Eben haben wir darüber gesprochen: In der letzten Abfallwirtschaftsperiode wurden drei oder vier Deponien neu genehmigt. Wir haben 14 kommunale Gebietskörperschaften, elf Landkreise und drei kreisfreie Städte. Da können Sie sich vorstellen, wie oft das in einem Landkreis vorkommt. Dass die nicht die super Experten für diese Spezialgenehmigungen haben, das ist auch klar. Das ist also eine interessante Frage, über die man sprechen kann. Natürlich lässt das Landesverwaltungsamt die Landkreise nicht alleine. Wenn die Landkreise da um Hilfe anfragen, unterstützt natürlich das Landesverwaltungsamt; das ist auch klar.
Ansonsten zu dem Genehmigungsverfahren: Das ist die rechtliche Abwägung. Zur Genehmigung der DK II möchte ich nichts weiter ausführen; das haben wir schon so oft gehabt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt noch eine weitere Frage. Der Abg. Herr Lange möchte diese stellen. - Sie haben jetzt das Wort, bitte.
Danke schön. - Frau Ministerin, es ist ja nicht nur die Deponie in Roitzsch, die sehr in Kritik steht, sondern auch das Deponievorhaben in Großörner, auch in dem Fall DK I.
Ich komme zurück zur Verbindlichkeit oder Nichtverbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplans. Dadurch, dass der Abfallwirtschaftsplan nicht verbindlich ist - das haben Sie ausgeführt, andere auch -, ist es möglich, vor Ort andere Entscheidungen zu treffen.
Diese Entscheidungen werden aber auf der Grundlage getroffen, dass die Unternehmen nachweisen, dass man diese Kapazitäten benötigt. Da ist es unglaublich schwer für einen Landkreis zu sagen: Nein, hier im nicht verbindlichen Abfallwirtschaftsplan steht aber, dass wir diese Kapazitäten nicht brauchen. - Dort Rechtssicherheit herzustellen wäre etwas, worum ich Sie ernsthaft bitten würde. Ich bitte Sie auch darum, dabei den Landkreisen unter die Arme zu greifen. - Das ist das Erste.
Das Zweite ist: Wenn das Land einen Abfallwirtschaftsplan aufstellt, dann wäre auch das möglich, was Sie eben gesagt haben, dass dann das Land zukünftig die Genehmigungsverfahren
macht. Dann hat es die Argumentation aus einer Hand. Da wäre jetzt meine Anregung, meine Frage an Sie: Welchen Weg wollen Sie da gehen? Verbindlichkeit des Abfallwirtschaftsplans? Oder gibt es Überlegungen, dabei tatsächlich Kompetenz ins Land zu ziehen?
Herzlichen Dank für diese etwas übergreifende Frage, Herr Lange. - Ich war selbst in Großörner und habe mir das alles angeschaut. Das ist in der Tat eine DK I und die wird vom Landkreis genehmigt. Mir ist nicht evident, wie man begründen will, dass man das dort braucht. Insofern sind wir wieder bei diesem Fall. Das ist schon eine ernste
Jetzt aber von Großörner weg zu der grundsätzlichen Frage. Das sind in der Tat Fragen, die uns im Augenblick beschäftigen. Wie sollen wir zukünftig damit umgehen? - Das sind zwei getrennte Dinge. Das eine ist, ob man die Genehmigung nicht in eine Hand geben sollte. Dazu ist die Debatte noch nicht abgeschlossen. Das ist für uns ein Prozess, bei dem wir in der Debatte sind. Ich will nicht verschweigen, dass ich Sympathien dafür habe, das in eine Hand zu geben.
Es ist schon jetzt so, dass das Landesverwaltungsamt den Landkreisen hilft, weil diese damit zum Teil überfordert sind. Sie bekommen einmal in Dutzenden von Jahren einen so komplexen Fall. Eine Deponiegenehmigung ist wirklich komplex. An diesem Punkt hat der Kollege von der AfD recht. Man muss genau hinschauen, wie der Untergrund ist, wie dieses oder jenes ist. Dafür braucht man Experten, aber diese haben die Landkreise nicht, weil das bei ihnen sehr selten vorkommt. Das Landesverwaltungsamt hilft also ohnehin.
Ich bekomme auch gespiegelt, dass die Wirtschaft es gut fände, wenn das in einer Hand wäre, weil es für die Wirtschaft auch nicht sonderlich attraktiv ist, mit unterschiedlichen Genehmigungsbehörden zu tun zu haben, die auch nicht immer mit den einschlägigen Experten ausgestattet sind. Insofern könnte das eine Lösung sein, die auf viel Wohlwollen trifft, weil sie die Landkreise und die Wirtschaft entlastet. Diese haben dann einen kompetenten Ansprechpartner. Dann würde das vielleicht gut funktionieren.
Zu der Frage, ob man den Abfallwirtschaftsplan verbindlich macht oder nicht. Der Abfallwirtschaftsplan ist eigentlich unabhängig davon. Das sind zwei Dinge, die man tun kann. In Bezug auf die Frage, ob man den Abfallwirtschaftsplan verbindlich machen soll, kann ich jetzt noch nicht sagen, wo ich stehe.
