Claudia Dalbert
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Regierungsfraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Entwurf eines Agrarstrukturgesetzes ausgearbeitet. Ich will deutlich sagen: Dieser Gesetzentwurf stellt aus meiner Sicht einen bedeutenden Schritt hin zu einem modernen Agrarstrukturrecht dar. Deswegen möchte ich zuallererst den Regierungsfraktionen für ihre sehr gute Arbeit in einem rechtlich wie auch politisch tatsächlich nicht einfachen Umfeld danken. Das Ergebnis ist, so denke ich, ein ausgewogener Gesetzentwurf.
Die Sicherung und Verbesserung der Agrarstruktur soll im Wesentlichen erreicht werden durch drei Dinge: mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt, Verhinderung von marktbeherrschenden Stellungen und Stärkung der Landgesellschaft.
Der vorliegende Entwurf reagiert damit auf die seit einigen Jahren festzustellenden Veränderungen auf dem Bodenmarkt, insbesondere auf den erheblichen Anstieg von Boden- und Pachtpreisen in Sachsen-Anhalt. Eine Ursache für den zunehmenden Wettbewerb auf dem Bodenmarkt ist natürlich die Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.
Gerade der Kauf von landwirtschaftlichem Boden durch außerlandwirtschaftliche Investoren in Form von Share Deals, also in Form von Anteilen an Gesellschaften, die über landwirtschaftlichen oder forstlichen Boden verfügen, treibt die Preise in Ostdeutschland nach oben. Diese Share Deals sind eben besonders attraktiv, und zwar deshalb, weil sie bisher nicht anzeigepflichtig sind und weil keine Grunderwerbsteuer gezahlt werden muss, zumindest dann nicht, wenn nicht mehr als 95 % der Anteile an der Gesellschaft gekauft werden.
Genau an dieser Stelle setzt das Agrarstrukturgesetz an. Künftig unterliegen Anteilskäufe an Unternehmen mit mehr als 250 ha Eigentum an land- und forstwirtschaftlicher Fläche der Zustimmung durch das Landesverwaltungsamt, wenn durch diesen Kauf ein bestimmender Einfluss auf das Unternehmen entsteht, also wenn mehr als 25 % Anteile an dem Unternehmen gekauft werden. Versagt werden können solche Share Deals, um eine den Wettbewerb wesentlich beeinträchtigende Konzentration von Flächen auf dem regionalen Bodenmarkt zu verhindern - wir haben es schon gehört -, wenn mehr als 50 % der Gemarkung damit erworben werden oder eben wenn der Kaufpreis unangemessen ist.
In ähnlicher Weise, so sieht das Agrarstrukturgesetz es vor, werden die reinen Landkäufe regu
liert. Insbesondere sollen die Landkreise künftig Zukäufe untersagen können, wenn eben die Käufer eine marktbeherrschende Stellung auf dem regionalen Bodenmarkt erreichen; das heißt, wenn sie mehr als 50 % der landwirtschaftlichen Fläche in einer Gemarkung im Eigentum oder in der Pracht haben.
Wesentlich ist auch die Stärkung der Landgesellschaft. Die Landgesellschaft kann jetzt auch ihr Vorkaufsrecht ausüben, wenn zunächst eben kein aufstockungswürdiger Landwirt vorhanden ist. Genau das war oft ein Grund dafür, dass die Landgesellschaft von ihrem Vorkaufsrecht eben nicht Gebrauch machen konnte.
Zudem soll die Landgesellschaft einen Bodenfonds von rund 20 000 ha aufbauen. Diese Flächen können dann später beispielsweise an Junglandwirte oder Junglandwirtinnen übergeben werden, die ihren eigenen Hof aufbauen wollen, die bisher in der Mühle zwischen Finanzinvestoren und etablierten Agrarbetrieben häufig zu kurz gekommen sind.
Also, es soll mehr Transparenz auf dem Bodenmarkt erreicht werden durch die Anzeigepflicht bei Pachtung. Verstöße dagegen sollen zukünftig geahndet werden mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 100 000 €. Transparenz auf dem Bodenmarkt soll auch dadurch geschaffen, dass Share Deals genehmigungspflichtig sind, wie ich ausgeführt habe. Wenn man Share Deals, die nicht genehmigt sind, vollzieht, dann ist das bußgeldbewährt in Höhe von bis zu 1 Million €.
Ich denke, das ist ein ausgewogener und ein sehr guter Gesetzesvorschlag. Denn - das ist klar - Grund und Boden gehören in die Hand ortsansässiger Landwirte und Landwirtinnen. Landwirte vor Ort sind unerlässlich für die Entwicklung unserer ländlichen Räume, denn sie übernehmen Verantwortung vor Ort und sie lassen eben auch die Wertschöpfung vor Ort.
Mit dem Agrarstrukturgesetz erreichen wir Transparenz im Bodenrecht und können Marktkonzentrationen verhindern. Investoren, die nicht aus der Landwirtschaft kommen, werden künftig nicht mehr unbegrenzt Ackerflächen erwerben können. In diesem Sinne unterstütze ich den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ausdrücklich. - Herzlichen Dank dafür.
Danke. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes möchte ich daran erinnern, dass wir uns im Landtag darin einig waren, das Land Sachsen-Anhalt nur mit den Deponien zu belasten, die unbedingt notwendig sind. Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, die Abfallimpor
te im Rahmen des geltenden Rechts zu reduzieren. Der Landtag hat einen Beschluss gefasst mit dem Titel „Abfallimporte reduzieren - Kreislauf- und Ressourcenwirtschaft stärken!“ Von der Sache her sind wir uns also einig.
Ich möchte meine Redezeit von drei Minuten nutzen, um konkret zu dem Abfallgesetz zu sprechen. Dabei haben wir, wie ich schon mehrfach ausführte, nur sehr geringe Gestaltungsmöglichkeiten, weil das Abfallrecht sehr stark durch Bundes- und EU-Recht bestimmt ist. Der Abg. Lange hat das in seiner Einbringung ebenfalls ausgeführt. Deshalb lautet die Frage: Was können wir tun?
Ich denke, wir können zwei ganz konkrete Dinge tun. Zum Ersten müssen wir schauen, dass die Abfälle, die auf unseren Deponien gelagert werden, reduziert werden. Das entspricht auch der Abfallhierarchie, Verwertung geht vor Beseitigung. Jede Tonne Abfall, die nicht auf der Deponie landet, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das heißt, wir müssen den Anteil an Rezyklaten erhöhen, zum Beispiel durch die Verwendung unbelasteten Materials im Straßenbau und für ähnliche Einsatzzwecke. Sie wissen, dass wir dabei zusammen mit der Wirtschaft sehr viel auf den Weg gebracht haben und modular weiterentwickeln, um eine Qualitätssicherung bei diesen Rezyklaten vorzunehmen.
Was aber fehlt, ist der breite Einsatz. Eine Möglichkeit wäre es, eine Regelung in das Landesabfallgesetz aufzunehmen, die umweltfreundliche Produkte bevorzugt, dies also formal als einen Bestandteil aufzunehmen, den die Vergabekammer prüfen kann. Das wäre ein Beitrag zur Förderung der Akzeptanz von Recyclingmaterial. Dies würde Nachfrage auf dem Markt generieren und die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand unterstreichen.
Das Zweite, was man tun kann, ist, mit den Deponiekapazitäten, die wir haben, sorgsam umzugehen. Der Abfallwirtschaftsplan 2017, der dritte in Folge, besagt, es gibt keinen Bedarf an neuen Deponien der Klassen 0 und 1. Sie wissen, wir haben im letzten Jahr überprüft, wie es damit aussieht. Um eine Zahl aus der Evaluation zu nennen: Im Jahr 2019 wurden 1,3 Millionen t Abfälle auf Deponien abgelagert. Dem steht ein Restvolumen von 22,8 Millionen t gegenüber. Wir haben also keinen Deponiemangel - das ist nicht mein Ansatz -, aber wir sollten mit unseren Deponiekapazitäten sorgsam umgehen, damit sie lange halten.
