Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ganz nett, dass Sie im Vorfeld schon zum Kollegen Erben gehen. Ich denke, dafür haben wir nachher noch Zeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 36. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode. Dazu möchte ich Sie, verehrte Anwesende, auf das Herzlichste begrüßen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass am 23. September 2017 das ehemalige Mitglied des Landtages Herr Lothar Biener im Alter von 82 Jahren verstorben ist. Herr Lothar Biener war von der ersten bis zur dritten Wahlperiode Mitglied des Landtages. Er war somit einer der Abgeordneten, die sich in den Jahren nach der friedlichen Revolution um den Aufbau unseres Landes verdient gemacht haben. Er gehörte der Fraktion der SPD an und wirkte unter anderem als Mitglied des Ausschusses für Kultur und Medien, im Ausschuss für Petitionen und im Vierten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit. Im Gedenken an den Verstorbenen darf ich Sie bitten, sich zu einer Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben. - Vielen Dank.
Wie das Leben so spielt, gibt es Traurigkeit, aber auch die Freude. Ich habe an dieser Stelle, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Freude, einem Abgeordneten unseres Hauses, dem Abg. Herrn Rüdiger Erben, zu seinem runden Geburtstag recht herzlich zu gratulieren.
- Sehen Sie. Deswegen sage ich, die Freude ist dann da. Ich habe extra darauf geachtet, dass ich kein Geburtsdatum nenne. Ich weiß, dass es der 50. ist. Es wäre mir natürlich peinlich gewesen, wenn ich „60. Geburtstag“ gesagt hätte; habe ich aber nicht. Aber so ist das mit der stillen Post oftmals. - Herr Erben, ich gratuliere Ihnen im Namen des Hohen Hauses und persönlich recht herzlich zu Ihrem 50., runden, Geburtstag. Ich weiß, dass es nicht ganz üblich ist. Ich stehe trotzdem auf und überreiche Ihnen im Namen des gesamten Hohen Hauses an dieser Stelle einen Blumenstrauß.
(Präsidentin Gabriele Brakebusch über- reicht dem Rüdiger Erben, SPD, einen Blu- menstrauß - Beifall im ganzen Hause)
Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 17. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Gibt es hierzu Ihrerseits Bemerkungen oder Anfragen? - Das sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.
Zum zeitlichen Ablauf der 17. Sitzungsperiode und der morgigen Sitzung gebe ich Ihnen nur die Information, dass morgen die Sitzung um 9 Uhr beginnt. Wir steigen somit in die Tagesordnung ein.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Schreiben vom 13. September 2017 haben die fünf Vertrauenspersonen an mich den Antrag
- ich darf Sie bitten, den Geräuschpegel etwas zu senken - auf Behandlung der Volksinitiative gerichtet.
Die Prüfung der in den §§ 4 bis 6 des Volksabstimmungsgesetzes niedergelegten materiellen und formalen Voraussetzungen hat zu der Entscheidung geführt, dass die Volksinitiative alle Antragsvoraussetzungen erfüllt. Auf die Unterrichtung in der Drs. 7/1923 verweise ich.
Abgenommene Volksinitiativen, die keinen Gesetzentwurf zum Inhalt haben, behandelt der Landtag gemäß § 39b der Geschäftsordnung des
Wir beginnen mit dem Vertreter der Volksinitiative. Mir ist mitgeteilt worden, dass für die Vertrauenspersonen der Volksinitiative Herr Jaeger hier sprechen wird. Ich bitte Herrn Jaeger, nach vorn zu kommen, um das Wort zu ergreifen. Sie haben das Wort, Herr Jaeger, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Landtagsabgeordnete! Liebe interessierte Eltern und Großeltern! Meine Damen und Herren! Ein wichtiger Partner in der Bildung, Erziehung und Begleitung unserer Kinder und Jugendlichen war und ist auch heute noch die Schule. Denn hier haben unsere Kinder in der Woche zeitlich mehr Kontakte als mit ihren Familien.
Die Schule muss es mehr noch als in den vergangenen Jahrzehnten ermöglichen, die Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten, egal welchen familiären Verhältnissen diese entstammen. Dies wird notwendig aufgrund des Wandels zur Informationsgesellschaft, wegen Zuwanderung und sicher auch deshalb, weil die Großeltern häufig nicht mehr wie früher vor Ort mit helfenden Händen zur Verfügung stehen.
