Prozesse gediehen sind, wurde durch Corona für einige erstmals offensichtlich, und das sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Dazu muss ich die umfänglichen Diskussionen zu Corona von gestern und heute nicht wiederholen.
Tatsache ist aber: Sachsen-Anhalt existiert nicht im luftleeren Raum oder als Insel. Die Akteure im Bereich der Gesundheitsversorgung sind sowohl seitens der Leistungserbringer als auch als Kostenträger weit über die Landesgrenzen hinaus aktiv. Sie bringen ihre Software und ihre Hardware mit und stoßen dann auf das reale Ausstattungsniveau der digitalen Welt Sachsen-Anhalts, auch in kommunalen Verwaltungen und in der Landesverwaltung. Über die Praxisprobleme bei Ivena muss ich nichts sagen; das ist bereits erwähnt worden.
Meine Damen und Herren! Der Antrag hat mich auch dazu veranlasst, die Digitale Agenda Sachsen-Anhalt - Bereich Gesundheit -, veröffentlicht im März 2018, nochmals zu lesen. Ich muss daran erinnern, dass damals die größten Hoffnungen auf der elektronischen Gesundheitskarte und auf den damit verbundenen Möglichkeiten von Vernetzung und Rationalisierung lagen. Bekanntermaßen sind wir nach zweieinhalb Jahren noch immer weit davon entfernt. Insofern ist es richtig, eine Überarbeitung und Fortschreibung zu fordern.
Meine Damen und Herren! Gerade aus den Berichten der Aktivisten in der Medizin, vorgetragen in der Enquete-Kommission, haben wir doch überwiegend die Erkenntnis gewonnen, dass eine landesweite Koordinierung mit dem Arbeitstitel „Landeszentrum Digitalisierung in der gesundheitlichen Versorgung“ notwendig ist, und zwar oberhalb der derzeit aktiven Arbeitsebene, also auch oberhalb der Ebene der Universitäten. Das ist unbedingt notwendig für die sektorenübergreifende und gemeinsame Funktionalität der Systeme und des Datenaustausches auf der Basis einheitlicher Datensätze. Dazu braucht es eine hohe Fachkompetenz.
Jetzt - darin haben Sie recht, Herr Lange - haben wir ein Zeitfenster, in dem sowohl über den Strukturfonds als auch über Coronahilfen Mittel zur Verfügung stehen, mit deren Hilfe wir diese Fachkompetenz anwerben und finanzieren können.
Um dafür ein klares Bild schaffen zu können, bitte ich Sie, wie bereits erwähnt, um die Überweisung des vorliegenden Antrags in die Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Integration sowie für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE vom Juni dieses Jahres spiegelt zwei Aspekte wider, nämlich einerseits die hohe Verunsicherung zu diesem Zeitpunkt in den Altenpflegeeinrichtungen im Umgang mit der Pandemie und den Verantwortlichkeiten gegenüber Bewohnern und Besuchern und andererseits der Wunsch der LINKEN nach allumfassenden Vorgaben und Regelungen durch die Landesregierung. Das zeigen die in dem Antrag formulierten Forderungen nach Anordnungen für alle Alten- und Pflegeeinrichtungen, für alle Bewohner für die Dauer und Häufigkeit persönlicher Kontakte, und zwar flächendeckend und landesweit.
Das geht aber nicht, wie wir in der Zwischenzeit wissen und wie die Praxis gezeigt hat. Das bestätigen auch die aktuellsten Empfehlungen des RKI vom 7. Oktober dieses Jahres in dem Bericht zur Prävention und zum Management von Covid-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen. Als Prämisse gilt dort - ich zitiere - 3.11 - Besucherregelungen -:
„Die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen Besuchern der Zutritt gestattet wird, hängt von der lokalen Situation ab und sollte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen werden.“
Der Antrag ist, meine Damen und Herren, wie gesagt, vom 3. Juni, und das Ministerium hatte bereits Anfang Mai mit dem MDK, der Heimaufsicht und den Gesundheitsämtern abgestimmte Empfehlungen zu Besuchsregelungen herausgegeben. Leider wurde es nötig, diese Besuchsregelungen im Juni in einem Erlass nochmals umfänglich auszulegen, weil es in der Praxis unverhältnismäßige Einschränkungen von Besuchs-, aber auch Ausgangsregelungen gegeben hat.
Ich gehe davon aus, dass diese Vorkommnisse letztendlich auch dazu beigetragen haben, dass sich die Fraktion DIE LINKE zu diesem Antrag veranlasst sah.
Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass wir uns auch im Petitionsausschuss des Landes mit Eingaben zu dieser Problematik beschäftigen mussten. Heimleitungen gehen nach wie vor, durchaus auch aus der Not geboren, aber auch aus einem unterschiedlichen Grad von Empathie heraus, sehr verschieden mit der Situation um.
Fakt ist, dass das Ministerium aber sehr zeitnah und der jeweiligen Situation gemäß gehandelt und reagiert hat, und zwar grundsätzlich nach der Prämisse, einerseits dem Schutz gefährdeter Personen gerecht zu werden, aber gleichzeitig dem Bedürfnis und dem Recht auf soziale Kontakte und persönliche Hinwendung den größtmöglichen Raum einzuräumen. Soziale Isolation und Einsamkeit können genauso krank machen wie ein Virus. - Ich bedanke mich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie Sie wissen, legt die Landesregierung nach § 16 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht zur Lage und Entwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Diesmal umfasst dieser Bericht 463 Seiten und einen Betrachtungszeitraum von fünf Jahren. Er nahm diesmal schwerpunktmäßig die Lebensphase Jugend in den Blick. Auf einige Erkenntnisse des Berichts möchte ich kurz eingehen.
Es ist erfreulich, dass sich viele Jugendliche in Sachsen-Anhalt wohlfühlen und gerne in ihrer Heimatregion bleiben wollen. Sie machen sich aber Sorgen, diese wegen ihrer Ausbildung oder wegen eines späteren Arbeitsplatzes verlassen zu müssen. Bei der Vermittlung von Ausbildungsplätzen und der Jobsuche konnte in den letzten Jahren bereits viel erreicht werden. Die Zahl der jungen Menschen ohne Arbeit ist ganz deutlich gesunken. Aber bedenklich ist immer noch - das wurde bereits erwähnt -, dass jedes fünfte Kind im Land von Armut bedroht ist.
Wir wissen, dass Familienarmut Bildungschancen sowie Beteiligung an Kultur und Sport verringert und sich auch auf die körperliche Gesundheit auswirkt. Wir sagen nach wie vor: Die beste Vorbeugung vor Kinderarmut ist die Beschäftigung von Eltern. Unser Vorschlag darüber hinaus ist - das ist bekannt - die Einführung einer existenzsichernden Kindergrundsicherung auf Bundesebene.
Für alle wichtig, so der Bericht, ist auch das Thema Mobilität. Jugendliche wünschen sich, dass Busse und Bahnen abends häufiger fahren und dass Fahrkarten weniger kosten. Für meine Fraktion kann ich sagen, dass wir hierzu mit dem Azubi-Ticket auf dem richtigen Weg sind.
Aber wir brauchen auch dabei weitere Anstrengungen, um die Mobilität zu gewährleisten und zu verbessern.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ein weiterer interessanter Befund ist, dass viele Jugendliche, die auf dem Dorf oder in der Großstadt leben, ihre Situation und Perspektiven als weitaus positiver einschätzen als Jugendliche in kleinen und mittelgroßen Städten und dass sie das Angebot von Jugendklubs oder Beteiligungsmöglichkeiten zwar kennen, aber dennoch teilweise gar nicht nutzen.