Damit komme ich zu der Frage der Importe aus anderen Bundesländern. Dies betrifft vor allem die Deponien der Klassen 1 und 2. Die Mengen
schwanken über die Jahre, aber wenn man es einmal insgesamt über mehrere Jahre hinweg betrachtet, so liegt der Anteil der abgelagerten Abfälle auf den Deponien der Klassen 1 und 2, die aus anderen Bundesländern kommen, zwischen 20 % und 25 %. Insofern ist das, denke ich, ein weiterer Ansatzpunkt, diese Abfälle genehmigungspflichtig zu machen. Sie müssen dann also beim Landesverwaltungsamt gemeldet werden, und das Landesverwaltungsamt schaut dann, wie es sich zu den Ablagerungskapazitäten in Sachsen-Anhalt verhält, insbesondere auch unter Berücksichtigung näher gelegener geeigneter Deponien. Denn das EU-Recht sieht die lokale Nähe ebenfalls als notwendig an.
Das wäre ein weiterer Punkt, den man umsetzen könnte. Wir würden uns viel mehr wünschen, aber das ist das, was wir im Augenblick rechtlich im Abfallgesetz tun könnten. In eine ähnliche Richtung geht der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE. Deshalb freue ich mich auf spannende Debatten im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der AfD berührt
wichtige Punkte unserer Energieversorgung, insbesondere die Fragen, welche Primärenergieträger wir nutzen und woher wir diese Energie bekommen.
Russland mit seinen großen Gasfeldern ist dabei ein wichtiger Lieferant. Mit der Gasleitung Nord Stream 1 besteht bereits eine neue leistungsfähige Verbindung zu den Gasfeldern im hohen Norden Russlands, welche die bestehenden Pipelineverbindungen Jamal und Transgas ergänzt.
Auch für die Versorgung unserer Nachbarländer, insbesondere Tschechien, kommt darin ausreichend Gas an. Die europäische Gasversorgung ist derzeit auch durch die weiteren Gasfernleitungen in Mittel- und Südeuropa, die Gas aus Russland, aber auch aus den südlich gelegenen Lieferländern liefern, ausreichend gesichert.
Die Hoffnung, dass mittels Nord Stream 2 in näherer Zukunft grüner Wasserstoff transportiert wird, teile ich ausdrücklich nicht. Ein Blick in die russische Wasserstoffstrategie aus diesem Jahr verrät, dass Russland mittelfristig vor allem auf Wasserstoff aus Erdgas und Kernenergie setzt.
Ganz grundsätzlich sollte uns die zunehmende Dominanz der russischen Gaslieferung zu denken geben. Bereits heute importiert Deutschland mehr als 70 % des Erdgases aus Russland. Hier gilt es, die Bezugsquellen wieder stärker zu diversifizieren.
Dazu dienen die bereits geplanten LNG-Terminals im Norden Deutschlands, welche für die Anlandung emissionsarmer Erdgaslieferungen bei
spielsweise aus den Mena-Regionen, also aus dem Mittleren Osten und Nordafrika, genutzt werden sollten.
Perspektivisch stehen diese Infrastrukturen auch grünen Energieträgern wie auf Basis erneuerbarer Energien hergestelltem Wasserstoff, Ammoniak oder Methanol zur Verfügung. Mit der Realisierung eines ausreichend hohen CO2-Preises und eines robusten europäischen Zertifizierungsverfahrens für die Vorkettenemissionen bei Methan kann sichergestellt werden, dass kein umweltschädliches Erdgas aus dem Fracking-Verfahren nach Deutschland kommt.
Neben der Frage nach der Herkunft gasförmiger Energieträger sollten wir auch darüber sprechen, wie viel Erdgas wir zukünftig in Sachsen-Anhalt, Deutschland und Europa benötigen und in welchem Umfang Erdgas als Brückentechnologie eingesetzt werden muss.
Aktuell werden ca. drei Viertel des Erdgases im Wärmesektor verbraucht. Mit der bevorstehenden Renovierungswelle und einem ansteigenden Anteil erneuerbarer Energien durch den Einsatz von grünstrombasierten Wärmepumpen, Solarthermie,
erneuerbarer Fernwärme und, wo es nicht anders möglich ist, grünem Wasserstoff wird der Erdgasbedarf im Wärmebereich kontinuierlich zurückgehen. Somit wird der moderate Anstieg des Erdgasverbrauchs im Stromsektor mehr als ausgeglichen.
Dies wird durch eine Vielzahl von Studien, unter anderem von der Europäischen Kommission, der Deutschen Energieagentur und des Umweltbundesamtes, bestätigt. Somit ist klar, dass wir kurz- und mittelfristig keine zusätzlichen Leitungskapazitäten zum Import von fossilem Erdgas benötigen.
Für unser langfristiges Ziel, eine vollständige Versorgung aus erneuerbaren Energien, ist selbstredend nur ein Bruchteil der heutigen Erdgasimportmengen notwendig.
Gut.
Der Gegenstand des Antrags war die NordStream-2-Pipeline. Die Nord-Stream-2-Pipeline ist im Bau zum Import russischen Erdgases. Insofern habe ich nicht dazu ausgeführt, ob es irgendwelche weiteren Erdgasvorkommen in SachsenAnhalt gibt, die zu fördern wären. Klar ist auch - das habe ich in Bezug auf den amerikanischen Import gesagt -, dass wir kein Erdgas wollen, das aus Fracking gewonnen wird.
Genau.
Herr Gallert, herzlichen Dank für Ihre Frage. Ich habe damit die Möglichkeit, noch einmal Punkte darzustellen, die mir sehr wichtig sind.
Zu dem Thema USA und Fracking-Gas habe ich mich geäußert. Hierbei geht es auch um die Zertifizierung der Vorkettenemissionen. Um die Zertifizierung der Vorkettenemissionen geht es auch bei LNG. Wenn Sie sich die Studie des UBA ansehen - ich habe gerade mein Handy geholt, um die Tabelle genau bezeichnen zu können - und dort zur Abbildung 8 gehen, werden Sie die CO2-Ausstoßwerte finden, die die unterschiedlichen Energieträger haben, und darauf aufgesetzt die Vorkettenemissionen.
Wenn Sie sich das anschauen, dann werden Sie beispielsweise feststellen - weil es hier auch oft um Russland geht -, dass zum Beispiel LNG aus Katar dieselben CO2-Ausstoßwerte hat wie Röhrengas aus Russland. Die EU ist gerade dabei, ein solches Zertifizierungssystem der Vorkettenemissionen auf den Weg zu bringen. Damit wird sich der Markt noch einmal verschieben.
Deswegen glaube ich schon, dass wir am Ende in den Terminals bei den Liquified Natural Gas keine Fracking-Gase aus den USA haben werden. Denn das würde sich nicht rechnen, das würde sehr teuer werden, wenn man die Vorkettenemissionen berücksichtigt. Wenn Sie die Vorkettenemissionen berücksichtigen, dann werden Sie feststellen, dass das LNG durchaus mit normalem Erdgas konkurrieren kann. Bitte sehen Sie sich einfach einmal die Studie des UBA an.
Herr Raue, man kann mit einem solchen Problem immer auf zwei Arten umgehen. Die eine ist, dass man den Energieträger wechselt. Damit sind wir beim Ausbau erneuerbarer Energien. Diese Debatte - verzeihen Sie mir - möchte ich mit Ihnen heute nicht schon wieder führen; denn die führen wir jedes Mal. Da kommen wir auch nicht zueinander.
Aber Sie haben auch eine spezifische Nachfrage dazu gestellt, dass Herr Altmaier hierbei einen Mehrbedarf sieht. Dazu habe ich in meiner Rede ausgeführt, Herr Raue: Drei Viertel des Gases, das wir verbrauchen, geht in die Wärme. Wir ha
ben gerade auf der europäischen Ebene die Debatte, dass Europa massiv in die Restaurierung von Gebäuden investieren will, um Wärme einzusparen. Das ist mein Argument, an der Stelle spezifisch zu sagen: Der Gasverbrauch wird massiv sinken durch diese Restaurierungswelle, die auch von der Europäischen Union angestoßen wird.
