Mitunter hat der hohe Verwaltungsaufwand - auch darauf ist hingewiesen worden - der Kommunen bei der Erhebung dieser Beiträge einen erheblichen Teil der eingenommenen Beiträge selbst wieder geschluckt.
Hinzu kamen rechtliche Auseinandersetzungen zwischen betroffenen Kommunen um die Erhebung bzw. in Konsequenz der Unfrieden, der vor Ort gestiftet wurde. In der Folge gab es eine Überlastung der Verwaltungsgerichte; denn die mussten sich schließlich damit auseinandersetzen. Das und diese Argumente waren allen hinlänglich bekannt.
Doch betrachten wir die Vergangenheit, dann ist die Diskussion um die Straßenausbaubeiträge in Sachsen-Anhalt zur Hängepartie geworden und scheiterte immer wieder an der Blockadehaltung - das sage ich ausdrücklich - der CDU, die sich nämlich bis zum letzten Moment immer wieder gegen die Abschaffung sperrte.
Endlich haben die Diskussionen um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auch die Regierungskoalition veranlasst, diesen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Doch dazu musste offensichtlich der Druck im Kessel insbesondere der CDU massiv erhöht werden. Mit der Volksinitiative „Faire Straße - gemeinsam gegen Straßenausbaubeiträge in SachsenAnhalt“, deren Antrag das Hohe Haus hier heute mitbehandelt, war es nun offensichtlich so weit mit dem Druck im Kessel.
Deshalb gilt unser Dank an dieser Stelle ausdrücklich den zahlreichen Bürgerinitiativen im Land, die seit Langem beharrlich und laut die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingefordert haben.
Der Dank gilt allen Engagierten, die die Volksinitiative erfolgreich zum Abschluss und heute hier ihre Forderungen in den Landtag eingebracht haben. Sie alle haben uns Politikerinnen und Politiker mit vielen Aktionen, Petitionen und Diskussionen an unseren Wählerauftrag erinnert.
Dabei könnten die Straßenausbaubeiträge doch längst abgeschafft sein. Denn immerhin seit November 2018 - also seit fast zwei Jahren - liegt der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zum 1. Januar 2019 vor und zugleich ein Vorschlag über die finanzielle Entlastung der Kommunen dafür, dass ihnen hierdurch Einnahmen entgehen.
Der nun vorliegende Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen will dies nun zum 1. Januar 2020 tun. Das heißt, für sehr viele Betroffene hier in diesem Land haben wir ein weiteres verlorenes Jahr, umso mehr, als auch zahlreiche Kommunen in der Erwartung einer gesetzlichen Regelung Beitragserhebungen oder gar Ausbaumaßnahmen ausgesetzt haben.
Wir haben gerade darüber geredet. Ich habe bewusst noch einmal nachgefragt: Ein Jahr steht zur Debatte, 2019 mit einer Kannregelung, bezogen auf den 31. Dezember 2019. Möglicherweise geht es um viel mehr Jahre, für die noch keine Beiträge gezogen wurden, wo jetzt die Kannregelung gilt und sich jetzt viele fragen: Was flattert mir an Forderungen noch ins Haus?
Da werden bei mir - ganz ehrlich - auch ein paar Erinnerungen wach, die unschön sind. Dabei denke ich an das Jahr 2015, als noch ein Jahr Puffer zum Einziehen der Herstellungsbeiträge gewährt wurde.
Im Übrigen ist nicht nachvollziehbar, warum die Koalitionsfraktionen, nachdem diese angekündigt hatten, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, im Mai den Antrag meiner Fraktion auf ein Beitragsmoratorium in die Ausschüsse überwiesen haben. Es wäre doch ein Leichtes gewesen, über unseren Antrag zu entscheiden, zumal Sie ohnehin vorhatten, noch in diesem Jahr oder ab diesem Jahr die Beiträge abzuschaffen.
Damals waren Sie übrigens in der Rede noch davon ausgegangen, dass im Juli ein Gesetzentwurf vorliegen werde. Wir haben jetzt September. Auch dies macht deutlich, wie hier gearbeitet wird.
Aber offenbar war eben doch noch nicht alles zu 100 % sicher, denn in der CDU waren wohl immer noch nicht alle bereit, ihre Blockadehaltung endlich aufzugeben und als Ausstiegsdatum stand dann wohl auch immer noch der 1. Januar 2021 zur Debatte. Gott sei Dank ist es nun anders gekommen.
Von der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge sind die Kommunen ebenfalls unmittelbar betroffen, da die durch die Beitragserhebungen zufließenden Einnahmen entfallen.
Für die Zurückzahlung bereits eingenommener Beiträge hatte die Regierungskoalition vorsorglich für das Haushaltsjahr 2021 wohl 15 Millionen € eingestellt. - Nun ja. Hier bleibt nur zu hoffen, dass es reicht. Aber was ist, wenn diese Summe ausgeschöpft ist? Bleiben dann die Kommunen wieder auf ihren Kosten sitzen?
