Protokoll der Sitzung vom 14.10.2020

In Anbetracht der langjährigen und positiven Erfahrungen in anderen Ländern wird eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Hand

werksmeisterinnen und -meister aufgenommen. Meister und staatlich geprüfte Techniker verfügen über die erforderlichen Kenntnisse für die Planung, den Entwurf und die Berechnung für die notwendigen Bauvorlagen.

Die Einführung dieser Kleinen Bauvorlageberechtigung erweitert die Rechte und stärkt das Meisterhandwerk. Zudem können Bauprozesse beschleunigt und Baukosten verringert werden.

Das Meisterhandwerk wurde lange Zeit kleingeredet. Der Meistertitel wurde geradezu unattraktiv. Es ist an der Zeit, den Meistern hierzulande die gleichen Kompetenzen wie den westlich der Elbe tätigen Handwerksmeistern zuzusprechen.

(Beifall)

Bislang sind keine Fälle bekannt geworden, in denen Handwerksmeister Vorlagen eingereicht hätten und nach deren Umsetzung Mängel festzustellen gewesen wären. Sie können es ja auch nicht, weil es bisher nicht möglich war in unserem Bundesland. Aber aus westlichen Bundesländern ist mir derlei auch nicht bekannt.

Die Bauordnung ist nicht in Stein gemeißelt und kann dementsprechend auch gegenüber jeder Meinungsäußerung der Landesregierung an neue Bedingungen angepasst werden.

Durch Anerkennung der beruflichen Fähigkeiten der Meister und Techniker ist ein kleiner Schritt getan, um einen zusätzlichen Anreiz für junge Menschen zu schaffen, sich für eine entsprechende handwerkliche Ausbildung zu entscheiden. Der Bauberuf muss wieder mehr an Bedeutung gewinnen, um dem Fachkräftebedarf langfristig gerecht zu werden.

Eine kleine Schwachstelle hat die Bauordnung allerdings, sofern man diese als Schwachstelle bezeichnen kann: In Nr. 3 und 4 haben wir den Holzbau geregelt. Diese beiden Nummern dürfen aufgrund der dreimonatigen Stillhaltefrist des noch laufenden EU-Notifizierungsverfahrens der Musterrichtlinie über die brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in der Holzbauweise erst am 1. Februar 2021 in Kraft treten.

Herr Scheurell, kommen Sie zum Schluss.

Letzter Satz: Setzen Sie alle ein Zeichen und zeigen Sie unseren Handwerksmeistern und Technikern, dass die harte Arbeit wertgeschätzt wird und ihr Berufsstand nicht länger mit einem Lächeln abgetan wird, und stimmen Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr zu. - Danke.

Herr Scheurell, es gibt noch eine Wortmeldung. Herr Lieschke hat sich zu Wort gemeldet mit einer

Frage. Stehen Sie dafür zur Verfügung? - Herr Lieschke, Sie haben das Wort.

Werter Herr Scheurell, Sie haben vielen gedankt, der Koalition, den Handwerkern. Haben Sie nicht vielleicht die AfD-Fraktion vergessen, die im Jahr 2018 den Antrag gestellt hatte, um die Kleine Bauvorlageberechtigung durchzusetzen? Der ist dann im Ausschuss beraten worden. Auf dieser Grundlage kann letztlich die heutige Entscheidung getroffen werden.

Herr Lieschke, Sie können dadurch auch vieles kaputtmachen. Ich sage Ihnen sehr deutlich: Ja, wir haben übrigens alle gemeinsam Ihren Antrag als Grundlage genutzt, das umzusetzen. Es wäre uns ein Leichtes gewesen, aus der Position der Stärkeren das abzutun. Das haben wir nicht getan.

Wissen Sie, warum nicht? - Weil dieser Antrag sinnvoll war. Aber wir werden doch jetzt eines nicht tun, und das können Sie doch von mir als CDU-Mitglied und Koalitionsmitglied nicht erwarten - -

(Zuruf)

- Eine kleine Erwähnung. Wissen Sie - -

(Zuruf)

Eine kleine Erwähnung. Natürlich ist es ein Antrag der AfD-Fraktion gewesen. Wir haben den doch gemeinsam durchgestimmt. Es wäre uns ganz leicht gefallen, das anders zu regeln, aber wir haben es nicht getan. Damit ist doch alles gesagt und wir haben uns demokratisch gezeigt.

(Beifall)

Weitere Fragen sehe ich nicht. Herr Scheurell, dann danke ich Ihnen für Ihren Redebeitrag. - Für die AfD-Fraktion hat noch einmal der Abg. Herr Büttner das Wort. - Herr Büttner, Sie haben jetzt das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin nicht oft mit jemandem aus der Fraktion der LINKEN d’accord, aber an der Stelle, Herr Henke, bin ich mit Ihnen d’accord. Sie haben das völlig richtig erkannt: Die Kleine Bauvorlageberechtigung geht auf eine Initiative der AfD-Fraktion zurück.