Danke für die Frage, dann kann ich das gleich korrigieren. Wir haben in Deutschland derzeit einen Restaurierungsstand von nur 1 % pro Jahr. Dazu sagt die EU mit Recht, da müssen wir mit Geld reingehen und zu ganz anderen Restaurierungsraten, zu Raten von 3 % oder 4 % im Jahr, kommen. Wir sind in der Tat erst ganz am Anfang, und nicht, wie Sie sagen, am Ende.
Danke, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die beiden Anträge verdeutlichen, dass Atommüll bei uns allen zuallererst auf Ablehnung und Angst stößt. Das verdeutlicht noch einmal, dass es gut ist, dass wir inzwischen aus der Atomenergie ausgestiegen sind und keinen weiteren Atommüll produzieren.
Denn niemand möchte ein Endlager für radioaktive Abfälle vor seiner Tür haben.
- Na gut, wenn sie dort dann allein wohnen.
Für die bereits vorhandenen Abfälle müssen wir aber eine sichere Lagermöglichkeit finden. Es entspricht dem Verursacherprinzip, dass die in Deutschland erzeugten radioaktiven Abfallstoffe auch hier auf Dauer zu lagern sind. Weil es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, hat der Bund die Standortsuche nicht den Ländern überlassen, sondern konsequent eigene Bundeseinrichtungen geschaffen, die das Verfahren zur Standortsuche führen. Das Suchverfahren selbst ist im Standortauswahlgesetz geregelt.
Das wichtigste Kriterium für den Standort ist die Sicherheit, mit der das Wirtsgestein die Abfälle für mindestens eine Million Jahre von der Biosphäre abschließen kann. Das ist ein nach menschlichem Ermessen eigentlich nicht vorstellbarer Zeitraum, den das Bundesumweltministerium allerdings schon im Jahr 2010 in seinen Sicherheitsanforderungen an die Endlagerung Wärme entwickelnder Abfälle festlegte.
Dafür hatte die Endlagerkommission, in der ich bekanntlich in der letzten entscheidenden Phase mitgearbeitet habe, in zweieinhalb Jahren in 34 Plenarsitzungen und unzähligen Arbeitsgruppensitzungen nach intensiven Diskussionen die Endlagerung in tiefen geologischen Schichten in einem Endlagerbergwerk priorisiert. Dementsprechend kommt es auf die Geologie an, ob ein Standort geeignet ist, und nicht auf die Frage, wie viele Windräder, Stromleitungen oder Kernkraftwerke es in einem Bundesland gibt.
Das Standortauswahlgesetz ist vom Bundesrat seinerzeit einhellig gebilligt worden. Jede Landesregierung ist selbstverständlich verpflichtet, sich nach diesem Gesetz zu richten. Kein Land kann für sich die Gültigkeit des Standortauswahlgesetzes mittels Koalitionsvertrag oder Landtagsbeschluss ausschließen - selbst Bayern nicht.
Folgerichtig, lieber Kollege Lange, hat der bayerische Ministerpräsident in seiner Pressekonferenz am 28. September 2020 anlässlich der Veröffentlichung des Zwischenberichts „Teilgebiete“ erklärt, dass Bayern das Verfahren zwar kritisch, aber selbstverständlich konstruktiv begleiten werde. Genau so verstehe ich auch unsere Aufgabe. Der Gesetzgeber hat die Standortsuche als transparentes, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierendes, selbstlernendes Verfahren mit umfangreichen Mitwirkungsmöglichkeiten organisiert.
Es gliedert sich in vier Schritte: Im ersten Schritt hat die Bundesgesellschaft für Endlagerung ohne jedwede Vorfestlegung und ausgehend von einer weißen Landkarte die Teilgebiete in Deutschland ermittelt, die über grundsätzlich untersuchungswürdiges Wirtsgestein verfügen, nämlich Granit, Salz und Ton. Im nächsten Schritt werden daraus die übertägig zu erkundenden Gebiete ausge
sucht und im dritten Schritt die untertägig zu erkundenden Orte festgelegt. Im letzten Schritt wird daraus der Vorschlag für den Standort mit der bestmöglichen Sicherheit erarbeitet. Das soll im Jahr 2031 so weit sein.
Um der weitreichenden Bedeutung des Auswahlprozesses Rechnung zu tragen, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass sowohl über die übertägig und untertägig zu erkundenden Regionen als auch über den endgültigen Standort jeweils ein Bundesgesetz zu bestimmen hat. Solange Gebiete im Land Sachsen-Anhalt im Verfahren sind, werden wir diesen Suchprozess kritisch begleiten.
Um die Pflicht, den atomaren Abfall sicher zu entsorgen, kommen wir in Deutschland nicht herum. Bund und Länder haben sich auf ein transparentes, faires und ergebnisoffenes Verfahren geeinigt. Deswegen muss es unser aller Intention sein, den bestmöglichen Standort zu finden und in der Bevölkerung Akzeptanz für dieses Verfahren zu erreichen.
Deswegen bitte ich Sie alle sehr herzlich, kritisch und konstruktiv daran mitzuwirken. - Herzlichen Dank.
Ja.
Ich persönlich habe diese ca. 400 Seiten nicht gelesen. Als Ministerin ist es so, dass man meistens lesen lässt. Dafür habe ich ein ganzes Referat zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Referat haben diesen Bericht vollständig gelesen.
Das ist auch ihre Aufgaben; denn wir wollen das ja kritisch, aber konstruktiv begleiten.
Darf ich?
Herr Loth, herzlichen Dank für Ihre Frage. In der Tat gab es eine Neuorganisation der Behördenstruktur. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung hat das Stilllegungsverfahren in Morsleben gemeinsam mit meinem Haus übernommen. Im Augenblick sind wir dabei, einen aktualisierten Rahmenterminplan zu erstellen - das ist der Rahmen, nach dem Sie jetzt gefragt haben - und das Verfahren neu zu ordnen.
Es geht im Wesentlichen um zwei Dinge, die kritisch gesehen werden und die noch einmal genauer erkundet werden müssen. Das ist zum einen die Streckenabdichtung. Hier ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung der Meinung, dass weitere Versuche erforderlich sind. Das ist der eine Punkt. Der andere Punkt ist, dass die BGE, also die Bundesgesellschaft für Endlagerung, sich noch einmal sehr genau die wasserrechtliche Bewertung anschauen will. Das sind die beiden Hauptpunkte.
Wir haben kein Interesse daran, das zu verzögern. Aber es muss so passieren, dass sozusagen die bestmögliche Lösung gefunden wird.
Kritische Begleitung heißt nicht, dass man eine Kritik hat, sondern das heißt, dass man genau hinschaut und sozusagen in diesem Sinne diesen Prozess begleitet.
Die erste Frage weiß ich noch. Aber wie war die zweite Frage?
- Genau. - Im Moment geht es rein um die geologischen Kriterien. Das wird dann übertägig und untertägig in den Phasen 2 und 3 betrachtet. Dann kommen weitere Kriterien hinzu. All das steht in diesem Gesetz.
Zu der ersten Frage, die Sie gestellt haben. Ich halte das für selbstverständlich. Wir wollen doch nicht, dass wir immer dort, wo einst ein Atomkraftwerk stand, ein Endlager haben, sondern wir wollen ein gemeinsames Endlager haben. Das politische Konstrukt, in dem wir leben, ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Bundesrepublik Deutschland hat das erkannt und hat gesagt: Das ist eine Aufgabe von nationaler Bedeutung, deswegen suchen wir in Deutschland ein Endlager.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Umweltausschuss hat sich bereits in der 50. Sitzung am 30. September dieses Jahres im Rahmen der Selbstbefassung auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausführlich mit der Problematik - ich zitiere - „Ungeklärte Ursache für rötlichen Staub in Staßfurt im Sommer 2020“ befasst.
Auslöser war, dass Anfang August 2020 die „Volksstimme“ und der Mitteldeutsche Rundfunk über rostige Staubablagerungen auf Oberflächen verschiedener Gegenstände im Bereich der Förderstedter Straße in Staßfurt berichteten. Ähnliche Vorkommnisse waren dort bereits in Einzelfällen ab dem Jahr 2013 und dann in einem größeren Umfang im Jahr 2015 festzustellen.
