Olaf Meister
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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/6524 mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden in Sachsen-Anhalt infolge der Coronapandemie“ hat der Landtag in der 108. Sitzung am 10. September 2020 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, gemeinsam mit den Ländern durch einen kommunalen Solidarpakt 2020 die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen pauschal auszugleichen. Dazu hat die Bundesregierung die Gesetzentwürfe zur Änderung der Artikel 104a und 143h des Grundgesetzes sowie zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder auf den Weg gebracht.
Zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der Covid-19-Pandemie gewährt der Bund den Gemeinden in Sachsen-Anhalt zu gleichen Teilen mit dem Land Sachsen-Anhalt für im Jahr 2020 erwartete Gewerbesteuermindereinnahmen einen pauschalen Ausgleich in Höhe von 162 Millionen €.
Das Land Sachsen-Anhalt stellt seinen Gemeinden den Betrag in Höhe von insgesamt
162 Millionen € zum pauschalen Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 unverzüglich nach Zahlungseingang des hälftigen Bundesanteils zur Verfügung.
Das Ziel des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ist es, die Finanzsituation der Gemeinden zeitnah zu stärken, um die ökonomischen Folgekosten der Covid-19-Pandemie zu mindern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird das Bundesgesetz umgesetzt.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 96. Sitzung am 30. September 2020 mit diesem Gesetzentwurf. Zur Beratung lag dem Ausschuss eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt vor. Außerdem lag dem Ausschuss als Beratungsgrundlage eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach einer kurzen Aussprache erarbeitete der Ausschuss für Finanzen die Ihnen in der Drs. 7/6646 vorliegende Beschlussempfehlung. Sie wurde mit 10 : 0 : 0 Stimmen und damit einstimmig beschlossen.
Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Sachsen-Anhalt, ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/6380, überwies der Landtag in seiner 108. Sitzung am 10. September 2020 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der Anpassung des Kirchensteuergesetzes an die seit der letzten Änderung eingetretenen bundesrechtlichen Änderungen. Des Weiteren wird mit dem Gesetzentwurf eine von den obersten Finanzbehörden der Länder und Vertretern der Kirchen initiierte Harmonisierung der Kirchensteuergesetze der Bundesländer bei der Mindestbetragskirchensteuer umgesetzt.
Auch soll das bisher durch gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder geregelte Verfahren zur Erhebung von Kirchensteuer bei der Pauschalierung der Lohn- und Einkommensteuer in das Gesetz aufgenommen werden.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich mit diesem Gesetzentwurf in seiner 96. Sitzung am 30. September 2020. Zur Beratung lagen dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor.
Mit dem Änderungsantrag werden im Einvernehmen mit den Landeskirchen die in den kirchlichen Steuerordnungen bestimmten kirchlichen Stellen
als Widerspruchsbehörde bestimmt. Diese von den Landeskirchen vorgeschlagene Lösung gewährleistet zum einen die Möglichkeit der Durchführung eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens auf rechtssichere Weise. Zum anderen werden durch den beschriebenen Weg die Interessen aller am Kirchensteuerfestsetzungsverfahren Beteiligten gewahrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Ergebnis seiner Beratung erarbeitete der Ausschuss für Finanzen mit 7 : 0 : 3 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6645 vorliegende Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erstatte Bericht über den Verlauf der Ausschussberatungen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3971 mit dem Titel „Beteiligung des Haushaltsgesetzgebers bei der Verteilung von EU-Mitteln“ überwies der Landtag in der 67. Sitzung am 1. März 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurde der
Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien beteiligt.
Die antragstellende Fraktion sieht es als erforderlich an, dass auch der Haushaltsgesetzgeber in die Aufstellung, die Durchführung und die Überwachung der operationellen Programme, das heißt die Umsetzung der EU-Regionalpolitik im Land Sachsen-Anhalt, einbezogen wird, und schlägt Maßnahmen sowie eine Berichterstattung über den aktuellen Stand der Vorbereitung der operationellen Programme für die EU-Förderperiode 2021 bis 2027 im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und im Ausschuss für Finanzen vor.
Darüber hinaus begehrt die Fraktion, bei der Einrichtung des Begleitausschusses für EFRE, ESF sowie ELER der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 und bei der Einrichtung der Lenkungsgruppe des Begleitausschusses jeweils ein Mitglied der im Landtag vertretenen Fraktionen zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 62. Sitzung am 10. April 2019 mit diesem Antrag. Im Ergebnis einer intensiven Beratung wurde das Ministerium der Finanzen gebeten, dem Ausschuss bis zu der Sitzung am 8. Mai 2019 einen Vorschlag für die Beteiligung des Landtages an der Erstellung der EU-Programme zu unterbreiten.
Dieser Bitte kam das Ministerium mit Schreiben vom 3. Mai 2019 nach. Darin schlug es vor, den Landtag im Rahmen fortlaufender Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen, in den Fraktionssitzungen und in den Arbeitskreisen sowie bei Bedarf im Rahmen von Workshops zu beteiligen.
Gleichzeitig verwies das Ministerium auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen aus dem Jahr 2008, in dem hervorgehoben wurde, dass die Formulierung der Programmvorschläge ein eigenständiges Planungsverfahren außerhalb der Gesetzgebung darstelle.
Im Ergebnis der Beratung wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages um eine juristische Bewertung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen gebeten.
Im Verlauf dieser Sitzung legte die Fraktion DIE LINKE dem Ausschuss den Entwurf einer Beschlussempfehlung vor.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte seine Stellungnahme mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 vor. Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 71. Sitzung am 4. Dezember 2019 erneut mit dem Antrag.
