Protokoll der Sitzung vom 21.11.2018

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich eröffne hiermit die 59. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

- Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sie machen es mir wirklich nicht leicht. Bei jeder Eröffnung verlangen Sie danach, dass ich die Glocke verwende. Ich bitte Sie, jetzt Ihre Plätze einzunehmen, damit wir zügig beginnen können.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie auf das Herzlichste zu unserer heutigen 59. Sitzung und ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Es gibt folgende Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung: Am ersten Sitzungstag ist Herr Minister Robra aufgrund der Teilnahme an der Kuratoriumssitzung der NordLB-Kulturstiftung in Hannover ganztägig abwesend, Frau Ministerin Grimm-Benne aufgrund der Teilnahme an der Betriebsrätekonferenz in Magdeburg, Herr Minister Webel aufgrund der Teilnahme an der Verleihung des vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr ausgelobten Preises „Bauwerk des Jahres 2017“ und - -

(Unruhe)

- Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob es Sie nicht interessiert, wer von der Landesregierung anwesend ist. Ich bitte Sie, etwas ruhiger zu sein, nicht dass nachher die Frage kommt, wo denn der Minister oder die Ministerin ist.

Herr Minister Webel nimmt darüber hinaus an einem Unternehmerstammtisch in Eisleben teil. Herr Minister Stahlknecht wird aufgrund der Teilnahme an der Preisverleihung zum Ideenwettbewerb der Feuerwehrkampagne ab 17 Uhr abwesend sein.

Herr Minister Prof. Dr. Willingmann ist am ersten und zweiten Sitzungstag aufgrund der Teilnahme an einer Delegationsreise nach China entschuldigt.

Am zweiten Sitzungstag ist Herr Minister Stahlknecht aufgrund der Teilnahme an der Regionalkonferenz der CDU Deutschlands in Halle ab 16 Uhr abwesend.

Am dritten Sitzungstag ist Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff aufgrund der Teilnahme an

der 972. Sitzung des Bundesrates, an der auch Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert und Herr Prof. Dr. Willingmann teilnehmen, und an der Regionalkonferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder in Berlin, an der auch Herr Staatsminister Robra ganztägig teilnehmen wird, abwesend.

Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 28. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor. Die Fraktion DIE LINKE hat fristgemäß ein Thema zur Aktuellen Debatte eingereicht, das unter Punkt 31 in die Tagesordnung aufgenommen wurde und gemäß der Übereinkunft im Ältestenrat am Donnerstag als dritter Punkt behandelt werden wird. Gibt es weitere Bemerkungen oder Anträge? - Mir ist bekannt gemacht worden, dass der TOP 27 vorgezogen wird. Hierzu liegt mir noch kein Antrag vor. Kann das so bestätigt werden?

(Zuruf von Siegfried Borgwardt, CDU)

- Herr Fraktionsvorsitzender Borgwardt, bitte.

Frau Präsidentin, das stimmt. Das ist der Abwahlantrag gegen die Ministerin Anne-Marie Keding. Diesen wollen wir am Donnerstag nach der Mittagspause behandeln.

Okay. Das gilt also für den morgigen Tag. Am Donnerstag soll der TOP 27 vorgezogen werden und nach dem TOP 14 behandelt werden. Ist das so korrekt?

Er soll vorgezogen werden, aber vor den TOP 14, gleich nach der Mittagspause.

Okay. Also gleich als erster Punkt nach der Mittagspause. - Gibt es weitere Anträge oder Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Dann würde ich über die heutige Tagesordnung abstimmen lassen. Wer mit der so geänderten Tagesordnung einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist der so geänderten Tagesordnung mehrheitlich zugestimmt worden. - Vielen Dank.

Zum zeitlichen Ablauf der 28. Sitzungsperiode. Die morgige 60. Sitzung des Landtages beginnt um 9 Uhr.

Wir steigen ein in den

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Polizeistrukturreform

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/3246

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/3583

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/3624

(Erste Beratung in der 53. Sitzung des Landtages am 30.08.2018)

Berichterstatter hierzu ist der Abg. Herr Kohl. Sie haben das Wort, bitte.

Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Polizeistrukturreform überwies der Landtag in der 53. Sitzung am 30. August 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Das Ziel des Gesetzentwurfes der Landesregierung ist die Schaffung zukunftsfähiger polizeilicher Organisationsstrukturen, welche eine effektive und effiziente Aufgabenerfüllung ermöglichen sollen. Hierzu ist es vorgesehen, an die Stelle der bisherigen drei Polizeidirektionen vier Polizeiinspektionen in Anlehnung an die Landgerichtsbezirke treten zu lassen. Außerdem soll eine landesweit zuständige Polizeibehörde in Form einer zusätzlichen Inspektion - Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt - geschaffen werden, in der das Technische Polizeiamt und die Bereitschaftspolizei aufgehen. Ferner soll sie die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben wahrnehmen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 26. Sitzung am 13. September 2018 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, in der darauffolgenden Sitzung eine Anhörung durchzuführen.

Einer Bitte des Ausschusses folgend, übersandte das Ministerium für Inneres und Sport die vollständigen Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren der Landesregierung.

Die öffentliche Anhörung fand im Rahmen der 27. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 11. Oktober 2018 statt. Hierzu waren neben dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen die Gewerkschaft der Polizei, deren Bezirksgruppe beim Technischen Polizeiamt, der Bund Deutscher Kriminalbeamter sowie die Deutsche Polizeigewerkschaft geladen.