Das Landesverwaltungsamt, das Landesamt für Umweltschutz und der Salzlandkreis haben bereits damals aufgrund der Anwohnerbeschwerden umfangreiche Ermittlungen durchgeführt. Insbesondere wurden Boden und Obst aus einem betroffenen Garten analysiert, Filterstäube an den Anfallstellen potenzieller Verursacher untersucht sowie ab September 2015 ein Jahr lang im Rahmen eines Sonderprogramms die Staubdeposition gemessen. Trotz dieser Maßnahmen konnten die Staubablagerungen keinem potenziellen Verursacher aus dem Industriegebiet Staßfurt-Nord zugeordnet werden. Aus Vorsorgegründen wurden dennoch betriebliche Anordnungen, zum Beispiel der Austausch von Filtern, veranlasst.
Auch nach der Berichterstattung im August 2020 und nach entsprechenden Anwohnerbeschwerden hat das Landesverwaltungsamt unter Beteiligung des Landesamtes für Umweltschutz und des Salzlandkreises Anlagen- und Umgebungsuntersuchungen und Ursachenermittlungen durch
geführt bzw. veranlasst. Diese wurden ausführlich im Umweltausschuss dargestellt und darüber wurde diskutiert. Dennoch blieben Fragen offen. Es wurde beschlossen, den Selbstbefassungsantrag in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses noch einmal aufzurufen.
Ergänzend dazu wird sich die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zum Thema - ich zitiere - „Unbekannte Staubablagerungen in Staßfurt“ des Abg. Herrn Matthias Büttner, AfD, vom 1. Oktober 2020, KA 7/4044, hinsichtlich des Umfangs und der Ergebnisse von behördlichen Kontrollen und Untersuchungen äußern.
Meine Damen und Herren! Aufgrund der Komplexität dieser Angelegenheit empfehle ich, über die Plenaranträge gemeinsam mit dem Selbstbefassungsantrag in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses zu beraten. Zur Lösung dieser Problematik hat mein Haus zwischenzeitlich das Landesamt für Umweltschutz bereits dazu aufgefordert, Luftbelastungsuntersuchungen zu Grobstaub durchzuführen und die Zusammensetzung des Staubes erneut zu untersuchen. Es geht insbesondere darum, die Staubproben aus der Umgebung mit den Proben aus Quellen bei den Untersuchungen bei den potenziellen Verursachern wiederholt miteinander abzugleichen, um auf einer verdichteten Datengrundlage möglichst eine Zuordnung der Emissionen treffen zu können.
Der Untersuchungsgegenstand wird sich nicht nur auf Metall verarbeitende Betriebe, sondern auf sämtliche Anlagen in Staßfurt sowie auch auf die Bahn beziehen, um eventuelle Tätigkeiten im Freien einzubeziehen, die auch als Staubquelle infrage kommen könnten. Mittels standardisierter Probenahme und Analytik werden alle emissionsrelevanten Prozesse einbezogen und nach dem Ausschlussprinzip bearbeitet.
Auch das Gesundheitsamt des Kreises ist wiederum in den Vorgang einbezogen. Zusätzlich sollen auch meteorologische Aspekte sowie ähnliche Sachverhalte mit anderen Behörden berücksichtigt werden.
Bei allen Maßnahmen stimmen sich das Landesverwaltungsamt, das Landesamt für Umweltschutz und der Salzlandkreis hinsichtlich der erhöhten Anzahl unangekündigter Überwachungen und der Probenahme und Analytik regelmäßig miteinander ab.
Ich versichere Ihnen, dass die Suche nach der Ursache für die Staubablagerungen weitergeht, um mit allen - mit allen! - verfügbaren Mitteln zu versuchen, den Verursacher zu identifizieren. - Ich danke Ihnen.
Das ist eine sehr berechtigte Frage. Das ist auch eine Frage, der man nachgehen kann, warum nicht gleich solche Untersuchungen eingeleitet werden, wenn diese Meldungen auftreten - sie waren ja bekannt. Wie Sie meiner Rede entnommen haben, habe ich dafür gesorgt, dass diese Untersuchungen jetzt umgehend eingeleitet werden.
Nein, es war ja eine Intervention.
Das ist eine mögliche Interpretation. Ich habe eben dargestellt, dass, obwohl man damals keinen Verursacher feststellen konnte, Auflagen gemacht wurden, dass Filter ausgetauscht werden mussten. Aber woran es tatsächlich liegt, dass wir ein paar wenige Jahre Ruhe gehabt haben - ob es an dieser Maßnahme lag oder an einer anderen Maßnahme -, wissen wir nicht.
Der Punkt ist, dass wir jetzt versuchen müssen, noch einmal an die Sache heranzugehen und den Verursacher zu identifizieren.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Afrikanische Schweinepest ist in Deutschland angekommen. Brandenburg hat bereits mehr als 60 positive Fälle, verteilt auf zwei Hotspots relativ nah an der polnischen Grenze. Gemäß den Auswertungen des ersten Fundes - der Kadaver bestand nur noch aus Haut und Knochen - war der Einschleppungszeitpunkt der Tierseuche etwa Mitte Juli 2020. Inzwischen beträgt die Restriktionszone in Brandenburg 4 000 km².
Auf der polnischen Seite gab es die letzten Funde im Vergleich zu Brandenburg deutlich weiter südlich bzw. östlich. Ein direkter Zusammenhang zu den polnischen Fällen ist daher weiterhin nur eine Vermutung. Unsachgemäß entsorgte virushaltige Schweinefleischerzeugnisse können zumindest auch als Ursache für den Ausbruch infrage kommen.
Für Sachsen-Anhalt hat sich die Risikobewertung daher derzeit nicht verändert. Weiterhin ist das größte Risiko für die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest der Faktor Mensch. Ich wiederhole es: Auch wenn die Lage sehr ernst ist, ist Sachsen-Anhalt gut vorbereitet. Zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest - das
ist zentral - gibt es seit dem Jahr 2011 ein Monitoring beim Schwarzwild, mit dem tot aufgefundene Tiere beprobt werden. Es ist bekannt, dass wir dafür seit 2018 eine Prämie in Höhe von 50 € an die Jagdausübungsberechtigten für das Auffinden und Beproben von verendeten Wildschweinen zahlen.
Wir haben eine ASP-Sachverständigengruppe einberufen, die regelmäßig tagt. Wir haben 30 mobile Container mit einem Fassungsvermögen von 1 100 l zur Kadaverzwischenlagerung von verendeten Wildschweinen im Seuchenfall angeschafft. Natürlich finden auch regelmäßig Übungen zur Tierseuchenbekämpfung, unter anderem mit den benachbarten Bundesländern, statt. Zudem arbeitet mein Haus eng mit den landwirtschaftlichen Verbänden zusammen.
Außerdem werden die tierhaltenden Betriebe zur strengen Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen in der Schweinehaltungshygieneverordnung aufgefordert. Gleichzeitig haben wir die Betriebe gebeten, dass gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch in von der ASP betroffenen Ländern in landwirtschaftlichen Betrieben arbeiten, keine Schweinefleisch- oder Wildschweinefleischerzeugnisse aus diesen Ländern mitbringen.
Die Information der Einreisenden erfolgt auch in Sachsen-Anhalt durch Plakatierungsaktionen an Autobahnen und Fernverkehrsstraßen. Mit dem Verkehrsministerium wurde verabredet, die Müllbehälter entlang der großen Verkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt vor Wildschweinen zu sichern und regelmäßig zu leeren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden alles tun, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern, und, wenn der Fall eintritt, so umsichtig und so gut wie möglich reagieren. Denn wir sind das ostdeutsche Bundesland mit den meisten Schweinen. Es gibt in Sachsen-Anhalt 1 290 388 Schweine in 2 828 Beständen. Das macht die Bedeutung dieses Themas für Sachsen-Anhalt deutlich. - Herzlichen Dank.
Ich kann Ihnen im Augenblick nicht sagen, was der konkrete Unterschied zu Brandenburg ist. Das reiche ich Ihnen aber gerne nach, weil unsere Arbeitsebene sehr eng mit Brandenburg im Kontakt steht und wir uns genau anschauen, wie die Brandenburger damit umgehen.
