Petra Grimm-Benne

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Herzlichen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nicht zuletzt die Erfahrungen im Zusammenhang mit dem sich in Kürze zum vierten Mal jährenden schrecklichen Terroranschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin haben gezeigt, dass die Opfer von Gewalttaten Leistungen schneller und zielgerichteter erhalten müssen.
Aus diesem Grund ist das soziale Entschädigungsrecht, das auf dem im Jahr 1950 für die
Versorgung von Kriegsgeschädigten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz basiert, mit dem am 19. Dezember 2019 beschlossenen Gesetz zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts grundlegend reformiert worden.
Das soziale Entschädigungsrecht ist nunmehr in einem eigenen Sozialgesetzbuch, nämlich dem Vierzehnten Buch, geregelt worden. Es berücksichtigt sowohl die veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse als auch die Entwicklung im Recht der sozialen Entschädigung. Das Gesetz tritt umfassend am 1. Januar 2024 in Kraft. Verschiedene Regelungen sind jedoch bereits in Kraft getreten bzw. sollen im Interesse der Betroffenen zu einem früheren Zeitpunkt in Kraft treten.
Die in Kapitel 18 SGB XIV enthaltenen Regelungen zur Organisation und Durchführung des Verfahrens treten bereits am 1. Januar 2021 in Kraft, so etwa § 111 SGB XIV, wonach die Länder Träger der sozialen Entschädigung und nach § 112 SGB XIV sachlich zuständig die nach Landesrecht bestimmten Behörden sind. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die bisher zuständigen Behörden als weiterhin zuständige Behörden benannt werden.
Die Ausführung und Durchführung der schwierigen und speziellen Gesetzesmaterie des sozialen Entschädigungsrechts wurde im Jahr 1991 durch das Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge den Ämtern für Versorgung und Soziales übertragen. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung der Landesverwaltung zum 1. Januar 2004 werden diese Aufgaben vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Da sich diese Zuständigkeitsentscheidung über die Jahre bewährt hat, sollte an ihr festgehalten werden. Demzufolge ist das Gesetz zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge entsprechend um das SGB XIV zu ergänzen.
Dazu dient der vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge. Da das Bundesversorgungsgesetz erst zum 31. Dezember 2023 außer Kraft tritt, muss der Bezug auf die Kriegsopferfürsorge weiterhin bestehen bleiben. Mit der ausdrücklichen Nennung des SGB XIV wird klargestellt, dass die Zuständigkeitsregelung auch für dieses Gesetz gilt.
Ich bitte herzlich um Überweisung in die Ausschüsse. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Durch das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege, welches am 18. Dezember 2020 im zweiten Durchgang im Bundesrat beraten wird, sollen verschiedenste Fragestellungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, der Finanzierung von Krankenhäusern und der Pflege gelöst werden. Einige Regelungen sind gut, andere sind verbesserungswürdig. Die Regelungen, um die es vor allem in diesem Antrag geht, die die Verantwortung der Finanzierungslasten der Coronapandemie fast gänzlich den gesetzlichen Krankenkassen übertragen, sind insbesondere für Sachsen-Anhalt schlecht.
Von den bisher nicht gedeckten Kosten der Coronapandemie in Höhe von mehr als 16 Milliarden € soll die gesetzliche Krankenversicherung, das heißt, sollen die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung weitere 11 Milliarden € tragen. Der Bund will lediglich 5 Milliarden € durch die Erhöhung des Bundeszuschusses beisteuern. Die gesetzlichen Krankenkassen - nur sie sollen herangezogen werden - sollen diese 11 Milliarden € dadurch aufbringen, dass ihre Zusatzbeiträge anheben und zudem 8 Milliarden € ihres Vermögens an den Gesundheitsfonds abführen.
Die Finanzierung der Pandemie aus den Rücklagen der Krankenkassen, deren Obergrenze ohnehin schon Ende des Jahres 2019 mit dem beschlossenen GKV-Versichertenentlastungsgesetz heruntergefahren wurde, gefährdet die Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Rücklagen dienen dazu, die Leistungsfähigkeit einer Krankenkasse sicherzustellen. Gerade am Beispiel der Coronapandemie zeigt sich, wie wichtig es ist, ausreichende Rücklagen zu haben, um die GKV-Leistungen auch in ausgabeintensiven Zeiten finanzieren zu können.
Für Sachsen-Anhalt hätten die vorgelegten Regelungen negative finanzielle Auswirkungen.
Schätzungen liegen für die AOK Sachsen-Anhalt und die IKK „gesund plus“ vor. Diese müssten damit rechnen, dass ihnen eine knappe halbe Milliarde Euro an Rücklagen entzogen wird. Dabei weiß noch keiner, wie sich die Pandemie weiter entwickeln wird und welche Auswirkungen die vielen neuen ausgabensteigernden Gesetze und Verordnungen für die GKV haben werden.
Gelder, die den Krankenkassen, insbesondere der regional organisierten AOK Sachsen-Anhalt, entzogen werden bzw. nicht mehr zufließen, stehen für die medizinische Versorgung im Land und damit insbesondere für Löhne und Gehälter des medizinischen Personals nicht zur Verfügung. Gerade diese Berufsgruppe ist aber angesichts ihrer besonderen Bedeutung - nicht nur in der Zeit einer Pandemie - zukünftig grundsätzlich eher besser zu finanzieren als schlechter. Aus diesem Grund ist im Bundesrat bisher aus Sachsen-Anhalt ein deutliches Signal gesetzt worden - diesbezüglich war sich die Landesregierung A- und B-seitig einig -, dass diese Regelungen falsch sind und der Bund sich nicht aus seiner Verantwortung stehlen kann.
Ich habe eingangs gesagt, dass einige Regelungen in dem Gesetz gut, aber verbesserungswürdig sind. Dazu gehören die 20 000 zusätzlichen Pflegehilfskräfte in stationären Einrichtungen, ohne dass die Pflegebedürftigen zur Zuzahlung verpflichtet werden. Sie können dann tatsächlich nur ein erster Schritt sein.
Aber ich möchte fairerweise auch noch auf etwas anderes hinweisen. Sofern es eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses geben wird, ist wohl nicht davon auszugehen, dass dieses Verfahren noch im Jahr 2020 abgeschlossen werden kann. Jedenfalls wird die Zeit knapp. Dann würden auch die guten Regelungen erst zeitverzögert in Kraft treten können. Dem Vernehmen nach wird sich der Bund zu der Frage der Finanzierung noch etwas bewegen. Daher bitte ich jedenfalls um Verständnis, dass eine gemeinsame Bund-Länder-Lösung gegebenenfalls erst - Sie kennen das - am kommenden Donnerstag, also quasi übermorgen, in der Länderkoordinierungsrunde zum Bundesratsplenum erfolgen kann. Wir haben im Kabinett deshalb freie Hand vereinbart. - Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.
Herzlichen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das kreiseigene Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben besteht aus den Krankenhausstandorten Quedlinburg, Wernigerode und Blankenburg. Die Lungenklinik Ballenstedt gehört zu 51 % ebenfalls dazu.
Der Landkreis Harz verfügt über eine sehr gute medizinische Infrastruktur. Insbesondere im Bereich der stationären Krankenhausversorgung ist die Krankenhausdichte eine der höchsten im Lande. Sie ist auch gerechtfertigt; denn der Landkreis ist auch einer der bevölkerungsstärkeren.
Angesichts der Tatsache, dass die Strukturveränderungen innerhalb dieses Krankenhausverbundes in der Region die Menschen selbstverständlich bewegt und die Lungenklinik Ballenstedt im Krankenhausplan formal als eigenes Krankenhaus geführt wird, will ich doch ein paar Worte aus der Sicht der Krankenhausplanung in dieser Angelegenheit sagen.
