Hannes Loth

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Ich wollte noch kurz mit den Fake News aufräumen, die Herr Striegel hier vorgetragen hat. Er meinte vorhin, wer keinen Anstand hat, der braucht Beschränkungen, oder wer Anstand hat, der braucht keine Beschränkungen. Nein, andersherum: Wer Beschränkungen braucht, der hat keinen Anstand, oder so etwas.
- Doch, sehen Sie noch einmal nach; Sie haben das gesagt. Sie wissen genau, dass jede Kundgebung bzw. Demonstration mit gewissen Auflagen versehen wird. Gerade in Zeiten von Corona hat das Gesundheitsamt als letzte Instanz zu sagen, welche Auflagen aufgrund von Corona gelten. Das wissen auch Sie auch. Also wird zurzeit prinzipiell jede Kundgebung beauflagt.
Zu der Frage, ob man immer und überall für alles demonstrieren kann, kann ich Ihnen nur von unserer Versammlungsbehörde berichten. Diese hat gesagt, dass Demos zu Themen, die keinen aktuellen Bezug haben - also Corona oder aktuelle politische Entscheidungen -, nicht genehmigt werden. Das heißt also, wenn man eine Demonstration durchführen möchte, die keinen aktuellen Bezug hat, dann wird diese einfach nicht genehmigt, nicht erlaubt, verboten sozusagen.
Weiterhin sagten Sie, dass die große Masse, Millionen hinter den Coronamaßnahmen stünden. Sie kennen die Umfrage ganz genau und wissen, dass knapp 52 % für die Maßnahmen sind, 28 % wollen sie noch etwas stärker, aber 30 % sagen,
sie seien mittlerweile übertrieben. Diese Prozentzahl steigt von Tag zu Tag, Herr Striegel, das wissen Sie ganz genau.
Sie sprachen außerdem noch kurz die Demo in Halle an. Ich möchte mich
- Danke - bei allen Teilnehmern dafür bedanken, dass sie die Abstände eingehalten haben und meinen Anweisungen gefolgt sind. Es war von unserer Seite aus eine sehr schöne Demo. Die LINKEN haben die Abstände nicht eingehalten.
Danke, Herr Präsident. - Sie sagten, bei der Feststellung der pandemischen Lage könnten die Städte und Gemeinden auf verschiedene Instrumente zurückgreifen, um die kommunale Arbeit aufrechtzuerhalten. Meine Frage: Können sie die Technik, die sie jetzt anschaffen müssen, von den Coronaerweiterungshilfen bezahlen? Oder müssen sie diese Technik für Videokonferenzen usw. selbst bezahlen?
Frau von Angern hat gerade pauschal alle Fragesteller der AfD abgestraft, weil wir hier nur mit ITS-Betten argumentiert hätten. Ich habe zu dem Thema gar keine Frage gestellt, Frau von Angern. Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis.
Sehr geehrter Herr Minister Stahlknecht, ich habe eine Frage. Das Versammlungsrecht, das Recht, sich unter freiem Himmel zu versammeln, ist das letzte Abwehrrecht, das der Bürger hat, der mit verschiedenen Maßnahmen der Regierung nicht einverstanden ist. Dieses Recht kann natürlich durch Gesetze und Verordnungen beschnitten werden, das ist klar, das steht auch im Grundgesetz. Jedes Land macht dann seine spezifischen Gesetze dazu. Diese Gesetze sollten aber klar sein. Es sollte definiert sein und es sollte wirklich für jeden verständlich sein, was damit bezweckt wird.
Helfen Sie mir bitte zu verstehen: Was sind „gleichartige Bekleidungen“? Ist es, wenn Sie zum Beispiel mit Ihren Personenschützern unterwegs sind - Sie sind dann eigentlich eine Versammlung, Sie sind drei Leute; wenn Sie dazu noch eine Meinung kundtun, wäre es sogar eine öffentliche Versammlung - und Sie alle die gleiche Kleidung
tragen, dann ein Verstoß gegen das neue Versammlungsgesetz? - Das wäre meine Frage. Was ist „gleichartig“?
Ich bedanke mich für den geschichtlichen Exkurs.
Allerdings stellt sich bei mir die Frage: Wo ist heute die Notwendigkeit, SA-Schlägertrupp-Versammlungen zu verbieten, die sich andere Hemden anziehen? Wo ist dieses Problem heute akut, das Sie gerade beschrieben haben? - Denn Gesetze sollten immer auf die Lage reagieren, die wir haben. Wenn Sie das hier so als Änderung einbringen, muss ja etwas vorliegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun ist es endlich da - das Agrarstrukturgesetz. Es ist seit Jahren in aller Munde, 2019 auch im Plenum noch einmal gefordert. Jetzt liegt es vor; die Koalition hat abgeliefert.
Die spannende Frage, die sich natürlich entwickelt, lautet: Welche Agrarstruktur wollen wir eigentlich in Sachsen-Anhalt? - Das hatten die Akteure im ländlichen Raum eigentlich vorher mit ihrem Leitbild Landwirtschaft festgelegt. Wir erinnern uns: Das Leitbild Landwirtschaft war eigentlich die Grundlage für ein Agrarstrukturgesetz. Es war vorgeschrieben, dass wir uns erst darüber unterhalten und mit diesem Leitbild Landwirtschaft dann in das Agrarstrukturgesetz gehen. Dieses Leitbild Landwirtschaft ist leider nicht ohne Diskussion fertiggestellt worden und viele haben sich daraus verabschiedet. Wir erinnern uns an die letzten Reden, ich dazu gehalten habe.
Die „Top Agrar“ hatte am 25. April 2018 getitelt, dass das Leitbild zwar fertig sei, ohne die Akteure im ländlichen Raum, die das verlassen hätten.
Wenn wir uns die kurzen Pressemitteilungen der Verbände angeschaut haben, die auf den vorliegenden Entwurf reagiert haben, stellen wir fest, dass es hierzu großen Diskussionsbedarf gibt.
Wir haben natürlich zwei Verbände, die aufeinanderprallen, zum einen den großen Bauernverband, der meint, die Genossenschaften sind hier etwas im Nachteil. Zum anderen meint der Bauernbund, die kleinen Unternehmen seien etwas in Nachteil. In der Mitte zwischen beiden befindet sich das Ministerium, das gern Ökolandwirte am besten überall im Land für immer haben möchte, dabei aber sehr darauf bedacht ist, die Energiesicherheit mit Monokulturen und Energiepflanzen zu sichern.
Insofern sind noch einige Absätze offen, die wir klären müssen und über die wir sprechen müssen. Ich bin sehr gespannt auf die Beratungen zu dem Thema im Landwirtschaftsausschuss. Wir werden uns schon am Mittwoch darüber unterhalten, wie wir damit umgehen werden.
Ich möchte anregen, dass wir auf jeden Fall die Betroffenen im Land zu einem Fachgespräch einladen, damit sie sich äußern und einbringen können und vielleicht auch Änderungen anbringen können. Wir haben bereits einige Änderungen vorgesehen in unserem Änderungsantrag, der ebenfalls überwiesen wird, über den wie dann auch reden können.
Ich bin jedenfalls sehr arbeitswütig in Bezug darauf, dass wir dieses Gesetz noch weiter verbessern und dass wir einen Ausgleich zwischen allen
Akteuren im ländlichen Raum schaffen. Ich bin wirklich froh, dass wir endlich zu Potte kommen mit dem Agrarstrukturgesetz; denn wir sehen es selber: Die Strukturen im Land sind fragil, die Investoren drängen in das Land hinein und wir müssen wirklich etwas machen.
In diesem Sinnen bedanke ich mich für die Arbeit, die hier geleistet wurde, und verspreche, dass wir uns, wie immer, im Ausschuss ordentlich einbringen werden. Vergessen Sie aber bitte die Akteure vor Ort nicht. - Danke schön.