Ich denke, sie gehen damit sehr vernünftig und sehr gut um. Wir haben das sehr lange auf der Agrarministerkonferenz debattiert. Aber klar ist auch, dass jeder, der mit einer Seuche umgeht, in diesem Prozess lernt.
Insofern ist es gut, dass wir mit den Kollegen in engem Kontakt sind und schauen können, wenn dort etwas nicht funktioniert oder wo es geklemmt hat, dass wir, wenn es uns erwischt, daraus gelernt haben und uns an der Stelle besser aufstellen. - Herzlichen Dank.
Genau das ist der Sinn der Übungen, die wir durchführen. Diese Übungen gehen einmal über die Ressortgrenzen hinweg. Sie gehen auch über die Landesgrenzen und über die verschiedenen Akteure hinweg. Genau deshalb machen wir diese Übungen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat: Die Deponie Roitzsch war in der letzten Zeit bereits mehrfach Gegenstand von parlamentarischen Vorgängen und Auskunftsersuchen. Diese wurden auch vollumfänglich beantwortet. Dies ist und war mir sehr wichtig; denn ich bin überzeugt, dass Transparenz der beste Weg zur Lösung und auch zur Versachlichung von Konfliktsituationen ist.
Aber ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen: Bei der Deponie DK II Roitzsch handelt es sich um ein technisches Bauwerk, das nach dem in der Deponieverordnung fixierten aktuellen Stand der Technik geplant, gebaut und betrieben wird.
Diese rechtlich vorgeschriebenen Sicherungssysteme und sonstigen Vorkehrungen sind ja gerade darauf ausgerichtet, die jeweils zugelassenen Schadstofffrachten sicher und dauerhaft zu lagern. Ob die Deponie diesen Ansprüchen genügt, wurde in den hierfür gesetzlich vorgesehenen Verfahren mit den erforderlichen Verfahrensbeteiligungen geprüft und bestätigt.
Auch in der gesetzlich vorgeschriebenen turnusmäßigen Überprüfung der Genehmigungsentscheidungen haben sich keine Anhaltspunkte ergeben, die auf eine Nichteignung des Standortes in Umsetzung der Anforderungen der Deponieverordnung schließen lassen.
Die geplanten Deponien DK 0 und DK I Roitzsch befinden sich am Anfang eines Planfeststellungsverfahrens. Erst wenn die vollständigen Antragsunterlagen vorgelegt worden sind, erfolgen die nächsten Verfahrensschritte.
Und es beginnt auch hier unter Beteiligung der erforderlichen Fachbehörden die Prüfung, ob die Genehmigungsvoraussetzungen gegeben sind. Dabei werden natürlich vorhandene, für den Standort und das Vorhaben relevante Vorbelastungen berücksichtigt. Dieser Prüfung bzw. diesem Verfahren kann nicht vorgegriffen werden.
Mit Blick auf den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE möchte ich darauf hinweisen, dass die Deponieverordnung den Ersatz der geologischen Barriere durch eine technisch hergestellte Barriere ausdrücklich erlaubt.
Die Genehmigungsbehörde kann bei ihrer Entscheidung nur die geltende Rechtslage zugrunde legen.
Insoweit könnte man, wenn man es sehr auf die Goldwaage legt, den Beschlussvorschlag unter Punkt 6 auch als Aufforderung verstehen, gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die Gerichte würden diesen Bescheid auch aufheben.
Der im Beschlussvorschlag unter Punkt 5 enthaltene Auftrag hat keine Aussicht auf Erfolg, da die gewünschte Änderung der Deponieverordnung rechtswidrig ist wegen eines Verstoßes gegen das EU-Recht. Denn der Ursprung oder der Auslöser der Regelungen in der Deponieverordnung, die den Ersatz der geologischen Barriere durch eine technisch hergestellte Barriere erlauben, war eine EU-Richtlinie.
Dies wurde bereits in einer Reihe von parlamentarischen Vorgängen erläutert. Insofern kann ich weder den Antrag der Fraktion der AfD noch den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE befürworten.
Ich will Ihre letzte Frage gar nicht beantworten, sondern die beiden Fragen, die Sie zuvor gestellt haben. Zum einen haben wir schon in der Beratung des Wirtschaftsausschusses ausgeführt, dass das Gutachten von Dr. L. mit falschen Parametern arbeitet.
Das Landesverwaltungsamt hat ausgeführt, dass es zwei unabhängige Gutachten gibt. Es gibt das Ursprungsgutachten der Ingenieurgesellschaft für Geotechnik und es gab noch eine unabhängige Überprüfung dieses Gutachtens durch die Umweltmanagement Prof. Dr.-Ing. Salomo und Partner GmbH. Insofern gibt es zwei voneinander unabhängige Gutachten. - So viel zum Gutachten von Dr. L., über das wir ausführlich im Wirtschaftsausschuss debattiert haben.
Zum anderen - ich habe versucht, in meinem Beitrag darauf einzugehen - muss bei der Deponiegenehmigung auch alles betrachtet werden, was die Standsicherheit dieser Deponie beeinträchtigen könnte. Genau das wird in einem Planfeststellungsverfahren gemacht, sollte es zu einem Planfeststellungsverfahren kommen. Bisher ist es überhaupt nicht so weit, weil die Unterlagen noch immer nicht vollständig vorliegen, sodass noch kein Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden kann.
Auch über die Frage, wie der Abstand zum Grundwasser ist, haben wir ausführlich im Wirtschaftsausschuss beraten. Ich will diese Beratung hier nicht wiederholen. Und ich möchte Sie darauf hinweisen,
- Sie können ins Protokoll schauen; ich habe in meinem Redebeitrag zur Einhaltung des Abstandes zum Grundwasserspiegel ausgeführt -, dass ich natürlich nicht in ein laufendes Planfeststellungsverfahren eingreifen werde, weil das dazu führen würde, dass dieses Planfeststellungsverfahren beklagt werden kann. Damit würde ich mich unkorrekt verhalten.
Planfeststellungsverfahren laufen unabhängig,
aber es ist eine Beteiligung vorgesehen. Insofern können auch Sie sich daran beteiligen, wenn Sie dem an irgendeiner Stelle misstrauen.
Ich habe genau zu dem Punkt noch einmal mit dem Landesverwaltungsamt Kontakt aufgenommen, weil diese Darstellung in der Beratung im Wirtschaftsausschuss nicht sehr transparent war. Die Auskunft, die ich erhalten habe, war die, die ich soeben vorgetragen habe.
Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Nein.
Ich verlasse mich auf die Aussage, dass das zwei unabhängige Büros sind. Wenn man es im Internet recherchiert, dann sieht man, dass das zwei unabhängige Büros sind. Mehr kann ich Ihnen dazu nicht sagen.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist
eine der wichtigsten gesetzlichen Grundlagen der Energiewende in Deutschland. Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz wurden der notwendige Ausbau und die schrittweise Marktintegration der erneuerbaren Energien maßgeblich und entscheidend vorangetrieben. Im Jahr 2019 lag der Anteil der erneuerbaren Energien an der Deckung des Bruttostromverbrauchs in Deutschland bei 42,1 %. In Sachsen-Anhalt liegt er seit zehn Jahren bei deutlich mehr als 50 %. Dies unterstreicht die Spitzenposition, die Sachsen-Anhalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien innehat.
Seit dem Inkrafttreten des Erneuerbare-EnergienGesetzes im Jahr 2000 wurden in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt 5 250 MW Windenergieleistung, mehr als 2 500 MW Solarenergieleistung und rund 500 MW Bioenergieleistung installiert. Durch diese Entwicklung wurden bereits wichtige Schritte auf unserem Weg zu einer Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien vollzogen. Durch die gezielte staatliche Unterstützung in den vergangenen Jahrzehnten konnten innovative grüne Technologien erfolgreich erforscht und entsprechende Industrien aufgebaut werden. Tausende Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt stehen im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien. Mit Freude habe ich jüngst die in Aussicht stehende Ansiedlung eines internationalen Herstellers für Solarmodule im Solar Valley in BitterfeldWolfen vernommen.
Der in der vergangenen Woche veröffentlichte Referentenentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes enthält unter anderem
Maßnahmen für eine weitere Marktintegration der erneuerbaren Energien und für eine Deckelung der EEG-Umlage ab dem kommenden Jahr. Von einer Strompreisexplosion kann also nicht die Rede sein.
