Stefan Gebhardt
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben eben noch mal dargestellt, wie die Regelungen in Sachsen-Anhalt zu Weihnachten über die Feiertage sein sollen. Ich will zunächst vorausschicken, dass bei mir grundsätzlich großes Verständnis für die Gesamtsituation herrscht, was die Maßnahmen betrifft.
Ich will aber zu den Weihnachtsfeiertagen noch einmal gezielt nachfragen, weil alle Maßnahmen unter dem Vorbehalt stehen, ob sie denn umsetzbar und in dem Fall kontrollierbar sind.
Wir haben in der Bundesrepublik Deutschland ein hohes Schutzgut, das die eigene Wohnung betrifft. Die Wohnung ist tabu und unterliegt der Unversehrtheit. Hier gibt es Maßnahmen, die einem bestimmten Personenkreis vorbehalten sind, der nicht überschritten werden darf, dies ausdrücklich nicht für den öffentlichen Raum, sondern gerade auch für den Privatraum. Ich wollte Sie fragen, ob Sie denn die Sorgen insofern nehmen können, dass über die Weihnachtsfeiertage keine Stich
probenkontrollen in Wohnungen durchgeführt werden, dass die Wohnung weiterhin unversehrt bleibt und dass die Leute keine Sorge haben müssen, dass irgendjemand vor der Tür steht, klopft und den Weihnachtsmann verhaftet.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe kurz überlegt, wie man den Bogen spannt von der Regierungserklärung zur Pandemielage hin zum öffentlichrechtlichen Rundfunk. Ich will es einmal so versuchen.
Alle, die der Rede des Abg. Farle zugehört haben, haben verstanden oder müssen verstanden haben, dass sich immer mehr Menschen in Parallelgesellschaften verabschieden, dass immer mehr jeden Mist, der auf Youtube vorgespielt wird, glauben und dass wir in Zeiten leben, in denen Fake News und Coronaleugner leider Hochkonjunktur haben. Deshalb wäre es aus unserer Sicht umso wichtiger und ist es in diesen Zeiten umso notwendiger, seriöse Informationsquellen, die faktenbasiert sind, zu haben, zu nutzen und vor allen Dingen auch politisch zu stärken.
Wer so etwas fordert, der kommt an einer Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht vorbei, meine Damen und Herren.
Alle Umfragen - und wir haben in den letzten Wochen und Monaten viele Umfragen zu dem Thema gehört - ergaben bei bestimmten Fragen unterschiedliche Zahlen, aber in einem Punkt waren alle Umfragen deckungsgleich, nämlich in der Frage: Vertrauen Sie der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dabei verzeichnete der öffentlich-rechtliche Rundfunk gerade in
diesen Zeiten exorbitant hohe Werte. Sie sind in den letzten Monaten sogar deutlich gestiegen. Das zeigt uns, dass die Bevölkerung letztlich eben doch faktenbasierten Informationsquellen zuerst Glauben schenkt. Meine Damen und Herren! Das ist gut so. Deshalb müssen wir faktenbasierte Informationsquellen für die Öffentlichkeit stärken.
Wesensmerkmal des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist zum Beispiel, dass er frei empfangbar ist für alle und dass er staatsfern organisiert ist.
Zu einer staatsfernen Organisation gehört selbstverständlich auch, dass die Beitragshöhe staatsfern ermittelt wird. Dafür gibt es ein seit vielen Jahren geübtes Verfahren.
Es gibt die staatsferne Organisation der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, in der zum Beispiel der Präsident des Landesrechnungshofes unseres Bundeslands vertreten ist.
Diese KEF hat auch die Aufgabe, die Rundfunkfreiheit quasi zu schützen, und die Rundfunkfreiheit haben wir in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert. Deswegen, meine Damen und Herren, haben wir es insgesamt damit zu tun, dass hier ein Prozess stattgefunden hat, in dem die Beitragsermittlung durch eine staatsferne Organisation zumindest hier in Sachsen-Anhalt ignoriert wurde und somit auch die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks klar verletzt wurde.
Wir haben mehrere Forderungen aus dem politischen Raum, hauptsächlich von der CDU-Fraktion, wahrgenommen. Die Hauptforderung in den letzten Wochen war zu sagen, wir wollen aufgrund der Coronalage über diesen Staatsvertrag nachverhandeln. So würde ich es einmal verkürzt sagen. So ist es auch im Ausschuss mehrfach von Vertretern der CDU-Fraktion gesagt worden. Ich sage das jetzt auch mit betonter Sachlichkeit.
Nun haben aber genau an dieser Stelle die KEF und sogar der große Chef der KEF Herr FischerHeidlberger in der Anhörung bei uns im Ausschuss gesagt, dass ein solches Verfahren nicht funktioniert, weil das erste KEF-Verfahren klar abgeschlossen ist und ab dem 1. Januar automatisch ein neues Verfahren startet.
Die zweite Frage in diesem Zusammenhang lautet schlicht und ergreifend, mit wem man über einen Staatsvertrag nachverhandeln will, mit welchen Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten,
wenn alle anderen Ministerpräsidenten eine solche Nachverhandlung ablehnen. Dann machen Verhandlungen keinen Sinn und sind aus unserer Sicht nur Augenwischerei oder ein vorgeschobenes Motiv dafür, den Staatsvertrag dann endgültig einfach platzen zu lassen.
Wir hätten übrigens mit einer Beschlussfassung zum Staatsvertrag auch einen Entschließungsantrag annehmen und in das Verfahren aufnehmen können und damit die wesentlichen Punkte für Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Landtag klar artikulieren und beschließen können und hätten dem Ministerpräsidenten damit ein klares Votum mit auf den Weg gegeben, um welche Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk er sich kümmern muss und wie sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der nächsten Zeit entwickeln soll.
Wir haben in der Debatte auch immer wieder gehört - ich zitiere jetzt meinen Kollegen Markus Kurze -: Der Tanker sei zu groß, der Tanker sei zu schwer geworden. Wenn er zu groß und zu schwer sei, dann müsse man Ballast abwerfen. So hat sich Herr Kurze in der vorherigen Landtagssitzung geäußert. Was Herr Kurze allerdings nicht gesagt hat, das ist, dass wir im September dieses Jahres einen Medienstaatsvertrag im Landtag beschlossen haben - übrigens einstimmig von den Koalitionsfraktionen; die AfD-Fraktion hat sich an der Stelle im Ausschuss sogar nur der Stimme enthalten -, worin wir klar den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umrissen haben.
Ich hatte noch einmal nachgefragt, ob die Spartenprogramme, die jetzt alle im Staatsvertrag stehen, so vorgehalten werden müssten. Das hat der Minister an der Stelle noch bejaht. Wir haben jeden einzelnen Spartenkanal hier im September beschlossen und haben das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Auftrag mitgegeben.
Ich kann nicht auf der einen Seite dem öffentlichrechtlichen Rundfunk im September den Auftrag geben, das und das zu machen, und auf der anderen Seite im Dezember die Zahlung der Rechnung dafür verweigern. Das ist in höchstem Maße unseriös, meine Damen und Herren.
Dann sagt die CDU-Fraktion, es sei wegen Corona nicht zumutbar. Dabei muss ich wirklich die Frage stellen, ob es ernst gemeint ist, dass es bei 86 Cent nicht zumutbar ist. Wenn wegen 86 Cent hier quasi die Revolution ausbricht, dann will ich doch gern einmal wissen, warum bisher ein lautes, dröhnendes Schweigen zu hören war, wenn es darum geht, Kitas beitragsfrei zu machen, wenn es darum geht, die Steigerung der Kranken
kassenbeiträge zu verhindern, oder wenn es darum geht, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen.
Dazu gibt es vom Innenminister den schönen Satz, den er bei einem Neujahrsempfang geäußert hat - vom ehemaligen Innenminister -: Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gibt es nur über meine Leiche. So. Nun weiß ich nicht, wie er es gemeint hat; denn er ist politisch im Moment - - Na ja, sagen wir es vorsichtig, er ist als Minister zumindest nicht mehr im Amt. Ich glaube aber nicht, dass er es in dem Moment so meinte. Die eine oder andere Verbindung kann man aber schon einmal herstellen, wenn heute der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingebracht wird.