Gute Bildung und die verantwortungsvolle Erziehung der nachfolgenden Generation sind herausragende Aufgaben für Politik und Gesellschaft. Sie beeinflussen direkt die nahe Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft. Von zentraler Bedeutung ist dafür der Schulbereich, in dem allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geboten werden muss, eine breite Allgemeinbildung zu erwerben, ihre individuellen Stärken zu entdecken und vielfältige Kompetenzen für die freie Gestaltung eines selbstbestimmten Lebens zu entwickeln.
Immer häufiger erreichen uns in den letzten Monaten Berichte über die berufs-und allgemeinbildenden Schulen des Landes, über umfangreiche Stundenausfälle, über Fächer, die gar nicht oder regelmäßig in geringerem Umfang als in den Stundentafeln vorgesehen unterrichtet werden, und über die zeitweilige Schließung gan
Die verlässlichen Öffnungszeiten an den Grundschulen und die Unterstützung für Lehrerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Bedarf sind an vielen Schulen nicht mehr abgesichert, weil Hunderte pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die überwiegend altersbedingt aus dem Schuldienst ausschieden, nicht ersetzt wurden oder schlichtweg fehlen.
Die Mehrheit unter den Zuhörern ist sicherlich der Ansicht, dass Sanktionen bei Verletzungen der Schulpflicht etwas Vernünftiges sind. Aber: Kann Schulpflicht einseitig existieren, sodass die Schüler in die Schule müssen, die Eltern für das Schulmaterial und die Logistik sorgen müssen, das Land sich aber auf der anderen Seite bei der Erteilung von Unterricht und bei der Betreuung der Schüler so sehr zurücknimmt, dass nicht einmal mehr die Stundentafeln abgedeckt werden?
Seit Jahren gibt es viel zu wenige Neueinstellungen im Schuldienst. Gleichzeitig steigt aber entgegen den Prognosen die Zahl der Schülerinnen und Schüler. Allein in den letzten vier Schuljahren ist so ein Defizit von 1 000 Lehrerinnen und Lehrern und 400 pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern entstanden.
Es gilt an dieser Stelle, auch darauf hinzuweisen, dass mit den derzeitigen Haushaltsvorgaben die Ziele des Koalitionsvertrages nicht eingehalten werden können.
Dort wurde Anfang 2016 festgestellt, dass der derzeitige Bedarf mit 14 500 Vollzeitäquivalenten - Sie gestatten mir, dass ich das infolge Lehrerstellen nenne - bestimmt wird, der bei geänderten Bedingungen - steigenden Schülerzahlen - angepasst werden muss. Seitdem sind die Schülerzahlen gestiegen. Die Zahl der Lehrkräfte in Elternzeit und Langzeiterkrankungen hat sich im Saldo erhöht. So wäre die Forderung der Volksinitiative, zusätzlich 1 000 Lehrerstellen zu den aktuellen Planungen - das sind aktuell etwa 15 300 -, fast schon erfüllt.
An dieser Stelle also die Schlussfolgerung, dass die Volksinitiative gar nicht nötig gewesen wäre, wenn sich die Regierung an den Koalitionsvertrag gehalten hätte und diesen nicht in den alten Linien der Personalbegrenzung ohne Rücksicht auf den tatsächlichen Bedarf unterlaufen würde.
Die Volksinitiative verlangt eigentlich nur, untersetzt mit einigen Detailforderungen, die Umsetzung des Koalitionsvertrages, und das sofort.
Das Schulsystem ist mit dieser Personalsituation längst über seine Leistungsgrenzen hinaus strapaziert. Die ständig steigenden Anforderungen führen dazu, dass immer mehr Lehrer und Lehrerinnen und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den älter werdenden Kollegien krankheitsbedingt fehlen und am Ende sogar vorzeitig aus dem Schuldienst ausscheiden - ein Teufelskreis.
Durch den Personalmangel ist die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen und damit ihrer und unser aller Zukunft in einer Wissens- und Leistungsgesellschaft grundlegend bedroht. Statt endlich mehr Lehrerinnen und Lehrer einzustellen, will und muss das Bildungsministerium das Unterrichtsangebot immer weiter einschränken, nicht nur im kommenden Schuljahr, sondern auch darüber hinaus.