Die erneuerbaren Energien werden auch zukünftig so viel wie nötig und so wenig wie möglich durch die EEG-Umlage gegenfinanziert. Der vorgelegte Entwurf wird derzeit intensiv von der Landesregierung geprüft. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird sich die Landesregierung im Sinne der energie- und klimapolitischen Ziele für die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger sowie des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt einsetzen. Ich empfehle, den Antrag abzulehnen.
Gut, wunderbar.
Danke, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der AfD zur Geflügelpest und Geflügelhaltung in Sachsen-Anhalt wurde federführend in meinem Haus erstellt. Dazu erfolgten einzelne Zuarbeiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration. Eine Zuarbeit weiterer Ressorts war nicht erforderlich.
Die Große Anfrage gliedert sich in drei Komplexe:
Erstens. Fragen zum aktuellen Ausbruch der Geflügelpest Ende März dieses Jahres im Bördekreis und zum Ausbruchsgeschehen in Sachsen-Anhalt in den Jahren 2016/2017.
Zweitens. Fragen zur Entwicklung und nach dem Status quo der Geflügelwirtschaft in SachsenAnhalt und im Einzelnen im EU- und Ländervergleich.
Drittens. Fragen zur Unterstützung der Geflügelhalter durch das Land sowie zur Erhaltung und zum Gesundheitsstatus der Bestände.
Einzelne Fragen bezogen sich teilweise auf Personen und betriebsbezogene Daten. Deshalb wurde neben einer öffentlichen Fassung auch eine Fassung erstellt, die nicht öffentlich für die Mitglieder des Landtages zugänglich ist.
Die Beantwortung der Großen Anfrage hat keine Auswirkungen auf den Landeshaushalt, das Klima, die Gleichstellung, auf Familienfreundlichkeit, den Mittelstand oder die Digitalisierung. Sie enthält jedoch einen umfassenden Überblick über die Geflügelhaltung in Sachsen-Anhalt.
So konnte unter anderem dargestellt werden, dass das Friedrich-Löffler-Institut als Bundesoberbehörde das Risiko eines Eintrags der Geflügelpest in Geflügelbestände im gesamten Bundesgebiet zum Zeitpunkt des Ausbruches der Geflügelpest im Frühjahr dieses Jahres als mäßig eingestuft hatte.
Es konnte dargestellt werden, welche Maßnahmen aus tierseuchenrechtlicher Sicht beim infi
zierten Putenbestand vorzusehen sind, unter anderem bezüglich der Technik und hinsichtlich der Biosicherheit.
Es konnte dargestellt werden, dass gewerbliche Geflügelhaltung nicht nur in Sachsen-Anhalt arbeitsteilig einen hohen Organisationsgrad benötigt, um wirtschaftlich erfolgreich sein zu können. So wurden zum Beispiel Putenküken aus dem Vereinigten Königreich importiert.
Und es konnte dargestellt werden, dass der größte Anteil der Abgabemenge an Geflügelmist als Frischmasse in Biogasanlagen verbracht wurde und dass die Wirtschaftsdüngemenge seit 2019 insgesamt in einer Datenbank erfasst wird.
Schließlich konnte dargestellt werden, dass im Jahr 2016 Landesmittel in Höhe von 16 509,77 € an 17 Geflügelzuchtvereine für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen der Rassegeflügelzucht ausgezahlt wurden.
Wir wissen jetzt, dass es keine Kenntnisse über unterschiedliche Empfänglichkeit gegenüber Influenzaviren zwischen Unterarten bei Raub- und Wasservögeln gibt.
Einen in dieser Großen Anfrage politisch bedeutenden Handlungsauftrag, der keinen Aufschub geduldet hätte, habe ich angesichts der Erledigung vieler anderer Fragen im Zuge des Coronageschehens nicht erkennen können.
Bleiben Sie gesund. - Herzlichen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung des Bundes haben sich unsere Landwirte vielerorts Luft über die geplanten Regelungen gemacht. Es bestand die Sorge, dass die Düngeverordnung zu ungerechtfertigten Einschnitten bei der Bewirtschaftung unserer seit Jahrhunderten gewachsenen Kulturlandschaft
führt. Besonders stand das Messnetz, das als Grundlage für die deutsche Meldung der Nitratwerte im Grundwasser gegenüber der Europäischen Kommission dient, in der Kritik.
Ich habe in den vergangenen Wochen Gelegenheit gehabt, die aufgetretenen Fragen sehr intensiv mit den landwirtschaftlichen Interessenvertretungen zu erörtern.
Der Landwirtschaftsausschuss hat sich am
13. Mai in einem Fachgespräch ausführlich über die Düngeverordnung des Bundes informiert und sich mit den landwirtschaftlichen Berufsvertretern ausgetauscht.
Diesen Dialog habe ich im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie am 20. Mai mit den landwirtschaftlichen Berufsvertretern konkret für jede einzelne hinterfragte Messstelle geführt.
Nun liegt seit dem 25. Juni auch der Referentenentwurf für die Bundesverwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung vor. Dieser enthält auch bundeseinheitliche Anforderungen an das Messnetz und an die Messstellen.
Ich habe bereits veranlasst, dass unsere Messstellen zügig überprüft werden. Ich gehe zurzeit davon aus, dass es Anpassungsbedarf gibt und wir in den nächsten Jahren unser Messnetz nochmals mit neuen Messstellen ergänzen müssen.
Sie wissen, wir stehen mit Blick auf die bodenklimatischen Besonderheiten in Sachsen-Anhalt vor erheblichen Herausforderungen. Wenn wir die neue Düngeverordnung des Bundes umsetzen, müssen wir auch die regionalspezifischen Randbedingungen des mitteldeutschen Trockengebietes vor Augen haben.
Wichtig aber ist mir: Die Anpassung des Messnetzes muss aus meiner Sicht vor allem transparent erfolgen. Wir wollen bei der Überprüfung des Messnetzes weiter auf die Expertise der Landbewirtschafter vor Ort zurückgreifen, wenn es um konkrete Messstellen geht. Dazu müssen natürlich alle Informationen für alle zugänglich sein.
Bereits jetzt sind alle Messstellen und alle validierten Messwerte im Internet nachvollziehbar. Der gewässerkundliche Landesdienst betreibt hierzu ein umfassendes elektronisches Datenportal, das statistische Auswertungen in Tabellen- und Diagrammform ermöglicht.
Zum Nitratmessnetz liegt heute ein Antrag der Fraktion der AfD mit der Überschrift „Nitratmessstellennetz überprüfen, korrigieren und ausbauen“ vor, der im Wesentlichen das wiedergibt, was Staatssekretär Dr. Weber im Landwirtschaftsausschuss schon berichtet hat. Die Umsetzung aller sinnvollen Punkte des Antrags ist bereits veranlasst.
Allerdings wird die Landesregierung unter Punkt 6 des Antrags der AfD-Fraktion aufgefordert, geltendes Europarecht zu brechen. Das ist schon an sich bemerkenswert.
Noch bemerkenswerter ist aber, dass allgemein bekannt sein dürfte, dass sich Deutschland in einem ruhenden Vertragsverletzungsverfahren
aufgrund der Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie befindet. Ein offener Bruch würde zweifelsfrei in ein direkt auf Sachsen-Anhalt zurückzuführendes Vertragsverletzungsverfahren führen.
Kein Mitglied dieses Hauses kann sich die daraus resultierenden Konsequenzen und Strafzahlungen für unser Land wünschen. Insofern sollten wir die Inhalte und Konsequenzen des Antrages in den Fachausschüssen weiter diskutieren.
Danke, Frau Präsidentin. - Wofür die Bundesregierung die „Bauernmilliarde“ verwendet, entscheidet die Bundesregierung und nicht der Landtag von Sachsen-Anhalt.
Ich will Ihre erste Frage ganz grundsätzlich beantworten, das haben ich auch gegenüber den Vertretern der Landwirtschaftsverbände getan. Der Bund legt uns Kriterien vor - die hat er uns am 25. Juni vorgelegt, deswegen habe ich das ausgeführt -, wie wir das Messstellennetz aufbauen müssen.