Zur Beratung lag auch ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, der ein Kompromiss zwischen der Intention des Antrages der Fraktion DIE LINKE und der in der Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zum Ausdruck gebrachten Einschätzung hinsichtlich der Gewaltenteilung und damit einen juristisch gangbaren Weg beinhalten soll.
Der Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen kam zur Abstimmung und wurde mit 7 : 1 : 3 Stimmen beschlossen.
Diese vorläufige Beschlussempfehlung wurde dem mitberatenden Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Dieser befasste sich in der Sitzung am 5. Juni 2020 mit diesem Thema und schloss sich im Ergebnis seiner Beratung der vorläufigen Beschlussempfehlung mit der Maßgabe an, dass nicht nur in den Ausschüssen für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien und für Finanzen über wesentliche Entwicklungen der Vorbereitung der operationellen Programme sowie des GAP-Strategieplanes für die neue EU-Förderperiode berichtet wird, sondern auch im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Dieser Empfehlung folgend, erarbeitete der Ausschuss für Finanzen in der 91. Sitzung am 24. Juni 2020 mit 5 : 2: 1 Stimmen die Ihnen heute in der Drs. 7/6222 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/5741 mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über datenschutzrechtliche Anpassungen am Dataport-Staatsvertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein, der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, der Freien Hansestadt Bremen, dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt“ überwies der Landtag in der 95. Sitzung am 27. Februar 2020 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Im Zuge von geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen sind Anpassungen an dem der Anstalt des öffentlichen Rechts Dataport zugrunde liegenden Staatsvertrag notwendig geworden. Insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung und die jeweils angepassten Datenschutzgesetze der einzelnen Trägerländer von Dataport bedingen einen Anpassungsbedarf.
Der zwischen den Ländern verhandelte Änderungsstaatsvertrag ist am 29. November 2019 von den Ländern unterzeichnet worden. Der Änderungsstaatsvertrag verändert den bestehenden Dataport-Staatsvertrag punktuell und soll den aufgetretenen Problemen Rechnung tragen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 84. Sitzung am 12. März 2020 mit diesem Gesetzentwurf. Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit mit 8 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Meine verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/5926 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte in gebotener Kürze über den Verlauf der Ausschussberatung. Den Gesetzentwurf der Landesregierung sowie beide Entschließungsanträge der Fraktion DIE LINKE überwies der Landtag zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Die Covid-19-Pandemie macht es erforderlich, unmittelbar nach Verkündung des Haushaltsgesetzes für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 diesen Nachtragshaushalt zu beschließen, um die Maßnahmen zur Bekämpfung und zur Bewältigung der Folgen der Pandemie finanzieren zu können.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich unmittelbar nach der Überweisung mit diesem Gesetzentwurf und mit beiden Entschließungsanträgen. Dies war möglich, weil alle Fraktionen auf die entsprechende Ladungsfrist verzichtet hatten, wofür ich mich bedanken möchte.
Zur Beratung lagen dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie zwei Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen vor.
Die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit rechtsförmlichen Änderungsvorschlägen zum Gesetzentwurf wurde zur Beratungsgrundlage erhoben.
Im Verlauf der Beratung wurde dem Ausschuss von der Landesregierung die geplante Verwendung der mit diesem Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 zur Verfügung gestellten 500 Millionen € erläutert. Die geplante Mittelverwendung setzt sich wie folgt zusammen:
150 Millionen € für die Wirtschaftsförderung,
20 Millionen € zusätzlich im Bürgschaftstitel 871 01 bei Kapitel 13 25,
60 Millionen € für den Anteil des Landes an Zahlungen nach § 56 Abs. 1a des Infektionsschutzgesetzes,
15 Millionen € für die Erstattung der Elternbeiträge im April für die Kitas an Kommunen,
70 Millionen € für die Pauschalförderung zur Erstattung an Kommunen aufgrund Änderungen bei der Grundsicherung,
40 Millionen € für die Aufstockung des Ausgleichsstocks - Verdoppelung des Ausgleichsstocks mit dem Ziel, Liquiditätsprobleme bei Kommunen infolge von geringeren Steuereinnahmen zu vermeiden,
20 Millionen € für die Pandemiebekämpfung im engeren Sinne, also für kommunale Gesundheitsämter sowie für die Ausstattung der Polizei und der Feuerwehren,
25 Millionen € für die pauschale Förderung von Krankenhausinvestitionen,
15 Millionen € für Diverses wie Verbände, Vereine und Billigkeitsleistungen, die auf das Land zukommen können,
1,5 Millionen € für 100 zusätzliche VZÄ im Jahr 2020 und
weitere 83,5 Millionen € sind als Puffer zur Bekämpfung der Pandemie vorgesehen.
Es wurde eine regelmäßige Information des Finanzausschusses sowie bei erheblichen Änderungen eine vorherige Einbeziehung des Finanzausschusses beschlossen.
Am Ende der Beratung wurden zunächst die beiden eingangs von mir benannten Änderungsanträge zur Abstimmung gestellt. Sie sehen Änderungen in den Einzelplänen 05 und 08 vor, darunter jeweils umfangreich die Ausbringung von Leertiteln zur finanztechnischen Umsetzung von Pandemiemaßnahmen. Ich erspare Ihnen die Auflistung der einzelnen Leertitel.
An dieser Stelle möchte ich auf eine Änderung hinweisen, die in der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drs. 7/5945 schon Berücksichtigung gefunden hat. Auf Seite 15 unter Buchstabe c zu Titel 231 43 muss der Haushaltsvermerk korrekt lauten: „*Vgl. K-Vermerk zu Kapitel 08 02 Titel 681 43.“ In dem beschlossenen Änderungsantrag stand der Titel 683 43. Es handelt sich hierbei offensichtlich um einen Schreibfehler.
