Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 55. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode. Ich begrüße Sie auf das Herzlichste!

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass am 14. September 2018 das ehemalige Mitglied des Landtages von Sachsen-Anhalt Herr Dr. h. c. Walter Remmers im Alter von 84 Jahren verstorben ist. Herr Walter Remmers war in der zweiten und dritten Wahlperiode Mitglied des Landtages. Er gehörte der Fraktion der CDU an und wirkte unter anderem als Vorsitzender des Ausschusses für Recht und Verfassung sowie des Sechsten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. In der dritten Wahlperiode wählte das Hohe Haus ihn zu seinem Vizepräsidenten.

Im Gedenken an den Verstorbenen darf ich Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben. - Vielen Dank.

Wie es im Leben so ist, liegen Leid und Freud auch immer dicht beieinander. Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf heute der Abg. Frau Christina Buchheim recht herzlich zu ihrem Geburtstag gratulieren.

(Beifall im ganzen Hause)

Im Namen des Hohen Hauses sowie auch persönlich gratuliere ich recht herzlich und wünsche Ihnen alles Gute.

Zu Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung für die 26. Sitzungsperiode. Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert ist am ersten und zweiten Sitzungstag ganztägig aufgrund der Teilnahme an der Agrarministerkonferenz in Bad Sassendorf verhindert.

Herr Minister Prof. Dr. Armin Willingmann ist am ersten Sitzungstag ganztägig aufgrund der Teilnahme an der Konferenz der für Wissenschaft und Forschung zuständigen Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder mit den Mitgliedern des Expertengremiums für die Exzellenzstrategie in Bonn verhindert.

Herr Minister Holger Stahlknecht ist am zweiten Sitzungstag ganztägig aufgrund der Teilnahme als Vorsitzender der Innenministerkonferenz am Festakt anlässlich der Verabschiedung der Absolventen des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwal

tung - Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster verhindert.

Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 26. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Gibt es Ihrerseits Bemerkungen oder Anträge zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Zum zeitlichen Ablauf der 26. Sitzungsperiode. Die morgige 56. Sitzung des Landtages beginnt wie heute ebenfalls um 9 Uhr.

Wir steigen ein in die Tagesordnung und kommen zum

Tagesordnungspunkt 1

Befragung der Landesregierung; Kleine Anfragen für die Fragestunde gemäß § 45 GO.LT - Erprobungsbeschluss

Unterrichtung Ältestenrat - Drs. 7/2896

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 26. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/3394

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ältestenrat hat bekanntlich in der 26. Sitzung beschlossen, im Rahmen der Fragestunde eine Befragung der Landesregierung zu erproben. Diese Befragung ist der regulären Beantwortung von Kleinen Anfragen für die Fragestunde voranzustellen.

Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass Mitglieder des Landtages über die Saalmikrofone ihre Fragen an das zuständige Mitglied der Landesregierung richten. Für den Fall, dass nach Abschluss der ersten Befragungsrunde und gegebenenfalls weiterer Runden noch Zeit zur Verfügung steht, widmen wir uns in der verbliebenen Zeit den Kleinen Anfragen für die Fragestunde. - So weit zu meinen Vorbemerkungen.

Ich eröffne den ersten Teil der Fragstunde, die Befragung der Landesregierung, und blicke in die Reihen der Fraktion DIE LINKE. Der Abg. Herr Gallert steht schon bereit. Sie haben das Wort, Herr Gallert.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Frage an die Landesregierung bezieht sich diesmal auf die Bewilligung von Mitteln für Menschen, die durch das Hochwasser 2013 im Bereich ihres Wohneigentums Schaden erlitten haben. Wir haben es hierbei - die meisten werden sich noch daran

erinnern - mit einem flächendeckenden Problem zu tun. Es gab eine Reihe verschiedener Antragsmöglichkeiten. Es gab eine hohe Zahl an Betroffenen und Anträgen. Wir reden über knapp 8 000 Anträge, die in Form aller möglichen und unterschiedlichen Varianten gestellt worden sind.

Wir haben in den letzten Monaten des Öfteren davon gehört, dass es bei einer Reihe dieser Anträge Rücknahmen bzw. Widerrufe von Bewilligungen gegeben hat. Wir haben in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung diese Dinge erfragt. Die Antwort auf die Kleine Anfrage hat ergeben, dass etwa knapp 25 % aller bewilligten Hilfen später von der Investitionsbank widerrufen worden sind, entweder vollständig oder teilweise widerrufen worden sind.

Nach neuesten Auskünften in der Öffentlichkeit liegt diese Quote inzwischen nicht mehr bei unter einem Viertel, sondern bei sage und schreibe 29 %. Ein Anteil von 29 % aller Bewilligungen für die Beseitigung von Schäden an Wohneigentum wurde entweder vollständig oder teilweise widerrufen.

Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie dieses Problem ein vor dem Hintergrund, dass den Menschen damals unbürokratische, schnelle und unkomplizierte Hilfe versprochen worden ist? Wie schätzt die Landesregierung ein, dass knapp ein Drittel aller dieser Bescheide im Nachhinein widerrufen worden ist?

Kleine Hilfe: Ich frage natürlich die gesamte Landesregierung. Die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung kam aus dem Hause des Herrn Webel. Bitte.

Herr Minister Webel, Sie haben jetzt das Wort zur Beantwortung. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Herr Gallert, es ist so im Leben: Die unbürokratische Hilfe wurde ausgereicht, aber im Nachhinein muss auch kontrolliert werden, ob diese Mittel zweckgemäß verwendet worden sind. Es gab Fälle, in denen an der einen oder anderen Stelle die Versicherung für den Schaden aufkam; dies wurde gegengerechnet. Oder der Betroffene konnte den Schaden, den er gemeldet hatte, in dem Maße nicht belegen. Viel andere Faktoren kamen hinzu.

Da es sich um Steuermittel handelt, die wir für Bund und Land ausreichen, können wir nicht anders handeln; die IB muss also zurückfordern, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass diese Mittel auch benötigt worden sind.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage vom Abg. Herrn Gallert. - Bitte, Herr Gallert.

Herr Minister, genau das, was Sie jetzt gesagt haben, ist der strittige Punkt. Es ist nämlich so, dass die Richtlinien und auch die Informationen der Investitionsbank dazu ganz offensichtlich für die Leute in höchstem Maße zumindest widersprüchlich gewesen sind, nämlich die Frage, ob sie für diese Mittel Belege und Zahlungsnachweise einreichen müssen. Das ist offensichtlich eines der Kernprobleme.

Viele sagen, ihnen sei damals versprochen worden, sie könnten dieses Geld verwenden und müssten diese Zahlungsnachweise nicht erbringen. Das scheint eines der Kernprobleme zu sein.

Wenn das alles so klar und einfach ist, dann erklären Sie mir bitte einmal zwei nachfolgende Sätze aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage, die ich Ihnen jetzt vorlese:

„6.3 - Nachweis der Verwendung. Der Zuwendungsempfänger hat der Bewilligungsbehörde binnen drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis ist formgebunden und wird von der Bewilligungsbehörde bereitgestellt.“

So weit, so klar. Weiter heißt es in der Antwort:

„Ergänzend ist zu erwähnen, dass bei Zuwendungen unter 50 000 €“

- bei den privaten Antragstellern handelt es sich fast immer um Zuwendungen unter 50 000 € -

„lediglich ein einfacher Verwendungsnachweis (ohne Belege und Zahlungsnachwei- se) vorzulegen ist.“

Der nächste Satz lautet dann:

„Dennoch ist der Verwendungsnachweis durch beim Antragsteller vorhandene Belege zu führen.“

Können Sie als Minister mir einmal erklären, wie diese beiden Sätze, die sich im deutlichen Widerspruch zueinander befinden, bei jemandem ankommen sollen, der mit 70 Jahren das erste Mal in seinem Leben einen Bewilligungsbescheid bekommen hat, der das erste Mal überhaupt so einen Antrag stellen muss und nicht weiß, ob er nun Belege vorlegen soll oder nicht?

Herr Minister, bitte.

Herr Gallert, die IB hat gerade, als es um die Schadensbeseitigung bei Wohneigentum und bei Häusern ging, einen umfassenden Beratungsbedarf festgestellt und sie hat auch beraten. Wenn ein einzelner Bürger eine Frage hatte, ist er von der IB auch immer beraten worden. Es ist immer die Einzelfallentscheidung, die hier dargestellt worden ist.

(Stefan Gebhardt, DIE LINKE: Wir reden von einem Drittel!)

Herr Gallert, Sie haben noch eine kurze Nachfrage.

Also: Einzelfall bedeutet, dass zu einem Anteil von einem Drittel, von 29 %, widerrufen wurde. Wissen Sie, ich verstehe diese beiden Sätze nicht. Erklären Sie sie mir doch einmal.

„Ergänzend ist zu erwähnen, dass bei Zuwendungen unter 50 000 € lediglich ein einfacher Verwendungsnachweis (ohne Be- lege und Zahlungsnachweise) vorzulegen ist. Dennoch ist der Verwendungsnachweis durch beim Antragsteller vorhandene Belege zu führen.“

Erklären Sie mir bitte diese beiden Sätze. Was soll derjenige jetzt tun? Sollen er nun Belege einreichen oder soll er sie nicht einreichen?

Herr Webel.