Drs. 7/505. Das ist der Alternativantrag der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Das scheint die Mehrheit zu sein. Wer stimmt dagegen? - Die Fraktion der Alternativen, die AfD. Demzufolge ist dieser Antrag angenommen worden. Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.
Einbringerin ist die Abg. Frau von Angern. Da keine anderen Anträge vorliegen, bitte ich Frau von Angern an das Rednerpult. Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Meine Fraktion war seit jeher eine Verfechterin von Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt. Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund der geschlechtlichen Identität waren und sind für uns in keinem Fall akzeptabel und hinnehmbar.
einandersetzung über Homo- und Transphobie in der Gesellschaft zu initiieren und einen positiven Wandel hin zu Akzeptanz und Respekt vor sexueller Vielfalt zu erwirken. Das ist aus unserer Sicht der einzig richtige Weg zu einer von Vielfalt geprägten, solidarischen und vor allem toleranten Gesellschaft.
Meine Fraktion greift mit dem vorliegenden Antrag einen Beschluss aus der letzten Wahlperiode auf, der alle Stimmen des Landtages auf sich vereinte. Das ist nicht etwa Normalität in diesem Haus, nein, das ist durchaus etwas als besonderes Ereignis zu Bezeichnendes. Die Abgeordneten der sechsten Wahlperiode einte der Gedanke, den wir heute als Titel unseres Antrages verwendet haben. Wir stehen für ein Sachsen-Anhalt, wo Vielfalt Normalität und Stärke ist.
Ich sage es auch heute noch einmal ausdrücklich: Menschen unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität zu akzeptieren ist ein Gewinn, ein absoluter Zugewinn für unsere Gesellschaft.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Dr. Falko Grube, SPD, von Dr. Verena Späthe, SPD, von Wolfgang Aldag, GRÜNE, und von Olaf Meister, GRÜNE)
Jegliche Vielfalt ist ein Wert an sich und eine Bereicherung für unser gesellschaftliches Zusammenleben.
Insofern war der Beschluss zum Aktionsplan für Akzeptanz von Lesben und Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen und gegen Homo- und Transphobie nur konsequent.
Wer meint, es handelte sich nur um ein Randthema, der irrt gewaltig bzw. der versucht vorsätzlich, es zu einem Randthema zu deklarieren.
„Schwuchtel“ und „schwule Sau“ sind immer noch sehr häufig verwendete Schimpfworte, die im Übrigen auch für tiefe Verletzungen sorgen können.
Es ist auch eine Frage, die sich jede Gesellschaft stellen muss: Wie gehe ich mit Menschen um, die nicht so sind wie ich? Dabei verwende ich ausdrücklich nicht die Begriffe „normal“ oder „unnormal“; denn genau darin liegt das Problem begründet.
Es gibt leider immer noch Menschen, die Lebensweisen, Lebensvorstellungen und Lebensauffassungen bewusst aussortieren, einteilen, differenzieren, diffamieren, kritisieren oder mit Unverständnis reagieren, wenn diese nicht in ihr ausdrücklich durch sie selbst bestimmtes bzw. selbst gemachtes Lebensbild passen.
mit vor allem eines, nämlich ausgrenzen. Genau das untergräbt eine offene, tolerante und vor allem demokratische Gesellschaft. Insofern ist es ein Thema, das uns alle angeht, weil jeder und jede von uns zu einer Gruppe gehören kann, die bereits heute, vielleicht morgen oder erst übermorgen ausgegrenzt wird.
Nun sind wir, ist der Landtag der siebenten Wahlperiode gefragt, die Umsetzung des Aktionsplanes zu begleiten. Das wollen wir gern tun, und zwar schnellstmöglich.
Meine Damen und Herren! Aus der Sicht der Community ist in den letzten Jahren schon sehr viel passiert. Wir haben das Gesetz zur eingetragenen Partnerschaft. Wir haben eine steuerrechtliche Gleichstellung. Wir haben die Gleichstellung vor allem die Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Rentenversicherung betreffend. Wir haben die Gleichstellung im Sozial-, im Erbschafts- und auch im Schenkungsrecht.
Allerdings ist festzustellen, dass uns einige europäische Länder, darunter zum Beispiel auch Irland - darüber sprachen wir im Parlament schon einmal - hinsichtlich der tatsächlichen Gleichstellung inzwischen sehr weit überholt haben.
Ich möchte den Begriff „Ehe für alle“ benennen. Das ist eine Forderung, die laut Studien inzwischen eine Mehrheit der Deutschen befürwortet. Wenn wir ehrlich sind, es sind nur konservative Kreise in Deutschland, die sich noch hiergegen wehren. Ich denke, es ist an der Zeit, diese Blokkade aufzugeben.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Dr. Falko Grube, SPD, von Dr. Verena Späthe, SPD, von Wolfgang Aldag, GRÜNE, und von Olaf Meister, GRÜNE)
Meine Damen und Herren! Das Abendland wird nicht dadurch untergehen, dass alle Menschen, die es wollen, sich heiraten dürfen. Im Gegenteil: Mehr Gerechtigkeit würde uns gut tun.
E gibt auch noch eine weitere offene Baustelle. Das ist das Adoptionsrecht. Die Sozialministerin Frau Grimm-Benne, die für Kinder und Kindeswohl zuständig ist, wird mir bestätigen können, dass zwei Mütter oder zwei Väter einem Kind nicht schaden. Im Gegenteil: Kindern schaden fehlende Liebe, mangelnde Zuwendung, Verwahrlosung und Gewalt. Hier ist der Staat gefragt. Hiervor muss der Staat jedes Kind schützen. Vor zwei liebenden Vätern oder vor zwei liebenden Müttern muss kein Kind beschützt werden.
