Jan Wenzel Schmidt
Sitzungen
7/11
7/12
7/14
7/15
7/16
7/17
7/18
7/20
7/21
7/22
7/23
7/25
7/27
7/29
7/30
7/31
7/32
7/33
7/34
7/35
7/36
7/38
7/40
7/41
7/42
7/43
7/44
7/45
7/47
7/48
7/49
7/51
7/52
7/54
7/56
7/58
7/60
7/66
7/67
7/69
7/70
7/71
7/73
7/75
7/76
7/77
7/79
7/80
7/83
7/86
7/87
7/88
7/90
7/92
7/95
7/96
7/102
7/103
7/105
7/106
7/108
7/112
7/113
7/114
7/116
Letzte Beiträge
Herr Ministerpräsident, den aktuell gültigen Teillockdown haben Sie damals unterstützt und in der letzten Sitzung begründet, indem Sie sagten, es war ein Akt der Solidarität gegenüber den anderen Bundesländern, da in Sachsen-Anhalt der Teillockdown zu dem damaligen Zeitpunkt nicht notwendig gewesen wäre.
Daran schließt sich die erste Frage an: Wie wird die Landesregierung analysieren, wie viele Schicksale und Existenzen betroffen waren und insgesamt wie viel Schaden dem Land SachsenAnhalt durch diesen Akt der Solidarität entstanden ist?
Zweite Frage. Ist der morgige Shutdown auch wieder ein Akt der Solidarität oder gibt es diesmal andere Beweggründe?
Herr Ministerpräsident, mich würde interessieren, ob diese überdurchschnittlichen Aufwendungen, die es im europäischen Vergleich so nicht gibt, für die Unternehmen in Sachsen-Anhalt genügen.
Ich stelle die Frage trotzdem in den Raum. - Die Kollegin von Angern steht ja für DIE LINKE und DIE LINKE steht ja immer dafür, dass sie gern anderen Verbote auferlegen, die sie selbst dann nicht einhalten. Unter anderem hat sich Frau von Angern missbilligend zu unserem am Wochenende anstehenden Landesparteitag geäußert, obwohl unser Hygienekonzept sogar von Oberbürgermeister Trümper bestätigt worden ist.
Ich fand es sehr interessant, bei Twitter zu sehen, dass DIE LINKE aber selber einen Parteitag mit mehr als 300 Teilnehmern in Wanzleben abgehalten haben, an dem auch Sie teilgenommen haben. Das ist typisch Doppelmoral.
Doch. - Die Frage ist, wie Sie diese Doppelmoral begründen.
Sehr geehrter Herr Kollege, mich würde interessieren, Sie haben eben in Ihrer Rede von „Ausländerextremisten“ gesprochen. Können Sie mir das kurz definieren? - Ich habe diesen Begriff noch nie gehört.
Herr Ministerpräsident, Sie und Ihre Kollegen haben angekündigt, dass es für die vom Lockdown betroffenen Unternehmen Hilfe geben soll in Höhe von 10 Milliarden €. Dabei sollen 75 % des Umsatzes aus dem Vorjahr im November erstattet werden.
Gerade in der Gastronomie sind viele Unternehmen betroffen. Man weiß, dass der Umsatz sich in erster Linie aus gestellten Rechnungen zusammensetzt. Die Preiskalkulation im Gastronomiebereich entsteht durch Kosten plus Gewinnspanne, die der Unternehmer noch oben drauf rechnet. Damit habe ich letztlich den Preis und dann auch entsprechende Umsätze.
Nun haben wir den Lockdown. In der Gastronomie sind die Mitarbeiter höchstwahrscheinlich in Kurzarbeit. Somit fallen die Kosten weg. Die Rohstoffe für das Herstellen der Speisen fallen ebenfalls weg. Zwei große Kostenpunkte sind damit weggefallen. Kosten wie Miete, Leasingraten usw. bleiben.
Wäre es, wenn ich sehe, dass es nur 10 Milliarden € sind, die deutschlandweit zur Verfügung stehen, nicht viel sinnvoller gewesen, als Bezugsgröße statt des Umsatzes die übrig gebliebenen Kosten zu nehmen, plus die Gewinne des Unternehmers, damit der seinen Lebensalltag bestreiten kann? - Denn so, wie es aktuell geregelt ist, wird doch das Geld nicht für viele Unternehmen reichen.
Können Sie denn sagen, wie viele Unternehmen anspruchsberechtigt sind? - Da werden doch für ein Unternehmen höchstwahrscheinlich noch
1 000 bis 10 000 € bleiben. Viele Unternehmen werden dann entweder zu viel oder deutlich zu wenig bekommen.
Also, zwei Fragen. Die erste Frage: Warum der Umsatz? Und die zweite Frage: Wie viele antragsberechtigte Unternehmen in Deutschland hätten ein Anrecht auf diese 10 Milliarden €?
Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Kollege Harms, Ihr Bundestagsabgeordnetenkollege Herr Manfred Behrens
hat gegenüber der MDR-Socke Stumphi gesagt, dass in seinem Wahlkreis, im Wahlkreis 67, also in der Börde, in Morsleben bereits ein Endlager für Atommüll besteht, und hat das insgesamt auch als positiv dargestellt.
Wie bewerten Sie diese Aussage und sind Sie auch für ein Atommüllendlager in Morsleben?
Danke. - Sehr geehrte Frau Dr. Pähle, Sie sprachen gerade von einer Ablösesumme von rund 750 Millionen €.Jetzt frage ich mich, wofür diese Ablösesumme steht. Welche Liegenschaften in Sachsen-Anhalt, in dem heutigen Sachsen-Anhalt, wurden denn der Kirche enteignet? Was wurde denn weggenommen? Denn es geht maximal um ein kleines Stück Land in der Nähe von Quedlinburg und das ist bei Weitem keine 750 Millionen € wert.
Dann wiederhole ich die Frage: Wofür die 750 Millionen €? Sie als regierungstragende Fraktionen werden sich doch sicherlich damit beschäftigt haben und, bevor Sie 750 Millionen € in den
Raum stellen, geguckt haben, um welche Grundstücke und Ländereien es überhaupt geht.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute Morgen während der Debatte zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sind die Emotionen doch etwas hochgekocht. Bei diesem Thema wird es etwas harmonischer werden. Jeder hier im Hohen Haus wird daran interessiert sein, den Anteil der Nichtschwimmer in Sachsen-Anhalt zu reduzieren. Laut Auskunft des Deutschen Schulportals sind 60 % aller Schüler am Ende der 4. Klasse noch Nichtschwimmer.
Woran das liegt? - Lassen Sie mich das in einem kurzen Abriss meiner eigenen Kindheitserinnerungen darstellen. Bereits mit drei Jahren wurde ich zum Kinderschwimmen angemeldet. Damals kamen einem die Welt und vor allem das 50 m mal 20 m große Schwimmbecken riesig vor. Der erste Sprung ins Wasser bedurfte noch eines Korsetts und eines beherzten Schubsers durch den Schwimmlehrer. Schnell schwand von Schwimmstunde zu Schwimmstunde die Angst vor dem Untergehen und die ersten wahrnehmbaren Züge des Brustschwimmens wurden erkennbar.
Als es einige Jahre später soweit war und das Schulschwimmen begann, war die einzige Furcht beim Sprung vom Startblock die Furcht vor der niedrigen Wassertemperatur. Einmal in der
Woche ging es zum Schulschwimmen. Die meisten Mitschüler konnten bereits schwimmen und trotzdem war es immer wieder ein schönes Erlebnis. Probleme hatten nur jene, denen es nicht ermöglicht worden war, bereits zuvor das Schwimmen zu erlernen. Eine Stunde in der Woche mag für Kinder in der Wahrnehmung eine lange Zeit sein. Doch es ist viel zu wenig, um etwas für das Leben so Wichtiges zu erlernen. So erging es auch jenen Mitschülern. Am Ende des Jahres konnten sie sich im Wasser bewegen und gingen nicht wie ein Stein unter. Mit echtem Schwimmen hatte das jedoch wenig zu tun.
