Protokoll der Sitzung vom 27.09.2018

Herr Webel.

Herr Gallert, er muss die Belege einreichen. Hat er aber diese Belege nicht, gilt die Einzelfallentscheidung. Diese trifft nicht der Minister, auch nicht der Staatssekretär, auch nicht die Landtagsfraktion, sondern diese Entscheidung trifft die Bewilligungsbehörde, und das ist die IB. Das ist mit diesen Sätzen ausgesagt: die Einzelfallentscheidung.

Da steht nichts von Einzelfallentscheidung.

Vielen Dank, Herr Webel. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Wir setzen die Befragung nun fort. Die nächsten Fraktionen werden in folgender Reihen

folge ihre Fragen stellen: SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und AfD.

Zunächst hat die SPD-Fraktion die Möglichkeit, ihre Frage zu stellen. - Es gibt keine Frage? - Doch. Bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Ich frage die Landesregierung aufgrund folgender Aussage: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich dafür ausgesprochen, den Personalmangel in der Pflege unter anderem durch Mehrarbeit der Pflegekräfte zu beheben. Ist das aus der Sicht der Landesregierung ein geeigneter Ansatz, um dem Fachkräftemangel in Pflegeberufen abzuhelfen, und gibt es in Sachsen-Anhalt ausreichend Beschäftigte, bei denen davon auszugehen ist, dass sie Mehrarbeit leisten wollen und können?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung wird, wie ich sehe, die Ministerin Frau Petra Grimm-Benne antworten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Frau Abg. Dr. Späthe, ich würde Ihre Frage wie folgt beantworten.

Wenn der Satz, den Jens Spahn gesagt hat, allein stehen würde, dann, würde ich sagen, ist das ein untaugliches Mittel.

Aber dieser Satz von Jens Spahn ist dem Interview aus dem Zusammenhang gerissen worden. Er hat sich mehrfach für ein, glaube ich, Fünfpunktepaket ausgesprochen, bei dem es um mehr Pflegekräfte geht, so wie es auch der Pflegebeauftragte der Bundesregierung Herr Westerfellhaus gesagt hat.

Das Ansinnen des Bundesministers ist es, Menschen, die aus Gründen der Arbeitsverdichtung aus dem Pflegeberuf ganz herausgegangen oder nur noch in Teilzeit sind, durch bessere Arbeitsbedingungen und bessere Konditionen wieder in Vollzeit zu beschäftigen. Wenn die Pflegekräfte wieder in Vollzeit arbeiten, wenn sie mehr Stunden beschäftigt sind, führt dies dazu, dass mehr Pflegekräfte zur Verfügung stehen.

Ich denke, man sollte diese Äußerung in diesem Zusammenhang sehen. Es ist eingebettet in ein Paket von Sofortmaßnahmen. Dabei geht es einmal um Prämien, damit Pflegekräfte wieder in das Arbeitsleben zurückkehren. Dabei geht es natürlich auch darum, die Ausbildungsbedingungen zu verbessern, und es geht um Arbeitszeit

modelle - die hat er auch gemeint -, die sogenannte 80:20-Regelung. Das ist eine Regelung, die es schon in Schweden gibt. Dabei arbeitet jemand zu 80 % in der Pflege bei vollem Lohnausgleich und hat zu 20 % die Möglichkeit, sich zu regenerieren.

Ich denke, wenn man das in diesem Zusammenhang sieht, kann man durchaus vertreten, was Jens Spahn in seinem Interview gemeint hat.

Er hat natürlich dadurch, dass diese Äußerung allein steht, in den sozialen Netzwerken einen Riesenshitstorm bekommen. Das ist für dieses ganze schwere Anliegen nicht förderlich.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich sehe, es gibt keine weiteren Fragen.

Wir kommen zum nächsten Fragesteller. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Aldag das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Frage geht direkt an Herrn Minister Webel.

