Protokoll der Sitzung vom 15.10.2020

Die Notwendigkeit der von Ihnen vorgeschlagenen gesetzlichen Änderung bestand zu keinem Zeitpunkt. Trotz der unbilligen Erschwernis der Kontaktbeschränkungen hatte jeder Stimmberechtigte die Gelegenheit, sich am Volksbegehren zu beteiligen.

Sie müssen aber bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass sich unabhängig davon, ob nun die Eintragungsfrist am 18. August oder am 16. September 2020 endete, nicht genügend Bürgerinnen und Bürger des Landes an Ihrer Aktion beteiligt haben. Die erforderliche Zahl an Unterschriften ist einfach nicht zusammengekommen.

Abschließend bitten wir als Koalitionsfraktionen um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport und damit um die Ablehnung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Auch hier sehe ich keine Fragen. Dann danke ich Herrn Schulenburg für die Stellungnahme. - Für die AfD hat noch einmal Herr Kohl das Wort. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Dass der vorliegende Gesetzentwurf der LINKEN im Grunde substanzlos ist, da etwas geregelt werden soll, was faktisch schon geltendes Recht ist, hat mein Vorredner Herr Schulenburg schon ausgeführt.

Dass die LINKE das natürlich anders sieht, überrascht mich nicht, da DIE LINKE bereits seit der Einbringung des Gesetzentwurfes jede rechtlich fundierte und meiner bescheidenen Meinung nach richtige und verfassungskonforme Auslegung des § 12 des Volksabstimmungsgesetzes aus nicht nachvollziehbaren Gründen negiert

hat und weiter auf ihrer exklusiven Rechtsmeinung beharrt. Eigentlich wäre jetzt hier jedes weitere Wort zu viel. Aber ich glaube, die gezeigte Un-Uneinsichtigkeit der LINKEN hat eine Nachbetrachtung verdient.

Am 30. März 2020 wurde der Gesetzentwurf von der LINKEN in den Landtag eingebracht. Bereits zwei Tage später, also am 1. April 2020, verfasste Staatssekretärin Frau Poggemann ein Schreiben an den Innenausschuss, in dem mitgeteilt wurde, dass die verfassungskonforme Auslegung des § 12 des Volksabstimmungsgesetzes zur Verlängerung der Eintragungsfrist für den Zeitraum der Kontaktbeschränkungen führt.

Hier hätte DIE LINKE schon mal hellhörig werden können. Am 16. April 2020 wurde den Ausschussmitgliedern vom Innenministerium nochmals versichert, dass die Frist zur Eintragung um den Zeitraum, in dem die Kontaktbeschränkung gilt, verlängert wird. An dieser Stelle hätte DIE LINKE zumindest mal darüber nachdenken sollen, ob ihr Gesetzentwurf noch irgendwie Sinn macht.

In der Sitzung am 14. Mai 2020 wurde diese Rechtsauffassung vom Innenminister - ist er da? - ja - nochmals ausdrücklich bestätigt. In dieser Sitzung wurde der LINKEN auch von Vertretern anderer Fraktionen aus dem gleichen politischen Spektrum eindringlich ein Überdenken ihrer Rechtsauffassung nahegelegt. Spätestens hier hätten die Ausschussmitglieder der LINKEN ihren Gesetzentwurf zurückziehen sollen, wenn nicht sogar zurückziehen müssen.

Weil Sie es gegen jede Vernunft bislang nicht getan haben, will ich der LINKEN als Rat für die Zukunft eine uralte Weisheit der DakotaIndianer mit auf den Weg geben. Sie lautet: Wenn du merkst, dass du ein totes Pferd reitest, steig ab. - Diese Weisheit ist natürlich nur metaphorisch gemeint. Auf den hiesigen Fall bezogen bedeutet es, dass die LINKEN mit diesem Gesetzentwurf schon seit Monaten ein totes Pferd reiten und sich bis heute beharrlich weigern, abzusteigen.

Ich wünsche mir, dass DIE LINKE heute über die Einsicht und Weisheit der alten DakotaIndianer verfügen würde. Dann müssten wir uns heute nicht noch mal mit einem Gesetzentwurf befassen, der im Grunde genommen nur abgelehnt werden kann, was die AfD-Fraktion auch machen wird. Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Kohl für den Redebeitrag.

Wir kommen jetzt zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/6668, zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalition, die AfDFraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die sehe ich nicht. Damit ist der Beschlussempfehlung zugestimmt worden.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 15

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Informationszugangsrechts im Land SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/6661

Einbringer ist der Minister Herr Stahlknecht. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf setzt den Landtagsbeschluss vom 22. Mai des letzten Jahres um. Mit diesem Beschluss wurde die Landesregierung beauftragt, das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt - kurz IZG genannt - zu einem Informationsfreiheitsgesetz fortzuentwickeln, nachdem das E-Government-Gesetz des Landes in Kraft getreten ist.

Die Fortentwicklung sollte auf eine Vereinheitlichung der Informationszugangsgesetze des Landes hinarbeiten. Gemeint sind das IZG, das Umweltinformationsgesetz und das Ausführungsgesetz zum Verbraucherinformationsgesetz.