Danke schön. - Also zur Zuverlässigkeit und Nachhaltigkeit von Pferde- und Ochsenkarren kann Frau Eisenreich bestimmt etwas sagen,
die das in unserem Land auch haben möchte. - Aber das sei dahingestellt.
Lieber Herr Minister, wir alle sind auch irgendwo kommunal aktiv und im Kreistag. Da schlägt der Digitalpakt voll ein. Es ist ja so, dass die Schulen ausgebaut werden usw. Das Problem ist aber: Was passiert danach? Wie wird die Pflege, wie werden die Leute bezahlt? Wie wird die Infrastruktur, also die Vernetzung, erhalten? Wo soll dieses Geld herkommen?
Wir haben kürzlich bei uns im Kreistag die Digitalstruktur beschlossen. Bei uns im Kreis saßen die beiden ITler dabei, die dafür verantwortlich sind,
und sagten: Spätestens im übernächsten Jahr müssen wir unser Personal aufstocken. Drei, fünf Mann muss es mehr geben. Wir müssen Lizenzen kaufen und die Lizenzen müssen gewartet werden. Das sind alles Ausgaben, die noch auf die Kreise zukommen.
Daher sind die Mittel aus dem Digitalpakt, die jetzt kommen, ein ganz kleiner Teil. Das, was in den nächsten Jahren noch ansteht und was auch der Kreis selbst aufbringen muss, ist riesengroß. Wir alle wissen, wie die finanzielle Lage der Kommunen aussieht. Wie wollen wir das überhaupt stemmen?
Darf ich noch eine kleine Nachfrage stellen? - Im Rahmen der Digitalisierung unseres Landes haben die Städte und Gemeinden die Anschlüsse für die Glasfaserkabel überall verlegt. Dann kam das Land mit der Zusatzvereinbarung - IPIX oder was das war - dazwischen und hat sich dazu bekannt, die Anschlüsse an die Schulen selbst, also im eigenen Auftrag, zu verlegen.
Das führt dann natürlich wieder zu Verstimmungen in den Kommunen, die die Wirtschaftlichkeitslücke mit allen Anschlussteilnehmern berechnet hatten. Jetzt fallen die Schulen heraus. Weiterhin ist die Umsetzung der Anschlüsse immer noch nicht so, wie sie sein sollte.
Bei uns in Anhalt-Bitterfeld ist eine Schule angeschlossen. Wie soll das denn jetzt vorwärtsgehen? - Ich meine, wir befinden uns mitten in einer Pandemie. Wir sind für das digitale Lernen usw. Gibt es dafür einen Zeitplan des Landes, um das vielleicht noch zu beschleunigen?
Danke schön, sehr geehrte Frau Präsidentin. - Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich glaube, in demselben Artikel, den mein Kollege Herr Rausch vorhin angesprochen hat, wird auch Herr Ministerpräsident Reiner Haseloff zitiert. In dem Artikel heißt es: Das gilt auch für Treffen in der Öffentlichkeit, ebenso für Wohnungen; in Letzteren sind allerdings Kontrollen nicht möglich. Ministerpräsident Reiner Haseloff, CDU, sagte: Bei der gegenseitigen Sozialkontrolle sei jetzt jeder Einzelne in der Pflicht.
Was bitte ist gegenseitige Sozialkontrolle? Und welche Pflicht hat der Einzelne? Ist es Ihr Ernst, dass ich, wenn mein Nachbar eines seiner Kinder und die Enkelkinder zu Besuch hat und vielleicht noch seine zweite Tochter hinzukommt, beim Amt anrufe und sage: Kollegen, kommt vorbei, ihr müsst jemanden abholen?
Danke schön. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Borgwardt, wie ich mitbekommen habe, wurde im Ältestenrat vereinbart, den Tagesordnungspunkt ohne Debatte zu behandeln. Ich kann mich aber an das - -
- Herr Striegel, waren Sie im Ausschuss oder nicht? - Ich war nicht da, habe mich aber informiert. Dort haben wir uns beraten, dass wir dazu vielleicht eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion wollten. Leider war es mein erster Urlaub in vier Jahren, weshalb ich nicht da war. Das tut mir sehr leid. Das werde ich im nächsten Jahr nicht mehr machen.
Ich habe mir überlegt, dass ich doch noch etwas sagen möchte, und zwar möchte ich das Verhalten erklären, dass meine Fraktion heute bei der Abstimmung an den Tag legen wird. Wir werden nämlich entgegen meiner Meinung bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfes leider nicht mehr zustimmen können.
Diejenigen, die sich damit beschäftigt haben, haben vielleicht mitbekommen, dass ich damals sagte, wir finden es gut, wir finden es richtig und wichtig, es sollte schnell gemacht werden. Allerdings war es die Meinung damals, hauptsächlich von Verwaltungsbeamten, die ich befragt hatte. Mittlerweile haben sich einige Landwirte und Betroffene von diesem Gesetz gemeldet, Leute, bei denen diese Personengesellschaften alten Rechts funktionieren. Im Gegensatz zur landläufigen Meinung, es würde nicht funktionieren, gibt es auch welche, die funktionieren.
Auch diese haben natürlich Bedenken.
Diese Bedenken bestehen darin, dass durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger ganz viele vielleicht nicht mitbekommen, dass ihr Stück Land, das sie vor Jahren vielleicht einmal geerbt haben, jetzt doch noch an die Gemeinde übergeben wird.
- Natürlich.
Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist das Gesetz gültig und die Personengesellschaften alten Rechts werden am 31. Dezember 2021 aufgelöst. Damit entgeht das - -
- Wenn man sich dann nicht meldet, dann kommt das unter die Verwaltung der Gemeinden, komplett.
- Richtig, und ich sagte ja, man kann sich nur melden, wenn man es weiß, Herr Striegel. Wenn ich Ihnen das Butterbrot aus dem Kühlschrank klaue, dann wissen Sie genau, es ist weg, aber Sie wissen nicht, wer es war. Ich bin der Meinung, dass es nicht reicht, wenn die Leute einfach nur unter „ferner liefen“ informiert werden.
Wie schon beim Gesetz zum Grünen Band habe ich angemerkt, bitte versucht zu eruieren, woher die Leute kommen, versucht herauszufinden, welche Leute noch Kontakt haben.
Viele wackeln natürlich mit dem Kopf, aus dem einfachen Grund, dass vielleicht vergessen wurde, dass die gesamten Akten aus der DDR irgendwo im Harz in einem Archiv gelagert sind, worin man es noch nachvollziehen kann, wer - -
- Doch, ich habe es gesehen, Herr Borchert. Ich habe mir ein paar Akten angeschaut. Ich war mit Leuten dort und habe mir ein paar Akten herausgeholt, in denen genau steht, wem diese Dinge gehören, wovon man heute nicht mehr weiß, was es ist. Deswegen wollte ich einfach nur für Klarheit sorgen und sagen, wir müssen das Gesetz
heute leider ablehnen, weil wir im weiteren Erkenntnisprozess gesehen haben, dass ein Übergang an die Gemeinden erfolgt und möglicherweise die Chance besteht, dass nicht alle Eigentümer mitbekommen, was damit passiert. Das war alles. - Danke schön.
Lieber Kollege Heuer, ich habe Ihnen doch gerade erklärt, wie es dazu gekommen ist. Ich habe Ihnen gesagt, ich habe damals zugestimmt.
Ich habe gesagt, dass ich damals zugestimmt habe, wenn Sie zugehört haben. Ich war auch sehr erstaunt darüber, dass dieses Gesetz heute,
in dieser Sondersitzung, mit behandelt wird. Ich war auch verwundert darüber, dass wir uns zu dieser Fünfminutendebatte heute nicht geäußert haben, Herr Heuer.