Bei der Erarbeitung der jugendpolitischen Programme sollen die Schwerpunkte und Problemkreise, die wir im Alternativantrag aufgeführt haben, weiterhin einfließen. Auch hier sind die Repräsentation und Beteiligung von Jugendlichen vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein ganz wichtiger Aspekt. Eine Kabinettsbefassung - das ist mehrfach gesagt worden - für das Jugendpolitische Programm ist bis zum Ende des Jahres bereits geplant und wird weitere wichtige Aspekte durchaus auch für die nächste Legislaturperiode darstellen; das ist nun einmal so.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Alternativantrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen; es ist alles gesagt worden.
Die wissenschaftlichen Fakten sind dargelegt worden. Von meinen Vorrednern ist ein Diskurs im Demokratieverständnis gehalten worden. Die Ministerin hat die wissenschaftlichen Grundlagen und Maßnahmen der Landesregierung dargelegt.
Der Antragsteller hat in seinem Antrag nur Thesen verbreitet, die seinem Ansinnen entsprechen, sodass es sinnlos ist, dagegenhalten zu wollen. Es wird nichts akzeptiert, was nicht ins Weltbild passt. Insofern ist jeder weitere Diskurs einfach verschwendete Zeit.
Eine persönliche Anmerkung möchte ich noch zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes machen. Es ist schon gesagt worden: Wir alle wissen, dass es kein hundertprozentiger Schutz ist, nämlich kein hundertprozentiger Schutz vor dem ungehinderten Verströmen der Aerosole des Nichtmaskenträgers. Aber es schützt genau den Nichtmaskenträger oder den Maskenverweigerer vor den Aerosolen,
die ein Maskenträger von sich gibt.
In diesen Zeiten ist es, wenn Sie es schon nicht einsehen, zumindest ein Gebot der Höflichkeit und des gegenseitigen Respekts,
den derzeit leider nicht mehr alle Menschen aufbringen. Denken Sie einmal darüber nach.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ihnen liegt heute zur Beschlussfassung das Gesetz zur Novellierung über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt vor. Ich bitte Sie bereits jetzt um Zustimmung.
Mit der Novellierung wird ein weiteres Gesetzesvorhaben aus dem Koalitionsvertrag abgeschlossen. Dort heißt es nämlich:
„Eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und umfassende Versorgung aller psychisch erkrankten Menschen und Menschen mit Behinderungen ist anzustreben. Es gilt auch hier der Vorrang der ambulanten vor der stationären Behandlung.
Wir werden das Gesetz über die Hilfen für psychisch Erkrankte und Schutzmaßnahmen des Landes bis zur Mitte der Legis
laturperiode novellieren. Insbesondere sind Regelungen zu Zwangsbehandlungen, der Psychiatrieplanung, zum flächendeckenden Ausbau der Gemeindepsychiatrie, zur Stärkung der Rechte von Betroffenen und zum Einsatz von Psychiatriekoordinatoren zu treffen.“
Ich kann Ihnen sagen: All das ist uns gelungen; lediglich das mit der Hälfte der Legislaturperiode hat nicht ganz geklappt.
Aber, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Erarbeitung des novellierten Gesetzentwurfes und der sich anschließenden Anhörung mit Vereinen und Verbänden sowie der umfassenden Beratung innerhalb der Koalition ging eine 200-seitige Studie eines externen Fachinstitutes voraus, das sehr detailliert die ambulante und die klinische psychiatrische Versorgungssituation im ganzen Land untersucht hat. Der Bericht bietet nach 22 Jahren eine aktuelle Grundlage über den Stand der psychiatrischen Versorgung und zeigte Handlungsfelder auf, unter anderem die bereits erwähnten zu niedrigschwelligen Angebote in den Kommunen und die geringe Koordination und Steuerung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Rund ein Drittel aller SachsenAnhalterinnen ist früher oder später von einer psychiatrischen Erkrankung oder Störung betroffen.
Aber - das wissen wir - die ambulante und stationäre Hilfe ist für die Betroffenen regional sehr unterschiedlich aufgestellt. Genau an diesem Punkt setzt das novellierte Psychiatriegesetz an. Es wird zukünftig in allen Kommunen und kreisfreien Städten verbindliche Psychiatriekoordinatoren und gemeindepsychiatrische Verbünde geben. Sie sollen Angebote für Betroffene und ihre Familien besser aufeinander abstimmen, vernetzen, Teilhabe fördern und die Selbsthilfe unterstützen.
Eine weitere Aufgabe wird die Erstellung eines kommunalen Psychiatrieplans sein. Es freut mich besonders, dass es nun gelungen ist, die Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und umfassende psychiatrische Versorgung landesweit zu verbessern, da in meinem Heimatkreis seit vielen Jahren schon ein solcher arbeitet, und ich weiß, wie gewinnbringend diese Struktur ist.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch einige aus unserer Sicht wichtige Punkte hervorheben. Das ist erstens die Stärkung der Rechte der Betroffenen; das ist auch schon erwähnt worden. In dem neuen Psychiatriegesetz wird es ehrenamtliche Patientenfürsprecher bei den Landkreisen
und Städten geben. Die Selbstbestimmungsrechte der Patienten bezüglich der Behandlungen werden weiter gestärkt.
Zweitens haben wir die Rechtsgrundlagen weiterentwickelt, die Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention, zum Beispiel Umsetzungsvorschriften zum Datenschutz, aber auch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Zwangsbehandlungen und Fixierungen.
Drittens - ein Punkt, der mir sehr am Herzen lag -: Die Besuchsrechte des Psychiatrieausschusses sind wieder erweitert worden, sodass jetzt auch in Alten- und Pflegeheimen wieder Besuche möglich sind. Sie sind nicht „endlich“ möglich; sie waren aber schon einmal möglich. Wir als Besuchskommissionsmitglieder haben selbst daran teilgenommen. Sie sind erst jetzt ins Gesetz eingefügt worden, weil sie aufgrund dessen, dass das nicht der Fall war, für einige Jahre ausgesetzt waren.
Zum Abschluss, meine Damen und Herren Abgeordneten, möchte ich noch einmal erwähnen, dass das novellierte Psychiatriegesetz - das kann man mit Recht sagen - ein modernes, vor allem an den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer Rechte orientiertes Gesetz geworden ist. Auch ich möchte allen sehr herzlich für die konstruktive Diskussion innerhalb der Koalition und im Ausschuss sowie für die Vorarbeiten des Ministeriums danken. - Herzlichen Dank. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Antrag erreichen uns einige Forderungen der AfD, unter anderem die Forderung, die Landesregierung möge insbesondere die Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin im AltmarkKlinikum Gardelegen und alle für eine bedarfsgerechte Versorgung relevanten Stationen erhalten.
Fakt ist, dass es in der Kinderklinik eine Station mit 24 Betten und mit einer im Durchschnitt 30-prozentigen Auslastung gibt. Fakt ist auch, dass es dort nicht an Stationen - die hat die Kinderklinik gar nicht - und nicht an materiellen Voraussetzungen fehlt. Es fehlt Leitungspersonal. Das kann die Landesregierung nun einmal auch nicht herbeizaubern.
Ich versuche, das System noch einmal zu erklären und ich versuche es in einfacher Sprache. Die Gesundheitswirtschaft ist ein Markt. Das finde ich zwar nicht gut, muss es aber akzeptieren. Die Gesundheitswirtschaft ist ein äußerst lukrativer, weil profitabler Markt. Das gefällt mir noch
weniger. Auf diesem Markt tummeln sich vielfältige Akteure, zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Privatunternehmer und Großkonzerne. Den Sicherstellungsauftrag für die stationäre Krankenversorgung hat der Bundesgesetzgeber den Landkreisen und Kreistagen übertragen. Die Investitionsmittel für die stationäre Krankenversorgung wiederum haben, ebenfalls nach dem Willen des Bundesgesetzgebers, die Länder bereitzustellen.
