Protokoll der Sitzung vom 22.11.2018

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt zwei Fragen, einmal von Herrn Dr. Grube und dann von Herrn Krull. - Herr Dr. Grube, Sie haben das Wort.

Frau Ministerin, ich hätte mich sonst nachher gemeldet. Aber das machen wir in einem Abwasch, weil ich zu einem ähnlichen Bereich Fragen habe. Sie sagen - um an das anzuschließen, was der Kollege Thomas gerade gesagt hat und was Sie gerade ausgeführt haben -, dass das nicht rechtsverbindlich, aber eine Hürde ist. Ja, das ist in der Tat so. Sie sagen auch, dass aus Ihrer Sicht die Deponiekapazitäten ausreichend sind. Sie haben auch ausgeführt, dass in der letzten Periode drei bis vier Deponien unabhängig vom Deponieplan aufgeschlossen wurden, was für mich tatsächlich die Frage stellt, inwieweit an der Stelle die Prognosefähigkeit Ihres Hauses immer so zutreffend ist.

Sie haben in der Antwort auf die Große Anfrage unserer Fraktion, auch auf die Kleine Anfrage, die ich noch hinterhergeschoben habe, das ausgeführt, was Sie hier vorhin auch am Mikrofon gesagt haben. Ich will Ihnen einen empirischen Befund nennen, der etwas anderes bringt, jenseits der Klagen aus der Wirtschaft - die hören wir auch -, jenseits der Klagen der Bauindustrie, die eben nicht selbst entsorgen, sondern von den Preisen betroffen sind.

Wir haben in der letzten Stadtratssitzung in Magdeburg eine Drucksache zur Kenntnis nehmen müssen, in der es um die Kosten für den Strombrückenzug in Magdeburg geht. Ursprünglich waren für die Entsorgung 1,5 Millionen € geplant. Jetzt sind es 4,3 Millionen € mehr. Das sind fast 300 % Steigerung. Das ist ein Ausschreibungsergebnis. Dieses Ausschreibungsergebnis hat nicht nur eine Verteuerung erbracht, sondern auch den Befund, dass die DK II, die man hätte herausholen sollen, nicht innerhalb von SachsenAnhalt verbracht werden können. Das ist ein empirischer Befund aus einer Ausschreibung. Wie passt das mit dem zusammen, was Sie hier erzählen bzw. aufgeschrieben haben?

Frau Ministerin, bitte.

Danke, Herr Dr. Grube, für Ihre Frage. - Erste Frage zur Prognosefähigkeit. Ich glaube, ich habe es gerade mit Zahlen belegt: Unsere Prognosen

sind sehr genau. Wir sagen 2,9 Millionen t und wir liegen bei 2,7 Millionen t. Ich glaube, das ist eine gute Prognose. Es ist nicht zu stark auf Kante genäht, es funktioniert. Da würde ich sagen: Das ist sehr gut.

Dass dann trotzdem Deponien genehmigt werden, hat auch etwas mit den lokalen Umständen zu tun. Wir können aber gern - in die Debatte gehe ich gern; das ist eine Debatte, die immer wieder aufkocht - den Abfallwirtschaftsplan verbindlich machen. Das wäre die Konsequenz, dass man es verbindlich macht. Ich kann im Augenblick gut damit leben, dass er nicht verbindlich ist, eine Hürde darstellt und man dann lokal noch einmal argumentieren und sagen kann: Aus den oder den Gründen braucht man da doch noch diese oder jene Deponie. Dann kann der Landkreis das auch genehmigen. Aber das ist eine Debatte, die wir gern führen können.

Die Strombrücke von Magdeburg. Da könnte ich es mir jetzt einfach machen und sagen: Was kenne ich die Vorgänge um die Strombrücke von Magdeburg? - Die kenne ich tatsächlich nicht als Ministerin. Ich kenne sie ja nur aus der Zeitung. Das will ich vorausschicken. Insofern bringen Sie mich in eine Situation, wo ich quasi von der Seitenlinie versuchen muss, einen Vorgang, den ich tatsächlich nicht intern kenne, zu entschlüsseln.

Was ich von der Strombrücke in Magdeburg wahrgenommen habe, ist, dass es in der Tat etwas anders ist, als Sie es gerade dargestellt haben. Nach meiner Kenntnis ist es so, dass hier die Entsorgung auf einer DK-III-Deponie erfolgen musste, nicht auf einer DK-II-Deponie. Für eine Entsorgung auf einer DK-II-Deponie hätten wir die Kapazität in Sachsen-Anhalt; das wäre überhaupt kein Problem.

Für eine DK III haben wir keine Kapazität in Sachsen-Anhalt. Das wollen wir auch gar nicht. Das ist gar nicht das Ziel. Wir wollen unsere ungefährlichen Massengüter in Sachsen-Anhalt entsorgen. Für die gefährlichen Massengüter gucken wir durchaus auch in den Bundesländerverbund. Das sind hoch spezialisierte Deponien. Dabei ist es gar nicht das Ziel, dass wir das auch können.