Beide Änderungsanträge wurden einstimmig beschlossen.
Insgesamt wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2020/2021, das Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021, in geänderter Fassung einstimmig beschlossen.
Gegenstand der Beratung über diesen Nachtragshaushalt im Finanzausschuss war auch ein Antrag der Koalitionsfraktionen auf Erstattung der Kita-Beiträge für alle Eltern, auch wenn bestimmte Berufsgruppen die angebotene Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen mussten. Dieser Antrag wurde einstimmig beschlossen.
Schließlich ging es um die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation gemäß § 18
Abs. 5 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt. Diese wurde ebenfalls festgestellt.
Die Entschließungsanträge der Fraktion DIE LINKE fanden nicht die erforderliche Mehrheit und wurden abgelehnt. Allerdings finden sich Teile des Entschließungsantrages in der Drs. 7/5937 in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung des Finanzausschusses wieder.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Finanzen verabschiedete in der 85. Sitzung am 30. März 2020 die Ihnen in der Drs. 7/5945 vorliegende Beschlussempfehlung.
Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Danke, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das geht jetzt ganz schnell.
Durch die nicht absehbare weitere Entwicklung der Verbreitung von SARS-CoV-2 ist die Durchführung der regelmäßigen Personalratswahlen im Mai 2020 nicht sichergestellt. Notwendige Vorbereitungshandlungen und die Durchführung der Wahlen selbst als Briefwahlen sind im Augenblick objektiv nicht möglich. Zudem bindet die Wahlvorbereitung Personal, das teilweise in anderen Bereichen derzeit dringend benötigt wird.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich unmittelbar nach der Überweisung mit diesem Gesetzentwurf. Nach einer kurzen Einbringung kam der Gesetzentwurf bereits zur Abstimmung und wurde einstimmig in unveränderter Fassung beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/5946 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erstatte Bericht über den Verlauf der Beratungen. Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/5382 mit dem Titel „Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Norddeutschen Landesbank - Girozentrale“ überwies der Landtag in der 88. Sitzung am 16. Dezember 2019, also am Montag dieser Woche, zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Der am 6. Dezember 2019 unterzeichnete Staatsvertrag bedarf gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der Zustimmung des Landtages von Sachsen-Anhalt. Das dazu erforderliche Zustimmungsgesetz liegt unter Artikel 1 vor.
Die Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft der Länder Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie des Niedersächsischen Sparkassen- und Giroverbandes, des Sparkassenbeteiligungsverbandes Sachsen-Anhalt
und des Sparkassenbeteiligungszweckverbandes Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Rechtsgrundlage bildet bislang der Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Norddeutsche Landesbank vom 22. August 2007, der zuletzt durch den Staatsvertrag vom 12. Juli 2011 geändert wurde.
Die Träger der NordLB haben sich mit dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband auf ein gemeinsames Modell zur Kapitalstärkung der
NordLB verständigt. Die am Staatsvertrag vom 22. August 2007 beteiligten Länder schaffen mit diesem Staatsvertrag die Voraussetzungen für die Umsetzung der geplanten Kapitalstärkungsmaßnahmen. Zugleich werden mit diesem Staatsvertrag die bislang nur rudimentär vorhandenen Regelungen zu Umwandlungsvorgängen und Übertragungsmöglichkeiten detaillierter ausgestaltet und erweitert.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 72. Sitzung am 16. Dezember 2019, nachdem der Gesetzentwurf in den Ausschuss überwiesen worden war, mit diesem Gesetzentwurf, also noch am gleichen Tag wie der Landtag.
Im Ergebnis dieser Beratung wurde der Gesetzentwurf in Gänze einschließlich der Anlage zu Artikel 2 Nr. 3 und der Nachträge zum Vorbericht und zum Einzelplan 13 mit den Stimmen der regierungstragenden Fraktionen mit 8 : 4 : 0 Stimmen beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/5411 vor. Im Namen
des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung. - Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/4937 mit dem Titel „Dienstwagenprivileg ökologisch und sozial gerecht reformieren“ überwies der Landtag in seiner 81. Sitzung am 27. September 2019 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Die antragstellende Fraktion möchte mit ihrem Antrag erreichen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, im Bundesrat eine Initiative für die Ausrichtung der steuerlichen Vorschriften an ökologischen Kriterien für von Firmen genutzte Fahrzeuge zu ergreifen.
Die hierdurch generierten Mehreinnahmen sollen vollständig dem flächendeckenden Ausbau des ÖPNV sowie attraktiven Angeboten für den Fuß- und Radverkehr zugutekommen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in seiner 71. Sitzung am 4. Dezember 2019 mit diesem Antrag. Zur Beratung lag dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen vor. Dieser sieht vor, die Landesregierung zu bitten, im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen, um die Kfz-Steuer bei Neuzulassungen stärker als bisher an den CO2-Emissionen des Fahrzeugs zu bemessen und diesen Grundsatz durch eine entsprechende Spreizung umzusetzen.
Darüber hinaus soll die Landesregierung gebeten werden, im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen, um bei der Dienstwagenbesteuerung das Prinzip umzusetzen, dass der CO2-Ausstoß bei der Produktion und der anschließenden Nutzung des Fahrzeuges maßgeblich berücksichtigt wird. In diesem Zusammenhang soll insbesondere die Privilegierung klimafreundlicher Fahrzeuge weiterentwickelt werden.
Die Fraktion DIE LINKE legte dem Ausschuss zu Beginn der Beratung als Tischvorlage einen Be
schlussvorschlag vor, der auch vorsieht, die Landesregierung zu bitten, im Bundesrat eine Initiative zu ergreifen, um die Kfz-Steuer bei Neuzulassungen stärker als bisher an den CO2-Emissionen des Fahrzeugs auszurichten. Sie möchte darüber hinaus, dass die Landesregierung im Bundesrat eine Initiative ergreift, um nur jene privat genutzten Dienstwagen in den Genuss einer steuerlichen Förderung zu bringen, die Mindesteffizienzkriterien beim Energieverbrauch erfüllen.