Ich habe mich selbst kritisiert, Herr Heuer, wenn Sie genau zugehört haben. Ich habe gesagt, dass ich mich neu, besser und anders informiert habe. Ich habe gesagt, für mich sind noch weitere Fragen offen, Herr Heuer. Das tut mir sehr leid. Ich habe mich dafür entschuldigt, dass ich bei der letzten Ausschusssitzung nicht da war.
Das tut mir alles leid, aber das ist ein Punkt, an dem ich sage, vielleicht hätte darüber noch einmal im Ausschuss beraten werden sollen. Wir hätten es heute noch nicht behandeln müssen. Hätten wir es vielleicht in der nächsten Sitzung, in einer regulären Sitzung, behandelt, dann sähe die Sache auch anders aus, aber heute Abend geht es leider so nicht.
Sie haben wohl recht, 30 Jahre sind eine lange Zeit. Man hatte lange Zeit, um sich darauf vorzubereiten. Man hat auch gewusst, dass irgendwann etwas kommt. Viele Leute haben auch ganz klar gesagt, es interessiert mich nicht, was mit meinem Grundstück ist, nehmt es doch, diese 3 m, was interessiert es mich. Völlig richtig. Es gibt aber trotzdem unter denen, die es nicht wissen, neue Erben, bei denen man es nachvollziehen kann, dass sie es geerbt haben usw. Es ist ein Prozess. Ich wollte nicht, dass wir das Gesetz kippen.
Ich wollte einfach nur, dass wir überlegen, ob wir noch einmal recherchieren, ob alle Grundstücke, die betroffen sind, auch wirklich betroffen sind. Mehr ist es doch gar nicht, Frau Schindler.
- Mehr ist es doch gar nicht, Frau Schindler. Oder?
Herr Borgwardt, Sie haben nicht unrecht.
Auch das habe ich doch gesagt. Es geht mir wirklich nur darum, dass man, bevor das Gesetz scharf geschaltet wird, bevor diese Personengesellschaften alten Rechts am 31. Dezember 2021 als aufgelöst gelten, noch einmal proaktiv loslegt
und versucht herauszufinden: Ist es wirklich nötig, dass das Eigentum in das Gemeindeeigentum überführt wird? Mehr ist es doch gar nicht, Herr Borgwardt. Das ist mein Wunsch. Vielleicht kann ihn jemand im Landesverwaltungsamt oder woanders nachvollziehen. Mehr ist es gar nicht, Herr Borgwardt.
Ist das nachvollziehbar? - Danke schön.
Der Betrieb des jetzigen Endlagers Morsleben ist als Forschungsbergwerk sozusagen weiterhin genehmigt. Meine Frage ist: Ist die Angst der Bevölkerung, dass dieses Forschungsprojekt den gesamten Prozess in die Länge zieht, berechtigt? Welche Projekte werden dort eigentlich untersucht? Was ist der konkrete Forschungsauftrag und welche konkreten Forschungsprojekte werden dort untersucht?
Danke schön. - Ich könnte jetzt sagen: Wir wollen das Zeug hier nicht. Der Antrag kommt nicht zu früh und nicht zu spät. Wir müssen hier was machen. Deshalb müssen wir dem Antrag auch zustimmen.
Aber zur Glaubwürdigkeit. Frau Wagenknecht, die ehemalige Vorsitzende in Ihrer Bundestagsfraktion, hat ja wohl eine ganz andere Meinung zum Thema Flüchtlinge als Sie. Wenn Herr Koch als Kreisvorsitzender im Internet eine persönliche Meinung abgibt, was er auch oben drüber ganz klar geschrieben hat: „Ich persönlich bin der Meinung“ - Herr Lange, schön dass Sie unsere Tweets und unsere Berichterstattung lesen; davon können Sie nur was lernen -, dann ist das halt seine Ansicht. Unser Land hat seine Aufgabe erfüllt. Völlig klar. Wir haben unseren Beitrag geleistet.
Wir haben in Morsleben ein im Stilllegungsprozess befindliches Lager. Das haben wir alle gehört. Wir haben noch mal nachgefragt. In Morsleben - vom BUND ganz kurz „Merkels Altlast“ genannt - lagern wir die alten Lasten und auch die neuen Lasten der CDU-Abfalllobby ein.
Wir erdulden hier bei uns in Sachsen-Anhalt den Import von krebserregendem Abfall aus ganz Europa. Die BGE meint jetzt auch, dass Dessau als geologischer Standort für ein Endlager geeignet wäre. Was halten die Menschen von so einem Endlager in Morsleben? Sie wissen ganz genau, wie die Menschen mit Endlagersuche umgehen. - Herr Harms, Sie kommen von da oben. Sie wissen, was passiert, wenn geologische Sperren nicht mehr halten. Ein weiteres Endlager auf Kosten der Bürger ist in unserem Bundesland nicht zu machen.
Wir haben uns von der Nuklearenergie verabschiedet, während in diesem Jahr bereits zwei neue Atomkraftwerke auf der Welt in Betrieb gegangen sind. Wir haben den Anschluss an das Know-how der Nuklearenergie verloren, wir werden demnächst auch den Anschluss an die Braunkohletechnologie, später auch an die Gastechnologie verlieren, weil wir dort überall aussteigen und anderen das Feld überlassen. Wunderbar!
Diese Option wird dann auf Biegen und Brechen durchgesetzt, damit wir hier irgendwann 100 % Ökostrom haben, damit alles mit Windkraft- und Solaranlagen vollsteht. Wir haben es vorhin gehört: Frau Lüddemann hat sich faktenfrei völlig im leeren Raum bewegt, als sie gefordert hat, auf alle Landesliegenschaften Solarzellen zu packen. Dazu haben wir schon Anfragen gestellt. - Frau Lüddemann, das geht nicht, weil die meisten doch gemietet sind und das mit den Vermietern nicht zu machen ist; das wissen Sie ganz genau. Sich hier hinzustellen und das zu fordern, ist völlig verkehrt.
Wir erzeugen hier bei uns Strom, der teuer erzeugt wird, den wir durch die Windmühlen, durch die Naturverschandelung bezahlen. Wir bezahlen den Transport in die Länder Bayern, Baden-Württemberg, wo der Strom für hoch bezahlte Arbeitsplätze genutzt wird. Und wir sind hier im Niedriglohnland gefangen und freuen uns, dass wir dennoch die hohen Strompreise bezahlen dürfen, währenddessen genau diese Industrien nicht hierherkommen.
Ich habe auch kein Interesse daran, dass wir hier über radioaktive Abfälle reden, denn wie jeder Abfall ist auch der radioaktive Abfall ein Wertstoff.
Man muss ihn halt behandeln; man muss daran forschen.
Wenn man nicht die überstürzte Energiewende eingeleitet hätte, wenn man nicht aus der Nuklearenergie ausgestiegen wäre, dann hätten wir jetzt vielleicht noch genug Ingenieure, genug Forscher für eine ordentliche Forschung, - nicht für Gender, so ein Scheiß, wie Herr Striegel das gern macht -, die sich damit beschäftigen wollen. Wir hätten jetzt vielleicht auch wieder eine Anschlussverwendung für neue Technologien gefunden.
Dieser Müll, dieser Wertstoff sollte eigentlich nicht in einem Endlager liegen, sondern in einem Lager, das kurzzeitig wieder aufgemacht werden kann, um ihn zu verwerten.
Ich bin mir sicher, dass sich auch der Kollege Kolze nicht bereit erklären möchte, in seinem Garten in Dessau zwei Fässer einzubuddeln.
Wir haben in Sachsen-Anhalt zu keiner Zeit vom Nuklearstrom profitiert. Wir hatten hier noch nie ein Atomkraftwerk. Wir hatten hier noch nie die Segnungen der günstigen Atomkraft. Wir haben immer nur draufgezahlt. Aus dem Grund haben wir auch kein Interesse daran, dass wir bei uns ein nukleares Endlager bekommen.
Herr Meister blendet aus, dass wir ein Endlager haben. Das haben wir vorhin alle gesagt.
Wir haben es mehrfach gesagt.
