Florian Philipp

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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, dass ich, wie gerade gesagt, am 31. Juli 2019 aus diesem Parlament ausscheiden werde. Das ist demzufolge meine letzte Landtagssitzung gewesen.
Aus diesem Grund möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen zu danken für das Vertrauen, das Sie mir ausgesprochen haben bei meiner Wahl, sozusagen meiner Person, in den Senat des Landesrechnungshofes.
Ich möchte mich bei Ihnen auch bedanken für die intensiven Erfahrungen in den letzten drei Jahren.
Ich wünsche Ihnen allen weiterhin eine glückliche Hand bei der Ausübung Ihrer Mandate und möchte mich an dieser Stelle von Ihnen verabschieden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Höppner, in einer Koalition darf man sich schon einmal ein bisschen streiten, vor allem auch über den Umgang mit diesen bekannt gewordenen Problemen.
Ich wollte meine Rede aber mit einem inhaltlichen Zitat der Pressemitteilung der Universitätsklinik
Magdeburg vom Mittwoch beginnen, in der steht, dass die Universitätsmedizin ein einzigartiger Aufgabenverbund von Krankenhausversorgung, Forschung und Lehre ist. Die Universitätsmedizin ist insbesondere und in großem Maße gefordert, um die Gesundheitsversorgung in unserem Bundesland aufrechtzuerhalten.
Bei dieser Aussage geht es nicht nur um die Krankenhausversorgung, sondern es geht vor allem auch um die Lehre, also um die Ausbildung von jungen Medizinerinnen und Medizinern und um die Forschung. In der Universitätsmedizin werden neue medizinische Verfahren erforscht und zur Anwendung gebracht. In der Universitätsmedizin entsteht heute das, was morgen vielen Menschen in unserem Land einen höheren Lebensstandard ermöglicht.
Neue medizinische Verfahren sind aber teuer und, jedenfalls anfänglich, nicht besonders rentabel. Dieser Aufgabenverbund von Krankenhausversorgung, also Spitzenmedizin, auf der einen Seite sowie Forschung und Lehre auf der anderen Seite, ist eine große Herausforderung für jeden Jahresabschluss einer jeden Universitätsklinik in Deutschland. Trotzdem investieren andere Bundesländer Milliarden in die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Universitätskliniken, wohl wissend um die Wichtigkeit und Strahlkraft dieser Universitätskliniken und auch wohl wissend um den wirtschaftlichen Faktor einer Universitätsklinik in der jeweiligen Region in Bezug auf Arbeitskräfte und Kaufkraft.
Meine Damen, meine Herren! Politisch haben wir uns in diesem Bundesland vor vielen Jahren zu zwei Standorten entschlossen, für Halle und für Magdeburg. Das war und ist die richtige Entscheidung und an dieser Entscheidung sollten wir auch nicht rütteln.
Denn gemessen an der Gesamtsituation der medizinischen Versorgung in unserem Bundesland, also gemessen an dem Anteil der niedergelassenen Ärzte und der weiteren Krankenhausstrukturen, ist der Bedarf an Spitzenmedizin und nach jungen Medizinerinnen und Medizinern mehr als vorhanden.
Beide Standorte haben einen hohen Anteil an der Patientenversorgung. Beide Standorte haben ca. 40 000 stationäre Patienten im Jahr. Beide Standorte haben über 160 000 ambulante Patientenkontakte im Jahr. Beide Standorte machen einen Jahresumsatz von weit über 360 Millionen € und beschäftigen mehr als 4 000 Mitarbeiter. Dazu bilden beide Standorte eine hohe Zahl an Medizinstudenten aus.
Meine Damen, meine Herren! Wir alle haben - Herr Höppner hat es gerade angeführt - in den vergangenen Tagen die Berichterstattung über die Uniklinik Magdeburg und deren Zustand wahrnehmen müssen. Wenn wir also heute über die Unimedizin in Sachsen-Anhalt sprechen, möchte ich vor allem über den Standort in Magdeburg sprechen, wohl wissend, dass alles, was ich zu Magdeburg sage, natürlich in der gleichen Situation auch für Halle gelten würde.
In der jetzigen Situation, in der die Uniklinik steckt, möchte ich Ihnen, Herr Höppner, ein bisschen widersprechen. Man kann im vierten Jahr einer Legislaturperiode nicht mehr auf die Vorgängerregierung zeigen. Im vierten Jahr einer Legislaturperiode - da gebe ich Ihnen recht - muss man die Probleme erkannt haben. Und man muss bereits Maßnahmen entwickelt haben, um ihnen entgegenzuwirken.
Gelegenheit, meine Damen und Herren, hatten wir genug, auch innerhalb der Koalition. Ich möchte an die schwierigen Verhandlungen zum jetzigen Haushalt erinnern. Nur auf Drängen meiner Fraktion war es möglich,
einen größeren Betrag für Investitionen in kleine Geräte in den Haushalt einzustellen und darüber hinaus auch pro Standort eine Verpflichtungsermächtigung von 10 Millionen € für die Jahre von 2020 bis 2024 in den Haushaltsplan aufzunehmen.
Wie ist also die derzeitige Situation der Uniklinik Magdeburg? - Dazu muss ich mir leider mit einer kleinen Geschichte behelfen; ansonsten fiele es mir nicht so leicht, dabei ruhig zu bleiben. Stellen Sie sich bitte mit mir zusammen vor, die Uniklinik Magdeburg wäre Rennwagen. Dieser Rennwagen ist ein bisschen in die Jahre gekommen, hat einen hohen Verschleiß, der Lack ist ab, die Radlager sind ausgeschlagen, die Lenkung ist ausgeschlagen und die Kolben klappern. Ich weiß nicht, wie es funktioniert, aber irgendwie schaffen die Mitarbeiter der Universitätsklinik Magdeburg es, mit diesem sehr in die Jahre gekommenen und verschlissenen Rennwagen Bestzeiten auf dem Rennparcours hinzulegen.
An dieser Stelle möchte ich mich sehr bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universitätsklinik Magdeburg für ihre Leistung trotz der schwierigen Bedingungen bedanken.
Seit einiger Zeit spitzt sich aber die Lage der Uniklinik Magdeburg zu. Die Öllampe leuchtet, die Airbags funktionieren nicht, die Gurtstraffer sind defekt, sprich: Langsam besteht für die Insassen Gefahr. In dieser Situation kommen der neue Klinikdirektor und die Kaufmännische Leiterin bzw. der neue Chef des Rennwagens und sagen: So kann es nicht weitergehen. Den bringen wir jetzt in die Werkstatt. Es gibt einen Kostenvoranschlag, in dem minutiös aufgeführt ist, was zu tun ist. Alles klar. Wir können loslegen. Wir können das Auto reparieren, wir können es warten.