Eine DK-III-Deponie ist zum Beispiel wenige Kilometer hinter der Grenze von Sachsen-Anhalt in der Nähe des Flughafens Leipzig/Halle, also nicht am anderen Ende der Republik, sondern ganz in der Nähe. Deswegen - Sie sind ja Stadtrat - muss ich jetzt erstmal nachfragen - wenn es eine DK II wäre, würde ich es nicht verstehen, denn dafür haben wir Kapazitäten; die haben wir alle nachgewiesen -: Ist meine Information richtig, dass dieser Abfall tatsächlich in eine DK-III-Deponie musste?

(Dr. Falko Grube, SPD, meldet sich zu Wort)

Sie signalisieren eine Nachfrage, ja?

Dann bitte.

Danke, Frau Präsidentin. - Das müsste ich trennscharf noch einmal nachfragen. Das würde ich im Zweifelsfall mit einer Kleinen Anfrage machen.

(Zuruf von den GRÜNEN)

Zur Thematik „Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplans“. Da wir die Prognosefähigkeit tatsächlich anzweifeln, ist uns der jetzige Zustand definitiv lieber als die Verbindlichkeit; das muss ich an der Stelle einfach sagen, weil es dann zumindest lokal noch Ausnahmemöglichkeiten geben kann.

Die Frage ist aber, die ich hintenan stellen will: Wir sind uns einig, dass die Müllimporte nach Sachsen-Anhalt möglichst reduziert werden. Das gilt dann aber auch für die Müllexporte. Würden Sie das dann auch für DK III so sehen und müssten wir dann, wenn man dieser Logik folgt, auch dem, was Sie sonst vortragen, nicht auch hier noch andere Deponien erschaffen?

Frau Ministerin, bitte.

Danke, Herr Grube, dass ich noch einmal antworten darf. Wenn Sie da jetzt auch unsicher sind, dann ist Ihnen da möglicherweise meine Information wichtig. Deswegen will ich da gern noch einmal nachfassen.

Zur ersten Frage - ich komme dann auch zu der zweiten Frage; ich vergesse die nicht. Der Punkt ist - das versuchen wir an verschiedenen Stellen in unterschiedlichen Debatten immer wieder sehr deutlich zu machen -: Sie tun gut daran, wenn Sie irgendwo Deponiermasse haben, also Müll, den Sie entsorgen müssen, dass Sie sich vorher ganz genau angucken, was das ist, und das vorher ganz genau untersuchen lassen. Dann kommen Sie auch zu einer realistischen Kostenschätzung.

Wenn meine Information stimmt, dass das Abfall für eine DK III ist, dann ist das natürlich um ein Mehrfaches teurer, weil das dann gefährlicher Massenabfall ist, der ganz anders und aufwendiger entsorgt werden muss. Das wäre dann klar und das wäre eine Erklärung für die Kostensteigerung, die plausibel wäre. Aber das holen wir nach.

Mir ist einfach nur ganz wichtig, weil das bei vielen Vorhaben immer wieder ein Debattenpunkt ist: Vorher genau hingucken, analysieren lassen, vorher Geld für ein gutes Gutachten aufwenden, das ist am Ende wirklich eingespartes Geld, das gibt eine höhere Sicherheit bezüglich der Kosten. - Das wollte ich dazu nur nachtragen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Jetzt habe ich doch Ihre zweite Frage vergessen. Sagen Sie mir noch einmal, bitte.

Herr Dr. Grube, bitte.

Müllimporte und Müllexporte.

Ach so. Das habe ich eben schon versucht darzustellen. Nein, es gibt eine auch bundesländerübergreifend geteilte Meinung, dass man das bei DK III, also bei diesen hoch spezialisierten Entsorgungsanlagen für giftige Abfälle, bundesländerübergreifend regelt. Es ist einfach Unsinn, dass sich jeder selbst eine hinstellt.

Für unsere Massengüter, also für die nicht gefährlichen Massenabfälle, ist das völlig klar. Die wollen wir in unserem Land, möglichst auch nicht durchs ganze Land transportierend, entsorgen. Das müssen wir vorhalten. Dazu bekennen wir uns. Das ist unsere Verpflichtung, die wir uns selbst setzen. Da sind wir gut aufgestellt. Bei den gefährlichen Massengütern hielt ich das für einen Irrweg, dass jeder dieses tut.

Wir wollen natürlich nicht, dass gefährliche Massengüter zwangsweise an einer bestimmten Stelle eingelagert werden. Es ist ein freier Markt, und wo die entsorgt werden, darauf haben wir beide keinen Einfluss. Die werden ausgeschrieben. Wir sind hier nicht in der Planwirtschaft. Ich habe das schon gesagt, es gibt eine DK-III-Deponie kurz hinter der Grenze nach Sachsen. Es ist also nicht so, dass hier im Großraum, sage ich einmal, für diese gefährlichen Massengüter keine Abfallentsorgung möglich wäre.