Dann hat Herr Meister gemeint, wir würden Atomkraft nur im Kraftwerk als sicher befinden, aber draußen natürlich nicht. Das ist natürlich nicht so. Auch im Kraftwerk ist es gefährlich, Herr Meister; das wissen Sie bestimmt auch.
Es gibt Explosionsgefahr usw. Es kann aber auch bei jedem CO2-Gasspeicher passieren, dass es in die Luft fliegt.
Nebenbei gesagt, ist für uns der Atommüll aber kein Müll, sondern ein Wertstoff. Und mit weiterer Entwicklung der Technologien könnte dieser Müll auch weiter verwertet werden und damit zu einer nicht mehr gefährlichen Strahlung über mehrere 100 000 Jahre beitragen.
Mein Vorschlag, Herr Hövelmann - da lehne ich mich ganz weit an die große Regierungschefin der CDU an -, ist: Wir suchen nach einer europäischen Lösung.
Sehr geehrte Frau Frederking, zur Energiesicherheit unseres Landes tragen viele verschiedene Maßnahmen bei, unter anderem nach unserem Konzept auch die Nuklearenergie. Wie sich das im Speziellen genau darstellt, kann ich Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt gern nachreichen.
Sehr geehrter Herr Minister Tullner, in einer mir bekannten Sekundarschule nicht weit weg von meinem Wohnort
in Raguhn
fällt seit Schuljahresbeginn mittlerweile jeden Tag in jeder Klasse mindestens eine Schulstunde aus, von der 5. bis hoch zur letzten Klasse. Es ist stellenweise nicht mehr möglich, angefangene Prü
fungslehrstoffe in Prüfungen zu überführen, weil die Lehrerin, die für die Prüfung vorgesehen war, nicht mehr da ist.
Sie sagen, das Modell „Gardelehrer“ sei eine gute Voraussetzung, um etwas zu schaffen. Nun ist es so, dass viele Kommunen nicht die Möglichkeit haben, sich an solchen Projekten zu beteiligen, weil schlicht die Eigenmittel fehlen bzw. die Verwaltungen mit der ganzen Aufgabe überhaupt überfordert wären.
Wie wollen wir das Problem denn jetzt lösen und in der Sekundarschule Raguhn dafür sorgen, dass keine Schulstunde mehr ausfällt?
Genau. - Ich ging in meiner Frage nicht auf unseren Antrag ein;
denn das macht Herr Tillschneider. Vielmehr ging ich auf Ihre Antwort ein, warum das alles nicht geht und was das Land schon unternimmt.
Natürlich ist klar, dass der Antrag von Herrn Tillschneider nicht von heute auf morgen funktioniert, sondern perspektivisch. Aber wenn wir uns einmal überlegen, dass wir am Anfang der Legislaturperiode im Ausschuss für - ich glaube - Wirtschaft und
Wissenschaft saßen und uns haben berichten lassen, wie die Ausbildung an den Universitäten ist, dann ist es doch sehr erstaunlich, dass bis heute nicht viel von der Berichterstattung, die damals vonseiten des Ministeriums erfolgte, in die Politik eingeflossen ist.
Sehr geehrte Frau Ministerin, bevor ich meine Frage stelle, möchte ich eine Bemerkung machen. Ich finde es sehr interessant, dass Sie auf die Frage nach den Schweinebeständen in der Anfrage nicht direkt antworten konnten. Es sollten
doch alle Schweine im Land gemeldet werden und außerdem, wie viele in einem Betrieb sind und in welcher Verfassung sie sind, damit einfach bekannt ist, wo die Schweine sind. Keiner kann einfach ein Schwein halten. Die Anfrage von der LINKEN wurde in dem Fall etwas dürftig beantwortet.
Des Weiteren habe ich eine Frage. Was ist der konkrete Unterschied zwischen den Vorbereitungen zur ASP-Prävention in Brandenburg - am Ende kam es zum Ausbruch - und in SachsenAnhalt?
Es braucht drei Jahre, es braucht drei Anträge und es braucht den Ausbruch einer schädlichen Krankheit, die unsere Schweine betrifft und unsere Bauern vor große Herausforderungen stellt, bis die Kenia-Koalition erkennt, dass die AfD-Fraktion bereits 2017 richtige Anträge gestellt hat, die abgelehnt wurden, 2017, 2018.
Als dann aber die Afrikanische Schweinepest über Deutschland hinwegsprang und wir 2020 noch einmal den Antrag stellten, Präventionsmaßnahmen einzurichten, haben wir uns überlegt, wir schicken es in den Ausschuss. Das war sehr gut.
Ich war überrascht, dass die Beschlussempfehlung, die uns heute vorgelegen hat, unseren Antrag wirklich widerspiegelt. Das fand ich gut, das muss ich ehrlich sagen. - Glückwunsch!
Ich wollte heute zu diesem Antrag eigentlich noch den Änderungsantrag stellen, dass wir die Summe von 70 000 auf 700 000 € erhöhen. Wenn wir uns einmal in die Kreise hineinversetzen, dann wissen wir, dass jede Trichinenuntersuchung zwischen elf und 15 € kostet. Bei der Jagdstrecke usw. kommen wir ungefähr auf eine halbe Million Euro.
Das ist zum Glück jetzt nicht mehr nötig; denn in Ihrem Änderungsantrag, der hier vorliegt, sagen Sie, dass das Land komplett für die Kosten aufkommen soll. Das finde ich gut. Da ist die AfDForderung eins zu eins übernommen worden. - Herzlichen Glückwunsch!
- Nein. Ich sage, in unserer Ursprungsforderung war die - -
- Sehr geehrter Herr Borgwardt, unsere Ursprungsforderung war, die Trichinenschau komplett vom Land bezahlen zu lassen. - Danke schön.
- Nein, das ist in dem Fall die Zusammenfassung der abgelehnten AfD-Anträge und kein Plagiat. Das ist völlig okay.
Über die Autohöfe an den Rastplätzen auf Kreis- und Landesstraßen - auch das ist wichtig - haben wir uns lange unterhalten. Der Finanzausschuss hat sich darüber unterhalten. Der Verkehrsausschuss hat sich darüber unterhalten, und ich finde es gut, dass auch diese Forderung komplett übernommen wird.
Über die verstärkte Bejagung von Schwarzwild haben wir uns in den letzten Tagen wirklich Gedanken gemacht. Das muss man sagen. Der Anreiz kommt zu spät. Die Strecke ist in den letzten Jahren zu gering gewesen. Der Schwarzwildbestand ist zu hoch, immer noch.
Wenn wir jetzt in die Bestände hineingehen, wenn wir die Rotten durcheinanderbringen, dann haben wir das Problem, dass sich die Rotten teilen, in verschiedene Richtungen aufreiben und damit mögliche Infektionen weiter geteilt werden, als es jetzt möglich wäre.
Wir sollten vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob wir nicht wie an der Grenze zwischen Frankreich und Belgien weiße Gebiete einrichten, das heißt, nicht nur beim Ausbruch, sondern schon präventiv aktiv werden, dass wir zwischen den Grenzen zwischen Brandenburg und Sachsen-Anhalt zum Beispiel vielleicht einfach eine weiße Zone mit Zaun einrichten, in der wir vier Wochen Jagdruhe machen und uns das anschauen und danach sämtliches Schwarzwild, das sich an der Grenze aufhält, ausrotten.
Es ist wirklich sehr schade, dass dieser umfangreiche Änderungsantrag, der unsere Anträge der letzten drei Jahre zusammenfasst, hier als Änderungsantrag in einer Dreiminutendebatte beraten wird. Das macht mich sehr traurig.
Wir werden aber diesem Antrag gerne zustimmen. - Danke, Frau Präsidentin.