Genau jetzt kommen die Vertreter der Eigentümer, sprich unser Aufsichtsrat - sprich auch: die Mitarbeiter im Ministerium -, und sagen: Nee, nee, dieser Kostenvoranschlag ist falsch. Den erkennen wir nicht an. Das Auto ist in einem guten Zustand. Und im Übrigen muss es doch möglich sein, mit weniger Benzin schneller und weiter zu fahren.
Jetzt sagen die GRÜNEN vielleicht: Elektromobilität wäre besser. Aber auch die Elektromobilität kostet Geld in Bezug auf die Investitionen, die so etwas verursachen würde.
Meine Damen, meine Herren! Das hört sich vielleicht alles lustig an, aber für die Mitarbeiter und Patienten in der Uniklinik Magdeburg ist es ernst. Jeden Tag ist das die Situation, die sich ihnen eröffnet.
Krankenhäuser sind logistische Meisterwerke. Wenn ich aber effiziente logistische Prozesse in einer teilweise maroden Infrastruktur nicht etablieren kann, dann kann ich nicht wirtschaftlich arbeiten. Wenn ich Brandwachen für die Hautklinik abstellen muss, dann kann ich nicht wirtschaftlich und personaleffizient sein. Wenn dann teilweise noch Kliniken geschlossen werden müssen, damit dem Patientenwohl Rechnung getragen wird, und man somit Umsatzeinbußen hat, dann rennt einem das positive Jahresergebnis nun einmal davon.
Hätte man diesen Zustand kennen müssen? - Meine Damen, meine Herren! Ich weiß nicht, wie man diesen Zustand nicht hätte kennen müssen. Die Historie der Dokumentation ist lang und beginnt im Jahr 2009, sie reicht über die Zielvereinbarung im Jahr 2014, Gutachten des Rechnungshofs in den Jahren 2015 und 2016 und endet in einer Studie aus dem letzten Jahr, die minutiös den desaströsen baulichen Zustands von Teilen der Universität und die Konsequenzen für den Brandschutz darstellt. Es folgt ein offener Brief, in dem viele Klinikdirektoren den Zustand der Uniklinik schildern, gefolgt von einem weiteren Gutachten am Anfang des Jahres, das die hygienischen
Bedingungen aufgrund der baulichen Situation beschreibt. Und alles endet mit einem Gutachten einer renommierten Beratungsgesellschaft aus diesem Monat, welches in aller Ehrlichkeit die Missstände benennt.
Man hätte im Übrigen gar nicht so lange warten müssen. Anfang des Jahres 2018 lag ein sogenannter Masterplan Bau der Universitätsklinik vor, in dem alle baulichen Elemente der Uniklinik, alle desaströsen Elemente der Uniklinik beschrieben wurden. Sie erinnern sich vielleicht: Das ist dieser Masterplan Bau, den es nach Aussage und Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums gar nicht gibt.
Wo liegt also das Problem? - Ich konnte mir eigentlich nicht so richtig erklären, wie man die Missstände ignorieren kann. Alles hat sich erschlossen, als ich an der Presskonferenz des Aufsichtsrates am Dienstag im Wirtschaftsministerium teilgenommen habe. Ich musste dabei leider feststellen, dass dort die Ergebnisse des Gutachtens seitens des Aufsichtsrates nicht akzeptiert und sogar kleingeredet worden sind. Der Aufsichtsrat versuchte sogar, seinen eigenen Vorstand - das muss man deutlich sagen - mit der Anwesenheit eines Klinikdirektors aus der Uniklinik Magdeburg zu denunzieren, der aussagte, dass eigentlich alles mehr oder weniger in bester Ordnung ist. Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration unterstellte dem neuen Ärztlichen Direktor Fehlverhalten und Fahrlässigkeit, und das, obwohl die Aktenlage in Bezug auf die Situation der Uniklinik eindeutig ist.
Aus dem Gutachten geht zum Beispiel in Bezug auf die Hämatologie und Onkologie hervor, dass die Situation patienten- und mitarbeitergefährdend ist. Die räumliche Trennung der Infektionsstation und der Hämatologie ist unbedingt notwendig.
Meine Damen, meine Herren! Ich möchte Sie daran erinnern, dass Ärzte auch einen Eid ablegen müssen. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, möchte ich aus diesem Eid zitieren. Es heißt: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientinnen und Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.“ Und weiter unten heißt es: „Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.“
Meine Damen, meine Herren! Ich glaube nicht, dass der Ärztliche Direktor der Uniklinik Magdeburg fahrlässig gehandelt hat. Ich glaube, der neue Direktor der Uniklinik Magdeburg hat genau so gehandelt, wie es sein Gelöbnis ihm auferlegt.
Trotzdem, ein Aufsichtsrat, der die fachliche Meinung seines Vorstands, die vorgelegten Gutachten mit dieser Brisanz nicht beachtet, kleinredet
und sogar negiert - ich neige dazu zu sagen, dass das fahrlässige Handlungen sind.
Frau Ministerin Grimme-Benne, wer die Krankenkassen vor einer laufender Kamera ermutigt - wie geschehen am Dienstag bei der Pressekonferenz -, bereits erbrachte Leistungen der Uniklinik nicht zu bezahlen, und zwar in Millionenhöhe, der ist mitverantwortlich für das schlechte wirtschaftliche Ergebnis der Uniklinik Magdeburg.
Herr Minister Willingmann, wer bereits hart erkämpfte und wichtige Investitionen wie das Herzzentrum Magdeburg infrage stellt und somit den Standort Magdeburg infrage stellt, spielt mit der Zukunft von 4 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und deren Familien und gefährdet darüber hinaus die medizinische Versorgung in unserem Land.
Was müssen wir also tun?
Erstens. Wir wollen diese Situation aufklären. Wir wollen wissen, worin die Probleme im Arbeitsprozess zwischen Klinikum Magdeburg und Ministerium liegen. Dazu wird mein verehrter Kollege Harms gleich etwas sagen.
Zweitens. Wir brauchen tatsächlich einen verlässlichen Investitionsbetrag für beide Standorte. Herr Prof. Moesta, der Ärztliche Direktor der Uniklinik Halle, hat dazu eine gute Ableitung gemacht. Er redete im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung von einer Investitionsgröße von ca. 35 bis 40 Millionen €, die benötigt wird, um das Anlagevermögen konstant zu halten. Diese Summe halte ich für beide Standorte pro Standort für realistisch.
Drittens. Es braucht eine weitere Investitionsstrategie für beide Standorte. Wie sollen also die Campi in Halle und in Magdeburg zum Beispiel im Jahr 2030 aussehen? Auch hierzu sind bereits große Investitionssummen für beide Standorte genannt worden. Wir müssen uns darüber unterhalten, wie das zu finanzieren ist.
Viertens. Die Universitätsmedizin Magdeburg braucht den kooperativen Schulterschluss mit dem Städtischen Klinikum Magdeburg.
Der Vorstand des Universitätsklinikums Magdeburg ist nach eigener Aussage hierzu bereit.