Überhaupt kursiert der Irrtum, dass das sogenannte Seepferdchen eine Bestätigung für die Fähigkeit sei, sicher schwimmen zu können. Das ist nicht so. Frühschwimmer, also jene, die das Seepferdchen erlangen, müssen laut der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft in der Lage sein, nach einem Sprung vom Beckenrand 25 m in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage als Grobform zu bewältigen. Weiter gehört dazu das Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser. Schultertief
bezieht sich dabei natürlich auf den Prüfling. Außerdem sind Kenntnisse der Baderegeln erforderlich.
Erst das deutsche Schwimmabzeichen Bronze attestiert tatsächlich die Fähigkeit, sicher
schwimmen zu können. Hierfür sind die Anforderungen aber deutlich umfangreicher. Dazu gehört einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes, zum Beispiel eines kleinen Tauchringes. Außerdem sind ein Paketsprung vom Startblock oder vom Einmeterbrett erforderlich sowie ein Sprung kopfwärts vom Beckenrand mit anschließendem 15minütigen Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 50 m in der anderen Körperlage, wobei das Wechseln der Körperposition im Wasser ohne Festhalten und ohne Bodenkontakt stattfinden muss.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, Sie haben den großen Unterschied gehört. Bereits das Seepferdchen ist innerhalb von einem Grundschuljahr schwer zu erreichen. Bronze ist hingegen in den wenigen Schwimmstunden ohne Vorkenntnisse fast unmöglich zu erreichen.
Vertreter des Landeschwimmverbandes SachsenAnhalt fordern zu Recht eine Erhöhung auf 100 Unterrichtsstunden im Schwimmen. Damit unsere Kinder mit dem Seepferdchen wenigstens Grundfähigkeiten erlangen, um sich über Wasser halten zu können, ist eine Anpassung der Zahl der Unterrichtsstunden unabdingbar.
Das MDR-Format „Exakt - Die Story“ titelte in einem Beitrag vom Juli 2020 in Bezug auf die hohe Zahl an Nichtschwimmern in Sachsen-Anhalt „Land der Nichtschwimmer - Unterschätztes Risiko“. 504 Badetote in Deutschland im Jahr 2018 lautet die Antwort auf die Frage, wie gefährlich mangelnde Schwimmfähigkeiten sein können.
In unserem ländlich geprägten Sachsen-Anhalt ist die Zunahme der Zahl an Nichtschwimmern ein Teufelskreis. Denn wer nicht schwimmen kann, geht auch in keine Badeanstalt. Nur noch 175 Bäder befinden sich in unserem Bundesland. Das sind weniger als in Thüringen oder in Sachsen. Dadurch werden nicht nur die Wege für unsere Grundschüler zum Schwimmunterricht länger, sondern es sinkt auch die Bereitschaft der Eltern, ihre Kinder außerhalb der Schule zum Schwimmunterricht anzumelden. Mehr Schwimmunterricht bedeutet auch mehr Schwimmer und somit mehr mögliche Kundschaft, um unsere Bäderkultur zu erhalten.
Damit wir in Sachsen-Anhalt in eine Zukunft blicken können, in der uns nicht so oft tragische Badeunfälle begleiten, müssen wir bereits vor dem
Eintritt in die Grundschule ansetzen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, erstens dafür Sorge zu tragen, dass Schwimmunterricht im Umfang von einer Stunde pro Woche nicht nur wie bislang während eines, sondern während mindestens drei Grundschuljahren stattfindet.
Zweitens soll die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass im Sinne echter frühkindlicher Bildung jedem Kita-Kind ab einem Alter von vier Jahren die Möglichkeit geboten wird, kostenfrei einen Schwimmkurs zu besuchen. Das Kennenlernen des Elementes Wasser und der Erwerb des Seepferdchens sollen dabei angedacht sein.
Drittens soll die Landesregierung mit bedarfsgerechten Zuschüssen für zusätzliche Personalkosten und Kursgebühren dafür Sorge tragen, dass aufgrund der unter den Punkten 1 und 2 genannten Maßnahmen weder den Eltern noch den Schul- und Kita-Trägern finanzielle Mehrbelastungen entstehen.
Seien Sie dabei und unterstützen Sie uns bei unserem Ansinnen, den Kindern unseres Bundeslandes das Schwimmen beizubringen und sie künftig sicher in das nasse Blau springen zu lassen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich wollte nur richtigstellen, dass ich in meiner Rede an keiner Stelle erwähnt habe, dass es diese Abzeichen im Schulschwimmen zu erreichen gilt. Ich habe nur, damit man diese Vergleichbarkeit vor Augen hat, darauf abgezielt, dass das Seepferdchen eben nicht für das sichere Schwimmen steht. Ich glaube, darin werden Sie mir zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vermutlich haben Sie unseren Antrag zur Erweiterung des Schwimmunterrichtsangebots missverstanden. Anders kann ich mir Ihre Mühen, einen Alternativantrag zu basteln, und Ihre Abneigung zu unserem sachlichen Antrag nicht erklären. Deshalb möchte ich Ihnen noch einmal ausdrücklich zusichern, dass wir mit unserem Antrag nicht Sie persönlich zum
Schwimmen zwingen wollen, sondern unseren Kleinsten helfen wollen, früher und intensiver das Schwimmen zu erlernen.
Doch kommen wir zu Ihrem Alternativantrag. Unter Punkt 1 wollen Sie die Eltern beauftragen, ihren Kindern das Schwimmen beizubringen oder sich selbst um Schwimmkurse zu kümmern, da das Angebot in der Schule nicht genügt. Damit verlagern Sie das Problem wieder weg von den Bildungsträgern hin zu den ohnehin stark belasteten Eltern.
Wer hat denn die Zeit und das Geld, die Kinder nach der Arbeit noch zum Schwimmunterricht zu fahren? Ein Einkommen genügt für eine Familie heutzutage nicht mehr. Doch Sie vergessen dabei vor allem eines: Schwimmen als lebenserhaltende Kompetenz ist staatlicher Auftrag. Immer wieder gibt es schreckliche Badeunfälle, bei denen Kinder unnötig sterben.
Unter Punkt 2 wollen Sie darauf hinwirken, dass die Bedingungen für die Durchführung des Schwimmunterrichts in den Schwimmhallen und Bädern gewährleistet werden. Also soll Wasser im Becken sein. Geeignete Schwimmlehrer sind vorhanden.
Die Punkte 4 bis 6 Ihres Alternativantrages beginnen mit den Worten „zu prüfen“. Was Sie damit wollen, ist offensichtlich: einen weiteren überteuerten Beratervertrag, um das festzustellen, was bereits bekannt ist.
Es gibt zu spät und zu wenig Schwimmunterricht, um den Kindern in unserem Land die Lebensqualifikation „frei und sicher schwimmen“ beizubringen.
Grundsätzlich ist der Versuch armselig, die Anzahl der Nichtschwimmer zu reduzieren, indem
Sie nicht die Anzahl der Nichtschwimmer am Ende der Grundschulzeit, sondern am Ende der 8. Klasse betrachten. Somit setzen Sie darauf, dass bis dahin die meisten Elternhäuser selbst tätig geworden sind und sich um einen geeigneten Schwimmkurs gekümmert haben. Dabei bleiben viele Kinder auf der Strecke. Es wird versucht zu vertuschen, dass der Anteil der Nichtschwimmer am Ende der 4. Klasse weit mehr als die Hälfte der Gesamtzahl der Schüler ausmacht.
Wir lehnen daher Ihren Alternativantrag ab und fordern Sie erneut auf, unserem Antrag zuzustimmen, um unsere Kinder zum Ende der Grundschulzeit erfolgreich zu sicheren Schwimmern zu machen.
Am Ende möchte ich noch unserem Fraktionsgeschäftsführer für die Initiative danken, dieses Ansinnen in unseren Arbeitskreis einzubringen.
