Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute ein kleines Jubiläum, nämlich die 100. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir uns im Ältestenrat darauf verständigt haben, die Sitzordnung im Hohen Haus der aktuellen Lage anzupassen. Um bei einer Platzierung der Abgeordneten den durch Allgemeinverfügung vorgeschriebenen Sicherheitsabstand von 1,50 m zu gewährleisten, haben wir im Ältestenrat eine veränderte Sitzordnung unter Einbeziehung beider Tribünen beschlossen. Im Parkett ist aus diesem Grund nur jeder zweite Platz zu belegen. Ähnliches gilt auf den Tribünen. So können wir den nötigen Abstand wahren, um uns und andere zu schützen.
Ich bitte daher, diese Regel unbedingt zu beachten, auch wenn Sie aufstehen. Ich habe eben gesehen, dass Sie oftmals in kleinen Gruppen sehr eng zusammenstehen. Jeder sollte selbst die Situation einschätzen und auf die Bedingungen achten.
Darüber hinaus liegen auf Ihren Plätzen neben Ihrem Mineralwasser auch Handschuhe und Schutzmasken bereit. Diese Ausrüstung wird an beiden Sitzungstagen in der Mittagspause erneut bereitgelegt.
- Ich weiß, dass es etwas schwieriger ist, weil man sich gelegentlich etwas zurufen muss, was zur Folge hat, dass es um ein Vielfaches lauter ist. Deswegen würde ich Sie bitten, den Saal zu verlassen, wenn Sie etwas zu besprechen haben.
Zu Entschuldigungen von Mitgliedern der Landesregierung. Herr Staatsminister Robra hat mit Schreiben vom 5. Mai 2020 mitgeteilt, er werde aus gesundheitlichen Gründen physisch nur an der Befragung der Landesregierung und den seine fachliche Zuständigkeit unmittelbar betreffenden Tagesordnungspunkten teilnehmen. Ansonsten werde er die Sitzungen in seinem Büro über das Landtagsfernsehen aufmerksam begleiten. Wenn seine persönliche Anwesenheit im Einzelfall außerplanmäßig erforderlich werden sollte, dann wäre er innerhalb von fünf Minuten im Landtag präsent.
Frau Ministerin Prof. Dr. Dalbert lässt sich für den ersten Sitzungstag ab 13:30 Uhr und für den zwei
ten Sitzungstag bis 12 Uhr aufgrund der Teilnahme an einer fernmündlich stattfindenden Agrarministerkonferenz entschuldigen.
Zur Tagesordnung. Sehr geehrte Damen und Herren! Mir wurde das Begehren der Fraktion DIE LINKE nach Aufsetzung eines weiteren Antrages zur Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern“ auf die Tagesordnung signalisiert. Dieser Antrag liegt Ihnen in der Drs. 7/6040 vor. Gibt es dagegen Widerspruch? - Herr Gebhardt hat sich zu Wort gemeldet.
Wir haben beschlossen, dass keine Schriftführer neben mir sitzen, weswegen ich erwarte, dass Sie ein Signal geben, wenn Sie sprechen möchten. Das hat beim letzten Mal super funktioniert. - Herr Gebhardt, Sie haben jetzt das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Dies ist kein Widerspruch. Ich möchte nur dafür werben, dass der Antrag zusätzlich auf die Tagesordnung genommen wird. Ich möchte erklären, dass wir eigentlich vorhatten, einen entsprechenden Änderungsantrag einzureichen. Dies war geschäftsordnungstechnisch nicht so einfach möglich. Deswegen liegt nun ein eigenständiger Antrag vor.
Ich will ausdrücklich betonen, dass er innerhalb des bereits bestehenden Tagesordnungspunktes 21 ohne Debatte mit abgewickelt werden kann. Wir hätten dadurch keinen Zeitverzug. Ich bitte darum, diesen Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Gebhardt. Ich habe keinen Widerspruch gesehen, deshalb gehe ich davon aus, dass der Antrag als TOP 22 in die Tagesordnung aufgenommen wird und gemeinsam mit dem TOP 21 beraten werden kann. - Ich sehe auch dazu keinen Widerspruch.