Herr Minister Willingmann, ich möchte Ihnen zum Schluss meiner Rede auch danken. Ich möchte Ihnen dafür danken, dass Sie zusammen mit unserem Finanzminister André Schröder den Mut hatten, mit Prof. Heinze einen Reformator sozusagen, einen Reformer zum Ärztlichen Direktor
der Universitätsklinik Magdeburg zu machen. Haben Sie bitte jetzt keine Angst vor Ihrer eigenen Courage. Nehmen Sie das vorgestern gemachte Angebot der Uniklinik Magdeburg an und arbeiten Sie zusammen mit beiden Vorständen der Unikliniken Halle und Magdeburg an einer zukunftsträchtigen Universitätsmedizin Sachsen-Anhalt.
Meine Damen und Herren! Alle wissen mittlerweile, wie der Haushalt aussieht. Sachsen-Anhalt hat kein Einnahmeproblem. Unser Steueraufkommen war noch nie so hoch. Aber Sachsen-Anhalt hat ein Ausgabeproblem. Bevor wir bitte durch dieses Land laufen und allen alles versprechen, von Straßenausbaubeiträgen über Kostenlösungen im ÖPNV, Biberranger - so heißt das jetzt; man will Biberranger einstellen zum Schutz der Biber -:
Das kann man alles machen. Auch Streuobstwiesen kann man machen. Das kann man alles machen. Aber als Allererstes kommt in diesem Land bitte schön die Pflicht. Und Universitätsmedizin in Magdeburg und in Halle ist Pflicht. - Danke.
Da muss ich die Nachfrage stellen. Die letzte Frage habe ich nicht ganz verstanden. Welche konkreten Zahlen haben Sie gemeint?
Erst einmal möchte ich mich entschuldigen, wenn man mich vielleicht falsch verstanden wird. Ich habe den vorherigen Ärztlichen Direktor der Uniklinik Magdeburg überhaupt nicht angegriffen.
Ganz im Gegenteil. Herr Dr. Hülsemann hat genauso auf die Missstände hingewiesen wie der jetzige Ärztliche Direktor, vielleicht nicht mit der Vehemenz und mit der letzten Konsequenz. Aber er hat - das hätten Sie mir während der Rede sagen müssen - auch darauf hingewiesen, natürlich.
Dann war die Frage, glaube ich, was unsere Fraktion gemacht hat und warum die Mittel nicht eingestellt worden sind. Es gab einen Doppelhaushalt für 2017 und 2018. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Der hat uns relativ schnell überrascht. Ich kann jetzt nur für meine Person sprechen. Damals war ich relativ neu in der Position des hochschulpolitischen Sprechers und war auch konfrontiert mit den Themen der Kleingeräte und der Investitionen für Kleingeräte.
Ich gebe offen zu, diese Investitionssumme hat nicht gereicht. Im letzten Haushalt haben wir schon sehr früh - -
Sie wissen genauso gut wie ich, wie Regierung funktioniert. Da es regierungstragende Fraktionen gibt - - Innerhalb dieser regierungstragenden
Fraktionen haben wir uns durchaus gerieben und hart miteinander diskutiert, bis dahin, dass wir uns sogar fast angeschrien hätten, hätte ich fast ge
sagt. Nein, so weit war es nicht. Aber wir haben schon sehr gerungen.
Deswegen habe ich auf die Schwerpunktsetzung hingewiesen, die sich eine Regierung oder ein Parlament bei der Aufstellung eines Haushaltsplans auch geben muss.
Im letzten Jahr, als wir den Haushalt für 2019 beschlossen haben, da habe ich nicht mehr geschafft als die 1,25 Millionen € mehr für jede Uniklinik. Ich gebe zu, ich wollte nur Verpflichtungsermächtigungen - mehr habe ich mir nicht erlaubt - von 7 Millionen € einstellen. Frau Dr. Pähle hat dann gesagt, wir veranschlagen 10 Millionen € pro Standort. Da bin ich gern mitgegangen.
Im Übrigen sind diese jetzt freigegeben. Das ist die Aufforderung an die Verantwortlichen der Unikliniken, diese Gelder eventuell über Rahmenverträge zu binden.
Habe ich irgendetwas nicht beantwortet?
Die habe ich genannt: 35 bis 40 Millionen €.
Das ist sozusagen politisches Handwerk.
Aber ich habe sie - -
Ich habe es verstanden. - Sie stehen nicht darin; Sie haben recht. Deswegen ist es Teil der Debat
te. Das wurde so benannt. Das ist somit hoffentlich auch Teil des Antrages, wenn wir dann im Nachgang über die Haushaltsaufstellung sprechen. Aber die Summe steht nicht drin. Sie haben recht.
Sie stehen nicht drin; Sie haben recht. Aber ich habe sie benannt. Und somit - -
- Fordern Sie mich doch nicht heraus, Herr Gebhardt.
Frau Präsidentin, mit Ihrer Erlaubnis würde ich gern noch im Nachgang zur Frage von Frau von Angern ergänzen. - Frau von Angern, dass das jetzt hier auf dem Tableau ist und dass das im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung war, war übrigens ein Selbstbefassungsantrag der CDU.
Also, sprich, wir haben keine Angst vor der Vergangenheit. Ganz im Gegenteil. Wir haben die Probleme schon erkannt. Wir wollten es auf diese parlamentarische Ebene heben. Das haben wir, glaube ich, mit unserem Selbstbefassungsantrag und mit der heutigen Debatte auch gemacht.
Ich bin schon der Meinung, dass eine Uniklinik eine schwarze Null erwirtschaften kann. Man muss sie natürlich auch in die Lage versetzen, das zu tun.
Ich darf kurz ein Beispiel anführen. Der Marienstift in Magdeburg hat einen ambulanten OP gebaut, der ist herausgetrennt aus dem stationären Bereich. Das ist logistisch abgetrennt. Da laufen links sozusagen die ambulanten Patienten hinein und rechts wieder heraus. Die machen dort am Fließband Leistenbrüche, Meniskusse und weiß der Geier was. - Ich weiß nicht, ob „Meniskusse“ die Pluralform von „Meniskus“ ist. Wie auch immer; Herr Dr. Grube korrigiert mich gerade. - Auf alle Fälle machen sie einen großen Umsatz.
Man muss eine Universitätsklinik in die Lage versetzen, das auch zu tun. So ein ambulanter OP kostet dann eben mal 3 Millionen €. Wenn ich einer Uniklinik diese Einnahmequellen ermögliche, dann kann auch eine Uniklinik rentabel sein bzw. eine schwarze Null erwirtschaften.
Aber das muss nicht zwingend sein.
Ja.
Nein.
Der Wirtschaftsminister ist so gut eingearbeitet, ich glaube, der sollte bleiben.
Wenn Sie sich die Zusammensetzung des Aufsichtsrats anschauen, dann stellen Sie fest, dass die Politik im Aufsichtsrat auch von Externen, die außerhalb des politischen Milieus tätig sind, beraten wird. Vielleicht sollte sich der eine oder andere die Frage stellen, ob die Beratung innerhalb des Gremiums die Qualität hat, die sie haben sollte.