Also, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, wenn man 86 Cent in Zeiten der Coronapandemie nicht für zumutbar hält, dann will ich doch gern einmal wissen, was Sie zu exorbitant steigenden Beiträgen in anderen Bereichen sagen, worunter Eltern, Kinder usw. regelmäßig leiden.
Dann ist da noch das Argument, das auch von meiner Fraktion sehr häufig in der Debatte genannt wurde: Das sind die exorbitant hohen Intendantengehälter. Ich habe mit großer Verwunderung festgestellt, dass auch die CDU-Fraktion die Forderung meiner Fraktion teilt, dass diese Intendantengehälter deutlich reduziert werden müssen. Ich würde vielleicht die Fraktion BÜNDNIS 90/GRÜNE bitten, etwas dazu sagen. Ich konnte bei Twitter die eine oder andere Bemerkung dazu lesen, wie es aussieht, wenn man versucht, in einen MDR-Staatsvertrag Gehaltsobergrenzen einzuführen.
Ich habe mich dann bemüht, mit denjenigen zu reden, die für die Höhe der Intendantengehälter verantwortlich und dafür zuständig sind. Das sind nämlich nicht wir, zumindest solange es in Staatsverträgen nicht solche Obergrenzen gibt, sondern die Verwaltungsräte.
Nun habe ich gedacht: Rufst du einmal die Verwaltungsräte deiner Partei an, die in den Gremien sitzen. Ich habe lange gesucht, ich habe eine Verwaltungsrätin beim RBB gefunden - eine -, die Mitglied der LINKEN ist. Ich habe dann gedacht: Guckst du mal, wie viele aus der CDU in den Gremien sind. Ich habe dann, ehrlich gesagt, bei der Zahl 18 aufgehört zu zählen. Nachweislich 18 Verwaltungsräte beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, in einigen Rundfunkanstalten sogar die Mehrheit, sind Mitglieder der CDU. Dann finde ich es genauso unehrlich, wenn sich die
gleiche Partei hier hinstellt und beklagt, was die eigene Mitgliedschaft verzapft hat.
Dann kann man doch lieber zum Telefon greifen, anrufen und sagen: Leute, wenn wir für eine Gehaltsobergrenze sind, dann setzt das doch bitte schön im Verwaltungsrat um, weil die darüber zu entscheiden haben und nicht der Landtag.
Was bleibt von den letzten Tagen und Wochen übrig, außer einem entlassenen Innenminister und einem beschädigten Ministerpräsidenten? - Eine Koalition, die gezeigt hat, dass die Gemeinsamkeiten fast vollständig oder - „fast“ kann man streichen - vollständig aufgebraucht sind, und mehrere Klagen gegenüber unserem Bundesland, nicht nur von den Rundfunkanstalten, sondern auch von anderen Bundesländern.
Wir brauchen aber dringend das Signal, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Sachsen-Anhalt für unverzichtbar halten; gerade in diesen Zeiten, in denen Coronaleugner und Fake News Hochkonjunktur haben. - Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ja, bitte.
Bei dem Zweiten habe ich keine Frage erkannt. Das Erste war eine Frage, die kann ich auch beantworten. Sie können sich gerne noch einmal das Debattenprotokoll vom September anschauen. Als der Staatsvertrag in den Landtag eingebracht wurde, gab es eine Nachfrage des geschätzten Kollegen Herrn Meister, der gefragt hat, wie sich denn DIE LINKE hierzu positioniert. Dazu habe ich ihm klar gesagt, dass unser Abstimmungsverhalten für den Dezember offen ist.
Wir können jetzt leider nicht mehr abstimmen, weil der Staatsvertrag von der Landesregierung zurückgezogen wurde. Demzufolge müssen wir Ihnen leider, was unser endgültiges Abstimmungsverhalten betrifft, den Beweis schuldig bleiben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir zu Beginn der Debatte, nämlich mit der Einbringung des Staatsvertrags, unser Abstimmungsverhalten ausdrücklich offengelassen haben. Ich kann auch keine 180-Grad-Wendung erkennen. Wir haben lediglich die Kritikpunkte,
die ich eben noch einmal genannt habe, auch seinerzeit deutlich gemacht.
Doch ich will noch einmal meine Verwunderung zum Ausdruck bringen, dass eine Landesregierung, die eine Mehrheitskoalition hinter sich hat,
einen Gesetzentwurf einbringt und zuerst guckt, was die Opposition macht. Das ist doch, vorsichtig gesagt, gewöhnungsbedürftig. Aber bei dieser Koalitionszusammensetzung haben wir uns an so einiges gewöhnt, Herr Gürth.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich habe zwei kurze Fragen. Die eine Frage ist diese: Herr Minister, Sie haben gerade noch einmal das Indexierungsverfahren geschildert. Gibt es da schon eine abgestimmte Position der Landesregierung? Wenn das in einer der nächsten Beratungen aufgerufen wird: Wie positioniert sich Sachsen-Anhalt dazu?
Als zweite Frage stand im Raum, ob man nicht die Möglichkeit nutzt - auch das wäre mit einem Entschließungsantrag möglich gewesen -, den nächsten KEF-Bericht in zwei Jahren, also nicht erst den eigentlich beitragsrelevanten in vier Jahren, sondern den Zwischenbericht in zwei Jahren beitragsrelevant zu machen, sodass man dann jetzt nur einen Beitrag nicht für vier, sondern logischerweise nur für zwei Jahre beschlossen hätte. Wir hätten in zwei Jahren dann auch die Coronapandemie mit ihren Auswirkungen einpreisen können. Wie steht die Landesregierung SachsenAnhalt zu der Forderung, diesen KEF-Bericht in zwei Jahren beitragsrelevant zu machen?
Danke, Herr Präsident. Es ist eine Kurzintervention. - Frau Pähle, ich wollte das Thema jetzt
eigentlich nicht noch einmal aufgreifen. Weil Sie es aber gerade noch einmal so betont haben, will ich doch der Form halber die Intervention loswerden.
Wir haben uns ja an die Frau Präsidentin gewandt, wie das Zurückziehen des Staatsvertrages zu bewerten ist. Denn ein Blick in die Landesverfassung genügt, um feststellen, dass der Ministerpräsident einen Gesetzentwurf nicht allein zurückziehen kann, sondern nur das gesamte Kabinett dies tun kann. Darauf hat uns die Präsidentin geantwortet, dass sie sich mit dem Ministerpräsidenten diesbezüglich in Verbindung gesetzt hat und seine Antwort so war, dass sie es so bewerten kann, dass das gesamte Kabinett gehandelt hat und nicht der Ministerpräsident allein darüber informiert hat.
Ich habe heute noch eine Antwort von der Landesregierung auf eine schriftliche Anfrage diesbezüglich erhalten. Ich habe gefragt, wie denn das Abstimmungsverhalten war. Es wurde mir kein konkretes Abstimmungsverhalten mitgeteilt, sondern es wurde mir mitgeteilt, dass auf jeden Fall davon ausgegangen werden konnte, dass die Mehrheit im Kabinett sichergestellt war. Auch das heißt: Wenn eine Mehrheit sichergestellt werden muss, dann war es nicht der Ministerpräsident allein.
Frau Pähle, wir stehen in gar keinem Widerspruch zueinander. Ich wollte nur feststellen, dass es das Kabinett an sich gewesen sein muss, weil es sonst verfassungsrechtlich nicht möglich gewesen wäre, den Staatsvertrag zurückzuziehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kurze, ich will erst einmal sagen, ich werde hier nicht benennen,
wie Sie nach Ihren Debatten hin und wieder im Netz zitiert wurden. Wenn ich das Zitat brächte, würde ich wahrscheinlich einen Ordnungsruf bekommen. Deswegen möchte ich es hier ausdrücklich nicht nennen. Ich habe stattdessen zwei Fragen.