Sehr geehrte Frau Frederking, im Jahr 2017 hatten wir gefordert, die Bio-Sicherheitsmaßnahmen in Schweine haltenden Betrieben zu überprüfen, zu verbessern und den Standard anzuheben. Wir hatten darum gebeten, den Jagddruck auf Schwarzwild zu erhöhen und dann natürlich geeignete Maßnahmen der Agrarmarketinggesellschaft flankierend einzurichten, die die Vermarktung von Wild verbessern.
Wir hatten auch gefordert, Tiertransitkontrollen und Kontrollen von Wurst- und Fleischwaren auf den Autobahnen zu intensivieren. Dieser Antrag wurde von Ihnen abgelehnt. Was hat Sie denn jetzt, drei Jahre später, zu dem umgekehrten Gedanken gebracht? - Das kann jetzt doch nicht das Akutwerden von Maßnahmen sein, die eigentlich präventiv sein sollten.
Ich wiederhole noch einmal:
Ich freue mich sehr, dass die Kenia-Koalition heute diesen Antrag gestellt hat. Das ist ein sehr guter Antrag. Und: Wir verbieten niemandem das Denken, weder Herrn Schumann noch den anderen Vorrednern. Natürlich kann man sich entwickeln.
Meine Frage vorhin lautete eigentlich nur, was, nachdem wir 2017 präventiv aktiv werden sollten, jetzt, 2020, da die ASP in Brandenburg ist, dazu geführt hat, aktiv zu werden. Denn der Weg von Brandenburg bis Sachsen-Anhalt ist ein kurzer, und das ist die Gefahr.
Ich bin sehr froh, dass wir uns heute einig sind und diesem Antrag zustimmen werden, auch wenn die Pöbeleien von Herrn … und Frau … in dem Fall sehr ungerecht sind.
In Artikel 2 soll § 56 des Wahlgesetzes folgender Absatz 5 angefügt werden:
„Das für Wahlen zuständige Ministerium wird ermächtigt,“
„im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt von den Bestimmungen dieses Gesetzes über die Urnenwahl in Wahlräumen abzuweichen, um soweit erforderlich die Durchführung der Wahl im Wege der Briefwahl zu ermöglichen, wenn die Landeswahlleiterin vorab feststellt, dass die Durchführung der Wahl im Wege der Urnenwahl in Wahlräumen unmöglich ist.“
Wo steht denn dort jetzt, was genau „höhere Gewalt“ ist und was die Landeswahlleiterin dazu ermächtigt, hier einzugreifen und das so zu beschließen? Wo ist das definiert?
Und jetzt die richtige Frage dazu: Was kann der normale Mensch da draußen tun, um nachzufragen, ob die Entscheidung richtig ist, und zwar bevor die Wahl stattfindet, also bevor gewählt wird, damit die Leute wissen, dass durch diese Entscheidung die Demokratie nicht angegriffen wird, sondern damit die Leute draußen wissen, wir haben hier ein wichtiges Gesetz vor uns, das wir
bearbeiten müssen, weil Corona das angeblich von uns verlangt?
Aber der Zugriff, der hier auf dieses Gesetz gemacht wird, ist so erheblich, dass die Leute draußen sich echt Gedanken machen, wo führt der Weg hin und wie können wir diese Maßnahmen überprüfen lassen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich habe mir gerade die Interventionen von Herrn Hövelmann und danach die von Frau Pähle angeguckt. Herr Hövelmann ist ans Mikrofon getreten, hat sich an die Nase gefasst, hat dann ins Auge gefasst, hat den Knopf gedrückt und das Mikrofon angestellt. Er hat gesprochen, alles gut. Danach kam dann Frau Pähle ans Mikrofon, hat das Mikrofon angeschaltet und ist dann mit der Hand über ihre Haare sowie über die Augen gegangen und hat auch ihre Lippen angefasst.
Was machen wir denn jetzt hier im Landtag? Was machen wir denn in den Gebäuden, in den Fahrstühlen und sonst irgendwo, wo jetzt nicht jeden Tag bzw. jede Stunde jemand kommt und dort desinfiziert, um eine Ansteckung zu verhindern? Was machen wir, um die Entwicklung von Krankenhauskeimen in der Öffentlichkeit zu verhindern? - Sie wissen, es gibt erste Studien, die besagen, dass wir durch das ständige Desinfizierte eine erhöhte Resistenz bei anderen Keimen haben. Das kommt doch alles noch hinzu.
Meine Frage lautet: Was machen wir denn jetzt dagegen?
Ich hätte noch eine Frage, wenn ich darf. - Sie haben auch gesagt, dass Sie ganz viele Masken angeschafft haben. Die Bundesregierung hat Masken angeschafft. Auf mich kamen mehrere Leute zu, die den ganzen Tag über Masken tragen müssen, wie Kanalreiniger, AZV-Angestellte oder Tatortreiniger. Die sagten mir, es gebe keine FFP3-Masken mehr zu kaufen. Die Herstellerfirma 3M liefert keine Masken mehr an die Händler aus. Die liegen jetzt alle bei der Bundeswehr oder sonst wo auf Lager. Sie wissen nicht, wie sie an die Masken herankommen können. Was machen wir denn da? Wie viele Masken haben wir auf Lager und könnten wir davon welche herausgeben, damit wenigstens die von mir genannten Menschen ihre schwere Arbeit richtig machen können?
Wenn ich darf? - Das war die Beschaffung von FFP3-Masken für Unternehmen, Firmen und Dienstleister, die diese brauchen, aber zurzeit nicht bekommen.
Erstmal bedanke ich mich, dass Frau Lüddemann mich als Demokraten bezeichnet, der ich bin. Frau Lüddemann, ich habe Ihnen zugehört, als Sie sich bei allen Demokraten bedankt haben, die Ihnen zugehört haben - das als Allererstes.
Zweitens. Wo hört die Bestrafung denn auf, Frau Lüddemann?
Hört Bestrafung auf, wenn die Leute wie in Südostasien ausgepeitscht werden oder vom Motorrad heruntergeholt werden und Liegestütze machen müssen, wenn sie die Maske nicht tra
gen? Oder hört es auf, wenn, wie zum Beispiel der SWR schon vor sechs Monaten geschrieben hat, Folgendes passiert: Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit, Frau Lüddemann, dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden; denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch,
dass es zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen. - Vorgestern vom SWR gelöscht, nachdem das öffentlich wurde.
Frau Lüddemann, wo hört das bei Ihnen auf?
Die Verteilung der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Einwohnerzahl, der Fläche der Gemeinde sowie der Länge der in der Baulastträgerschaft der Gemeinde befindlichen Straßen entsprechend dem Bestandsverzeichnis. Wir haben uns gerade über das Letzte unterhalten. Herr Roi fragte aber, wie diese Rechnung aussehen wird. Also Gemeindestraße mal Einwohnerzahl mal Fläche der Gemeinde geteilt durch das Bruttoinlandsprodukt? Ich weiß es nicht. Mich interessiert, wie diese Verteilung berechnet wird. Was also steckt hinter diesen Variablen? Welche mathematischen Zeichen sind dazwischen, plus, minus, mal, geteilt?
Frau Frederking, Sie sagten gerade, wir brauchen mehr regenerative Energien, mehr Windkraftanlagen, mehr Fotovoltaik.
Wir brauchen den Deckel, der Deckel muss weg, die Leistung muss auf 8 000 MW ausgebaut werden usw. Das ist anscheinend der Bedarf.
Das geht ja nur mit neuen, größeren oder mehr Windkraftanlagen. Da ist die Frage: Wie bewerten Sie denn den Zielkonflikt zwischen Flora, Fauna und den Windkraftanlagen? Größere, mehr Windkraftanlagen töten dann ja auch mehr Vögel. Sind Ihnen die ausgeräumten Landschaften wichtiger als die mit den Spargeln für die Windkraftanlagen zugestellten Landschaften? Das wäre meine erste Frage.