Selbstverständlich. Aber das Ansinnen kam von unserem Fraktionsgeschäftsführer. Das können wir so machen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Als ich den Einsetzungsantrag gelesen habe und auch jetzt Ihre Rede gehört habe, Herr Kollege Lange, war ich begeistert von Ihrem Aufklärungswillen. Doch gucke ich mir das Ganze im Gesamtkonzept an und sehe, dass wir jetzt in die Sommerpause gehen, dann heißt das, dass die Konstituierung wahrscheinlich im September stattfinden wird. Dann haben Sie im Oktober die nächste Sitzung, dort wird ein Aktenvorlageverlangen kommen, das dauert ein bis zwei Monate, sodass Sie im Dezember die ersten Akten haben werden. Danach gibt es auch noch die Weihnachtspause. Sie beginnen also erst im Januar mit der richtigen Arbeit und haben dann noch vier bis fünf Sitzungen.
Was ist also der tatsächliche Grund für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses? - Bestimmt keine Aufklärung, sonst hätten Sie diesen bereits vor vier Jahren beantragen müssen oder wenigstens vor einem Jahr. Das haben Sie nicht getan. Es gibt einfach nur einen Grund: Wahlkampf auf dem Rücken der Steuerzahler. Denn das kostet alles unglaublich viel Geld. Es wird nichts dabei herauskommen. Es ist einfach nur der Vorwahlkampf der LINKEN und das ist wirklich schäbig.
Vielen Dank. - Nachdem der 18. Parlamentarische Untersuchungsausschuss aufdeckte, dass neun sogenannte Großspieler im Raum Zerbst mehrere Millionen Euro im Bereich Oddset-Sportwetten platziert hatten, wurde Anfang des Jahres einer Großspielerin die Lotto-Verkaufsstellenkonzession entzogen.
Ich frage die Landesregierung, welche weiteren Maßnahmen ergriffen worden sind, insbesondere ob die Lotto-Cards der neun sogenannten Großspieler gesperrt worden sind, damit diese keine weiteren Oddset-Sportwetten platzieren können.
Noch einmal konkret die Frage, ob die LottoCards gesperrt worden sind, damit aktuell keine weiteren Oddset-Einsätze durch diesen Personenkreis getätigt werden können, und ob die entsprechenden Mitarbeiter, die auch als Großspieler aufgetreten sind, weiterhin in Lotto-Verkaufsstellen arbeiten.
Vielen Dank. - Als die werte Kollegin Frau KolbJanssen Südtirol mit Deutschland verglichen hat und die dortige Situation erwähnte, dass eben dort Inklusion praktiziert wird, hat sie leider nicht erwähnt, dass man dort auch gar keinen Vergleich vornehmen kann, weil es in Südtirol gar keine Förderschulen gibt.
Was sie auch verschwiegen hat,
ist, dass bei den privaten Schulen die Inklusion äußerst gering ist, weil nämlich die Schüler gesiebt und einige gar nicht aufgenommen werden. Das wurde da bei den Fragerunden auch beantwortet.
Daran sieht man, dass Inklusion eben nicht richtig funktioniert und dass dort ein Zweiklassenmodell eingeführt wird. Dafür steht die SPD. Denn wenn wir nur noch reine Inklusion ohne Förderschulen haben, dann sorgt das für massive Probleme. Und jene, die sich das aussuchen können, schicken ihre Kinder an Privatschulen, wo eben keine In
klusion gelebt wird. Dagegen sprechen wir uns klipp und klar aus.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da für den Tagesordnungspunkt 12 eigentlich keine Debatte vorgesehen war, möchte ich mich kurzfassen.
Die vorliegende Beschlussempfehlung der KeniaKoalition lässt von unserem eigentlichen Antrag und dem eigentlichen Ansinnen, unsere Schulen in Sachsen-Anhalt dauerhaft mit der Nationalflagge zu beflaggen, wenig übrig.
Das verwundert natürlich auch nicht beim Mitwirken von SPD und GRÜNEN. Bemerkenswert ist jedoch, dass sich die CDU-Fraktion so vehement gegen die dauerhafte Beflaggung unserer Schulen wehrt; denn erst bei ihrem 32. Bundesparteitag am 22. und 23. November 2019 hat sie Folgendes in ihr Programm aufgenommen. Ich zitiere den Beschluss Nr. C 55 - Dauerhafte Beflaggung an Schulgebäuden -:
„Die CDU Deutschlands spricht sich dafür aus, Schulgebäude dauerhaft mit der Bundesflagge, der jeweiligen Landesflagge sowie der Flagge der Europäischen Union zu beflaggen.“
Wir sehen also, wie viel Wert die CDU auf die Nationalfahne legt und wie viel Wert sie auf ihre eigene Programmatik legt.
An der Beschlussempfehlung sieht man eines: Man merke, wer CDU wählt, wählt absolute Beliebigkeit. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Kollegin Gorr, ich grinse in erster Linie über Ihre Beschlussempfehlung und Ihre Programmatik auf Bundesebene, die erst im letzten Jahr beschlossen worden ist.
Aber jetzt grinse ich erst recht über Ihre Wortwahl, weil Ihnen die Bundesebene bzw. Ihr Bundesprogramm anscheinend so unwichtig sind, dass Sie sagen, in Sachsen-Anhalt könne man dagegen verstoßen und Sie legten keinen Wert darauf und die Beflaggung sei Ihnen egal. Patriotismus zählt in der CDU Sachsen-Anhalts nichts, sondern mehr auf Bundesebene - sehr, sehr spannend. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Höppner, mich würde jetzt einmal interessieren - Sie sagten, Sie würden gerne den Mindestlohn anheben -, auf welchen Betrag Sie den Mindestlohn pro Stunde anheben möchten und wie Sie das gegenüber den Unternehmern vermitteln wollen, die ohnehin schon unter den Coronapandemie-Verordnungen leiden, jetzt eine Rezession erleben werden und nun nach Ihren Vorstellungen noch höhere Personalkosten auferlegt bekommen sollen.
Eine ganz kurze Bemerkung vorweg: Wir wollen natürlich nicht den Mindestlohn absenken.
Aber mich würde jetzt interessieren: Wie wollen Sie das denn gegenfinanzieren? Wenn die Unternehmen höhere Kosten haben, legen die das über den Preis um. Das heißt, die Bevölkerung kann sich dadurch nicht mehr leisten. Es wird vielleicht sogar weniger Aufträge geben. Also, wo wollen Sie überhaupt hin, auch mit Ihren 12 € und mehr? Sie müssen da doch einmal eine feste Summe haben.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt öffnet auch unser Bundesland den Markt für nichtstaatliche Sportwettenanbieter. Eines der letzten staatlichen Monopole soll dadurch geopfert werden. Grundsätzlich sind freie Märkte wünschenswert, da der Wettbewerb dem Kunden die beste Leistung zum günstigsten Preis ermöglicht. Auch im Bereich der Sportwetten wird es für die Kunden attraktiver. Die großen Anbieter, wie Bwin und Tipico, haben eine Ausschüttungsquote von über 90 %. Die landeseigenen Lotteriegesellschaften bieten hingegen nur 75 %.
Während sich die Kunden nun endlich über eine legale Teilnahme bei anderen Anbietern freuen können, so können besagte landeseigene Gesellschaften das Sportwettenangebot abschreiben. Denn kaum einer wird noch bei Lotto Oddset Wetten eingehen, wenn es doch bei der Konkurrenz deutlich bessere Quoten gibt. Das führt dazu, dass das Glücksspiel unüberschaubarer wird und die Gelder für verschiedene Vereinsförderungen und die Staatskasse schmaler werden.
Sicherlich gab es in der letzten Zeit viele Skandale in unserer Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, die durch eine schlechte Unternehmensführung entstanden sind und aufgrund fehlenden politischen Willens zur Korrektur vorerst bestehen bleiben. Doch hat die Lotto-Toto-Gesellschaft Sachsen-Anhalt jahrzehntelang gut gewirtschaftet und viel Geld in den Landeshaushalt gespült. Künftig wird es aufgrund der Zerstörung des Monopols weniger werden.