Die eine ist: Sie haben eben zum wiederholten Male ausgeführt, wie auch schon in anderen Debattenbeiträgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk insgesamt zu groß geworden ist, zu viele Programme hat etc.
Können Sie uns noch einmal logisch erklären, warum Sie als CDU-Fraktion allen Programmaufträgen, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat, hier im September einstimmig zugestimmt haben? - Das ist die erste Frage, die ich habe.
Die zweite Frage, die ich habe: Können Sie noch einmal kurz sagen - ich habe es jetzt nicht wirklich richtig verstanden -, was letztendlich das Motiv für die CDU-Fraktion ist, Nein zum Staatsvertrag und zu 86 Cent Beitragserhöhung zu sagen?
Vor allem möchte ich sie von Herrn Kurze beantwortet haben und nicht im Chor. Wahrscheinlich versteht man es dann besser.
Herr Kurze, Sie haben jetzt mehrfach gesagt, dass die Coronapandemie die Dinge neu bewerten lässt - die größte Krise usw. - und deshalb über die 86 Cent noch einmal nachgedacht werden müsse. Im Koalitionsvertrag, auf den Sie gleichzeitig verweisen, haben Sie aber schon 2016 die Betragserhöhung verankert. Im Jahr 2016 haben Sie noch nicht von einer Coronapandemie wissen können.
Könnte es denn zufällig sein, dass sich die Programmkritik, die man insgesamt aus Ihren Reihen hört - nicht nur von Ihnen, sondern zum Beispiel mehrfach auch von Herrn Schulze -, die dahin ging, dass das eine Video nicht gefiel, das andere zu viel Satire war usw., und immer mit dem Nachsatz, deshalb dürfe man die Beiträge nicht erhöhen, dass sich diese Argumentation im Endeffekt durchgesetzt hat, dass einem die Inhalte des Programms nicht passen und man deshalb an der Beitragsschraube drehen will?
Die zweite und letzte Frage, die ich habe - -
Herr Kurze, ich hatte die gleiche Frage wie Herr Striegel.
Im September haben wir den Staatsvertrag beschlossen.
Können Sie - ich habe keine Aktie am Koalitionsvertrag, mir können Sie jetzt nicht mit der Gegenfrage kommen - mir einfach kurz und knapp erklären, warum Sie im September hier quasi das große Menü bestellt haben, aber im Dezember die Zeche prellen wollen?
Vielen Dank. - Herr Krull, eine Frage zu Ihrem Vorschlag der Überweisung: Welchen Sinn ergibt aus Ihrer Sicht die Überweisung eines Antrages, der ein Verfallsdatum von quasi übermorgen hat? Diese Woche ist die Abstimmung im Bundesrat. Um diese geht es im Antrag. Was soll der Antrag im Ausschuss bewirken? - Das ist meine erste Frage.
Zu der zweiten Frage. Wir haben hier nun schon mehrfach über Beiträge diskutiert. Können Sie den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich vermitteln, dass Sie eine Beitragserhöhung um 86 Cent für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unzumutbar finden, aber akzeptieren, wenn die Krankenkassenbeiträge allein bei der AOK im nächsten Jahr um etwa 30 € bis 40 € monatlich steigen?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Meister, zunächst vorausgeschickt: Wir sind, was die Zielsetzung betrifft, Hilfen zu leisten, nicht auseinander.
Ich habe mich aber gemeldet, als Sie sagten, dass man mit dem Ansatz, den wir gewählt haben, keine falschen Hoffnungen wecken dürfe, dass alles seine gewisse Zeit dauert. Der Kulturminister Herr Robra sprach mehrfach davon, dass jetzt unkompliziert, unbürokratisch und schnell Programme kommen müssen. So. Dann wird aber ein Programm aufgelegt, das so verwoben ist und so kommuniziert wird, dass von der gesamten Fördersumme lediglich ein Anteil von 25 % abfließt.
Dann kommt man doch automatisch zum Schluss, dass an dem Programm etwas nicht gestimmt haben muss; denn der Bedarf ist nach wie vor vorhanden. Anders herum: Die Clubbesitzer haben ihre Clubs seit dem Frühjahr geschlossen. Dazu hörten wir vorhin eine Äußerung, in der vor Schnellschüssen gewarnt wurde.
Wenn Einrichtungen ein dreiviertel Jahr geschlossen sind und noch immer keine Hilfsmaßnahmen für die Leute auf dem Tisch liegen und noch keine konkrete Angebote da sind, dann frage ich mich, wie man von Schnellschüssen reden kann. Jetzt sagen Sie, wir würden falsche Hoffnungen wecken, wenn wir jetzt schnelle Programme vorlegen.
Ich habe den Zeitraum geschildert. Ich will Sie fragen: Können Sie den Widerspruch, den ich versucht habe, jetzt aufzumachen, erkennen? Sehen Sie auch die Dramatik, dass es zumindest für einen Teil der Betroffenen jetzt wirklich um Schnelligkeit geht, weil ansonsten irgendwann die Decke nicht nur zu kurz, sondern wirklich verschwunden ist?
Kurze Nachfrage: Ich weiß jetzt noch nicht, was mit unserem Antrag heute passieren wird. Ich gehe davon aus, dass er überwiesen und nicht abgelehnt wird. Vorausgesetzt, er wird überwiesen, Herr Meister, stimmen Sie mir zu, was das Thema Schnelligkeit und Tempo betrifft, dass wir spätestens im Dezember dazu eine Beschlussempfehlung fassen und wirklich etwas Konkretes auf den Tisch legen müssten? Denn wenn wir erst im nächsten Jahr darüber reden würden, wäre es vorbei.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister Robra, als wir gehört haben, dass es eine Regierungserklärung unter der Überschrift „SOS - Kulturland Sachsen-Anhalt“ gibt, waren wir alle - zumindest in meiner Fraktion - fest der Auffassung, Sie würden die heutige Regierungserklärung dazu nutzen - das hätte ja zur Überschrift gepasst -, das eine oder andere Hilfsprogramm hier konkret zu benennen, das das Land demnächst startet. Sie haben nicht eines genannt. Insofern kann ich Ihre Regierungserklärung nur als enttäuschend bezeichnen.
Die Lage der Kunst- und Kulturschaffenden ist bundesweit und auch in unserem Land SachsenAnhalt mehr als kritisch. Die Kulturbranche gehört zu den Branchen, die am meisten von der Epidemie und den Maßnahmen betroffen sind. Mit anderen Worten: Die Vielfalt der Kulturlandschaft ist bedroht, und das auch im von uns so oft zitierten Kulturland Sachsen-Anhalt.
Bekanntermaßen kämpfen insbesondere Soloselbstständige um ihre berufliche Existenz und um ihre Zukunft. Um es gleich zu Beginn zu sagen: Nicht die Verordnung und die Einschränkungen tragen die Schuld an der Situation; denn für die Maßnahmen - auch für die Schließung der Einrichtungen - gab es Verständnis in der Kultur
szene. Schuld sind die Bundes- und die Landesregierung, um es klar zu sagen, wegen unterlassener Hilfeleistung.
Nachdem zu Beginn der Pandemie die dramatische Lage noch verharmlost wurde, entstanden auf der Bundesebene und schließlich in SachsenAnhalt, ich würde sagen, sehr zaghafte Versuche einer finanziellen Unterstützung für die Künstlerinnen und Künstler. Eine finanzielle Soforthilfe, die den Kulturschaffenden laut Minister Robra „unkompliziert und unbürokratisch“ angeboten werden sollte, wurde vom Land in Höhe von 400 € gewährt.
Meine Damen und Herren! Das zählt dann wohl eher zu den Peinlichkeiten, die wir in der letzten Zeit hier erleben durften. Nicht nur, dass 400 € ein Tropfen auf den heißen Stein sind, auch der Umstand, dass sich am Ende herausgestellt hat, dass die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse eine Voraussetzung für die Beantragung der Mittel ist, zeugte von völliger Unkenntnis des Fachministeriums, wie die Kunst- und Kulturszene in Sachsen-Anhalt aufgebaut ist.