In dem „Masterplan Bau 2030“ ist eine Prioritätenverteilung vorhanden.
Spreche ich heute zu leise? - Entschuldigung. - Die Priorisierung ist definitiv in der Vorlage aus dem März 2018 vorgenommen worden. Darin steht genau, welches Gebäude wann gemacht werden sollte.
Sie ist unter Führung des alten Vorstandes entstanden. Übrigens ist Frau Dr. Stachel auch heute noch im Vorstand und sie war bereits damals in das Thema involviert. Ich möchte an dieser Stelle beiden dafür danken, dass sie überhaupt den Mut haben, diese Missstände aufzudecken und deren Abschaffung bzw. deren Behebung so vehement einzufordern;
denn dies stärkt diesen Standort Magdeburg und hält ihn am Netz.
Die Frage lautete, ob mir bekannt sei, dass jemand anders daran mitgearbeitet habe. Mir ist natürlich bekannt, dass Herr Dr. Hülsemann - -
- Das war nicht die Frage. Das ist kein windiger Trick, um die Frage nicht beantworten zu müssen. Können Sie die Frage bitte konkretisieren?
Ich möchte darauf kurz anders antworten.
Wenn der Aufsichtsrat über Missstände in Kenntnis gesetzt wird - ich schildere dies aus meiner Perspektive -, aus denen sich ein Problem für die Uniklinik ergeben könnte, dann kann man überlegen, ob man sagt, dies erkenne man nicht an und es müsse konkretisiert werden. Nichtsdestotrotz muss man irgendwann erkennen, dass Gefahr im Verzug ist, und muss die notwendigen kurzfristige Maßnahmen ergreifen und die Mängel beseitigen.
Danach kann ich überlegen, ob ich abwarte, bis das Gesamtkonzept vorliegt, oder dieses Konzept neu auflege.
Dafür siehst du aber gut aus.
Herr Dr. Grube, ein Kollateralschaden kann nur eintreten, wenn wir ihn zulassen. Es kann aber nicht sein, dass wir die Umstände einfach verschweigen. Jetzt wurden sie offen angesprochen und liegen auf dem Tisch. Jetzt sind wir als Parlament dafür verantwortlich, keinen Kollateralschaden daraus werden zu lassen und die Dinge abzustellen. Punkt 1.
Punkt 2. Sie sprachen davon, dass dies eine geplante Baumaßnahme war, allerdings resultierte sie aus dieser Situation in der Krebsklinik.
Das war geplant. Die Krebsklinik ist im Übrigen nicht in erster Linie aufgrund der multiresistenten Keime geschlossen worden, sondern aufgrund der baulichen Situation, dass die Krebspatienten und die hochinfektiösen Patienten auf einer Station untergebracht waren. Genau deswegen braucht es diese Containerlösung, und zwar kurzfristig. Bis dahin bleibt die Klinik mit ein paar Betten im Notbetrieb.
Es braucht relativ schnell diese Containerlösung, damit diese hochinfektiösen Patienten nicht auf der gleichen Station wie die Krebspatienten liegen.
Sie fragen, ob der Gesamthaushalt des Einzelplans 06 erhöht werden müsste. Davon reden wir im Grunde genommen. Sie fragen, ob dies aus dem jetzigen Einzelplan 06 zu schultern und zu stemmen ist. Daran glaube ich nicht.
Ich bin froh, dass der Ärztliche Direktor der Klinik Halle, Prof. Moesta, da so eine gute Wortmeldung hatte. Ohne Zuwanderung haben mittlerweile fast 50 % seiner Belegschaft einen Migrationshintergrund. Ich glaube, das muss man auch anerkennen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe zwei Fragen. Erstens. Fühlen Sie sich denn im Aufsichtsrat von den drei externen Mitgliedern, von den Sie gesprochen haben, die aus dem medizinischen Bereich kommen, gut beraten, gerade im Kontext der doch relativ langen Zeitschiene, die zu recherchieren sein könnte in Bezug auf die Situation der Uniklinik?
Zweitens. Meinen Sie, dass der Arbeitsprozess zwischen Ihrem Ministerium und dem Vorstand der Universitätsklinik Magdeburg momentan einwandfrei läuft?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Tillschneider, das Bundesverfassungsgericht hat aber nicht das System in Gänze infrage gestellt - ein sehr bewährtes System, das uns zu Spitzenkräften in ganz Deutschland bringt -, weswegen wir auch nur die vom Bundesgesetzgeber bzw. vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Dinge anpassen.
Wir beraten heute über das Zweite Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften in erster Lesung. Der Hintergrund sind die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2017. Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen waren mit dem Grundgesetz teilweise unvereinbar. Die beanstandeten bundesrechtlichen Rahmenvorschriften und gesetzlichen Regelungen der Länder über die Studienplatzvergabe für das Fach Humanmedizin verletzten demnach den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2019 zu treffen.
Dem Parlament liegt nun der Gesetzentwurf mit den entsprechenden Änderungen und Anpassungen vor. Der Minister hat in seiner Einbringungsrede die Details zu dem Gesetzestext bereits benannt.
Wir werden den gesetzlichen Anpassungsprozess zu dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung jetzt auf den parlamentarischen Weg bringen. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu einer Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. - Vielen Dank
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Intention der Kohäsionspolitik der EU ist, so denke ich, fast jedem bekannt: Ziel ist es, ein hohes homogenes Maß an Beschäftigung, an Produktivität und an Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen, um im Ergebnis einen starken sozialen Zusammenhalt innerhalb der EU zu generieren. Zur Erreichung dieser Ziele nutzt die EU die sogenannten europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Um aus diesen Fonds Fördermittel zu bekommen, müssen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme bzw. Entwicklungsprogramme mit spezifischen Förderschwerpunkten erstellen.
Man kann sozusagen diese Programme als Förderantrag eines Landes - vereinfacht gesagt - bei der EU interpretieren, für die in der weiteren Exekutierung erhebliche Kofinanzierungsmittel aus der Landeskasse genutzt werden müssen.
Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Frage, wie das Parlament als Haushaltsgesetzgeber in die Beantragung, also in die Programmierung und Verwendung dieser Fördermittel eingebunden ist. Diese Frage lässt sich relativ einfach und kurz beantworten: formal im Moment gar nicht.
Zuerst war ich etwas irritiert über den Titel des vorliegenden Antrags, der lautet: Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers bei der Verteilung von EU-Mitteln. Das hört sich für mich im Moment sehr stark nach der politischen Einflussnahme bei der Bewilligung von Fördergeldern im Antragsland
an. Das ist natürlich auszuschließen und das ist - so habe ich das verstanden - auch nicht Inhalt Ihres Antrags.
Sie zielen auf die Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers bei der Programmierung und der Überprüfung der Umsetzung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds in Sachsen-Anhalt ab. In diesem Kontext können - dazu sind wir bereit - und wollen wir über Ihren Antrag im Ausschuss diskutieren.