Die Bereitschaft, in Deutschland Steuern zu zahlen, ist bei Unternehmen wie Tipico fraglich, da sie nicht umsonst ihren Unternehmenssitz oftmals in Steueroasen wie Malta haben. Grundsätzlich ist es problematisch, wenn Unternehmen der Marktzugang geöffnet wird, die bis vor wenigen Jahren keine Sportwetten in Deutschland vertreiben durften. Dennoch machten die privaten Anbieter über den deutschen Markt bereits Umsätze im höheren Millionenbereich.
Dass sich daran niemand in der Landesregierung stört, verwundert mich nicht. Immerhin wurde 2017 der ehemalige Geschäftsführer eines deutschen Tipico-Ablegers neuer Lotto-TotoGeschäftsführer. Aber wir wissen: In SachsenAnhalt ist unter CDU, SPD und GRÜNEN so ziemlich alles möglich, vor allem große Doppelmoral.
Einige Passagen des neuen Gesetzes werden für die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt fordernd sein, da Bestimmungen in den einzelnen Verkaufsstellen umgesetzt werden müssen, die bisher ignoriert wurden. Wir werden prüfen, ob den neuen Änderungen nach dem Inkrafttreten tatsächlich nachgekommen wird.
Da die AfD-Fraktion für eine liberale Wirtschaftspolitik steht, werden wir den Gesetzentwurf nicht ablehnen. Da wir aber auch wichtige Landesgesellschaften und Einnahmen schützen wollen, werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Schulen in freier Trägerschaft leisten einen Beitrag zur Vielfalt der Schullandschaft.“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, die von einem Antrag der Fraktion DIE LINKE ausgeht.
„Vielfalt“ klingt immer gut, und DIE LINKE möchte Schullandschaft vielfältig erblühen lassen, indem sie fordert, was sie immer fordert: mehr Mittel und mehr Personal- und Sachkostenzuschüsse. Die Gehälter von Privatschullehrern sollen weiter an die Tariftabelle des öffentlichen Dienstes angepasst werden: statt Erfahrungsstufe 4 nun bitte Erfahrungsstufe 5 als Berechnungsgrundlage.
Was juristisch nach geltendem Recht rechtens sein mag, lässt dennoch Raum für Kritik. Wenn Schulen in freier Trägerschaft in enormer Höhe nach Schülerkostensätzen staatlich alimentiert werden, sind sie an sich gerade nicht frei, sondern hochsubventionierte Schulunternehmen, die es ohne Zuwendungen so nicht gäbe, schon gar nicht als tatsächlich freie Schulen.
Zwar unterstützt die öffentliche Hand mit Steuergeld private Schulen, um angeblich Vielfalt zu gewährleisten. Aber der Staat zieht sich damit eine Bildungskonkurrenz zu öffentlichen Schulen groß, die ihrerseits Schwierigkeiten haben: extremer Lehrermangel, extreme Krankenstände und extreme Ausstattungsdefizite.
Was der Staat sich in der Bildung selbst immer schlechter zu sichern versteht, das bekommen seine privaten Konkurrenzschulen mindestens in der Wahrnehmung der Besserverdienenden viel besser hin, und dies gerade wegen der generösen Zuwendungen des Staates.
Im Schuljahr 2018/2019 besuchten 18 918 Schüler eine Schule in freier Trägerschaft, rund 5 000 mehr als im Schuljahr 2012/2013. Damit lernt derzeit fast jeder zehnte Schüler im Land an einer Privatschule. Im Schuljahr 2012/2013 waren es nur 7,7 %. Privatschulen stehen bei Vermögenden also hoch im Kurs.
Der Verband Deutscher Privatschulen SachsenAnhalt e. V. beklagt in seiner Broschüre, dass seine Schulen eine staatliche Beihilfe erhalten, die meist nur 60 bis 80 % der tatsächlichen Kosten abbildet, die die öffentliche Hand für vergleichbare Schüler staatlicher Schulen aufbringt; „nur“ 60 bis 80 % dessen, was staatliche Schulen bekommen.
Dieses Geld bekommen sie für eine Bildungskonkurrenz, die im Gegensatz zu staatlichen Schulen keinen Versorgungsauftrag in der Fläche gewährleisten muss, die sich sozial und kulturell gut situierte und deutschsprachige Elternhäuser aussuchen kann und daher den öffentlichen Schu
len oft leistungsstarke Schüler entzieht mit der Folge, dass denen die eher schwächeren und problematischen bleiben.
Auf diese Weise wird sozial und mehr noch kulturell selektiert - ein Vorgang, dem ansonsten doch namentlich DIE LINKE vehement entgegentritt. Es gelte wie anderswo: Wer ein privates Unternehmen führt, muss auch seine Mitarbeiter privat bezahlen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor rund sechs Monaten hat die AfD-Fraktion den 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Skandale um die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt einberufen. Seit dieser Einberufung wissen wir, dass fraktionsübergreifend Kritik geäußert worden ist, dass dieser Ausschuss unnötig und überzogen sei.
Mittlerweile wissen wir aber auch, dass die SPD Ermittlungen fordert - durch das Innenministerium, durch die Staatsanwaltschaft -, und wir wissen auch, dass durch die Erweiterung des Untersuchungszeitraumes auch die Koalition insgesamt Interesse an der Aufklärung hat. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Besonders beeindruckend fand ich im Ausschuss aber die Arbeit der Linksfraktion. Sie lebt nach dem Sprichwort „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. Nicht eine einzige Wortmeldung gab es im Untersuchungsausschuss, jedoch waren Sie gegenüber der Presse stets redselig.
Die entscheidenden Fragen, die es aufzuklären gilt, lauten wie folgt: Was wusste der Aufsichtsrat der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt? Was wusste das Innenministerium? Was wusste das Landesverwaltungsamt?
Wir haben feststellen müssen, dass zumindest das Landesverwaltungsamt und das Innenministerium relativ wenig wussten. Das lag an dem mangelnden Informationsaustausch zwischen der Geschäftsführung der Lotto-Toto GmbH und den entsprechenden Behörden.
Für uns ist es wichtig, mit dem Änderungsantrag weitere Punkte aufzugreifen, auch Skandale, die bisher noch nicht aufgekommen sind, aber im Dunklen brodeln. Ich möchte ein Beispiel dazu nennen. Wir konnten feststellen, dass Frau Sieb sehr freundlich gegenüber ihren Freundinnen ist, aber nicht nur gegenüber ihren Freundinnen, und denen Arbeitsplätze verschafft, sondern für sie ist es auch sehr wichtig, eine gute Nachbarschaftspflege zu führen.
Sie hat im Jahr 2014 die wöchentlich erscheinende Kundenzeitung des Lottohauses gecancelt und durch ein Magazin, das alle zwei Monate erscheint, ersetzt. Das ist nichts Schlimmes; jedoch ging der Auftrag dafür an die Werbeagentur ihres Nachbarn, der damit natürlich Mehrkosten für die Lotto-Toto GmbH verursacht und mittlerweile Aufträge mit einem Volumen von mehr als einer halben Million Euro kassiert hat. Das alles ist möglich bei Lotto mit den richtigen Kontakten.
Für uns ist es wichtig, dass wir die Skandale der Lotto-Toto GmbH dafür nutzen, einen Neuanfang in der Gesellschaft hinzubekommen, natürlich die Marke Lotto zu schützen, die Landesgesellschaft für unsere Bürger und für alle zu erhalten und diese wieder zu einem Unternehmen zu machen, das eben einen Mehrwert für unsere Bürger und vor allem für die sozial agierenden Vereine darstellt.
Das ist unser Ansinnen. Deshalb bitten wir darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Heuer, Sie haben gerade gesagt, dass es nur einen Skandal im Bereich Sportwetten gibt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Fördermittel für den Magdeburger Golfclub in Höhe von und 39 000 € für ein Jugendzentrum gewährt wurden, das bis heute nicht gebaut worden ist. Es gibt deutlich mehr Skandale und wir befinden uns im Untersuchungsausschuss bisher beim Thema Geldwäsche. Sobald die anderen Bereiche angesprochen werden, wird es noch deutlich mehr Skandale geben. Ich hoffe, dass Sie das auch zur Kenntnis nehmen.