Am Ende wurden gerade einmal 360 000 € ausgegeben - im Vergleich zu Soforthilfeprogrammen anderer Bundesländer für die Kunst- und Kulturschaffenden ein eher kläglicher Hilfesatz. Immer begleitet wurden diese Szenarien mit dem Hinweis des Ministers: Geht doch auf Grundsicherung! Steigt doch mal um! - Eine Frechheit, ein Schlag ins Gesicht ist das.
Deutlicher kann man wohl seine Geringschätzung gegenüber Künstlerinnen und Künstlern nicht zum Ausdruck bringen; denn Kunst- und Kulturschaffende werden damit automatisch zum Sozialfall.
Auch wenn einige diese Möglichkeiten wahrgenommen haben, mussten sie schmerzhaft erfahren, dass die Jobcenter der vom Bund zugesagten vereinfachten Antragstellung in vielen Fällen nicht folgten. Uns sind mehrere Fälle bekannt, wo Soforthilfezahlungen als Einnahmen angerechnet wurden, obwohl die Verfahrensvorschriften dies eigentlich ausgeschlossen haben.
Auch an dieser Stelle hat der Kulturminister nicht gerade Fingerspitzengefühl, geschweige denn ein Herz für die Betroffenen gezeigt. Auch hier entzog sich ihm wohl die reale Problematik, mit der die Künstlerinnen unk Künstler konfrontiert wurden.
Ich zitiere Staatsminister Herrn Robra im MDR vom 12. Oktober dieses Jahres:
„Es ist also wirklich eine völlig unkonditionierte Grundsicherung. Ich hätte mir gewünscht, dass diejenigen, denen das an
geboten wird, mal über diesen Schatten springen und tatsächlich den Anspruch annehmen. Wer es nicht getan hat, da muss man sagen, der muss sich dann ein Stück weit an seine eigene Nase fassen. Wir wissen, dass es einige nicht in Anspruch genommen haben, weil ihre Existenz eben doch nicht so gefährdet ist wegen des berühmten Zweitjobs, den viele sowieso immer haben.“
Mehrfach sprach Minister Robra davon, dass er mit Künstlerinnen gesprochen hätte, die eine dreimonatige Pause mal ganz schön fänden, um in Ruhe zu arbeiten. Ehrlich: Ich finde es interessant, was Sie für Künstlerinnen und Künstler kennen. Wir kennen solche Aussagen nicht.
Auch in dem kürzlich erschienenen YouTubeVideo erklärte der Minister - ich zitiere -: Die Arbeit geht weiter. - Alles klar, Herr Robra, natürlich geht die Arbeit weiter, für den einen als gut bezahlten Minister, für den anderen künftig als Sozialhilfeempfänger. So ist die Situation. Ihre Aussagen, Herr Minister, sind gewaltige Ohrfeigen für die Kunst- und Kulturszene im Land.
Meine Damen und Herren! Im Juni dieses Jahres war dann doch wohl dem Letzten klar: Es braucht ein eigenes Landesprogramm, um für das Kulturland den allergrößten Schaden abzuwenden. So entstand das Programm mit dem etwas merkwürdigen Namen „Kultur ans Netz“ mit Mitteln in Höhe von etwa 6 Millionen €.
Davon sind allerdings nur 25 % abgeflossen. Der Grund für diese schlechte Inanspruchnahme liegt auf der Hand. Neben den Rahmenbedingungen, die nicht der Arbeitsrealität der Kunst- und Kulturschaffenden entsprachen, gab es eine miserable Kommunikation. Das ganze Programm zielte eben nicht auf die Unterstützung in der gegenwärtigen Situation. So war die Förderung wieder an konkrete Konzepte für Projekte gebunden. Damit hat auch dieses Programm nicht das eigentliche Problem der Kulturschaffenden aufgegriffen und das ist nun einmal die Begleichung ihrer Unterhaltskosten. Das leisten die Programme auf der Bundesebene aber auch nicht.
Dass die Künstlerinnen und Künstler das Programm nicht wahrgenommen haben, zeigt deutlich, dass im Moment, in der Pandemie, keine Stipendienprogramme, sondern vielmehr echte Hilfsprogramme benötigt werden, die die Situation der Kulturschaffenden anerkennen.
Ich will betonen: Die Kunst- und Kulturschaffenden haben die Maßnahmen von Anfang an mitgetragen. Sie haben unter schwierigen Bedingungen und in dem Wissen um die wirtschaftlichen
Risiken, die sie damit eingehen, im Sommer ihre Einrichtungen wieder geöffnet. Trotzdem wurden ihnen mangelhafte Kooperation und fehlende Eigeninitiative vorgeworfen.
Ich zitiere Staatsminister Herrn Robra vom 12. Oktober 2020 ebenfalls bei „MDR Sachsen-Anhalt“ wie folgt:
„Am Anfang hatte ich den Eindruck, dass zum Beispiel [der] Dehoga wesentlich mehr eigene Initiativen entfaltet hat als zum Beispiel die Kunst- und Kulturlandschaft in Deutschland. Da war oft viel Gejammer und vergleichsweise wenig eigene Initiative, mal eine Konzeption zu entwickeln. Corona trifft uns alle gleichermaßen.“
Herr Minister, nachdem ich von Herr Tillschneider eben das gleiche Vokabular gehört habe, sage ich: Schämen Sie sich, Herr Minister!
Diese Äußerungen sind nicht nur bedauerlich, sondern sie sind vor allen Dingen respektlos und schlicht falsch; denn in den Sommermonaten wurden Hygienekonzepte entwickelt, und zwar unter wirtschaftlich desaströsen Bedingungen.
Es wurden Kulturveranstaltungen durchgeführt, um eben einen kulturellen Beitrag zu leisten, und das in dem Wissen darum, dass man damit nicht groß etwas verdienen kann und im Endeffekt der Kühlschrank wieder leer bleibt. Das ist die Realität.
Die Landesregierung verwies in den letzten Tagen darauf, dass zunächst die Ausgestaltung der Bundeshilfen abgewartet werden müsse, um dann eigene Programme neu zu stricken. Schaut man sich den aktuellen Stand der Bundesprogramme an, dann kann man wohl sagen: Es kommt etwas. Was genau, für wen genau, wie viel genau, wann genau - das sind Fragen, die uns auch niemand aus der Landesregierung beantworten kann. Man fragt sich in dem Moment, wie es den Betroffenen geht.
Wenn mit dem Hilfsprogramm „Neustart“ des Bundes, insbesondere für Soloselbstständige, die keine Fixkosten geltend machen können, Hilfeleistungen angedacht sind, wäre das ein vernünftiger und richtiger Schritt; denn diese Selbstständigen in der Kultur- und Veranstaltungsbranche, die ganz besonders hart von den Beschränkungen betroffen sind, waren bisher von den Hilfen weitestgehend ausgeschlossen.
Es ist aber auch ein Programm, also das Programm „Neustart“, dessen Laufzeit von Dezember 2020 bis Juni 2021 gehen soll und das ab dem 1. Januar 2021 gelten soll und bei dem
die Anträge aufgrund der nötigen Programmierung und Abstimmung mit den Ländern und der EU-Kommission einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden können.
Ein Programm, das einmalig einen Betriebskostenzuschuss gewährt, der aber als Lebenshaltungskosten geltend gemacht werden kann, und ein Programm, dessen Höchstsatz bei 5 000 € liegt, aber nur dann, wenn man einen durchschnittlichen Monatsumsatz in Höhe von 2 850 € im Jahr 2019 nachweisen konnte.
Real haben soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler im Land Sachsen-Anhalt einen Jahresumsatz von ca. 12 000 €; das ist die offizielle Angabe der Künstlersozialkasse. Damit erhalten die Künstlerinnen über die Neustarthilfe des Bundes einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 1 458 € von Dezember bis Juni. Das ergibt eine monatliche Fördersumme in Höhe von 208 €. - Meine Damen und Herren! Das ist doch bürokratischer Irrsinn.
Warum wirken die Hilfen nicht rückwirkend? Auch das kann uns niemand logisch erklären.
Das alles macht insgesamt eines deutlich: Man schaut nicht, was notwendig ist, man schaut nicht auf den Bedarf und schon gar nicht auf die Realität, sondern man macht ein kompliziertes Verfahren auf, um offenbar möglichst wenig Geld auszugeben. Damit spart man zwar öffentliche Gelder, aber man spart sich dann künftig das, was das Leben lebenswert macht, und das, was der Staatsminister Robra eben in seiner Regierungserklärung noch als unverzichtbar bezeichnet hat.
Meine Damen und Herren! Morgen wird unter Tagesordnungspunkt 2 ein Antrag meiner Fraktion behandelt, in dem es um die Unterstützung für die Kultur- und die Veranstaltungsbranche geht. Dies ist mittlerweile der dritte Antrag, den wir zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Pandemie einreichen. Es geht uns um Hilfe aus Sachsen-Anhalt. Es kann ja wohl nicht sein, dass alle nur auf den Bund warten und bis dahin im Kulturland Sachsen-Anhalt die Hände in den Schoß legen.
Wer jetzt noch nicht verstanden hat, dass die Untätigkeit des Ministerpräsidenten, des Finanzministers sowie des Staats- und Kulturministers zu fatalen Folgen für unser Land führt, der sollte schnell munter werden. Wenn wir, also das Parlament, die Dinge, die im Zusammenhang mit einer echten Unterstützung stehen, nicht selbst in die Hand nehmen, machen wir uns im Endeffekt mitschuldig, und zwar mitschuldig wegen unterlassener Hilfeleistung.
Und das, meine Damen und Herren, wäre in der Tat eine Katastrophe. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Borgwardt, Sie haben in Ihrer Rede noch einmal betont, wie die Koalition und auch Ihre Fraktion, deren Vorsitzender Sie sind, hinter den Maßnahmen der Landesregierung stehen und wie einmütig dieser Rückhalt für den Ministerpräsidenten an dieser Stelle ist.
Sie haben auch betont, dass jeder, der hier Aktionismus vorwirft, gefährlich handelt.
Wenn man in der heutigen Ausgabe der „Mitteldeutschen Zeitung“ den Artikel über die CDU in Quedlinburg liest, dann kann einem schon der Verdacht kommen, dass sich die Opposition, die Sie eben noch einmal gegeißelt haben, in den eigenen Reihen befindet.
Die Frage ist jetzt: Wie eindeutig ist denn der Rückhalt in Ihrer Fraktion, deren Vorsitzender Sie sind? - Denn in der „Mitteldeutschen Zeitung“ steht auch, dass ein Abgeordneter Ihrer Fraktion den Brief an den Ministerpräsidenten mit unterzeichnet hat, worin dieser aufgefordert wird, die Maßnahmen zu überdenken, anders zu handeln und beispielsweise das Gaststättengewerbe offen zu lassen.
Ich könnte die Frage auch anders stellen, Herr Borgwardt. Kann es sein, dass es, wenn die eine oder andere Maßnahme von einem Gericht kassiert wird, hinterher wieder eine Pressemitteilung
von der CDU-Fraktion geben wird, in der stehen wird, dass Sie es ausdrücklich begrüßen, dass der Ministerpräsident eine Niederlage vor Gericht erlitten hat, und Sie sich politisch voll bestätigt fühlen? Wann ist es so weit, Herr Borgwardt?
Frau Präsidentin! Ich habe eine Nachfrage zum Beherbergungsverbot, was der Ministerpräsident
eben noch mal erläutert hat. Er sprach bei den Mund-Nasen-Schutz-Sanktionen davon, dass
man beim Gesamtpaket der Coronamaßnahmen und auch bei den Sanktionsmaßnahmen auf Akzeptanz in der Bevölkerung setzt und dass es keine Maßnahmen geben dürfe, die in der Bevölkerung auf zu geringe Akzeptanz stoßen.
Nun zeigen allerdings alle Umfragen und alle Statistiken, dass gerade das Beherbergungsverbot das Verbot ist, das am wenigsten auf Akzeptanz stößt, weil es am umstrittensten ist. Es ist auch nicht zu erklären, dass die Leute - wie es schon gesagt wurde - zum Arbeiten in ein Land kommen dürfen, aber nicht zum Übernachten.
Im Übrigen steht die Aussage des Ministerpräsidenten zur Lage der Hotels in Sachsen-Anhalt im krassen Widerspruch zu der Überschrift gestern in der „Mitteldeutschen Zeitung“, nämlich dass das Beherbergungsverbot erneut für starke Umsatzeinbrüche gesorgt hat.
Die Frage, die ich also habe, ist: Wie wollen Sie denn künftig auf Akzeptanz bei den Gesamtmaßnahmen setzen, wenn Sie als Ministerpräsident an dem Verbot festhalten, das in der Bevölkerung nachweislich am umstrittensten ist?
Die zweite Frage in der Hinsicht: Herr Ministerpräsident, Sie haben eben gesagt, Sachsen-Anhalt sollte sich nicht isolieren. Das war darauf bezogen, dass Sie jetzt entschieden haben, Diskotheken und Klubs nicht wieder zu öffnen.
Nun sind Sie in der Vergangenheit dafür bekannt gewesen, dass Sie den mitteldeutschen Raum immer als einen Raum betrachtet haben. Gestern ist in Sachsen die Entscheidung gefallen, dass das Beherbergungsverbot gekippt wird. Und in Thüringen hat es das nie gegeben. Jetzt ist Sachsen-Anhalt in Mitteldeutschland das einzige Bundesland, welches noch dieses Beherbergungsverbot aufrechterhält.
Meine Frage ist: Haben Sie sich dazu mit Ihren Amtskollegen in Sachsen und Thüringen abgestimmt und betrachten Sie hierbei eine Isolation Sachsen-Anhalts als zielführend?
Eine kurze Nachfrage, Frau Ministerin. Ab und an sind die Beherbergungsverbote auch juristische Entscheidungen. Sie haben eben aus dem Urteil in Schleswig-Holstein zitiert. Kennen Sie auch die Urteile, die in Baden-Württemberg und Niedersachsen gefällt worden sind, zu denen auch eine Begründung vorliegt? Würden Sie daraus auch zitieren und können Sie daraus auch etwas ableiten?
Zum Schluss nur noch eine Bemerkung: Frau Ministerin, Sie haben eben gesagt, dass Sie alle Kraft dafür aufwenden, dass sich die Pandemie hier nicht weiter ausbreitet und dass es die richtigen Vorkehrungen gibt. Sie haben uns bei diesem Ziel natürlich an Ihrer Seite.
Wenn allerdings bei den Aussagen des Ministerpräsidenten zu Maskenverweigerern und Coronaleugnern wie eben rhythmisches Klatschen einsetzt, dann sollte vielleicht auch der Ministerpräsident mal über einiges nachdenken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ich möchte um Verständnis werben, dass wir gestern diesen Antrag kurzfristig zur Tagesordnung angemeldet haben. Als wir am letzten Donnerstag im Ältestenrat die Tagesordnung beschlossen haben, war das Beherbergungsverbot noch nicht als innerdeutsches Problem erkennbar. Die Situation hat sich erst in den letzten Tagen zugespitzt. Ich werbe noch einmal eindrücklich darum, dass wir uns diesem Antrag in dieser Sitzungsperiode widmen. Es geht letztendlich darum, inwiefern die Coronamaßnahmen noch eine Akzeptanz in der Bevölkerung finden. Hinzu kommt, dass der Ministerpräsident heute darüber berät.
Meine Fraktion ist der Auffassung, dass der Landtag hierzu ein Signal setzen und es nicht allein der Landesregierung überlassen sollte, wenn es um weitere Coronamaßnahmen an dieser Stelle geht. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, ich habe keinen weiteren Änderungswunsch. Ich wollte nur auf den Wunsch der Koalition kurz eingehen. Dass die Befragung der Landesregierung nun um 14:30 Uhr stattfindet, weil der Ministerpräsident erst ab diesem Zeitpunkt anwesend ist, nehmen wir jetzt mal so hin. Ich will aber trotzdem sagen, dass ich dieses Verhalten nicht in Ordnung finde.