Die Landesregierung verfolgt eine Politik der flächendeckenden und qualitativ hochwertigen
Krankenhausversorgung. Gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes sind ein hohes Gut, zu dem sich die Landesregierung bekennt. Unser Gestaltungsspielraum hat allerdings auch Grenzen. Man sollte bei dieser Diskussion nämlich nicht vergessen, dass wir kein staatliches Krankenhauswesen haben wie zum Beispiel Italien, Großbritannien oder Dänemark. Krankenhäuser sind kaufmännisch geführte Betriebe, die ihre Betriebskosten erwirtschaften müssen. Die Krankenhausentgelte werden auch nicht vom Land gezahlt, sondern von den Benutzern des Krankenhauses bzw. von der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Länder sind für die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser zuständig. Damit diese planvoll geschieht, gibt es eine staatliche Krankenhausplanung, an der neben dem zuständigen Ressort der Landesregierung auch die Krankenkassen, die Krankenhäuser, die kommunalen Gebietskörperschaften, die Ärztekammer und die kassenärztliche Vereinigung beteiligt sind.
Krankenhausplanung ist aber nichts Statisches, sondern ein dynamischer Prozess. Der demografische Wandel, der technische Fortschritt und nicht planbare Ereignisse wie zum Beispiel eine Pandemie zwingen dazu, die stationäre Krankenversorgung immer wieder an die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten anzupassen.
Nun konkreter: Die Krankenhausplanung ist eine Infrastrukturplanung. Sie legt Standorte und Fachabteilungen fest, für welche die Einrichtungen bei den gesetzlichen Krankenkassen sodann abrechnen können. Dabei kann sich ein Krankenhaus auf mehrere Standorte verteilen. Im Krankenhausplan des Landes ist es trotzdem als nur ein Krankenhaus enthalten. Dies ist zum Beispiel beim Harzklinikum mit seinen drei stationären Standorten der Fall. Es wird als ein Klinikum geführt. Welche Fachabteilung vorgehalten wird, ist nicht Gegenstand der Krankenhausplanung, zumal alle drei Standorte im gleichen Landkreis angesiedelt sind. Insofern ist die Zentralisierung der Geburtsmedizin und der Pädiatrie in Wernigerode nicht Gegenstand der Krankenhausplanung.
Die Lungenklinik Ballenstedt wird, obwohl das Harzklinikum Mehrheitseigentümer ist, im Plan noch als eigenes Krankenhaus geführt. Gleichwohl sind die genannten Veränderungen natürlich auch bei uns im Ministerium angezeigt worden.
Ausgangspunkt ist, wie in der Presse und auch heute berichtet worden ist, das Gutachten zur weiteren Entwicklung des Harzklinikums. In diesem selbst in Auftrag gegebenen Gutachten werden einige Veränderungen empfohlen, die zum
Teil wirtschaftlich sinnvoll und zum Teil medizinisch angezeigt sind.
In Wernigerode zum Beispiel wird gegenwärtig ein letzter Bauabschnitt fertiggestellt, den das Land auch ausdrücklich finanziert hat. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Überführung der Kinderklinik an den Hauptstandort. Damit hat Wernigerode alle Voraussetzungen für ein hervorragendes und beispielgebendes Zentrum für Geburtsmedizin und Pädiatrie und erfüllt auch alle qualitativen Anforderungen an das Fachpersonal, was für die weitere Entwicklung ganz wichtig ist.
Wenn also die Pläne zur Zentralisierung umgesetzt werden, auch der Abteilung in Quedlinburg, die genannt worden ist, nach Wernigerode, dann bedeutet das für die Versorgung von Neugeborenen und Kindern einen deutlichen Qualitätssprung. Das heißt nicht, dass sie bislang in Quedlinburg schlecht versorgt worden wären, aber die Leistungskonzentration bedeutet bis zu einem gewissen Punkt immer eine Erhöhung von Qualität. Nach meinem Kenntnisstand soll die Abteilung in Quedlinburg auch nicht geschlossen werden.
Letztlich obliegt es dem Kreistag des Landkreises Harz, eine abschließende Entscheidung herbeizuführen. Ich will es noch einmal ergänzen. Ich habe immer gesagt, wir wollen die Standorte erhalten, aber nicht jedes Krankenhaus muss die gleiche Leistung anbieten. Ich finde, im Harzklinikum ist es in besonders guter Art und Weise gelungen, an allen Standorten eine gewisse Spezialisierung hinzubekommen, sodass ich denke, dass es mit Augenmaß gemacht wird. Letztlich muss im Kreistag darüber entschieden werden. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Feld der Gesundheits- und Pflegepolitik ist nie statisch. In einem Prozess immerwährender Evaluierung und Weiterentwicklung muss permanent eine Anpassung an die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie an den medizinischen und technischen Fortschritt stattfinden.
Eine der zentralen Herausforderungen der kommenden Jahre wird die weitere digitale Vernetzung der Leistungserbringer und -verpflichteten sowie der verschiedenen Sektoren sein. Datensicherheit, Aufwand und Nutzen, Kosten und Praktikabilität sind hierfür in Balance zu bringen. Ziel muss es sein, die gesundheitlichen und pflegerischen Daten in Zukunft sinnvoll zu nutzen, um im Sinne der Patienten Erkenntnisse zu generieren und Ansätze zu finden, um Krankheiten und Risiken besser zu erkennen, damit Prävention und Behandlungen frühzeitiger eingeleitet werden können. Dabei sind neben den technologischen Gesichtspunkten auch mögliche Anpassungen datenschutzrechtlicher Regelungen in den Blick zu nehmen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wird nicht nur die Rechtsgrundlage für den Anspruch der Versicherten auf die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen, die sogenannte App auf Rezept, geschaffen. Vielmehr werden in den Apotheken bis zum 30. September 2020 und in den Krankenhäusern bis zum 1. Januar 2021 Fristen für die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur gesetzt. Weitere Leistungserbringergruppen sind Hebammen, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie Pflegeeinrichtungen. Sie alle erhalten die Möglichkeit, sich freiwillig an die Telematik anzuschließen.
Perspektivisch soll die Telematik-Infrastruktur auf alle an der Gesundheitsversorgung beteiligten Leistungserbringergruppen erweitert werden.
Nicht erst durch die Hinweise der Enquete-Kommission „Die Gesundheitsversorgung und Pflege in Sachsen-Anhalt konsequent und nachhaltig absichern“ ist die Landesregierung auf die Bedeutung der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung und die Pflege aufmerksam geworden.
Die Medizin hat durch die Digitalisierung einen enormen Fortschritt erfahren. Was aber in der aktuellen Entwicklung die größte Veränderung bewirken wird, das sind die digitalen Netze. Telemedizin und Telekonsultationen zwingen uns dazu, ganz neu über die Sinnhaftigkeit der sektoralen Gliederung unseres Gesundheitssystems zu befinden. Wir brauchen regionale Netzwerke, die Sektorengrenzen zwischen und innerhalb der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung überwinden. Nur so können wir die knappen Ressourcen, die zur Verfügung stehen, optimal nutzen. Niedergelassene Krankenhäuser sowie
Reha- und Pflegeeinrichtungen müssen reibungsfrei und in Echtzeit zusammenarbeiten können. Dies geht nur, wenn man die Digitalisierung konsequent fördert.
Ich sage es einmal so: Wir sind nicht nur zum Jagen getragen worden, und wir haben auch nicht nur den Referatsleiter in die Enquete-Kommission entsandt. Sie wissen auch, dass wir Ihnen angekündigt haben, dass wir als Ministerium eine Digitalisierungsstrategie auflegen, in der wir unsere strategischen Ziele formulieren. Wir haben auch den Zeitplan dafür festgelegt und werden im Januar ausführlich dazu berichten. Ja, die Frage der Bildung eines Landeszentrums für digitale Medizin ist in den Diskussionen der Enquete-Kommission und hat dort einigen Raum eingenommen.
Nach wie vor bin ich der Auffassung - das haben wir auch mehrfach in der Enquete-Kommission gesagt -, dass ein solches Landeszentrum auch in der Verantwortung des Landes stehen sollte. Dies gebietet allein schon der Name. Allerdings sollten die Universitäten dabei stark eingebunden wer
den. Dankenswerterweise haben sich beide Unikliniken unter dem Dach der Halleschen Gründung zusammengefunden; dies wissen Sie ebenfalls. Die Eckpunkte für die Arbeit eines solchen Zentrums wurden in der Enquete-Kommission bereits vorgestellt. Ich denke, wir sollten dies weiter tun, und werden in der Januarsitzung ausführlich berichten. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Unsere Apotheken im Land sind der Garant für den Erhalt der flächendeckenden Arzneimittelversorgung auf
dem aktuell guten Niveau. Wenn auch künftig Gemeinwohlpflichten wie Nacht- und Notdienste in dem aktuellen Umfang verfügbar sein sollen, kann dieser Grad der Versorgung nur durch Präsenzapotheken erhalten werden. Niemand außer der Apotheke vor Ort kann dies so leisten. Diese Apotheken vor Ort brauchen eine auskömmliche wirtschaftliche Basis und sichere Rahmenbedingungen.