Zweitens. Ein weiteres Standbein sind die Biogasanlagen, die dann wahrscheinlich auch ganz viel Energie in Deutschland erzeugen müssen. Das führt dann zu den von Ihnen kritisierten Monokulturen, die dann auch die Biodiversität im ländlichen Raum einschränken. Und die Fotovoltaikanlagen sind ja dann die, die eigentlich dafür sorgen, dass die Hitze, die über den Tag kommt, mehr gespeichert wird und dann die Abgabe über die Gebäude, die das Mikroklima erwärmt.
Ist das in Ihrem Interesse?
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich weiß leider nicht, wie meine Kollegen im Sozialausschuss abgestimmt haben. Wir haben darüber nicht referiert.
Ich weiß aber, dass der Kinderbonus ausgezahlt wird, 200 € und 100 €, das ist richtig, allerdings an alle. Zahlen müssen für die Betreuung im Mai trotzdem die, die arbeiten waren, die, die für unser System wichtig waren, die, die ihre Kinder abgeben durften.
Wenn die zwei Ausschüsse das in dem Sinne nicht berücksichtigt haben, nehmen wir das heute als Chance und Gelegenheit, diese Entscheidung, die vielleicht nicht optimal war, zu korrigieren und den Menschen in unserem Land das Zeichen zu geben, dessentwegen wir hier alle saßen und Schilder hochgehalten haben, auf denen „Danke“ stand, um dieses Danke mit Mitteln des Landes zu unterlegen. - Danke schön.
Kollege Krull sagte, wer Leistungen in Anspruch nimmt, sollte diese auch bezahlen. Das ist vollkommen richtig. Aber wir haben die Leistung der Krankenschwestern in Anspruch genommen. Wir haben die Leistung der Erzieherinnen in Anspruch genommen. Wir haben die Leistung der Lehrerbetreuung in Anspruch genommen. Wir haben die Leistung von sehr vielen anderen Personen in Anspruch genommen, und deshalb sollten wir für diese Personen die Beiträge übernehmen.
Frau Dr. Späthe hat sehr schön gesagt, dass Herr Kollege Raue meinte, dass dieser Vorschlag zustimmungsfähig sei. Ja, sollten wir denn ablehnen, dass im April bezahlt wird, Frau Späthe? - Nein. Deswegen hat Herr Raue das völlig korrekt gesagt. Das als Erstes.
Zweitens bin ich sehr froh, dass wenigstens Kommunalpolitiker und Bürgermeister vor Ort, die davon betroffen sind, Eier in der Hose haben und sagen: „Wir übernehmen wenigstens ein Teil der Beiträge von den Leuten, die bezahlen mussten.“ Diesen Bürgermeistern möchte ich dafür noch einmal herzlichen Dank sagen.
Herr Kollege Gebhardt hat es gerade ganz klar gesagt. Natürlich können sie die Begehung machen - nach Paragraf XY von mir aus -, aber die Duldung der Öffnung ist damit trotzdem immer noch gegeben. Die Schüler können in die Schule und die Lehrer müssen auch dorthin; denn die Duldung - egal was das Gutachten oder der Paragraf sagen - ist gegeben. An der Genehmigung ist ein grüner Haken, Herr Tullner. Die könnten dorthin gehen.
Meine Frage ist folgende. Die Lehrer, die bis jetzt an der Schule waren, sind nicht mehr dort, sondern irgendwo anders, und warten auf die Abordnung. Ist die Abordnung schon durch oder noch nicht? Wie viele Lehrer sind bereit, morgen dort zu erscheinen? Wenn es sein müsste und die Gemeinde heute Abend meldet: Wir haben alles nach Ihren Wünschen erfüllt - wie viele Lehrer könnten dann morgen dort sein?
Eine andere Frage dazu ist: Sind die Schüler, die jetzt in Siersleben untergebracht sind, zufälligerweise in einem der Räume untergebracht, in dem es eine erhöhte Belastung durch Ausdünstungen des Teppichbodens gibt? Oder ist sichergestellt, dass sie in genau diesen zwei Räumen nicht sind? - Denn Sie sagten, sie werden gesondert untergebracht.
Von Gerbstedt.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich wünsche allen Abgeordneten, die jetzt den Raum verlassen, einen guten Appetit beim Geflügelbockwürstchen.
Kommen wir jetzt zu der aviären Influenza, auch als Vogelgrippe bekannt. Es handelt sich in erster Linie um eine Erkrankung bei Vögeln, die durch den Influenza-A-Virus verursacht wird, dessen
natürliches Reservoir Wasservögel sind. Die Viren treten in zwei Varianten - als gering- oder hochpathogene Viren - sowie in verschiedenen Subtypen auf: H1 bis H16 in Kombination mit N1 bis N9. Die hochpathogene Variante zeigt sich beim Hausgeflügel klinisch als Geflügelpest mit schwerem Krankheitsverlauf.
Seit das H5N1-Virus im Jahr 1997 erstmals im Menschen nachgewiesen wurde und sich die Ausbruchsgeschehen ab dem Jahr 2003 wiederholten, sind bis zum Jahr 2020 452 Menschen an der Vogelgrippe gestorben, hauptsächlich in Asien. In China hat zudem das H7N9-Virus seit dem Jahr 2013 zu 600 Todesfällen geführt. Ab dem Jahr 2014 gab es, ebenfalls in China, einzelne Todesfälle aufgrund des H5N6-Virus. Auch gab es vereinzelt Erkrankungen mit Todesfolge aufgrund des H9N2-Virus. In Einzelfällen wurden auch Katzen sowie Schweine mit dem Virus angesteckt.
Das Risiko für den Menschen, sich mit der Vogelgrippe zu infizieren, ist unter der Voraussetzung, nicht in direktem Kontakt mit erkrankten Vögeln zu leben und Hygieneregeln einzuhalten, recht gering. Lässt man sich auf den wertenden Vergleich mit dem Covid-19-Virus und dem Coronageschehen in diesem Jahr ein, dann könnte die Vogelgrippe eigentlich hinten runterfallen.
Aber die Vogelgrippe ist eben eine Zoonose. Damit sind alle neuen Erkenntnisse im Fall der Vogelgrippe, die über diese Tierseuche gewonnen werden, auch Erkenntnisse über den Umgang mit anderen Zoonosen, in dem Fall mit Corona. Denn das für die Vögel hochpathogene H5N8-Virus tritt seit dem Jahr 2016 immer wieder bei Haus- und Wildgeflügel in Deutschland auf. Im Jahr 2018 kam es zu den ersten Nachweisen des H5N6-Virus. Wie bei allen Viren, die den Menschen infizieren und als Wirt benutzen können, sind auch bei diesem Virus jederzeit Mutationen möglich. Dann könnte es wieder zu neuen Influenzaviren und zu neuen Mensch-zuMensch-Übertragungen kommen, die sich in der Welt bisher noch nicht manifestiert haben.
Seitdem wir als AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt vertreten sind, stellen die tiergerechte Haltung der Nutztiere, eine uneingeschränkte Ausführung des Normverhaltens sowie natürlich auch die Tiergesundheit Handlungsschwerpunkte für uns dar. So hat die AfD-Fraktion
bereits in der Vergangenheit die Ergebnisse der Tierschutzkontrollen in den Landkreisen erfragt. Aufgrund dieser Ergebnisse hat sie sodann die Umsetzung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung über tierbezogene Indikatoren beantragt, was hier im Landtag leider nicht zu Erfolg führte.
Bereits im Vorfeld haben der Kollege Roi und ich das Geschehen in Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der aviären Influenza quasi per Anfragen begleitet. Dies zur Vorgeschichte.
Nun zu der Großen Anfrage.