Sie unterbreiten auch Vorschläge dazu, wie die Beteiligung des Parlaments vonstattengehen
kann. Sie schlagen zum Beispiel die Mitgliedschaft der im Parlament vertretenen Fraktionen im Begleitausschuss nach Artikel 3 Abs. 1d der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Begleitausschusses vor. Das wäre dann aber eine Mitgliedschaft ohne Stimmrecht, ohne großen Einfluss der Parlamentarier.
Darüber können wir im Ausschuss gern diskutieren. Der Begleitausschuss beschäftigt sich, wie ich das verstehe und wie das in der Geschäftsordnung steht, aber vor allem mit der Überwachung und Begleitung dieser Programme, nicht so sehr mit der Programmierung.
Viel spannender ist im Ausschuss tatsächlich die Frage: Wie kann im Prozess der Erstellung, der Programmierung dieser Förderprogramme das Parlament beteiligt werden?
Um auf Ihre Frage zurückzukommen: Was spricht dagegen? - Nichts spricht dagegen, das Parlament zu beteiligen.
Deswegen würde ich gern schließen und Ihr Zitat verbessern. Ich würde sagen: Wer das Parlament nicht ehrt, der ist den Haushalt nicht wert, Frau Heiß.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir beantragen die Überweisung in den Ausschuss der Finanzen zur federführenden Beratung. - Das reicht anscheinend.
Nur Finanzen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Studenten sollen studieren - Schluss mit der politischen Agitation an unseren Hochschulen“ - so lautet der Titel des Antrags der AfD. Das halte ich für eine, mit Verlaub gesagt, ziemlich steile These. Er impliziert indirekt, dass Studenten an unseren Hochschulen hauptsächlich der politischen Agitation frönen würden und eines vor allem nicht tun würden, und zwar studieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! An den Hochschulen unseres Landes studieren momentan ca. 53 000 Studenten. Viele Tausend Studenten - im Jahr 2017 waren es etwas über 9 000 Studenten - schließen in jedem Jahr ihr Studium sehr erfolgreich ab. Viele Tausend gehen danach in die freie Wirtschaft, ergreifen Berufe und gründen Unternehmen. Kurzum: Sie sind erfolgreiche Mitglieder unserer Gesellschaft, sie sind Leistungsträger und sind Vorbilder.
Ich stelle also fest - meine Damen, meine Herren, vielleicht können Sie das sogar mit mir zusammen tun -, Studenten an unseren Hochschulen machen vor allem eines: sie studieren. Mit Blick auf den Titel des Antrages der AfD könnte ich meinen Redebeitrag eigentlich an dieser Stelle beenden.
Aufgrund der Fünfminutendebatte, die wir uns zu diesem Thema gegönnt haben, möchte ich das eine oder andere doch noch sagen.
Der Minister hat ja zum Thema Studierendenschaft schon sehr viel ausgeführt. Richtig ist natürlich, dass die Studierendenschaft die Möglichkeit für die Studenten ist, ihre Belange in einem demokratischen Hochschulsystem selbst und eigenverantwortlich zu regeln. Studierende
sollen demnach ihre Interessen oder die Interessen aller Studierenden gegenüber der Hochschule vertreten. So steht es jedenfalls in § 65 Abs. 2 des Hochschulgesetzes. Um diese Aufgaben in einem demokratischen Hochschulsystem wahrnehmen und ihnen nachkommen zu können, sitzen die Vertreter der Studierendenschaft nun einmal in den Organen der Hochschule.
Apropos demokratische Hochschule bzw. Demokratie an Hochschulen. Das war ja so Ihre Grundkritik, die ich aus Ihrem Antrag herauslesen kann. Da möchte ich Ihnen vehement widersprechen. Die Installation von demokratischen Strukturen ist eine Notwendigkeit für die Hochschulautonomie, und die Hochschulautonomie wiederum - so sehe ich das - ist notwendig, um die in unserem Grundgesetz und in unserer Landesverfassung festgeschriebene Freiheit von Wissenschaft grundlegend zu ermöglichen. Daher kann ich Ihren Argumenten, die Sie hier vorgebracht haben, nur noch einmal widersprechen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In § 65 Abs. 4 sind weitere Aufgaben der Studierendenschaft geregelt, darunter die politische Bildung, die Förderung des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins, die Förderung der Bereitschaft der Mitglieder zur aktiven Toleranz - darüber haben wir gerade ausgiebig diskutiert - und das Eintreten für die Grund- und Menschenrechte. Kann man das schlecht finden?
- In einer Demokratie kann man das. - Muss man das schlecht finden? Sollte man das abschaffen, so wie es in dem Antrag der AfD gefordert wird? - Nein, das denke ich nicht.
Meine Damen, meine Herren! Eine kritische Anmerkung sei mir dann doch noch gegönnt. § 65 Abs. 4 setzt dann aber auch eine neutrale Haltung der Verantwortungsträger der Studierendenschaft voraus. Es ist darauf zu achten, dass individuelle Meinungen oder die Meinungen weniger nicht zur generellen Haltung der Studierendenschaft befördert wird.
Ob das immer so gewährleistet ist, darüber lässt sich sicherlich streiten. Ob zum Beispiel die Mitorganisation einer Demonstration gegen die Innenministerkonferenz, wie hier zuletzt in Magdeburg, auch eine Aufgabe der Studierendenschaft ist, am Rande derer auch wieder Sachbeschädigungen an privatem und öffentlichem Eigentum verzeichnet wurden,
darüber lässt sich auch streiten. Ich glaube das nicht.
Sehr geehrte Kollegen der AfD, ich habe eine gute Nachricht für Sie. Wir werden in Kürze, wie es
von Ihnen gefordert wird, eine Novelle des Hochschulgesetzes für Sachsen-Anhalt vorstellen. Ob wir die von Ihnen geforderten Punkte in diese Gesetzesnovelle migrieren, daran habe ich so meine Zweifel.
Meine Damen, meine Herren! Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt lehnt Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Herr Präsident, vielen Dank. - Herr Gallert, ich will das bloß richtigstellen. Ich glaube, wir haben nur ein Verständigungsproblem. Wenn wir ein Haus bauen, dann fangen wir mit dem Fundament an. Das Fundament ist eine prosperierende Wirtschaft.
Dann hat man irgendwann das Dach: den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sie wollen zuerst das Dach bauen - das ist auch eine Herangehensweise -, aber wir sehen zuerst das Fundament, und auf diesem Fundament bauen wir weiter auf. So ist dieser Antrag auch gemeint. Wir betrachten den Menschen sehr wohl, sehen den Menschen aber sozusagen im Gesamtkontext einer Gesellschaft, zu der die Wirtschaft dazugehört, Herr Gallert.
Ich will es nur noch einmal verdeutlichen. Vielleicht sind wir ja gar nicht so weit auseinander.