Es stellen sich die Fragen, wie viele, wofür und wohin diese Investitionsmittel fließen. Dafür braucht man einen Plan, den Krankenhausplan. Den wiederum beschließt formal das Kabinett. Vorher erarbeiten ihn aber gemeinsam die Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Vereinigung, die Krankenkassen, die Ärztekammer und die kommunalen Spitzenverbände.
Kurz gesagt: Die Gesundheitsversorgung ist ein weites Feld mit hochkomplexen Finanzierungsstrukturen, Interessenskonflikten und Marktmechanismen. In einer arbeitsteiligen Gesellschaft, wie auch in diesem Landtag, kann nicht jeder in jedem Gebiet zu Hause sein. Gesundheitspolitiker und Sozialpolitiker sollten es aber schon sein.
Ich wünsche mir, Finanzpolitiker würden sich zunehmend zumindest darum bemühen. Deshalb lade ich Sie herzlich zu der Sitzung des Sozialausschusses im November ein, in der es vorrangig um die Probleme im Gesundheitsbereich gehen soll. In diesen Ausschuss sollten wir auch diesen Antrag überweisen.
Für Gardelegen wäre es allerdings hilfreich, wenn die Akteure vor Ort - das wurde schon gesagt - gemeinsam für ihren Standort werben und nicht immer neue Unsicherheiten schüren würden. Für politische Profilierungsversuche ist dieses Feld nicht geeignet. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Seit Monaten diskutieren wir, und nicht nur wir hier in Sachsen-Anhalt, über die Zukunft der Gesundheitsversorgung. Ganz besonders
leidenschaftlich diskutieren wir natürlich über den Erhalt von einigen Kliniken und Standorten - Havelberg, Bitterfeld und Gardelegen, die Namen sind schon genannt worden.
Gesundheitsversorgung ist ein Thema, das uns alle angeht und das jeden draußen beschäftigt und jeden berührt. Wenn es ganz einfache Lösungen gäbe, wie sie sich mancher hier wünscht, dann würden sie sicherlich schon längst auf dem Tisch liegen.
Ich versuche, die Debatte noch einmal grundsätzlich aufzumachen, und zwar zu den Grundfesten dieses Systems. Denn die Gemengelage ist noch immer sehr komplex und der Kardinalfehler - das ist schon gesagt worden - ist systemimmanent: der Zwang zur Wirtschaftlichkeit der Gesundheitsfinanzierung und der Hang privater Akteure zur Gewinnmaximierung. Beides lässt das derzeitige System eben zu.
Der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Gesundheitsversorgung liegt bei den Kommunen. Die Finanzierung aber erfolgt dual. Die Betriebskosten der Krankenhäuser werden über die Krankenkassen finanziert, die Investitionskosten wiederum durch das Land. Die Behandlungskosten werden über das DRG-System abgerechnet, das wurde schon gesagt. Das ist auf den ersten Blick nachvollziehbar: gleiches Geld für gleiche Leistungen. Aber es führt eben dort zu einer Schieflage bis hin zur Aufgabe von Standorten, wie wir es erleben, wo die medizinische Grundversorgung, etwa Geburtshilfe oder Kinder- und Jugendmedizin, im ländlichen Raum zur Debatte steht. Das ist kein Phänomen, das nur Sachsen-Anhalt betrifft, sondern das besteht bundesweit.
Meine Damen und Herren! Deshalb ist es außerordentlich erfreulich, dass die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eine Bundesratsinitiative dazu auf den Weg gebracht hat, die Kinderkliniken aus den Fallpauschalen herauszunehmen. Dieser Bundesratsinitiative sind wir bereits beigetreten. Das Ministerium, der Ministerpräsident und wir sind damit äußerst einverstanden. Genau diese Initiative wird bereits in der 993. Sitzung am 18. September 2020 diskutiert werden; das ist bereits am nächsten Mittwoch.
Darüber hinaus haben unsere Fraktionsvorsitzende Dr. Katja Pähle und unsere Parteivorsitzende Esken ein Papier vorgelegt, das weitere sehr konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Kinder- und Jugendmedizin enthält, zum Beispiel den Vorschlag, 13 % der Mittel des „Zukunftsprogramms Krankenhäuser“ für Kinderkliniken aufzuwenden und eine verlässliche Finanzierung für innovative Strukturen der stationären und der ambulanten Versorgung auf den Weg zu bringen.
Über die Reform der Fallpauschalen ist ebenfalls gesprochen worden. Wir haben hierbei eine umfangreiche Arbeit vor uns. Wir haben versucht, Teile davon in dem Alternativantrag zu formulieren. Deshalb bitte ich Sie hiermit um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Danke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die AfD-Fraktion stellt
heute, am 10. September 2020, den Antrag, die Landesregierung möge Eltern, die im Mai aufgrund von Beschäftigung ihre Kinder in Kindestagesstätten betreuen ließen, den dafür entrichteten Elternbeitrag erstatten. Die Begründung dafür ist, dass Eltern, die im Mai berufstätig waren, offensichtlich einer systemrelevanten Beschäftigung nachgingen.
Fakt ist - das wurde hier mehrfach von allen Seiten gesagt -, im April, als darüber diskutiert wurde, wie man mit der Situation der fälligen Elternbeiträge bei nicht vollständiger Inanspruchnahme der Betreuung aufgrund der Coronasituation umgehen sollte, sah das die antragstellende Fraktion noch anders.
In der Finanzausschusssitzung am 29. April 2020 wurde über diese Problematik diskutiert. Dort berichtete der Abg. Szarata, dass sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt hätten, dafür zu sorgen, dass das Land weiterhin Elternbeiträge für die Kinder erstatte, die die Kita nicht besuchen können. Allerdings sollten die Beiträge für die Kinder, die wieder die Kita besuchten, weil ihre Eltern wieder ihrer Arbeit nachgingen, nicht weiter übernommen werden. Dies sei der Tatsache geschuldet, dass sich die Zahl der betreuten Kinder der 50%-Grenze nähere, sodass man nicht mehr von der totalen Notbetreuung reden könne.
Der Abgeordnete und Vorsitzende Olaf Meister fasste wie folgt zusammen: Der Ausschuss für Finanzen bittet die Landesregierung, für den Monat Mai den Kommunen die aufgrund von Nichtinanspruchnahme von Kita-Betreuung ausfallenden Kita-Gebühren zu erstatten. Der Abg. Alexander Raue teilte daraufhin mit, dass diese Formulierung aus der Sicht seiner Fraktion zustimmungsfähig sei.
Im Juniplenum gab es dann den Antrag der LINKEN, der gestern Thema war. In der Zwischenzeit haben die Kommunen bis Ende August den Finanzbedarf gemeldet und erhalten den im September erstattet. Deshalb sehen wir das so: Das Verfahren jetzt noch in ein Gesetz zu packen, würde diesen Prozess weiter verzögern und hilft den Kommunen nicht weiter.
Dazu kommt ganz aktuell - auch das ist erwähnt worden - Folgendes: Der Bund hat mit der Auszahlung des Kinderbonus von 200 € jetzt und weiteren 100 € infolge begonnen. Deshalb lehnen wir es ab, die Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme der Kinderbetreuung vom Mai jetzt noch zusätzlich zu erstatten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Im Rahmen der Einbringung ist schon ausführlich auf die gesetzlichen Regelungen eingegangen worden. Doch auch ich darf herausstellen, dass die Barbeträge, also das Taschengeld für Kinder und Jugendliche in einer Vollzeitpflege, in ihrer Höhe seit dem Jahr 1994 nicht mehr verändert worden sind. Während junge Erwachsene monatlich 27 % des ALG-II-Satzes bekommen, was auch eine Dynamisierung bedeutet, ist für Kinder, die noch nicht so alt sind, keine Veränderung eingetreten. Wer Kinder hat, der weiß, dass es beim Thema Taschengeld viele offene Fragen gibt: Wie viel, wann und wofür?