Um ein zügiges Beratungsverfahren und das von der Landesregierung avisierte Inkrafttreten zum 1. Januar 2019 zu ermöglichen, wurde in der betreffenden Sitzung auch eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet. Hierzu machte sich der Ausschuss für Inneres und Sport die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs-

und Beratungsdienstes zu eigen; er empfahl mit 7 : 2 : 3 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes in geänderter Fassung.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 41. Sitzung am 22. Oktober 2018 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Nach erfolgter Beratung schloss er sich dieser mit 5 : 2 : 2 Stimmen an.

Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 29. Sitzung am 8. November 2018 mit dem Gesetzentwurf. Nachdem alle Fragen der Abgeordneten beantwortet worden waren, bestätigte der Ausschuss ohne weitere Änderungen die vom mitberatenden Ausschuss unterstützte vorläufige Beschlussempfehlung. Im Ergebnis der Beratung empfiehlt der Ausschuss mit 7 : 3 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfes der Landesregierung in geänderter Fassung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu der Ihnen in der Drs. 7/3583 vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Abg. Kohl. - Bevor wir in eine Debatte mit drei Minuten Redezeit je Fraktion einsteigen, hat Herr Minister Stahlknecht das Wort. Sie haben das Wort, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes schaffen Sie die Voraussetzungen dafür, dass die aufbauorganisatorischen Schritte für die neue Polizeistruktur umgesetzt werden können. Wir werden mit dem heutigen Beschluss über diesen Gesetzentwurf eine hochmoderne Polizeistruktur schaffen, die lange Zeit halten wird und die von anderen Ländern genau angeguckt worden ist, weil es eine Struktur aus einem Guss ist.

Ich darf in Erinnerung rufen, dass wir als einen der ersten Schritte die Regionalbereichsbeamten eingeführt haben, sodass wir in jeder Gemeinde, in jeder Stadt und in jeder Ortschaft Ansprech

partner haben, die Polizei dort sichtbar ist und die Polizei als „dein Freund und Helfer“ empfunden wird. Mir sagen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister: Herr Stahlknecht, wenn es diese Regionalbereichsbeamten nicht gäbe, dann müsste man sie jetzt erfinden.

Wir haben dem in Abstimmung mit dem Koalitionspartner und auch in Gesprächen mit Rüdiger Erben vorangestellt, dass wir in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Revier beibehalten. Das haben wir getan.

Wir haben dort aber das FunkstreifenwagenManagement an die Voraussetzungen der Technik des 21. Jahrhunderts angepasst, indem wir in bestimmten Bereichen im Land - man muss es sich vorstellen wie kleine Bierdeckel, die über diese Landkarte gelegt werden - Fahrzeuge fahren lassen, die GPS-gesteuert sind, sodass man in den Lagezentren genau erkennen kann, an welcher Stelle welches Fahrzeug ist. Damit sind wir in der Lage - das ist zumindest bei Blaulichtfahrten statistisch erwiesen -, in weniger als 20 Minuten an jedem Tatort oder Einsatzort zu sein. Diese Zeiten werden dann, wenn wir mehr Polizeibeamte bekommen werden, noch besser werden.

Wir haben darüber hinaus in Absprache und in Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft, mit den Staatsanwaltschaften und den Landgerichten gesagt, dass in jedem Landgerichtsbezirk eine Polizeiinspektion sein soll. In dem Landgerichts- und Staatsanwaltschaftsbezirk Dessau wird es die Inspektion Dessau geben. Das Gleiche gilt für Halle. In Magdeburg gibt es eine Änderung, weil wir uns dort auf den Landgerichtsbezirk Magdeburg konzentrieren. Die Altmark wird insoweit gestärkt, als Stendal als einer der Landgerichts- und Staatsanwaltschaftsbezirke eine eigene Polizeiinspektion erhalten wird.

Ich habe immer gesagt, in einem Land mit 2,3 Millionen Einwohnern ist es nicht nachvollziehbar, warum in drei Direktionen immer die gleiche Verwaltung als Overhead vorgehalten werden muss. Insofern haben wir gewisse Bereiche aus den zukünftigen Inspektionen herausgenommen und sie in einer Polizeiinspektion Zentrale Dienste als einem zentralen Verwaltungsamt konzentriert, zu dem dann auch die Wasserschutzpolizei, das Technische Polizeiamt und die Bereitschaftspolizei gehören werden. Damit haben wir Aufgaben gebündelt.

Wenn man dann voraussetzt, dass wir bis zum Jahr 2020 oder 2021 6 500 oder 6 400 Polizeibeamtinnen und -beamte haben werden und dass das perspektivische Ziel darin besteht, im Jahr 2026 7 000 Polizeibeamte zu haben, dann haben wir eine hochmoderne, eine bürgernahe

und der Technik des 21. Jahrhunderts angepasste bürgerfreundliche Polizei.

Wir haben in diesen Jahren zusätzlich mehr als 100 Millionen € allein in die Sachausstattung der Polizei gesteckt. Wir bauen hier gemeinsam mit dem Finanzminister eine große Liegenschaft neu, sodass wir, denke ich, nach nunmehr sechs Jahren - da fing das an - gemeinsam sagen können, dass wir für die Polizei viel getan haben.