Im Ergebnis der Beratung fand der Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE nicht die erforderliche Mehrheit.
Der Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen wurde mit 8 : 0 : 4 Stimmen beschlossen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/5381 vor. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte über den Verlauf der Ausschussberatungen. Mit der am 26. Mai 2014 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen soll eine europäische Norm für die Kernelemente einer elektronischen Rechnung geschaffen werden.
Die EU legt damit die Grundlage für ein einheitliches Rechnungsformat in den öffentlichen Verwaltungen fest. Die EU-Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die öffentlichen Auftraggeber elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten, die der europäischen Norm entsprechen.
Zur Umsetzung dieser Richtlinie muss das Land Sachsen-Anhalt ein Gesetz zur Umsetzung der Vorgaben erlassen. Aus diesem Grund brachten die regierungstragenden Fraktionen den Ihnen in der Drs. 7/4509 vorliegenden Gesetzentwurf in der 74. Sitzung des Landtages ein. Der Landtag überwies diesen Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung federführend in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 66. Sitzung am 21. August 2019 mit diesem Gesetzentwurf und empfahl dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport mit seiner vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.
Dieser Empfehlung schloss sich der mitberatende Ausschuss in der 39. Sitzung am 12. September 2019 ebenfalls einstimmig an.
Schließlich befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 69. Sitzung am 16. Oktober 2019 ein weiteres Mal mit dem Gesetzentwurf und erarbeitete die Ihnen in der Drs. 7/5091 vorliegende Beschlussempfehlung. Darin empfiehlt er unter Beteiligung des Ausschusses für Inneres und Sport einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich berichte über den Verlauf der Ausschussberatungen. Den Entwurf eines Landesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes
2019/2020/2021 in der Drs. 7/4475 überwies der Landtag in der 74. Sitzung am 19. Juni 2019 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Das Ziel des Gesetzentwurfs ist die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Landes und der Beamtinnen und Beamten der Gemeinden, der Verbandsgemeinden, der Landkreise und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifabschlusses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 2. März 2019.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 65. Sitzung am 20. Juni 2019, also nur einen Tag nach der Landtagssitzung, mit dem Gesetzentwurf und beschloss einstimmig, den Minister der Finanzen zu bitten, im Vorgriff auf das Inkrafttreten der im Entwurf des Besoldungsanpassungsgeset
zes enthaltenen linearen Erhöhungen der Grundgehälter, Versorgungsbezüge, Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen für Rechtsreferendare Zahlungen ab Ende August 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 anzuordnen. Den Kommunen wurde empfohlen, entsprechend den Regelungen des Landes zu verfahren.
Eine weitere Beratung über diesen Gesetzentwurf fand in der 66. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 21. August 2019 statt. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit überwiegend redaktionellen Anpassungsvorschlägen, die mit dem Ministerium der Finanzen einvernehmlich abgestimmt worden waren, vor.
Außerdem lag dem Ausschuss ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der als Tischvorlage verteilt wurde und zur Abstimmung kam. Der Änderungsantrag, in dem eine jährliche Sonderzahlung vorgeschlagen wurde, fand nicht die erforderliche Mehrheit.
Die in der Synopse vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungsempfehlungen machte sich der Ausschuss für Finanzen zu eigen. Die vom GBD in der Synopse vorgeschlagene Fassung des Gesetzentwurfes diente bei der abschließenden Behandlung des Gesetzentwurfs als Beratungsgrundlage.
Der Ausschuss für Finanzen empfahl im Ergebnis seiner Beratung mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4781 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Ausschuss für Finanzen lagen zwei Entwürfe zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vor. Zum einen handelt es sich um einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1535, zum anderen um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2990.
Der Landtag überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der 28. Sitzung am 20. Juni 2017 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen. Der Ausschuss befasste sich in der 32. Sitzung am 14. Februar 2018 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sobald der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt, der zum damaligen Zeitpunkt angekündigt gewesen war.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 50. Landtagssitzung am 20. Juni 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.
Im Zentrum des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE steht vor allem eine stärkere Mitbestim
mung der Beschäftigten. Zudem sollen die Gruppe der Beschäftigten, die unter das Landespersonalvertretungsgesetz fallen, erweitert und die Quote der Personalräte erhöht werden. Daneben müssten nach Ansicht der Fraktion auch die Interessen der jungen Nachwuchskräfte zukünftig stärker berücksichtigt werden.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht Veränderungen in der Herabsetzung der Freistellungsgrenze für Mitglieder des Personalrates von bisher 300 Beschäftigten auf 250, die gerechtere Ausgestaltung bei der Wahl des Vorstands des Personalrats, die Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten auf vier Vollzeitstellen für Dienststellen mit mehr als 2 000 Beschäftigten, die Ausdehnung der Mitbestimmungstatbestände und die Ablehnung eines Antrags auf Tele- und Heimarbeit, sofern nicht durch Dienstvereinbarungen geregelt, das uneingeschränkte Teilnahmerecht für die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten an den regelmäßigen Gesprächen des Personalrats mit der Dienststellenleitung sowie die Verankerung der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte als Beratungsgremium vor.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 38. Sitzung am 15. August 2018 mit beiden Gesetzentwürfen und verständigte sich darauf, eine Anhörung durchzuführen. Die Anhörung fand am 17. Oktober 2018 statt. Zur Anhörung wurden die mitberatenden Ausschüsse, die kommunalen Spitzenverbände, Gewerkschaftsvertreter, Vertreter der Hauptpersonalräte sowie Verbände eingeladen.