Wir wollen, dass Kinder, die in der Vollzeitpflege untergebracht sind, genauso regelmäßig monatlich Geld bekommen, und zwar unabhängig von ihrem Verhalten, damit sie, wie gesagt, auch lernen, damit umzugehen.
Die Fraktion DIE LINKE bezieht sich in ihrem Antrag auf die Forderungen der Liga der Wohlfahrtsverbände, und diese wiederum bezieht sich auf die Taschengeldempfehlungen des Deutschen Jugendinstituts von 2017. Diese beinhalten allerdings auch Geld zum Beispiel für ein Handy oder auch, um außer Haus mal Essen gehen zu können. Das Jugendinstitut unterscheidet also zwischen Taschengeld und Budgetgeld. Dafür gibt es unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.
Ich stimme der Aussage zu, dass sich die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen in den letzten 26 Jahren verändert hat und dass für sie andere Dinge wichtig oder notwendig geworden sind, wie logischerweise das Handy. Wir müssen uns überlegen, wie wir dem Rechnung tragen können.
Ich kann für meine Fraktion festhalten, dass auch wir eine Anpassung der Barbeträge für geboten halten. Aber wir müssen uns Zeit nehmen; denn die Krux dabei ist: Es wird eine Landesregelung zur Erhöhung der Barbeträge gefordert, die jedoch ausschließlich aus den Kreishaushalten bezahlt wird. Mit dieser Tatsache müssen wir sehr verantwortungsbewusst umgehen. Die Frau Ministerin hat es gesagt. Im Rahmen der Konnexität müssen wir uns auch darauf verständigen, wie wir
damit umgehen, wenn die Landkreise - wie schon oft zu Recht geschehen - sagen: Wenn ihr da oben etwas festlegt, dann bezahlt es auch. - Insofern ist die Frage gar nicht so einfach zu beantworten. Deshalb sollten wir uns für die Beratung im Ausschuss ausreichend Zeit nehmen. - Vielen Dank.
Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren Abgeordneten! Neben der ärztlichen Versorgung in Sachsen-Anhalt, über die wir in diesem Hohen Haus ja nun schon mehrfach diskutiert haben, dürfen wir selbstverständlich auch die zahnärztliche Versorgung nicht aus den Augen verlieren. Insofern vielen Dank für den Antrag. So können wir einmal darstellen, was wir getan haben. Denn, ja, auch unsere Zahnärzte werden älter. Insofern ist Ihre Intention verständlich und nachvollziehbar.
Trotzdem oder gerade deshalb mussten wir einen Alternativantrag erarbeiten. Sie haben die Altersverteilung der Zahnärzte in Ihrem Vortrag dargestellt und den großen Prozentsatz derer, die bereits über 65 Jahre alt sind. Dennoch, entgegen meinen Erwartungen, werden auf den Seiten der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt aktuell genau zwölf Praxen zur Übernahme angeboten. Es sind vier in unserer Landeshauptstadt Magdeburg und die übrigen acht verteilen sich auf die Landkreise Börde, Harz, Mansfeld-Südharz, Salzlandkreis und Stendal.
Genau deshalb müssen wir genauer fragen, wie die Altersstruktur und der Versorgungsgrad in den einzelnen Regionen tatsächlich aussehen.
Weiterhin sehe ich vorrangig die Zahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Vereinigung in der Pflicht, die bekanntermaßen auf ihre Eigenständigkeit und ihre Rechte größten Wert legen. Diese müssen sich aktiv an der Sicherstellung der Versorgung des Landes beteiligen. Sie müssen vorrangig, wie die Ministerin es bereits beschrieben hat, in den Arbeitsgruppen die zu ergreifenden Maßnahmen festlegen.
Zusätzliche Studienplätze für die Zahnmedizin an der Martin-Luther-Universität sind kein Garant für eine künftig bessere Absicherung der Versorgung. Das ist uns aus der Humanmedizin schmerzlich bekannt.
Sie fordern bereits für das Studienjahr 2021/2022 20 zusätzliche Studienplätze.
Das ist also nächstes Jahr. 20 Studienplätze verursachen jährlich 4 Millionen € Sach- und Personalkosten und - das wurde bereits erwähnt - sie erfordern die Installation von mindestens 14 zusätzlichen zahnärztlichen Behandlungseinheiten. Genau dafür sind in der kürzlich für 13 Millionen € baulich sanierten Zahnmedizin in Halle im Moment gar keine räumlichen Kapazitäten vorhanden. Das heißt, auch hierzu ist in unseren Augen zwingend eine Prüfung der Machbarkeit notwendig.
Deshalb lassen Sie uns gemeinsam mit der Landesregierung eine Basis für künftig fundierte Entscheidungen schaffen und stimmen Sie bitte unserem Alternativantrag zu. - Vielen Dank.
Danke. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wir diskutieren heute nach mehreren Debatten in den letzten Landtagssitzungen wiederholt über die Krankenhauslandschaft in unserem Land. Ich habe das Gefühl, dass es immer noch nicht jedem hier im Hohen Haus bewusst ist, wie Krankenhausfinanzierung und Krankenhausplanung überhaupt funktionieren und wer welche Verantwortung hat. Ich komme deshalb zu den Grundlagen, weil das auch das ergänzt, was Kollegin Lüddemann vorgetragen hat.
Im Frühjahr vergangenen Jahres haben das Kabinett - das heißt, alle Minister - und die Fraktionsvorsitzenden der Koalition das Krankenhausgesetz verabschiedet. Das Gesetz orientiert bereits jetzt auf Kooperation von Krankenhäusern, auf Spezialisierung von Krankenhäusern und vor allen Dingen auf verbindliche Qualitätsstandards.
Dem Krankenhausplan, der unter Beteiligung des Krankenhausplanungsausschusses erarbeitet wurde, wurde im November 2019 zugestimmt, und zwar im Vorfeld durch das Ministerium für Wirtschaft, die Krankenhausgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt, die Ärztekammer SachsenAnhalt, die Kassenärztliche Vereinigung SachsenAnhalt und das Ministerium und danach durch das Kabinett in Gänze unter Beteiligung aller Minister.
Im Krankenhausplan ist bereits jetzt durch die Versorgungsstufen festgelegt, ob jedes einzelne
Krankenhaus im Lande Basis- oder Schwerpunktversorger ist und welche Abteilungen vorzuhalten sind. Dem Krankenhausplan liegen gemeinsam erarbeitete Rahmenvorgaben zugrunde, 80 Seiten, sehr detailliert mit demografischen und regionalen Aspekten, Planungszielen in der Versorgung. Das ist das, was Sie hier fordern.
Das Land durch den Antrag aufzufordern, das zu tun, was es bereits tut oder getan hat, nämlich eine bedarfsgerechte, flächendeckende und umfassende Versorgung durch Spezialisierung und Schwerpunktsetzung aufzuzeigen, ist schon irgendwie paradox. Krankenhausgesetz, Rahmenplan und Krankenhausplan machen nämlich genau das. Weitere Voraussetzungen und Grundbedingungen der Umsetzung dessen, wie zum Beispiel das Aufbrechen zur sektorenübergreifenden Versorgung, arztentlastende Maßnahmen etc., hat Kollegin Lüddemann in ihrem Vortrag eben aufgeführt.
