Protokoll der Sitzung vom 22.11.2018

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 60. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode. Ich begrüße Sie auf das Herzlichste und würde mich freuen, wenn der Geräuschpegel stark abgesenkt wird.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen nunmehr die 28. Sitzungsperiode fort. Wir beginnen die heutige Beratung mit dem sogenannten Prioritätenblock mit den Tagesordnungspunkten 3 bis 7.

(Zurufe)

- Ach, das ist ja die für morgen; wir sind ja verkehrt. Aber es ist doch schön, dass wenigstens jemand mit aufpasst. Ich dachte schon, Sie sind alle in Ihre Erzählungen vertieft. Sehen Sie, auch das passiert mir morgens einmal.

Sehen Sie, wie angenehm es gleich ist, wenn es ruhig ist. Dann kann man nämlich auch vernünftig beginnen.

Wir setzen nunmehr die 28. Sitzungsperiode fort und beginnen die heutige Beratung selbstverständlich mit dem Tagesordnungspunkt 2, Regierungsbefragung und Fragestunde. Das ist für heute so geplant gewesen.

Ich erinnere daran, dass sich Herr Minister Prof. Dr. Willingmann für die heutige Sitzung ganztägig und Herr Minister Stahlknecht ab 16 Uhr entschuldigt haben.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 2

Befragung der Landesregierung; Kleine Anfragen für die Fragestunde gemäß § 45 GO.LT - Erprobungsbeschluss

Unterrichtung Ältestenrat - Drs. 7/2896

Kleine Anfragen für die Fragestunde zur 28. Sitzungsperiode des Landtages von Sachsen-Anhalt

Fragestunde mehrere Abgeordnete - Drs. 7/3613

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ältestenrat hat bekanntlich in der 26. Sitzung beschlossen, im Rahmen der Fragestunde eine Be

fragung der Landesregierung zu erproben, die der regulären Beantwortung von Kleinen Anfragen für die Fragestunde voranzustellen ist.

Ich möchte nochmals in Erinnerung rufen, dass Mitglieder des Landtages über die Saalmikrofone ihre Fragen an das zuständige Mitglied der Landesregierung richten.

Für den Fall, dass nach Abschluss der ersten Befragungsrunde und ggf. weiteren Runden noch Zeit zur Verfügung steht, widmen wir uns in der verbleibenden Zeit den Kleinen Anfragen für die Fragestunde. - So weit meine Vorbemerkungen.

Ich eröffne den ersten Teil der Fragestunde, die Befragung der Landesregierung, und blicke in die Reihen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine Frage betrifft die fachschulische Ausbildung, und zwar das Schulgeld. Wir haben uns ja hier im Hohen Haus darauf verständigt, im Vorgriff auf den Bund die Schulgeldbefreiung für die Altenpflege herzustellen. Das finde ich ganz großartig. Aber wir haben im Bereich des Gesundheitswesens noch andere Berufe, zum Beispiel die Physiotherapeuten, die nach wie vor Schulgeld zahlen müssen.

Wie beurteilt die Landesregierung das Ungleichgewicht innerhalb der Gesundheitsberufe, dass wir für Altenpflege, für Krankenpflege kein Schulgeld zahlen müssen, aber beispielsweise im Bereich der Physiotherapeuten, Logopäden etc. sehr wohl, und wie gedenkt die Landesregierung damit umzugehen?

Ich nehme bundesweit wahr, dass ein Bundesland nach dem anderen das Schulgeld abschafft. Zuletzt hat Schleswig-Holstein - auch eine bunte Dreier-Koalition - das Schulgeld im kompletten Bereich der Gesundheitsberufe abgeschafft. Das ist das Thema, das uns als Fraktion heute interessiert.

Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Ich denke, die Frage richtet sich an Ministerin Frau GrimmBenne. Sie hat sich auch schon erhoben.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Frau Lüddemann, ich will meinen Blick auch noch in Richtung meines Kollegen vom Bildungsministerium, Herrn Tullner, richten.