Wir wussten, dass der Ministerpräsident für heute entschuldigt ist; das wurde im Ältestenrat angekündigt. Jedoch gab es grundsätzlich auch einmal die Aussage, dass wir uns alle immer den Mittwoch prophylaktisch freihalten sollen. Ich bin - wie meine Kollegen auch - im Ältestenrat davon ausgegangen, dass es sich um eine Ministerpräsidentenkonferenz oder Ähnliches handelt. Grundsteinlegungen, Bändchen durchschneiden, das sind alles Dinge, zu denen auch wir als Abgeordnete hin und wieder eingeladen werden. Aber wenn Plenarsitzung ist, haben wir dem Plenum Respekt zu zollen, und das erwarten wir auch vom Ministerpräsidenten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Keine Sorge, Herr Minister Tullner, ich will keine Frage zum Inhalt des Staatsvertrags stellen, sondern habe eine Frage, die Sie aus meiner Sicht durchaus beantworten können.
Sie haben in Ihrem Redebeitrag nichts dazu gesagt, welche Position die Landesregierung von Sachsen-Anhalt zum Gesetzentwurf hat. Was
empfiehlt denn die Landesregierung, wenn sie hier einen Staatsvertrag einbringt, welcher die Unterschrift des Ministerpräsidenten trägt? Ist das so interpretierbar, dass die Landesregierung für diesen Medienstaatsvertrag ist? - Sie haben jetzt keine Position der Regierung geäußert. Es wäre spannend, diese einmal zu erfahren.
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ist er ja endlich, der schon oft zitierte und oft diskutierte Medienstaatsvertrag, der eine Beitragserhöhung von 86 Cent vorsieht.
Wir haben hier im Landtag von Sachsen-Anhalt, in den Ausschüssen und auch hier im Plenum, schon sehr häufig darüber diskutiert, auch öffentlich. Und ich will ausdrücklich sagen: Es ist gut, dass diese Debatte auch kritisch stattfindet. Wichtig ist allerdings das Ergebnis, das im Endeffekt herauskommt.
Heute geht es erst einmal nur darüber, wie wir uns zu einer Ausschussüberweisung verständigen. Dazu kann ich erst einmal sagen, dass wir als LINKE natürlich diesen Staatsvertrag mit in den Ausschuss überweisen - darum geht es heute erst einmal - und weiterhin das Abstimmungsverhalten offenlassen bis zur letzten Sitzung, die dann wahrscheinlich erst im Dezember sein wird, wie es der Plan vorsieht.
Ich will mich aber gern noch einmal wiederholen zu dem, was ich in der letzten Plenarsitzung hier schon zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich gesagt habe: Die LINKE steht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und nicht nur zu seiner Existenz, sondern auch ohne Wenn und Aber zu seiner Bestands- und Entwicklungsgarantie, wie das Verfassungsgericht mehrfach festgeschrieben hat.
Von diesem Grundsatz werden wir auch nicht abweichen.
Jetzt haben wir in den letzten Wochen und Monaten auch die eine oder andere kritische Debatte
zu unserem Agieren hier im Landtag gehört. Dabei wurde immer wieder erklärt, was vollständig richtig ist, dass man das eine mit dem anderen nicht verknüpfen darf, dass man keine Forderungen nach Intendantengehältern im Zuge eines Abstimmungsverhaltens zum Rundfunkstaatsvertrag stellen darf. Das ist auch verfassungsrechtlich völlig in Ordnung so. Diese Kritik nehmen wir auch an.
Deswegen sage ich jetzt: Völlig unabhängig von unserem Abstimmungsverhalten zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag haben wir bestimmte Erwartungshaltungen an die Zukunft des öffentlichrechtlichen Rundfunks, und diese lauten zunächst, dass die Gebühren hauptsächlich ins Programm gesteckt werden und nicht für Intendantengehälter verwendet werden. Das ist eine klare Forderung, vor der wir auch nicht zurückschrecken, diese weiterhin zu äußern, und zwar unabhängig von unserem Abstimmungsverhalten.
Zweitens wollen wir, dass „Qualität statt Quote“ sehr deutlich noch mehr zum Maßstab des Agierens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird und nicht, dass Sendungen abgesetzt werden, weil angeblich die Quote nicht stimmt.
Das sollte man doch bitte schön den Privaten und Kommerziellen überlassen.
Drittens - auch das ist eine Forderung, die von meiner Fraktion sehr häufig artikuliert wurde -: Völlig unabhängig von unserem Abstimmungsverhalten zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag erwarten wir, dass es mehr Engagement der Rundfunkanstalten in Mitteldeutschland und im Osten gibt.
Ich denke, bisher sind unsere Signale in allen drei Punkten erhört worden.
Ich betrachte es als ein positives Signal, dass es mit der Kulturplattform erstmals ein ARDGemeinschaftsangebot in Mitteldeutschland geben soll. Heute kam die Meldung, dass es ab dem nächsten Jahr wieder einen „Polizeiruf“ aus Halle geben wird. Es geht also an der Stelle.
Der Osten sollte weiterhin noch stärker im Blickfeld der öffentlich-rechtlichen Anstalten sein und bleiben. Das ist für uns eine Herzensangelegenheit und hat mit dem Abstimmungsverhalten nichts zu tun, aber es hat etwas damit zu tun, wie sich die öffentlich-rechtlichen Anstalten in Zukunft entwickeln sollen. Da haben wir bestimmte Vorstellungen, die wir auch weiterhin klar und deutlich artikulieren werden.
Jetzt komme ich noch einmal zu der Frage: Wie geht denn die Sache hier aus? - Wir hatten ja heute leider nicht Herrn Robra hier; sonst hätte man ihn auch noch einmal das eine oder andere fragen können. Allerdings: Wem das Unterhaltungsprogramm im linearen Fernsehen zu langweilig ist, dem kann ich sagen: Wir haben hier eine Kenia-Koalition; die bietet hier und da durchaus gute Unterhaltung.
Man muss sich die Sache doch einmal vorstellen: Da gibt es einen Ministerpräsidenten, der sitzt mit seinen Amtskollegen am Tisch und verhandelt einen Rundfunkstaatsvertrag, einen Medienstaatsvertrag. Und niemand hier im Landtag hat die Chance, an diesem Staatsvertrag irgendetwas zu ändern. Von uns können dazu keine Änderungsanträge gestellt werden. Alles, was in diesem Staatsvertrag steht, hat in Sachsen-Anhalt ein Mensch zu verantworten. Und das ist der Ministerpräsident, denn er hat ihn verhandelt und er hat ihn unterschrieben.
Und dann finde ich es schon sehr grotesk, wenn man als Verhandlungsergebnis nicht nur seine Unterschrift darunter setzt, sondern gleichzeitig feststellt: Liebe Leute, das, was ich hier verhandelt habe, findet leider keine Mehrheit. - Meine Damen und Herren, so etwas konnte ich mir bisher tatsächlich nicht vorstellen.
Wenn ich dann noch merke, dass ein Koalitionspartner sagt, wir stimmen zu, egal, wie die anderen hier abstimmen, dann, muss ich schon sagen, ist das Unterhaltungsprogramm hier echt getoppt worden gemessen an dem, was wir sonst so kennen. Da muss ich sagen, das ist hier zum Teil keine gute Unterhaltung, sondern eine schlechte Daily Soap, die uns an der Stelle regelmäßig angeboten wird.
Insofern bin ich sehr gespannt darauf, was wir in den nächsten Wochen und Monaten für Debatten erleben. Ich erinnere noch einmal an den sehr bemerkenswerten Redebeitrag, den der von mir sehr geschätzte Kollege Siegfried Borgwardt hier beim letzten Mal in der Mediendebatte gehalten hat, als er noch einmal klar gesagt hat, dass sich die CDU-Fraktion von der Forderung der AfD, die im Endeffekt auf eine Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinausläuft, klar abgrenzt.
