Tobias Krull

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Geschätzte Vertreter der Volksinitiative „Faire Straße“! Meine Vorredner haben es deutlich gemacht: Mit dem heutigen Beschlussentwurf zum Gesetzentwurf von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen wir einen hoffentlich vorläufigen Schlusspunkt hinter eine sehr lange Debatte zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in unserem Bundesland.
Bereits bei der Einbringung der Drucksache habe ich deutlich gemacht, dass es bei uns in der CDULandtagsfraktion einen sehr umfänglichen Meinungsbildungsprozess zu diesem Thema gab, nicht weil wir gegen eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sind oder waren. Es ging darum, dass es leicht ist, eine solche Abschaffung zu fordern, aber deutlich schwerer, das rechtlich sicher, fair und finanziell nachhaltig umzusetzen. So war es uns besonders wichtig, dass die Abschaffung auf der einen Seite nicht durch Steuererhöhungen, zum Beispiel durch eine Anhebung der Grunderwerbsteuer, auf der anderen Seite wieder zu neuen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger führt; das haben wir erreicht.
Natürlich waren die Bürgerinnen und Bürger, die unmittelbar von der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen betroffen sind, für eine Abschaffung. Es gab aber auch andere Meldungen. Auch auf kommunaler Ebene gab es ganz unterschiedliche Auffassungen.
Nach zwischenzeitlich anderen Signalen haben die kommunalen Spitzenverbände, also Landkreistag Sachsen-Anhalt und der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt, in ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass sie sich gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aussprechen; das haben sie vor allem mit den fehlenden Einnahmen begründet.
Die Eckpunkte des Gesetzentwurfes noch einmal in Kürze: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge - einmalig, wiederkehrend - rückwirkend zum 1. Januar 2020. Für Straßenausbaubeiträge, die erhoben werden können, aber noch nicht beschieden worden sind, gibt es eine befristete Kannbestimmung für die Gemeinden, ob sie die Beiträge erheben oder nicht. Dabei ist die Festsetzungsverjährung von vier Jahren zu beachten.
Anfänglich erfolgt eine Spitzabrechnung der entgangenen Straßenausbaubeiträge vonseiten der Kommunen gegenüber dem Land SachsenAnhalt. Ab 2022 wird im Rahmen eines eigenen Leistungsgesetzes den Kommunen in Form von Pauschalen die Summe von insgesamt 15 Millionen € ausgereicht. Dabei haben wir diese Summe nicht aus der Luft gegriffen, sondern sie basiert auf den durchschnittlichen Einnahmen der Gemeinden aus den Straßenausbaubeiträgen der vergangenen Jahre. Die Pauschalen dienen also dem Ausgleich fehlender Einnahmen aufgrund des Wegfalls der Straßenausbaubeiträge und dienen im Bedarfsfall auch dazu, die Tilgung bei entsprechenden Kreditaufnahmen zu finanzieren.
Wir haben heute noch einen Entschließungsantrag vorgelegt mit dem klaren Ziel, deutlich zu machen, welche Bedeutung wir dem zumessen, dass der kommunale Straßenbau zukünftig weiterhin stattfinden kann, und wie wir diesen sichern wollen.
Bezüglich der in der Ursprungsfassung vorgesehenen Kriterien zur Verteilung dieser Pauschalen hatten wir bei der Einbringung Änderungsbedarf vonseiten meiner Fraktion signalisiert. Gemeinsam mit den Koalitionspartnern haben wir uns auf den Verteilungsfaktor „Siedlungsfläche“ geeinigt; das ist sicherlich eine gute Lösung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin bereits kurz darauf eingegangen, dass die kommunalen Spitzenverbände deutliche Kritik am Gesetzentwurf formuliert hatten. Insbesondere ging es dabei um den Betrag von 15 Millionen € für den Wegfall der Beiträge.
Dabei wurde auch ein Gutachten des Deutschen Instituts für Urbanistik, kurz Difu, eingeführt. Dieses wurde erst vor Kurzem veröffentlicht. Demnach gibt es einen Investitionsstau von 3,5 Milliarden € und Unterhaltungsrückstände von 500 Millionen €. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, sind gewaltige Summen. Eine solche Summe ist nicht allein mit einem solchen Gesetz, was wir heute hier behandeln, zu stemmen.
Als CDU-Landtagsfraktion haben wir den Investitionsstau in den Kommunen aber erkannt und haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern
als eine der Gegenmaßnahmen unseren kommunalen Investitionsimpuls auf den Weg gebracht.
Es wird sicher eine Herausforderung für die kommenden Landeshaushalte sein, den Kommunen zu helfen und dabei nicht zu vergessen, dass die eigenen finanziellen Spielräume limitiert sind. Weder im Finanzministerium noch hier im Landtag steht im Keller eine Gelddruckmaschine.
Vonseiten der Kommunen hatten wir jetzt die Meldung, dass nunmehr mehr Bürgerinnen und Bürger Sanierungsbedarf für die Straße am eigenen Grundstück anzeigen. Diese Tatsache mag die Wenigsten überraschen.
Hier sind nun die Vertretungen und die Verwaltungen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung gefordert, im Rahmen der tatsächlichen Bedarfe und der eigenen finanziellen Möglichkeiten Prioritäten zu setzen. Das wird garantiert nicht jedem gefallen. Es wird auch Bürgerproteste geben. Aber das ist einfach notwendig.
Ich bitte um Zustimmung zu den Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss für Inneres und Sport zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
Meinen Redebeitrag möchte ich mit einem Dank schließen, einem Dank an alle diejenigen, die sich konstruktiv eingebracht haben, auch mit eigenen Gesetzentwürfen aufseiten der Opposition. Ich möchte auch meinen Koalitionspartnern danken. Wir haben uns die Sache nicht ganz einfach gemacht; das gebe ich auch gern zu. Aber genauso danken möchte ich dem GBD und für die Zuarbeit aus den Ministerien. Insofern sei insbesondere Herr I. genannt. Es war eine konstruktive Arbeit. Ich bin sicher, wir haben nunmehr ein gutes Gesetz vorgelegt, das wir heute verabschieden wollen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege umfasst ein ganzes Maßnahmenpaket. Dazu gehören zum Beispiel auch Schutzschirme und Hilfen für viele Berufsgruppen, die im Gesundheitssystem tätig sind, sowie für Menschen, die entsprechende Leistungen aus diesem System erhalten.
Eine kurze Aufzählung: Stärkung der stationären und ambulanten Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen inklusive der Müttergenesungswerke; Verbesserungen für Heil- und Hilfsmittelerbringer; Flexibilisierung und Verlängerung der Familienpflegezeit; Möglichkeiten für die kassenzahnärztliche Vereinigung, jungen Zahnärzten und Zahnärzten zu helfen, die sich neu niedergelassen haben und aufgrund der pandemischen Lage relativ wenig Patienten haben und in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind; Unterstützung von Pflegeeinrichtungen.
So sollen 20 000 zusätzliche Assistenzstellen in der Altenpflege finanziert werden. Dieser Schritt ist richtig, wobei natürlich vor allem auch die Frage zu klären ist, ob man diese Stellen nicht nur auf dem Papier zur Verfügung hat, sondern sie tatsächlich mit Personen besetzen kann. Dabei geht es nicht nur um die öffentliche Wertschätzung der Arbeit, die in der Pflege geleistet wird, sondern auch um faire und angemessene Arbeitsbedingungen für die dort Beschäftigten. Die Personalbemessung in der Pflege soll darüber hinaus auf eine wissenschaftliche Basis gestellt werden.
Durch die im Gesetz geregelten Selektivverträge sollen im Sinne der bestmöglichen Versorgung der Patienten auch andere Sozialleistungsträger einbezogen werden. Auch die Hebammenversorgung soll verbessert werden. Als Land SachsenAnhalt haben wir hierzu eine umfassende Studie in Auftrag gegeben, die deutlich macht, wie wichtig solche Maßnahmen sind. Für Kinderkrankenhäuser und die kinder- und jugendmedizinischen Fachabteilungen an Krankenhäusern wird ein Sicherstellungszuschlag von 400 000 € jährlich gewährt. Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich um ein wirklich umfangreiches Paket.