Denn am 19. September 2018 beantragte die AfD-Fraktion in der Drs. 7/3380 eine Kleine Bau

vorlageberechtigung für Meister und Techniker, um das Handwerk im Land Sachsen-Anhalt zu stärken. Die künstliche Beschränkung von Handwerksmeistern sollte analog zu vielen anderen Bundesländern abgeschafft und im Sinne der Handwerkerschaft bzw. der Verbraucher umgeformt werden.

Das war die Ausgangsintention. An dieser Stelle möchte ich nochmals den Kollegen Henke erwähnen, der sagte im Plenum schon am 7. Mai 2020, dass die Koalition völlig kritiklos AfD-Inhalte übernimmt. Wir nennen das allerdings nicht „völlig kritiklos AfD-Inhalte übernehmen“, sondern wir nennen das „AfD wirkt!“, meine lieben Freunde.

(Zustimmung)

Nach Fachgesprächen Anfang 2019 und dem für die Kenia-Koalition so typischen Dornröschenschlaf wurde mit Datum vom 29. April 2020 ein Gesetzentwurf eingereicht. Ich möchte es gleich vorwegnehmen: Wir werden dem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen können, weil unsere Änderungen keinen Eingang in dieses Gesetz gefunden haben.

(Zuruf)

Wir finden aber trotzdem, dass dieser Gesetzentwurf ein Schritt in die richtige Richtung ist, um das Handwerk zu stärken. Da muss ich Herrn Henke ganz deutlich widersprechen. Sie haben gesagt, dieses Gesetz würde dem Handwerk keinen Gefallen tun. Das sehe ich völlig anders. Ich denke, das ist eine der wenigen Initiativen in dieser Legislaturperiode, die überhaupt dazu führt, dass das Handwerk an irgendeiner Stelle gestärkt wird.

(Zuruf von Jens Kolze, CDU)

- Ja, Herr Kolze, wir haben aber einige Änderungswünsche, sodass wir Ihren Gesetzentwurf nicht mittragen können. In der Sache ist er gut, aber wir können doch nicht etwas Unausgegorenem zustimmen, deshalb enthalten wir uns der Stimme. Seien Sie doch froh, dass wir nicht dagegen stimmen.

(Zurufe)

Des Weiteren ist es so, dass Bauen erleichtert und billiger wird und dass die Bürger dadurch entlastet werden. Von daher muss man sagen, dass der Gesetzentwurf - wie ich das bereits gesagt habe - ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir werden uns trotzdem der Stimme enthalten.

Vielleicht überlegen Sie sich in Zukunft, noch die eine oder andere Nachbesserung vorzunehmen. Es ist nun auch so, dass schon Petitionen eingereicht worden sind. Das heißt, so verkehrt liegen wir ja gar nicht mit dem, was wir wollen. - Ich danke für Ihre Zeit.

(Zustimmung)

Herr Büttner, es gibt noch eine Wortmeldung. Wenn Sie bitte einen Moment warten wollen.

Es ist eine Kurzintervention. - Um den Streit über den Ursprung dieser Sache zu beenden: Bereits im Jahr 2015 hat der Handwerkstag Sachsen-Anhalt mit einer Petition an den Landtag die Aufnahme der Kleinen Bauvorlageberechtigung in die Bauordnung beantragt.

(Beifall)

Wenn überhaupt, dann ist eine Initiative des Handwerks von wem auch immer aufgenommen worden. Aber insgesamt möchte ich die Möglichkeit nutzen, mich im Namen des Handwerks für diese Sache entsprechend zu bedanken.

(Beifall)

Herr Büttner, wenn Sie wollen, können Sie antworten.

Danke, Herr Präsident. - Ich bedanke mich natürlich noch einmal ausdrücklich beim Präsidenten der Handwerkskammer. Leider konnte ich Ihre Wortmeldung nicht vollständig verstehen, weil der Fraktionsvorsitzende Ihrer eigenen Fraktion so laut war, dass bei leider mir nur die Hälfte angekommen ist. Ich hätte gern alles verstanden, aber ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sich bei uns bedanken.

(Heiterkeit)

Wir nehmen den Dank an, und werden natürlich weiter in gewohnter Professionalität in diesem Parlament Anträge stellen, die dann am Ende auch, zwar über Umwege, aber ihren Weg in die Gesetzgebung finden. - Vielen Dank.

(Beifall)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Ich danke Herrn Büttner für den Redebeitrag.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr in der Drs. 7/6644 ab. Wenn es keinen Widerspruch gibt, schlage ich vor, über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abzustimmen.

Wer für das Gesetz in der vorliegenden Fassung stimmt, den bitte ich um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und ein Teil der AfD

Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Ich sehe drei Stimmenenthaltungen auf der Tribüne vonseiten der AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen und der Tagesordnungs

punkt 10 ist erledigt.