Die Anzuhörenden aus Gewerkschaften und Personalräten hatten einige Änderungs- und Verbesserungsvorschläge, die sich hauptsächlich auf den Gesetzentwurf der Landesregierung bezogen. Dabei ging es häufig um die geplanten Freistellungsregelungen, die Mitbestimmungsparagrafen sowie den neu eingefügten § 90, der den Vorstand der Lehrerstufenvertretung regelt.
Nachdem die Niederschrift über diese öffentliche Anhörung vorlag, befand sich der Ausschuss für Finanzen in den Beratungen zum Haushaltsgesetz 2019. Aus diesem Grund wurde auf eine weitere Beratung beider Gesetzentwürfe zunächst verzichtet und es kam zu einer Verzögerung der abschließenden Gesetzesberatung. Eine ursprünglich für den 10. April 2019 vorgesehene Beratung beider Gesetzentwürfe wurde auf die Maisitzung verschoben.
Zu dieser Beratung - sie fand am 8. Mai 2019 statt - lagen dem Ausschuss zahlreiche Stellungnahmen vor. Außerdem lag dem Ausschuss zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2990 eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Auf der Grundlage dieser Synopse erarbeitete der Ausschuss für Finanzen
eine vorläufige Beschlussempfehlung für die mitberatenden Ausschüsse.
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE kam ebenfalls zur Abstimmung und wurde im Ergebnis seiner Beratung mehrheitlich abgelehnt. Der Ausschuss für Finanzen kam überein, dem Landtag zu diesem Gesetzentwurf zunächst jedoch noch keine Beschlussempfehlung vorzulegen, sondern erst im Juni 2019, um eine gemeinsame Beratung beider Gesetzentwürfe zu ermöglichen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in seiner Sitzung am 9. Mai 2019 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zur Beratung lag ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, der im Verlauf der Beratung zurückgezogen wurde. Der Ausschuss für Inneres und Sport schloss sich im Ergebnis seiner Beratung mit 5 : 0 : 5 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung entschied am 10. Mai 2019 in gleicher Weise mit 5 : 0 : 5 Stimmen.
Schließlich befasste sich der federführende Ausschuss für Finanzen in seiner Sitzung am 5. Juni 2019 mit den Gesetzentwürfen zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalt.
Zur Beratung lag ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor. Dieser sieht Änderungen im Datenschutz, in der Gleichstellung bei den Lehrerpersonalräten sowie in der Absenkung des aktiven Wahlalters für die Personalräte auf 16 Jahre vor und wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen beschlossen.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst verwies auf das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Datenschutz-Grundverordnung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen in der Drs. 7/4107, hier insbesondere auf Artikel 5, der auch eine Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes vorsieht. Er empfahl, den Artikel 5 in diesem Gesetzentwurf zu streichen und in die Beschlussempfehlung zum Landespersonalvertretungsgesetz aufzunehmen.
Außerdem empfahl er das Inkrafttreten des geänderten Landespersonalvertretungsgesetzes zum 1. September 2019.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sowie die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die sich die Koalitionsfraktionen zu eigen machten, wurden mit 7 : 2 : 3 Stimmen beschlossen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Ergebnis der Beratungen mit 7 : 2 : 3 Stimmen
beschlossen und liegt Ihnen in der Drs. 7/4484 vor.
Eine nochmalige Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE war nicht nötig, da dieser bereits in der 63. Sitzung des Ausschusses für Finanzen abgelehnt worden war. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4474 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Ihre Zustimmung zu beiden Beschlussempfehlungen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung überwies der Landtag in der 69. Sitzung am 4. April 2019 zur Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Finanzen.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Verarbeitung von Daten in allen Mitgliedstaaten. Danach ist es
erforderlich, auch das bereichsspezifische Datenschutzrecht auf die Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung zu überprüfen und, soweit nötig, anzupassen. Diese Anpassung ist Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs. Die Änderungen betreffen nur Gesetze im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 64. Sitzung am 5. Juni 2019 mit diesem Gesetzentwurf. Zur Beratung lagen dem Ausschuss ein Schreiben sowie eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtages vor. Darin wurde dem Ausschuss in Übereinstimmung mit den zuständigen Bereichen des Ministeriums der Finanzen empfohlen, Artikel 5 - es handelt sich hierbei um das Landespersonalvertretungsgesetz; wir haben es gerade beraten - aus diesem Gesetzentwurf herauszulösen und in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes aufzunehmen, das sich ebenfalls im Gesetzgebungsverfahren befand.
In seiner Synopse empfahl der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst weitere mit dem Ministerium der Finanzen abgestimmte redaktionelle Änderungen und sprachliche Anpassungen.
Im Ergebnis seiner Beratung schloss sich der Ausschuss für Finanzen den Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit
8 : 0 : 2 an. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 7/4492 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf überwies der Landtag in der 69. Sitzung am 4. April 2019 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Dieser Staatsvertrag zwischen dem Bund und den Ländern wurde von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff am Rande der 975. Sitzung des Bundesrates am 15. März 2019 in Berlin unterzeichnet.
Der Abschluss von Staatsverträgen bedarf gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt der Zustimmung des Landtages in Form eines Zustimmungsgesetzes. Mit Artikel 1 des Gesetzentwurfs wird dem Staatsvertrag und den darin enthaltenen Regelungen zugestimmt.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der Sitzung am 8. Mai 2019 mit dem Gesetzentwurf. Zu dieser Beratung lag dem Ausschuss eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die redaktionelle Anpassungen enthielt und als Beratungsgrundlage diente. Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Finanzen dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der empfohlenen Änderungen mit 6 : 0 : 1 Stimmen zu. Er empfahl darüber hinaus eine Beratung ohne Debatte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/4339 vor. Im Namen des Ausschusses für Finanzen bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Danke, Herr Präsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Ich erstatte Bericht. Dem Ausschuss für Finanzen liegen zwei Entwürfe zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Sachsen-Anhalts vor. Zum einen handelt es sich um den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/1535, zum anderen um einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 7/2990.
