Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Sachsen-Anhalt, ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/6380, überwies der Landtag in seiner 108. Sitzung am 10. September 2020 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung des Kirchensteuergesetzes an die seit der letzten Änderung eingetretenen bundesrechtlichen Änderungen. Des Weiteren wird mit dem Gesetzentwurf eine von den obersten Finanzbehörden der Länder und Vertretern der Kirchen initiierte Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Bundesländer bei der Mindestbetragskirchensteuer umgesetzt.
Auch soll das bisher durch gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder geregelte Verfahren zur Erhebung von Kirchensteuer bei der Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer in das Gesetz aufgenommen werden.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich mit diesem Gesetzentwurf in seiner 96. Sitzung am 30. September 2020. Zur Beratung lagen dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor.
Mit dem Änderungsantrag werden im Einvernehmen mit den Landeskirchen die in den kirchlichen Steuerordnungen bestimmten kirchlichen Stellen
als Widerspruchsbehörde bestimmt. Diese von den Landeskirchen vorgeschlagene Lösung gewährleistet zum einen die Möglichkeit der Durchführung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens auf rechtssichere Weise. Zum anderen werden durch den beschriebenen Weg die Interessen aller am Kirchensteuerfestsetzungsverfahren Beteiligten gewahrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis seiner Beratung erarbeitete der Ausschuss für Finanzen mit 7 : 0 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6645 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung.
Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wir kommen somit gleich zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen über die Drs. 7/6645 und letztendlich über das Gesetz ab. Wenn es keinen Widerspruch gibt, schlage ich vor, über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abzustimmen.
Wer für das Gesetz stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. - Stimmenthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 ist erledigt.
Entwurf eines Artikelgesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt, des Gesundheitsdienstgesetzes und des Lebensmittelchemikergesetzes Sachsen-Anhalt in Anpassung an das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I,
schon einmal mit Überschriften beschäftigt haben, möchte ich nur sagen: Wenn ich den Titel dieses Gesetzentwurfes vorlesen würde, dann wäre ein Großteil der Redezeit bereits aufgebraucht. Daher nur kurz zum Inhalt.
Mit dem Gesetzentwurf sollen drei Landesgesetze an das Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes angepasst werden. Die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit inländischen Berufsabschlüssen ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen des Bundes und der Länder zur Deckung der wachsenden Fachkräftebedarfe.
Zugleich ist natürlich die Anerkennung der im Ausland erworbenen Qualifikationen von großer Bedeutung für die Integration von Zugewanderten in gute und existenzsichernde Arbeit.
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz enthält Regelungen mit dem Ziel der Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse und effizienterer Verwaltungsverfahren. So wird das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz dahin gehend geändert, dass Antragsunterlagen erleichtert eingereicht werden können, dass das Verfahren über eine einheitliche Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt und dass im Falle des § 81a des Aufenthaltsgesetzes ein beschleunigtes Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren eingeführt werden
Den Vorgaben des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes folgend und um die Schaffung eines kohärenten Maßnahmensystems zur Steigerung der Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland effektiv zu unterstützen, soll das entsprechende Gesetz des Landes die neuen Regelungen des Bundes spiegeln. Derzeit werden diese Regelungen in allen Bundesländern angepasst.
Sachsen-Anhalt hat für die Gesetzesänderung sehr eng mit den anderen Ländern und mit dem Bund zusammengearbeitet, um eine möglichst einheitliche Regelung zu schaffen. Damit wird Sorge dafür getragen, dass die gesetzlichen Länderregelungen zur Gleichwertigkeitsfeststellung von ausländischen Qualifikationen für Antragstellende und Rechtsanwendende bundesweit möglichst transparent sind sowie die gegenseitige Akzeptanz der Anerkennungsbescheide unter den Ländern erhöht wird.
Neben dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz werden auch das Gesundheitsdienstgesetz und das Lebensmittelchemikergesetz SachsenAnhalts an das beschleunigte Fachkräfteanerkennungsverfahren angepasst, dies alles im Sinne unserer Wirtschaft. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Herrn Prof. Dr. Willingmann für die Einbringung des Gesetzentwurfes.
Eine Debatte ist auch hierzu nicht vorgesehen. Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drs. 7/6676 ab. Da es die erste Beratung ist, überweisen wir diesen Gesetzentwurf in einen Ausschuss. Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung? - So ist es. Ergänzungen gibt es nicht.
Dann stimmen wir darüber ab, den Gesetzentwurf an den genannten Ausschuss zu überweisen. Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch nicht. Damit ist die Drucksache in den genannten Ausschuss überwiesen worden.
Bitten und Beschwerden an den Landtag von Sachsen-Anhalt - Die Tätigkeit des Ausschusses für Petitionen im Jahr 2019
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der jährliche schriftliche Bericht des Petitionsausschusses an den Landtag für den Tätigkeitszeitraum 1. Dezember 2018 bis 30. November 2019 liegt Ihnen in Drs. 7/6618 vor.
Von dem Grundrecht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an den Landtag von SachsenAnhalt zu wenden, haben im Berichtszeitraum zahlreiche Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Im Berichtszeitraum gingen beim Petitionsausschuss 605 Bürgerbegehren ein. Davon wurden 254 Bürgerbegehren online auf der Internetseite des Landtags eingereicht.
523 Vorgänge wurden als Petition registriert und bearbeitet, 63 Vorgänge wurden als Eingaben im Sinne der Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden beantwortet. 19 Petitionen wurden an den Bundestag oder an die Volksvertretung eines anderen Bundeslandes weitergeleitet.
Im Vergleich zum vorhergehenden Berichtszeitraum ist bei den Bürgerbegehren insgesamt eine Zunahme um 37,8 % und bei den als Petition zu registrierenden Vorgängen eine Zunahme um 45,7 % zu verzeichnen.
Mit einem Anteil von ca. 17,4 % war im Sachgebiet Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr der höchste Eingang von Petitionen zu verzeichnen, gefolgt vom Sachgebiet Inneres mit einem Anteil von ca. 16,1 % und vom Sachgebiet Landtag mit einem Anteil von 11,5 %.