Protokoll der Sitzung vom 09.09.2020

Denn die Kontrollen haben ergeben - das wissen Sie auch; denn Sie haben die Antwort auf die Große Anfrage gelesen -, dass von den 220 kleinen Privathaltungen, Rassehaltungen etc., die im Sperrgebiet kontrolliert worden sind, mehr als 120 Betriebe gegen die Auflagen verstoßen haben. Bei den Betrieben, die eine Haltung im Kleinen betreiben, die Frau Frederking favorisiert, hat also mehr als die Hälfte gegen die Auflagen verstoßen. Die großen Betriebe - es sind insgesamt elf - wurden kontrolliert und nachkontrolliert und es wurden dort keine weiteren Verstöße festgestellt.

Ich weiß nicht, wem ich mehr vertrauen soll: den Leuten, die das professionell machen, die sich um die Tiere kümmern, die bereit sind, damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen, die den Menschen auch eine Perspektive bieten durch Jobs in der Region, oder doch dem kleinen GRÜNEN, der in der Ecke sein Huhn hält und es ab und zu füttert und dann nicht gewillt ist, es einzusperren, wenn dann doch eine Vogelgrippe kommt?

Frau Eisenreich, die Kontrolle der Tiertransporte haben wir hier auch schon definiert und beantragt, dass das verbessert soll. Dazu hat auch die Frau Ministerin etwas gemacht. Es gab eine Schulung für die Tiertransportkontrollen. Leider sind weitere Veränderungen ausgeblieben. Unserem Antrag wurde damals nicht zugestimmt, auch von der LINKEN nicht, die hier eine Verbesserung der Tierkontrollen fordert. - Also ideal.

Im Großen und Ganzen ist es richtig: Die Eigenkontrolle, die Frau Eisenreich angesprochen hat, ist die Grundlage der späteren Kontrolle. Es wird kontrolliert, ob die Kontrolle korrekt war. Es wird abgeglichen, ob die Vorfälle im Stall dem entsprechen, wie sie dokumentiert sind. Allerdings hatten wir auch schon beantragt, die Tiergesundheitsindikatoren verpflichtend in die Eigenkontrolle aufzunehmen, damit die Leute auch erkennen: Ist der Fußballen dick, stimmt etwas nicht mit dem Tier. Entweder ist es zu schwer oder die Einstreu ist nicht in Ordnung, es ist zu viel Mist drin, das Stallklima ist schlecht. All das lässt sich an dem Tier selbst ablesen. Das weiß ich, weil ich nämlich im Jahr 2011 meine Bachelorarbeit genau zu diesem Thema geschrieben habe. - Danke schön.

(Beifall)

Ich danke für das Schlusswort. Damit ist die Aussprache zur Großen Anfrage beendet und der Tagesordnungspunkt 5 ist abgeschlossen.

Wir kommen nunmehr zu dem

Tagesordnungspunkt 12

Zweite Beratung

Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 7/6219

(Erste Beratung in der 105. Sitzung des Land- tages am 08.07.2020)

Da eine Ausschussberatung nicht erfolgte, entfällt eine diesbezügliche Berichterstattung. Eine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vereinbart worden, sodass wir unmittelbar in das Abstimmungsverfahren eintreten werden.

Herr Dr. Tillschneider hat aber Redebedarf angemeldet. Sie haben jetzt das Wort, Herr Dr. Tillschneider.

Wunderbar. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Inklusion ist gescheitert. Das

weiß mittlerweile jeder, sogar der Bildungsminister. Den Mut, daraus die Konsequenzen zu ziehen, hat aber nur die AfD. So haben wir Anfang Juli 2020 einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem wir das Ende der Inklusion an den Schulen fordern.

Die zweite Beratung, die heute auf der Tagesordnung steht, soll nach dem Willen des Ältestenrates ohne Debatte stattfinden.

(Zurufe: Mit Ihrer Zustimmung! - Mit Zustim- mung Ihrer Fraktion!)

Dass Sie nicht mehr in der Lage sind zu debattieren, weil es unter Ihnen grundsätzlich nichts zu debattieren gibt, leuchtet ein. Dass Sie deshalb einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion nur allzu gern ohne Debatte ablehnen wollen, leuchtet mir auch ein.