Gravierender noch ist der Ansatz, ab 2022 einen Mehrbelastungsausgleich in Höhe von gerade mal 15 Millionen € für die Kommunen im Land zur Verfügung zu stellen. Diese Summe ist in Anbetracht des Sanierungsstaus bei Verkehrswegen in den Kommunen einfach lächerlich, meine Damen und Herren.
Dazu haben wir, die Fraktion DIE LINKE, in unserem Gesetzentwurf von 2018 in der Drs. 7/3578 einen weiterreichenden Vorschlag unterbreitet, der die Bedarfe der Kommunen besser abbildet. Wir haben im Finanzausgleichsgesetz für die Straßenunterhaltung 27 Millionen € mehr als bisher und weitere 28 Millionen € über die besonderen Ergänzungszuweisungen, auch für Gemeinden und kreisfreie Städte, veranschlagt.
Da stellt sich doch die Frage, was mit einer solchen fast schon symbolisch wirkenden Summe von 15 Millionen € bewegt werden soll. Droht
dann der Straßenausbau im Land in den Kommunen völlig zum Erliegen zu kommen? Oder will hier noch jemand durch die Hintertür dafür sorgen, dass Kommunen gegen die Abschaffung Sturm laufen?
Meine Damen und Herren von der CDU, wenn Sie sich nun im Land aufführen, als ob Sie Retter der Entrechteten seien, und das sogar annoncieren - nicht wahr, Herr Schröder -, dann ist das schon sehr dreist. Sie und allen voran auch der Innenminister haben bis zuletzt gegen die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gekämpft. Erst als der Druck von der Straße, von der Volksinitiative und den vielen Bürgerinitiativen im Land nun offenbar so hoch geworden ist, dass Sie gezwungen sind, umzudenken und die nächste Landtagswahl und weitere Wahlen nun in greifbare Nähe gerückt sind, haben Sie wohl zähneknirschend eingelenkt.
Das hat doch nichts mit der Wahrnehmung von Interessen von Bürgerinnen und Bürgern zu tun, sondern allein mit Wahltaktik.
Und ja, meine Damen und Herren, nachdem unser Gesetzentwurf nun fast zwei Jahre unbehandelt im Ausschuss gelegen hat, besteht nun zumindest die Chance, diesen gemeinsam mit dem vorliegenden zu diskutieren.
Für die Bürgerinnen und Bürger im Land rückt die Abschaffung nun endlich in greifbare Nähe. Mögen die Beratungen zu Lösungen führen, die den Interessen und der Menschen und der Kommunen tatsächlich gerecht werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Eisenreich. Ich habe zwei Wortmeldungen. Sind Sie bereit, Fragen zu beantworten. - Ja. Herr Abg. Erben, Sie haben als Erster das Wort. Bitte.
Frau Kollegin Eisenreich, vielleicht zwei Sätze vorweg. Mit einigen Angehörigen Ihrer Fraktion habe ich in den letzten Jahren durchaus die eine oder andere Podiumsdiskussion bestritten. Da werden Einzelne bestätigen können, dass ich nie versäumt habe, darauf hinzuweisen, dass im Unterschied beispielsweise zum Getöse der AfD Ihre Fraktion die bisher einzige war, die einen Gesetzentwurf zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingebracht hat. Das habe ich immer gemacht; das werden einige bestätigen können.
Deswegen finde ich es schon ziemlich unfair, wenn Sie heute Dinge über einen Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, behaupten, wirklich bewusst wahrheitswidrig behaupten, dass es eine Kannre
solche Behauptung einfach so in die Welt zu setzen. Und Sie sind die Expertin Ihrer Fraktion dafür. Deswegen lasse ich Ihnen auch nicht durchgehen, dass Sie das nicht verstanden haben.
Ich habe vorhin erklärt, dass es um die Beiträge geht, für die eine Beitragspflicht bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist und die noch nicht verjährt ist. Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre. Das heißt aktuell - gut, dieses Jahr wird bald zu Ende gehen -, darin enthalten sind auch noch die Jahre 2017, 2018 und 2019.
Wir schaffen also eine Kannregelung für all diese Jahre. Es geht nicht allein um das Jahr 2019. Es geht auch nicht isoliert darum und es ist auch nicht einfach so herausgegriffen, sondern es geht um alle die Beiträge, die noch nicht verjährt sind und noch nicht erhoben wurden.
Da möchte ich Ihnen - ich muss ja eine Frage stellen - die Frage stellen, ob Sie bereit sind, das jetzt vielleicht doch noch zu korrigieren.
Ich habe es ja indirekt auf Ihren Zuruf hin schon korrigiert. Es ist in der Tat richtig, dass es um die Jahre 2017, 2018 und 2019 geht. Ich hatte es verkürzt auf das Jahr 2019. Aber das macht das Problem, das ich im Anschluss genannt habe, nicht kleiner.
Meine Assoziation bleibt, dass noch für drei Jahre Beiträge erhoben werden können. Und das erinnert mich eben an 2015, als wir die Problematik mit den Herstellungsbeiträgen hatten. Das war das Grundproblem. Es ging nicht nur um das Jahr 2019. Sie haben es jetzt eigentlich noch schlimmer gemacht, weil es sogar um drei Jahre geht.