Ich bin ein Kind der Wende. Ich bin in MagdeburgOlvenstedt groß geworden. Nach der Wiedervereinigung, in den 90er-Jahren, gab es eine sehr, sehr große Arbeitslosigkeit. Daran sehen Sie einmal, was Arbeitslosigkeit, eine nicht funktionierende Wirtschaft mit einer Gesellschaft macht. Das ging übrigens so weit, dass Olvenstedt zu dieser Zeit für einen hohen Grad an Rechtsextremismus bekannt war.
Deswegen stehen in dem Punkt unseres Antrages die Wirtschaft und der Gedanke der Wirtschaft, wohl wissend, dass sozusagen in der Kausalkette auch die gesellschaftliche Entwicklung und das Individuum im Mittelpunkt stehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Gallert, im Ansatz finde ich Ihre Argumentation schon recht populistisch, weil Sie die Komplexität der Europäischen Union und des ökonomischen Zusammenhangs der Europäischen Union nutzen, um hanebüchene Argumente heranzuziehen. Sie sagen, den bösen Kapitalisten geht es nur darum, das Geld zu verdienen, die machen das alles auf den Schultern der armen kleinen Leute. Das ist die zentrale Aussage.
Eines habe jetzt noch nicht so richtig verstanden, deswegen frage ich noch einmal nach. Ich würde gern Ihre Sicht auf die soziale Säule der Europäischen Union verstehen. Ist das aus Ihrer Sicht wieder nur eine Umverteilung, also dass man sagt, man nimmt Geld und verteilt es um?
Warum hat man in Griechenland angemahnt, Reformen durchzuführen? - Das ist relativ einfach zu verstehen. Ich habe es einem kleinen Kind einmal so erklärt: Stell dir vor, dein roter Luftballon hat sehr viele Löcher und die Luft entweicht. Du hast zwei Möglichkeiten, um diesen Luftballon zu reparieren. - Herr Gallert, ich verstehe Ihren Ansatz so, dass Sie einfach mehr Luft hineingeben und hoffen, dass die Löcher irgendwann von allein zugehen. Ich habe den Ansatz der Europäischen Union aber immer so verstanden: Man schließt erst die Löcher - durch Reformen, auch auf dem Arbeitsmarkt - und dann gibt man wieder Luft in den Ballon. Dann wird er wieder schön rund und groß. Ich habe Ihre soziale Komponente noch nicht so richtig verstanden. Vielleicht können Sie mir einmal erklären, wie das funktionieren soll.
Im Übrigen hatte auch Hollande, der Vorgänger von Macron, große Probleme, als er auf dem französischen Arbeitsmarkt Reformen umsetzen sollte. Diese Gelbwestenbewegung ist in anderer Form also auch anderen Präsidenten in Frankreich schon passiert.
Das Beispiel mit dem roten Ballon war nur erklärungstechnisch.
Ich bin trotzdem der Meinung, dass Sie das komplexe Problem einfach für populistische Standpunkte benutzen. Denn auch Sie wissen, dass man in einem Gefüge, in dem wir einen starren Wechselkurs haben, also keinen flexiblen Wechselkurs, leider zusehen muss, dass die Produktivität - das ist nun einmal so, das kann man gut oder schlecht finden - in diesen Mitgliedstaaten ähnlich ist. Ansonsten haben Sie das Problem, das Sie gerade sehen: dass das Kapital vor allem dahin fließt, wo es sich am meisten rentiert. Und das ist momentan der Produktionsstandort Deutschland.
Deswegen finde ich es gar nicht schlecht, dass man auch über soziale Standards spricht und überlegt, wie man soziale Standards innerhalb der Europäischen Union angleichen kann. Das heißt nun nicht, dass alle deutsch werden müssen, aber dass man aufeinander zugehen muss. Simples Beispiel: In Deutschland gibt es die 40-StundenArbeitswoche, in Frankreich eine 35-Stunden-Arbeitswoche. Das macht schon viel aus für große Produktionsstandorte. Da muss man anpacken. Das sind die Probleme der Europäischen Union, und nicht einfach nur Umverteilung, Herr Gallert.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Viele Jahre lang musste sich der Staat keine Gedanken über die Nachbesetzung freier Stellen machen. Die Arbeitsplatzsicherheit und die damit verbundene Planungssicherheit waren die zentralen Wettbewerbsvorteile des öffentlichen Bereichs auf dem Arbeitsmarkt.
Allerdings geht der demografische Wandel auch am öffentlichen Bereich nicht vorbei. Daraus folgt, dass es generell zunehmend schwerer wird, geeignetes Personal zu finden. Im öffentlichen Bereich suchen wir eben nicht nur nach geeignetem Personal für den Lehrkörper oder für unsere Landespolizei. Wir suchen auch geeignetes Personal für unsere Führungspositionen. Dabei befinden wir uns bereits heute in einem knallharten Wettbewerb um die besten, aber wenigen Köpfe. Leider wird die Debatte über die Besetzung von Stellen im öffentlichen Bereich oftmals nur einseitig in Bezug auf die Vergütung geführt.
Bei den Bewerberinnen und Bewerbern für die Positionen der Geschäftsleitung handelt es sich um eine neue Generation. Nicht nur die Vergütung ist ausschlaggebend für die Attraktivität einer Stelle. Weiche Kriterien wie unternehmerische Gestaltungsspielräume, die Mitbestimmung, Entwicklungsperspektiven oder auch eine flexible Arbeitsgestaltung sind zunehmend wichtige Variablen in der Entscheidungsgleichung eines Bewerbers.
Oft ist der öffentliche Bereich in diesen Punkten nicht wettbewerbsfähig, sondern befindet sich im Nachteil. Die Vergütung ist weiterhin eine wichtige Variable. In einem Marktumfeld, in dem die Nachfrage hoch und das Angebot zumindest überschaubar ist, steigt nun einmal der Preis. In unserem Fall ist das die Vergütung.
Weil der öffentliche Bereich bei den gerade angesprochenen weichen Kriterien oft im Nachteil ist,
muss die Vergütung nicht selten diesen Nachteil zusätzlich ausgleichen. Deswegen bedarf es einer Flexibilisierung der Möglichkeiten hinsichtlich des Gehalts bei der Besetzung der Geschäftsleitungen unserer Landesgesellschaften. Im Beteiligungshandbuch des Landes wurden Ausnahmetatbestände geschaffen, damit eine individuelle Vergütung analog zu der Bedeutung des Unternehmens oder der persönlichen Kompetenz oder Eignung möglich ist.
Allerdings fehlt uns im aktuellen Beteiligungshandbuch die monetäre Orientierung - wie ich es einmal nennen möchte. Das wollen wir mit unserem heutigen Antrag heilen. Wir stellen fest, dass die Gesamtvergütung der Geschäftsleitungen der Landesgesellschaften grundsätzlich nur in begründeten Ausnahmefällen die eines Staatsekretärs übersteigen darf.