Sehr geehrte Frau Kollegin Schindler, Sie haben jetzt nur ausgeführt, warum das so zustande gekommen ist. Nun würde ich gern von Ihnen wissen - Sie sind ja schon sehr lange im Landtag -:
Wie viele weitere Landesgesellschaften sind Ihnen bekannt, bei denen es ebenfalls Geschäftsführer gibt, die keinen Hochschulabschluss haben und nach dieser hohen Besoldungsgruppe vergütet werden?
Daran anschließend würde mich interessieren, wie viele ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete ohne Hochschulabschluss in weiteren Gesellschaften so untergebracht worden sind.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Frederking, mich würde interessieren, wie aus der Sicht der GRÜNEN eine Bestenauslese funktioniert. Bedeutet das, ich lese die Höchstqualifiziertesten aus und nehme die mit geringeren Qualifikationen für eine Geschäftsführerposition? Habe ich Sie darin richtig verstanden?
Also muss ich das wie folgt verstehen: Wenn ich ein abgeschlossenes Hochschulstudium aufweisen kann, entweder in diesem Fachbereich oder beispielsweise im wirtschaftlichen Bereich, sodass ich für die Übernahme einer Geschäftsführertätigkeit geeignet bin, dann bin ich durchaus schlechter geeignet als jemand, der nur eine Ausbildung
vorzuweisen hat, der aber vielleicht eine Legislaturperiode lang im Bundestag tätig war, oder als jemand, der beispielsweise seit 2003 germanistische Literatur studiert, hierin keinen Abschluss erworben hat, aber zwei Legislaturperioden lang im Landtag sitzt? Kann ich das so richtig verstehen oder wie ist das aus Ihrer Sicht?
Herr Striegel, Sie haben eben ausgeführt, dass aus Ihrer Sicht Herr Heiko Maaßen ein Verschwörungstheoretiker ist. Ich würde dazu gerne wissen, ob es Herr Maaßen als Verfassungsschutzpräsident dem Rechtsextremismus ermöglicht hat, weiter Fuß zu fassen und sich in unserem Land weiterzuentwickeln.
Vielen Dank für die Namenskorrektur. Das war natürlich ein Versehen meinerseits.
Ich habe konkret danach gefragt, ob sich durch Herrn Maaßen der Rechtsextremismus in Deutschland weiterentwickeln konnte. Ist dies tatsächlich der Fall?
Aha, also keine Antwort!
Sehr geehrter Herr Minister, mich interessiert, wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sich aktuell in Sachsen-Anhalt befinden und wie hoch die Pro-Kopf-Kosten sind, die dem Land damit entstehen.
Ich wollte die Gesamtzahl und die Pro-KopfKosten der sich aktuell in Sachsen-Anhalt befindlichen UMA wissen.
Sehr geehrter Kollege Herr Erben, ich möchte gern das richtigstellen, was Sie wieder in den Raum geworfen haben. Der Begriff „Höcke-Jugend“ kommt aus Ihren linken Dunstkreisen. Das ist ein Begriff, den die LINKEN geformt haben und uns jedes Mal vorwerfen. Unsere Jugendorganisation hat sich bei diesem einen Beitrag darüber
lustig gemacht, dass wir immer als „HöckeJugend“ bezeichnet werden.
Das verstehen Sie nicht. Also, wie lächerlich das schon wieder ist.
Sie versuchen wirklich, irgendwas zusammenzubasteln, nutzen Ihre eigenen linken Kampfbegriffe und versuchen, uns daraus einen Strick zu drehen. Das ist wirklich peinlich und lächerlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das duale Ausbildungssystem ist eine deutsche Besonderheit und genießt internationale Anerkennung. Leider entscheiden sich immer mehr Schüler für den Weg, ein Studium zu beschreiten, und viele Ausbildungsplätze bleiben unbesetzt.
Natürlich wird die Abschaffung der Ungerechtigkeit in der Berufsschulrichtlinie „RabAz“ diese Tatsache nicht ändern, aber es ist ein Schritt, um die Kosten für die Auszubildenden zu senken. Somit werden das Einkommen der Azubis weniger belastet und die Ausbildung etwas attraktiver.
Die Beschlussempfehlung der regierungstragenden Fraktionen ist leider mehr ein „Auf-dieSchulter-klopfen“, ohne dass etwas Nachhaltiges umgesetzt wird; denn es ist der Istzustand, der nur noch einmal zur Kenntnis genommen wird. In Punkt 3 der Beschlussempfehlung ist wenigstens mit einer anstehenden Evaluierung der Wille zu weiteren Schritten erkennbar. Deshalb haben wir uns im Ausschuss dazu bereits der Stimme enthalten.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE beabsichtigt, zwei Nachteile der Beschlussempfehlung zu korrigieren. Als unideologische Partei werden wir die
sem sinnvollen Antrag selbstverständlich zustimmen.
Zum Schluss möchte ich nur noch auf ein weiteres Problem verweisen. Herr W. aus dem Landkreis Wittenberg hat sich im Interesse seines Sohnes, der eine Ausbildung absolviert, an uns Abgeordnete fraktionsübergreifend gewandt. Er bemängelt in seinem Schreiben die Eingliederung Wittenbergs in den Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV). Durch den neuen Verbund sei es nach seinen Angaben nicht mehr möglich, eine Monatskarte zu erwerben, die für den gesamten Landkreis gültig ist. Nun muss der Azubi eine Monatskarte für die Deutsche Bahn, den Bus und die Straßenbahn erwerben. Dadurch entstehen dem Auszubildenden Mehrkosten von rund 30 %.
Diese Einzelschicksale müssen künftig bei der Förderung der Fahrtkosten und vor allem bei der Eingliederung in neue Verkehrsverbünde berücksichtigt werden, damit Ausbildungsplätze aufgrund geringerer Kosten eine attraktive Alternative zu einem Studium bleiben. - Danke.
Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für Ihre Einlassungen. Sie haben aber leider nicht erwähnt, dass es zum Beispiel dann, wenn ein Hakenkreuz auf ein AfD-Büro gemalt wird, durchaus vorkommt, dass das als politisch motivierte Rechts-Straftat gewertet wird, als Propagandadelikt. Wenn man das jetzt einmal heraus lässt - man muss dabei auch den Hintergrund sehen, dass es mutmaßlich selbstverständlich ein linkes
Motivationsfeld gibt - und sich nur einmal die Sachbeschädigungen zwischen links und rechts anschaut, dann können Sie uns doch sicherlich noch ganz andere Zahlen nennen. Haben Sie vielleicht solche Zahlen für uns mitgebracht, damit wir auch diese einmal hören?
Vielen Dank. - Das ist selbstverständlich zu verurteilen und da musste gehandelt werden. Aber ich habe Sie doch explizit nach den Sachbeschädigungen gefragt. Die Zahlen dazu können Sie uns doch auch nennen. Oder wollen Sie nicht erwähnen, dass dabei das linke Spektrum vorne liegt?
Danke. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher ist nicht nur anspruchsvoll, sondern auch langatmig. Die in der Zeit erworbenen Fähigkeiten sorgen für eine gute und kindgerechte Betreuung unserer Kleinsten.
Mit dem vorliegenden Antrag der Linksfraktion soll nun eine Verbesserung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG, erreicht werden. Denn nach der schulischen Ausbildung, also dem theoretischen Teil, erfolgt noch ein praktischer Teil, das sogenannte Anerkennungsjahr. In diesem müssen die angehenden Erzieher 1 200 Arbeitsstunden auf verschiedenen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern ableisten, um sich somit schließlich für den Abschluss zum staatlichen anerkannten Erzieher zu qualifizieren.
Viele angehende Erzieher haben bereits eine zwei Jahre dauernde Vorausbildung als Kinderpfleger oder Sozialassistent absolviert und werden in der Zeit des Anerkennungsjahrs oftmals entsprechend ihrer bereits absolvierten Ausbildung vergütet. Diesen großen Vorteil haben Quereinsteiger, die bereits andere Vorbildungen haben, nicht. Sie haben sogar einen entscheidenden Nachteil; denn der praktische Teil der Erzieherausbildung wird mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht gefördert. Diesen eklatanten Nachteil gilt es nun zu beenden und somit angehenden Erziehern bessere Ausbildungsbedingungen zu ermög
lichen.