Der Landtag überwies den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE in der 28. Sitzung am 20. Juni 2017 zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen. Der Ausschuss befasste sich in seiner 32. Sitzung am 14. Februar 2018 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen, sobald der entsprechende Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt.
Dieser Gesetzentwurf wurde in der 50. Landtagssitzung am 20. Juni 2018 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Finanzen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen.
In der 38. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 15. August 2018 gab es eine Verständigung dazu, eine Anhörung zu beiden Gesetzentwürfen durchzuführen, zu der auch die mitberatenden Ausschüsse eingeladen werden sollten. Die Anhörung fand am 17. Oktober 2018 statt; Herr Knöchel ist gerade darauf eingegangen.
Als die Niederschrift über diese öffentliche Anhörung vorlag, befand sich der Ausschuss für Finanzen in den Haushaltsberatungen zum Haushaltsgesetz 2019. Aus diesem Grund wurde auf eine weitere Beratung zu beiden Gesetzentwürfen zunächst verzichtet.
Nach der Vorlage einer Synopse durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wird sich der Ausschuss für Finanzen weiter mit beiden Gesetzentwürfen befassen. - So weit der formelle Bericht.
Dass der GBD die Synopse noch nicht vorgelegt hat, hat Gründe, die nicht beim GBD liegen. So viel kann man sagen. Das obliegt aber nicht mehr der formalen Berichterstattung durch den Ausschussvorsitzenden. Insofern muss ich jetzt einen Cliffhanger machen und auf die Redebeiträge seitens der Fraktionen verweisen, in denen be
richtet werden kann, woran es wirklich hängt. - Danke.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 7/2515 mit dem Titel „Bundesentlastungen an Kommunen weiterleiten“ in der 45. Sitzung am 9. März 2018 zur federführenden Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Finanzen. Zur Mitberatung wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.
Die antragstellende Fraktion verfolgt mit ihrem Antrag das Ziel, die Landesregierung aufzufordern, die dem Landeshaushalt ab dem Jahr 2018 jährlich zufließende Summe im Rahmen der im
Jahr 2016 beschlossenen Bundesentlastung für die Kommunen vollständig an die Kommunen weiterzureichen bzw. die Summe für eine gezielte und nachhaltige Entlastung der weiterhin angespannten kommunalen Finanzlage zu verwenden.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 38. Sitzung am 15. August 2018 mit diesem Antrag und verständigte sich darauf, ihn im Zuge der Haushaltsberatungen erneut zur Beschlussfassung aufzurufen.
Diese Beratung fand in der 51. Sitzung am 29. November 2018 statt. Es wurde gegen den Antrag eingewandt, dass das Land die Kommunen sehr wohl entlaste, und zwar durch eine weitgehende Aufgabenwahrnehmung, mit Leistungen nach dem FAG und außerhalb des FAG und mit erneut steigenden kommunalen Zuweisungen im Haushaltsplan. Damit würden die Kommunen um ein Vielfaches dessen entlastet, was über ein Weiterreichen der vollständigen Bundesentlastungen erreicht werden könnte.
Im Ergebnis der Beratung empfahl der federführende Ausschuss für Finanzen bei 6 : 2 : 3 Stimmen dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport in einer vorläufigen Beschlussempfehlung, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport schloss sich in der 31. Sitzung am 10. Januar 2019 mit 7 : 2 : 3 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung an.
Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Finanzen in der 56. Sitzung am 6. Februar 2019 erneut mit diesem Thema und verabschiedete mit 7 : 2 : 3 Stimmen die Ihnen in Drs. 7/3921 vorliegende Beschlussempfehlung, die eine Ablehnung des Antrages zum Inhalt hat. - So weit der Bericht aus dem Ausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag von Sachsen-Anhalt überwies den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 7/3592 mit dem Titel „Anteil ostdeutscher Führungskräfte erhöhen“ in der 60. Sitzung am 22. November 2018 zur Beratung in den Ausschuss für Finanzen.
Die antragstellende Fraktion verfolgt mit ihrem Antrag das Ziel, eine Diskussion darüber anzustoßen, was getan werden könnte, um ostdeutschen Führungskräften langfristig bessere Chancen zu bieten und ihre Unterrepräsentanz auf der Führungsebene aufzulösen.
Sie beantragt, die Landesregierung zu bitten, in allen Fachausschüssen des Landtages zu berichten, mit welchen strukturellen Maßnahmen sie insgesamt und ressortspezifisch der Unterrepräsentanz Ostdeutscher in Führungspositionen der Landesverwaltung begegnen will.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 56. Sitzung am 6. Februar 2019 mit diesem Antrag. Im Verlauf der Sitzung wurde dargelegt, dass die Landesregierung über die beamtenrechtliche Seite und über die Betonung des Vorrangs des Leistungsprinzips ausgiebige Gespräche geführt hat. Es wurde angeführt, dass aus beamtenrechtlicher Zulässigkeitsperspektive vorrangig Artikel 33 des Grundgesetzes gelte, wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt hat und das Prinzip der Bestenauslese in dem Verfahren das größte Gewicht hat.
Der Ausschuss für Finanzen hat mit 9 : 2 : 0 Stimmen empfohlen, den Antrag abzulehnen. Sehr geehrte Damen und Herren, die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen liegt Ihnen in der Drs. 7/3922 vor. Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Finanzen um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.