Aus diesem Grund hat die Landesregierung umgehend Gespräche geführt, als die Insolvenz des Rezeptabrechnungszentrums AvP bekannt wurde. Bei AvP handelt es sich um ein rein privates Abrechnungszentrum. Am Markt sind aber auch genossenschaftlich organisierte Zentren etabliert.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE und auch die Antwort der Landesregierung auf deren Kleine Anfrage weisen die Betroffenheit richtig aus. Etwa ein Fünftel unserer knapp 600 Apotheken ist betroffen. Das nehmen wir ernst, das reden wir nicht klein und das macht uns auch Sorgen. Deshalb haben am Dienstag, dem 10. November 2020, der Ministerpräsident, meine Ministerkollegen Prof. Dr. Willingmann, mein Ministerkollege Michael Richter und ich selbst als Sozialministerin mit den Spitzen der Apotheker im Land virtuell geredet.
Erst Anfang November 2020, stellte sich dabei heraus, konnten die Apotheken im Land ihre Betroffenheit überhaupt in Gänze beziffern. Das hängt mit den Abrechnungsmodalitäten zusammen. Während Arzneimittelausgaben im laufenden Monat erstattet werden, erfolgt die Erstattung von Hilfsmitteln erst im Folgemonat. Das sehr konstruktive Gespräch zeigte: Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos für die Apotheken. Keine der Apotheken im Land musste bis heute Insolvenz anmelden.
Wir haben ausdrücklich noch einmal darum gebeten, uns die Apotheken zu benennen, die in eine wirkliche wirtschaftliche Schieflage gekommen sind. Bis heute konnten uns sowohl die Kammer als auch die Apotheker selbst das nicht benennen; sie alle waren bei der Videokonferenz dabei.
In einem Kraftakt - deswegen ist es vielleicht auch wichtig, das noch einmal deutlich zu machen - haben die Handelsbeteiligten den Ausfall auf breitere Schultern verteilt. Die Großhändler haben - anders als Sie das vorgetragen haben - die Forderungen der Apotheken beispielsweise ausgesetzt. Die Hausbanken, insbesondere die Ärzte- und Apothekerbank, haben Kredite zur Zwischenfinanzierung aufgelegt. Und - das ist ganz wichtig; das habe ich schon mehrfach gesagt - insbesondere die Kassen selbst, voran die AOK, haben ihr System umgestellt und sind zu einem anderen Abrechnungsmodus gewechselt. Die AOK hat weiter mitfinanziert, damit die Apotheken nicht monateweise vorfinanzieren mussten bzw. auf Außenständen hängen geblieben sind.
Deswegen ist es uns auch so wichtig zu sagen: Wir wollen natürlich auch auf der Bundesebene schauen, wie man das sicherer lösen kann. Denn die Apotheken sind wegen der Vielzahl der Abrechnungen im Grunde genommen auf ein solches Abrechnungszentrum angewiesen sind. Es soll geschaut werden, wie man sich vor solchen Insolvenzen bei den Abrechnungen besser schüt
zen kann. Deswegen hat das Bundesgesundheitsministerium - meine Zeit läuft davon - gesagt, sie prüfen das noch einmal und überlegen, ob sie ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren, wie Sie es in einem der Punkte angesprochen haben, ergreifen, damit das laufen kann.
Gestatten Sie mir noch einen Punkt. Es gibt im Augenblick nur ein Land, das ein Soforthilfeprogramm aufgelegt hat: Mecklenburg-Vorpommern. Wenn man sich dort aber das Kleingedruckte ansieht, stellt man fest: Sie steigen erst dann ein, wenn alle anderen Hilfemaßnahmen nicht greifen. Ich denke, auf diese Tippeltappeltour sollten wir uns nicht machen, wenn im Augenblick noch nicht einmal eine Apotheke gemeldet hat, dass sie von Insolvenz bedroht ist.
Ich glaube, das ist etwas, das wir nicht machen sollten. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Aus gegebenem Anlass möchte ich vor meiner Rede allen Ärzten, Pflegekräften, Laborantinnen und Laboranten, der Polizei, den Ordnungskräften, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern für ihren unermüdlichen und aufopferungsvollen Dienst in dieser pandemischen Lage danken.
Ich möchte mich ausdrücklich dafür bedanken, dass sie trotz allem so besonnen und unermüdlich ihren Dienst tun.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! In den vergangenen Wochen hat sich die Verbreitung des Coronavirus sowohl in Deutschland als auch in Sachsen-Anhalt deutlich beschleunigt. Der tägliche Lagebericht des Robert-Koch-Institutes zeigt: Die Zahl der Übertragungen in der Bevölkerung in Deutschland ist hoch, auch wenn sich der Anstieg im Moment etwas verlangsamt hat.
In Sachsen-Anhalt haben wir in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sieben-Tage-Inzidenzen zwischen zehn und 134 zu verzeichnen. Im Durchschnitt der letzten sieben Tage liegen wir bei etwa 70. Von Anfang Oktober bis heute hat sich der Wert damit verachtfacht.
Die heute vorliegenden Anträge fordern vor diesem Hintergrund einen langfristigen Plan oder gar die sofortige Rückkehr zur Normalität. Die Landesregierung hat in ihrem Sachsen-Anhalt-Plan bereits frühzeitig zu erkennen gegeben, dass sie an einer längerfristig ausgerichteten Strategie arbeitet und diese auch auf der Basis des Infektionsgeschehens fortschreibt.
Aktuell muss dieser Plan anhand der Gesamtschau des Infektionsgeschehens in Gesamtdeutschland im Sinne einer solidarischen und einheitlichen Umsetzung der Maßnahmen teilweise ausgesetzt werden. Ja, wir wollen die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen, das ist das Ziel. Wir sind auf dem Weg und wir gehen ihn mit Augenmaß. Der Ministerpräsident hat bereits angekündigt, dass wir, sobald es die pandemische Lage ermöglicht, wieder zu dem Plan der geordneten und verhältnismäßigen Rückführung von Schutzmaßnahmen zurückkehren werden.
Die Länder haben sich zudem am vergangenen Montag dazu bekannt und zugleich verpflichtet, vor dem Hintergrund weiterer Erkenntnisse am 25. November 2020 über eine Perspektive für Dezember 2020 und Januar 2021 im Rahmen eines Gesamtkonzepts zu diskutieren und zu entscheiden.
Wenn nun die AfD-Fraktion mit ihrem Antrag die Landesregierung auffordert, das tatsächliche und empirisch nachgewiesene Gefährdungspotenzial von Covid-19 auf dem Niveau einer mittelschweren Grippe zur Kenntnis zu nehmen, dann frage ich Sie hier: Haben Sie schon einmal während einer gewöhnlichen Grippesaison Triagezentren gesehen?
Haben Sie während einer gewöhnlichen Grippesaison von Krankenhäusern gehört, die mit zu behandelnden Grippekranken an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit und noch darüber hinaus gehen?
Ich jedenfalls nicht.
Ich kann Ihnen berichten, dass wir auch hier bei uns im Land beobachten können: Im Vergleich zu Grippeviren zeigen sich bei Covid-Erkrankten wesentlich häufiger schwere Verläufe. Der Anteil Beatmungspflichtiger und Verstorbener ist im Vergleich zu Influenzafällen in den Grippewellen der Vorjahre deutlich höher. Dabei werden CovidErkrankte im Durchschnitt zwei Tage länger hospitalisiert und sechs Tage länger - und damit mehr als doppelt so lange - beatmet. Hinzu kommt, dass die Bevölkerung zurzeit kaum Immunschutz gegen das Coronavirus aufweist. Nicht zu vernachlässigen sind zudem die Langzeitfolgen der Covid-Erkrankung, deren Reichweite bislang noch nicht abschließend abgeschätzt werden kann.