Uns haben nicht nur die hauptberuflichen Geflügelhalter, deren Tierhaltung und Bauanträge in den Landkreisen durchaus unterschiedlich bewertet und entschieden werden, interessiert, sondern auch die vielen Hobbytierhalter und Rassegeflügelzüchter sowie deren Ausstellungen. Viele haben sich aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem letzten Ausbruch der aviären Influenza in den Jahren 2016 und 2017 an uns gewandt. Denn bei positiven AI-Befunden werden nicht nur die Bestände ganzer Stallanlagen gekeult. Vielmehr werden kreisübergreifend, teilweise sogar länderübergreifend, große Gebiete mit Auflagen versehen. So werden etwa Zoos geschlossen. Hobbytierhalter und Züchter verlieren, wenn betroffen, ihre wertvollen Tiere, müssen sie einsperren, aufstallen usw. Die Aufstallpflicht, die auch für Hobbytierhalter gilt, beeinflusst nicht nur das Gemüt der Tiere, sondern auch deren Gesundheit. Diese können plötzlich nicht mehr, wie sie es gewöhnt sind, draußen im Freiland leben, sondern werden über mehrere Wochen, teilweise Monate, auf engem Raum eingesperrt - oftmals ohne Aussicht auf Verbesserung.
Die Antworten auf die erste Frage, die auf der Berichterstattung des MDR basieren, bestätigen nur, dass dem Sender MDR - wir haben das Thema vorhin behandelt - die grundlegenden Informationen zur Bewertung von Tierseuchen nicht bekannt sind. Die vom MDR erwähnten Experten können nicht näher benannt werden. Aber es dient irgendwie immer zum Füllen von Beiträgen, jemanden hinzusetzen, der meint: Ich habe mir einmal Rassegeflügel angeschaut; ich habe Ahnung, ich kann etwas dazu sagen.
Betrachtet man den Putenmastbetrieb, in dem der AI-Ausbruch am 31. März 2020 festgestellt wurde, und die bisher dort erfolgten Kontrollen, dann stellt man eine interessante Faktenlage fest. Der Betrieb schlachtet seine Puten eigenständig und wird zu jeder monatlichen Schlachtung kontrolliert. Beanstandungen gab es dabei nicht.
Im Jahr 2017 konnte der Betrieb auf der Grundlage einer Beprobung auch in einem Wildvogel
sperrbezirk schlachten. Also dort, wo eigentlich schon gesperrt war, konnte trotzdem geschlachtet werden.
Im August 2018 wurden bereits eine Verdachtsbeprobung und anschließend eine außerplanmäßige Futterkontrolle durchgeführt. Unabhängig davon, dass offenbar verunreinigtes Futtermittel und eingesetzte Medikamente zur Vergiftung bei Puten führten, wurden Mängel bei der Desinfektion des Schuhwerks und bei der Kadaverlagerung festgestellt - ein 1-A-Eintragungsort für Viruskrankheiten.
Im Mai 2019 erfolgte eine planmäßige Futtermittelkontrolle, bei der Dokumentationsfehler beim Einsatz von Ameisensäure im Trinkwasser festgestellt wurden.
Für den Eintrag der aviären Influenza wurden nach dem Ausbruch folgende Wahrscheinlichkeiten im Stall ermittelt. Voraussetzung zur Schlachtung der Puten und zur Öffnung der Stalltore zur Kadaverentfernung war dabei Kontakt mit Wildvögeln, also genau das, was bei der Kontrolle schon festgestellt wurde. Was schlecht war, wurde nicht verbessert, sondern hat hier dazu geführt, dass in diesem Bestand die aviäre Influenza ausgebrochen ist.
Dann wurden die Viren aufgrund nicht gewechselter Arbeitskleidung oder durch Benutzung desselben Kadaverwagens in den nächsten Stall eingetragen und dann verschleppt. Alles, was kontrolliert und festgestellt wurde, wurde nicht verbessert und hat leider dazu geführt, dass Tiere sterben mussten.
Es wurde also gegen grundsätzliche Festlegungen der Stallhygiene verstoßen, die jedem Tierhalter bekannt sein sollten mit Ansage und Kontrolle der zuständigen Behörde, was wiederum die Fragen zu den Kontrollen und deren Auswirkungen aufwirft.
Bleiben wir dazu bei den Kontrollen im Tierschutz, die 2017 und 2018 in der Geflügelhaltung und drei Brütereien durchgeführt wurden. Neun dieser Kontrollen waren für diese Große Anfrage relevant. Davon waren nur je eine im Junghennenbestand und eine Brüterei ohne Beanstandung. Ein Legehennenbetrieb wurde letztlich aufgrund der Salmonelleneinstufung in Kategorie I stillgelegt. Also, dort bestand eine extreme Gefahr für die Verbraucher.
Die Mängelliste war frappierend. Wahrscheinlich auch deshalb ist es nicht im Tierschutzbericht gelistet worden, so zum Beispiel die Defizite in der Notstromversorgung, in dem Gesundheitskontrollprogramm, bei der Durchführung von Reinigung und Desinfektion, die offenbar nicht nach jeder Ausstallung erfolgte, obwohl das vorgeschrieben ist. Genau diese Aspekte wurden dann auch auf
Schlachthöfen kritisiert und führten zur Intervention der Landkreise beim Tierschutzdienst.
Nun kommen wir noch kurz zu den Mastgänsen; denn jeder kennt mittlerweile die Haltungsauflagen für den Betrieb an dem Deetzer Teich. Die Große Anfrage bietet nämlich noch eine weitere Möglichkeit für den Seuchenfall, hier als Betriebsauflage erteilt: ein Mobilstall.
Ich bin gespannt, wann der Landkreis AnhaltBitterfeld auf die Idee kommt, den Tierhaltern in Deetz einen Mobilstall für seine Gänse vorzuschlagen, den er ins Maisfeld stellt, der dann mit Netzen abgehangen ist, während anderswo in Sachsen-Anhalt solche Haltungen ohne Probleme möglich sind. Somit bleibt der Fall der Deetzer Gänse weiter flatterhaft.
Die Kontrollen im Rahmen des aviären Influenzaausbruchs sind im März offenbar auch noch nicht beendet, berichtet die Presse dann weiter über einen Bürger, der seit zwei Jahren keine Hühner mehr hält, aber trotzdem gegen die Aufsichtspflicht verstoßen haben soll. Das liegt vielleicht daran, Frau Ministerin, dass hier nicht auf die Daten der Tierseuchenkasse zurückgegriffen wird, sondern auf die Tierbestandsdatenbank. Vielleicht sollte man hier einmal einen Abgleich herstellen, damit das funktioniert. Allerdings, ich weiß nicht, ob die Tierseuchenkasse weiterhin bereit ist, die Informationen so einfach darzustellen oder zu geben, weil die Finanzierung vom Land, soweit ich weiß, 2021 mit 0 € Zuschuss ausläuft. Vielleicht kann man daran noch etwas ändern.
Themenwechsel: Wie steht es eigentlich um die Geflügelhaltung in Sachsen-Anhalt? - Die Zielsetzung der grünen Ministerin, die Ökohaltung zu forcieren, ist in der Legehennenhaltung eigentlich irrelevant. Im langjährigen Mittel gibt es in Sachsen-Anhalt 1,3 Millionen Stallplätze für Hennen in der Bodenhaltung, 0,5 Millionen in der Freilandhaltung, und ganz abgeschlagen, auf dem letzten Platz, haben wir die Öko-Haltung mit gerade einmal 245 000 Plätzen. Davon werden dann auch noch 13 000 in mobilen Ställen gehalten.
Die Leistungsdaten dieser ökologischen Erzeugung liegen auch weiter hinter der Boden- und der Freilandhaltung zurück. Die statistischen Daten in den einzelnen Landkreisen liegen leider nicht vor.
Aktuelle grafische Darstellungen zur Konzentration der Geflügelhaltung können somit auch nicht dargestellt werden. Woher aber das JohannHeinrich-von-Thünen-Institut und die Universität Vechta genau dieses wissen, bleibt damit also wissenschaftliches Geheimnis.
Die Hobby- und Kleintierhaltung von Geflügel in Sachsen-Anhalt wird nicht erfasst. Dabei sind die Daten doch eigentlich bekannt.