Ich finde es sinnvoll, dass wir uns genau nach diesen Kriterien richten, weil genau sie das ermöglichen sollen, was wir alle wollen: dass es ein nach bundeseinheitlichen Kriterien festgelegtes Messnetz gibt.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. Ich glaube, ich habe es nicht falsch interpretiert, dass sich die Frage an mich gerichtet hat. Insofern werde ich gerne Rede und Antwort stehen und noch einmal deutlich klarstellen, was ich im Übrigen auch gegenüber den Ausschussmitgliedern und dem Ausschussvorsitzenden klargestellt habe. Ich be
dauere sehr, dass in der Anhörung oder in dem Gespräch im Wirtschaftsausschuss Eindrücke entstanden sind, die nicht hätten entstehen sollen.
Es ist ganz klar, der Landtag hat sich dafür entschieden, dass die BA Brüchau ausgekoffert und das Deponat woandershin verbracht werden soll. Der zuständige Minister, der geschätzte Kollege Armin Willingmann, hat sich auch diesbezüglich positioniert. Insofern ist das Ergebnis völlig klar.
Es ist auch völlig klar, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt das Recht haben, dass sich die Landesregierung um ihre Sorgen kümmert. Dass dort, in Brüchau und um Brüchau herum, eine große Sorge besteht, was die BA Brüchau betrifft und den weiteren Umgang mit der BA Brüchau, ist auch klar. Insofern ist es in diesem Sinne natürlich kein nachrangiges Problem.
Wir haben ein Gutachten dazu vorliegen. Im Augenblick ist der Inhalt dieses Gutachtens unsere Grundlage, um uns mit der BA Brüchau auseinanderzusetzen. Das Gutachten kommt sehr klar zu dem Ergebnis, dass es keine Gefährdung des Schutzgutes menschliche Gesundheit gibt. Das steht auf Seite 122 und das zieht sich auch durch das Gutachten durch. Wenn das sozusagen der Inhalt war, dann war es richtig dargestellt.
Ganz herzlichen Dank für Ihre Nachfrage, weil es natürlich überhaupt nicht so ist. Sie haben in Ihrer ersten Frage - so habe ich sie zumindest interpretiert - nach dem Schutzgut menschliche Gesundheit gefragt. Dazu wird in dem Gutachten gesagt, diese ist durch die Grube nicht gefährdet. Durch das Gutachten wird aber auch sehr klar belegt, was aber auch, ehrlich gesagt, nicht wirklich neu ist, dass die Grube nach unten Chlorid, also Salz, abgibt. Dazu werden in dem Gutachten auch Vorschläge gemacht.
Es gibt drei Wege, wie man es unterbinden kann. Das muss man auch unterbinden. Das ist völlig klar. Das habe ich auch immer als unstreitig erlebt. Also, wir müssen mit der Grube umgehen. Das ist völlig klar. Es gibt drei Wege, wie man damit umgehen kann. Man könnte es zum Beispiel abdecken. Man könnte es auskoffern. Das Ergebnis ist allerdings klar, weil sich sowohl der Landtag als auch das zuständige Ministerium festgelegt haben.
Wenn ich darf, möchte ich gern auch auf Ihren Kommentar eingehen und nicht nur auf die Frage. Denn das Gutachten ist an der Stelle wirklich sehr klar. Das Gutachten besagt, dass die Salzfrachten erheblich sind. Sie sind nicht sehr groß, aber sie sind erheblich und man muss sie unterbinden. Es gibt Vorschläge, wie man das unterbinden kann. Das Gutachten besagt aber auch, dass die anderen Elemente, die dort in das Grundwasser eingetreten sind und im Moment in das Grundwasser eintreten, unerheblich sind.
Ich kann mich ja nur an das Gutachten halten. In dem Gutachten wird das so dargestellt. Das ist im Augenblick unsere Beurteilungsgrundlage. Das Gutachten besagt in Bezug auf einige Elemente, es sind keine erheblichen Einträge. In Bezug auf das Salz besagt das Gutachten, es sind erhebliche Einträge, wenngleich diese insgesamt als eher gering einzuschätzen sind. So wird das im Gutachten formuliert. Es ist unstreitig: Damit müssen wir umgehen. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass man damit umgeht. Das will ich nur noch einmal deutlich klarstellen.
Ich finde es immer ein bisschen unglücklich, wenn man Belastungen im Land gegeneinander aufwiegt. Jeder Bürger, der bei uns in Sachsen-Anhalt lebt, hat ein Recht darauf, dass die Landesregierung nach bestem Wissen und Gewissen so handelt, dass er gut und gefahrenfrei leben kann. Insofern finde ich persönlich eine Debatte darüber, ob das eine schlimmer ist als das andere, schwierig. Denn das würde den Eindruck vermitteln, als ob das, was die Bürgerinnen und Bürger belastet, die in und um Brüchau wohnen, irgendwie weniger schlimm sei und man sich weniger
darum kümmern müsste als um das, was an anderen Orten passiert.
Dass aber zum Beispiel die Belastung, die in Bitterfeld hinterlassen worden ist, nach bestimmten Parametern eine schwerere Belastung darstellt, ist, glaube ich, auch unstreitig. Dort gibt es auch seit vielen Jahren große Anstrengungen im Bereich der Altlastenfreistellung, um ein angemessenes Umfeld zu ermöglichen.
Das finde ich auch unglücklich. Deswegen war es mir ein Anliegen, das hier noch einmal darzustellen. Man kann vielleicht aus irgendeiner chemischen Perspektive sagen, der eine Parameter ist chemisch schlimmer als der andere und so. Aber das ist, finde ich, ein wenig empathisches und politisches Handeln. Denn wie gesagt: Alle unsere Bürger haben das Recht, dass wir uns um ihre Sorgen kümmern und ihnen ein gutes Leben ermöglichen.
Am 25. Juni 2020 hat der Staatssekretär nicht für mich gelogen. Das ist natürlich Unsinn. Ich war, ehrlich gesagt, nach meiner Kenntnis nicht persönlich eingeladen worden. Vielmehr war nach meiner Kenntnis das Ministerium eingeladen worden. Der Staatssekretär hat das Ministerium vertreten. Unsere Einschätzung war, dass die Beratung bis in den Nachmittag hinein geht. Ich musste spätestens um 15:30 Uhr nach Kelbra losfahren. Deswegen haben wir entschieden, dass der Staatssekretär diesen Termin wahrnimmt.
Zu welchem Zeitpunkt?
Herr Harms, ich werde meine sorgfältige Antwort gern wiederholen. Unsere Einschätzung war, dass der Termin im Ausschuss bis nach 15:30 Uhr andauern könnte. Da wir gewährleisten wollten, dass der Ausschuss die Vertretung des MULE ohne Zeitdruck befragen kann, haben wir entschieden, dass der Staatssekretär den Termin wahrnimmt, da ich spätestens um 15:30 Uhr nach Kelbra losfahren musste.
Nein, von 14:30 Uhr bis 15:30 Uhr war ich im ÖPR meines Hauses.
Danke, Herr Lange, für Ihre Frage. Jetzt wird es in der Tat kompliziert.
Aber Sie stellen eine wichtige Frage. Ich will eine Bemerkung voranstellen, die mir der geschätzte Kollege Armin Willingmann verzeihen möge: Ich hätte mir natürlich gewünscht, dass das Bergamt, wie es rechtlich auch vorgesehen ist, erst einmal ein Einvernehmen mit der LAF herstellt. Dann hätten wir mit einer Stimme sprechen können. Ich glaube, die Zeit dafür wäre gegeben gewesen. Das sei nur vorangestellt.
Wenn man das jetzt rechtlich bewertet, dann will ich zwei Vorbemerkungen anbringen. Erst einmal ist es in einem Rechtsstaat nicht ungewöhnlich, dass man unterschiedliche Rechtsauffassungen vertritt. Man sagt ja auch im Volksmund: Drei Juristen, fünf Meinungen. Damit muss man also umgehen. Das ist zunächst nichts Verwerfliches. Insofern ist zunächst auch nicht verwerflich, dass das Bergamt und die LAF unterschiedliche Auffassungen vertreten.