Ja, wir reden über Eindämmungsverordnungen. Ja, wir reden bei Lockdowns und anderen sehr einschneidenden Maßnahmen am Ende immer und tatsächlich nur über die Zahl der Toten.
Das dürfen wir eben nicht tun. Wir müssen die Schwersterkrankten angemessen versorgen können.
Es geht darum, Menschenleben zu retten, indem wir vorsorgen, um alle gleichmäßig gut und umfassend behandeln zu können.
Natürlich betreffen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht nur die Gesundheit. Bei den Auswirkungen auf die Wirtschaft und - darüber haben wir heute in der Befragung der Landesregierung eine Stunde lang geredet - auf die Bildung müssen wir immer alle Faktoren ansehen und abwägen. Aber bei diesen Abwägungen muss der Gesundheit immer die oberste Priorität eingeräumt werden.
Wie Sie wissen, ist gestern speziell für die Bekämpfung von Covid-19 ein neuer § 28a in das Infektionsschutzgesetz eingefügt worden. Die bestehenden Rechtsgrundlagen sind eine Grundentscheidung des Gesetzgebers im Hinblick auf Erforderlichkeit, Reichweite und Intensität möglicher Schutzmaßnahmen. Sie sind alle konkretisiert worden. Der Bundesgesetzgeber hat damit auf die Dauer der Pandemie und auf die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Grundrechtseingriffe reagiert und kommt insbesondere den Anforderungen des Parlamentsvorbehalts nach. Ich denke, die Ausführungen, die dazu gestern im Bundestag gemacht worden sind, sind allen noch sehr gegenwärtig.
Es liegt noch ein dritter Antrag vor. Ich denke, Herr Krull hat umfassend dargelegt, warum wir eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes benötigen. Wenn ich noch einmal auf die Nachfrage der Abg. Frau Buchheim eingehen darf: Die jeweils betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte haben auch noch die Möglichkeit, über Allgemeinverfügungen zu regeln, wie sie ihr kommunales Leben sowohl in der pandemischen Lage als auch in dem Bereich ihrer Parlamente oder ihrer Vertretungen ausüben wollen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich habe mich bemüht, das halbwegs in die fünf Minuten zu pressen.
Herr Siegmund, ich habe bisher die Argumentation der AfD-Fraktion so verstanden, dass das Coronavirus ähnlich zu behandeln sei wie der Grippevirus und Sie damit sozusagen eine
Verharmlosung der eigentlichen Gesundheitsauswirkungen beschreiben. Ich habe nicht die Grippewellen und Grippeinfektionen verharmlost oder das, was dort in den Krankenhäusern passiert ist. Das waren genauso dramatische Szenen, wo wir genauso gekämpft haben,
- ja, genauso wie heute -
weil nämlich Intensivmediziner zum Teil ausgefallen sind, weil Pflegekräfte erkrankt sind und wir eine ebenso schwierige Situation hatten und sehr viele Tote zu verzeichnen hatten, auch bei Grippeinfektionen. Diese Dramatik potenziert sich bei dem Coronavirus weiter, deswegen müssen wir auch die Intensivstationen und die Krankenhäuser stärker schützen.
Zu Ihrer ersten Frage: Wir gehen gerade deshalb auch so gewissenhaft und präventiv bei dem Coronavirus vor, weil wir eben befürchten, dass wir sonst erneut eine Welle mit so vielen Toten erleben werden. Wenn Sie einmal - deswegen habe ich die Triagezentren erwähnt - über die Grenzen Deutschlands blicken, sehen Sie - wenn Sie nicht auch behaupten, dass es in den Öffentlich-Rechtlichen nur Fake News gibt -, wie die
Situation in den Krankenhäusern in der Schweiz ist, wie sie in Österreich ist, wie sie in Italien wieder ist - dort ist es besonders bedrückend, weil sie dort schon eine Welle mit sehr vielen Toten gehabt haben - und wie sie, glaube ich, seit gestern auch in Moskau ist. Das ist schon erschreckend. Ich denke, da leiden Sie wirklich an einem Realitätsverlust.
Ich finde diese Maßnahmen sehr vorausschauend.
Denn wenn man verfolgt - -
- Ja, denn wenn man verfolgt - -
Je weniger Infizierte wir haben, je eher wir Maßnahmen schon im Vorfeld der Krankenhausaufenthalte ergreifen, damit nicht so viele Menschen schwer erkranken, desto mehr schützen wir im Grunde genommen unser Gesundheitssystem
und wir schützen vor allen Dingen unsere Bevölkerung. Ich möchte nicht warten, bis unsere Intensivbetten zulaufen und wir dann tatsächlich solche schwierigen Entscheidungen treffen müssen, welche Personen beatmet werden dürfen und welche nicht.
Ich bin auch sehr stolz auf die Situation im Landkreis. Aus den Lageberichten des Landes geht sehr deutlich hervor, dass wir sowohl die Zahl der Infizierten abfragen, als auch die Zahl derjenigen, die sich in Quarantäne befinden. Wir wollen die Gesundheitsämter unterstützen, damit die Nachverfolgung nach wie vor gut funktioniert, damit wir nicht so viele Fälle in den Krankenhäusern haben. Sie wissen, dass wir noch sehr gute Zahlen haben hinsichtlich der Situation der Intensivbetten. Mein Ziel ist, dass das auch so bleibt.
Ich möchte Ihnen eines deutlich machen. Sie sprechen immer von denen, die gesund und genesen sind. Ich sage immer: Diejenigen, die genesen sind nach der pandemischen Lage, die sind noch lange nicht gesund, die haben überlebt. Es gibt ganz Berichte in den Lokalnachrichten, in denen viele, viele Menschen ihr Schicksal dargestellt haben.
Das waren nicht nur die über 80-Jährigen oder über 90-Jährigen, sondern das waren Menschen, die vorher Leistungssport gemacht haben, die vorher mitten im Leben standen. Die haben das zwar überlebt und sind möglicherweise genesen, aber es ist noch nicht geklärt, ob sie Spätfolgen haben werden.
Noch haben sie erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen.
In den Gesundheitsministerkonferenz-Schalten bereden wir solche Punkte natürlich auch. Deswegen habe ich vorhin von den Gesunden und den Genesenen gesprochen. Wir wissen, dass ganz viele noch nicht wieder in den Arbeitsprozess zurückgekehrt sind, weil sie wegen der
Nachwirkungen, die sie aufgrund der Erkrankung haben, noch nicht arbeitsfähig sind. Deswegen ist es mir auch so wichtig, dass wir unser Personal in den Häusern nicht noch mit den Fällen belasten. Es ist klar, dass sich diejenigen, die in der Intensivmedizin tätig sind und die häufig mit Covid-19Patientientinnen und -Patienten zu tun haben, auch häufiger anstecken. Sie müssen nur nach Halle schauen: Das Universitätsklinikum hat im Augenblick sehr große Probleme durch den Ausfall von Personal und auch von Ärzten, die, weil auch sie nur Menschen sind, genauso von der Krankheit betroffen sind, auch wenn sie schon wieder genesen sind.
Zum Teil bleiben in der Tat chronische Erkrankungen zurück. Wie sich das auf Herz, Kreislauf und auf alle anderen wichtigen Funktionen im Körper auswirkt, wissen wir noch überhaupt nicht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Landesregierung hat Ihnen den Entwurf eines Gesetzes für den Vollzug von Artikel 252 Abs. 5 und Artikel 253 §§ 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch des Bundes vorgelegt.
Gegenstand des Gesetzentwurfes ist die Regelung der behördlichen Zuständigkeiten für den Vollzug von bestimmten behördlichen Aufgaben. Es geht zum Beispiel im Sinne des Verbraucherschutzes um die Insolvenzsicherung bei Pauschalreiseverträgen, bei der Reisevermittlung und bei der Vermittlung verbundener Reiseleistungen.
Soweit es um die Insolvenzsicherung inländischer Reiseveranstalter oder Reisebüros geht, geht es um die Prüfung, ob ein inländischer Reiseveranstalter oder ein inländischer Vermittler von verbundenen Reiseleistungen seiner Verpflichtung nachgekommen ist, die von seinen Kunden geleisteten Anzahlungen bzw. vollständig geleisteten Zahlungen des Reisepreises gegen den Eventualfall der eigenen Insolvenz abzusichern. Diese Verpflichtung kann ein Reiseveranstalter oder ein Vermittler verbundener Reiseleistungen durch eine Versicherung bei bestimmten Versicherungsunternehmen oder durch Zahlungsversprechen bestimmter Kreditinstitute erfüllen. Insoweit besteht die Aufgabe der zuständigen Behörde darin, die betreffenden Auskünfte einzuholen und an das Bundesamt für Justiz weiterzuleiten.