Aus diesem Grund wird die AfD-Fraktion dem Antrag der Fraktion der LINKEN zustimmen. Wir möchten damit allen im Antrag der Fraktion der LINKEN aufgeführten Schülerinnen und Schülern, staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern, Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern, Kinderpflegerinnen und Kinderpflegern, Sozialas
sistentinnen und Sozialassistenten sowie allen sonstigen Teilnehmenden und Diversen unsere Unterstützung zusichern.
Sachsen-Anhalt ist nicht das einzige Bundesland, das die NordLB retten darf. Niedersachsen rettet fleißig mit. Nun stellt sich mir eine Frage. Niedersachsen ist so schlau und holt sich die Filetstücke aus der NordLB heraus. Aber Sachsen-Anhalt als Land der Frühaufsteher macht das nicht. Warum kriegen wir keine Anteile an Beteiligungen oder kaufen der NordLB gar Immobilien ab? - Das würde mich mal interessieren.
Wir brauchen natürlich keine Lotto-Toto-GmbH aus Niedersachsen. Aber wie wäre es zum Beispiel mit dem Brockenplateau oder ähnlichen Objekten, Beteiligungen, Immobilien? - Die hätte man herauskaufen können. Dann hätte man auch Gelder zur Verfügung gestellt und hätte endlich auch einmal etwas aus der Bank zurückbekommen.
Ich habe eine Anmerkung zur Geschäftsordnung. Wenn ich mir die Reihen ansehe, dann bin ich der Meinung, dass nach § 70 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Beschlussfähigkeit des Landtages nicht mehr gegeben ist.
Ich möchte, da die Reihen wieder aufgefüllt sind, das nicht unnötig in die Länge ziehen und ziehe den Antrag.
- Das mache ich nur für Sie.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir als AfD-Politiker das öffentlich-rechtliche Fernsehen in diesem Landtag thematisieren, treten wir zumindest als Kritiker auf. Und das geschieht mit Recht; denn das, was uns die zwangsgebührenfinanzierten Medien bisweilen vorsetzen, ist nicht selten mehr als fragwürdig. Heute wollen wir in dieser Hinsicht eine Ausnahme machen und das öffentlich-rechtliche Fernsehen ausnahmsweise einmal lobend erwähnen.
Im vergangenen Monat machte eine Reportage des ARD-Magazins „Kontraste“ die breite Öffentlichkeit auf einen ungeheuerlichen Skandal aufmerksam, der zuvor höchstens pädagogischen Fachleuten bekannt war. Es ist dieser Reportage zu verdanken, dass eine bundesweite Debatte angestoßen wurde, die wir heute mit unserem Antrag aufgreifen.
Wer die Reportage wie ich vor dem heimischen Bildschirm verfolgte, musste sich zwingen, nicht angewidert wegzuschauen. Verwackelte Aufnahmen zeigen, wie sich wildfremde Männer mit kleinen Kindern auf dem Boden wälzen. Die Erwachsenen drücken die Jungen und Mädchen an sich und lassen sie auf ihren Schößen hopsen. Ihre Hände gleiten am ganzen Körper entlang.
Bei diesen Ausschnitten handelt es sich nicht um Erzeugnisse illegaler Kinderpornografie, sondern um Szenen, die sich am helllichten Tage in deutschen Kindertagesstätten abspielen, und das mit der Erlaubnis der vornehmlich kirchlichen KitaTräger.
Hintergrund des Ganzen ist das sogenannte Original Play. Bei Original Play - auf Deutsch heißt das so viel wie ursprüngliches Spiel - handelt es sich um eine sogenannte Spielmethode, die an manchen Kindertageseinrichtungen praktiziert
wird. Die Idee: Die Kinder sollen eine Spielweise entwickeln, die sich am Verhalten wild lebender Tiere orientiert. Im Mittelpunkt stehen gemeinsames Kuscheln, Wälzen und Toben. Durch engen Körperkontakt mit teilweise wildfremden Erwachsenen sollen angeblich soziale Kompetenzen gefördert werden.
Erfinder des sogenannten Original Play ist der 76jährige Fred Donaldson, ein US-amerikanischer Buchautor, der seit Längerem Workshops zu der von ihm entwickelten Spielmethode anbietet. Donaldson behauptet von sich selbst, Professor gewesen zu sein, und schmückt sich im Internet mit
einem PhD, dem amerikanischen Äquivalent zum deutschen Doktorgrad. Auf diese Weise suggeriert er in der Öffentlichkeit, ein Fachmann für kindliche Entwicklung zu sein.
Recherchen haben jedoch ergeben, dass Donaldson nicht etwa Pädagoge oder Kinderpsychologe ist, sondern ein Geografiestudium absolviert hat. Gegen ein Entgelt von 200 bis 250 € können sich erwachsene Männer und Frauen von Donaldson als sogenannte Lehrlinge zertifizieren lassen, die dann in Kindertagesstätten auf der ganzen Welt eingesetzt werden, um das sogenannte Original Play durchzuführen.
Jeder, der selbst Kinder im entsprechenden Alter hat, wird wissen, welch hohe Sicherheitsmaßstäbe heutzutage an Kindertagesstätten gelegt werden. Selbst ich als Vater könnte mein Kind nicht ohne Weiteres von der Kita abholen, wenn mich die Erzieherinnen nicht kennen würden. Wildfremde Erwachsene werden erst recht nicht eingelassen.
Beim Original Play gelten solche Regeln offenbar nicht. Donaldsons Lehrlinge müssen sich weder personell ausweisen noch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Niemand weiß, ob es sich bei dem wildfremden Erwachsenen um einen vorbestraften Pädophilen oder doch nur um einen sozial engagierten Bürger von nebenan handelt.
Wer jetzt noch meint, dass die Sache doch gar nicht so schlimm sei, sollte sich einmal damit auseinandersetzen, was Eltern verstörter Kinder über das sogenannte Original Play berichten. Ein Vater erzählt beispielsweise, dass die Kita seines Kindes lediglich darauf hingewiesen hatte, dass ein Vortrag zum Thema Original Play stattfinden sollte. Dann seien plötzlich neun wildfremde Erwachsene aufgetaucht, ohne dass zuvor die Erlaubnis der Eltern eingeholt worden war.
Ein anderer berichtet, dass seine kleine Tochter an einen unbekannten Ort gebracht worden sei, wo sie gegen ihren Willen mit fremden Männern spielen musste. Bei dieser Gelegenheit soll der Leiter der Kindertagesstätte seine Nase in den Po des Mädchens und anderer Kinder gesteckt haben.
Besonders abstoßend ist der Bericht der Mutter eines dreijährigen Mädchens, das mehrfach durch einen der sogenannten Lehrlinge vergewaltigt worden sei. In manchen Fällen wurde später Strafanzeige wegen schweren sexuellen Missbrauchs erstattet.
Doch selbst wenn die geschilderten Fälle nicht der Wahrheit entsprechen sollten, wird das sogenannte Original Play dadurch keinen Deut besser. Die Vorstellung, dass mein fünfjähriger Sohn dazu genötigt wird, sich mit fremden Erwachsenen auf
dem Boden zu wälzen, jagt mir als Vater einen Schauer über den Rücken.
Ganz abgesehen davon ist bereits die Grundidee des Original Play in Zweifel zu ziehen. Donaldson zieht eine Analogie vom ursprünglichen Spiel wild lebender Tiere auf das menschliche Verhalten und leitet daraus ab, dass Kinder mit fremden Erwachsenen kuscheln müssten, um ihre sozialen Kompetenzen zu stärken. Dieser Gedanke ist bereits im Ansatz zu demontieren.
Erstens bedürfen Kinder keiner Anleitung darüber, wie man richtig spielt. Ebenso wie junge Tiere spielen, toben und kuscheln Kinder untereinander auf ganz natürliche Weise. Was Kinder nicht brauchen, ist ein 76-jähriger Geograf, der ihnen erklärt, wie man untereinander zu spielen hat.