Aber die gesamte Debatte zu dem Gesetzentwurf hat sich vor allem um die Finanzierungsfrage gedreht. So ist vorgesehen, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen von ihren Rücklagen in Höhe von rund 20 Milliarden € 8 Milliarden € einbringen sollen, um die entstehenden Mehrkosten
zu finanzieren. Gleichzeitig steigt der Bundeszuschuss um 5 Milliarden € auf dann 19,5 Milliarden €.
Besonders betroffen von dieser - ich nenne sie einmal so - Solidaritätszahlung sind die AOK, insbesondere auch die AOK Sachsen-Anhalt. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass Unmut herrscht. Sehr sparsames Wirtschaften, was durchaus auf Kritik gestoßen ist, wird auf eine gewisse Art und Weise bestraft, weil die Mittel abgezogen werden. Dabei wird das Geld, das aus entsprechenden Beiträgen stammt, für den gedachten Zweck, nämlich für die medizinische und pflegerische Versorgung genutzt.
Was aber zu Recht aus der Sicht unseres Landes kritisiert werden darf, ist die Tatsache, dass die ostdeutschen Bundesländer aufgrund des relativ geringen Anteils an privat Krankenversicherten benachteiligt werden, weil nur die gesetzlichen Krankenversicherungen herangezogen werden und Ostdeutschland damit überproportional betroffen ist.
Im kommenden Jahr erwarten die gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von rund 16 Milliarden €. Das macht deutlich, dass der Bund in der Verantwortung steht, die „Sozialgarantie 2021“ umzusetzen und darauf zu achten, dass die Sozialbeiträge nach dem Jahr 2022 nicht unkontrolliert steigen. Das gilt auch für die Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen.
Wir sollten also bei der Diskussion darauf achten, nicht nur die Finanzfragen zu behandeln, sondern auch die inhaltlichen Themen des Gesetzentwurfs zu diskutieren. Die Ministerin sprach es an: Es wird um freie Hand gebeten. Daher beantrage ich die Überweisung des vorliegenden Antrages in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration.
Ja.
Zum ersten Punkt. Ich habe kurz versucht, es an der Stelle darzustellen. Es geht mir einfach darum, dass wir als Landtag unserer Landesregierung jetzt keine Fesseln anlegen, sondern ihr für das Dialogverfahren - es wurden schon erste Kompromisse ein Stück weit avisiert - freie Hand zu lassen. Ich habe die Überweisung auch deshalb beantragt, weil die Themen, die im Gesetzentwurf behandelt werden, aus meiner Sicht in den Ausschuss gehören - unabhängig davon, wie die Finanzfrage geklärt wird -, weil auch die inhaltlichen Punkte diskutiert werden müssen.
Bezüglich der Beitragsgebühren: Verzeihen Sie mir, aber ich glaube, dieses Thema haben wir heute mehr als umfänglich diskutiert. Deswegen werde ich von der Beantwortung dieser Frage absehen.
Nur so viel: Für die CDU Sachsen-Anhalt gehört die Bundeswehr in die Mitte unserer Gesellschaft. Wenn Ihnen die Bundeswehr tatsächlich etwas bedeuten würde, dann hätten Sie auch die Möglichkeit, die gelbe Schleife zu tragen, wie ich es tue als Zeichen dieser Verbundenheit.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Bundeswehr und Beschaffung, das sind heutzutage europäische Projekte. Dazu muss man auch europäisch denken. Kein europäisches Land ist mehr in der Lage, solche Hochtechnologien völlig allein ohne europäische Partner auf den Markt zu bringen.
Das ist übrigens eine dieser Fehlentwicklungen, die wir in Europa haben, dass wir zu viele Waffensysteme und zu viele unterschiedliche Hersteller haben. Da brauchen wir, wenn wir in der Verteidigungspolitik tatsächlich europäisch denken wollen, auch europäische Projekte. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Digitalisierung spielt im Bereich Gesundheit und Pflege eine herausgehobene Rolle. Dies haben nicht zuletzt die beiden Sitzungen der Enquete-Kommission „Die Gesundheitsvorsorge und Pflege in SachsenAnhalt konsequent und nachhaltig absichern“ gezeigt, da wir uns gleich in zwei Sitzungen mit der Digitalisierung in diesem Bereich beschäftigt haben.
Um nur einige Stichworte zu nennen: elektronische Patientenakte, E-Rezept, Gesundheits-App, virtuelles Krankenhaus, Telemedizin, Videokonferenz usw. Zu jedem der genannten Themen könnten wir wahrscheinlich stundenlang hier im Hohen Hause debattieren.
Die erste Grundvoraussetzung ist natürlich, dass die vorhandene Bandbreite für die entsprechenden Angebote ausreicht. Es nützt nichts, wenn die Patientin bzw. der Patient während der Videosprechstunde nur die Hälfte des Gesagten des Arztes oder der Ärztin versteht - oder auch umgekehrt - oder die Bildqualität dermaßen schlecht ist, dass man das entsprechende Problem nicht erkennen kann. Es geht auch darum, dass die Schnittstellen zwischen unterschiedlichen Programmen passen und die Daten verlustfrei übertragen werden können.
Ich verweise dazu auf das Beispiel IVENA, welches die Datenkommunikation zwischen Rettungsdienst und Krankenhaus gewährleisten sollte. Hierbei haben sich in der Praxis unterschiedliche Probleme gezeigt, die gelöst werden müssen oder zum Teil bereits gelöst wurden, um den Mehrwert einer solchen Anwendung deutlich zum Tragen kommen zu lassen.
Über das Krankenhauszukunftsgesetz des Bundes, das durch das Land kofinanziert werden
muss, sollen spezielle Mittel für die Digitalisierung im Krankenhaus zur Verfügung gestellt werden. Hierzu möchte ich eines ganz deutlich sagen: Die Krankenhäuser in unserem Land müssen sich vorab auf entsprechende Standards einigen.
Insellösungen nützen niemandem.
Gleichzeitig müssen wir den Datenschutz beachten. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie die Patientendaten - zum Beispiel im Rahmen von Studien - genutzt werden können, sondern es geht auch um den ganz praktischen Datenschutz und den Schutz der IT-Systeme der Krankenhäuser. Ich verweise auf das Beispiel der Universitätsklinik Düsseldorf, die in diesem Jahr Opfer eines Hackerangriffs geworden ist und über Tage nicht vollständig leistungsfähig war.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen auch im Blick behalten, dass künstliche Intelligenz ohne Big Data, also große Datenmengen, nicht funktioniert. Auch hierbei spielt natürlich der Datenschutz eine Rolle. Es geht um die Entlastung von Dokumentationsaufwand durch die Nutzung entsprechender IT-Systeme. Dies bedingt aber, dass nicht Papier- und papierlose Arbeit direkt nebeneinander erfolgen.
Es geht auch nicht nur um die Behandlung und die Pflege selbst, sondern auch um die Vorsorge. An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Digitalisierung nicht darum gehen kann, nur bestehende Prozesse ins Digitale zu holen. Vielmehr muss man auch neue Ansätze pflegen; und ich denke, dabei ist ein Blick von außen ganz gut. Das haben wir hier auch entsprechend erlebt.
Das Vorhaben der Einrichtung eines Landeszentrums für Digitalisierung in der Gesundheitsvorsorge begrüßen wir ausdrücklich und danken den Akteuren für das gezeigte Engagement. Die Einrichtung eines solchen Zentrums darf aber nicht an der Frage scheitern, wo die Leitungsverantwortung liegt. Wir erwarten hierzu eine schnelle, einvernehmliche Lösung.