Das hat Herr Borgwardt hier klar gesagt. Ich habe eben schon angemerkt, dass das eine bemerkenswerte Rede war. Meine Bitte ist an der Stelle nur, dann im endgültigen Abstimmungsverhalten diese Differenz auch deutlich zu machen.
Diese Differenz deutlich zu machen wird der Lackmustest an der Stelle. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank. - Punkt eins: Es sind keine Gebühren, es sind Beiträge, die gezahlt werden. Da ist rechtlich tatsächlich etwas anderes. Sie haben eben gesagt, die Gebühren, die Zwangsgebühren abschaffen wollen. Es gibt keine Zwangsgebühren, es gibt Beiträge, die zu zahlen sind. Das ist rechtlich ein anderes Modell. Wir hatten vor Jahren die Umstellung von Gebühr auf Beitrag. Aber wer den Beitrag abschaffen will, der entzieht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk seine Finanzierungsgrundlage. Und insofern hat es sich an der Stelle dann einfach mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erledigt.
Wenn Sie das schon beantragen und auch laut fordern, müssen Sie die Konsequenz dazu nicht nur mitdenken - das traue ich Ihnen nicht zu -, aber zumindest mitsagen, weil das dann auch zur Ehrlichkeit gehört. Es hat natürlich eine Konsequenz, wenn man die Finanzierung streicht, nämlich die, dass dann das Gebilde nicht mehr existieren kann. Das ist doch völlig logisch.
Herr Meister, ich habe es klar gesagt: Unser Abstimmungsverhalten, wie es im Endeffekt sein wird, ist offen. Es gibt ja noch Anhörungen, die durchgeführt werden sollen.
Es gibt noch Debatten, die es darüber geben wird. Heute steht ein Abstimmungsverhalten an. Das ist die Überweisung in den Ausschuss. Und die wird meine Fraktion selbstverständlich mittätigen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich habe zwei Fragen. Die erste bezieht sich auf Ihre Bemerkung, Herr Kurze, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu sehr aufgebläht habe und dass man Ballast abwerfen müsse. Dazu will ich zunächst erläutern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk keinen Sender von sich aus gestartet hat, sondern dass er dazu einen gesetzlichen Auftrag hat. Diesen gesetzlichen Auftrag bekommt er von uns, nämlich von denen, die die Staatsverträge beschließen.
Jetzt sagen Sie mir bitte, welche Bemühungen es vom Ministerpräsidenten gibt, diesen Ballast abzuwerfen. Wann hat der Ministerpräsident gesagt, dieser oder jener Sender sei verzichtbar?
In diesem Zusammenhang habe ich an Sie gerichtet außerdem folgende Frage: Beim MDR gibt es ja auch mehrere Radioprogramme. Welche Angebote des MDR halten Sie für die Bürgerinnen und Bürger für verzichtbar? Ist es das Funkhaus in Magdeburg? Ist es das Funkhaus in Halle? Wo wollen Sie an dieser Stelle die Axt ansetzen? - Das kann nur die Politik machen. Denn die Anstalten können nur das umsetzen, was sie im Staatsvertag als Auftrag bekommen haben.
Zu meiner zweiten Frage. Ich finde Ihr Beispiel mit dem Taschengeld bei den Kindern wirklich sehr charmant. Jetzt stelle ich Ihnen folgende Frage: Wenn die Kinder von ihrem Taschengeld - angenommen es sind 10 € in der Woche - die Bus
fahrscheine bezahlen müssen und die Busfahrten nun um 20 Cent teurer werden, hätten die Kinder dann das Recht zu sagen, um das Taschengeld stabil zu halten, bräuchten sie einen Ausgleich für die teurere Busfahrkarte?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, Sie versuchen jetzt, über das von Ihnen erwähnte Gutachten zu erklären, dass das Gebäude nicht tauglich sei, um dort unterrichten zu können. Ich muss Sie insoweit in einem Punkt korrigieren. Das, was in dem Gutachten steht, ist kein neuer Sachstand. Das ist seit vielen Jahren bekannt.
Der Landkreis hat der Schule daraufhin schon vor Jahren eine Duldung ausgesprochen, und zwar befristet bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Schule schließt. Jetzt gibt es ein Gerichtsurteil, welches klar besagt, dass die Schule nie geschlossen war und weiter geöffnet bleiben muss.
Das heißt, die Duldung gilt weiter fort. Der Landkreis sagt: In der Schule, in dem Gebäude kann
genauso weiter unterrichtet werden; das wird weiterhin geduldet, wie es in den letzten Monaten, im letzten Schuljahr auch der Fall war.
Jetzt frage ich Sie: Welche neue Situation soll eingetreten sein - laut Ihrer Aussage -, dass es jetzt nicht mehr möglich ist, in diesem Schulgebäude zu unterrichten, wenn sich nichts an dem Zustand geändert hat und auch nichts an der Bewertung durch den Landkreis geändert hat? - Im Übrigen habe ich heute mit der Landrätin darüber gesprochen, und sie hat mir das genau so bestätigt, wie ich es eben formuliert habe.
Vielen Dank. - Herr Kollege Krull, ich habe Ihre Aussagen zum Konflikt bei Ameos sehr wohl vernommen. Ich wollte Sie aber fragen: Zu dem Antrag selbst und zu dem Vorgang, der in unserem Antrag dazu thematisiert wird, habe ich nichts weiter gesagt. Deswegen wollte ich Sie fragen: Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass Ameos, nachdem eine Tarifeinigung in Sicht war, eine neue Beschäftigungsgesellschaft gegründet hat und quasi das gesamte Pflegepersonal darin outsourcen möchte mit der Folge, dass diese Beschäftigten dann - darüber sollen alle Neueinstellungen passieren - gar kein Mitbestimmungsrecht mehr haben, keinen Betriebsrat mehr haben, durch den Vertrag auf sämtliche Zuschläge verzichten, auch auf Tarifsteigerungen verzichten und dann die Pflege komplett quasi über eine Leiharbeitsfirma realisiert werden soll? Wie steht denn die CDU-Fraktion zu diesem Modell?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Da es jetzt keinen Widerspruch gab und der Antrag damit auf die Tagesordnung gesetzt wurde, würde ich vorschlagen, dass wir ihn in der Tagesordnung unter Punkt 8 platzieren. Wenn es dagegen keinen Widerspruch gibt, dann würden wir selbstverständlich den Antrag in Drs. 7/6256 zurückziehen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Minister, ich habe eine Frage zum § 28 des vorliegenden Staatsvertrags. Darin geht es um die Beauftragung an die Anstalten, welche Fernsehprogramme sie ausstrahlen sollen. Dort steht:
„Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten veranstalten gemeinsam folgende Fernsehprogramme:
1. das Vollprogramm ‚Erstes Deutsches
Fernsehen (Das Erste)‘,
2. zwei Programme als Zusatzangebote
[…], und zwar die Programme
a) ‚tagesschau24‘ und
b) ‚EinsFestival‘.“
Nun wissen wir beide, das Programm „EinsFestival“ gibt es gar nicht mehr, sondern das ist mittlerweile ein anderes Programm geworden, das sich „One“ nennt und ein anderes Konzept zur Grundlage hat. Können Sie erklären, wieso die ARD jetzt wieder zu einem Programm beauftragt werden soll, das sie selbst abgeschafft hat?
Ich frage das auch vor dem Hintergrund, dass es schon einmal eine ähnliche Situation beim ZDF gab, wie Sie wahrscheinlich noch wissen, als sich das ZDF damals bereit erklärt hatte, das Spartenprogramm „ZDFkultur“ zugunsten des Jugendangebots einzustellen. Man hat aber dann festgestellt: Da das in dem Staatsvertrag als Auftrag steht, kann man es nicht einfach abschalten. Wie verhält sich die Sachlage denn hier?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Erben hat schon darauf hingewiesen: Was die AfD hier beantragt, ist für den Landtag von Sachsen-Anhalt nicht neu. Eine solche Diätenkommission gab es bereits bis zur vorletzten Parlamentsreform. Und, wie Herr Erben gesagt hat, sie hat sich aus mehreren Gründen nicht bewährt.