Soweit es um die Insolvenzsicherung ausländischer Reiseveranstalter geht, besteht die Aufgabe der zuständigen Behörde darin, Auskunftsersuchen an das Bundesamt für Justiz weiterzuleiten.
Derzeit werden diese Aufgaben bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung interimsweise vom Landesverwaltungsamt wahrgenommen. Nach
dem Gesetzentwurf sollen diese Aufgaben künftig vorbehaltlich der den Landkreisen, dem Landesverwaltungsamt und dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung obliegenden fachaufsichtlichen Aufgaben von den Gemeinden wahrgenommen werden. Die Finanzierung der von den Gemeinden wahrzunehmenden Aufgaben soll durch Gebühren und Auslagen erfolgen. - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen, auch im Namen von Herrn Prof. Willingmann, für die Aufmerksamkeit.
Gestatten Sie mir, Herr Gebhardt, noch einmal etwas in die Historie zum Beherbergungsverbot in Sachsen-Anhalt zu gehen. Wir haben uns am 2. Juli 2020, zu Beginn der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen, dazu entschlossen, im Übrigen auf eine dringende Bitte des Dehoga im Harz, ein Beherbergungsverbot einzurichten.
Was war der Hintergrund? - Der Hintergrund war, dass wir zum ersten Mal in Deutschland einen Hotspot hatten, und zwar der Tönnies-Ausbruch in Rheda-Wiedenbrück und im gesamten Landkreis Gütersloh. Das hat dann noch in den Nachbarlandkreis ausgestrahlt.
Der Ministerpräsident in Nordrhein-Westfalen sah sich außerstande, auf die Bitten von anderen Ländern, insbesondere von Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen hin zu sagen, ich mache keine Begrenzung, ich schotte mich nicht ab. Dann gab es, wie es jetzt an 50 anderen Stellen ist, Testschlangen, weil Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig
Holstein Personen aus Gütersloh nicht mehr zugelassen haben. Die Ostsee und die Nordsee waren zum Urlaubsbeginn zu und es wurde gesagt, ihr könnt nur noch dann kommen, wenn ihr einen höchstens 48 Stunden alten Test vorlegt.
Als herauskam, dass Nord- und Ostsee zu waren, hat es verstärkt Anfragen aus der Region Gütersloh gegeben, in den Harz zu kommen. Daraufhin hatte die Branche gesagt, wir wollen die nicht hier haben, weil sie unseren guten Ruf kaputtmachen. Wir wollen Beherbergung und wir wollen einen sicheren Tourismus haben.
Deswegen haben wir abgewogen und entschieden, das zu machen. Seitdem steht es in der Verordnung. Damit Gerichtsentscheidungen nicht immer nur so einseitig benutzt werden, folgt jetzt die Begründung. Die Begründung dafür, dass wir das damals gemacht haben, ist, dass zum Beispiel das Gericht in Schleswig den Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in SchleswigHolstein abgelehnt hat.
Als Grund gab das Oberverwaltungsgericht die stark gestiegene Zahl an Coronaneuinfektionen an. Ich meine, sie sind heute noch mal angestiegen, jetzt sind es über 7 000 Fälle. Reisten Touristen aus Risikogebieten an, gefährdet das das öffentliche Gesundheitswesen in Schleswig
Holstein. Das ist übrigens die einzige Begründung, die wir haben.
Ich habe als Gesundheitsministerin die Aufgabe, die Infektionszahlen gering zu halten. Warum habe ich das? - Ich habe die Aufgabe, weil ich dem Gesundheitsschutz und dem Schutz der Bevölkerung verpflichtet bin. Ich habe gleichzeitig dafür
Sorge zu tragen - das war auch die Begründung nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern -, dass das Gesundheitswesen und insbesondere die Krankenhäuser nicht überfordert sind hinsichtlich der Aufnahme von Infizierten.
Das ist auch der Grund dafür, dass sich im Augenblick Länder abschotten. Weil sich große Bundesländer weigern, ihre eigentlichen Hotspots abzuschotten, schotten sich die anderen Länder ab, um das Risiko nicht in ihre Länder zu tragen.
Da ja immer wieder Lüneburg zitiert wird: Lüneburg gibt uns auf - Niedersachsen hat eine ähnliche Formulierung gefasst -, nicht mehr zwischen Tourismus, Familie und Arbeit zu unterscheiden. Wenn der Schutz der Bevölkerung zu hoch ist, dann muss man alles verbieten.
- Oder nichts.
Wir haben gesagt, von der Anzahl der Personen her, die einreisen, ist die Gruppe derjenigen, die im Bereich Tourismus reinkommen, am größten. Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt: Der Tourismus ist der Bereich
- ja, und zwar geballt -, in dem es am meisten vermeidbar ist. Deswegen haben wir zum Beispiel auch gesagt, wer aus Arbeitsgründen kommt, kann kommen. Denn wir wollen ja die Wirtschaft aufrechterhalten. Das haben wir sogar zugelassen, als wir den Lockdown hatten. Wir haben durchgearbeitet, um den wirtschaftlichen Abschwung zu verhindern. Das sind die Erwägungen, und dazu stehe ich auch.
Wer gestern Söder bei „Lanz“ oder Schwesig bei „Illner“ gehört hat, der konnte feststellen, dass alle darauf warten, dass sie das Beherbergungsverbot abschaffen können, wenn es endlich eine bundeseinheitliche Regelung gibt, damit Berlin, Köln und München es schaffen, wieder unter 50 Infektionen pro 100 000 Einwohner zu kommen.
Das ist das, was der Ministerpräsident immer meinte. Da müssen sich auch andere mal starkmachen und unangenehme Entscheidungen treffen.
Genauso wie wir gesagt haben, wir schotten Jessen ab,
wir machen dann zu. Ich bin auch bereit, wenn es bei uns mal richtig knallen würde, Halle dichtzu
machen. Dann muss man gucken, wie man das macht. Das sind solche Sachen, wie man - -
- Aber das ist doch die einzige Möglichkeit, um solche Hotspots gegebenenfalls einzudämmen.
Ich weiß gar nicht - -
Ich muss Ihnen mal ehrlich sagen,
ich verstehe Ihre Dramatik überhaupt gar nicht.
Darf ich jetzt mal was sagen?
Vielleicht muss ich jetzt auch meine Emotionen zurücknehmen; denn ich mache seit sechs Monaten nichts anderes, als darauf zu achten, dass wir die Infektionszahlen niedrig halten. Man kann mir, sage ich mal, jetzt auch die Worte und die Halbsätze im Mund herumdrehen, wenn es passt.
Natürlich respektiere ich das Parlament. Aber wenn Sie sich einmal das Bundesinfektionsschutzgesetz angucken, dann sehen Sie, dass es nicht um politische Entscheidungen geht, sondern es geht immer darum, Risiken von der Bevölkerung abzuwenden.
Deshalb ist es keine politische Entscheidung, ein Beherbergungsverbot aufzuheben, sondern es ist eine medizinische und eine pandemische Begründung. Ich bitte einfach nochmals um Verständnis dafür.
Ja, ich kann auch aus dem Urteil aus BadenWürttemberg zitieren. Dort hat eine Familie geklagt, weil sie Stornierungskosten und auch die Kosten für den Test zu tragen hatten.
Das Gericht hat gesagt, dass nicht nur das Beherbergungsverbot, sondern auch die Auflage, dass man sich freitesten muss, unverhältnismäßig sind, weil man auf das Testergebnis warten muss und weil es nicht so viele Testkapazitäten gibt. Das wäre unverhältnismäßig.
Das war auch eine andere Begründung als nur das Beherbergungsverbot. Sondern sie haben recht bekommen, weil das quasi unverhältnismäßig sei von den Kosten her und von der Wartezeit her.
Ich werde mich an diesen Verschwörungstheorien nicht beteiligen.