In Bezug auf die Frage, ob man es aus einer Hand genehmigen sollte, kann ich sagen: Nach dem jetzigen Diskussionsstand neige ich eher dazu, das tatsächlich in eine Hand zu geben, an die obere Abfallbehörde, um die Landkreise zu entlasten und für die Wirtschaft einen kompetenten Ansprechpartner zu installieren. Aber das ist, wie gesagt, noch in der Debatte. Es ist noch keine Entscheidung gefallen, aber so viel zu Ihrer Frage, wie die Debattenlage aussieht.
Somit kommen wir zu dem nächsten Fragesteller. Die Fraktion AfD kann jetzt die Frage stellen. - Es gibt keine Frage?
- Das wird gefilmt. - Ich habe das im Vorfeld gesagt, sehr geehrter Herr parlamentarischer Geschäftsführer Farle. Ich habe angekündigt, dass alle Fragen vom Saalmikrofon gestellt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Landesregierung! Am 11. Dezember 2018 soll der Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration in Marrakesch unterzeichnet werden. Wie kürzlich nochmals bekräftigt wurde, ist die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland überzeugt, dass die globalen Herausforderungen der Migration nur global und multilateral angegangen werden können. Regierungssprecher Seibert sagte dazu, dass nationale Alleingänge in Sackgassen führen. Dieser Überzeugung stehen die Entschlüsse der Staaten, den sogenannten Migrationspakt nicht zu unterzeichnen, fundamental entgegen.
Wie sich mittlerweile herausstellte, waren die Bundesregierung und das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich an der Ausarbeitung des Migrationspaktes beteiligt. Nachdem der Migrationspakt in das öffentliche Bewusstsein rückte und ein stillschweigendes Durchwinken somit nicht länger gewährleistet werden konnte, wurden die CDU-geführte Bundesregierung und das Auswärtige Amt nicht müde, den so beschriebenen „rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen“ zu verteidigen.
Der Migrationspakt ist für die Zukunft des größten Teils der Welt eine entscheidende und wegweisende Vereinbarung. Insbesondere bei solchen fundamentalen Wegweisern sollten die durch den Souverän legitimierten Entscheidungsträger auf allen betroffenen Ebenen eingebunden sein. Es entsteht jedoch der Eindruck, dass eben diese Einbindung beim Migrationspakt nicht erfolgte.
Daher frage ich die Landesregierung: Aus der einzigartigen administrativen Gliederung unseres Staates erwächst bei wegweisenden, alle Bereiche des Lebens betreffenden Entscheidungen eine spezielle Verantwortung für die Entschei
dungsträger. Inwieweit und ab wann waren die Landesregierung, deren Vertreter und/oder die Ministerien des Landes Sachsen-Anhalt in die Ausarbeitung des Globalen Paktes für eine sichere, geordnete und reguläre Migration eingebunden?
Wie bewertet die Landesregierung es, dass solche wegweisenden Kooperationsvereinbarungen ohne Beteiligung der in den Ländern zuständigen Volksvertreter ausgearbeitet wurden?
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Außenvertretung der Bundesrepublik erfolgt durch die Bundesregierung.
Das ist Verfassungs- und Rechtslage. Eine Beteiligung der Landesregierung bei diesem Thema gab es demzufolge nicht. Dass es einen intensiven Kommunikationsprozess in der Gesellschaft erforderlich macht, haben wir gesehen, und dieser läuft derzeit noch.
Herr Ministerpräsident, es gibt eine weitere Frage. Der Abg. Herr Poggenburg hat sich gemeldet. - Herr Ministerpräsident?
Einen kleinen Moment, bitte. - Ich muss zumindest ein Signal haben, ob der Ministerpräsident antworten möchte.
(Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff: Wir müssen erst einmal die Frage hören! Dann wissen wir, wer zuständig ist!)
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident! Verehrte Abgeordnete, vor allem aber auch verehrte Präsidentin! Im Migrationspakt werden bekanntlich
23 Ziele formuliert. Bei Ziel 16 steht unter anderem zu lesen, dass in unseren Schulen die Achtung von Vielfalt und Inklusion zu fördern ist und dass alle Formen der Diskriminierung einschließlich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz zu verhüten sind - was immer man unter diesen Begriffen in der Realität auch verstehen mag.
Meine Frage: Wird dadurch Ihrer Meinung nach unseren Schülern im Unterricht die Bejahung der multikulturellen Gesellschaft verbindlich vorgegeben?
Wird damit politische Indoktrination an unseren Schulen verpflichtend festgeschrieben? - Wobei gerade hier doch das Gebot der Neutralität erste Pflicht wäre. - Vielen Dank.
Die Fragen stehen zwar in einem Zusammenhang, aber ich möchte trotzdem noch einmal darauf hinweisen, dass Nachfragen möglich sind, nicht aber neu formulierte Fragen.
Ich denke, das ist schon haarscharf daneben. Das ist fast eine zweite Frage. Deshalb bitte ich darum, zukünftig darauf zu achten, nicht aus einer Frage zwei oder drei Fragen zu machen, sondern dann höchstens eine Nachfrage zu stellen. Das ist wirklich schon haarscharf an der Grenze, das muss ich anmerken. - Herr Minister Stahlknecht steht bereit und wird darauf antworten. Bitte, Herr Stahlknecht.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst in Richtung der AfD: Da Sie dieses Thema morgen ohnehin mit einem Antrag auf der Tagesordnung haben, habe ich überhaupt kein Verständnis dafür, dass Sie die Diskussion dazu schon heute in der Fragestunde eröffnen.