Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hiermit eröffne ich die 109. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode und begrüße Sie auf das Herzlichste.
Ich möchte heute Morgen zunächst Entschuldigungen bekannt geben. Es entschuldigt sich der Ministerpräsident, der an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann, da er sich wegen eines akuten Nierensteins in ärztliche Behandlung begeben musste. Weiterhin lässt sich Herr Minister Stahlknecht, ebenfalls krankheitsbedingt, für die heutige Landtagssitzung entschuldigen.
- Sehr geehrter Herr Minister, wir befinden uns nicht in Auflösung. Es ist ein kleiner Eingriff, aber der Herr Ministerpräsident wollte das Problem so schnell wie möglich beheben lassen. Deswegen befindet sich die Regierung nicht in Auflösung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir setzen nunmehr die 52. Sitzungsperiode fort und beginnen die heutigen Beratungen mit dem ersten Tagesordnungspunkt des sogenannten Prioritätenblockes.
Einbringer zu a) wird der Abg. Herr Erben sein. Den Antrag unter b) wird die Abg. Frau Quade einbringen. - Herr Abg. Erben? Wo ist er denn?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der nicht natürliche Tod eines jeden Menschen, der sich in staatlichem Gewahrsam befindet, ist beschämend. Es ist Aufgabe der staatlichen Organe, für die Sicherheit von in Gewahrsam Genommenen zu sorgen. Vorfälle wie im Fall Oury Jalloh schaden dem Ansehen aller staatlichen Organe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigt sich nunmehr seit vier Wahlperioden mit dem Todesfall Oury Jalloh. Bereits im März des Jahres 2005 brachte der Landtag durch Beschluss sein Bedauern über die tragischen Todesfälle von Oury Jalloh und Michael Lippert zum Ausdruck. Lippert ist im Jahr 2002 ebenfalls im Polizeigewahrsam in Dessau verstorben.
Der Landtag hat von der Landesregierung nach dem Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren eine Berichterstattung angefordert, jedoch auch festgestellt, dass die Landesregierung zu beiden Todesfällen umgehend die erforderlichen repressiven und präventiven Maßnahmen getroffen hat.
Auch in dieser Wahlperiode wurde parlamentarisch sehr viel für Transparenz und Aufklärung im Todesfall Jalloh getan. Neben den zahlreichen Befassungen im Plenum und im Fachausschuss wurde die Landesregierung gebeten, alle Unterlagen zum abgeschlossenen Ermittlungsfall Jalloh einschließlich vorhandener Handakten, Unterlagen und Brandgutachten der Staatsanwaltschaft sowie der Aktenvermerke und des geführten Schriftverkehrs zum Ermittlungsverfahren zur Einsichtnahme vorzulegen.
Der Justizausschuss des Landtages hat sodann juristische Berater -Generalstaatsanwalt a. D. Nötzel und Rechtsanwalt Montag - damit beauftragt, gemeinsam alle im Landtag verwahrten Akten und Informationen zum Tod von Oury Jalloh auszuwerten und zu begutachten. Dazu zählen auch die gesamten Dokumente der bisherigen parlamentarischen Befassung.
Die vom Ausschuss beauftragten honorigen Persönlichkeiten der Rechtswissenschaften sollten den Ausschussmitgliedern mit ihrer juristischen Fachexpertise helfen, diese komplexen Akten vollumfänglich zu erfassen und offene Fragen zu beantworten. Der Beginn der Arbeit der juristischen Berater musste durch den Fachausschuss zunächst noch ein wenig hinausgeschoben werden, da der Abschluss der Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft abgewartet werden musste.
Es ist klar, dass der Ausschuss in jedem Fall verhindern wollte, in ein laufendes Verfahren der Justiz einzugreifen und Ermittlungen zu behindern.
Sonderermittler, wie sie in zahlreichen journalistischen Beiträgen und von politischen Akteuren mehrfach angeführt und offensichtlich gewünscht wurden, wurden zu keinem Zeitpunkt eingesetzt. Solche Sonderermittler sehen im Übrigen unsere rechtlichen Grundlagen, insbesondere die Landesverfassung, nicht vor. Und das ist auch gut so; denn externe Berater können nicht mit über die Befugnisse des Ausschusses hinausgehenden Kompetenzen ausgestattet werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Beratern gilt für ihre Arbeit unser Dank. Viele noch offene Fragen der Parlamentarier konnten mithilfe des Berichts geklärt werden. Dass nicht alle aus der Sicht der Berater notwendigen Hintergrundgespräche mit Vertretern der Justiz geführt werden konnten, schmälert unserer Auffassung nach nicht den Erkenntniswert des Berichts. Es war auch nie unsere Absicht, Richter und Staatsanwälte aus Sachsen-Anhalt durch Befragungen in eine Situation zu bringen, in der sie sich in ihrer richterlichen Unabhängigkeit beeinträchtigt sehen könnten.
