Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Nehmen Sie bitte alle Ihre Plätze ein. Ich habe heute schon fünf Minuten hinzugegeben. Aber ich denke, wir sollten jetzt beginnen.

(Unruhe)

- Ich weiß nicht, was Sie daran nicht verstehen, wenn ich sage, wir möchten beginnen. Wenn ich das sage, dann würde ich auch darum bitten, dass der Geräuschpegel herabgesetzt wird, damit jeder die Gelegenheit bekommt, zuzuhören. - Vielen Dank.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 33. Sitzung des Landtages von SachsenAnhalt der siebenten Wahlperiode. Dazu möchte ich Sie, verehrte Anwesende, auf das Herzlichste begrüßen.

Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hohen Hauses fest.

Sehr geehrte Damen und Herren! Uns hat die traurige Nachricht erreicht, dass am 20. August 2017 das ehemalige Mitglied des Landtages Herr Milad El-Khalil im Alter von 68 Jahren verstorben ist.

Herr Milad El-Khalil war Mitglied des Landtages der vierten Wahlperiode. Er gehörte der Fraktion der CDU an und war unter anderem Vorsitzender des Unterausschusses Olympische Spiele und Paralympics. Er war ebenfalls als Mitglied in dem Ausschuss für Kultur und Medien sowie in dem Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport tätig.

Weiterhin hat uns die traurige Nachricht erreicht, dass am 14. September 2017 das ehemalige Mitglied des Landtages Frau Petra Wernicke im Alter von 64 Jahren verstorben ist.

Frau Petra Wernicke war von der ersten bis zur fünften Wahlperiode Mitglied des Landtages. Sie war somit eine der Abgeordneten, die sich in den Jahren nach der friedlichen Revolution um den Aufbau unseres Landes verdient gemacht haben. Sie gehörte der Fraktion der CDU an, in der sie in den ersten beiden Wahlperioden als stellvertretende Fraktionsvorsitzende wirkte.

Sie war ebenfalls unter anderem als Mitglied im Geschäftsordnungsausschuss, in den Ausschüssen für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; für Bundes- und Europaangelegenheiten, für Bildung und Wissenschaft, im Fünften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss und in der En

quete-Kommission „Zukunftsfähiges Sachsen-Anhalt“ tätig, wobei sie in den zuletzt genannten beiden Ausschüssen als stellvertretende Vorsitzende wirkte. In den Jahren von 1991 bis 1994 und von 2006 bis 2009 war sie als Ministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bzw. zeitweilig auch für Umwelt tätig.

Ich darf Sie bitten, sich im Gedenken an die Verstorbenen zu einer Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben. - Vielen Dank.

Wie das im Leben oft so ist, gibt es traurige und auch freudige Ereignisse. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Abg. Frau Christina Buchheim hat heute Geburtstag. Sie ist leider nicht da.

(Zurufe von der LINKEN: Sie kommt noch!)

- Aber sie wird noch kommen.

(Beifall im ganzen Hause)

Im Namen des Hohen Hauses sowie auch persönlich gratuliere ich dazu recht herzlich und wünsche alles Gute.

Zu den Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Mit Schreiben vom 20. September bat die Landesregierung darum, für die 16. Sitzungsperiode folgende Mitglieder zu entschuldigen:

Herr Staats- und Kulturminister Rainer Robra wird an den Sitzungstagen am 28. und 29. abwesend sein, da er am Donnerstag an der 75. Europaministerkonferenz in Hannover und am Freitag an der Sonderkonferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zu Rundfunkthemen in Frankfurt am Main teilnimmt.

Frau Ministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert wird anlässlich der Agrarministerkonferenz in Lüneburg am Donnerstag und Freitag ganztägig abwesend sein.

Für die heutige zusätzlich einberufene Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt bittet Herr Staats- und Kulturminister Rainer Robra in der Nachricht vom 22. September 2017 darum, seine Abwesenheit aufgrund der Teilnahme an der 75. Europaministerkonferenz in Hannover nach der Beratung der Aktuellen Debatte zu entschuldigen.

Des Weiteren hat sich mit dem Schreiben vom 21. September 2017 Herr Minister Thomas Webel für die heutige Sitzung von 10 bis 14 Uhr wegen eines langfristig festgelegten Termins mit Vertretern von ver.di, des 50. Geburtstags der Bürgermeisterin von Heinrichsberg und der Einweihung und feierlichen Schlüsselübergabe eines Wohnblocks der Wohnungsgenossenschaft Haldensleben entschuldigt.

(Zuruf von der SPD: Dann ist ja keiner mehr da!)

Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Tagesordnung für die 16. Sitzungsperiode des Landtages liegt Ihnen vor.

Zunächst darf ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktion der SPD als Initiantin das Thema der Aktuellen Debatte „Europa stärken - europäische Werte bewahren. Die EU nach der Rede zur Lage der Union“ mit Schreiben vom gestrigen Tage zurückgezogen hat. Damit liegt uns unter Tagesordnungspunkt 19 nur noch ein Thema zur Aktuellen Debatte vor.

Herr Ministerpräsident Dr. Haseloff beabsichtigt für den Fall, dass das Plenum unter Tagesordnungspunkt 6 - Wahlen zum Landesverfassungsgericht nach dem Landesverfassungsgerichtsgesetz - dem Wahlvorschlag in der Drs. 7/1835 folgt, die Ernennung von Herrn Lothar Franzkowiak zum Präsidenten und von Frau Dr. Afra Waterkamp zum Mitglied und zur Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichtes sogleich im An

schluss an die Wahlhandlung durchzuführen.

Um die mit der vollzogenen Ernennung mögliche sofortige vollständige Arbeitsfähigkeit des Landesverfassungsgerichtes unverzüglich zu gewährleisten, schlage ich vor, die in § 7 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes vorgesehene und vor dem Amtsantritt zwingend erforderliche Vereidigung zusätzlich gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 unserer Geschäftsordnung als Tagesordnungs

punkt 33 in die Tagesordnung aufzunehmen und diesen am Donnerstag nach der Mittagspause vor dem Tagesordnungspunkt 14 aufzurufen.

Gibt es weitere Bemerkungen zur Tagesordnung? - Das sehe ich nicht. Ich stelle damit fest, dass wir so verfahren können.

Zum zeitlichen Ablauf der 16. Sitzungsperiode. Die morgige 34. Sitzung und die übermorgige 35. Sitzung des Landtages beginnen jeweils um 9 Uhr.

Wir steigen somit in die Tagesordnung ein und kommen zum

Tagesordnungspunkt 1

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/1824

Der Einbringer wird der Minister der Finanzen Herr Schröder sein. Sie haben das Wort, Herr Minister.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es gibt

ein amerikanisches Sprichwort, das lautet: Es gibt drei Gruppen von Menschen, mit denen man es nicht verscherzen sollte: Beamte,

(André Poggenburg, AfD: AfDler!)

Kunden und Witwen.

(Heiterkeit)

Etwas europäischer und etwas deutscher hat es Otto von Bismarck formuliert, als er sinngemäß sagte, selbst die besten Gesetze nützen nichts, wenn man schlechte oder unmotivierte Beamtinnen und Beamte hat.

(Robert Farle, AfD: Richtig!)

In der Tat ist es so: Wenn es um hoheitliche Aufgaben geht, meine sehr verehrten Damen und Herren, dann braucht der Staat treue Diener. Deswegen hat sich diese Koalition einiges vorgenommen.

Die Landesregierung legt heute dem Landtag den Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften vor. Was so etwas gestelzt daherkommt, ist nicht mehr, aber auch nicht weniger als die weitestgehende Veränderung und Modernisierung des Dienstrechtes der letzten Jahre, die es in Sachsen-Anhalt gegeben hat.

Die wesentlichen Inhalte des Ihnen heute vorgelegten Gesetzentwurfes möchte ich in gebotener Kürze aufzeigen und freue mich auf eine vertiefte Diskussion in den Ausschüssen.

Anlass und ein politisch wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes ist die Anpassung der beamten- und richterrechtlichen Altersgrenzen. Damit wird übrigens auch eine wichtige Festlegung des Koalitionsvertrages umgesetzt. Mit der Anpassung der Lebensarbeitszeit werden mittelfristig auch in Sachsen-Anhalt alle Bediensteten, und zwar statusunabhängig, also egal, ob sie tarifbeschäftigt oder verbeamtet sind, gleich behandelt.

Das geplante schnelle Inkrafttreten und die abgestufte Wirkung auf die einzelnen Geburtsjahrgänge berücksichtigen sowohl die angestrebten Personalziele als auch die persönlichen Belange der Betroffenen.

Konkret bedeutet das, dass die Regelaltersgrenze ab dem nächsten Jahr schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben werden soll. Die besonderen Altersgrenzen für die Vollzugsdienste sollen auf das 61. bzw. 62. Lebensjahr angehoben werden.

Außerdem sollen mit diesem Gesetzentwurf erkannte Einzelprobleme im Beamtengesetz gelöst werden. Hier beschränke ich mich auf wenige Beispiele, die ich nennen möchte.