Zudem sollte es die Ausschlussgründe in diesen Informationszugangsgesetzen sowie die Kontrollkompetenzen des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit im Bereich dieser Gesetze überprüfen und so weit wie möglich harmonisieren.

Die Grundlage des vorliegenden Entwurfes bildet das am 1. Januar 2016 in Kraft getretene und zum 19. Dezember 2018 modernisierte Transparenzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Dieses Gesetz ist im Nachgang zu einer umfassenden Bürgerbeteiligung entstanden. Es führt allgemeine Bestimmungen des Informationszugangsrechtes verwaltungspraktisch und europarechtskonform mit dem Umweltinformationsrecht zusammen.

Der Entwurf greift wesentliche strukturelle Bausteine des rheinland-pfälzischen Modells auf,

führt sie mit bewährten Regelungen des IZG, beispielsweise zum Anwendungsbereich, zum Informationsregister und zum Landesbeauftragten zusammen, und entwickelt diese beiden Bausteine im Sinne des Auftrages für ein neues Informationsfreiheitsgesetz fort.

Der Entwurf setzt im Sinne des Auftrags einen Rahmen, der die Möglichkeit schafft, das Umweltinformationsgesetz des Landes bei Bedarf vollständig in das Informationsfreiheitsgesetz zu integrieren, was in Rheinland-Pfalz bereits erfolgt ist. Die Ausschlussgründe werden überprüft und konform harmonisiert. Sie sind nun bei der Sachbearbeitung leichter zu subsumieren.

Die Kontrollkompetenzen werden, ohne sie zu erweitern, vom Informationszugangsgesetz in das Informationsfreiheitsgesetz übernommen sowie parallel dazu auch in das Umwelt- und Verbraucherinformationsrecht übertragen und damit vollständig harmonisiert. Darüber hinaus wird das Informationsregister, das wir im vergangenen Jahr mit § 11a IZG bereits errichtet haben, in deutlich erkennbarem Umfang von derzeit auf fünf auf künftig 15 Themenfelder erweitert.

So sieht der Entwurf beispielsweise vor, Kabinettsbeschlüsse, soweit diese von der Landesregierung zur Veröffentlichung im Informationsregister freigegeben wurden, und auch Informationen über die Initiativen und das Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat zu veröffentlichen.

Wenn es uns gelingt, dem Bürger, der Bürgerin diese zusätzlichen Informationen künftig unter einer ansprechenden, übersichtlich gestalteten und leicht bedienbaren Oberfläche im Landesportal anzubieten, dann werden wir in einigen Tagen durch diese Transparenz womöglich weniger aufwendig zu beantwortende Individualanfragen auf Informationszugang bei den Behörden des Landes verzeichnen können. Möglicherweise ergeben sich dazu bereits Erkenntnisse aus der zum 31. Dezember 2020 anstehenden Evaluierung des rheinland-pfälzischen Transparenzgesetzes.

Das IZG hat sich seit seinem Inkrafttreten am 1. Oktober 2008 bewährt. Auch das Landesportal Sachsen-Anhalt hat den Bürgerinnen und Bürgern von Anfang an einen großen Einblick in die Verwaltungstätigkeit des Landes gewährt.

Mit dem Gesetz zur Änderung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 19. Juni letzten Jahres haben wir die Bestimmungen des IZG bereits um ein Informationsregister erweitert. Der Umfang der Transparenz wurde vergrößert und die Kontrolle der Verwaltung verbessert.

Nun soll das IZG nach mehr als zwölf Jahren Gesetzesvollzug endgültig durch ein modernes

Gesetz abgelöst werden, das den Umfang der Transparenzpflicht mit einem anwenderfreundlichen Rahmen noch einmal deutlich erweitern wird. Auch dies wird sicherlich nicht der letzte Schritt sein, den das Land Sachsen-Anhalt in Sachen Transparenz gehen wird.

Ich kürze das jetzt etwas ab, meine Damen und Herren, da Sie alle noch Gelegenheit haben werden, darüber zu beraten und es in den Ausschuss zu überweisen. Insofern bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse zu überweisen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung)

Fragen sehe ich dazu keine. Ich danke dem Herrn Minister für die Einbringung des Gesetzentwurfs. Eine Debatte ist zu diesem Gesetzentwurf nicht vorgesehen. Die Fraktion DIE LINKE hat aber Redebedarf angemeldet. - Nein, Sie zieht ihn zurück. Meine Frage ist: In welchen Ausschuss?

(Zuruf: Nur Inneres und Sport!)

- Nur Inneres und Sport. Dann stimmen wir darüber ab. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss für Inneres und Sport stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen und ein fraktionsloser Abgeordneter. Gegenstimmen? - Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf in den genannten Ausschuss überwiesen worden.

Vielleicht noch einmal der Hinweis: Wenn es um das Thema Finanzen geht, wird dieser Gesetzentwurf automatisch auch in den Finanzausschuss überwiesen.

(Zuruf: Logisch!)

- Das ist logisch, aber ich wollte noch einmal darauf hinweisen. - Damit ist der Tagesordnungspunkt 15 erledigt.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung

Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 7/6684

Einbringer ist der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf namens und im Auftrag der Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt einbringen. In einem sehr schmalen Gesetzentwurf nehmen wir zwei Änderungen vor.