Für uns steht im Ergebnis der Berichterstattung fest, dass es niemals zu diesem tragischen Tod in Staatsgewahrsam hätte kommen dürfen. Die Berater haben eindrucksvoll dargestellt, welch erschreckendes Ausmaß an Missständen im Jahr 2005 insbesondere im baulichen Bereich bestand und wie groß die Unkenntnis bezüglich grundlegender rechtlicher Normen bis hinein in die Reihen der Justiz war.
Der Tod von Jalloh war vermeidbar. Ich bin fest davon überzeugt, dass ein solcher Vorfall heute nicht mehr passieren würde. Die Berater haben hierzu ausgeführt, dass die Landesregierung seinerzeit umgehend auf den Tod Oury Jallohs im Polizeigewahrsam reagiert hat. Die angestoßenen Maßnahmen und die konkreten Anweisungen waren zielgenau und zeugten von einem großen Problembewusstsein und dem Willen, Missstände in den Gewahrsamen des Landes abzustellen. Beispielhaft möchte ich die zahlreichen Überarbeitungen der Polizeigewahrsamsordnung erwähnen, in der nunmehr explizit vorgesehen ist, im Polizeigewahrsam keine Fixierungen mehr durchzuführen. Bei einer Fesselung ist eine Sitzwache durchzuführen.
der Auswertung der Akten ist, dass auch von den unabhängigen Rechtsexperten zum jetzigen Zeitpunkt keine offenen Ermittlungsansätze zu der weiteren Verfolgung eines Mordes oder Mordversuches an Oury Jalloh gesehen werden. Nach dem Fazit sind die staatsanwaltschaftlichen Arbeiten im Todesfall Jalloh über außerordentlich viele Jahre im Ergebnis nicht zu beanstanden.
meine Fraktion zu keinem Zeitpunkt Zweifel. - Ja, ja. - Wir sind erfreut, dass die Funktionsfähigkeit unserer Justiz in dieser Eindeutigkeit und Transparenz bestätigt worden ist.
Der Todesfall Oury Jalloh ist für unsere Justiz abgeschlossen. Der Rechtsstaat hat den Fall Oury Jalloh durch seine höchstrichterlichen Entscheidungen justiziell vollständig aufgearbeitet. Wer nunmehr noch Sonderermittlungen durch eine eigens eingerichtete unabhängige internationale Untersuchungskommission fordert, der hat offensichtlich keinen Glauben an unseren Rechtsstaat und dessen Funktionsfähigkeit.
Ich sage es ganz deutlich: Meine Fraktion sieht nicht die Notwendigkeit für die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses
zum Todesfall Jalloh. Wir haben uns nach intensiven Beratungen in den Koalitionsfraktionen dazu entschieden, juristische Berater einzusetzen. Den Beratern lag das Aktenmaterial vollständig vor. Ich gehe nicht davon aus, dass der Erkenntnisgewinn nach einem erneuten Aktenstudium größer sein wird, als es die juristischen Berater mit ihrem Bericht und den Ausführungen im Ausschuss ermöglicht haben. Wer der Meinung ist, dieselbe Arbeit wie die der Berater auch noch in einem Untersuchungsausschuss erledigen zu müssen, der muss auch erklären, warum man überhaupt die aufwendige und kostenintensive Arbeit der Berater in Anspruch genommen hat.
Meine Fraktion sieht in der Debatte heute den Abschluss der parlamentarischen Befassung mit dem Todesfall Jalloh. Selbstverständlich werden wir heute keine Schlussstrichdebatte führen. Wir werden uns bei zukünftigen Gesetzesnovellen auch mit den rechtsfachlichen Empfehlungen der juristischen Berater auseinandersetzen und diese berücksichtigen. Die Landesregierung wird dies ebenso tun.
Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz haben wir uns darüber hinaus entschieden, den Abschlussbericht der Berater über die
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt im Antrag der LINKEN eingehen, den man eigentlich nur als eine Fortsetzung der gegen unsere Ministerin Frau Keding gerichteten Rücktrittsfolklore bezeichnen kann.
Zu der von Ihnen gerügten Auskunftspflicht der Ministerin, betreffend das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren zum Todesfall Jalloh, möchte ich zunächst anmerken, dass das Parlament überhaupt kein Recht auf Auskunft zu laufenden strafrechtlichen Ermittlungen in Echtzeit hat.
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren werden nicht öffentlich geführt und dies aus gutem Grund, denn es geht hier neben der Beachtung der Unschuldsvermutung auch um die Vermeidung jedweder öffentlichen Vorverurteilung. Laufende strafrechtliche Ermittlungen sind unserem Informationsanspruch entzogen.