Aber - das wissen wir auch alle - für die Umsetzung dessen müssen der Investitionsstau in den Krankenhäusern abgebaut und Finanzen bereitgestellt werden. Dazu ist die Haltung unserer Fraktion bekannt. Wir wollen ein Kreditprogramm, das es ermöglicht, unter den Rahmenbedingungen des derzeitigen Haushalts auf der Grundlage des gemeinsam beschlossenen Krankenhausplans die Strukturen wie eben beschrieben weiterzuentwickeln.
Den Rest werden wir im Ausschuss beraten. Hier ist die Diskussion umfänglich naturgemäß nicht möglich. Deshalb bitte ich Sie um Überweisung des Antrags in den Ausschuss und ich werde keine Fragen beantworten.
Zurück zur Krankenhausproblematik. Herr Siegmund, Ihnen wird bekannt sein, dass alle Krankenhäuser im Land, ob privat, freigemeinnützig oder in kommunaler Trägerschaft, gleich behandelt werden, sowohl was die Bezahlung der DRG, getragen von den Krankenkassen, als auch die Investitionsvolumina durch das Land angeht. Insoweit werden alle gleich behandelt.
Dennoch gibt es gravierende Unterschiede zu der Situation der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt. Sie haben sich bei Ameos besonders aufgehalten. Ameos sticht dadurch hervor, dass es dort seit Jahren - nämlich genau seit der Übernahme durch diesen Konzern - gravierende Lohn- und Gehaltsunterschiede für das Personal gibt im Gegensatz zu anderen Krankenhäusern, die dieselben DRG und dieselben Investitionsleistungen durch das Land bekommen und die trotzdem nach Tarif bezahlen.
Meine erste Frage ist, wie Sie zu der Schlussfolgerung kommen, dass ausgerechnet das Land - in diesem Fall insbesondere die Sozialministerin - daran Schuld ist, dass Ameos aus den DRG‘s und
den Investitionen das Personal nicht ordentlich bezahlt.
Meine zweite Frage ist: Ist Ihnen bekannt, dass Ameos zwar seinen Firmensitz in der Schweiz hat, die Eigentümer aber US-amerikanische Pensionsfonds sind?
Nun kann ich nur das wiedergeben, was uns die Belegschaft dargelegt hat, dass nämlich Millionenbeträge jährlich aus Sachsen-Anhalt, aus diesen fünf Standorten, durch die vorenthaltenen Lohnzahlungen nach Amerika fließen für den Pensionsfonds.
- Aus den Krankenkassenbeiträgen, also auch aus Ihren. Da liegt der Hase im Pfeffer. Das wollte ich nur noch einmal deutlich machen.
Einen kleinen Moment, bitte.
Vielen Dank.
Danke schön. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ja, wir sprechen heute wiederholt über ein außerordentlich wichtiges Thema; denn das Ansteigen des Eigenanteils der Bewohner von Pflegeeinrichtungen an den Gesamtkosten des Aufenthalts in der Einrichtung ist bundesweit gravierend. Das ist also kein Problem, das
speziell in Sachsen-Anhalt auftritt. Daraus folgt: Das bundesgesetzlich normierte System Pflegeversicherung muss auch eine bundesgesetzliche Regelung bekommen.
Dass das erfolgen muss, steht wohl außer Frage. Dazu bietet der vorliegende Antrag der Fraktion DIE LINKE allerdings keinerlei Ansatz. Das verwundert mich umso mehr, als die Einbringerin die Problemstellung durchaus treffend beschrieben hat.
Aber: Erstens. Die Einbeziehung aller Einkommensarten in die Beitragszahlung zur Pflegeversicherung ändert überhaupt nichts am Charakter der Pflegeversicherung als Teilkaskoversicherung. Diese sieht die Finanzierung von Unterkunft und Verpflegung, von Investitionskosten und Ausbildungskosten sowie besondere Pflegekosten nun mal bisher überhaupt nicht vor.
Zweitens. Die Einführung eines bewohnerorientierten und dazu einkommensabhängigen Zuschusses genau zu diesen eben erwähnten Kosten zementiert geradezu das alte System. In Ihrer Begründung schreiben Sie, dass sich die Träger der Einrichtungen veranlasst sehen, Kosten auf Bewohner umzulegen. Genau das sieht die derzeitige Konstruktion der Pflegeversicherung vor. Genau das muss verändert werden. Deshalb hoffe ich sehr, dass die Diskussion im Ausschuss vielleicht für alle Beteiligten etwas zur Aufklärung beiträgt. - Vielen Dank.
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Anschluss an die
sen Dialog kann ich mich wiederum recht kurz fassen.
Wir sind uns darin einig, dass jeder, der Hilfe braucht, auch Hilfe bekommen muss. Dazu müssen erstens die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen angemessen und bedarfsgerecht ausgestattet werden. Zu den finanziellen Fakten und zu der vorgesehenen Novellierung der Finanzierungsrichtlinie hat Ministerin Grimm-Benne bereits ausgeführt; das lasse ich jetzt weg.
Zweitens. Jeder, der aus den hier schon in ihrer vollen Bandbreite genannten Gründen in diese Not gerät, hat eine zweite Chance verdient. Dennoch, meine Damen und Herren: Es wurde schon darauf hingewiesen, dass es zu jedem Schuldner auch einen oder mehrere Gläubiger gibt, eine Institution oder in vielen, vielen Fällen Privatpersonen oder Handwerksbetriebe oder Dienstleister oder Vermieter. Aus diesem Grund empfinde ich auch bei Einhaltung aller in der Verordnung vorgeschriebenen Bedingungen eine Restschuldbefreiung nach bereits drei Jahren als nicht so gut. Ich hoffe, die ausführliche Darstellung des Sachverhalts im Ausschuss trägt dazu bei, meine Bedenken dahin gehend auszuräumen.
Des Weiteren sollten wir alle miteinander eher darüber reden, dass die Prävention im Sinne von Verbraucherbildung verstärkt in alle Lehrpläne und in alle familienpädagogischen Angebote aufgenommen wird und dazu beiträgt, dass es gar nicht erst zu solchen Verschuldungssituationen kommt. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vorab möchte ich feststellen - das ist im Zuge der allgemeinen Atmosphäre, glaube ich, ganz wichtig -: Die gute Sacharbeit und die fundierten Beratungen der Fachpolitiker der Koalition in Sachsen-Anhalt, bestehend aus den Fraktionen GRÜNE, SPD und CDU, zahlen sich für die Eltern ab dem 1. Januar definitiv aus.
Weiterhin haben die Beratungen auch eine Verwaltungsvereinfachung und finanzielle Entlastung der laufenden Haushalte der Kommunen erbracht. Es gibt erstmals Abschlagszahlungen, und zwar im laufenden Haushaltsjahr, an die Kommunen, um die Mindereinnahmen durch die im Gesetz geregelten Vergünstigungen für die Eltern zu reduzieren.
Frau Hohmann, im Gesetzentwurf steht auch - wenn Sie es bitte einmal zur Kenntnis nehmen wollten -, dass die Auszahlungen an die Gemeinden und Verbandsgemeinden in den Jahren 2020 und 2021 zum 1. März eines jeden Jahres vorgenommen werden. Dass im nächsten Absatz steht, dass die Zuweisungen entsprechend dem
SGB VIII - Sie haben es ausgeführt - an die Landkreise und kreisfreien Städte gehen, ist keine Differenzierung, sondern das sind die Mittel, die die Kreise in der Regel an die Kommunen weiterleiten.