Zum zeitlichen Ablauf der 48. Sitzungsperiode. Die morgige 101. Sitzung des Landtages beginnt um 10 Uhr.
Eine kurze Information: Der Ältestenrat hat sich entschieden, dass wir morgen um 8 Uhr eine Kranzniederlegung durchführen werden, an der die Fraktionsvorsitzenden und ich teilnehmen werden. Ich habe die Information, dass zudem Frau Ministerin Keding für die Landesregierung daran teilnehmen wird. - Das ist auch so.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die Befragung der Landesregierung, die wir heute zum ersten Mal entsprechend der Neuregelung in § 45a unserer Geschäftsordnung veranstalten, und blicke in die Reihen der Fraktion der SPD. - Bitte schön, Herr Steppuhn, Sie haben das Wort.
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich bitte darum, dass die Landesregierung ihre Beschlusslage zur geplanten Unterzeichnung des Ersten Medienänderungsstaatsvertrages erläutert und darlegt, ob aus ihrer Sicht die Voraussetzung dafür gegeben ist, dass die Länder in diesem Fall von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten abweichen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat sich noch nicht abschließend festgelegt, wie sie sich zum Medienstaatsvertrag, mit dem eine Beitragserhöhung beschlossen werden soll, entscheiden wird. Wir haben das unlängst in dem zuständigen Ausschuss des Landtages ausführlich erörtert und die Frist für die Stellungnahme des Landtages so verlängert, dass wir am 7. Juni 2020, wenn ich mich richtig erinnere, in dem zuständigen Ausschuss abschließend über die Dinge beraten.
Der Ministerpräsident hat in seiner Erklärung zur Paraphierung des Staatsvertragsentwurfs gesagt, dass es für das Land Sachsen-Anhalt entscheidend sei, wie sich die Intendanten auf die noch offenen Fragen einlassen würden.
Herr Steppuhn, die Frage, die Sie gestellt haben, wirft vor dem Hintergrund der Coronaepidemie allerdings einen Aspekt auf, der zunehmend in den Vordergrund der auch öffentlichen Diskussion tritt, nämlich die Frage: Was hat sich das Bundes
verfassungsgericht eigentlich vorgestellt, als es im Jahr 2007 entschieden hat, dass die Parlamente von dem Vorschlag der KEF jedenfalls dann abweichen können, wenn dies - beispielhaft - zu einer unangemessenen Belastung der Beitragszahler führen könne oder wenn sonstige wirtschaftliche Aspekte der Bevölkerung dem Vorschlag der KEF entgegenstehen könnten?
Wir sind jetzt infolge der Coronapandemie in einer Lage, in der man sich mit diesem Aspekt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird beschäftigen müssen. Dazu sind sicherlich noch nicht alle Zahlen vorrätig. Wir müssen noch Genaueres darüber wissen, was die fast flächendeckende Kurzarbeit, was die zunehmende Arbeitslosigkeit, was die Pandemie auch für die Unternehmen bedeutet, die beispielsweise auch jetzt für ihre Firmenkraftfahrzeuge zahlen müssen, obwohl viele ihrer Firmenkraftfahrzeuge zurzeit gar nicht unterwegs sind. - Das ist die eine Seite der Medaille.
Die andere Seite der Medaille ist die Frage: Was macht das mit den Rundfunkanstalten? - Viele Menschen rutschen in die Befreiung; man kann sich die Beiträge auch stunden lassen. Welche Auswirkungen ergeben sich also aus der Pandemie unmittelbar für die Ertragslage der Rundfunkanstalten? - Dass gerade die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pandemie einen wertvollen Beitrag zur Unterrichtung und Sensibilisierung der Bevölkerung geleistet haben, erleben wir jeden Abend. Das will ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen.