Zweitens ist gerade der Vergleich mit der Tierwelt irreführend. Natürlich beteiligen sich auch erwachsene Tiere am Spiel ihrer Kinder. Allerdings läuft dieser Vorgang innerhalb geschlossener Gruppen ab. Ein ausgewachsener Löwe käme nicht auf die Idee, ein wildfremdes Löwenrudel zu besuchen, um mit den dortigen Jungtieren zu spielen. Ja, Kuscheln und liebevolles Raufen sind ganz natürlich. Aber bitte nur mit Gleichaltrigen oder innerhalb der Familie.
Mit unserem vorliegenden Antrag zielen wir darauf ab, dass die im Landtag vertretenen Fraktionen ein gemeinsames Zeichen setzten und sich öffentlich gegen Original Play und vergleichbare Methoden aussprechen. Wir fordern, dass die Landesregierung Kontakt mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt aufnimmt und über die Gefahren des Original Play aufklärt. Sollte die Methode bereits an der einen oder anderen Kita geplant sein, ist ihre Anwendung umgehend einzustellen.
Wir brauchen zudem ein offizielles Verbot. Andere Länder, wie Berlin oder Brandenburg, haben geistesgegenwärtig reagiert und dafür gesorgt, dass Original Play künftig nicht man angewendet wird. Sachsen-Anhalt hat in dieser Hinsicht starken Nachholebedarf. Hier sehe ich vor allem das Sozialministerium sowie eventuell das Bildungsministerium in der Pflicht.
Ich weiß, dass sich unsere Landesregierung gern hinter dem Argument versteckt, dass Verbote kein geeignetes Mittel seien, um Probleme zu lösen. Herr Minister Tullner hat beispielsweise auf diese Weise argumentiert, als es im Jahr 2017 um das von uns geforderte Verbot der Methode „Lesen durch Schreiben“ oder „Schreiben nach Gehör“ ging. In diesem Fall, Herr Minister, geht es aber nicht darum, dass unsere Schüler die deutsche Rechtschreibung beherrschen, sondern darum,
unsere Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen.
Auch das Argument, dass Original Play in Sachsen-Anhalt kaum oder gar nicht verbreitet sei, ist vor diesem Hintergrund nicht zulässig. Wir dürfen nicht erst handeln, wenn es zu spät ist und die ersten Skandale in Städten wie Halle oder Magdeburg bekannt werden.
Doch damit nicht genug. Die Landesregierung ist angehalten, auch auf Bundesebene eine entsprechende Debatte anzustoßen, wie wir es in Punkt 2 unseres Antrages fordern. Es gilt, nicht nur unsere Kinder in Sachsen-Anhalt zu schützen, sondern alle Kinder in ganz Deutschland.
An dieser Stelle spreche ich einen Appell an alle im Landtag vertretenen Fraktionen aus: Lassen Sie die Parteipolitik dieses eine Mal links liegen. Springen Sie über Ihren Schatten und stimmen Sie unserem Antrag für das Wohl aller Kinder in unserem Land zu.
Vielen Dank. - Frau Hohmann, Sie haben jetzt andere Methoden als Beispiele genannt. Ist es bei diesen auch der Fall, dass dort Erwachsene mit Kindern körperlichen Kontakt pflegen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme wohlwollend zur Kenntnis, dass die Landesregierung ein Verbot umsetzen möchte und auch umsetzen wird. Das ist sehr positiv zu betrachten. Ansonsten ist der Koalitionsantrag für uns auch tragbar. Wir werden diesen unterstützen, da wir wissen, dass er unserem Ursprungsantrag entstammt und diesen nur leicht erweitert. Also können wir ihn auch unterstützen.
Zu dem Antrag der LINKEN. Zuerst einmal, Frau Hohmann: Natürlich hätten wir eine Kleine Anfrage stellen können. Wir hätten auch im Ausschuss darüber reden und uns von der Landesregierung Bericht erstatten lassen können. Das hätte sehr viel Zeit in Anspruch genommen und hätte bedeutet - so offenbar Ihr Motto -: Erst warten, bis es im Land wirklich zu Skandalen gekommen ist, und dann handeln. - Nein, das tun wir nicht. Wir handeln erst und dann gibt es auch keine Skandale.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass wir den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen werden, einfach aus dem folgenden Grund - dazu möchte ich aus der Begründung zitieren -:
„Die Fraktion der AfD verkennt, dass durchaus eine Reihe vergleichbarer Methoden und Angebote existiert. Diese jedoch unterscheiden sich in vielen und wesentlichen Punkten von ‚Original Play‘, indem sie von anerkannten Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe für Erzieherinnen und Erzieher angeboten und durchgeführt werden.“
Uns interessiert es nicht, ob wildfremde Personen Kinder befummeln oder anerkannte Fachkräfte. Wir lehnen das grundsätzlich ab. Und wir stellen auch infrage, dass es Methoden an unseren Kitas gibt, die darauf abzielen, dass Kinder untereinander körperlichen Kontakt erproben. Das können sie freiwillig tun; dazu brauchen sie keine Anleitung, auch nicht von Fachkräften. - Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Im September 2016 fasste der Landtag den Beschluss, ein Konzept zur zukünftigen Gestaltung von Förderschulen zu erarbeiten. Die Landesregierung hatte also mehr als drei Jahre Zeit, ein entsprechendes Papier zu entwerfen und zu erklären, wie es mit den Förderschulen in Sachsen-Anhalt weitergehen soll.
Im Ergebnis liegt nun ein rund 25 Seiten langes Konzept vor, welches sich „Chancen eröffnen, Möglichkeiten schaffen“ nennt. Man könnte das Konzept aber auch mit einem anderen Namen betiteln, nämlich: Wie ernst meint es die Landesregierung mit unseren Förderschulen? Ich möchte gleich vorwegnehmen, dass die Antwort auf diese Frage nicht gerade für das Verantwortungsbewusstsein der Landesregierung spricht.
In Sachsen-Anhalt werden nur etwa 35 % der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen unterrichtet.
Gleichzeitig, so räumt die Regierung ein, entscheidet sich ein Großteil der Eltern für eine sonderpädagogische Förderung an einer Förderschule. Oder anders gesagt: Die meisten Eltern wollen gar nicht, dass ihr Kind am inklusiven Unterricht teilnimmt. Als logische Konsequenz hätte sich die AfD-Fraktion ein klares Bekenntnis gegen die Inklusion und für die Förderschulen erhofft.
Ein solches Bekenntnis sucht man im Konzept der Landesregierung jedoch vergebens. Schlimmer noch, anstatt sich zum Ausbau des Förderschulnetzes zu bekennen, wird die Förderschule im Fazit auf Seite 24 zur reinen Wahloption für Eltern und Schüler degradiert.
Das Konzept zielt also weder auf die Abschaffung der Förderschulen, noch ist es dazu geeignet, das Förderschulnetz maßgeblich zu erweitern. Kurz gesagt: Das heute vorliegende Konzept ist weder Fisch noch Fleisch, ein fauler Kompromiss, dem wir als AfD-Fraktion nicht zustimmen können.
Dabei liegen die Probleme, mit denen die Förderschulen zu kämpfen haben, auf der Hand. Sie müssen nur erst einmal richtig angegangen werden. Ein grundsätzliches Problem besteht in den
viel zu hohen Mindestanforderungen für Förderschulen, wie sie in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung festgelegt sind.
Für den Betrieb einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen sind beispielsweise mindestens 90 Schüler nötig. Außerhalb von einwohnerstarken Gegenden ist eine solche Zahl nur mit Schwierigkeiten zu erreichen. Das Konzept sieht nun vor, verschiedene Förderschwerpunkte miteinander zu verbinden, um eine wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen.
Eine Förderschule, die sich beispielsweise auf die übergreifenden Schwerpunkte Lernen und emotionale, soziale Entwicklung verlegt, ist einfacher zu erhalten als eine reine Lernförderschule - so weit, so klar. An dieser Stelle ist ein guter Wille der Landesregierung durchaus erkennbar, dem es jedoch an der konsequenten Umsetzung mangelt.