Unser Land hat die Chance, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Diese sollten wir nicht verspielen. Das Thema ist komplex. Deshalb bitte ich um Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration zur federführenden Beratung und für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zur Mitberatung.
Eine Schlussbemerkung sei mir gestattet. Bei aller Technik, bei allem Einsatz digitaler Instrumente: Der menschliche Kontakt in der Gesundheitsvor
sorge und in der Pflege wird nie ganz verzichtbar sein.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich zur Vorstellung des Koalitionsantrages komme, seien mir zwei Vorbemerkungen gestattet. Erstens. Wer laut wird, hat nicht automatisch recht.
Zweitens. Wenn unsere Debatten bei Twitter übertragen werden würden, müssten Redebeiträge dieses Parlaments inzwischen mit Warnhinweisen zu Fake News ausgestattet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst vor Kurzem hat die Mehrheit des Hohen Hauses die Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes
des Landes Sachsen-Anhalt beschlossen.
Ziel der damaligen Veränderungen war es unter anderem, die kommunale Handlungsfähigkeit auch unter sehr schweren Rahmenbedingungen sicherzustellen. Dazu gehören Regelungen, in welcher Art und Weise Sitzungen der kommunalen Gremien durchgeführt werden können und wie Abstimmungen in schriftlicher und elektronischer Form durchgeführt werden können in dem Fall, dass zum Beispiel eine pandemische Lage auftritt.
Im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt vom 9. November 2020 wurde dieses Gesetz entsprechend veröffentlicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie alle hier im Saal kennen die aktuellen Zahlen zur Entwicklung des SARS-CoV-2-Virus bzw. der Pandemie weltweit, in Deutschland und in SachsenAnhalt. Bis auf eine Fraktion erkennen alle in diesem Hohen Haus die aktuelle Faktenlage und damit auch die pandemische Lage an.
Alle ergriffenen Maßnahmen haben das Ziel, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sicherzustellen und gleichzeitig das Gesundheitssystem in unserem Land vor einer Überforderung zu schützen. Der Schutz und die Handlungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung sind den Antragstellern ein hohes Gut. Mit einer Beschlussfassung am heutigen Tag zu dem vorliegenden Antrag wird dies sichergestellt. Wir machen es damit möglich, dass die Kommunen die neuen Möglichkeiten des § 56a Abs. 2 bis 6 des Kommunalverfassungsgesetzes für ihre Arbeit nutzen können.
Die Gremien können also nach einer entsprechenden Beschlussfassung und einer Änderung ihrer Geschäftsordnung in Form von Videokonferenzen tagen bzw. schriftliche und elektronische Abstimmungsformate umsetzen. Zugegebenermaßen sind die rechtlichen Hürden dafür bzw. die Zustimmungsquoten recht hoch angesetzt, aber ich denke, es ist im Sinne aller Mitglieder der kommunalen Vertretungen, die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Deswegen bin ich mir auch sicher, dass es die entsprechenden Mehrheiten in den kommunalen Gremien dafür geben wird.
Selbstverständlich ist die Arbeit der Ortschaftsräte, der Stadträte, der Verbandsgemeinde- und der Gemeinderäte sowie der Kreistage auch im Rahmen der Ausnahmeregelungen der Eindämmungsverordnung sichergestellt. Aber die bereits kurz geschilderten neuen Möglichkeiten sind zusätzlich und sollten aus der Sicht der Koalition auch genutzt werden, wenn dies die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker vor Ort wünschen.
Es wäre übrigens ein gutes Zeichen für die Handlungsfähigkeit des Hohen Hauses, wenn der Landtag selbst diesen Beschluss fasste, sodass die Feststellung der pandemischen Lage nicht durch die Kommunalaufsicht erfolgen muss.
Darüber hinaus wird mit dem heutigen Beschluss das Ministerium für Inneres und Sport in die Lage versetzt, durch entsprechende Erlasse eine zeitlich befristete Freistellung von haushaltsrechtlichen Vorschriften für die Kommunen zu regeln. Klares Ziel ist dabei, die Haushaltsaufstellung und die Haushaltsdurchführung für die Gemeinden, die Städte und die Landkreise zu vereinfachen und damit auch ihre finanzielle Handlungsfähigkeit sicherzustellen.
Zu dem Thema Briefwahl - das behandeln wir heute eigentlich ausdrücklich nicht, aber es wurde angesprochen - und zu Ihrer Unterstellung, dass eine Briefwahl gefälscht werden kann, möchte ich eines noch einmal ganz deutlich machen: Sie haben doch selbstverständlich die Möglichkeit, an den Auszählungen auch in den Briefwahllokalen teilzunehmen. Sie können Ihre Mitglieder dorthin schicken und dann können sie das alles wunderbar kontrollieren.
Wir kennen die Argumentation, warum Sie gegen die Briefwahl sind. Sie wissen genau, dass Sie mit Ihrer Politik nicht die Mehrheit der Bevölkerung in diesem Land vertreten, und haben Angst davor, dass Sie dabei möglicherweise schlecht abschneiden.
Aber gut, man kann schon jetzt gegen Niederlagen vorbauen, sich Illusionen hingeben und entsprechende Vorbereitungen treffen, um argumentieren zu können, warum man doch eine Niederlage erlitten hat. Das nennt man eine gute Vorbereitung; das gebe ich zu.
Ich bitte um Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen, und zwar nicht nur, weil der Antrag von uns kommt - das würde normalerweise bereits genügen. Darüber hinaus gibt es auch von den kommunalen Spitzenverbänden und von vielen Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Ebene den eindringlichen und dringenden Wunsch auf eine solche Beschlussfassung im Landtag.
Ich möchte meine Ausführungen nicht schließen, ohne den Kommunen, den dort Beschäftigten sowie den ehrenamtlich kommunalpolitisch Aktiven für ihre Arbeit zu danken. Denn der übergroße Teil der Beschlüsse, die der Bund und wir als Land zu der Pandemiebekämpfung fassen, muss vor Ort ganz praktisch umgesetzt werden.
Ich möchte mich den Worten des Landtagspräsidenten ausdrücklich anschließen: Wer mit Begrifflichkeiten wie „Häscher“ die Arbeit derjenigen, die sich um Bevölkerungsschutz kümmern, diskreditiert, der sollte sich vielleicht tatsächlich überlegen, ob er noch ein Volksvertreter ist, wenn er Menschen, die ihre Arbeit unter schwierigen Bedingungen leisten, dermaßen diffamiert.
In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja.
Es wird dafür kein zusätzliches Geld des Landes geben. Viele Räte tagen bereits in digitalen Formaten; dort ist die entsprechende Technik also bereits vorhanden. Nach meinem Kenntnisstand gibt es auch unterschiedliche Leihmodelle, sodass die entsprechende Technik nicht sofort angeschafft werden muss, sondern zeitlich begrenzt angeboten werden kann. Insofern wird es kein gesondertes Geld des Landes geben. Aber ich denke, die Kommunen sind technisch schon so weit ausgestattet, dass sie die Möglichkeiten nutzen können.
Herr Farle, ich glaube, es wurde heute schon sehr deutlich, dass der von Ihnen und Ihren Kollegen auf verschiedenen politischen Ebenen der AfD vorgetragene völlig falsche Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz
eine geschichtliche Frechheit ist und deutlich zeigt, dass Sie aus der Geschichte dieses Landes offensichtlich noch nichts gelernt haben.
Zweitens bin ich dankbar dafür, dass es in Deutschland eine unabhängige Justiz gibt, die staatliches Handeln kontrolliert, auch das Land Sachsen-Anhalt. Die entsprechenden Eindämmungsverordnungen wurden gerichtlich überprüft. Dabei haben wir nicht immer obsiegt, im Regelfall allerdings schon. Ich bin dankbar dafür.
Wir sind nicht fehlerlos. Wenn uns Gerichte in politischen Entscheidungen auch einmal korrigieren, weil wir oder die Landesregierung einen Fehler begangen haben, dann ist das gut so. Ich
bin froh, dass wir die richterliche Unabhängigkeit haben.