Wenn man sich das jetzt anschaut - - Ich muss eine zweite Vorbemerkungen anbringen: Ich bin keine Juristin. Das heißt, ich schaue mir nur sehr begrenzt die Originalsachen an. Vielmehr höre ich meine Experten von der LAF, aber auch in meinem Ministerium an, in dem es eine Abteilung für technischen Umweltschutz gibt. Die Mitarbeiter
dort sind sehr versiert. Ich arbeite die Informationen durch. Deswegen bin ich mit einer dicken Akte nach vorn zum Rednerpult gegangen.
Jetzt kann ich das nur so darstellen, wie ich die Auffassungen, die mir vorgetragen werden, rechtlich bewerte. Die eine Auffassung ist: Klar, Neptune Energy ist altlastenfreigestellt. Dazu gibt es einen Vertrag, mit dem das damals in die Wege geleitet wurde, diesen Generalvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland. Alles, was vor einem bestimmten Zeitpunkt passiert ist - der Vertrag ist, glaube ich, für 1992 festgelegt worden -, ist altlastenfreigestellt. Das ist soweit erst einmal unstrittig.
Die LAF sagt auf der Grundlage dieses Generalvertrages, dass sie nur das bezahlen darf, was bergrechtlich sozusagen zur Sicherung geboten ist, und dass sie dazu natürlich auch ein fehlerfreies Ermessen ausüben muss. Denn so etwas ist potenziell auch beklagbar. Denn es geht nicht darum: Daumen hoch oder runter. Vielmehr geht es um verlässliche Bewertungen.
Wenn wir uns dieses Gutachten unabhängig von dem, was der Landtag mit jedem Recht entschieden hat, anschauen, dann stellen wir fest, dass darin an mehreren Stellen dargelegt wird, es gibt drei Varianten, um eine Sicherung vorzunehmen. Eine Variante ist die Abdeckungsvariante, mit der man diesen Eintrag von Salz in das Grundwasser stoppen kann. Man kann also eine regressive Entwicklung - so heißt es in dem Gutachten - einleiten. Klar: Wenn ich die Grube oben verschließe und trocken lege, dann kommt kein Wasser mehr nach und wird sozusagen auch unten weniger. Das ist, so habe ich mir berichten lassen, ein übliches Verfahren.
Die LAF sagt auf der Grundlage des Generalvertrages und ihrer Rechtsauffassung: Das ist die Variante, die wir bezahlen dürfen. Das ist im Übrigen auch eine Haltung, die von der Abteilung für technischen Umweltschutz in meinem Haus unterstützt wird. Das ist, wie gesagt, unabhängig davon, dass der Landtag, der keine Fachbehörde ist und deswegen mit gutem Recht auch anders entscheiden kann,
weil er andere Dinge einbezieht und vielleicht auch einbeziehen muss, eine andere Entscheidung getroffen hat. Das ist also keine Aussage der LAF gegen den Beschluss des Landtages. Die Aussage der LAF ist lediglich: Nach unserer Rechtsauffassung dürfen wir nach Ermessen nur diese Variante bezahlen. Das ist sozusagen der Punkt.
Jetzt wird es kompliziert, weil Sie auf das Bergamt zu sprechen kamen. Das Bergamt hat Neptune Energy geschrieben, das Unternehmen möge
einen Stilllegungsplan mit der Variante der Auskofferung erarbeiten.
Es gibt drei Punkte, die daran kompliziert sind. Wie gesagt, ich bin Laie; ich versuche, das darzustellen. Es gab 2006 eine Änderung der EU-Bergbauabfallrichtlinie, die dann in die Allgemeine Bundesbergverordnung umgesetzt wurde. Die sah so aus, dass sie 2006 für die Errichtung solcher Einrichtungen zur Entsorgung von bergbaulichem Abfall ein neues Kriterium für die Errichtung und den Betrieb solcher Einrichtungen eingeführt hat, und zwar dergestalt, dass sie vorgegeben hat: Es muss unter dieser Einrichtung eine geologische Barriere geben. Wenn ich das alles richtig verstehe, hat sie weiterhin geregelt: Entweder macht das jemand, der so eine Einrichtung betreibt. Wenn er das nicht macht, muss er bis 2010 stilllegen. Oder er muss seine Abfalleinrichtung so umbauen, dass sie diesen Kriterien genügt. Dafür hat er noch zwei Jahre mehr Zeit, nämlich bis 2012.
Dazu stellen sich schon mal zwei Fragen. Die BA Brüchau wurde bis 2012 betrieben. Wenn man dieser Rechtsauffassung folgt - der wir gar nicht folgen; ich versuche nur, das Bergamt zu verstehen -, dann fragt man sich, warum das Bergamt die BA Brüchau noch zwei Jahre lang Müll, konkret bergbauliche Abfälle, hat einlagern lassen; denn wenn man der Auffassung folgt, muss das bis 2010 geschlossen sein, es sei denn, man baut bis 2012 um. Und wenn ich bis 2012 umbaue, würde ich jetzt mal naiv meinen, muss irgendwann einmal, sagen wir mal, 2007/2008, ein Umbauplan vorliegen. - Das ist die eine Frage.
Der zweite Punkt ist, dass dann - so wie ich das verstehe und mir habe erklären lassen; aber Sie genießen das bitte mit Vorsicht, weil ich, wie gesagt, hier nach bestem Wissen und Gewissen vortrage; ich habe wirklich versucht, mich da reinzufuchsen - das Bergamt sagt: Weil die das länger betrieben haben, müssen die jetzt nach den neuen Kriterien bewertet werden. Dabei geht es immer um die geologische Barriere von unten.
Wenn man diesem Argument folgt - dem wir gar nicht folgen würden -, dann würde sich für mich die Frage stellen: Wo haben wir noch solche Einrichtungen, die über 2010 hinaus betrieben, also nicht stillgelegt wurden, bei denen aber auch keine geologische Abdichtung vorhanden ist? - Das ist die zweite Frage, die sich mir dann stellt.
Die dritte Frage ist diese: Das Bergamt begründet in seinem Schreiben nicht, warum es für das Auskoffern ist. Aber es bezieht sich auf diese - ich muss immer diesen Namen herbeinehmen, damit ich den korrekt vorlese, weil ich keine Juristin bin - Allgemeine Bundesbergverordnung und sagt, dass in dieser Bundesbergverordnung geregelt sei, dass der Standort geotechnisch geeignet sein
müsse. Da geht es, wie gesagt, immer um diese Barriere von unten, die ja unstreitig in Brüchau nur partiell da ist, um es sehr vorsichtig zu sagen.
Das ist aber eine Rechtsauffassung, die das LAGB, die LAF und auch mein Haus, das sich das angeguckt hat, nicht teilen. Denn die Bundesbergverordnung ist ein sehr spezielles Bergbauabfallrecht. Die kennt sehr wohl die drei Phasen einer BA, nämlich die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung.
Wenn man sich diesen Rechtskörper, dieses Bergbauabbaurecht, insgesamt anguckt, dann stellt man fest, dass der Gesetzgeber hier sehr dezidiert mit den drei Phasen umgegangen ist, denn Sie finden in diesem Gesetzeskörper in unterschiedlichen Kombinationen immer wieder zwei Phasen, die darin genannt werden, aber die dritte nicht. Dabei merken Sie: Die haben sich richtig Gedanken gemacht: Was gilt für die Errichtung, was gilt für den Betrieb und was gilt für die Stilllegung?
Und in Nr. 2 Satz 1 des Anhangs 6 dieser Verordnung steht eben von „Stilllegung“ nichts drin. Da heißt es nämlich: „Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass die Abfallentsorgungseinrichtung die erforderliche Standfestigkeit aufweist und an einem Standort errichtet und betrieben wird, der geologisch, hydrologisch und geotechnisch geeignet ist.“ Da steht nichts von „Stilllegung“.
Das Bergamt fügt an dieser Stelle den Text „(so- wie stillgelegt)“ ein. Das ist unseres Erachtens eine nicht zielführende Interpretation, weil dieser Rechtskörper sehr wohl diese drei Phasen unterscheidet und auch immer sehr dezidiert sagt, was für welche Phase gilt.