Es ist in der Tat richtig: Wir haben für die Pflegeausbildung Schulgeldfreiheit eingeführt.

Mittlerweile haben wir im Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration eine Auflistung sämtlicher Gesundheitsberufe vorgenommen, in denen noch Schulgeld gezahlt werden muss, um insbesondere festzustellen, wie viele Personen in den einzelnen Klassen sind und welche unterschiedlichen Schuldgeldbeiträge gezahlt werden. Wir planen für den nächsten Doppelhaushalt eine Initiative aus unserem Haus, dass wir den anderen Bundesländern nachziehen und auch die Gesundheitsberufe von Schulgeld befreien.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt keine Nachfragen.

Somit gehen wir weiter in der Befragung. Von den Fraktionen können jetzt Fragen gestellt werden in der Reihenfolge CDU, AfD, DIE LINKE und SPD. Die CDU-Fraktion hat jetzt die Möglichkeit zu sprechen. Herr Thomas, Sie haben das Wort. Bitte.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Es macht ja hin und wieder Sinn und auch Spaß, sich einmal auf den Internetseiten der verschiedenen Ministerien umzuschauen und die dort bereitgestellten Informationen mit dem zu vergleichen, was wir wahrnehmen bzw. was uns kundgetan wird.

Meine Frage geht in Richtung MULE. Frau Ministerin Dalbert, man kann Ihren Internetseiten entnehmen, dass wir, wenn es um die Deponiekapazitäten in Sachsen-Anhalt geht, hervorragend aufgestellt sind, keine Problemlagen haben und die Welt da aus Ihrer Sicht eigentlich sehr gut aussieht.

Auf der anderen Seite haben wir aber die Klagen und Sorgen der Entsorgungswirtschaft, die uns ein Stück weit das Gegenteil darstellt und die große Sorgen hat, dass wir in den kommenden Jahren Engpässe bei Deponiekapazitäten bekommen werden.

Meine Frage ist zweigeteilt. Die erste Frage wäre: Wie erklären Sie sich diese unterschiedliche Wahrnehmung, dass die Wirtschaftsverbände an der Stelle etwas ganz anderes aussagen, als Sie es darstellen? Meine zweite Frage ist: Als wie rechtsverbindlich beurteilen Sie den aktuellen Abfallwirtschaftsplan?

Frau Ministerin Dalbert, bitte. Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herzlichen Dank, Herr Thomas, für diese Frage. Denn ich berichte ja immer sehr gern über unsere gute Situation, was die Deponiekapazitäten betrifft. Wir sind da in der Tat sehr gut aufgestellt.

Zu Ihren Fragen. Die erste Frage, was die Ursachen von Wahrnehmungen Dritter sind, kann ich natürlich schlecht beantworten. Ich könnte jetzt salopp sagen: Vielleicht weil sie nicht so gut auf die Homepage gucken wie Sie und die Informationen nicht so gut wahrnehmen. Aber das wäre in der Tat eine ein bisschen zu flapsige Antwort. Wir sind ja immer auch im engen Kontakt mit den Akteuren und versuchen, die Informationen auch dort rüberzubringen.

Faktisch ist es so: Wir haben die Deponiekapazitäten zum 31. Dezember 2017 evaluiert. - Das ist jetzt schon ein bisschen der Übergang zu der zweiten Frage. - Der Abfallwirtschaftsplan hat einen Zeithorizont von zehn Jahren und wird, wenn nichts passiert, alle fünf Jahr neu gemacht. Aber wenn sich etwas Dramatisches ändern würde, was den Abfallwirtschaftsplan und seine Prognosen infrage stellt, sind wir natürlich frei, das auch früher zu tun. Das ist völlig klar. Das ist ja keine gesetzliche Vorgabe.