- Herr Farle, ich antworte im Augenblick darauf immer so: Wenn Sie nach wie vor die Auffassung vertreten, dass es eine normale Grippe ist, dann bitte ich Sie, mir jetzt zu bestätigen, dass Sie im Ernstfall, wenn Sie an Corona erkrankt sind und ein Intensivbett mit Beatmung benötigen, darauf verzichten. Dann geben Sie einem anderen Patienten die Möglichkeit, das zu bekommen.
Ja.
Wir werden das Beherbergungsverbot so lange aufrechterhalten, bis sich am 8. November 2020 hoffentlich alle Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin darauf verständigt haben werden, dass diejenigen Länder, in denen es Hotspots gibt, Vorkehrungen treffen.
Ich war an dem Telefonat selbst beteiligt. Es fand an dem Dienstag nach der Kabinettssitzung statt. Dort haben wir mitgeteilt, mit welchen Erwägungen der Ministerpräsident zu den Verhandlungen nach Berlin fährt.
Für unser Land spielte das Beherbergungsverbot in dem Gespräch überhaupt keine Rolle, weil wir das nämlich schon seit dem 2. Juli - -
- Nein, wir haben das Beherbergungsverbot doch gar nicht neu eingeführt, sondern es existierte bereits seit dem 2. Juli in der Siebenten Eindämmungsverordnung. Das Beherbergungsverbot ist in unserem Land kein neues Phänomen. Die Diskussion gab es bundesweit nur in den Ländern, die das nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz in der vorigen Woche alle einheitlich einführen wollten.
Es gab zudem die Diskussion, dass man die Eindämmungsmaßnahmen desjenigen Landes
nimmt, in dem sie am stringentesten sind, und das waren die aus Mecklenburg-Vorpommern. Deswegen hat man sich darauf verständigt - auch weil die Zahlen dort so niedrig sind -, das überall einzuführen. Dann ist ein Land nach dem anderen wieder davon abgewichen, und zwar weil wieder Ferien anstanden und es natürlich sehr schwierig ist, zum Beispiel Kölnern zu sagen, dass sie in diesem Jahr nicht verreisen können, sondern zu Hause zu bleiben haben, bis die Zahlen wieder sinken.
Das meinte ich übrigens - wenn ich das noch einflechten darf -, als Frau von Angern das mit dem Dichtmachen gesagt hat und ich darauf hinwies: Jede Region muss jeweils nach ihren Zahlen die entsprechenden Maßnahmen treffen. Das ist auch für die Hotspotstrategie - diese können Sie nachlesen - bei der Ministerpräsidentenrunde so vereinbart worden. Sie können sehen, dass unsere Ampelstrategie nach genau diesen Kriterien abläuft.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Wie wichtig soziale Kontakte für die Bewältigung des
Alltags und das individuelle Wohlbefinden, aber auch für den Zusammenhalt einer Gesellschaft sind, haben wir in den vergangenen Monaten deutlich gespürt, als diese mit dem Ziel der Eindämmung der Coronapandemie deutlichen Einschränkungen unterworfen werden mussten.
Soziale Kontakte haben aber für Kinder und Jugendliche noch einmal eine gesteigerte Bedeutung. Denn Menschen brauchen Menschen und je jünger sie sind, umso mehr. Viele Kompetenzen, die im weiteren Leben wesentlich sind, werden im sozialen Miteinander, insbesondere mit Gleichaltrigen, erlernt und erfahren.
Wir haben uns deshalb bemüht, den Kontakt zu den Interessenvertretungen zu halten, um auf diese Weise die Folgen unseres Handelns bestmöglich einschätzen zu können. So stand und steht die oberste Landesjugendbehörde nicht nur in einem regelmäßigen und engen Austausch mit dem Bund und den anderen Ländern, sondern auch in einem ständigen Austausch mit den örtlichen Jugendhilfeträgern und den Trägern der freien Jugendhilfe.
Jetzt können wir schon auf die gemachten Erfahrungen zurückgreifen. Auch im Rahmen einer gemeinsamen Corona-Kita-Studie des RobertKoch-Instituts und des Deutschen Jugendinstituts wurden Erfahrungen der Kitas während der Notbetreuung im Frühjahr 2020 ausgewertet.
Wir haben - das haben wir schon im Ausschuss berichtet - auch eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die explizit die Kinder in dieser Zeit befragt hat, die Einschränkungen erlebt haben. Wir haben zusätzlich die Erzieherinnen und Erzieher und die Eltern befragt, was sie als besondere Herausforderung angesehen haben und welche Maßnahmen aus ihrer Sicht umsetzbar und verhältnismäßig waren.
Wir wollten auch für die Gruppe der Jugendlichen wissen, wie sie die Folgen der Pandemie erlebt haben, als sie zum Beispiel nicht nur im schulischen Lernen auf das Miteinander mit Gleichaltrigen verzichten mussten, sondern auch in der Freizeit. Wir wollen sie zusätzlich noch fragen, was es für sie heißt, wenn auch in der außerschulischen Bildung und Freizeit diese Kontakte ausgeschlossen oder deutlich eingeschränkt sind.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Ursprungsantrag der Fraktion DIE LINKE zielte darauf ab, die Folgen der Coronakrise speziell für die Gruppe der jungen Menschen zu beleuchten. Das ist ein richtiger Ansatzpunkt. Die nunmehr gefasste Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration ist fachlich zu begrüßen.
Wir haben bereits alle Anstrengungen unternommen, in den verbleibenden Wochen dieses Jahres
einen Fachtag vorzubereiten, der einen Austausch zwischen denen ermöglichen soll, die über die Einschränkungen zu entscheiden haben, zu denen uns die Coronaepidemie zwingt, und der Gruppe der jungen Menschen selbst. Ich hoffe sehr, dass dieser Austausch in einem unmittelbaren Kontakt möglich sein wird und nicht nur wieder über eine Videokonferenz. - Herzlichen Dank.
Herzlichen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Pandemie hat uns immer noch sehr im Griff. Das sehen wir nicht zuletzt anhand der steigenden Zahlen bzw. daran, dass besonders ältere Menschen in SachsenAnhalt davon betroffen sind. Aufgrund der steigenden Zahlen sollte man vielleicht auch den älteren Menschen sagen - sie sind zwar hochbetagt und haben vielleicht auch ein erfülltes Leben gehabt -, dass man derzeit nicht unbedingt Busreisen nach Tschechien machen muss. - So viel vorweg.
Wir sind im Vergleich zum Beginn der Pandemie jetzt besser vorbereitet, und das sowohl in medizinischer Hinsicht als auch im Umgang mit der Pandemie. Wir haben mittlerweile ausreichend
Schutzausrüstungen beschafft. Wir haben sowohl die ambulanten Dienste als auch die Pflegeeinrichtungen dementsprechend ausgestattet. Wir haben auch gesehen, dass wir in der Lage sind, schnell auf sich verändernde Rahmenbedingungen zu reagieren und geeignete Maßnahmen, wie es in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration dargelegt worden ist, zu ergreifen.
Ich meine, wir sind diesbezüglich auch klüger geworden. Der Schutz vulnerabler Gruppen steht in der Coronapandemie nach wie vor an oberster Stelle. Aber mich erreichen immer noch vereinzelt Anfragen von verunsicherten Angehörigen oder Betreibern von Pflegeeinrichtungen, zum Beispiel: Wie wird es im Herbst und im Winter mit den Coronavorkehrungen in Heimen weitergehen? Wie wird alles dicht gemacht und wie werden die Bewohnerinnen und Bewohner abgeschottet?
Oder es werden seit gestern Fragen zur neuen Teststrategie und der neuen Testverordnung, den sogenannten Schnelltests, gestellt. Es wird ausgeführt, dass dafür nicht genügend Personal zur Verfügung stehe, um das in Alten- und Pflegeheimen umzusetzen. Ferner wurde die Frage gestellt, ob man jetzt alle Bewohnerinnen und Bewohner testen lassen müsse.
Auf der anderen Seite, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, warnen die Wissenschaftler vor einem erneuten Abschotten und raten zu einem individuellen Umgang mit den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts; denn inzwischen sind neue Erkenntnisse gereift. Experten haben sich mit den negativen Folgen der langen Abschottung und alternativen Lösungen beschäftigt.
Sehr prominent setzt sich auch Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, für die Belange der Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Sollte es im Herbst und Winter zu einem Ansteigen der Infektionszahlen kommen, so sagte er, dürfen Pflegeheimbewohner nicht wieder monatelang isoliert werden.
Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung appelliert an Pflegeeinrichtungen, den Bewohnern nicht nur Schutz vor Ansteckung, sondern auch Nähe, soziale Kontakte und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Diesem Appell schließe ich mich ausdrücklich an.
Meiner Ansicht nach sind die von meinem Haus erarbeiteten Hinweise und Empfehlungen eine sehr gute Grundlage, um die Besuchsregelungen in einem freundlichen Miteinander, getragen von gegenseitiger Achtung und unter Beachtung der persönlichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen umzusetzen. Insbesondere möchten wir den Be
wohnerinnen und Bewohnern eine Stimme geben, indem wir eine aktive Beteiligung der Bewohnerbeiräte bei der Ausgestaltung von Besucherregelungen einfordern.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Erlauben Sie mir abschließend noch eine Bemerkung. Die im Landesverwaltungsamt ansässige Heimaufsicht geht wirklich jeder Beschwerde in diesem Zusammenhang nach. Mich erreichen auch persönlich Briefe von Angehörigen, in denen wir um Kenntnisnahme gebeten werden.
Sollten Ihnen der Umgang mit Besuchsregelungen möglicherweise unverhältnismäßig erscheinen, dann lassen Sie es uns bitte wissen. Wir gehen jedem Hinweis nach. Das wollen wir nicht in einem belehrenden Ton machen. Oftmals hilft auch einfach nur eine Empfehlung bzw. man schaut in der Einrichtung, was man anders gestalten kann, damit wir mit unserer älteren Generation gut durch den Herbst und den Winter kommen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem siebenten Kinder- und Jugendbericht hat die Landesregierung erstmals einen Bericht vorgelegt, der nicht nur die Leistungen und Vorstellungen der Landesregierung im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik darstellt, sondern der auch die Perspektiven der Adressaten sowie der Träger der örtlichen Jugendhilfe sowie der Träger der freien Jugendhilfe aufgreift. Damit ist aus meiner Sicht eine deutliche qualitative Verbesserung der Berichterstattung erreicht worden. Der Aufforderung der Fraktion DIE LINKE, den Bericht ernst zu nehmen, bedarf es daher nicht; denn das haben wir seit Beginn seiner Erstellung getan.
Die Erwartung der antragstellenden Fraktion, dass die in dem Bericht enthaltenen Vorschläge und Handlungsempfehlungen nur noch in einen Handlungskatalog übersetzt werden müssten, über dessen Umsetzung dann nach wenigen Wochen berichtet werden könnte, halte ich für kaum seriös.
Ich verstehe den Bericht vielmehr so, dass er eine Vielzahl von fundierten Vorschlägen beinhaltet, die in einem weiteren Schritt zu konkretisieren und auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten hin zu überprüfen sind. Dass dabei aber auch die Experten in der örtlichen und freien Jugendhilfe einbezogen werden sollten, halte ich - insoweit stimme ich den Antragstellern zu - für sachgerecht.
Dies entspricht im Übrigen zwischenzeitlich zumindest dem selbstverständlichen Handeln des Sozialministeriums. Dass die Vorschläge und Empfehlungen des Kinder- und Jugendberichtes und auch des Berichtes über die Evaluierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Bereich der Förderung kommunaler Angebote nach den §§ 11 bis 14 SGB VIII dieser weiteren Bearbeitung bedürfen, kann am Beispiel der Zielgruppen-Reflexion mit Blick auf die Vielfalt in etablierten Freizeit- und Beteiligungsangeboten gezeigt werden.
Für die Erreichung des Ziels, ein möglichst breites Spektrum von Kindern und Jugendlichen anzusprechen, führt der Bericht aus, dass „regionalspezifische Jugendbefragungen, Sozialformanalysen oder auch Fortbildungen von Jugendhilfe
trägern und Ehrenamtlichen hilfreich“ sein können. Bereits aus der Vielzahl der aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten wird deutlich, dass der Bericht selbst nicht den Anspruch erhebt, bestmögliche Handlungsansätze identifiziert zu haben, sondern sich vielmehr als Initiator eines weiteren Diskussionsprozesses versteht.
Unabhängig davon sind auch die dem vorliegenden Antrag zugrunde liegenden Schlussfolgerungen aus den Berichten leider nicht überzeugend. So liegt die tarifgerechte Bezahlung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe in der Verantwortung der Arbeitgeber und nicht des Landes. Und das Land hat im Gegenteil anders, als Sie es ausgeführt haben, sehr wohl dort für seinen Anteil, der nicht gerade unerheblich ist, die tarifgerechte Bezahlung und immer wieder auch jede Steigerung in seinen Forderungen mit umfasst.
Ich finde es ein bisschen schäbig, wenn das nicht dargestellt wird. Wir haben die Tarifsteigerung jetzt im Gesetz, auch für die Projekte und für die institutionellen Förderungen.
Und die Einhaltung qualitativer und quantitativer Mindeststandards für die örtliche Jugendhilfeplanung kann durch die Landesregierung bzw. Landesverwaltung nicht zur Voraussetzung der Auszahlung der Landesförderung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes gemacht werden.
Sie wissen, dass wir schon in der letzten Legislaturperiode mit dem Landkreistag sowie mit dem Städte- und Gemeindebund darüber verhandelt haben, dass wir überhaupt erst mal eine Jugendhilfeplanung als Voraussetzung für die Auszahlung der Landesförderung haben müssen. Das ist uns, denke ich, erfolgreich gelungen.
Leichter zu realisieren dürften dagegen die Vorstellungen der Fraktion DIE LINKE sein, den Jugendmedienschutz als Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfeplanung zu etablieren.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir haben Ihnen, ausgehend von dem vorliegenden Bericht, bereits im Ausschuss gesagt, dass dieser als Grundlage unseres weiteren Handelns angesehen wird. Wir haben Ihnen auch zugesichert, dass in die Erarbeitung des Jugendpolitischen Programms auch dieser Jugendbericht einfließen wird und sich dort weiterentwickeln wird. Wir haben Ihnen ferner zugesichert, dass das alsbald passiert, nicht erst im nächsten Jahr und nicht erst in der nächsten Legislaturperiode. - Herzlichen Dank.
Zur zweiten Frage, ob die Dynamisierung immer dem Tarifabschluss entspricht. Es ist ja immer zunächst eine Vorleistung. Es wird hinterher immer wieder geguckt: Was haben die Tarifpartner verhandelt? - Das wird dann sozusagen nachgereicht. Sie wissen auch, dass immer geguckt wird: Was wird erwartet? Was ist beim letzten Mal verhandelt worden? - Deshalb wird in zwei Jahren immer wieder auch nachjustiert. Das ist übrigens anhand der Petition deutlich geworden, in der Sie, glaube ich, zweieinhalb Prozent gefordert haben. Auch die tatsächlichen Tarifsteigerungen sind nachweisbar in den Bereich „Jugendförderung“ eingepreist worden.
Nun zu Ihrer ersten Frage. Das haben wir bereits sehr umfangreich ausgeführt. Auch die Staatssekretärin hat im Ausschuss die Gründe dafür dargelegt, warum das so spät gekommen ist. Das kann man nun beklagen oder wir können zusehen, dass wir bei diesen Handlungsempfehlungen schnellstmöglich in die Umsetzung gehen. Wir haben zugesichert, dass Sie schon die ersten Ergebnisse in diesem Jahr mitbekommen, wenn das Jugendpolitische Programm da ist.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Tragen einer MundNasen-Bedeckung wurde in Sachsen-Anhalt zuerst nur empfohlen und mit der Fünften Eindämmungsverordnung etwas später auch verpflichtend eingeführt. Die Maskenpflicht gilt seitdem im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen.
Ich bin unseren Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt, unserem Bundesland, sehr
dankbar dafür und nahezu stolz darauf, dass sie sich an Fakten orientieren und verantwortungsbewusst und solidarisch diese Maskenpflicht auch einhalten.
Denn sie sind es, denen wir es zu verdanken haben, dass wir mit unseren Infektionszahlen nach Mecklenburg-Vorpommern so gut dastehen.