Zu Ihrem Änderungsantrag in der Kürze der Zeit nur so viel: Zu den Abschlagszahlungen habe ich schon etwas gesagt. Zu der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes: Der GBD hat zur Fachberatung auch durch die freien Träger gesagt - wenn Sie auch das bitte gründlich lesen wollten -, dass die freien Träger keineswegs in irgendeiner Weise benachteiligt oder ausgeschlossen werden. Das Gutachten des GBD im Ausschuss hat genau dieses Ergebnis gebracht. Demzufolge brauchen wir es nicht explizit in den Gesetzentwurf hineinzuschreiben.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie hiermit noch einmal um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, der für die Eltern in unserem Land ein weiterer Schritt und sicherlich nicht der letzte auf dem Weg hin zur Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung ist. - Ich bedanke mich.
Das bringt nichts.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben heute als ersten Tagesordnungspunkt über einen sehr wichtigen und sehr guten Tagesordnungspunkt zu beraten, nämlich über den Gesetzentwurf für die Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes in SachsenAnhalt.
Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen legen Ihnen heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kin
dertagesbetreuung, oder kurz: das Gute-Kita-Gesetz, vor.
Ursprünglich bestand seitens des Ministeriums die Absicht, die notwendigen Änderungen in den Landesgesetzen im Rahmen der Haushaltsdebatte in einem Haushaltsbegleitgesetz vorzunehmen. Das ist nun aufgrund des geplanten Inkrafttretens der Maßnahmen am 1. Januar 2020 nicht mehr möglich. Deshalb legen wir als Koalitionsfraktionen diesen Gesetzentwurf vor mit der Bitte um zügige Beratung. Wir tun dies in Verantwortung für die Familien in Sachsen-Anhalt. Ich möchte Ihnen jetzt einige wesentliche Punkte des Gesetzentwurfes vorstellen.
Wie Sie wissen, haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, als Vertreterin der Bundesrepublik Deutschland Frau Franziska Giffey, und das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration, als Vertreterin für unser Land Frau Petra Grimm-Benne, einen Vertrag zur Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung abgeschlossen. Dies erfolgt in allen Bundesländern. Dieses Umsetzungsgesetz beruht also auf dem Gute-Kita-Gesetz des Bundes. Lassen Sie es mich so sagen: Es ist wahrlich ein gutes Gesetz.
Der Bund investiert in einer Größenordnung von 5,5 Milliarden € bundesweit in die Qualität der frühkindlichen Bildung, in die Entlastung der Eltern bei den Beiträgen und in die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bevor Sie, Damen und Herren der Opposition, kritisch darauf hinweisen, kann ich Ihnen sagen: Ja, die Mittel sind zunächst bis zum Jahr 2022 begrenzt. Ich kann Ihnen aber versichern, dass sich sowohl meine Partei als auch die Bundesministerin Franziska Giffey und unsere Ministerin dafür einsetzen werden, dass es weitergeht.
Der Bund hat für die Zeit ab dem Jahr 2023 eine Fortsetzung seiner finanziellen Unterstützung in Aussicht gestellt, aber bisher noch nicht in die mittelfristige Finanzplanung übernommen. Lassen Sie mich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um ein Gesetz handelt und nicht um ein Projekt. Daher sehen wir den Bund in der Pflicht, nachhaltig zu investieren.
Meine Damen und Herren! Wir wollen, dass alle Kinder, egal woher sie kommen, wo sie leben und welche Herkunft ihre Eltern haben, die gleichen Startchancen haben. Daher brauchen wir gute Rahmenbedingungen. Wir wissen aber auch, dass die Ausgangs- und Rahmenbedingungen und auch die Bedarfe in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind.
Der Bund hat daher einen Katalog von zehn Qualitätsbausteinen entwickelt, um es den Bundesländern zu ermöglichen, das herauszusuchen, was für die Entwicklung in den jeweiligen Bundesländern vor Ort die höchste Priorität hat. Das sind unter anderem die Vielfalt der pädagogischen Angebote, die Entlastung auch der Kita-Leitungen, qualifiziertes Personal, die sprachliche Entwicklung, die gesunde Ernährung oder die Verbesserung der Räumlichkeiten.
Deshalb, meine Damen und Herren, wird allein Sachsen-Anhalt in den nächsten beiden Jahren rund 140 Millionen € vom Bund erhalten. Es erhebt sich die Frage, was mit dem vielen Geld passiert.
Wir investieren in Sachsen-Anhalt auf mehreren Feldern:
Die erste Maßnahme: Entlastung der Eltern. Wir bauen die Gebührenfreiheit weiter aus. Durch die bisherige Novellierung des KiFöG müssen Eltern in Sachsen-Anhalt seit dem Januar 2019 nur noch für das älteste Kind Kostenbeiträge zahlen, wenn die Kinder in Krippe oder Kita betreut werden. Hortkinder konnten nach der bisherigen Geschwisterregelung noch nicht berücksichtigt werden. Genau das soll sich ab dem 1. Januar 2020 ändern, das heißt also in sechs Wochen. Die Beiträge für das älteste Nichtschulkind sollen entfallen, wenn ein Geschwisterkind den Hort besucht. Allein das wird 71 Millionen € kosten. Eltern, die einen Wohngeld- oder Kinderzuschlagsanspruch haben, sind bereits ab dem 1. August 2019 beitragsfrei gestellt. Hierfür stellt der Bund dem Land 16 Millionen € über das Familienstärkungsgesetz zur Verfügung. Das hilft insbesondere jungen Eltern, die ein schmales Familienbudget haben.
Die zweite Maßnahme: Fachkräfteoffensive. Wir wissen durch die umfangreiche KiFöG-Evaluation, dass das Land in den nächsten Jahren viele Fachkräfte in den Krippen und Kitas benötigen wird. Es gibt aber immer noch einige Hürden, die junge Menschen davon abhalten, diesen schönen Beruf zu ergreifen. Wir werden daher, auch in Umsetzung mehrerer Beschlüsse des Landtages, die Mittel folgendermaßen einsetzen:
Punkt 1: Es wird eine praxisintegrierte Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin geben. Das sind - das möchte ich betonen - vergütete Ausbildungsplätze. Der Bund finanziert 120 zusätzliche Plätze. Zusammen mit den 200 Plätzen, die das Land finanziert, sind dies insgesamt 320 Plätze für junge Erzieherinnen und Erzieher. Dies wird bis zum Jahr 2022 7 Millionen € kosten.
Punkt 2 der Ausbildungsoffensive: Wir befreien angehende Erzieherinnen und Erzieher vom Schulgeld,
und das bereits seit dem 1. August 2019, eine in unseren Augen längst überfällige Maßnahme. Der Kostenumfang beläuft sich auf 11 Millionen € bis zum Jahr 2022. Es sollte wahrlich kein junger Mensch für seine Ausbildung noch Schulgeld zahlen müssen. Bereits in diesem Jahr gezahltes Schulgeld wird auf Antrag erstattet. Die Schulen sind entsprechend informiert.
Punkt 3: das Quereinsteigerprogramm. Um mehr Menschen als Quereinsteiger für die Erzieherausbildung zu gewinnen, soll ab dem Jahr 2020 die Vergütung für das 600-stündige Vorpraktikum für drei Jahre übernommen werden. Dies kostet rund 1 Million € bis zum Jahr 2022.
Punkt 4: Auszubildende sollen in den Einrichtungen fachgerecht angeleitet werden. Dafür braucht es Fachkräfte in den Einrichtungen, die dafür Ressourcen frei haben. Die Zeit für die Praxisanleitung soll freigestellt und finanziert werden. 200 Praxisanleitungen inklusive Ausbildung seit dem 1. August 2019 werden mit ca. 1,5 Millionen € bis zum Jahr 2022 veranschlagt. - So viel zur zweiten Maßnahme, der Fachkräfteoffensive.