Und darauf bin ich auch stolz.
Ich möchte nicht uncharmant sein.
Durch den heutigen Beschluss stellen wir eine Notsituation für das ganze Land fest, ja. Aber ob die Maßnahmen nach § 56a Abs. 2 bis 6 KVG tatsächlich vor Ort Anwendung finden, obliegt der kommunalen Selbstverwaltung. Wir schaffen den
Rahmen; sie können es anwenden. Wer es aber nicht machen möchte, muss es nicht tun. Das heißt, wir schaffen die Rechtsgrundlage - das ist jetzt für das gesamte Land geregelt -, wir zwingen aber niemanden dazu, in Form von Videokonferenzen oder Ähnlichem zu tagen. Das heißt, das ist tatsächlich lebendige kommunale Selbstverwaltung. Wir schaffen den Rahmen. Ob man es vor Ort tut oder nicht, müssen die vor Ort tätigen ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker dann entscheiden.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Auch die heutige Landtagssitzung wird wieder maßgeblich von Debatten zum Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und den Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung desselben geprägt.
Dabei wird teilweise der Eindruck erweckt, dass eine übergroße Mehrheit der Menschen sich gegen die beschlossenen Maßnahmen wehrt bzw. damit nicht einverstanden ist. Aktuelle Umfragen beweisen das Gegenteil. Eine übergroße Mehrheit der Menschen empfindet die Maßnahmen als gerechtfertigt, ja, teilweise als zu lasch. Aber es gibt auch eine Minderheit, die sagt, diese Maßnahmen gingen zu weit.
Für uns als Fraktion steht fest, dass wir die geäußerten Bedenken zu den Maßnahmen und ihren Folgewirkungen sehr ernst nehmen. Es gehört zum Wesen einer lebendigen Demokratie, dass es zu solchen Debatten kommt, gerade wenn es darum geht, dass Menschen um ihre berufliche Existenz bangen oder die dauerhafte Einschränkung ihrer Grundrechte fürchten, was natürlich in der Realität nicht zutrifft. Dazu bedarf es einer ernsthaften Diskussion ohne Polemik, ohne Angstmacherei, aber auch ohne Verharmlosung.
Ich möchte auf die vorliegenden Anträge genauer eingehen. Der Wunsch nach längerfristigen Perspektiven für die Maßnahmen, wie er im Antrag der LINKEN formuliert ist, ist grundsätzlich nachvollziehbar. In diesem Sinne gibt es Verabredungen zwischen den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, bei den anstehenden Beratungen in der kommenden Woche auch darüber zu sprechen. Auch das Landeskabinett wird dies in der kommenden Woche thematisieren.
Es wäre aber eine Illusion und ein falsches Versprechen, den Menschen zu sagen, dass wir den
Verlauf der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus bzw. die notwendigen Schutzmaßnahmen bereits jetzt genau für die kommenden Monate beschreiben können.
Natürlich liegen heute viel mehr wissenschaftliche Erkenntnisse vor als im Frühjahr dieses Jahres. Und es besteht die berechtigte Hoffnung, dass wir relativ zeitnah über einen entsprechenden Impfstoff verfügen werden. Es bleibt aber eine dynamische Entwicklung und keiner kann ernsthaft mit einer 100-prozentigen Sicherheit sagen, wie sich die Situation entwickeln wird.
Mit der aktuell als Lockdown-Light bezeichneten Situation wurden Maßnahmen ergriffen, um Infektionsketten zu durchbrechen. Um die Glaubwürdigkeit und die Akzeptanz der Maßnahmen zu sichern, müssen die angekündigten Hilfen jetzt aber auch tatsächlich bei den Betroffenen ankommen.
Klar ist: Unnötige Kontakte müssen vermieden werden, um die Weiterverbreitung des Virus zu stoppen. Dazu gehört es auch, dass sich die Menschen an die AHA-Regeln, also an Abstand, Hygiene und Alltagsmaske, halten.
Leider muss ich feststellen, dass gerade in der Fraktion der AfD das Thema Masketragen nicht mit dem Ernst behandelt worden ist und auch wird, den die Situation eigentlich erfordert.
- Sie können eine Frage stellen; dann erkläre ich Ihnen das Beispiel. - Als Koalition möchten wir den Antrag der LINKEN in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration zur federführenden Beratung und in die Ausschüsse für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, für Bildung und Kultur sowie für Finanzen zur Mitberatung überweisen.
Sehr geehrte Damen und Herren der AfD-Fraktion, Sie zitieren in Ihrem Antrag eine Studie, die von der Weltgesundheitsorganisation WHO veröffentlicht wurde, die aber ausdrücklich keine WHO-Studie ist. Auch die Ergebnisse dieser Studie werden durchaus kritisch diskutiert. Aber so ist das in der Wissenschaft nun einmal: Sie lebt auch vom Diskurs.
Allein für die Unterscheidung zwischen der sogenannten Infektionssterblichkeit IFR als dem Anteil der Verstorbenen unter allen Infizierten - dies wurde in der zitierten Studie untersucht - und der Fallsterblichkeit CFR, also dem Anteil der Verstorbenen unter den bekannten Infizierten - das ist der genaue Unterschied - ist zum Beispiel die Einordnung der Zahlen bzw. der Forschungsergebnisse relevant.
Die letztgenannte Zahl wird vom RKI in den täglichen Meldungen angegeben. Es ist übrigens ein
Erfolg des Gesundheitssystems unseres Landes, des Engagements der dort Beschäftigten und der ergriffenen Maßnahmen sowie der Einhaltung der entsprechenden Regelungen durch die Bevölkerung, dass die Werte so niedrig sind.
Wie schnell die entsprechenden Zahlen zunehmen können, wenn das Gesundheitssystem überlastet wird, zeigt zum Beispiel ein Blick in andere europäische Länder wie Spanien oder Italien.
Was Sie als Antragsteller also betreiben, ist der Versuch einer Verharmlosung der bestehenden Gefahren. Damit riskieren Sie bewusst oder unbewusst die Gesundheit unserer Bevölkerung.
Bezüglich der Teststrategie wurden bereits Änderungen vorgenommen, um besonders gefährdete Personengruppen besser zu schützen. Persönlich kann ich mir aber auch noch Ergänzungen vorstellen, zum Beispiel für die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Ausdrücklich unterstützen möchte ich im Namen meiner Fraktion die Aussage des Ministerpräsidenten, schnellstmöglich wieder zum SachsenAnhalt-Weg zurückzukehren, sobald es die aktuelle Lage wieder zulässt.
Den Antrag der AfD werden wir natürlich ablehnen.
Bereits bei der Einbringung des Antrages der Koalitionsfraktionen zur Feststellung einer landesweiten pandemischen Lage nach § 161 Abs. 2 Satz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes habe ich deutlich gemacht, welche Bedeutung die kommunale Selbstverwaltung für unsere Fraktion hat.
Diese sicherzustellen und gleichzeitig haushaltsrechtliche Erleichterungen für die Kommunen zu schaffen ist das Ziel desselbigen. Für diesen Antrag bitte ich um Zustimmung.
In dem Sinne, liebe Frau Kollegin, habe ich etwas Weiteres nicht erwähnt, das ist die Nutzung der Warnapp, die ich natürlich auch dringend empfehle. Also können wir uns darüber streiten, wie weit wir jetzt den Begriff der AHA-Regeln oder AHA-L-Regeln oder AHA-AL-Regeln noch weiter definieren wollen.
Wir sind uns einig, wir halten die AHA-Regeln ein, wir lüften und wir nutzen die Warnapp.
Ihre These, dass es in Schweden keine Probleme gibt, wird wahrscheinlich nur von Ihnen und Ihren Parteifreunden, eigentlich auch nicht von den Schweden geteilt, weil die inzwischen auch eingesehen haben, dass sie ein Stück weit Fehler begangen haben.