Kurzum: Wir befinden uns aus der Sicht der Landesregierung noch in der Phase der abschließenden Meinungsbildung. Die Auffassung, die vom Landtag auch im Anschluss an die nächste Sitzung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien an uns übermittelt werden wird, wird eine entscheidende Rolle dabei spielen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Robra, Sie haben in Ihrer Antwort auch auf die Rolle des Landtages verwiesen. Deshalb würde ich die ergänzende Frage stellen: Wie würde die Landesregierung verfahren, wenn der Landtag vor der Unterzeichnung des Staatsvertrages keine Stellungnahme abgibt?
Das kann ich jetzt noch nicht abschließend sagen. Der Ministerpräsident hat sich noch vor der Sitzung des Ausschusses an die Intendantinnen und Intendanten gewandt und nochmals deutlich gemacht, welchen Beitrag sie leisten könnten - das ist keine konditionale Verknüpfung, sondern nur noch einmal die Erinnerung daran -, um vielleicht den einen oder anderen Abgeordneten zu überzeugen, der KEF-Empfehlung, die sich in dem Staatsvertrag dann verkörpert, am Ende zuzustimmen.
Wir haben jetzt die konkrete Abfolge: 17. Juni 2020. Bis dahin erhoffe ich mir noch eine Reaktion auf diese beiden Schreiben des Ministerpräsidenten. Das eine Schreiben bezieht sich auf die KEF-Themen: Warum setzt sie die KEF-Empfehlungen nicht 1 : 1 um? - Das andere Schreiben ist in einem anderen systematischen Zusammenhang und bezieht sich darauf, dass die Anstalten es bisher aus meiner Sicht sträflich vernachlässigt haben, uns ostdeutsche Länder bei der Verteilung ihrer Einrichtungen, also bei der Erschließung auch der wirtschaftlichen Potenziale, die mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbunden sind, auf Augenhöhe mit den Ländern und mit den Anstalten zu heben, die schon im Jahr 1990 im Netz gewesen sind. Der MDR war damals ein Newcomer und das merkt man auch heute noch.
Also: Wie wird die Reaktion sein? - Das heißt, wenn der Landtag am Ende in dieser Phase nicht Stellung nimmt, dann ist uns trotzdem sehr bewusst, dass nach dem 17. Juni 2020 das Ratifikationsverfahren ja eigentlich erst beginnt. Die Verantwortung liegt am Ende, wie bei der Ratifikation eines jeden Staatsvertrages, beim Landtag, beim Gesetzgeber.
Insofern: Wenn der Landtag davon absieht, im Moment eine Stellungnahme abzugeben, wird man damit leben können. Das kommt bei vielen Staatsverträgen vor. Aber ich bin mir schon sehr bewusst, dass das dann auch nur eine Momentaufnahme ist.
Vielen Dank, Herr Robra. Es gibt jetzt zwei Wortmeldungen, von Herrn Gebhardt und von Frau Dr. Pähle. - Bitte, Herr Gebhardt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Robra, gestatten Sie mir, dass ich mich erst einmal recht herzlich bei Ihnen bedanke; denn nach meinem Kenntnisstand - so habe ich es von den Intendanten erfahren - haben Sie die Stellungnahme, die meine Fraktion im Ausschuss eingereicht hat,
allen Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Verfügung gestellt. Herzlichen Dank für diesen Service an dieser Stelle.
Ich habe eine konkrete Frage. Der Landtag hat in dieser Legislaturperiode einen Beschluss gefasst. Dieser Beschluss wäre nicht zustande gekommen, wenn die Koalitionsfraktionen ihm nicht zugestimmt hätten. In dem Beschluss steht, dass wir uns zur Beitragsfreiheit bis 2020 und - wörtlich - „und darüber hinaus“ verpflichten.
Sehen Sie eine Möglichkeit, den Beschluss des Landtages mit dem derzeitigen Staatsvertrag inhaltlich unter einen Hut zu bringen?
Auch dieser Beschluss hat seinen historischen und politischen Kontext gehabt, wie viele Beschlüsse seit 2009.