Des Weiteren wollen wir, dass im Rahmen der jährlichen Berichterstattung im Beteiligungsbericht des Landes auch die Entwicklung der Vergütung in allen Gesellschaften mit einer Landesbeteiligung von mehr als 25 % thematisiert wird.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte bloß eine Konkretisierung vornehmen. Der Unterschied ist, dass wir uns das im Rahmen von Berichterstattungen anschauen wollen und nicht im Finanzausschuss über jede Personalentscheidung befinden oder uns ins Benehmen setzen wollen. Sie wissen selbst - -
Sie wissen selbst, was derzeit im Finanzausschuss passiert. Dort werden Fachdebatten geführt, und das teilweise mit einem despektierlichen Ansatz. Dem wollen wir entgehen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Rausch, Sie haben den Rettungsakt für Sachsen-Anhalt auch auf den Export bezogen. Sie haben wieder Russland angeführt, einen Einbruch des Russlandexports für Sachsen-Anhalt von 500 auf 300 Millionen € Außenhandelsvolumen. Ich bin ein bisschen schockiert darüber, dass Sie zum Beispiel Großbritannien gar nicht angesprochen haben. Das ist der zweitgrößte - -
Ja, ja. Aber die machen fast 1,2 Milliarden € mit Sachsen-Anhalt, Herr Rausch, und den Brexit haben wir sozusagen vor der Tür. Den haben Sie gar nicht angesprochen.
Aber 200 Millionen € Gap zwischen der Zeit, wo wir prosperierend - nach Ihren Worten - mit Russland gehandelt haben und der Situation jetzt. Können Sie mir kurz sagen, wie viel 200 Millionen € - weil Sie das ja hier als eine Rettungsstrategie für Sachsen-Anhalt aufgetan haben -
im Gesamtkontext des Bruttoinlandsprodukts
Sachsen-Anhalt rechnerisch ausmachen, verhältnismäßig? Das müsste in Prozentzahlen sein.
Ich habe nach einer Prozentzahl gefragt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das ist richtig. Nur weil man die Antwort auf die Frage nicht kennt, muss man nicht ausfallend werden.
Ich will Ihnen nur kurz helfen, weil Sie das als große Rettungsstrategie aufgemacht haben. Wir haben in Sachsen-Anhalt ein Bruttoinlandsprodukt von ca. 60 Milliarden €. 10 % davon wären
6 Milliarden €.
0,03! Nicht 0,3, sondern 0,03 %.
Damit wollen Sie Sachsen-Anhalt retten?
0,03 %. Da kann jemand nicht rechnen. Soll ich Ihnen das vorrechnen? - 60 Milliarden sind 60 000 Millionen. 10 % davon sind, Herr Rausch?
- 6 Milliarden - 6 000 Millionen. - 1 % sind?
600 Millionen,
also 0,03.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Steppuhn, Sie bezeichnen ja die Mindestausbildungsvergütung
als ein wichtiges Kriterium, um dem Abbruch einer Lehre entgegenzuwirken. Die Attraktivität müsse größer sein. Gleichzeitig beklagen das Handwerk und die Industrie eine hohe Abiturquote und mit dieser hohen Abiturquote auch eine hohe Akademisierung der Gesellschaft.
Sagen Sie mir doch bitte einmal: Wie hoch ist eigentlich die Mindestausbildungsvergütung der Studenten im ersten Semester? - Denn ich kann mir gar nicht erklären, warum man studiert. Mir ist gar nicht bekannt, dass dafür eine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Können Sie mir einmal erklären, wie das funktioniert?
Ihr Argument ist ja, dass sozusagen das Gehalt im Handwerk oder generell bei den Ausbildungen zu niedrig ist und dass deshalb viele junge Menschen die Ausbildung abbrechen und etwas anderes machen. Ich habe explizit gefragt: Was ist denn eigentlich die Motivation zu studieren, wenn ich im ersten, zweiten, dritten, bis zum sechsten oder zehnten Semester gar keine Vergütung bekomme? - Das verstehe ich nicht so richtig.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Meister, für mich persönlich - ich möchte Sie fragen, ob Sie den Eindruck teilen - ist diese Debatte ein Stück weit diskriminierend und fast rassistisch.
Würden Sie diese Einschätzung teilen?
Herr Präsident, vielen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Naturwissenschaftlichen Sammlungen der Martin-Luther-Universität sind ohne Zweifel von hohem wissenschaftlichem und kulturellem Wert und haben eine darüber hinaus reichende internationale Bedeutung. Über einen Zeitraum - Herr Lange, Sie sagten 230 Jahre; nach unseren Recherchen sind es 250 Jahre - ist diese Sammlung von Gelehrten der Universität bei Studienreisen und Exkursionen zusammengetragen worden. Dabei wurde eine unglaubliche Anzahl von Exponaten zusammengetragen, die wissenschaftlich erfasst und bearbeitet wurden.
Das Ministerium hat gemeinsam mit den Akteuren vor Ort einen langfristigen Fahrplan für die unterschiedlichen naturwissenschaftlichen Sammlungen erarbeitet. Diesbezüglich muss man immer zwischen der Lagerung sowie der wissenschaft
lichen Nutzung auf der einen Seite und der öffentlichen Präsentation auf der anderen Seite unterscheiden.
Zur Lagerung und wissenschaftlichen Nutzung kann festgehalten werden, dass es nach großen Anstrengungen nach langer Zeit wenigstens gelungen ist, einen Teil dieser Sammlung zu zentralisieren, zum Beispiel im Zentralmagazin. Ein Teil dieser Sammlung wurde dort zusammengeführt.
Die Martin-Luther-Universität hat in der Vergangenheit bereits Bau- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Ferner gibt es für das Objekt der Mühlpforte 1 - Sie haben das schon angesprochen - konkrete und weitere Planungen. In zurückliegenden Haushalten wurden meines Erachtens dafür bereits Planungsmittel vergeben.
- Darüber müssen wir unbedingt im Ausschuss sprechen. - Der zweite wichtige Bereich der Naturwissenschaftlichen Sammlungen bezieht sich auf die öffentliche Präsentation. Auch hierzu ist bereits ein Konzept greifbar.
Des Weiteren will man künftig aktuelle Forschungsergebnisse der Biodiversifizierung - Stichwort: DFG-Forschungszentrum - präsentieren. Dazu soll mittelfristig das Gebäude der sogenannten Alten Physik in Halle um- und ausgebaut werden. Es ist völlig klar, dass eine Universität nicht Träger eines öffentlichen Museums sein kann.
Die Finanzierung und der Umbau bzw. die Sanierungsarbeiten in der Alten Physik müssten unbedingt Thema bei zukünftigen Haushaltsberatungen werden. Auch muss geprüft werden, ob wegen der nationalen und internationalen Bedeutung dieser Naturwissenschaftlichen Sammlungen auf Bundesmittel zurückgegriffen werden muss.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich mich bei allen bedanken, die sich um die Bewahrung der Naturwissenschaftlichen Sammlungen verdient gemacht haben und die sich für den Erhalt bzw. für die öffentliche Präsentation dieser Sammlung einsetzen.