Ich möchte ein konkretes Beispiel geben und sagen, warum Sie mit der Maskenregel nicht vernünftig umgehen. - Sondersitzung des Landtages: Herr Dr. Tillschneider benutzt die Maske, die vom Landtag bereitgestellt wird, als Partyhütchen.
So etwas ist etwa im Fernsehen zu sehen.
So etwas macht traurig. So etwas führt zu Nachfragen in der Bevölkerung, wie man mit den Masken umgeht, die andere Leute vielleicht gern hätten und nicht bekommen.
- Das ist keine Botschaft. Damit machen Sie sich und das Haus auch lächerlich. Und das ist nicht parlamentswürdig. - Entschuldigung.
Wir können jetzt viel darüber philosophieren, was passiert wäre, wenn wir die Masken nicht tragen würden, wie hoch dann die Ansteckungszahlen wären und der Maskenschutz - -
Mit der Alltagsmaske schützen Sie vor allem andere. Und wenn Sie die FFP2-Schutzmaske oder höhere Schutzklassen tragen, schützen Sie sich auch selbst. Aber es geht darum, das zu verhindern. Und Masken wirken nun einmal nachweislich.
Ich weiß, dass Sie das immer wieder bestreiten. Aber es gibt entsprechende Gutachten, dass
dann, wenn eine Maske korrekt getragen wird - das bedeutet, Mund und Nase sind bedeckt; da gibt es ja auch die unmöglichsten Varianten an Trageweisen, die man da kennt -, sie auch tatsächlich schützt.
Akzeptieren Sie das bitte einmal!
Herr Siegmund, es ist häufig so, dass wir offensichtlich gleiche Veranstaltungen besuchen und unterschiedliche Wahrnehmungen des Gesagten haben. Sie haben die Frage gestellt, ob kritische Nachfragen vom Gesundheitsministerium als E-Mails beantwortet worden sind.
Sie haben keine Zahl genannt. Und die Staatssekretärin Frau Bröcker hat ausgeführt, dass das Ministerium aktuell damit beschäftigt ist, die aktuelle Lage zu meistern, und sie deswegen nicht auf jede einzelne eingehende E-Mail antwortet.
Das war die Aussage, nicht dass sie wissenschaftliche Gutachten ignoriert, sondern dass sie einfach nicht jede Mail beantwortet, einfach aus Kapazitätsgründen, weil sie entsprechend arbeiten muss.
Jetzt an der Stelle noch einmal: Sie kommen jetzt mit absoluten Zahlen. Aber nehmen Sie bitte auch einmal zur Kenntnis, dass im Vergleich zu nordeuropäischen Staaten Schweden die höchste Todeszahl hat. Auch das ist eine Realität.
Das ist nun einmal so, Herr Siegmund. Akzeptieren Sie das einmal.
Versuchen Sie doch nicht immer nur die Zahlen zu nutzen, die Ihnen gefallen. Nehmen Sie doch die Gesamtstatistik.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Gleich zu Anfang möchte ich für die CDU-Landtagsfraktion deutlich machen: Für uns war, ist und bleibt auch in Zukunft jüdisches Leben ein gewollter und
wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Dessen Schutz ist eine Verpflichtung des Staates - ohne Wenn und Aber.
Wir werden uns weiterhin aktiv gegen jede Form von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit einsetzen. Wir alle wissen noch sehr genau, wo wir waren, als wir von den Ereignissen in Halle (Saale) und später in LandsbergWiedersdorf gehört haben. Es gab unfassbare Bilder, große Unsicherheit und dann das Gefühl einer gewissen Erleichterung, als deutlich wurde, dass der Attentäter Stephan B. festgenommen worden war.
Die vermeintliche Sicherheit, dass ein solcher Terrorakt nicht in Sachsen-Anhalt stattfinden würde, war von einem Moment auf den anderen verschwunden. Es wurde wieder einmal deutlich: Terror kann uns überall und zu jeder Zeit erreichen. Er ist eine Bedrohung für unsere ganze Gesellschaft; gleichzeitig sind wir aufgefordert, ihn aktiv zu bekämpfen, gerade wenn es darum geht, den geistigen Nährboden einer solchen Ideologie auszutrocknen.
Aus meiner Sicht hat der Herr Ministerpräsident bei einer Gedenkveranstaltung am vergangenen Freitag aus Anlass des ersten Jahrestages sehr passende Worte gefunden, als es um die derzeitige Situation ging. Er sprach davon, dass die Grundlage unserer Zivilisation brüchig sei und man die schrecklichen Taten des 9. Oktober 2019 weder verharmlosen noch relativieren könne. Es ist nicht hoch genug einzuschätzen, dass es am Freitag nicht nur die offiziellen Gedenkveranstaltungen gab, sondern dass auch viele Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Aktionen und nicht nur in Halle (Saale) ein Zeichen gegen Antisemitismus und Menschenfeindlichkeit setzten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei Menschen wurden ermordet, viele weitere wurden an Körper und/oder Seele verletzt, weil ein Mensch auf der Grundlage einer menschenverachtenden Ideologie pure Mordlust entwickelte. Sein eigentliches Ziel, die Hallenser Synagoge bzw. ihre Besucher, ist am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, dem Versöhnungstag, durch Glück, durch Gottes Wille, aufgrund der guten Arbeit eines Tischlermeisters oder der Mischung aus all diesen Faktoren einer noch größeren Katastrophe entgangen.
An dieser Stelle auch im Namen meiner Fraktion den Hinterbliebenen unser tiefstes Mitgefühl und Beileid und den an Körper und/oder Seele Verletzten die besten Wünsche für eine baldige und vor allem vollständige Genesung!
Die Aufarbeitung der Ereignisse, nicht nur im polizeilichen und juristischen Sinne, hat praktisch unmittelbar nach diesem Tag begonnen. Derzeit wird hier in Magdeburg dem vermutlichen Täter der Prozess gemacht. Bereits mit dem Beschluss „Halle mahnt“ als erste politische Reaktion des Landtages haben wir mit der politischen Aufarbeitung begonnen. Sie wird auch im Rahmen der Arbeit des 19. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses fortgeführt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aber was versteht man eigentlich unter Antisemitismus? - Ich zitiere eine Definition der International Holocaust Remembrance Alliance:
„Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nichtjüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen. Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.“
Dabei sind die Erscheinungsformen des Antisemitismus vor allem in drei Hauptkategorien einzuordnen: der historische Antisemitismus, in dem sich vor allem das rechtsextremistische Lager bedient, die Formulierung „Nichts gegen Juden, aber gegen Israel“, die wir vor allem in linksextremistischen Kreisen finden, und natürlich auch die antijüdischen Einstellungen in muslimischen Ländern. Nach unterschiedlichen Studien ist davon auszugehen, dass bei rund einem Viertel der Gesamtbevölkerung Deutschlands antisemitische
Einstellungen unterschiedlicher Ausprägung vorhanden sind. Das, meine Damen und Herren, macht deutlich, dass Antisemitismus kein Problem einzelner Berufs- oder Gesellschaftsgruppen ist, sondern eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung.
Leider muss ich einige Aussagen zitieren, die man so immer wieder finden kann, die aber aus meiner Sicht deutlich machen, vor welchen Herausforderungen wir bei der Bekämpfung des Antisemitismus stehen: „Ein Palästina vom Fluss bis ans Meer“, „Ich habe nichts gegen Juden, aber …“, „Sogar die UNO verurteilt Israel“, „Die Israelis sind die Nazis von heute“ oder „Heuschrecken und Rothschilds beherrschen die Welt“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vertreter einer auch hier im Landtag vertretenen Partei sprechen davon, dass wir eine 180-Grad-Wende in der Erinnerungskultur brauchen, oder davon,
dass die Zeit der NS-Diktatur „ein Fliegenschiss in der deutschen Geschichte“ sei. - Ich sage dazu klar Nein. Was wir brauchen, ist auch weiterhin eine lebendige Erinnerungskultur, die einerseits an die unvorstellbare Dimension des industriellen Mordapparates der NS-Diktatur erinnert, dem nicht nur Menschen jüdischen Glaubens, sondern auch viele andere Menschen zum Opfer fielen, und andererseits deutlich macht, dass jeder heute hier selbst seinen Beitrag dazu leisten muss und kann, damit so etwas nie wieder passiert.