Zum einen gab es keine Transparenz und keine Nachvollziehbarkeit bei den Vorschlägen, die die Kommission gemacht hat. Wenn Sie auf der einen Seite Transparenz einfordern, können auf der anderen Seite aber nicht erklären, wie durch diese Kommission Transparenz hergestellt werden soll.
Zum anderen - das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen - hat diese Kommission jedes Mal deutlich höhere Vorschläge für eine Diätenerhöhung gemacht, als sie jetzt realisiert wurden.
Das ist jetzt Ihr Maßstab und da wollen Sie wieder hin. - Na, herzlichen Glückwunsch! Wenn das eine Diätensenkung sein soll, dann hat das mit einfacher Mathematik an der Stelle sehr wenig zu tun.
Ich kann mich noch daran erinnern: Im Jahr 2012 war es, glaube ich. Da hat die Diätenkommission
den Vorschlag gemacht, in einem Jahr die Diäten um mehr als 850 € zu steigern; 850 € auf einen Schlag.
Das sind Ihre Vorstellungen und Ihre Vorschläge, die Sie uns anbieten und die Sie als Senkung verkaufen wollen. Meine Damen und Herren, mir fehlt jegliche Fantasie, wie ich so etwas den Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft vermitteln will.
Jetzt kommen wir zu der Diätenerhöhung in diesem Jahr. Herr Erben hat schon darauf hingewiesen: Wir haben uns mehrheitlich darauf verständigt, dass wir die Diäten nicht an die Steigerung im öffentlichen Dienst anpassen - danach ist übrigens die Diätenkommission verfahren -, sondern an die allgemeine Lohnentwicklung.
Nun haben wir - das zeigen die neuesten Statistiken - das erste Mal in Sachsen-Anhalt leider eine Lohnentwicklung, die nach unten geht. Das wird sich natürlich bei den Diäten bemerkbar machen, und zwar im negativen Sinne. Also werden wir im nächsten Jahr bei den Diäten automatisch ohne irgendeine Empfehlung eine Entwicklung haben, die logischerweise nach unten gehen muss.
Den Prozess wollen Sie jetzt stoppen. Das müssen Sie uns mal erklären. Das müssen Sie vor allen Dingen den Bürgerinnen und Bürgern erklären, dass ausgerechnet dann, wenn die Diäten ausnahmsweise mal sinken sollen, Sie mit dem Vorschlag kommen, dass dieser Automatismus ausgesetzt wird. Ich finde das an der Stelle im höchsten Maße unehrlich von Ihnen. Das passt auch zu Ihrem Redebeitrag, Herr Roi; denn Sie haben die Bezüge von anderen Fraktionen genannt, nur zu Ihren eigenen sagen Sie nichts an der Stelle.
Alle Fraktionen haben für sich Beschlüsse gefasst, wie sie mit den Diätensteigerungen in diesem Jahr umgehen wollen. Es gibt eine Fraktion, von der wir dazu bisher gar nichts gehört haben: das ist Ihre. Sie schulden den Bürgerinnen und Bürgern Transparenz und Aufklärung, wie Sie mit Ihren Diätensteigerungen umgehen.
Und vor allen Dingen wäre es interessant, wie Sie mit den Funktionsumlagen umgegangen sind, die Sie sehr oft thematisiert haben, die nachweislich zu Unrecht bezahlt wurden,
nämlich an Stellvertreter von Stellvertretern. Es wäre interessant zu wissen, was Sie mit dem Geld gemacht haben.
Wir haben allen Grund, Ihren Gesetzentwurf abzulehnen. - Vielen Dank.
Zu dem letzten Punkt, den Sie angesprochen haben: Die Kommission hat nie öffentlich getagt, hat nie öffentlich diskutiert. Insofern kann es auch keine Transparenz gegeben haben.
Sie hat einen Zettel ausgefüllt und ihn dem Präsidenten geschickt. Darauf standen eine Emp
fehlung und eine Zahl; das war‘s. - Also, wenn das Ihre Vorstellung von Transparenz ist, bitte schön. Die haben Sie dann exklusiv. - Das war das eine.
Zu der anderen Frage. Ich habe nie behauptet, dass die Parlamentsreform insgesamt Einsparungen ergeben hat. Was ich aber immer behauptet habe und wozu ich auch stehe, ist, dass der Wildwuchs bei den Funktionszulagen beendet wurde und dass bei Ihnen endlich Schluss damit gemacht wurde, dass die Stellvertreter des Stellvertreters des Stellvertreters auch noch eine Funktionszulage bekommen haben.
Das haben wir ein für alle Mal beendet. Auch haben wir beendet, dass unterschiedliche Funktionszulagen gezahlt werden. Wir haben dafür gesorgt, dass jeder Fraktionsvorsitzende das Gleiche bekommt, dass jeder parlamentarische Geschäftsführer das Gleiche bekommt, und dass ausdrücklich nur die noch etwas bekommen. Damit haben wir den Wildwuchs beendet. Dazu stehe ich nach wie vor.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister Robra, Sie haben eben gesagt, der Ministerpräsident wird den Staatsvertrag unterschreiben, um das parlamentarische Verfahren möglich zu machen. Ich möchte Sie fragen: Wird es neben der Unterschrift des Ministerpräsidenten noch eine Erklärung geben, in der darauf hingewiesen wird, dass aktuell im Landtag von Sachsen-Anhalt keine Mehrheit für diesen Staatsvertrag in Sicht ist?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin der CDU-Fraktion sehr dankbar dafür, dass sie dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt hat. Denn das gibt uns allen die Möglichkeit, ein paar inhaltliche Dinge zu sagen und ein paar Wahrheiten auf den Tisch zu legen.
Zur ersten Wahrheit gehört, dass wir inzwischen eine ziemlich groteske Situation in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen haben. Diese äußert sich darin, dass ein Ministerpräsident - er soll diesen Staatsvertrag zwar unterschreiben, wohnt jetzt aber der Debatte dazu nicht bei - einen Staatsvertrag aushandelt, am Verhandlungstisch sitzt, einen Text verhandelt und diesen letztlich unterschreiben will, obwohl er dafür keine Mehrheit der eigenen Koalition im Rücken hat. Hinzu kommt, dass ihm sogar seine eigene Fraktion die Gefolgschaft verweigert.
An der Stelle wird deutlich, dass Herr Haseloff, zumindest medienpolitisch, ein König ohne Reich und der Ministerpräsident einer Minderheitenregierung in Sachsen-Anhalt ist. Wenn keine Mehrheit für einen Staatsvertrag in Sicht ist, dann frage ich mich, was der Ministerpräsident an der Stelle verhandelt hat. Denn der Vorwurf der CDU-Fraktion zum Rundfunkstaatsvertrag bzw. zum Medienstaatsvertrag, wie er jetzt heißt, lautet schlicht und einfach: Herr Ministerpräsident, was Sie hierzu verhandelt haben und unterschreiben wollen, ist für uns nicht zustimmungsfähig. Ein deutlicheres Misstrauensvotum aus medienpolitischer Sicht kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, meine Damen und Herren.
Es wird an der Stelle noch ein bisschen grotesker, wenn die Öffentlichkeit fragt, ob hier denn nicht
DIE LINKE als Oppositionsfraktion einmal als Mehrheitsbeschaffer fungieren soll.
Dazu sage ich klipp und klar: Als Mehrheitsbeschaffer und als jemand, der dem Ministerpräsidenten die Unterschrift rettet, steht die Fraktion DIE LINKE nicht zur Verfügung.
Sie haben einen Koalitionsvertrag ausgehandelt, in dem nach meinem Kenntnisstand klar formuliert worden ist, dass diese Koalition zu jedem Gesetzentwurf - und hierbei handelt sich um einen Gesetzentwurf - eine eigene Mehrheit auf die Beine stellen will. Halten Sie sich also an Ihren eigenen Vertrag und sorgen Sie dafür, dass Ihre Koalition eine eigenständige Mehrheit zu einem Gesetzentwurf findet, den Ihr Ministerpräsident unterzeichnet. Das ist Ihre Aufgabe, nicht die Aufgabe der Opposition.