Wo sie dann, wie gesagt, faktisch entsorgt werden, das entscheiden die Ausschreibung und die Angebote. Wer dann den Zuschlag kriegt, darauf

haben Sie und ich keinen Einfluss; das ist klar. Da unterscheiden wir ganz klar: 0 bis II versus III.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich habe noch zwei Fragen. Herrn Krull habe ich schon angekündigt. Dann haben noch wir Herrn Abg. Roi. - Bitte, Herr Krull.

Sehr geehrte Frau Ministerin, mein Kollege Falko Grube ist ja schon darauf eingegangen: Die Situation in Magdeburg werden wir uns sicher noch einmal genauer anschauen müssen. Aber wenn Sie denn Detailfragen haben: Herr Meister war unter anderem aus Ihrer Fraktion im Stadtrat mit dabei und wird da sicherlich auskunftsfähig sein.

Die Probleme bestehen aber trotzdem, und öffentliche Bauvorhaben an der Stelle wegen diesem Punkt noch teurer werden zu lassen als ohnehin aufgrund der Kostensteigerungen im sonstigen Baubereich, ist für die öffentliche Hand von großem Nachteil.

Meine Nachfrage zum Thema Ihrer Berechnungen: Sind die mit oder ohne Profen?

Ohne.

Ohne. - Vielen Dank.

Selbstverständlich. Ich habe gesagt: tatsächlich zur Verfügung stehende, genehmigte Deponiekapazitäten. Das ist selbstverständlich ohne Profen.

Herr Krull, Sie wollen noch eine Nachfrage stellen? - Nein. Dann kommt Herr Roi zum Zuge und kann seine Frage stellen. Bitte.

Vielen Dank. - Frau Ministerin, wenn wir über Deponiekapazitäten reden, dann reden wir auch über Standorte und Standortsicherheit. In Roitzsch hat ja das Land eine Deponie der Klasse DK II genehmigt. Diesbezüglich gibt es die große Kritik, dass man nur diesen Standort betrachtet hat und nicht den gesamten Standort der alten Grube, auf dem diese Deponie nun errichtet wurde.

Jetzt gibt es zwei weitere Anträge, die allerdings vom Landkreis zu bescheiden sind. Der Landkreis muss beschließen, ob diese nun kommen oder nicht. Das betrifft DK 0 und DK I. Sie waren auf einer Veranstaltung in Roitzsch und dort wurde das Problem vorgetragen. Meine Frage ist: Hat das Land in den letzten zwölf Monaten in dieser Richtung etwas unternommen, dass das gesamte Gebiet, alle Deponien - DK 0, DK I und DK II -, hinsichtlich Ihrer Standsicherheit untersucht werden? Mich würde interessieren, was Sie diesbezüglich in den letzten zwölf Monaten unternommen haben.

Frau Ministerin.

Herr Roi, ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen: Lesen Sie doch einfach die alten Protokolle. Wir haben jetzt so oft über die Genehmigung der DK II dort gesprochen. Und ich habe mehrfach versucht, Ihnen zu erklären, dass in dem Beschluss alles berücksichtigt wurde, was notwendig war, und wie die alten Gutachten mit den neuen Gutachten zusammenhängen. Wenn Sie sich das noch mal vergegenwärtigen wollen: Lesen Sie die alten Protokolle!

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Dann haben Sie eine zweite Frage gestellt. Das ist in der Tat eine interessante Frage. DK 0 und DK I werden vom Landkreis genehmigt, also von der unteren Abfallbehörde, DK II wird von der oberen Abfallbehörde, vom Landesverwaltungsamt, genehmigt. Da haben wir unterschiedliche Genehmigungsträger. Das ist etwas, über das man debattieren kann, ob man das nicht alles in eine Hand geben sollte, ob es nicht am Ende ein kompetenter Ansprechpartner sein sollte, nämlich das Landesverwaltungsamt, der alles aus einer Hand genehmigt, weil das für einen Landkreis immer ein schwieriges Genehmigungsunterfangen ist.

Eben haben wir darüber gesprochen: In der letzten Abfallwirtschaftsperiode wurden drei oder vier Deponien neu genehmigt. Wir haben 14 kommunale Gebietskörperschaften, elf Landkreise und drei kreisfreie Städte. Da können Sie sich vorstellen, wie oft das in einem Landkreis vorkommt. Dass die nicht die super Experten für diese Spezialgenehmigungen haben, das ist auch klar. Das ist also eine interessante Frage, über die man sprechen kann. Natürlich lässt das Landesverwaltungsamt die Landkreise nicht alleine. Wenn die Landkreise da um Hilfe anfragen, unterstützt natürlich das Landesverwaltungsamt; das ist auch klar.