Wir brauchen zum Beispiel Lesungen mit der Autorin Andrea von Treuenfeld, die ihr neuestes Buch „Leben mit Auschwitz: Momente der Geschichte und Erfahrungen der Dritten Generation“ in der vergangenen Woche hier in Magdeburg vorgestellt hat, eine Kooperationsveranstaltung der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt, der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Arbeitsgemeinschaft Magdeburg der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, oder die Aktivitäten der Aktion Sühnezeichen, die von Lothar Kreyssig gegründet worden ist, der lange in Magdeburg gelebt hat und nach dem nicht nur eine Straße in der Nähe des Domplatzes benannt ist, sondern der auch Namenspatron für den Lothar-Kreyssig-Friedenspreis ist, der hier alle zwei Jahre von der gleichnamigen Stiftung verliehen wird.
Erinnern möchte ich auch an die StolpersteinAktion, die in Sachsen-Anhalt und europaweit an die Menschen erinnert, die während der NSDiktatur verfolgt und umgebracht worden sind.
Wir brauchen aber vor allem auch Initiativen für ein lebendiges jüdisches Leben und die Präsentation dessen in der Öffentlichkeit. Beispielhaft genannt seien hier nur die am 25. Oktober beginnenden Tage der jüdischen Kultur und Geschichte in Magdeburg oder die Aktivitäten des Vereins für christlich-jüdische Zusammenarbeit oder des Fördervereins „Neue Synagoge Magdeburg“ unter Führung der Superintendentin a. D. Waltraut Zachhuber und des ehemaligen Landtagspräsidenten Dieter Steinecke. Es sei daran erinnert, dass das Land den Neubau der Magdeburger Synagoge finanziell maßgeblich unterstützt.
Das Land hat reagiert und das Landeskabinett hat das Landesprogramm für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus beschlossen. Auf den 59 Seiten des Programms finden sich nicht nur Istanalysen, sondern auch Vorschläge dafür, was unternommen werden kann. Dabei hat der Ansprechpartner für jüdisches Leben in Sachsen-Anhalt und gegen Antisemitismus, Dr. Schneiß, bei der Erstellung auch Dritte einbezogen, zum Beispiel den Landesverband der jüdischen Gemeinden Sachsen-Anhalts oder den
Beirat des Landesprogramms für Demokratie und Vielfalt. Jetzt gilt es, dieses Papier mit Leben zu erfüllen.
Unmittelbar nach dem Anschlag wurden die Schutzmaßnahmen für jüdische Einrichtungen durch die Landespolizei verstärkt. Basis waren entsprechende Gefährdungsanalysen. Die Maßnahmen wurden vor Ort mit den jüdischen Gemeinden abgestimmt. Im Doppelhaushalt 2020/ 2021 haben wir als Haushaltsgesetzgeber für entsprechende Maßnahmen im Jahr 2020
890 000 € und für 2021 rund 1,5 Millionen € bereitgestellt. Zusätzlich wurden kurzfristig notwendige Sicherungsmaßnahmen aus dem laufenden Haushalt des Ministeriums für Inneres und Sport finanziert.
Ebenso wurde zwischen den jüdischen Gemeinden und dem Land Sachsen-Anhalt eine Zusatzvereinbarung zu baulichen und technischen Sicherungsmaßnahmen, zum Thema Wachpersonal abgeschlossen. Als Landtag sind wir gefordert, eine Ergänzung zum Staatsvertrag zu beraten mit dem Ziel, dass die entsprechenden finanziellen Beziehungen auch für die Jahre 2022 bis 2026 gesichert werden.
Neben der Polizei kommt auch dem Verfassungsschutz eine besondere Bedeutung bei der Aufdeckung und Bekämpfung extremistischer und antisemitischer Tendenzen zu. Eine entsprechende personelle Aufstockung ist auf den Weg gebracht. Hier bedarf es natürlich einer offensiven Öffentlichkeitsarbeit, damit dieses Wissen auch zu einer entsprechenden Öffentlichkeitswirksamkeit führt.
Wir unterstützen im Übrigen als Fraktion ausdrücklich Bestrebungen, Straftaten, die aus antisemitischen und rassistischen Gründen erfolgen, noch konsequenter als bisher verfolgen zu können. Der Kampf gegen Hasskommentare im Netz ist dabei ein wichtiger Punkt. Auch die Staatsanwaltschaften spielen hier eine große Rolle.
Die Landeszentrale für politische Bildung hat in der vergangenen Woche ihre Landesdemokratiekonferenz unter dem Titel „Ein Jahr nach dem Attentat in Halle - Gemeinsam gegen Antisemitismus und Rassismus“ durchgeführt. Nicht nur, aber auch mit der Finanzierung von Gedenkstättenfahrten leistet sie einen wichtigen Beitrag zur Erinnerungskultur.
Natürlich machen die aktuellen Meldungen dieser Woche Sorgen. Antisemitisches Gedankengut hat in staatlichen Institutionen, insbesondere in Sicherheitsbehörden, absolut nichts zu suchen. Es bedarf einer nachhaltigen Aufklärung und gleichzeitig dürfen wir die Angehörigen der Polizei nicht unter einen Generalverdacht stellen.
Prävention und Aufklärung sind unverzichtbare Bestandteile eines Gesamtkonzeptes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir alle, also der Landtag, die Landesregierung sowie die unterschiedlichsten Akteure, sind gefragt, um deutlich zu machen, dass wir gemeinsam gegen Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit agieren. Wir feiern im nächsten Jahr 1 700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland. Sorgen wir dafür, dass wir dieses Jubiläum als Ausdruck dessen feiern können, dass Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens ein selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft sind und sie sich hier sicher fühlen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus Erinnerung erwächst Verantwortung. Lassen Sie uns diese Verantwortung gemeinsam wahrnehmen und entsprechend handeln. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege Gallert, ich weiß nicht, ob ich mir als einfaches Mitglied dieses Land
tages anmaßen darf, außenpolitische Äußerungen anderer Staatsoberhäupter zu kritisieren. Man muss aber schon feststellen, dass seine Plakataktionen und die Darstellung deutlich antisemitische Züge gezeigt haben. Diese sind dann merkwürdigerweise verschwunden, kurz bevor Benjamin Netanjahu Ungarn besucht hat. Er muss sich tatsächlich gut überlegen, mit welchen Feuern, mit welchen Vorurteilen er spielt. Es ist tatsächlich so: Wenn jemand von einer jüdischen Weltverschwörung spricht, dann sind das durchaus antisemitische Motive, ja.
Eigentlich bedarf diese Frage keiner Antwort. Ich möchte es aber noch einmal ganz deutlich machen: Wenn jemand eine Straftat begeht, dann ist diese Straftat natürlich unabhängig davon, welcher Religionsgemeinschaft er angehört, zu verfolgen und zu bestrafen. Eine Religion oder eine Ideologie können und dürfen in Deutschland kein Grund dafür sein, von einer Strafverfolgung abzusehen. Das passiert in Deutschland auch nicht.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Die Menschen in unserem Land haben die Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie vor erhebliche Herausforderungen gestellt.
Insbesondere die Kinder und Jugendlichen waren und sind betroffen, aber genauso ihre Familien, angefangen bei der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen, wobei eine Notbetreuung für den gesamten Zeitraum sichergestellt war, über die Schließung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen bis hin zu mangelnden Freizeitangeboten, weil zum Beispiel Sportvereine ihren Betrieb weitestgehend einstellten.
Es gab aber auch die Herausforderung, den Familienalltag neu zu gestalten. Auch die Eltern mussten neue Strategien entwickeln. Dabei waren beileibe nicht alle im Homeoffice, sondern viele gingen ganz normal zur Arbeit.