(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung bei den GRÜNEN, von Dr. Falko Grube, SPD, und von Dr. Verena Späthe, SPD)
findet sich in Punkt 5 unseres Antrages, nämlich die nach Änderung des Artikels 7 Abs. 3 der Landesverfassung, der um das Merkmal der sexuellen Orientierung ergänzt werden soll. Ich habe natürlich die Entscheidung der drei Koalitionspartner in Sachsen-Anhalt sehr begrüßt, diesen Punkt tatsächlich in der Koalitionsvereinbarung festzuschreiben. Sie haben mit unseren Stimmen die verfassungsändernde Mehrheit hier im Haus. Ich kann Ihnen signalisieren: Nur zu, gehen Sie es an! Unsere Stimmen werden Sie hierfür bekommen.
In Punkt 6 unseres Antrags nehmen wir ein Stück weit die Haushaltsberatungen vorweg. Wir denken, es ist ein wichtiges Signal, das schon heute vom Landtag ausgehen kann, dass wir die Umsetzung des Aktionsplanes und die zusätzlichen Aufgaben durch eine zusätzliche finanzielle Förderung tatsächlich realisieren wollen.
Ich gehe davon aus, dass die Fachsprecherinnen, die es in jeder Fraktion gibt, zum Thema LSBTTI auch Ihnen mitgeteilt haben, wie die momentane Aufgabenwahrnehmung in diesem Bereich aussieht. Sie wird vor allem durch das Ehrenamt realisiert, was grundsätzlich nicht verwerflich ist und durchaus für sehr viel Qualität sprechen kann, was quantitativ aber sehr wohl an Grenzen stößt und in der Vergangenheit auch schon gestoßen ist.
Ich finde das bedauerlich, weil die Bedarfe sehr wohl vorhanden sind und weil sie sich auch erweitern. Wenn ich allein bedenke, was durch das BWZ in Halle für Bildungs- und Aufklärungsarbeit an Schulen geleistet wird, wie viele Bedarfe auch von den Schulen angemeldet werden, aber nicht realisiert werden können, weil die Man- oder Womanpower fehlt, finde ich dies sehr bedauerlich. Ich möchte auch sagen, Hauptamt kann auch immer Ehrenamt unterstützen. Das sollte uns allen bewusst sein.
Nun war ich jahrelang Mitglied im Ausschuss für Finanzen und weiß, eine neue institutionell geförderte Stelle ist etwas sehr Schwieriges, ein schweres und vor allem dickes zu bohrendes Brett. Dennoch, kurzzeitige Projekte und Kampagnen helfen uns hierbei nicht weiter. Wir brauchen verlässliche Strukturen. Wir brauchen verlässliche Ansprechpartner.
Ich danke all jenen, die trotz zunehmenden politischen und gesellschaftlichen Gegenwinds dafür gesorgt haben, dass diese Strukturen vorhanden sind, dass sie erhalten bleiben. Ich denke, das ist vor allem für die, die von Ausgrenzung, Diffamierung und Anfeindungen betroffen sind, sehr wichtig, damit sie genau dies für sich nicht annehmen bzw. sich mit deren Hilfe auch dagegen wehren können.
Meine Damen und Herren! Einen letzten Punkt haben wir aufgegriffen, der in der letzten Legislaturperiode schon einmal eine Rolle gespielt hat. Nun scheint es, dass zumindest hinsichtlich der Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer ein Stück weit Gerechtigkeit auf Bundesebene herbeigeführt werden könnte. Der Bundesjustizminister hat seine Ankündigung, die er zu Beginn der Wahlperiode gemacht hat, in Form eines Referentenentwurfes wahr gemacht. Wir sind gespannt, ob die nach § 175 Verurteilten tatsächlich nachträglich Gerechtigkeit erfahren werden und ob dieses Gesetz im Bundestag eine Mehrheit finden wird.
In Richtung SPD sei mir der Hinweis erlaubt: Im Bundestag gäbe es eine Mehrheit ohne die CDU, sodass dieses Gesetz tatsächlich in Kraft treten könnte.
- Nein, es ist an Zahlen - Herr Bildungsminister, der rechnen können sollte - sehr wohl nachweisbar, dass es ohne die CDU eine Mehrheit im Bundestag gibt. Zumindest GRÜNE, SPD und LINKE haben sich diesbezüglich sehr deutlich geäußert, dass sie für den Gesetzentwurf von Heiko Maas stimmen.
Ich weiß aus unserer Bundestagsfraktion, dass sie sich dem sogar annähern könnten. Ich kann rechnen.
Aber im Ernst: Es ist fraglich, ob dieses Gesetz tatsächlich das Licht der Welt erblicken wird. Es wäre sehr, sehr wichtig, das zu tun, sonst hätten wir es mit einer natürlichen Lösung zu tun, die äußerst dramatisch und in höchstem Maße ungerecht wäre.
Was wir aber als Land leisten können - darüber haben wir in der letzten Wahlperiode schon gesprochen -, wir können uns hinsichtlich der historischen Aufarbeitung stark machen. Es ist ganz klar, dass das die Grundlage dafür ist, dass geschehenes Unrecht materiell und auf persönlicher Ebene ausgeglichen werden kann.
Wir waren in der letzten Wahlperiode damit schon weit gekommen, sind allerdings an Hürden gestoßen, waren uns aber einig, auch hier wieder fraktionsübergreifend, dass etwas getan werden muss. Deswegen haben wir diesen Punkt heute erneut aufgegriffen. Lassen Sie uns daran weiterarbeiten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.