Dazu kommt eine dritte Maßnahme im Rahmen des Gesetzes: Kitas mit besonderen Öffnungszeiten. Wer sich für Familie entscheidet, muss sich gerade in Berufen mit längeren Arbeitszeiten oder auch im Schichtdienst oftmals noch die Frage nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellen. Wir werden daher Kitas mit langen Öffnungszeiten fördern: Kitas, die vor 6 Uhr morgens und bis nach 21 Uhr abends und, wenn es sein muss, auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben. Diese werden mit einer Festbetragsförderung für Fachkraftstunden ab dem 1. Januar 2020 unterstützt.
Die vierte Maßnahme: Fachkräfte für Einrichtungen mit besonderen Bedarfen. Kindertageseinrichtungen für Nichtschulkinder mit besonderen Bedarfen und pädagogischen Herausforderungen werden ab dem Jahr 2020 noch mit weiteren 37 pädagogischen Fachkräften unterstützt, die Benachteiligungen ausgleichen sollen. Uns ist bewusst, dass auch Horteinrichtungen besondere Bedarfe haben und auch hierfür noch etwas getan werden muss. Dies ist im Rahmen des Bundesgesetzes aber leider nicht vorgesehen.
Schließlich die fünfte Maßnahme: die pädagogische Fachberatung der Kindertagesstätten. Dazu sollen bis zum Jahr 2022 jeweils zwei pädagogische Fachberaterinnen pro Landkreis und kreisfreier Stadt die Absicherung der pädagogischen Qualität in den Einrichtungen begleiten. Sie sollen sie bei besonderen pädagogischen Herausforderungen unterstützen und bei Konzeptionen beraten. Damit wird auch eine Anregung des Landkreistages Sachsen-Anhalt umgesetzt. Die Kosten
hierfür belaufen sich auf ca. 5,5 Millionen € bis zum Jahr 2022.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir brauchen gute Kitas mit gut ausgebildetem Personal, damit alle Kinder gute Startbedingungen haben.
Viele der eben von mir aufgezählten Vorhaben sind bekannt und mit Beschlüssen des Hohen Hauses untersetzt worden. Sie können aber nun dank der Mittel des Bundes, worauf wir immer hingewiesen haben, ab Januar 2020 umgesetzt werden.
Da dies bereits in sechs Wochen sein wird, beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen, in den Innenausschuss und in den Ausschuss für Bildung und Kultur. Ich freue mich auf die zügige Beratung und auf die Verabschiedung des Gesetzes im Dezember, damit das Gesetz mit allen seinen positiven Auswirkungen pünktlich mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Ursprünglich hatte ich nicht vor, noch einmal ans Pult zu treten, aber die Wortbeiträge geben mir doch Anlass dafür. Ich habe mich heute besonders über die Wortbeiträge der beiden Oppositionsparteien gefreut, und zwar deshalb, weil die von diesen aufgeworfenen Argumente und die von ihnen konstruierten Problemlagen zeigen, wie schwierig es der Opposition gefallen ist, an dem Gesetz noch etwas zum Meckern zu finden.
Die Regelungen zur Beitragserhebung werden wir im Ausschuss sicherlich noch einmal besprechen können. Dort werden wir hoffentlich diese Unklarheiten beseitigen können.
Ich möchte auf einige Punkte eingehen, die Frau Hohmann dargelegt hat. Sie bemängelte, das Gesetz komme viel zu spät. Wenn man bedenkt, dass die letzte Unterschrift taufrisch ist, nämlich von gestern, und dass das Gesetz überhaupt erst bundesweit in Kraft tritt, wenn alle Unterschriften da sind, dann frage ich mich, was hieran zu spät ist. - Das ist das eine.
Das, was mich besonders verwundert hat, war die Tatsache, dass es erstmals gelungen ist - erstmals, meine Damen und Herren -, bei solchen Dingen wie Spitzabrechnung in Sachen Beitrags
befreiung für die Kommunen, die sonst in der Tat in Vorleistung gehen mussten, Abschläge im Gesetz zu verankern, die dazu führen, dass die Vorfinanzierung für die Kommunen eben gerade nicht so eintritt, wie es bisher üblich war. Doch genau das kritisieren Sie. Das ist wirklich schon sehr verwunderlich.
Die zusätzlichen Fachkräfte für erweiterte Öffnungszeiten stehen im Gesetz im Sinne von besonderen Bedarfslagen und Randzeiten. Das heißt nicht per se 24-Stunden-Kitas. So ist es nicht gemeint und so haben wir es auch nicht verankert.
Das Letzte, was ich noch erwähnen möchte, ist: Natürlich gab es Begehrlichkeiten des Finanzministers - das ist sein Job -, möglichst zusätzliche Bundesgelder einzusetzen. Aber gerade deshalb haben wir doch in den letzten Monaten eine Änderung zum KiFöG verabschiedet, damit das zu den Gesetzlichkeiten in Sachsen-Anhalt gehört und somit das Bundesgeld wirklich für zusätzliche Maßnahmen eingesetzt werden kann. - Das zu erwähnen war mir wichtig.
Ich freue mich auf die Beratung in den Ausschüssen. Ich denke, weitere Fragen oder Diskussionen können wir gern im Ausschuss aufgreifen. - Vielen Dank.
Es ist relativ schwierig, zur Sache zu kommen, aber ich versuche es.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ursprünglich wollte ich eine Pressemitteilung aus dem Jahr 2014 zitieren, in der unsere damalige sozialpolitische Sprecherin Frau Petra Grimm-Benne das Vorhaben der SPDFraktion vorstellte, die Kinderrechte in die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt aufzunehmen.
Die Verfassung wurde entsprechend geändert und die Kinderrechte sind seitdem ein Bestandteil unserer Landesverfassung.
Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene ist die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ein sehr wichtiges Vorhaben. Das ist bereits erwähnt worden, auch dass hinsichtlich der Ausgestaltung einer entsprechenden Grundgesetzänderung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe tagt. Genau diese Arbeitsgruppe wird zum Ende dieses Jahres einen Vorschlag ausarbeiten, der dann die Grundlage des Referentenentwurfes sein soll, den die SPD-Bundesjustizministerin Christine Lambrecht bis Ende des Jahres vorlegen wird.
Um das noch einmal zu betonen, weil das hier ein wenig untergegangen ist: Auf die Frage, warum Kinder explizit genannt werden sollten, gebe ich eine Meldung von dpa vom 25. Oktober 2019 wieder, die Frau Lambrecht wie folgt zitiert:
„Es geht eben darum, dass Kinder keine kleinen Erwachsenen sind. Kinder müssen besonders beteiligt werden, brauchen aber zugleich besonderen Schutz. Die Rechte und die Verantwortung der Eltern sollen aber in keiner Weise eingeschränkt werden.“
Das geht in Richtung Partizipation und Teilhabe.
- Wenn Sie vielleicht zuhören würden.
Und weiter:
„Festgeschrieben werden soll, dass jedes Kind das Recht auf Schutz seiner Grundrechte und die Entwicklung seiner Persönlichkeit hat sowie sein Wohl bei staatlichem Handeln berücksichtigt werden muss.“
Das bedeutet, dass das, was hier gefordert wird, in der Intention bereits aufgenommen worden ist. Das heißt, die LINKEN rennen mit ihrem Antrag
vehement offene Türen ein; denn der Prozess steht bereits kurz von dem Abschluss.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige Worte zur Großen Anfrage „Kinderschutz und Frühe Hilfen“. In der Antwort sind einige sehr interessante Entwicklungen deutlich geworden.