Es gibt klare wissenschaftliche Anhaltspunkte für eine Maskenpflicht, die eine Evidenz stark vermuten lassen. Ich werde Sie sowieso nicht davon überzeugen können. Aber ich möchte dennoch die Forschungen und Studien aus Mainz, Darmstadt, Kassel und dem dänischen Sønderborg benennen, die bereits im Juni 2020 den Infektionsverlauf der Stadt Jena, die im Übrigen als allererste Stadt die Maskenpflicht eingeführt hat,
mit dem anderer deutscher Kommunen verglichen haben und im Ergebnis der Maskenpflicht einen hohen Stellenwert bei der Eindämmung des Infektionsgeschehen beimessen konnten.
Oder ganz aktuell hat den Ministerpräsidenten und mich ein Schreiben der Leopoldina zu dieser
Sache erreicht, die auch gern dem zuständigen Ausschuss zukommen lasse.
Darin wird aufgezeigt, dass die Leopoldina in Zusammenarbeit mit Aerosolforschenden am Max-Planck-Institut für Chemie Modellrechnungen zur Wirksamkeit des Tragens von Masken sowie zur Bedeutung des regelmäßigen Stoßlüftens in geschlossenen Räumen durchgeführt hat. Das Ergebnis ist auch hier eindeutig. Beide Maßnahmen führen zu einem minimierten Ansteckungsrisiko.
So ist es im Beispielszenario Schule wahrscheinlich, dass das Infektionsrisiko für einen bestimmten Mitschüler oder für eine mitbestimmte Mitschülerin in einer voll besetzten Klasse durch regelmäßiges Stoßlüften und Maskentragen auf ein Zehntel sinkt. Es gibt natürlich auch hier gewisse Unsicherheiten. Dennoch zeigen die Berechnungen signifikante Effekte des Maskentragens.
Noch ein Satz zu der von Ihnen in Ihrem Antrag erwähnten Kleinen Anfrage. Beim Entscheidungsprozess zur Maskenpflicht haben wir uns auf den wissenschaftlichen Rat und natürlich auch auf den wissenschaftlichen Rat des Robert-Koch-Institutes gestützt. Das steht in der Antwort auch so geschrieben. Es ist also mitnichten die Rede davon, dass wir einfach mal so aus Jux und Tollerei der Bevölkerung weitreichende Pflichten auferlegen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Tragen einer Alltagsmaske ist und bleibt daher ein wichtiger Baustein der sogenannten AHA-Regeln, um insbesondere Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von Covid-19 in der Bevölkerung zu reduzieren.
Auch das Robert-Koch-Institut empfiehlt das generelle Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum, insbesondere dort, wo Menschen zusammentreffen und die Abstandsregel von 1,50 m nicht sicher eingehalten werden kann. Diese Empfehlung beruht auf Untersuchungen, die belegen, dass ein gewisser Anteil von Übertragungen des Coronavirus unbemerkt erfolgt. Das heißt, die Übertragung erfolgt zu einem Zeitpunkt vor dem Auftreten der ersten Krankheitszeichen.
Auch die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt das Tragen von Masken als zusätzliche Schutzmaßnahme. Das Tragen einer Alltagsmaske trägt ganz eindeutig - das ist doch jedem von uns klar - dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man zum Beispiel beim
Sprechen, Husten und Niesen ausstößt, zu schützen. Wichtig ist hierbei, dass Mund und Nase bedeckt sind und die Masken regelmäßig ausgetauscht bzw. gereinigt werden. Für diesen Schutz der Alltagsmasken gibt es inzwischen erste wissenschaftliche Hinweise.
Die Landesregierung hat in Sachsen-Anhalt die Art der Masken nicht vorgeschrieben. Den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt steht es frei, zu entscheiden, ob sie eine Stoffmaske, ein Tuch, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP3-Maske verwenden. Handelsübliche Masken bestehen meist aus unterschiedlich eng gewebten Baumwollstoffen.
Wenn den Bürgerinnen und Bürgern das Tragen handelsüblicher Stoffmasken das Atmen erschweren sollte, besteht auch die Möglichkeit, ein anderes Modell mit angenehmeren Trageeigenschaften zu wählen. Wenn gesundheitliche Bedenken bestehen, kann man sich mit einem ärztlichen Attest befreien lassen. Bei uns reicht auch die reine Glaubhaftmachung.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! In den vergangenen Wochen sind die übermittelten Fallzahlen in vielen Bundesländern, so auch in Sachsen-Anhalt, wieder gestiegen und sie nehmen weiter zu. Dabei fällt auf, dass sich vermehrt jüngere Personen infizieren und die Inzidenz bei jüngeren Altersgruppen vielfach höher ist als in höheren Altersgruppen.
Es gibt bundesweit eine große Anzahl kleinerer Ausbruchsgeschehen in verschiedenen Landkreisen, die mit unterschiedlichen Situationen im Zusammenhang stehen, zum Beispiel größeren Feiern im Familien- und Freundeskreis. Hinzu kommt, dass Covid-19-Fälle zu einem großen Anteil unter Reiserückkehrern identifiziert werden.
Diese Entwicklung mahnt zur Besonnenheit. Der Anstieg in jüngeren Bevölkerungsgruppen sollte insbesondere eingedämmt werden, um gleichzeitig zu verhindern, dass auch die älteren und besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen wieder vermehrt betroffen sind. Sobald sich wieder viele ältere Menschen infizieren, muss nämlich wiederum mit einem Anstieg der Hospitalisierung und mit Todesfällen gerechnet werden. Das wollen wir nicht.
Wir haben das alles gemacht, damit unsere Kapazitäten im Bereich der Intensivbetten so wenig wie möglich in Anspruch genommen werden. Wir haben es im Augenblick geschafft, dass kein Covid-19-Patient beatmet werden muss.
Ich finde, man muss dann nicht sagen, dass alle diese Maßnahmen nichts gebracht haben, sondern mich beruhigt es immens, dass wir es so
hinbekommen haben, weil es uns unendlich mehr Möglichkeiten gibt, als andere Bundesländer sie haben, nämlich wieder Freiheiten zu ermöglichen, wie zum Beispiel ins Stadion oder ins Theater zu gehen etc. Es liegt in unser aller Verantwortung, dass das gesellschaftliche Leben wieder aktiviert wird, wenn wir nur gegenseitig Rücksicht nehmen. - Herzlichen Dank.
Es geht nicht darum, dass wir uns das gegenseitig mit dem Ziel der Überzeugung erklären, sondern wir wollen uns ja gar nicht überzeugen. Sie werden sich heute auch nicht von meinem Vortrag überzeugen lassen, weil Sie im Prinzip wollen, dass die Bevölkerung den Eindruck hat, wir als Regierung würden sie zu etwas verpflichten, was völlig sinnlos ist. Jedes Mal, wenn wir versuchen, Ihnen zu sagen, dass es nicht so ist, dann drehen wir uns dabei im Kreis.
Ich möchte Ihnen ganz deutlich sagen: Seitdem es die Mund-Nasen-Bedeckung gibt - das habe ich im Landtag schon mehrmals vorgetragen -, sind ganz andere Erkrankungen auch nicht aufgetreten, zum Beispiel die gesamte Sommergrippe. Es hat keine grippalen Effekte gegeben, wie wir sie sonst gehabt haben.
Es hat keine Magen-Darm-Erkrankungen gegeben, wie wir sie sonst gehabt haben. Also hat diese AHA-Regelung insofern auch in anderen Bereichen geholfen, als bestimmte Erkrankungen gar nicht mehr aufgetreten sind. Das macht mich zusätzlich hoffnungsvoll, dass wir, wenn die Erkältungszeit kommt und die Grippezeit beginnt, nicht noch mit zusätzlichen Krankheitsfällen zu rechnen haben, sondern dass uns die Masken auch vor anderen Krankheiten schützt.
Wir sind hier in einem Raum, für den wir keine Maskenpflicht eingeführt haben. Hier kann sich jeder nach bestimmten Empfehlungen selbst schützen oder eben auch nicht. Er kann Abstand
einhalten oder eben auch nicht. Wir alle sind mündige Bürgerinnen und Bürger, auch hier im Landtag, und deswegen gibt es hier keinen Raum für eine Verpflichtung.