Herr Webel, der heiße Sommer hat ja nicht nur immense Schäden in der Landwirtschaft und auch im Wald angerichtet. Auch die Bäume an unseren Straßen, auch an den Landesstraßen, litten unter der anhaltenden Trockenheit.

Ob sie im nächsten Jahr wieder austreiben, bleibt abzuwarten. Wir werden das aber eventuell nie erfahren. Denn derzeit reisen wohl Baumgutachter durch das Land und markieren als zu schwach empfundene Bäume mit Punkten. Ein Punkt bedeutet, dass die Bäume demnächst gefällt werden sollen.

Deshalb frage ich: Ist es richtig, dass derzeit diese Baumgutachter durch das Land fahren und tatsächlich die Bäume markieren und demnächst Fällungen anstehen?

Wenn das so ist, ist es möglich, diesen Prozess im Moment zu stoppen und zu warten, ob im nächsten Jahr die Bäume wirklich tot sind oder ob sie noch einmal austreiben und damit auch erhaltenswert sind? - Das ist die eine Frage.

Die zweite Frage ist: Wenn trotzdem Fällungen aus verkehrstechnischen Gründen notwendig sind, erfolgt dann eine Nachpflanzung? Und wann erfolgt diese Nachpflanzung?

Herr Minister Webel, Sie dürfen antworten. Bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Aldag, es ist nicht nur das Land, das seine Bäume begutachten muss. Alle, die für Bäume zuständig sind, ob im kommunalen Bereich, auf Landes- oder auf Bundesebene, haben Baumgutachter, die für die Bäume verantwortlich sind. Die sind natürlich gehalten, diese Bäume insbesondere dann, wenn es um die Verkehrssicherungspflicht geht, zu begutachten.

Diese Baumgutachter sind in der Regel erfahrene Leute. Sie wissen auch, dass es zum Beispiel in diesem Jahr bei Extremwetterlagen jetzt schon Färbungen des Laubes gibt, aufgrund derer der Laie glauben würde, dass diese ‚Bäume absterben. Aber die Baumgutachter sind erfahren genug um zu wissen, dass diese Bäume im nächsten Jahr zu nahezu 100 % wieder ausschlagen und weiter wachsen werden.

Aber wenn die Bäume wirklich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht gefällt werden müssen, dann müssen, entsprechend den Absprachen zwischen dem Land und den unteren Naturschutzbehörden, diese Maßnahmen ausgeglichen werden. Ob es nun an der betreffenden Allee selbst ist, das entscheiden die unteren Naturschutzbehörden in Absprache mit dem Baulastträger.

Vielen Dank, Herr Minister Webel. Es gibt zwei Nachfragen. Einmal vom Abg. Herrn Philipp - -

(Zuruf von Florian Philipp, CDU)

- Nein. Dann ist das eine Fehlanzeige. - Aber Herr Striegel.

Frau Präsidentin! Herr Minister Webel, wenn ich den Kollegen Aldag richtig verstanden habe, dann sind Sie jetzt seiner Frage gekonnt ausgewichen, nämlich ob es derzeit eine Kampagne gibt, es vermehrt passiert, nicht nur in den Fällen, in denen die Verkehrssicherheit irgendwo infrage steht und es durch die jeweiligen Baulastträger angeordnet wird, sondern ob es derzeit tatsächlich vermehrt zur Begutachtung von Bäumen kommt und ob das Land auch seiner Verantwortung gerecht wird, entsprechend für Ersatz zu sorgen. Das ist ja die Frage. Denn wir wissen alle, wie wichtig und notwendig Bäume sind.

Herr Striegel, ich glaube, ich habe die Frage schon dahin gehend beantwortet, dass es das

normale Geschäftsgebaren eines jeden Baulastträgers ist. Es gibt keine gesonderte Kampagne, die jetzt gestartet wird, weder vom Land noch von den Kommunen. Mir jedenfalls ist keine bekannt.

Vielen Dank, Herr Webel. Es gibt keine weiteren Fragen.

Nunmehr hat die CDU-Fraktion die Chance, ihre Frage an die Landesregierung zu stellen. Jetzt ist es Herr Philipp, der direkt eine Frage stellen möchte. Sie haben das Wort, Herr Abgeordneter.