Deshalb evaluieren wir. Wir haben ja ein klares Ziel, nämlich dass die nicht gefährlichen Massenabfälle bei uns im Land Sachsen-Anhalt entsorgt werden können. Das ist ein klares Ziel. Das betrifft die Deponiekapazitäten der DK 0, der DK I und der DK II. Das haben wir zum 31. Dezember 2017 evaluiert.

Die Prognose in dem Abfallwirtschaftsplan war, dass rund 2,9 Millionen t dieser Abfallgüter pro Jahr entsorgt werden. Wir haben festgestellt, dass in dem Jahr rund 2,7 Millionen t Abfallgüter entsorgt wurden, was also unter der Prognose lag. Wir haben weiter festgestellt, dass die tatsächlich zur Verfügung stehende und genehmigte Deponiekapazität der drei von mir genannten Deponieklassen rund 37 Millionen t betrug. Das hieße also: Für 13 Jahre haben wir tatsächlich faktisch vorhandene, genehmigte Deponiekapazität.

Ich glaube, damit habe ich die Frage beantwortet. Wir sind in der Tat gut aufgestellt, weil wir ausreichend Deponieraum für die nicht gefährlichen Massengüter vorhalten.

Wir sind gut aufgestellt, weil wir regelmäßig evaluieren, wirklich nachgucken, was passiert. Aber es ist auch klar: Sollte da, zum Beispiel durch EU-Randbedingungen oder irgendetwas anderes,

eine Veränderung eintreten, kann man auch sehr schnell reagieren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Dalbert. Es gibt zwei Nachfragen, wenn Herr Thomas nicht selbst auch eine hat. - Bitte.

Ich habe ja zu Beginn angedeutet, dass meine Frage aus zwei Teilen besteht. Den ersten Teil haben Sie beantwortet. Mir ging es noch um Ihre Sichtweise bezüglich der Rechtsverbindlichkeit des in Kraft getretenen Abfallwirtschaftsplans.

Ach so. Ich habe gedacht, das hätte ich beantwortet. Das Wort „Rechtsverbindlichkeit“ habe ich vielleicht bei Ihrer ersten Frage überhört. Das hole ich gern nach.

Der Abfallwirtschaftsplan ist in dem Sinne nicht rechtsverbindlich. Dabei geht es ja immer um den Satz in dem Abfallwirtschaftsplan - über den man sich dann streitet -, dass nach unseren Prognosen keine weiteren Deponiekapazitäten notwendig sind. Dieser Satz ist eine Hürde, aber er ist nicht rechtsverbindlich.

Das heißt, derjenige, der eine neue Deponie einrichten möchte, muss gegenüber dem, der die Deponie genehmigt - das ist bei DK 0 und DK I der Landkreis -, nachweisen, dass diese Deponie notwendig ist.

Dass das tatsächlich eine Hürde ist, merkt man an den Reaktionen aus der Wirtschaft. Dass es nicht rechtsverbindlich ist, merken Sie daran, dass in dem Genehmigungszeitraum des letzten Abfallwirtschaftsplans vier oder fünf neue Deponien, glaube ich, tatsächlich genehmigt wurden.

Es ist eine Hürde, wenn wir das so feststellen. Das ist auch gut so. Sie wissen ja - wir haben einen gemeinsamen Koalitionsvertrag -, dass wir sagen: Wir wollen keine Abfallimporte nach Sachsen-Anhalt fördern, sondern im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eher dämpfen. Wir wollen hier nicht sozusagen die Deponie der Nation sein.

Aber, es ist, wie gesagt, eine Hürde. Das ist gut so. Aber sie ist nicht rechtsverbindlich, was man eben daran sieht, wenn man eine gute Begründung hat und wenn man in einem bestimmten Raum eine zusätzliche Deponie braucht, dann kann das auch genehmigt werden. In diesem Spannungsfeld bewegt sich das.

(Beifall bei den GRÜNEN)