Zur Mortalität, einem wichtigen Tierschutzindikator der Lege- und Masthennen, Enten und Sondergeflügel in den einzelnen Haltungsformen, gibt es keine Erkenntnisse in Sachsen-Anhalt. Ebenso ist der Selbstversorgungsgrad bei Eiern und vor allem bei nachgefragten Geflügelfleischarten in Sachsen-Anhalt nicht bekannt.
Sachsen-Anhalt will doch die Regionalvermarktung steigern und fördern. Das habe ich öfter gehört von allen Kollegen aus dem Ministerium, weiß aber nicht, welcher Bedarf an Geflügelfleisch überhaupt existiert und wie dieser Geflügelfleisch- oder Eierbedarf von unseren eigenen Haltern überhaupt gedeckt wird.
Merkwürdig, dass die GRÜNEN-Landtagsfraktion in Sachsen aber genau dazu einen detaillierten Bericht erstellen kann und das sächsische Ministerium diesen auch noch ins Internet stellt. Auch hier kann Frau Ministerin sich vielleicht Anregungen holen, wie man das besser darstellen könnte.
Kommen wir zum unangenehmen Teil der Großen Anfrage, der Darstellung der eingesetzten Methoden zur Bestandstötung. Die anscheinend effektivste Methode ist die Vergasung der Tiere mit CO2. Dazu wird der gesamte Stall abgedichtet, es wird in anderthalb Stunden die CO2-Konzentration langsam erhöht.
Wenn eine Konzentration von ca. 17 bis 20 % erreicht ist, fallen die Tiere nach Studien möglicherweise in Ohnmacht. Sie werden also empfindungslos und sind dann sozusagen betäubt. Wissen tun wir das nicht direkt. Ob das alle Tiere betrifft, wissen wir auch nicht, denn die Tiere verlieren zunächst nur das Bewusstsein.
Es wird vermutet, dass durch den langsamen Anstieg der CO2-Konzentration im Stall bei den Tieren kein Erstickungsgefühl und somit auch keine Angst oder Panik entstehen. Unumstritten ist das allerdings nicht. Denn das Verfahren ist abhängig von Temperatur, Luftdruck, Luftfeuchte, Wind und vor allem von der gewissenhaften Abdichtung und Arbeit des Stalles und vieles andere mehr.
Weiterhin kann der Prozess, wenn er erst einmal gestartet ist, nicht mehr beeinflusst werden. Der läuft dann einfach. Und so kommt es vor, dass der Vorgang ab und an länger dauert, die Tiere also länger dem Stoff ausgesetzt sind, nicht richtig dem Stoff ausgesetzt sind oder die CO2-Konzentration aufgrund schlechter Abdichtung, aufgrund schlechten Wetters einfach schneller absinkt.
Damit ist dann der Tötungsvorgang noch nicht abgeschlossen, die Tiere erwachen wieder, hatten einen weitaus höheren CO2-Gehalt in der Luft als verträglich, also über 40 %. Es kommt zur Rei
zung der Schleimhäute, es kommt zu Erstickungsgefühlen usw. Sie wachen auf, haben also wirklich Schmerzen und müssen dann eingesammelt werden, kommen in einen Container, werden da hineingelegt, Deckel darauf, CO2 hinein - das ist dann nicht mehr so schonend - und sie werden dann schnell weiter vergast.
Eine andere Methode ist: Die Firma, die damit beauftragt ist, läuft durch den Stall, greift sich die noch lebenden Tiere, betäubt sie mit einem stumpfen Schlag auf den Kopf und bricht ihnen dann das Genick.
Auch hier kam es in der Vergangenheit zum Eingreifen von Veterinären, weil die beauftragte Firma das gewisse Gespür noch nicht hatte und die Mitarbeiter angeleitet wurden, diese Tötung ordentlich zu vollziehen.
Abschließend möchte ich feststellen, dass die Große Anfrage notwendig war; denn sie zeigt erhebliche Defizite auf, die in der Geflügelhaltung bestehen und vor allen Dingen in der Notwendigkeit, entsprechende Kontrollen mit transparenter Ergebnisdarstellung und Diskussion, Frau Ministerin.
Der Aufwand der Beantwortung hat sich gelohnt. Schade, dass nicht alle verantwortlichen Veterinärbehörden dieses als Chance aufgefasst haben, sondern der eine oder andere Amtsveterinär sich über die zusätzliche Arbeit, die er hatte, beschwert hat.
Wie klar ersichtlich ist, führten - wie ich ausführte - vermeintlich kleine Verstöße gegen die gute fachliche Praxis zum Tod von über 30 000 Tieren bei uns im Land. Das muss abgestellt werden. Die Kontrollen müssen intensiv und gründlich geführt werden. Sie müssen nachvollziehbar sein.
Sie haben unsere Kontrollberichte alle gelesen. Wir haben unsere Tierschutzkontrollnachfragen kreisweise gemacht. Da gibt es noch viel Potenzial nach oben. Wir brauchen Tierärzte in unserem Land, die die Kontrollen durchführen. Wir brauchen Fachpersonal, das die Kontrollen durchführt. Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass wir Gesetzen zustimmen, die die Intensität von Kontrollen verringern, wie jetzt zum Beispiel im Bundesrat für die Lebensmittelkontrolle demnächst vorgeschlagen wird.
Auch dazu würde ich sagen: Schauen Sie sich noch einmal den Gesetzesvorschlag an, auch die Kritik, die die Damen und Herren Lebensmittelkontrolleure geäußert haben, gerade in Bezug auf die Intensität der Kontrollen, was ja dann weniger wird. Vielleicht können Sie dazu im Bundesrat noch eine Änderung einbringen, um dieses Gesetz insoweit wieder ein bisschen schärfer zu formulieren, weil die Kontrolle wichtig ist. Nur so
hält sich jeder wirklich daran, dass alles so funktioniert, wie es vorgeschrieben ist. Das wissen Sie. - Danke schön.
Ich bedanke mich bei den Kollegen für die durchaus sachliche Diskussion. Wir alle haben Erkenntnisse aus der Antwort auf die Große Anfrage gewonnen, aber auch durch die Nichtbeantwortung einiger Fragen.
Ich vermisse zum Beispiel einen Plan aus dem Ministerium, der deutlich macht: Wohin wollen wir allgemein mit unseren Nutztierhaltungsrassen? Wohin wollen wir mit unseren Putenrassen? Wohin soll die Legeleistung gehen? Wie wollen wir es mit der ökologischen Haltung erreichen, dass die Tiere dieselben Leistungen wie jetzt erbringen und deshalb keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen? Oder wollen wir es ausgleichen? - All das fehlt mir in der Strategie der Landesregierung.
Um auf Frau Frederking zu sprechen zu kommen, die von industrieller Tierhaltung sprach: Es ist eine Tierhaltung in großem Maßstab. Sie muss nicht gut sein, sie muss auch nicht schlecht sein. Sie ist halt, wie sie ist, und lebt von den Menschen, die sie betreiben. Wenn unsere Landwirte eine gute Arbeit machen, die gute fachliche Praxis einhalten, dann ist das eine gute Arbeit - auch in großem Maßstab, Frau Frederking.
Denn die Kontrollen haben ergeben - das wissen Sie auch; denn Sie haben die Antwort auf die Große Anfrage gelesen -, dass von den 220 kleinen Privathaltungen, Rassehaltungen etc., die im Sperrgebiet kontrolliert worden sind, mehr als 120 Betriebe gegen die Auflagen verstoßen haben. Bei den Betrieben, die eine Haltung im Kleinen betreiben, die Frau Frederking favorisiert, hat also mehr als die Hälfte gegen die Auflagen verstoßen. Die großen Betriebe - es sind insgesamt elf - wurden kontrolliert und nachkontrolliert und es wurden dort keine weiteren Verstöße festgestellt.