(Minister Marco Tullner: Aber macht es kurz!)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das Land Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Bundesländer, das seine Finanzpolitik durch eine internationale Ratingagentur bewerten lässt.

Ich möchte die Landesregierung fragen, ob eine aktuelle Bewertung einer internationalen Ratingagentur vorliegt und, wenn ja, zu welchem Schluss diese kommt. - Die Frage geht natürlich an unseren Finanzminister.

Der Finanzminister hat sich schon zum Rednerpult begeben und wird jetzt natürlich auch die Antwort geben. Bitte, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Philipp verweist zu Recht darauf, dass wir neben NordrheinWestfalen das einzige Bundesland sind, das sogar drei international agierende Ratingagenturen beauftragt hat, zur Finanzpolitik - und damit zur Bonität Sachsen-Anhalts - Bewertungen abzugeben. Es sind Fitch Ratings, Moody‘s und Standard & Poor‘s. Diese drei Ratingagenturen sind von uns beauftragt worden und haben mit Stand vom Frühjahr 2018 das sehr gute Rating für Sachsen-Anhalt bestätigt. Das ist bei Fitch Ratings AAA, bei Moody’s AA1, was dem AA+ von Standard & Poor’s entspricht. Es ist das zweithöchste Rating, das die internationalen Ratingagenturen überhaupt vergeben können, mit einem stabilen Ausblick.

Ich darf die Anfrage von Herrn Philipp noch dahin gehend ergänzen, dass wir von Standard & Poors’s eine sehr aktuelle Einschätzung haben. Standard & Poor’s hat mit Datum vom 21. September 2018, also erst vor wenigen Tagen, eine aktualisierte Einschätzung für das Bundesland Sachsen-Anhalt vorgenommen.

Ich darf den Landtag darüber informieren, dass dieses Rating AA+ mit einem stabilen Ausblick bestätigt worden ist, allerdings auch mit dem Hinweis, warum dieser stabile Ausblick gegeben worden ist.

Der Hinweis ist ganz eindeutig: Erstens. SachsenAnhalt kann über den neuen Bund-Länder-Finanzausgleich über das Jahr 2020 hinweg auch von der wirtschaftlichen Prosperität und von steigenden Steuereinnahmen profitieren. Zweitens. Sachsen-Anhalt führt regelmäßig Pflichtzuführungen an den Pensionsfonds ab und trifft damit Vorsorge für künftige Pensionslasten. Drittens. Sachsen-Anhalt baut kontinuierlich seine Altschulden ab. - Das sind wichtige Punkte.

In dem Fall, dass Sachsen-Anhalt das nicht mehr täte, was die Finanzplanung ausdrücklich nicht vorsieht, würde das bedeuten, dass das Rating nicht mehr zu halten wäre. Erst einmal aber hat Standard & Poors’s eine aktuelle Bestätigung der sehr guten Einschätzung der Bonität SachsenAnhalts gegeben. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Bleiben Sie gleich hier. Es gibt noch zwei Fragen, eine vom Abg. Herrn Raue und eine weitere vom Abg. Herrn Lange. - Bitte, Herr Raue.

Guten Morgen, Herr Schröder. Vielleicht sagen Sie den Abgeordneten, was eigentlich so eine Beauftragung einer Ratingagentur kostet und ob die Kostennoten der drei beauftragten Ratingagenturen bei vergleichbaren Arbeiten ähnlich sind oder ob sie sich unterscheiden.

Herr Minister.

Die Kosten der Beauftragung der drei Ratingagenturen muss ich Ihnen schriftlich nachreichen, die habe ich nicht im Kopf. Ich kann Ihnen aber versichern, dass uns die Bonitätseinschätzungen der internationalen Ratingagenturen bei unserem Kapitalmarktmanagement so stark helfen, dass die Kosten dafür gut angelegtes Geld sind. Das kann ich Ihnen zusichern.