(Zurufe)

Aber dann sollten Sie wenigstens so ehrlich sein und zugeben, dass demokratische Meinungsbildung nicht Ihre Sache ist.

(Zurufe)

- Ja, was da im Ältestenrat lief, ist mir erst einmal wurscht.

(Zurufe)

Ich halte mich an den Sachverhalt. Und ich frage mich - -

(Zurufe)

- Wissen Sie, nobody is perfect. Wenn Robert Farle dort fälschlicherweise zugestimmt hat, dann war es halt ein Fehler. Aber jeder macht Fehler, ist nicht so schlimm.

(Zurufe)

Es geht um das politische Wollen. Es kommt hier ständig vor, dass in der zweiten Beratung auf eine Debatte verzichtet wird. Da frage ich mich: Was ist das für eine Beratung, bei der nicht mehr debattiert wird?

(Zurufe)

Die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt vor, dass Gesetzentwürfe in mindestens zwei Beratungen behandelt werden müssen. Das ist interessant und besser als im Grundgesetz; denn dort steht gar nichts dazu. Im Bundestag steht es nur in der Geschäftsordnung. Es ist also zwingend notwendig. Es mag formal zulässig sein, die zweite Beratung ohne Debatte durchzuführen, allerdings entspricht das wohl kaum dem Sinn und dem Zweck dieser Regelung; denn eine Debatte ist notwendig und ein demokratisches Erfordernis. Wir wollen uns dieser Unsitte nicht ergeben. Deshalb habe ich jetzt das Wort ergriffen.

(Zustimmung)

Ich will auf den Einwand eingehen, der noch immer im Raum steht, nämlich dass das, was wir wollen, rechtswidrig sei, weil es der UN-Behindertenrechtskonvention widerspreche.

Selbst wenn das so wäre, wenn also diese Konvention uns zur totalen Inklusion, zur Aufgabe unseres bewährten leistungsdifferenzierten Schulsystems und der Einführung einer Schule für alle zwingen würde, dann sollten wir eher aus dieser Konvention aussteigen, als uns weiterhin dazu zwingen zu lassen. Das ist aber gar nicht so.

Ich will Ihre Aufmerksamkeit auf ein richtungsweisendes Urteil lenken, mit dem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel im Jahr 2009 festgestellt hat, dass die Bestimmungen des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention nicht die Voraussetzungen für eine unmittelbare Anwendbarkeit erfüllen, weil es ihnen an der hierfür erforderlichen Bestimmtheit fehlt.

(Zuruf)

Es handelt sich - so der Verwaltungsgerichtshof - in weiten Teilen um Programmsätze, wobei die Art und Weise sowie die Geschwindigkeit der Realisierung den Vertragsstaaten überlassen bleiben - so der Tenor.

Fakt ist: Aufgrund der Schwere der Behinderung existieren immer Fälle, in denen die Betreffenden selbst von einer Inklusionsschule nicht aufgenommen werden können. Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention definiert aber nicht einmal ansatzweise, ob der Zugang zu der angestrebten Schulform für alle an bestimmte Voraussetzungen und, wenn ja, an welche, geknüpft sein soll. Damit muss dieser Artikel 24 als unbestimmte und damit auslegungsoffene Ermahnung gelesen werden, nicht unbedingt eine inklusive Schulform für alle zu schaffen, sondern eher ein inklusives Schulsystem, das alle Kinder aufnimmt. Das wäre in Deutschland aber immer schon gegeben.

Sie sehen, Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention wird zwar als billiges Totschlagargument für die gängige Inklusionspolitik verwendet, muss aber nicht zwingend so verstanden werden. Ein Ausstieg aus dem Inklusionsirrsinn ist nicht nur möglich, sondern auch mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar.

Die AfD-Fraktion hält also an ihrem Gesetzentwurf fest. Wir bitten um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Tillschneider für den Redebeitrag.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion in der Drs. 7/6219 ab. Ich schlage vor, dass wir, wenn es keine Einwände gibt, über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abzustimmen. - Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Regierungskoalition und die Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen und zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6026

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Drs. 7/6525

(Erste Beratung in der 100. Sitzung des Land- tages am 07.05.2020)