Es galt also häufig nicht nur, den Dreiklang aus Homeoffice, Homeschooling und Homecooking zu bewältigen, sondern häufig stellte sich auch die Frage, was mache ich mit dem Kind, während ich zur Arbeit muss, wenn vielleicht die Urlaubstage und die anderen Möglichkeiten ausgeschöpft waren.
Dabei waren und sind die Rahmenbedingungen für die Kinder und Jugendlichen in unseren Familien in Sachsen-Anhalt sehr unterschiedlich. Es ist etwas anderes, ob eine Familie ausreichend technische Ausstattung und auch die Fähigkeit hat, damit richtig umzugehen, oder ob es nur ein oder vielleicht gar kein internetfähiges Endgerät in einer Familie gibt.
Auch die Notwendigkeit des körperlichen Ausgleichs bzw. des Bewegungsdrangs lässt sich in einer Familie mit eigenem Garten oder Grundstück ganz anders gestalten als in einer vielleicht beengten Wohnung mitten in der Stadt, gerade wenn die Spielplätze auch noch gesperrt sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir könnten jetzt trefflich streiten, ob alle Maßnahmen, die zur Eindämmung der Pandemie ergriffen worden sind, richtig waren. Dabei dürfen wir aber die damaligen Entscheidungen nicht mit unserem heutigen Wissen beurteilen, sondern müssen immer beachten, was der Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung war, getreu dem Motto: Im Nachgang ist man immer schlauer.
Insgesamt darf man feststellen, dass durch das Land Sachsen-Anhalt bzw. durch die Landesregierung unter Führung des Ministerpräsidenten Dr. Reiner Haseloff die getroffenen Entscheidungen im Sinne des gesundheitlichen Bevölkerungsschutzes richtig und verhältnismäßig waren.
Daher möchte ich für meine Fraktion ausdrücklich feststellen, dass es bei dem durchaus nachvollziehbaren Wunsch nach bundesweit einheitlichen Regelungen richtig war, die im Verhältnis niedrigen Infektionszahlen in unserem Bundesland bezüglich der Gestaltung der Maßnahmen zu berücksichtigen.
Vonseiten des Bundes und des Landes wurden unterschiedliche Maßnahmen ergriffen, um Kinder und Jugendliche und deren Familien zu unterstützen. Da wir das schon mehrfach thematisiert haben, verzichte ich auf eine Aufzählung.
Wichtig ist aber - getreu dem Motto: besser miteinander als übereinander zu reden -, dass die Betroffenen selbst zu Wort kommen. In diesem Sinne haben wir den Ursprungsantrag im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration auch diskutiert und als Koalition eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die wir heute abschließend beraten wollen.
Ja, wir möchten dieses Fachgespräch durchführen, damit auch Kinder und Jugendliche zu Wort kommen, um ihre ganz persönlichen Erfahrungen zu schildern, ebenso aber auch die freien Träger der Jugendhilfe, die Kommunen oder die Interessenvertreter der Kinder und Jugendlichen wie der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt, um uns ihre Sicht der Dinge darzustellen.
Wir müssen gemeinsam lernen und Lösungen finden, um im Fall der Fälle effektiver und effizienter mit einer solchen Lage umzugehen. Ich bitte um eine Beschlussfassung im Sinne der heute zu behandelnden Vorlage.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die stationären Pflegeeinrichtungen waren und sind in der aktuellen Situation besonders gefordert. Das betrifft sowohl die Bewohnerinnen und Bewohner als auch die dort Beschäftigten, aber selbstverständlich auch die Angehörigen. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind aufgrund ihrer Altersstruktur und ihrer häufigen Vorerkrankungen aktuell besonders gefährdet. Auch die Sterblichkeit im Falle einer Infektion mit dem Covid-19-Virus ist besonders hoch. Das heißt, es sind besondere Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen notwendig.
Was passiert, wenn es zu einem entsprechenden Ausbruch kommt, hat aus meiner Sicht sehr eindrucksvoll die Dokumentation „Ich weiß nicht mal, wie er starb“ gezeigt, die am Montag in der ARD zur sehen war. Sie schildert die Situation in einem Pflegeheim in Wolfsburg, in dem es zu einem Ausbruch kam, wo 47 Bewohnerinnen und Bewohner verstarben und sich auch Beschäftigte infizierten. Es kam aber nicht nur diese Personengruppe zu Wort, sondern auch die Angehörigen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, was es bedeutet, wenn man seine geliebten Verwandten zum Geburtstag nicht sehen kann und die Enkel und Urenkel nur per Telefon gratulieren können.
Das anfängliche Besuchsverbot war sicherlich ein harter, aber doch notwendiger Schritt. Die Beschäftigten standen dabei vor der großen Herausforderung, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und die Bewohnerinnen und Bewohner sowie sich selbst zu schützen und gleichzeitig Angebote zu unterbreiten, damit die Vereinsamung und der Wegfall sozialer Kontakte nicht zu erheblichen negativen Folgewirkungen führen. Auch mussten Angehörige informiert und gegebenenfalls beruhigt werden; nicht immer gab es dabei Verständnis für die Situation.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vereinzelt musste man zur Kenntnis nehmen, dass es in Einrichtungen zu einer Form von Ausgangssperren gekommen sein soll. Ein solches Vorgehen darf natürlich nicht einfach passieren, sondern muss entsprechend begründet sein; denn es besteht die erhebliche Gefahr, dass die Folgen der sozialen Isolation oder fehlende Therapiemöglichkeiten zu dauerhaften negativen Folgen führen. Darüber hinaus sind auch Sensibilität von allen Beteiligten und vor allem Kommunikation gefragt, um Missverständnisse zu vermeiden und gleichzeitig gegenseitiges Verständnis zu fördern.
In diesem Plenarsaal fand am Donnerstag in der letzten Woche eine Sitzung des Petitionsausschusses statt. Dort wurde eine Petition behandelt, bei der eine Angehörige genau dieses Thema aus persönlicher Betroffenheit angesprochen hat, da sie ihren Mann, der in einer stationären Pflegeeinrichtung war, nicht besuchen durfte.
Wir haben als Koalition unsere ursprüngliche Beschlussempfehlung um den Punkt 5 erweitert, in dem wir die Heimleitung auffordern, die entsprechenden Heimbeiräte bei der Umsetzung der Maßnahmen der Eindämmungsverordnung einzubeziehen. Eine solche Einbeziehung wird sicherlich dazu beitragen, dass von allen Betroffenen eine höhere Akzeptanz der Maßnahmen erfolgt.
Natürlich lief in diesem Bereich nicht alles perfekt, und die auftauchenden Probleme, insbesondere bei der Versorgung der Einrichtungen mit persönlicher Schutzausrüstung sowie Desinfektionsmitteln, konnten nicht zu jeder Zeit sofort gelöst werden. Hier haben aber alle Beteiligten dazugelernt, und ich darf sagen: Die Situation hat sich vielleicht nicht entspannt, aber wir sind zumindest besser vorbereitet.
Wir stehen kurz vor der Grippesaison. Wir stellen fest: Die Zahlen steigen. Aber, ich denke, gemeinsam können wir es schaffen, die Herausforderung zu bewältigen.
Noch ein Schlusssatz. Denken wir nicht nur an diejenigen, die in den Heimen sind, sondern denken wir auch an diejenigen, die zu Hause gepflegt werden, denken wir an die ambulanten Pflege
dienste und die pflegenden Angehörigen - auch sie stehen vor schweren Zeiten und haben bereits schwere Zeiten hinter sich. Sie dürfen wir bei unseren politischen Aktionen an dieser Stelle nicht vergessen.
Ja.