Danke, Frau Präsidentin! - Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Aufgabe ist es jetzt, im Rahmen der Berichterstattung neutral über den Verlauf der Beratungen zu informieren. Wir haben über eine dreistellige Zahl an Änderungsanträgen in einer zweistelligen Zahl von Ausschüssen befunden. Wenn ich hierzu in der gewohnten Detailtiefe vortragen würde, dann wäre das Weihnachtsfest für viele in Gefahr.
Deswegen möchte ich das nicht tun.
Ich werde trotzdem im Einzelnen auf die Einzelpläne eingehen und sie kurz anreißen. Auch das wird seine Zeit dauern. Das ist kein Grund zur Ausgelassenheit.
Der Landtag überwies den Ihnen in der Drs. 7/3350 vorliegenden Gesetzentwurf über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2019 in der 55. Sitzung am 27. September 2018 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen. Mitberatend wurden alle weiteren ständigen Ausschüsse mit Ausnahme des Aus
schusses für Petitionen beteiligt. Ziel war es, das Haushaltsgesetz 2019 noch in diesem Jahr zu verabschieden. Dieses Ziel können wir heute erreichen.
Am 17. Oktober 2018 stand der in Rede stehende Gesetzentwurf erstmals auf der Tagesordnung des Ausschusses für Finanzen und es fand die allgemeine Aussprache statt. Die abschließende Beratung, die Bereinigungssitzung, die ursprünglich am 5. Dezember 2018 stattfinden sollte, wurde auf den 6. Dezember 2018 verschoben. Auf die Gründe möchte ich jetzt nicht eingehen. Dadurch würde es noch länger dauern. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen seit der letzten Woche in der Drs. 7/3720 vor.
Der Finanzausschuss befasste sich an zwölf Sitzungstagen mit dem Gesetzentwurf und den Einzelplänen. Bevor die Einzelpläne im federführenden Ausschuss beraten wurden, haben sich die Fachausschüsse mit ihren Einzelplänen befasst und dem Finanzausschuss jeweils eine Beschlussempfehlung zugeleitet.
Die zuständigen Fachministerien nahmen jeweils an den Sitzungen des Ausschusses für Finanzen teil und informierten zu Beginn einer Beratung über wesentliche Inhalte ihrer Einzelpläne. Anschließend standen sie dem Ausschuss für Fragen zur Verfügung. Fragen, die unbeantwortet blieben, beantworteten die Ministerinnen und Minister schriftlich. Auch die von den Abgeordneten gewünschten Unterlagen wurden bis zur Bereinigungssitzung vorgelegt.
Einige Eckpunkte aus den Beratungen möchte ich nun kurz erwähnen.
Die Beratung zum Einzelplan 01 - Landtag - fand in der 41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 22. Oktober 2018 statt. Zum Kapitel 01 01 - Landtag von Sachsen-Anhalt - lag dem Ausschuss ein Schreiben der Präsidentin des Landtages mit mehreren Änderungsvorschlägen vor. Diese bezogen sich unter anderem auf eine Erhöhung der Ansätze für die Finanzierung von Beratern sowie die Anschaffung und Betreuung von Technik. Letztlich konnten für diese Änderungswünsche Deckungsquellen gefunden werden, sodass die Änderungen in der Bereinigungssitzung in leicht veränderter Fassung beschlossen werden konnten.
Der Einzelplan 02 - Staatskanzlei und Ministerium für Kultur - Staatskanzlei - wurde ebenfalls in der 41. Sitzung am 22. Oktober 2018 im Finanzausschuss beraten. Im Einzelplan 02 haben sich im Vergleich zum Haushaltsplan 2017/2018 kaum Veränderungen ergeben. Auf der Ausgabenseite ist gegenüber dem Ansatz 2018 ein Mehrbedarf in Höhe von insgesamt 160 000 € zu verzeichnen. Dies ist auf Änderungen bei einzelnen Ansätzen
und im Wesentlichen auf Preissteigerungen zurückzuführen.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien leitete dem Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung zu, in der er eine Annahme des Einzelplanes 02 in unveränderter Fassung empfahl. Dem folgte der Finanzausschuss. Allerdings kamen noch zwei Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen hinzu, die in der Bereinigungssitzung beschlossen wurden.
Die Beratung zum Einzelplan 03 - Ministerium für Inneres und Sport - fand in der 45. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 14. November 2018 statt. Die Ausgabeansätze im Einzelplan 03 wurden drastisch erhöht. Das ist nicht zuletzt auf die Erhöhung der Personalkosten sowie der Kosten für Bekleidung, Unterbringung und laufende Sachausgaben im Bereich der Polizei zurückzuführen. Auch für den Landesfeuerwehrverband, die Kommunen und den Landessportbund - um nur einige zu nennen - sind erhöhte Ansätze vorgesehen.
Der Ausschuss für Finanzen schloss sich der Beschlussempfehlung des Fachausschusses an. Im Verlauf der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss für Finanzen weitere Änderungsanträge der regierungstragenden Fraktionen.
Der Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen - stand in der 41. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 22. Oktober 2018 zur Beratung. Bei dem Einzelplan 04 handelt es sich um einen typischen Verwaltungshaushalt, der maßgeblich durch Personalkosten und Sachausgaben für den Dienstbetrieb geprägt ist.
Zur Beratung lag ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor, der eine Stellenhebung vorsah. Diese wurde beschlossen.
Der Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration - wurde in der 46. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 16. November 2018 beraten. Dieser Einzelplan ist durch einen hohen Anteil von Rechtsverpflichtungen geprägt. 96 % der Ausgaben sind durch bundes- oder landesgesetzliche Regelungen bestimmt. Für freiwillige Leistungen stehen im Haushaltsjahr 2019 insgesamt Mittel in Höhe von 24,6 Millionen € zur Verfügung. Darin sind institutionelle Förderungen mit einem Volumen von 4,8 Millionen € enthalten. In den Einzelplan wurden Mittel eingestellt, um notwendige Tarifanpassungen vorzunehmen.
Zur Beratung lag dem Ausschuss die Beschussempfehlung des Fachausschusses vor, die vom Ausschuss für Finanzen beschlossen wurde. Außerdem lag ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen vor, dem mehrheitlich
zugestimmt wurde. Weitere Änderungsanträge, die in der Bereinigungssitzung vorlagen und sich vorwiegend auf die Erhöhung notwendiger Personalausgaben sowie Planstellen bezogen, fanden ebenfalls die erforderliche Mehrheit.
Der Einzelplan 06 - Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Wissenschaft und Forschung - wurde in der 43. Sitzung des Finanzausschusses am 9. November 2018 beraten. Im Einzelplan 06 geht es um die Hochschulpaktmittel sowie um Zuschüsse für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, für Studentenwerke und für die Beschaffung von Großgeräten. Es bestehen in erheblichem Umfang Rechtsverpflichtungen gegenüber den Hochschulen und den medizinischen Fakultäten, die durch Zielvereinbarungen an den Einzelplan 06 gebunden sind.
Der Ausschuss für Finanzen folge im Ergebnis seiner Beratung der Beschlussempfehlung des Fachausschusses. Ein Entschließungsantrag, der ebenfalls Gegenstand der Beschlussempfehlung des Fachausschusses war und sich auf die Ausfinanzierung des Instituts für Rechtsmedizin bezieht, wurde ebenfalls beschlossen. Die von der Fraktion der AfD mündlich eingebrachten Änderungsvorschläge fanden nicht die erforderliche Mehrheit.
In der Bereinigungssitzung folgte der Ausschuss für Finanzen weiteren Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen.
Der Einzelplan 07 - Ministerium für Bildung - wurde in der 47. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 19. November 2018 beraten. Der Einzelplan 07 ist vor allen Dingen durch einen hohen Personalkostenanteil geprägt. Die hohen Personalkosten sind vor allem dem Umstand geschuldet, dass die Beschlusslage des Landtags vorfristig umgesetzt wurde, was dazu geführt hat, dass das Vollzeitäquivalentziel für den allgemeinbildenden Schulbereich von 14 500 und für pädagogische Mitarbeiter von 1 800 vorgezogen wurde.
Dem Ausschuss lag die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur vor, der sich der Ausschuss für Finanzen anschloss.
Der Einzelplan 08 - Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Wirtschaft - wurde in der 43. Sitzung am 9. November 2018 beraten.
Der Einzelplan 08 hat ein Ausgabenvolumen von 195 Millionen € bei einem Zuschussbedarf von 127,3 Millionen €. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung sieht weitere Kürzungen für den Einzelplan 08 vor, die allerdings eher marginal sind. Der geänderte Einzelplan 08 wurde schließlich im Ergebnis der Beratungen im Finanzausschuss beschlossen.
Der Einzelplan 09 - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie - Bereich Landwirtschaft - wurde in der 48. Sitzung am 21. November 2018 beraten.
Der Einzelplan für den Bereich der Landwirtschaft war in der Beratung eher anspruchsvoll. Für alle rechtlichen Verpflichtungen sind Finanzierungen realisiert worden. Die Beschlussempfehlung des Fachausschusses lag dem Finanzausschuss zur Beratung vor. Der Fachausschuss empfahl verschiedene Ansatzerhöhungen, denen sich der Finanzausschuss anschloss. Im Ergebnis der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss für Finanzen weitere Änderungsvorschläge der Koalitionsfraktionen.
Der Einzelplan 11 - Ministerium für Justiz und Gleichstellung - wurde in der 44. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 12. November 2018 beraten. Der Einzelplan 11 ist durch relativ umfangreiche Veränderungen im Personalbereich gekennzeichnet. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Personalabbaupfad der vorherigen Jahre verlassen und für die Jahre 2019/2020 nun die mathematisch-analytische Personalbedarfsberechnung, die für alle Bundesländer gleichermaßen gilt, zugrunde gelegt wurde.
Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung empfahl in seiner Beschlussempfehlung verschiedene Änderungen, denen sich der Finanzausschuss anschloss.
Der Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - wurde in der 50. Sitzung am 28. November 2018 beraten. In Einzelplan 13 sind keine Mittel für Fachaufgaben veranschlagt, sondern die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der allgemeinen Finanzverwaltung und für einige einzelplanübergreifende Angelegenheiten.
Dem Ausschuss für Finanzen lagen zu seiner Beratung die Beschlussempfehlungen aller mitberatenden Ausschüsse vor, die jedoch keine Änderungsempfehlungen beinhalteten.
Bei den Steuereinnahmen ergaben sich Änderungen. Die einzelnen Änderungen sind in der Tabelle auf Seite 81 der Beschlussempfehlung dargestellt, wo Sie sie finden können.
Der Ausschuss für Finanzen stimmte im Verlauf seiner Beratungen weiteren Änderungsempfehlungen der Koalitionsfraktionen zu.
Der Ausschuss für Finanzen führte seine Beratung zum Einzelplan 14 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr - in der 47. Sitzung am 19. November 2018 durch. In Einzelplan 14 werden, wie in den Vorjahren, zwei Drittel des Ausgabevolumens fremdfinanziert.
Der Ausschuss für Finanzen folgte im Verlauf seiner Beratung der Beschussempfehlung des