Schauen wir naheliegenderweise auf die Statistik der Fälle der Kindeswohlgefährdung seit dem Jahr 2014. Das war das Jahr der Aufnahme der Kinderrechte in die Landesverfassung. In Kraft getreten ist diese Regelung im Jahr 2016. Es wurde schon gesagt, dass die Zahl der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung gestiegen ist.
Wenn man sich die letzten Jahre anschaut, dann sieht man, dass nur bei 34 bis 38 % der Verdachtsfälle festgestellt werden konnte, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Bei weiteren 32 bis 36 % der Verdachtsfälle wurde zwar keine Kindeswohlgefährdung festgestellt, aber es wurden andere gravierende Hilfebedarfe festgestellt. Allerdings wurde bei 26 bis 30 % der Verdachtsfälle tatsächlich eine latente oder akute Kindeswohlgefährdung gefunden - und das in fast jedem dritten Verdachtsfall. Ich glaube, da sind wir uns fraktionsübergreifend absolut einig: Jeder Fall ist ein Fall zu viel.
Der Anstieg der Zahl der Meldungen über Kindeswohlgefährdungen bedeutet aber auch, dass eine steigende Anzahl an Kindeswohlgefährdungen aufgedeckt worden ist; und das ist wichtig. In der Antwort der Landesregierung zu den Abfragen der örtlichen Träger der Jugendhilfe wurde aber deutlich, dass der Anstieg auch ein Indiz für eine gerade in jüngster Vergangenheit deutlich angestiegene gesamtgesellschaftliche Sensibilisierung
beim Thema Kinderschutz sein könnte. Dazu haben eben auch diese gesetzlichen Regelungen beigetragen.
Nicht zuletzt spürt man hier auch das Wirken der lokalen Netzwerke Kinderschutz und Frühe Hilfen, die das Kinderschutzgesetz des Landes umsetzen. Die Aufmerksamkeit bei Institutionen und Professionen sowie in der Bevölkerung ist deutlich erhöht worden. Auch das ist aus den Antworten auf die Anfrage hervorgegangen.
Meine Damen und Herren! Ersichtlich wird aber auch immer noch, dass es nach wie vor große regionale Unterschiede in den Strukturen der Ämter im Lande und damit auch der Netzwerke gibt. Das bedeutet, dass wir darüber im Ausschuss dringend reden müssen.
Einen Aspekt möchte ich noch besonders erwähnen. Ein Teil der Jugendämter und Netzwerke gab an, dass die Zusammenarbeit mit dem eigentlichen engen Partner Schule eher nicht, nicht gut
oder gar nicht vorhanden ist. Das sollte uns sehr zu denken geben. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Seit dem 30. Oktober 1992 gilt in Sachsen-Anhalt das Gesetz über die Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt, kurz PsychKG; es wurde bereits erwähnt. Das Land Sachsen-Anhalt war damals das erste der neuen Bundesländer, das damit die Rechte von und die Schutzmaßnahmen für psychisch kranke Menschen und Menschen mit seelischen und geistigen Behinderungen festschrieb - das erste der neuen Bundesländer.
Die letzte Novelle zu diesem Gesetz trat am 13. April 2010 in Kraft; die Novellierung hat stattgefunden. In unserem Koalitionsvertrag wurde im Sommer 2016 festgelegt:
„Eine bedarfsgerechte, wohnortnahe und umfassende Versorgung aller psychisch erkrankten Menschen und Menschen mit Behinderungen ist anzustreben. Es gilt auch hier der Vorrang der ambulanten vor der stationären Behandlung. Die extrem langen Wartezeiten auf eine ambulante Behandlung müssen abgebaut werden.
Wir werden das Gesetz über die Hilfen für psychisch Erkrankte und Schutzmaßnahmen des Landes bis zur Mitte der Legislaturperiode novellieren. Insbesondere sind Regelungen von Zwangsbehandlungen, der Psychiatrieplanung, zum flächendeckenden Ausbau der Gemeindepsychiatrie, zur Stärkung der Rechte von Betroffenen und zum Einsatz von Psychiatriekoordinatoren zu treffen.“
Das haben wir mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung getan.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bei uns im Saalekreis - das wurde bereits erwähnt - arbeitet seit Jahren eine Psychiatriekoordinatorin in einem gemeindepsy
chiatrischen Verbund, und zwar mit großem Erfolg. Deshalb begrüße ich es natürlich ausdrücklich, dass seitens der Landesregierung die Notwendigkeit einer solchen Stelle für alle Landkreise gesehen und eben auch finanziell untersetzt wird.
Kontrovers diskutiert - darauf werden wir im Ausschuss sicherlich noch ausführlich eingehen - werden die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen zur Unterbringung, die Zwangsbehandlungen und natürlich auch notwendige Sicherungsmaßnahmen. Hierbei müssen wir sehr genau schauen und die Rechte des Betroffenen mit den Rechten seines Umfelds abwägen, nämlich auch denen von Ärzten, Pflegern oder auch möglicherweise unbeteiligten Dritten. Wir müssen denjenigen, die tagtäglich mit psychisch kranken Menschen arbeiten, ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie sicher und rechtlich sauber agieren können. Das liegt in unserer Verantwortung und dieser müssen wir sehr umsichtig nachkommen.
Ich danke insbesondere dem Kollegen Bönisch für seine Ausführungen zur gestrigen Sitzung des Psychiatrieausschusses. Das hat das Ganze und auch die Kompliziertheit des Problems noch einmal deutlich gemacht.
Insofern bitte ich Sie um die Überweisung des Gesetzentwurfes in die genannten Ausschüsse und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Hohmann, Sie erinnern sich bestimmt daran, dass wir uns in der Diskussion im Sozialausschuss vorrangig über die Strukturen im Pflegekinderwesen und über die Stärkung der Pflegeeltern, des Pflegeelternverbandes etc.
unterhalten haben. Ich habe schon im Ausschuss deutlich gemacht, dass die Frage der Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden ein völlig anderes Themengebiet betrifft und wir deshalb im Ausschuss beides nicht vermischt haben.
Dass die Alleinerziehenden in Sachsen-Anhalt unterstützt werden, zum Beispiel mit Programmen in Bezug auf den Arbeitsmarkt, können auch Sie
nicht in Abrede stellen. Insofern ist der Redebeitrag hier - wir lehnen das ab, weil die Alleinerziehenden dort nicht vorkommen - nicht richtig.
Dass die Diskussion im Ausschuss so gelaufen ist, bitte ich Sie zu bestätigen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vor fast elf Monaten, am 22. November 2018, haben wir uns im Plenum schon einmal mit diesem Thema befasst. Schon damals haben alle Fraktionen mehr oder weniger ihr Unverständnis zum Ausdruck darüber gebracht, dass Kinder und Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, aber zeitgleich noch stationäre oder teilstationäre Leistungen der Jugendhilfe in Anspruch nehmen, herangezogen werden, um diese Kosten zu decken.
Ich habe schon damals gesagt: Was ist besser für einen guten Start ins Leben als eine gute Ausbildung und das Erlernen eines Berufs, um selbstständig zu werden. Da ist es schon demotivierend, wenn gleich zu Beginn eine bestimmte Summe abgezogen wird.
Im August hatten wir das Fachgespräch im Sozialausschuss. Ich will die Ergebnisse nicht wiederholen.
Es ist bereits von allen Rednern betont worden, dass heute vom Landtag von Sachsen-Anhalt ein geschlossenes Votum in Richtung Berlin ausgehen sollte und wir alle diesem Antrag zustimmen. Wir hoffen, dass die Reform des SGB VIII irgendwann, aber auch zeitnah zu Ende gebracht wird, und wir hoffen auch, dass sich an diesem Punkt eine Verbesserung der Regelung findet.