Wenn die Mindestschülerzahlen dem Erhalt von Förderschulen im Wege stehen, gibt es aus unserer Sicht nur eine Konsequenz: Die Vorgaben müssen abgesenkt und an die Bedürfnisse unserer Förderschulen angepasst werden. Zu diesem Schritt ist die Regierung jedoch nicht bereit.
Die AfD-Fraktion hat bereits im vergangenen Mai einen Antrag gestellt, der darauf abzielte, die Vorgaben der Schulentwicklungsplanung zu überarbeiten. Eine Mehrheit fand unser Antrag bedauerlicherweise nicht.
Wir können unsere alten Forderungen an dieser Stelle nur erneuern. Der inklusive Unterricht ist ein Irrweg, von dem wir schleunigst abkommen müssen. Das Förderschulnetz ist hingegen nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen. Als AfD-Fraktion würden wir uns für ein Förderschulkonzept aussprechen, das genau diese beiden Punkte berücksichtigt. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Volkswagen-Konzern will 7 000 Stellen abbauen. Ford zieht nach und wird 12 000 Stellen, davon 5 000 in Deutschland, streichen. Bei Daimler stehen 10 000 Jobs auf der Kippe. BMW plant einen Stellenabbau von rund 6 000 Arbeitsplätzen. In Hanau streicht ein Autozulieferer 600 von 1 400 Stellen. Michelin schließt ein Werk mit rund 900 Mitarbeitern. Continental streicht 20 000 Stellen.
Dank dieser Entwicklung können bald 50 000 Deutsche mehr bei Fridays for Future gegen unsere Schlüsselindustrie demonstrieren.
Ein CO2-neutrales Deutschland wird dabei keine Auswirkung auf den weltweiten CO2-Gehalt in der Luft haben.
Aber darum geht es auch nicht. Hauptsache, die Linksideologen haben ein reines Gewissen und ihren Anteil gegen den Klimawandel geleistet. Den Mitbürgern, die ihre Arbeitsstellen verlieren, können die Demo-Teilnehmer sicher einige tröstende Worte mit auf den Weg geben.
Die Überschrift des Ursprungsantrags der LINKEN lautet: „Fridays for Future verdient Wertschätzung und den politischen Dialog“. Eine Fridays-for-Future-Demo kann in Sachsen-Anhalt bei gutem Wetter während der Schulzeit bis zu 1 200 Teilnehmer haben. Während der Sommerferien schrumpfen die Teilnehmerzahlen hingegen nachweislich auf fünf Personen, wie meine Kleine Anfrage erst kürzlich erwiesen hat.
Offenbar endet der klimapolitische Idealismus vieler Schüler mit dem Ferienbeginn, wenn die Demonstrationen keinen Anlass mehr zum organisierten Schulschwänzen geben. Auch die im Bildungsausschuss seitens der Koalition erarbeitete Beschlussempfehlung sieht ein klares Bekenntnis zur Bewegung Fridays for Future vor. Als AfDFraktion können wir vor einem solchen Bekenntnis nur warnen.
Immer wieder haben wir auf die Gefahr der Unterwanderung dieser Demos durch linksextreme Kräfte hingewiesen. Bedauerlicherweise will das in diesem Parlament niemand wahrhaben.
Meine Kleine Anfrage hat nun ergeben, dass bereits im Februar an Fridays-for-Future-Demonstrationen Linksextremisten aus Magdeburg teilnahmen. Im Zusammenhang mit den Demos gab es zudem mehrere Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung und sogar schwerer Körperverletzung.
Werte Kollegen der CDU, hören Sie auf, sich von linker Propaganda treiben zu lassen, und nehmen Sie Abstand davon, Demonstrationen, die durch Linksextreme unterwandert sind, wertzuschätzen.
Vielen Dank. - Herr Kollege Gallert, Sie sprachen mehrfach von Ablöse. Der Presse konnte man unter anderem entnehmen, dass es um 700 Millionen € geht. Ich möchte wissen, was genau Sie denn ablösen wollen. Haben Sie sich Gedanken darüber gemacht, welche Grundstücke überhaupt betroffen sind? Was wurde im Jahr 1803 enteignet? Wofür zahlen wir hier überhaupt? Haben Sie sich darüber Gedanken gemacht?
Wollen Sie mit der Kommission auch prüfen, welche Grundstücke das betroffen hat, damit man von den 700 Millionen € vielleicht noch weiter nach unten gehen kann?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Viele von Ihnen haben schon einmal Fortuna beschworen und ein Rubbellos oder einen traditionellen Lottoschein ausgefüllt. Da Sie aber noch immer so zahlreich hier sitzen, scheint es bei Ihnen mit den Lottomillionen nicht geklappt zu haben.
Die Landesgesellschaft Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt wurde 1991 gegründet. Es war ein gutes Jahr, in dem wichtige Strukturen nach der Wende geschaffen wurden. Die Gründung der Landesgesellschaft war eine Erfolgsgeschichte, die viele Millionen zusätzlich in die Landeskasse spülte und ab und an mal einen Sachsen-Anhalter zum Millionär machte. 20 Jahre lang führte Herr Wolfgang Angenendt die Gesellschaft.
Im Jahr 2012 begab er sich in den verdienten Ruhestand und seine Nachfolgerin wurde die ehemalige „Radio SAW“-Moderatorin Maren Sieb. Wer ist Maren Sieb? - Frau Sieb begann ihre Karriere als Radiomoderatorin kurz nach dessen Gründung bei dem Radiosender „SAW“. 2006 hat sie sich dann mit ihrer Werbeagentur ISA_i_motion GmbH selbstständig gemacht.
Im Jahr 2011 gewann sie den Mitteldeutschen Radiopreis für vier Sendungen, die sie im Auftrag des Paritätischen bei „Radio SAW“ moderierte. Bereits damals war es ein Skandal. Hagen Eich
ler titelte in der „Volksstimme“ am 17. September 2015 dazu: „Die Journalistin, die keine war“, da sie laut „Volksstimme“ zu diesem Zeitpunkt schon lange nicht mehr für den Radiosender arbeitete und die Sendungen nicht als Werbung gekennzeichnet waren. Den Radiopreis und die Prämie in Höhe von 2 500 € behielt sie selbstverständlich.
Wie konnte Frau Sieb Lotto-Toto-Geschäftsführerin werden? - Im Folgenden möchte ich Ihnen sechs Zufälle präsentieren, die im Zusammenhang mit Frau Siebs Karriere stehen. Bitte entscheiden Sie selbst, ob es sich bei diesen Vorgängen wirklich um bloße Zufälle handelt, und bedenken Sie, sechs Zufälle sind fast so unwahrscheinlich wie sechs Richtige im Lotto.
Zufall Nr. 1. Bereits 2006 machte sie sich mit ihrer eigenen Werbeagentur ISA_i_motion selbstständig. Durch ihre jahrelange Arbeit bei „Radio SAW“ hatte sie beste Kontakte zur Politik. 2011 betreute sie noch den Wahlkampf des SPD-Spitzenkandidaten Jens Bullerjahn, der anschließend neuer Finanzminister und somit Hauptgesellschafter der Lotto-Toto GmbH wurde. Rein zufällig wurde dann die Wahlkämpferin Maren Sieb zur neuen LottoToto-Geschäftsführerin. Ihre Werbeagentur übernahm ihr Lebenspartner. Neuer Job, neue Kontakte und viele weitere Zufälle.
Zufall Nr. 2. Als Geschäftsführerin der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt kommt man nicht nur mit hochrangigen Politikern zusammen, sondern auch mit vielen Vereinen und wohltätigen Organisationen. Diese stehen Schlange, um etwas von den zu vergebenden Lotto-Toto-Fördermillionen zu bekommen. Die Werbefirma ISA_i_motion GmbH, die nun Frau Siebs Lebensgefährte führt, bekommt viele Aufträge der Lotto-Toto-Fördermittelempfänger. Ob ein Zusammenhang besteht, wird der Untersuchungsausschuss aufklären.