Ich habe gehört, dass unser Bildungsminister Marco Tullner im Förderverein Mitglied ist. Also gehört er mit zu den Unterstützern. Ich möchte mich in dem Moment natürlich auch persönlich bei ihm bedanken.
Schließlich möchte ich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag bitten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Das Land Sachsen-Anhalt ist eines der wenigen Bundesländer, das seine Finanzpolitik durch eine internationale Ratingagentur bewerten lässt.
Ich möchte die Landesregierung fragen, ob eine aktuelle Bewertung einer internationalen Ratingagentur vorliegt und, wenn ja, zu welchem Schluss diese kommt. - Die Frage geht natürlich an unseren Finanzminister.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie haben heute auch über die Nachhaltigkeit des Haushaltes gesprochen. Wie nachhaltig schätzen Sie den Haushalt in Bezug auf die mittelfristige Finanzplanung ein? - Ihr Statement in der Presse war, dass wir bereits jetzt bei gleichem Ausgabenstand für 2020 und 2021 ein gewaltiges Finanzloch von ca. 1 Milliarde € haben.
Ich habe keine Frage, nur eine Kurzintervention, eigentlich ein Dankeschön. - Danke für Ihre Rede, weil die für mich gleichzeitig ein bisschen Geschichtsunterricht war. Ich bin jetzt 38 Jahre alt; zur Wende war ich zehn Jahre alt und habe mich immer gefragt: Mensch, wie kann es eigentlich sein, dass ein Staat wie die DDR pleite gehen konnte? - Ich konnte mir das nie erklären.
Nach Ihrer Rede weiß ich das. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, zu später Stunde darf heute überraschenderweise auch ich noch zum Thema Grundsteuerreform sprechen. Über die Skurrilität des Antrags der AfD ist hier schon diskutiert worden. So etwas wie Steuerneutralität - die Grundsteuer müsse steuerneutral gestaltet werden -
kenne ich in diesem Kontext auch nicht. Eine steuerneutrale Steuer, so etwas muss mir einmal jemand vorrechnen. Steuerneutralität kenne ich höchstens aus der Buchführung; da gibt es steuerneutrale Einnahmen. Aber bei der Erhebung von Steuern finde ich das einigermaßen skurril. Aber wie auch immer.
Das Thema Grundsteuer beschäftigt natürlich auch die CDU-Fraktion. Es ist richtig, dass das Bundesverfassungsgericht die Einheitswerte als Basis zur weiteren Errechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Somit ist der Gesetzgeber aufgefordert, hierfür bis Ende 2019 eine neue Regelung zu finden. Das wurde schon gesagt. Daher wird seit Längerem über verschiedene Modelle für die Erhebung der Grundsteuer diskutiert, auf die ich jetzt aufgrund der Kürze meines Beitrags nicht eingehen möchte.
Meine Damen und Herren! Eines steht außer Frage: Die Grundsteuer ist in der Tat eine wichtige, wenn nicht sogar eine der wichtigsten Einnahmequellen unserer Kommunen und muss daher weiterhin so flexibel gestaltet sein, wie sie es derzeit ist.
Für die CDU-Fraktion ist es im Rahmen der Grundsteuerreform besonders wichtig, dass diese aufkommensneutral gestaltet wird. Ich glaube, das ist das, was die AfD in ihrem Antrag auch sagen wollte: Sie soll aufkommensneutral sein. Das heißt, das Gesamtvolumen soll nach der Novellierung nicht höher sein als vor der Novellierung. Das Hebesatzrecht muss aber erhalten bleiben. Damit räumt man den Kommunen weiterhin die Möglichkeit ein, durch den Hebesatz Einfluss auf die Höhe ihrer Einnahmen zu nehmen.
Welche Lösung am Ende die beste sein wird, für welches Grundsteuermodell man sich am Ende entscheidet, das gilt es zusammen mit den anderen Bundesländern zu diskutieren. Das Bundesministerium wird hierzu einen Vorschlag erarbeiten und vorlegen.
Meine Damen und Herren! Aufgrund meiner Ausführungen zum Anfang, aufgrund der Skurrilität des Antrags bitte ich darum, den AfD-Antrag abzulehnen und unserem Alternativantrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Debatte zum Thema Ärztemangel zeigt uns ganz deutlich: Ja, die Fachkraftsituation und der Fachkraftmangel kommt auch bei den Ärzten an und der Konkurrenzkampf um die jungen Menschen in unserem Land ist auch hierbei entbrannt. Und es ist kaum noch möglich, Nachwuchs zu finden für einen Bereich, ohne ihn von einem anderen Bereich abzuziehen.
Die jetzige Situation in Deutschland - das muss man in dieser Debatte trotzdem erwähnen - ist außerordentlich gut. Deutschland hat noch eines der besten medizinischen Systeme der Welt. In nur wenigen Ländern gibt es bessere oder vergleichbare Systeme.
Zu dieser Debatte gehört auch, dass es noch nie vorher in Deutschland so viele beschäftigte Medi
ziner gab. Im Jahr 2017 waren es laut Statistik 385 149. Noch dazu war im Jahr 2017 auch ein Rekord zu verzeichnen. Über 3 000 Mediziner sind in Deutschland mehr als im Jahr 2016 angestellt worden.
Trotzdem - das muss man in dieser Debatte auch erwähnen und das möchte und muss man auch gar nicht auslassen - reden die jeweiligen Berufsvertretungen von einem drohenden Ärztemangel, der auch schon heute fühlbar und deutlich wird - es ist darauf eingegangen worden - in Bezug auf die Länge der Wartezeiten oder aber auch auf das Ablehnen von Patienten, vor allem im Bereich des ländlichen Raumes.
Also, wo liegen dann tatsächlich die Probleme, wenn wir mehr Ärzte in Deutschland haben oder so viele Ärzte in Deutschland haben wie nie zuvor? - Es ist gerade schon ausgeführt worden: Die Menschen in unserem Land werden älter, und das ist erst einmal gut. Mit zunehmendem Alter werden sie aber häufiger krank. Sie werden nicht nur häufiger krank, sie werden auch länger krank und die Krankheitsbilder sind meistens komplizierter.
Noch dazu ist auf der Seite der zu heilenden Krankheiten das Spektrum breiter geworden. Die Möglichkeiten, heute Krankheiten zu heilen, sind zum Glück größer.
Des Weiteren können wir in Deutschland einen Konzentrationsprozess feststellen. Wenn ich gerade ausgeführt habe, dass es noch nie mehr Ärzte in Deutschland gab, muss man aber auch konstatieren, dass es bei den niedergelassenen Ärzten einen Negativtrend gibt. Im Jahr 2017 sind 1 361 niedergelassene Ärzte weniger als im Jahr 2016 gezählt worden. Es sind nur 105 934 in Deutschland. Besonders den ländlichen Raum trifft das sehr.