Herr Farle, ich habe es vorhin bei einem anderen Redebeitrag deutlich gemacht. Entscheidungen, die damals getroffen worden sind, können wir reflektieren, aber wir müssen bei der Beurteilung immer vom damaligen Erkenntnisstand und nicht vom heutigen Kenntnisstand ausgehen. Alle Maßnahmen, die zurzeit ergriffen werden, haben doch ein großes Ziel: den zweiten Lockdown zu verhindern und durch gezielte Maßnahmen diejenigen zu schützen, die den größten Schutz brauchen.
Wenn wir uns das Geschehen in anderen europäischen Ländern ansehen, stellen wir fest, dass besonders die Alten- und Pflegeeinrichtungen in den Hotspots bei entsprechenden Ausbrüchen geschützt werden müssen. Das ist beispielsweise eine Erkenntnis aus einem Land, das Sie immer
sehr loben im Zusammenhang mit der Pandemie: Auch Schweden hat das zur Kenntnis genommen.
Von daher ist vielleicht nicht alles richtig gewesen, was wir und andere politische Verantwortliche an dieser Stelle getan haben. Aber in der Abwägung auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes war es grundsätzlich verhältnismäßig und der richtige Schritt.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration im Rahmen der Sitzung am 2. September umfänglich mit kinder- und jugendpolitischen Themen auseinandergesetzt. Dazu gehörte auch der siebente Kinder- und Jugendbericht der Landesregierung.
Nicht zu Unrecht wird im vorliegenden Ursprungsantrag von den Antragstellern die verspätete Vorlage kritisiert. Das haben übrigens praktisch alle Fraktionen getan, die sich damals zu Wort gemeldet haben. Kritisch wurde auch reflektiert, dass das sehr umfangreiche Papier - wenn man die Anlagen rausrechnet mit rund 350 Seiten - nicht über eine kompakte Zusammenfassung verfügte.
Auf einige Kernaussagen des Kinder- und Jugendberichts sind Sie, Frau Heiß, hier sowohl in Ihrer Rede als auch im Antrag eingegangen. Im Ausschuss wurden diese und weitere diskutiert, genauso, dass sich der Inhalt grundsätzlich im Jugendpolitischen Programm des Landes Sachsen-Anhalt wiederfinden soll, welches derzeit erarbeitet wird; es klang schon an. Man kann jetzt beklagen, dass mal wieder alles zu spät ist. Und von dieser Möglichkeit haben Sie sowohl in Ihrem Antrag als auch in Ihrem Vortrag ausreichend Gebrauch gemacht.
Was Sie aber jetzt machen, meine sehr geehrten Damen und Herren der LINKEN, das ist schon nicht einmal mehr ein ambitionierter Zeitplan, sondern es ist einfach unrealistisch. Und das wissen Sie auch.
Auch wenn Sie von einem Dialog mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfe sprechen, fordern Sie nicht weniger als einen massiven Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung, indem Sie verbindliche Personalschlüssel für die Jugendämter vorschreiben wollen. Ja, die Jugendämter in unserem Land sind unterschiedlich aufgestellt, was die Ressourcen betrifft. Das hat nicht zuletzt die Große Anfrage gezeigt, über die wir hier auch schon debattiert haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allgemein sieht der Antragstext so aus, als ob der Forderungskatalog der freien Träger der Jugendhilfe Basis für diesen war. Das ist sicherlich ein Verfahren, das aus deren Sicht und auch aus der Sicht der Antragsteller nicht zu beanstanden ist.
Aber es ist halt ein Unterschied, ob Sie in der Opposition sind oder Regierungsverantwortung tragen. Denn wir sind nicht in der Lage, einfach immer neue finanzielle Forderungen aufzustellen. Wir als regierungstragende Fraktionen stehen in dieser Hinsicht vor der Herausforderung, die Bedarfe an die begrenzten finanziellen Möglichkeiten anzupassen.
In diesem Sinne haben wir als regierungstragende Fraktionen einen Alternativantrag vorgelegt, der den ganzen Sachverhalt auf eine realistische Ebene hebt. Dabei geht es um die Frage der Kinderarmut, die im Regelfall Familienarmut ist. In diesem Sinne sind für uns als CDU-Landtagsfraktion eine erfolgreiche Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik und damit der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen die besten Mittel zur Armutsbekämpfung, wobei man sich darüber streiten könnte, was man eigentlich als Armut in unserem Land definiert.
Wir wollen die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen stärken. An dieser Stelle möchte ich die Kommunen ausdrücklich ermuntern, die Chancen des § 80 KVG - Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen - noch stärker zu nutzen. Das Programm „Jugend und Kommune“ wurde hier schon mehrfach angesprochen.
Neben der Versorgung mit ausreichender Bandbreite für Internetanwendungen und der Verfügbarkeit von internetfähigen Endgeräten ist vor allem die Mobilität ein Thema für viele junge Menschen in unserem Bundesland.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind aber genauso realistisch, dass viele der angesprochenen Themen und noch viele weitere, zum Beispiel die in der vergangenen Woche gefassten Beschlüsse des Kinder- und Jugendrings, Teile einer inhaltlichen Ausrichtung der CDU-Alleinregierung im kommenden Jahr sein werden oder gegebenenfalls Teil eines Koalitionsvertrages.
In diesem Sinne bitte ich für heute um die Beschlussfassung zum vorliegenden Alternativantrag.
Natürlich werde ich diese Frage beantworten.
Wenn wir als Land Standards festlegen, ist das natürlich immer ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Dabei müssen wir darüber reden, wie wir gemäß der Konnexität auch entsprechend finanzielle Mittel übertragen. Das ist ein altes Thema. Das jetzt aber kurz vor dem Ende zu bringen und einfach so einzugreifen - - Sie haben doch vorhin in einem Redebeitrag gehört, wie die kommunalen Spitzenverbände darüber denken. So etwas auf den Weg zu bringen, ohne es vorher auch einmal mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert zu haben, halte ich für nicht gerechtfertigt.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs haben wir deutlich gemacht, worum es uns als einbringende Fraktionen geht. Unser klares Ziel war es, in der aktuellen Lage möglichst schnell Rechtssicherheit für die Kommunen und für die Mitglieder der kommunalen Gremien zu schaffen.
Ich verzichte darauf, noch einmal auf die Erlasslage des Ministeriums für Inneres und Sport einzugehen, die derzeit die Regelungen beinhalten, die sicherstellen, dass die Kommunen rechtssicher und der aktuellen Lage angepasst Entscheidungen treffen können.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Rechtsgrundlagen geschaffen, die in außergewöhnlichen Notsituationen die kommunale Handlungsfähigkeit und damit die kommunale Selbstverwaltung sichern sollen.
Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Beschluss, der im Rahmen einer Videokonferenz von einem Ortschaftsrat, einem Stadtrat oder einem Kreistag gefasst wird, ist immer noch demokratischer als eine alleinige Beschlussfassung durch die Hauptverwaltungsbeamtin oder den Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen einer Eilentscheidung.
Also wurden Regelungen aufgenommen, die besagen, in welchem Umfang digitale Sitzungsformate genutzt werden können, welche Formen der Abstimmung es geben kann und was bei den entsprechenden Gremiensitzungen auf die Tagesordnung genommen werden soll.
Gleichzeitig ist auch der Grundsatz der Öffentlichkeit der Sitzung so weit wie nur irgendwie möglich zu wahren. Das gilt, wie bereits gesagt, in ungewöhnlichen Lagen. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, so wie hier im Landtag gehören eine lebendige Debatte und der Austausch
von Argumenten zum Kernwesen demokratischer Institutionen auch auf kommunaler Ebene.
Von den kommunalen Spitzenverbänden wurde darauf hingewiesen, dass es im Gesetz zu einigen Doppelformulierungen kommt, da sich entsprechende Regelungen bereits an anderer Stelle im Gesetz finden lassen. Wir haben uns als Koalitionspartner bewusst dafür entschieden, so ausführlich zu formulieren, um im Fall der Fälle schnell auf einen Blick ohne zusätzliche Verweise den Ratsuchenden die notwendigen Informationen umfassend darzustellen.