Da wir hier nun alle voller Tatendrang sind, fahren wir fort mit der Konstituierung des Landtages. Ich beginne, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit einigen Regularien und Verfahrensfragen, die notwendig sind, um die konstituierende Sitzung sachgerecht verlaufen zu lassen.
Die Geschäftsordnung des vorherigen Landtages ist nicht mehr in Kraft. Bis zur Entscheidung über die Geschäftsordnung für den Landtag der siebenten Wahlperiode ist unser Verfahren daher noch weitgehend ungeregelt, soweit die Verfassung unseres Landes oder das Gewohnheitsrecht
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, werden wir für diese wenigen Fragen die entsprechenden Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtages der sechsten Wahlperiode anwenden, bevor wir dann über die Übernahme der Geschäftsordnung entscheiden. Das wären § 2 - Bildung der Fraktionen -; § 59 - Erste Sitzung des Landtages - und § 70 - Beschlussfähigkeit. Ich meine, diese wenigen Regelungen brauchen wir zunächst. Ich denke, darüber herrscht Konsens. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Werte Kolleginnen und Kollegen, zur Komplettierung des heutigen Interimspräsidiums ist es notwendig, aus der Mitte des Hauses zwei Abgeordnete zu benennen, die mit mir gemeinsam den Sitzungsvorstand bilden. Dazu gibt es einen Vorschlag aus der 1. Sitzung des Vor-Ältestenrates. In der Übereinkunft wurde vorgeschlagen, dass Frau Abg. Sarah Sauermann von der Fraktion der AfD sowie Herr Abg. Daniel Szarata von der Fraktion der CDU dieses Amt übernehmen könnten. Ich frage beide, ob sie bereit sind, dieses vorläufige Amt zu übernehmen. - Ja, beide nicken zustimmend. Das ist noch kein Altersschütteln, das ist in diesem Alter noch nicht möglich.
Ich danke Ihnen beiden dafür, dass Sie dieses Amt annehmen, und bitte Sie, zu meiner Rechten und zu meiner Linken hier vorn Platz zu nehmen. Der Sitzungsvorstand ist damit komplett.
Die Landeswahlleiterin hat mit Datum vom 7. April 2016 amtlich mitgeteilt, dass die Wahl der 87 Abgeordneten ordnungsgemäß erfolgte. Ich weise der Vollständigkeit halber darauf hin, dass für die Prüfung der Gültigkeit der Wahl nach Artikel 44 der Landesverfassung nicht die Landeswahlleiterin zuständig ist. Dies ist vielmehr Sache des Hohen Hauses selbst. Die von der Landeswahlleiterin als gewählt festgestellten Abgeordneten
Ich bitte nun den Abg. Herrn Szarata, die Namen der Abgeordneten des Landtages der siebenten Wahlperiode in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, bitte ich, nach dem Aufruf Ihres Namens aufzustehen und mit „Hier“ zu antworten. Das ist eine gute Gelegenheit, sich einmal kennenzulernen.
Eva von Angern Gottfried Backhaus Jürgen Barth Bernhard Bönisch Carsten Borchert Siegfried Borgwardt Gabriele Brakebusch Christina Buchheim Katrin Budde Birke Bull Matthias Büttner Prof. Dr. Claudia Dalbert Bernhard Daldrup Jens Diederichs Kerstin Eisenreich Rüdiger Erben Robert Farle Jörg Felgner Eva Feußner Dorothea Frederking Lydia Funke Wulf Gallert Stefan Gebhardt Andreas Gehlmann Ralf Geisthardt Angela Gorr Petra Grimm-Benne Detlef Gürth Hardy Peter Güssau Uwe Harms Dr. Reiner Haseloff Kristin Heiß Guido Heuer Doreen Hildebrandt Monika Hohmann Matthias Höhn Andreas Höppner Thomas Höse Holger Hövelmann Thomas Keindorf Oliver Kirchner Swen Knöchel Edwina Koch-Kupfer
Hagen Kohl Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen Dietmar Krause Tobias Krull Markus Kurze Hendrik Lange Mario Lehmann Matthias Lieschke Thomas Lippmann Hannes Loth Cornelia Lüddemann Olaf Meister Willi Mittelstädt Andreas Mrosek Volker Olenicak Dr. Katja Pähle Florian Philipp André Poggenburg Henriette Quade Detlef Radke Alexander Raue Daniel Rausch Tobias Rausch Daniel Roi Sarah Sauermann Dr. Gunnar Schellenberger Frank Scheurell Silke Schindler Dr. Andreas Schmidt Jan Schmidt André Schröder Chris Schulenburg Andreas Schumann Ulrich Siegmund Marcus Spiegelberg Holger Stahlknecht Andreas Steppuhn Sebastian Striegel Daniel Sturm Daniel Szarata Ulrich Thomas Dr. Hans-Thomas Tillschneider Marco Tullner Dagmar Zoschke
Vielen Dank, Kollege Szarata. - Normalerweise fragt man nach dem Namensaufruf, ob noch jemand im Saal ist, der noch nicht aufgerufen wurde. Das würde jetzt allerdings alles durcheinanderbringen. Es sind genau 87 Abgeordnete anwesend. Damit sind wir vollständig. Die 87 Abgeordneten der siebenten Wahlperiode, die geladen wurden, sind zur konstituierenden Sitzung anwesend. Somit stelle ich ausdrücklich die Beschlussfähigkeit des Landtages fest.
diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen etwas mitzuteilen. Ein Mitglied des Hohen Hauses hat heute Geburtstag. Nicht jedem von uns ist eine solche bedeutende Sitzung an seinem Geburtstag vergönnt. Herr Kollege Matthias Büttner hat heute Geburtstag. Ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Geburtstag und wünsche Ihnen alles Gute.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Landtag der siebenten Wahlperiode haben sich nach Mitteilung der Fraktionen die 87 Mitglieder des Hohen Hauses gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 der Geschäftsordnung des Landtages zu fünf Fraktionen zusammengeschlossen. Es haben sich konstituiert: die Fraktion der CDU mit 30 Mitgliedern, die Fraktion der AfD mit 25 Mitgliedern, die Fraktion DIE LINKE mit 16 Mitgliedern, die Fraktion der SPD mit elf Mitgliedern und die Fraktion GRÜNE mit fünf Mitgliedern.
Ihnen liegt eine Tagesordnung für diese konstituierende Sitzung vor. Sie beruht auf einer Verständigung, die die Fraktionen im Vor-Ältestenrat herbeigeführt haben. Diese Tagesordnung enthält bewusst nur all jene Essentials, die für die Konstituierung des Landtages erforderlich sind.
Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich möchte dennoch die Frage stellen: Gibt es Änderungswünsche? - Dies scheint nicht der Fall zu sein. Ich sehe nicht, dass das so ist. Dann stelle ich fest, dass die Tagesordnung so genehmigt ist und wir entsprechend dieser Tagesordnung verfahren können. Herzlichen Dank dafür.
Ihnen liegt die Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode in der Drs. 7/1 vor. Des Weiteren liegen Ihnen in der Drs. 7/2 die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses vor. Mir ist signalisiert worden, dass zu den zwei Vorlagen das Einvernehmen aller fünf Fraktionen vorliegt. Ich frage dennoch, ob hierzu das Wort gewünscht wird? - Dies ist nicht der Fall. Dann können wir zur ersten Abstimmung des Landtages der neuen Wahlperiode kommen.
Ich frage, ob ich über diese beiden Vorlagen en bloc abstimmen lassen darf. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Wer den Drucksachen, der Drs. 7/1 und der Drs. 7/2, zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mittels Stimmkarte. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Damit sind die Vorlagen einstimmig beschlossen worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Artikel 49 Abs. 1 der Landesverfassung wählt der Landtag seine Präsidentin oder seinen Präsidenten. Die Landesverfassung enthält keine Regelung zum Vorschlagsrecht. Wir alle wissen, dass es hier wie in anderen Parlamenten Deutschlands auch der Tradition und regelmäßigen Übung entspricht, dass die stärkste Fraktion ein Mitglied des Landtages für dieses hohe Amt vorschlägt. So regelt es auch § 4 Abs. 2 Satz 1 der soeben in Kraft gesetzten Geschäftsordnung.
Die stärkste Fraktion ist die der CDU. Sie hat in der Ihnen vorliegenden Drs. 7/3 den Abg. Herrn Hardy Peter Güssau vorgeschlagen.
Die Wahl wird gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages mit Stimmzetteln durchgeführt. Gemäß Artikel 49 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung wird der Präsident vom Landtag auf Vorschlag der stärksten Fraktion mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt.