Darin stehen jetzt schon Handlungsbedarfe, die nicht gedeckt sind. Dann kommen noch die Coronageschichten hinzu. Ich glaube, Sie schulden eine Antwort auf die Frage, wie es in diesem Land weitergeht. Ich glaube aber, Sie haben sich das Szenario schon ausgedacht: Wir tun so, als wäre alles gut, und im nächsten Jahr im Juni schauen wir alle auf die Erde und sagen, oh, ein Haushaltsloch.
So funktioniert es eben nicht. Wir werden Sie, ob Sie dem Antrag zustimmen oder nicht, im nächsten Jahr jagen
Die CDU hat schon einmal Reden von Blut, Schweiß und Tränen gehalten und gesagt, wir müssen ganz heftig sparen. Dann sagen Sie, wie Sie diese 5 Milliarden € einsparen wollen.
(Dr. Falko Grube, SPD: Sollen wir jetzt spa- ren oder nicht? Also, ich bin echt verwirrt, Herr Knöchel!)
Dann wollen wir gerne, dass Sie die Gelder, die Sie für die Anteile an den DDR-Renten bekommen, nicht wie sonst bei den kommunalen Mitteln,
zum Beispiel die Umsatzsteueranteile, in das große Loch des Haushalts werfen, sondern - wie Sie es offensichtlich in Berlin ausgehandelt haben; ansonsten hätten es CDU und SPD nicht so in den Gesetzentwurf geschrieben - tatsächlich dafür verwenden, kommunale Investitionsprogramme zu initiieren. Dafür war es vorgesehen. Davon reden Sie gar nicht. Aber, wie gesagt, CDU und SPD - nicht die im Land, sondern die im Bund - haben es Ihnen sogar aufgeschrieben. Es ist ein Klassiker: Sie greifen gern in die Taschen der Kommunen, um Ihre eigenen Löcher zu stopfen.
Außerdem sehen wir die Notwendigkeit, dass die Frage der Bund-Länder-Finanzierung noch einmal auf den Tisch kommt. Das, was Ministerpräsident Haseloff für den neuen Länderfinanzausgleich ausgehandelt hat, trägt eben nicht. Wir sehen, dass man die Empfängerländer zu Kostgängern des Bundes gemacht hat, ist eben schwer anfällig. Deswegen müssen wir auch hierbei einen entsprechenden Lastenausgleich beim Bund initiieren.
Meine Damen, meine Herren! Wir als Oppositionsfraktion fordern Sie auf, nicht länger zu zögern, sich nicht länger im Geheimnis zu bewegen, sondern klar zu sagen, was sind die Perspektiven für das Land, wie wollen Sie die Probleme, die Sie selbst geschaffen haben, lösen. Dazu soll diese Debatte, dazu soll dieser Antrag dienen. Denken Sie nicht, dass Sie um die Diskussion herumkommen. Wir werden Sie stellen. Dazu haben wir ein ganzes Jahr Zeit. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Knöchel. Ich sehe, Herr Abg. Borgwardt hat sich schon zum Mikrofon begeben und möchte eine Kurzintervention tätigen. - Sie haben jetzt die Möglichkeit dazu. Bitte.
Danke, Frau Präsidentin. - Drei Sachen. Man kann es immer wieder wiederholen - ich meine die Bemerkung in Richtung Bildungsminister Marco Tullner. Wenn wir, wie in anderen Legislaturperioden, nicht das nötige Geld in den Haushalt eingestellt hätten, dann könnten Sie mit Ihrer Behauptung weitermachen. Das haben wir aber. Wir haben als Koalition reagiert. Sie wissen ganz genau, worin das Problem liegt. Es liegt nämlich nicht darin, dass er bewusst einspart - was Sie unterstellt haben -, um in der Bilanz besser auszusehen, sondern darin, dass wir Probleme bei den Lehrereinstellungen haben. Ich will jetzt gar nicht darüber reden, wie die entstehen. - Erster Punkt.
Zweiter Punkt. Es ist ziemlich überzogen formuliert, wenn Sie uns unterstellen, wir sparen bei den Kommunen. Ich kann Ihnen Bundesländer nennen, die sehr froh wären, wenn sie ein Festbetrags-FAG wie das hätten, was wir zum ersten Mal in der Geschichte Sachsen-Anhalts beschlossen haben
- ja, Kollege Lippmann -, ohne dass wir damals wussten, dass es hier eine Pandemie geben wird, und das demzufolge völlig unabhängig von eigenen Einnahmen ist. Das war das erste Mal in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Ich wollte das nur einmal richtigstellen, damit das alles nicht immer so allein hier stehen bleibt.
Und ja, uns ist auch klar, dass wir möglicherweise über weitere Summen reden müssen. Wir sind nicht naiv. Wir haben die 500 Millionen € beschlossen. Wenn Sie die Mittelabflüsse sehen, dann können Sie gern unterstellen, was Sie haben. Ich glaube, das ist richtig eingestellt gewesen.
Letzte Bemerkung. Ich weiß nicht, wie Sie auf ein Jahr kommen. Wir haben heute meines Wissens den 14. Oktober. Ich gehe davon aus, dass die Wahlen am 6. Juni sind. Damit sind wir ungefähr bei etwas mehr als einem halben Jahr. Dann werden wir uns mit Sicherheit - - Wir gehen davon aus, dass wir als CDU-Fraktion zumindest in Koalitionsverhandlungen eintreten können.
Letzter Satz. Wir werden dann sicherlich - weil wir mehr Zeit haben werden, auch dank Ihrer Fraktion - ausgiebig darüber beraten. Nach den vier Wochen werden wir uns dieser Frage auf der Grundlage der dann aktuellen Steuerschätzung, der aktuellen Zahlen sicherlich zusätzlich widmen.
Herr Kollege Borgwardt, ich muss Ihnen sagen: Die zwei Minuten sind vorüber. Vielen Dank. - Sie haben jetzt die Möglichkeit, darauf zu erwidern, Herr Knöchel. Bitte.
Vielen Dank, Herr Kollege Borgwardt, dass Sie die wesentlichen Thesen meiner Rede bestätigt haben. Die Frage war nicht: Was drängt den Bildungsminister zu handeln, wie er handelt? Vielmehr habe ich mir vorgestellt, er hätte die Ziele erfüllt. Dann wäre Ihnen dieser Haushalt um die Ohren geflogen, weil das, was Sie an Stellen geschaffen haben, nicht wirklich ausfinanziert ist.
Ansonsten hätte im vorigen Jahr genau diese Summe übrig bleiben müssen. Sie kennen den Jahresabschluss.
Ja, ich habe die Tage bis zur Landtagswahl nicht gezählt. Ich fand, „ein Jahr“ ist ein griffiger Begriff. Mir ging es darum - - Sie haben gesagt, „wir werden“, „wir sind nicht naiv“, „es muss etwas passieren“. Ich glaube, die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land haben ein Recht, vor der Wahl zu erfahren, was Ihre Pläne sind, was passieren soll.
Aber Sie versuchen, das hinauszuschieben. Wie gesagt: Einen weiteren Nachtragshaushalt gibt es noch nicht, obwohl es genügend Gründe gäbe, einen solchen zu verabschieden.
Insoweit: Alles, was Sie jetzt gesagt haben, war interessant, bestätigte aber im Wesentlichen meine hier aufgestellten Thesen. Sagen Sie den Leuten, wie Sie in den nächsten fünf Jahren 5 Milliarden € aufbringen wollen. Sagen Sie es. Unser Vorschlag liegt auf dem Tisch. - Vielen Dank.
Ich wollte Ihnen an dieser Stelle nur den Hinweis geben, dass der Zeitplan jetzt schon im Netz verfügbar ist, aber auch gerade ausgeteilt wird, sodass ihn jeder gleich vor sich liegen haben wird.
Wir kommen zu dem Vortrag der Landesregierung. Herr Minister Webel wird diesen Auftrag in Vertretung für Minister Richter übernehmen und einen Bericht abgeben. - Bitte schön.
Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielleicht an dieser Stelle eine kleine Erinnerung: Am 14. Oktober vor 30 Jahren fand die erste freie Wahl zum Landtag von Sachsen-Anhalt nach der politischen Wende statt. Ich sehe Detlef Gürth nicht. Ich bin der Einzige in diesem Saal, der damals direkt in diesen Landtag gewählt wurde. Ich hatte das Glück, weitere zwei Mal direkt gewählt zu werden.
Die Inanspruchnahme von Notfallkrediten nach Artikel 99 Abs. 3 Satz 3 der Landesverfassung setzt voraus, dass ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang der durch die Notfallkreditaufnahme geplanten Ausgaben mit der Coronapandemie gegeben ist und die Finanzlage des Landes erheblich beeinträchtigt ist. Ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit der Pandemie ist gegenwärtig zweifelsohne gegeben: bei Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge - insbesondere aufgrund des Fehlens eines Impfstoffes besteht die Gefahr einer Überforderung der Versorgungsstruktur -, bei Ausgaben zur Stützung der Wirtschaftsentwicklung aufgrund des exogenen
Schocks sowie bei Ausgaben zur Bestandserhaltung von staatlichen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Strukturen aufgrund von Einnahmeverlusten.
Solange noch keine weitgehende Immunität der Bevölkerung erreicht worden ist, bleibt auch in den Folgejahren ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang mit der Pandemie unter dem Gesichtspunkt der Gesundheitsfürsorge erhalten. Bei einer V-förmigen Erholung der Konjunktur wird dieser Zusammenhang nach gegenwärtigem
Der pandemiebedingte Bedarf an Maßnahmen zur Bestandserhaltung wird in den Folgejahren im Einzelfall zu prüfen sein. Besonders problematisch aber wird in den Folgejahren das kumulative Tatbestandsmerkmal der erheblichen Beeinträchtigung der Finanzlage des Landes werden. Nach der Steuerschätzung aus dem September wird Sachsen-Anhalt schon im Jahr 2022 Einnahmen in Höhe von 8,66 Milliarden € erzielen und damit das Vorkrisenniveau überschreiten. Die Zulässigkeit einer auf Artikel 99 Abs. 3 Satz 3 der Landesverfassung gestützten Kreditaufnahme dürfte daher schon ab dem Jahr 2022 zweifelhaft sein.
Es war und bleibt also richtig, dass wir mit dem Nachtragshaushalt 2020 einen Notfallkredit in Höhe von 258 Millionen € zur Bekämpfung der Coronakrise aufgenommen haben und weiter verausgaben. Das Gesamtvolumen des Nachtragshaushaltes in Höhe von 500 Millionen €, dessen Gegenfinanzierung neben dem Notfallkredit aus dem Verzicht auf Tilgung sowie durch die vollständige Entnahme der allgemeinen Rücklage in Höhe von 142 Millionen € erfolgte, hat sich als angemessen erwiesen. Nach dem Kenntnisstand aus der Sitzung des Finanzausschusses vom 30. September dieses Jahres sind erst 400 Millionen € für konkrete Vorhaben verplant worden.
wann die Mittel von gegebenenfalls im Jahr 2020 oder 2021 aufgenommenen weiteren Notfallkrediten abgeflossen sein müssen. Hierbei geht es im Kern um die Frage, ob aus Notfallkrediten dann noch Vorhaben finanziert werden dürfen, wenn die Pandemie bereits überwunden worden und hoffentlich nur noch eine ferne Erinnerung ist.
Zu der Fragestellung, wie lange Notfallkredite überhaupt verausgabt werden dürfen, hat zum Beispiel Bremen ein rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die Vereinbarkeit von mittel- und langfristigen Maßnahmen mit dem Ausnahmetatbestand der Schuldenbremse geprüft wird. In Hessen ist beim dortigen Staatsgerichtshof eine abstrakte Normenkontrolle gegen ein aus Notfallkrediten finanziertes Sondervermögen anhängig, aus dem noch bis zum Jahr 2024 Ausgaben geleistet werden sollen.
Da sich der Bund und die Bundesländer alle im Rahmen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse zu bewegen haben, geben die Ergebnisse in den anderen Bundesländern auch maßgeblich Hinweise für Sachsen-Anhalt. Ich rate dazu, diese abzuwarten.